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Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt Messtechnik Messprogramme Untersuchte Medien Datenfluss

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt. Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt. Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen. Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität: Folgende Aufgaben werden bearbeitet: Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS) Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor) Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen) Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen) Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt: in Lebensmitteln in Futtermitteln im Trink- und Grundwasser in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen im Boden und in Pflanzen Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/ ) Letzte Aktualisierung: 28.06.2022

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Atomrechtliche Aufsicht

Radioaktivitätsmessungen im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht des LfUG

openSenseMap: Sensor Box Radioactive@Süderbrarup

System zur Messung der Radioaktivität auf Basis eines Raspberry Pi ZeroW [J305βγ Geiger-Müller Zählrohr für die Messung von Beta- und Gamma-Strahlung]

Radiologischer Notfallschutz

Bild: SenMVKU Was kann passieren? Notfallbegriff und Referenzszenarien Bei radiologischen Notfällen können sich durch ionisierende Strahlung nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ergeben. 15 Referenzszenarien dienen als Planungsgrundlage für die zuständigen Behörden. Weitere Informationen Bild: froxxx / Depositphotos.com Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten in Berlin Für die Bewältigung radiologischer Notfälle gilt neben dem Gefahrenabwehrrecht des Landes auch das Strahlenschutzgesetz des Bundes. Bei der Gefahrenabwehr arbeiten die zuständigen Behörden ressortübergreifend eng zusammen. Weitere Informationen Bild: hkama – stock.adobe.com Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder Seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einem Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder für radiologische Notfälle. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Schutzmaßnahmen Wenn eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt erfolgt, muss so weit wie möglich verhindert werden, dass Menschen diese aufnehmen oder der radioaktiven Strahlung von außen ausgesetzt werden. Hierfür gibt es eine Reihe möglicher Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: depositphotos/.shock Notfallpläne des Landes Berlin Für radiologische Gefahrenlagen werden im Land Berlin Notfallpläne vorgehalten, um die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und vorzubereiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Messungen Wenn es zu einer Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt kommt, werden zur Ermittlung der Belastung Messungen durchgeführt. Dafür stehen die CBRN-Erkunder zur Verfügung und auch die Strahlenmessstelle Berlin kommt dann zum Einsatz. Weitere Informationen

Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Kernwaffenteststopp-Vertrag: CTBT) und seine Überwachung

Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Kernwaffenteststopp-Vertrag: CTBT) und seine Überwachung Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ( CTBT ) ist eines der zentralen internationalen Abkommen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Kernwaffen. Der CTBT wurde 1996 zur Unterzeichnung ausgelegt. Von den 44 Staaten ( sog. Annex 2-Staaten), die den Vertrag ratifizieren müssen, bevor er in Kraft treten kann, fehlen bis heute drei Länder, die den Vertrag noch unterzeichnen und ratifizieren müssen. Mit der De-Ratifizierung des Vertrages durch Russland Ende 2023 sind es nunmehr sechs Länder, die den Kernwaffenteststopp-Vertrag zwar unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert haben. Die Organisation zur Überwachung des Kernwaffenteststopp-Vertrags ( CTBTO ) überwacht die Einhaltung des Vertrags mit seismischen Messungen, Radioaktivitätsmessungen und Spezialmikrophonen in den Ozeanen und der Atmosphäre. Mehrere Dutzend untereinander vernetzte Messstationen weltweit können geringste Spuren von Radioaktivität in der Luft erfassen. Das BfS beteiligt sich mit Radioaktivitätsüberwachungen an der Kontrolle und betreibt die einzige Station für hochempfindliche Radioaktivitätsmessungen in Mitteleuropa auf dem Schauinsland bei Freiburg. Der umfassende Kernwaffenteststopp-Vertrag ( engl. Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty , CTBT ) ist eines der zentralen internationalen Abkommen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Kernwaffen. Obwohl er noch nicht in Kraft getreten ist, wird seit über 2 Jahrzehnten ein weltweites Messnetz zu Überwachung des Teststopps aufgebaut und erfolgreich betrieben. Der Kernwaffenteststopp-Vertrag Überwachung des Kernwaffenteststopp-Vertrags Der Kernwaffenteststopp-Vertrag Anzahl der weltweit durchgeführten Kernwaffen-Versuche bis 2022. Seit 2017 wurden keine Kernwaffenversuche mehr durchgeführt. Beginn der Kernwaffentests Mit dem sogenannten "Trinity"-Test am 16. Juli 1945 in den USA wurde zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte eine Nuklearwaffe gezündet. Einen Monat später erfolgte der erste militärische Einsatz durch die Abwürfe der Nuklearwaffen über Hiroshima und Nagasaki am Ende des zweiten Weltkrieges. Trotz früher Überlegungen zu einer internationalen Kontrolle von spaltbarem Material für den Bau von Kernwaffen erlangten weitere Nationen die Fähigkeit zur Herstellung dieser Waffen (Sowjetunion: 1949, Vereinigtes Königreich: 1952). In den 1950er Jahren begannen die USA und die Sowjetunion mit dem Testen sogenannter thermonuklearer Waffen (umgangssprachlich "Wasserstoffbomben"), die eine höhere Sprengkraft besitzen und entsprechend größere Mengen an radioaktivem Fallout produzieren. Partieller Teststopp-Vertrag Unter anderem führte die Kritik an diesen Tests dazu, dass sich 1963 die USA , die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich über ein Verbot von Tests in der Atmosphäre, unter Wasser und im Weltraum verständigten. Dies wurde in einem internationalen Vertrag, dem partiellen Teststopp-Vertrag niedergelegt ( engl. Partial Nuclear Test-Ban Treaty , PTBT). Frankreich (erster Test 1960) und China (erster Test 1964) unterschrieben diesen Vertrag jedoch nicht und führten noch bis 1980 Kernwaffentests in der Atmosphäre durch. Vom partiellen zum umfassenden Teststopp Das Internationale Messnetz IMS Quelle: CTBTO https://www.ctbto.org/map/ Die Unterzeichnerstaaten des PTBT hielten sich an die Vertragsregeln, wodurch die Zahl der atmosphärischen (oberirdischen) Tests, und der damit verbundene radioaktive Fallout verringert werden konnte. Die Gesamtzahl aller Atomwaffen-Tests verringerte sich jedoch nicht, sie wurden jetzt nur mehrheitlich unter der Erdoberfläche durchgeführt. Bis heute wurden über 2.000 Kernwaffentests gezählt. Auf diplomatischer Ebene wurde nach dem Inkrafttreten des PTBT über einen umfassenden Teststopp-Vertrag diskutiert und 1976 die sogenannte " Group of Scientific Experts " (GSE) eingerichtet. Ihre Aufgabe war es zu klären, ob und wie die Einhaltung eines solchen Vertrags geprüft werden kann, denn ein verlässliches Verifikationssystem ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich Staaten völkerrechtlich an ein Verbot binden. Über die Möglichkeiten und Grenzen der Verifikation (wissenschaftliche Nachweisführung) liefen die Meinungen zunächst weit auseinander. Umfassender Kernwaffenteststopp-Vertrag Es dauerte bis zum Ende des Kalten Krieges, bis formelle Verhandlungen bei den Vereinten Nationen in der Genfer Abrüstungskonferenz aufgenommen wurde. Die Beratungen, an denen auch Experten des BfS maßgeblich beteiligt waren, konnten bereits zwei Jahre später abgeschlossen und der umfassende Kernwaffenteststopp-Vertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT ) 1996 zur Unterzeichnung ausgelegt werden. Die Verhandlungsparteien wollten sicherstellen, dass die Unterzeichner des Vertrags erst dann bindende Verpflichtungen eingehen, wenn alle Staaten mit nukleartechnischen Einrichtungen – und damit der theoretischen Fähigkeit zum Kernwaffenbau - beigetreten sind. Daher enthält das Dokument eine Liste mit 44 Staaten ( sog. Annex 2-Staaten), die den Vertrag ratifizieren müssen, bevor er in Kraft tritt. Bis heute fehlen von diesen 44 Staaten drei, die den Vertrag vor Inkrafttreten unterzeichnen und ratifizieren müssen (Indien, Nordkorea, Pakistan) sowie seit 2023, mit der De-Ratifizierung des Vertrages in Russland, sechs Länder, die den Vertrag zwar unterschrieben, jedoch noch nicht ratifiziert haben (Ägypten, China, Iran, Israel, USA, Russland). Umsetzung des Kernwaffenteststopp-Vertrags Wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens erreicht wird, muss die Verifikation des Verbots sofort möglich sein. Daher wurde in Wien die sogenannte Vorbereitende Kommission für den CTBT gegründet, deren Aufgabe insbesondere der Aufbau eines internationalen Monitoring-Netzwerks mit 337 Messstationen ist. Mit Hilfe dieses Messnetzes kann die Vertragseinhaltung verlässlich überwacht werden. Daneben bereitet die Organisation zur Überwachung des Internationalen Kernwaffenteststopp-Vertrags ( CTBTO ) Vor-Ort-Inspektionen konzeptionell vor, entwickelt dafür Messmethoden und führt Übungen durch. Überwachung des Kernwaffenteststopp-Vertrags Die Organisation zur Überwachung des Internationalen Kernwaffenteststopp-Vertrags ( CTBTO ) überwacht die Einhaltung des Vertrages mit seismischen Messungen, Radioaktivitätsmessungen und Spezialmikrophonen in den Ozeanen und der Atmosphäre. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beteiligt sich mit Messungen radiaktiver Stoffe in der Atmosphäre an der Kontrolle und unterstützt das Auswärtige Amt durch fachliche Auswertung und Bewertung der Daten. Überwachung des Internationalen Kernwaffenteststopp-Vertrags Die CTBTO ist als internationales Netzwerk darauf ausgerichtet, weltweit geheime Kernwaffentests aufzuspüren. Seismische Messungen können einen ersten Hinweis auf einen unterirdischen Atomwaffentest geben. Mit einer zeitlichen Verzögerung können bei einem Atomwaffentest entstehende radioaktive Edelgase durch das Erdreich in die Atmosphäre gelangen. Wenn dies geschieht, lassen sich diese Gase mit den hoch empfindlichen Radioaktivitätsmessstationen der CTBTO nachweisen und auf einen Atomwaffentest zurückführen. Mehrere Dutzend dieser untereinander vernetzten Messstationen weltweit können geringste Spuren von Radioaktivität in der Luft erfassen. Das Bundesamt für Strahlenschutz betreibt die einzige Station für hochempfindliche Radioaktivitätsmessungen in Mitteleuropa auf dem Schauinsland bei Freiburg. Weltweites Überwachungssystem Die Vertragsorganisation mit Sitz in Wien baut zurzeit mit Hilfe der Signatarstaaten ein weltweites Überwachungssystem mit einem Netz von 321 Messstationen und 16 Laboren auf. Es ist in der Lage, eine nukleare Explosion an jedem Ort der Erde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu entdecken, zu identifizieren und auch zu lokalisieren. Dieses System beruht auf 170 Seismographen in der Erde, 11 Unterwassermikrophonen in den Ozeanen, 60 Infraschallmikrophonen in der Atmosphäre und 80 Spurenmessstationen für Radioaktivität in der Luft Eine dieser Spurenmessstationen ist die Station Schauinsland des BfS (Radionuklidstation RN33). Zur Qualitätssicherung werden die 80 Radionuklidstationen durch 16 Radionuklidlaboratorien ergänzt. Die Bedeutung von Radioaktivitätsmessungen Die drei geophysikalischen Techniken - Seismik , Infraschall und Hydroakustik - können zeitnah Explosionen mit einer Stärke über 1 Kilotonne Trinitrotoluol (TNT) Äquivalent (Maßeinheit für die bei einer Explosion freiwerdende Energie) registrieren und lokalisieren. Die Radionuklid -Messtechnik hat anschließend die Aufgabe, den nuklearen Charakter einer Explosion zweifelsfrei nachzuweisen. Detoniert ein nuklearer Sprengkörper, dann entsteht eine Vielzahl radioaktiver Spaltprodukte . Die meisten so gebildeten Radionuklide kommen in der Natur nicht vor und unterscheiden sich auch deutlich in ihrer Zusammensetzung von Radioaktivität aus Kernkraftwerken. Eine Eingrenzung von Freisetzungsort und Freisetzungszeit ist zusätzlich mit Hilfe von atmosphärischen Ausbreitungsrechnungen möglich. Was wird gemessen? An allen im Endausbau des Messnetzes vorgesehenen 80 Radionuklidmessstationen wird die Luft auf Spuren von an Luftstaub gebundenen Gammastrahlern untersucht. An 40 der 80 Stationen, darunter auch auf der Station Schauinsland, wird zusätzlich nach radioaktiven Isotopen des Edelgases Xenon (Xenon-131m, Xenon-133, Xenon-133m und Xenon-135) gefahndet. Mindestanforderungen an die technische Ausstattung der Messstationen Aerosole Edelgase (radioaktives Xenon) Messtechnik Reinstgermaniumdetektor Reinstgermaniumdetektor oder Beta-/Gamma-Koinzidenz Luftdurchsatz mindestens 500 Kubikmeter pro Stunde mindestens 0,4 Kubikmeter pro Stunde Nachweisgrenze 10 bis 30 Microbecquerel pro Kubikmeter Luft bezogen auf Barium-140 1 Millibecquerel pro Kubikmeter Luft bezogen auf Xenon-133 Radioaktive Edelgase wurden in das Messnetz einbezogen, weil diese auch bei unterirdischen und verdeckten Kernwaffentests in die Atmosphäre entweichen können und damit das Risiko für einen potentiellen Vertragsbrecher erhöhen, entdeckt zu werden. Wichtig ist hierbei, dass anhand der isotopenspezifischen Messungen zwischen Radioaktivität aus zivilen Quellen und aus eventuellen Kernwaffentests - die eine Vertragsverletzung darstellen würden - unterschieden werden kann. Auswertung der Daten Sämtliche Messdaten werden über VPN oder ein satellitengestütztes Kommunikationssystem an das Internationale Datenzentrum ( IDC ) der CTBTO in Wien übermittelt. Dort werden sie ausgewertet, an die Unterzeichnerstaaten verteilt und archiviert. Stand: 04.08.2025

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt als Arbeitgeber Darauf dürfen Sie sich freuen: Bewerben über Interamt:

Dezernent (m/w/d) Modellierung zur Beurteilung der Luftqualität, Datenauswertung, EU-Berichterstattung (Wz. 32.14) Bewerbungsfrist bis zum 12.08.2025 Jetzt bewerben auf Interamt Beim Landesamt für Umweltschutz (LAU) arbeiten Sie für die obere Landesbehörde für Natur- und Umweltschutz in Sachsen-Anhalt. Das LAU gehört zum Geschäftsbereich des Umweltministeriums. An insgesamt sechs Standorten in Sachsen-Anhalt erfassen LAU-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter eine Vielzahl von Daten über den Zustand der Umwelt, bereiten diese auf und bewerten sie. Ob Naturschutz oder Klimawandel und Luftüberwachung, die Wasserversorgung im Land, Radioaktivitätsmessungen, Corona-Viren im Abwasser, illegale Müllentsorgung oder Wölfe in der Nachbarschaft – bei uns sind vielfältige Themen vertreten und Sie sind ganz nah dran. Ein freundliches, positives Arbeitsklima wird bei uns gelebt. So gehören regelmäßige Dienstberatungen und Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche genauso in den Arbeitsalltag wie unsere jährlichen Veranstaltungen, denn zweimal pro Jahr kommt die ganze Belegschaft zusammen und feiert gemeinsam: beim Sommerfest im LAU-Garten und zur Weihnachtsfeier im Saal. An unserem frisch und energieeffizient sanierten Hauptsitz in Halle erwarten Sie helle, moderne Büroräume mit höhenverstellbaren Schreibtischen, ein barrierefreier Zugang sowie ein strukturreiches, naturnahes Gelände mit Wildblumen und Obstbäumen zum Spazieren und ausreichend (auch kostenfreie)  Parkmöglichkeiten. Bisher nehmen 35 % unserer Mitarbeitenden mindestens einen Heimarbeitstag pro Woche in Anspruch – Tendenz steigend. 20 % unserer Mitarbeitenden arbeiten ihrem Wunsch entsprechend in Teilzeit. Unsere Gleitzeitordnung ermöglicht die flexible Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mehrfach im Jahr werden im LAU Fachkolloquien zu verschiedenen Themen angeboten, an denen Sie als künftige Kollegin/künftiger Kollege selbstverständlich teilnehmen und sich informieren können. Weiterbildung ist ein fester Bestandteil der Arbeit beim Land Sachsen-Anhalt. Es gibt eine Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten, die Sie wahrnehmen können, in Präsenz an verschiedenen Standorten im Land, zunehmend aber auch online. Im Landesamt für Umweltschutz finden Sie Ihre sinnstiftende Aufgabe und helfen Sachsen-Anhalts Umwelt zu bewahren! Dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir verzichten daher auf Bewerbungen per Post oder E-Mail und arbeiten mit Interamt, einem modernen Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Die elektronische Übermittlung von Bewerbungsdaten sorgt für eine schnelle Prüfung der Bewerbungen und ein zügiges Auswahlverfahren. Wichtige Hinweise Um sich online bewerben können, müssen Sie sich zuerst bei Interamt mit Ihren persönlichen Daten registrieren . Die Registrierung ist kostenlos und hat diverse Vorteile: individuelle Suche mit eigenen Such-Profilen, Benachrichtigung bei passenden Stellen, sich mit einem Bewerberprofil von Arbeitgebern finden lassen, Überblick über Ihre Bewerbungen und Suchanfragen, Hinzufügen von Dokumenten zu bereits versandten Bewerbungen, Änderung persönlicher Daten im Profil selbst vornehmen. Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz (DSGVO) im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Analytische Untersuchungen, Umweltüberwachung Aufgaben

spezialanalytische Umweltuntersuchungen mit den Schwerpunkten der Boden- und Luftanalytik sowie von hochtoxischen organischen Spurenstoffen in Lebens- und Futtermitteln, Böden, Sedimenten u. a. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Messungen an Lebensmitteln, Wasser und Abwasser, Pflanzen und Böden fachliche Gutachten im Bereich Gentechnik und Biotechnologie experimentelle gentechnische Überwachung Spezialanalytik, Gentechnik-Sicherheit, Biotechnologie Umweltradioaktivität, Strahlenschutz

Messungen

Wenn es zu einer Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt kommt, sind die Messdienste gefordert. Für die Messung von chemischen, biologischen und radioaktiven Stoffen hat der Bund die Länder mit so genannten CBRN-Erkundern ausgestattet. In Berlin gibt es 14 CBRN-Erkunder beim Landeskriminalamt, der Berliner Feuerwehr und den Hilfsorganisationen. Die kompetente behördliche Stelle für die Messung von radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung ist die Strahlenmessstelle Berlin in der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung, die auch für die Überwachung der Radioaktivität in der Berliner Umwelt gemäß § 162 Strahlenschutzgesetz zuständig ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfügt ebenfalls über eine sehr große Expertise und eine hervorragende Ausstattung für die Messung von ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe. Das BfS betreibt auch ein Messnetz mit etwa 1.800 Sonden, die rund um die Uhr die „Ortsdosisleistung“ (ODL) ermitteln. Die empfindlichen Messgeräte erfassen in Echtzeit selbst kleinste Veränderungen der Umweltradioaktivität. Die aktuellen Daten sind im Internet unter odlinfo.bfs.de zugänglich. Bei einem überregionalen Notfall würden auf Entscheidung der zuständigen Bundesministerien die routinemäßigen Messungen in der Umwelt intensiviert und für die Überwachung von Lebens- und Futtermittel sowie Trinkwasser zusätzliche Messprogramme gestartet. Damit würden als wichtige Entscheidungsgrundlage jederzeit konkrete Informationen über die aktuelle Strahlenbelastung vorliegen. Weitere Informationen zu den Messprogrammen

Mehr Bedeutung für den radiologischen Notfallschutz

Mehr Bedeutung für den radiologischen Notfallschutz Hybride Bedrohungen stellen auch BfS vor neue Herausforderungen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Laurin Schmidt/bundesfoto Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat der Zivilschutz auch in Deutschland neue Bedeutung erlangt. Bei dieser Entwicklung muss der radiologische Notfallschutz nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) konsequent mitgedacht werden. Denn im Ukraine-Krieg, der am 24. Februar 2022 begann, sind kerntechnische Anlagen etwa in Saporischschja oder Tschornobyl (russ. Tschernobyl) wiederholt in Kampfhandlungen einbezogen worden. Selbst der Einsatz von Nuklearwaffen scheint in Europa inzwischen nicht mehr ausgeschlossen. "Bedrohungen, die lange Zeit als unwahrscheinlich galten, sind zurück auf der Agenda" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Das BfS habe seine eigenen Notfallplanungen intensiviert. Paulini betont: "Die sicherheitspolitische Neuausrichtung beschränkt sich nicht nur auf die militärische Vorbereitung, sondern betrifft auch den Zivilschutz, also den Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Deutschland ist den möglichen Herausforderungen nur gewachsen, wenn auch die Bevölkerung geschützt ist, und sie in der Lage ist, sich selber zu schützen." "Die neue internationale Sicherheitslage erfordert zusätzlich die Vorbereitung auf langanhaltende Risikoszenarien, auf unterschiedliche Krisen-Situationen, die sich überlagern könnten, und sogenannte hybride Bedrohungen" , führt Paulini aus. Dazu könnten Cyberangriffe und Desinformationskampagnen gehören. BfS ist Behörde mit zentralen Sicherheitsaufgaben Zusammenarbeit im Radiologischen Lagezentrum Das BfS ist eine Behörde mit zentralen Sicherheitsaufgaben beim Schutz der Bevölkerung vor radiologischen Gefahren. In einem speziellen Krisenstab, dem Radiologischen Lagezentrum des Bundes ( RLZ ), ist das BfS zuständig für die Erstellung des "Radiologischen Lagebilds". Dies enthält Informationen zur aktuellen radiologischen Situation und Prognosen zum weiteren Verlauf sowie zu Radioaktivitätsmessungen. Mit der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr ( NGA ) ist das BfS zudem Partner im Unterstützungsverbund CBRN , um bei der Bewältigung von polizeilich relevanten radiologischen Lagen zu unterstützen. Dabei kann es sich um den Fund radioaktiver Quellen handeln oder auch um den Einsatz sogenannter Schmutziger Bomben. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine wird immer wieder über Kampfhandlungen im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen berichtet. Als am 4. März 2022 russische Truppen das größte ukrainische Kernkraftwerk Saporischschja angriffen und besetzten, war die Angst vor einem nuklearen Unfall groß. Seitdem kam es immer wieder zu Zwischenfällen, zuletzt bei einem durch einen Drohnenangriff ausgelösten Brand im stillgelegten Kernkraftwerk Tschornobyl. Regelmäßige Übungen zum Schutz der gesamten Bevölkerung BfS beobachtet Lage in der Ukraine Messwerte aus der Ukraine sowie den Nachbarstaaten lieferten in den vergangenen drei Jahren keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das BfS beobachtet die Lage vor Ort seit Beginn des Krieges intensiv. Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen regelmäßig Daten aus Messeinrichtungen in der Ukraine. Dafür stehen ungefähr 600 verschiedene Einrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Das BfS berechnet zudem seit Beginn des Krieges mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) zweimal täglich, ob Luftmassen aus der Ukraine nach Deutschland gelangen könnten. Damit die Abläufe im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geübt werden. Das BfS organisiert daher regelmäßig mit anderen Behörden, mit den Ländern und mit Nachbarstaaten Übungen. Dies gibt nicht nur den Mitarbeiter*innen Sicherheit, sondern erhöht auch den Schutz der Bevölkerung insgesamt. Damit die Menschen besser wissen, wie sie sich im Ernstfall schützen können, schlägt das BfS vor, den sogenannten Warntag oder den Tag des Bevölkerungsschutzes weiterzuentwickeln. "Dies kann auch unkonventionell geschehen, beispielsweise in Form einer Frage aufs Handy, was in einem realen Notfall zu tun wäre oder sich Gedanken zu machen, welcher Raum als Schutzraum geeignet wäre" , ergänzt Paulini. Stand: 21.02.2025

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