Die aktuellste umfängliche Darstellung des Endlagerprojekts Cigéo, welche auch mögliche
erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen in Deutschland betrachtet und bewertet
und die dem BASE zugänglich ist, ist die auch in Ihrem Erlass angesprochene Publikation des
Öko-Instituts e.V. aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Wissenschaftliche Beratung und Bewertung
grenzüberschreitender Aspekte des französischen Endlagervorhabens "Cigéo" in den
Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Großherzogtum Luxemburg“. Da nach meiner
Kenntnis seitdem keine aktuellere, vollumfängliche Bewertung des geplanten Verfahrens
außerhalb der Andra veröffentlicht wurde, stütze ich mich bei der Bewertung möglicher
erheblicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen in Deutschland vor allem auf diese
Studie.
Nach kursorischer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und der daraus abgeleiteten
Schlussfolgerungen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der Espoo-
Konvention zu erwarten. Jedoch basiert diese Einschätzung teilweise auf nicht vollständig
nachvollziehbaren Grundannahmen bzw. auf Annahmen, welche aus dem Untertagelabor
Meuse/Haute Marne in Bure abgeleitet wurden und somit nicht unbedingt spezifisch für das
geplante Endlager Cigéo sind. Für eine abschließende Beurteilung ist somit die Prüfung der
Antragsunterlagen abzuwarten.
Folgende Aspekte zum Gutachten des Öko-Instituts und zu den darin getroffenen Bewertungen
sind bei der kursorischen Durchsicht aufgefallen und deshalb bei dieser Einschätzung zu
beachten. Dabei handelt es sich um Aspekte, welche auch bei einer zukünftigen Prüfung der
Antragsunterlagen mit einbezogen werden sollten:
1. Betriebssicherheit und Störfälle in der Betriebsphase:
Allgemein:
Grundsätzlich erscheinen sowohl die gewählte Vorgehensweise als auch die
Schlussfolgerung, dass die abgeschätzte Dosis so gering sei, dass in den
Nachbarländern nur von einer vernachlässigbaren Dosis durch die normalbetrieblichen
Ableitungen radioaktiver Stoffe durch die Fortluft vom Endlager Cigéo ausgegangen
werden könne, plausibel. Die Tatsache, dass nur Freisetzungen in die Umgebungsluft
betrachtet werden, stützt sich laut dem Gutachten des Öko-Instituts auf die Aussage der
Andra, dass „keine radioaktiven Abwässer in einen dortigen Vorfluter abgegeben
werden“.
Übliche Kriterien zur Abschätzung möglicher Strahlenexpositionen wie nuklidspezifische
Aktivitätswerte, die Freisetzungshöhe über Grund sowie die standortspezifischen
meteorologischen und ggf. auch orographischen Verhältnisse konnten nicht
herangezogen werden, da entsprechende Angaben von der Andra fehlten.
Auch die Vorgehensweise zu den abschätzenden Ausbreitungsrechnungen erscheint
grob nachvollziehbar. Das Öko-Institut konnte bei seinen Berechnungen nicht von einem
nuklidspezifischen Quellterm ausgehen. Hier kann nicht beurteilt werden, inwiefern es
Auswirkungen auf die grundsätzliche Aussage der geringen Gefährdung hätte, wenn
den Ausbreitungsrechnungen ein nuklidspezifischer Quellterm zugrunde gelegt würde.
Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin
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Gemäß dem Gutachten des Öko-Instituts lagen seitens der Andra keine Angaben dazu
vor, welche Störfälle der Auslegung des Endlagers Cigéo zugrunde gelegt werden
sollen.
Einzelaspekte:
Aktualität des Regelwerks: Das Öko-Institut (2013) bezieht sich auf die 2013 gültige AVV
zu § 47 der Strahlenschutzverordnung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit 28.08.2012). Beide Regelwerke (AVV und Strahlenschutzverordnung)
wurden zwischenzeitlich aktualisiert. Es stellt sich die Frage, ob eine Berücksichtigung
aktueller Regelwerke zu einer anderen Bewertung führen könnte. Die aktuelle
Strahlenschutzverordnung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit 29.11.2018) schreibt zum Beispiel für die Berechnung der Exposition der
Bevölkerung in der Nähe kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen die Verwendung
eines Lagrange-Partikelmodells vor. Damit ersetzt dieses Modell das bisher eingesetzte
Gauß-Fahnenmodell, das ab 2020 für diesen Zweck nicht mehr verwendet werden darf.
Ausbreitungsrechnungen: In Öko-Institut (2013) lassen sich nur grobe Angaben zur
verwendeten Methode der Ausbreitungsrechnungen finden. Es fehlen z.B. Informationen
darüber, welches Programm für die Berechnung des atmosphärischen Transportes
verwendet wurde. Informationen zur Durchführung der Transportrechnungen und zu den
Eingabedaten für das Gauß-Fahnen Modell, wären zur Nachvollziehbarkeit der
Rechnungen hilfreich. Zudem fehlen Literaturzitate zu entsprechenden Annahmen in
den Berechnungen, welche diese Annahmen begründen oder untermauern könnten. So
wird angenommen, dass auf dem gesamten Weg des atmosphärischen Transports eine
mittlere Luftturbulenz vorliegt (Diffusionskategorie D). Die Begründung, warum diese
Diffusionskategorie eine konservative Wahl ist, ist nicht plausibel erklärt. Die Wahl der
Diffusionskategorie D sollte besser begründet werden. Weiterhin wird angenommen,
dass die Freisetzung am Endlager über einen Fortluftkamin erfolgt. Dessen (bislang
nicht festgelegte) Höhe wird im Gutachten variiert. Die ausgewählten Freisetzungshöhen
von 50 m, 75 m und 100 m sind nicht nachvollziehbar. In der AVV (Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 28.08.2012) sind die Parameter p und q
für die Stabilitätsklassen (Diffusionskategorien) A – F bei 50 m, 100 m und 180 m
festgelegt. Es sollte besser begründet werden, warum eine weitere Freisetzungshöhe
von 75 m ausgewählt wurde und warum eine Höhe von 100 m als ausreichend gilt.
Störfallbetrachtung: Bei der Störfallbetrachtung fehlen Informationen darüber, welcher
Störfall postuliert wird (z. B. Brand). Es wird zwar erwähnt, das die größten
Freisetzungen bei einem Störfall mit gleichzeitigen mechanischen und thermischen
Einwirkungen zu erwarten sind, aber es wird nicht nachvollziehbar dargelegt, um
welchen Störfall es sich explizit handelt und ob er überirdisch oder unterirdisch
stattfindet. Deswegen ist es schwierig zu beurteilen, ob die verwendete Aktivität
plausibel ist. Es wird vermutet, dass die gleichen Annahmen wie in Kap. 4 verwendet
wurden, dies wird aber im Kap. 5 nur beiläufig erwähnt. Zudem wurden in Kap. 4 für die
Transport- bzw. Dosisberechnungen drei meteorologische Szenarien angewendet. Für
diese Szenarien wurden Dosen für Inhalation und Gamma-Bodenstrahlung
unterschieden, in Kap. 5 wird für das jeweilige Szenario nur eine Gesamtdosis
ausgewiesen. Diese Diskrepanz bzw. die unterschiedliche Vorgehensweise zwischen
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AP 1.1 Nutzung von natürlichen und künstlichen Radionukliden als Tracer in fluvialen Systemen AP 4.1 Bestimmung und Modellierung der Partitionierung von künstlichen und natürlichen Radionukliden in Klärschlamm und Abwasser In AP 1.1 sollen für die wichtigsten Nuklide experimentelle Daten für den Verlauf eines größeren Flusses, vorzugsweise der Weser, gewonnen werden (vorwiegend Sediment, daneben auch Wasser und Schwebstoff). Aufbauend auf den Messdaten soll für jedes Isotop ein fluviales Transportmodell (Eintrag, Ausbreitung, Deposition im Sediment) erstellt und verifiziert werden. In AP 4.1 soll ein Modell für die Partitionierung und Speziation von natürlichen und künstlichen Radionukliden in und außerhalb von Kläranlagen entwickelt werden. Zur Validierung und Verfeinerung des Modells sollen die Nuklidkonzentrationen in den einzelnen Anlagenkompartments experimentell bestimmt werden. Die Aktivitätsbestimmung erfolgt in beiden Arbeitspaketen gammaspektroskopisch.