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INSPIRE-WFS SL Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM - Überleitung - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein künstliches Objekt, das den Fluss von Wasser über ein Hindernis hinweg oder unter einem Hindernis hindurch erlaubt.

EU aktualisiert Umweltstandards für Großfeuerungsanlagen

Am 28. April 2017 beschloss der Ministerrat der EU in einem knappen Ergebnis neue Umweltstandards für Großfeuerungsanlagen (LCP), worunter auch Kohlekraftwerke fallen. Deutschland war eines von acht Ländern, die dagegen stimmten. Die Novelle regelt nun den Einsatz der besten verfügbaren Techniken bei LCPs unter verschärften Bedingungen. Durch die neue Regulierung dürfen die Anlagen ab 2021 deutlich weniger Feinstaub, Schwefel und Stickoxide ausstoßen. Zum ersten Mal sind auch Grenzwerte für Quecksilber festgeschrieben worden.

INSPIRE TH Hydro - Network ATKIS Basis-DLM

Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.

INSPIRE-WFS SL Hydro - Physische Gewaesser ATKIS Basis-DLM - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„

INSPIRE TH Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM

Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.

Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern

Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009. Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben. Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.

Einigung auf neue Regeln zur Sicherheit von Atomkraftwerken in der EU

Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim Rat der Europäischen Union (Coreper) einigte sich am 11. Juni 2014 auf überarbeitete Regeln zur nuklearen Sicherheit. Die Richtlinie zur nuklearen Sicherheit wurde in Reaktion auf den Unfall von Fukushima überarbeitet und sieht unter anderem eine regelmäßige Überprüfung aller Atomkraftwerke in der EU vor. Der Ministerrat muss die Richtlinie noch formal abstimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

EU Wasserrahmenrichtlinie tritt in Kraft

Die "Richtlinie 2000/60/EG des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)" tritt in Kraft. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben dem im Juni dieses Jahres erzielten Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament zugestimmt. In den nächsten 15 Jahren sollen Flüsse, Seen und küstennahe Gewässer eine gute Qualität erreichen. Auch der Grundwasserschutz wird verbessert. Schon vor Erreichen der entsprechenden Grenzwerte sollen Maßnahmen zur Sicherung der Grundwasserqualität ergriffen werden. Darüber hinaus sind die Wasserpreise transparenter zu gestalten. Bis 2004 müssen die Mitgliedsstaaten über ihre Wasserpreise getrennt nach den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und private Haushalte berichten. Ziel ist es, dass zumindest die betriebswirtschaftlichen Kosten - wie in Deutschland üblich - von den Verbrauchern getragen werden, um einen effizienten Umgang mit dieser Ressource sicherzustellen.

Einigung beim Biosprit gescheitert

Am 12. Dezember 2013 stimmte der EU-Ministerrat über die Klimabilanzierung von Biokraftstoffen ab. Der Gesetzesvorschlag der litauischen Ratspräsidentschaft sah vor, Treibhausgase mit Hilfe von Kriterien für nachhaltigen Agrosprit zu reduzieren. Eine Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden. Der Kompromissvorschlag sah vor, die Biokraftstoffe der ersten Generation bis maximal zu sieben Prozent auf ein EU-Ziel zur erneuerbaren Energie im Verkehrssektor anrechnen zu lassen.

Treibhausgasausstoß im Jahr 2012 um 1,6 Prozent gestiegen

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Kyoto-Ziele in Summe der Jahre 2008 bis 2012 dennoch um 192 Millionen Tonnen unterschritten Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind im Jahr 2012 um 1,6 Prozent leicht gestiegen. Das zeigen erste vorläufige Berechnungen und Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA). Das Minderungsziel des Kyoto-Protokolls übertrifft Deutschland dennoch sehr deutlich. Im Vergleich zu 1990 sinken die Treibhausgas-Emissionen 2012 um 25,5 Prozent - nötig gewesen waren 21 Prozent im Mittel der Jahre 2008 bis 2012. Insgesamt wurden 2012 rund 931 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2Äq) freigesetzt, 14 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr. Den Anstieg dominieren die CO2-Emissionen mit einem Plus von 2,0 Prozent. Der Grund: Für die Stromerzeugung wurde mehr Braun- und Steinkohle verbrannt und witterungsbedingt kam beim Heizen von Häusern und Wohnungen mehr Gas zum Einsatz. Der Ausbau der erneuerbaren Energien dämpfte den Emissionsanstieg allerdings. Die aktuellen Zahlen machen erstmalig Angaben für die gesamte erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Das Emissionsbudget wird in der Summe der Jahre 2008 bis 2012 voraussichtlich um 192 Millionen Tonnen CO 2 Äq unterschritten. „Die bisher erreichte Minderung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in Richtung unserer anspruchsvollen Minderungsziele für 2020 und darüber hinaus. Es zeigt sich aber auch, dass für den gewünschten klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung weitere Weichenstellungen notwendig sind“, erklärt Umweltminister Peter Altmaier. Um die ambitionierten deutschen Klimaziele zu erreichen, sind Änderungen im EU-Emissionshandel, der Ausbau der energetischen Gebäudesanierung und Anstrengungen zur nachhaltigen Mobilität notwendig. ⁠ UBA ⁠-Präsident Jochen Flasbarth sagte: „Der durch den Atomausstieg verschiedentlich herbeigeredete starke Anstieg der Klimagas-Emissionen ist zwar ausgeblieben, weil vor allem der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien dem entgegengewirkt hat. Sorgen macht mir dennoch der Trend, wieder mehr Kohle zu verstromen.“ Flasbarth rief daher dazu auf, den europäischen Emissionshandel nachhaltig zu stärken: „Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Backloading von 900 Millionen CO 2 -Zertifikaten wäre dafür ein erster Schritt. Letztlich müssen die Zertifikate aber nicht nur vorrübergehend, sondern dauerhaft vom Markt genommen werden. Dies geschieht am besten durch eine Erhöhung des EU-Klimaschutzzieles. Die Schwäche des Emissionshandels ist einer der Gründe für die derzeit irrational niedrigen Börsenstrompreise.“ Maßnahmen wie das sogenannte Backloading - ein vorrübergehendes Zurückhalten von CO 2 -Zertifiktaten - werden aktuell auf EU-Ebene verhandelt. Die Kommission hatte jüngst vorgeschlagen, rund 900 Millionen Emissionszertifikate zeitweilig vom Markt zurückzuhalten, um die Wirksamkeit des Emissionshandels wieder herzustellen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament.

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