null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Zielsetzung: Die Gesundheitsrisiken durch Al-Schweißrauch-Exposition sind nicht ausreichend geklärt. Externe und interne Belastung von Aluminiumschweißern sollen ermittelt und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Bereich des ZNS und der Atemwege in Beziehung gesetzt werden. Aktivitäten/Methoden: Epidemiologische Längsschnittstudie über fünf Jahre, bestehend aus drei Querschnittstudien mit je einem Kollektiv (ca. 100 Probanden) mit konstanter, weitgehend sortenreiner Belastung und einem Kollektiv (ca. 50 P) mit längeren Expositionszeiten (größer 5 Jahre) sowie entsprechenden Vergleichskollektiven.
Ziel: Beschreibung der Effekte auf Atemwege und Herz-Kreislaufsystem bei modellhafter Exposition. Methodik: Experimentelle Exposition. Ergebnisse: Es konnten keine Effekte auf die Herzfrequenzvariabilität festgestellt werden.
Manuelles oder automatisiertes Schweißen ist in der metallverarbeitenden Industrie das maßgebende Fertigungsverfahren. Aufgrund ihrer geringeren Ermüdungsfestigkeit und Lebensdauer im Vergleich zum Grundwerkstoff stellen Schweißverbindungen immer strukturelle Schwachpunkte dar. Die benötigten Blechdicken in geschweißten und zyklisch beanspruchten Bauteilen und Konstruktionen und der damit verbundene Ressourcenbedarf werden dabei stets über den geringen Ermüdungswiderstand der Schweißverbindung vorgegeben. Ein wesentlicher Anteil daran ist maßgeblich auf die Kerbwirkung bzw. Spannungskonzentration am Schweißnahtübergang zurückzuführen. Aus zahlreichen Untersuchungen ist bekannt, dass die lokale Nahtgeometrie in hohem Maße für die Ermüdungsfestigkeit der Verbindung relevant ist und Risse von einzelnen Schwachstellen mit hoher Kerbwirkung initiieren. Die Identifizierung von geometrischen Schwachstellen mit hoher Kerbwirkung ermöglicht zudem die gezielte Nacharbeit. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines Konzeptes für ein automatisierbaren und anwenderunabhängiges Verfahren zur in-line (oder nachfolgenden) Inspektion und individuellen Lebensdauerbewertung von Schweißverbindungen auf Basis von 3D-Scans zu entwickeln. Besonderes Augenmerk wird auf die Erarbeitung einer technischen Lösung zur Erstellung von 3D-Scans und deren Auswertung an Schweißverbindungen aus Baustahl (S355) durch Metallaktivgasschweißen (MAG) gelegt. Das Unternehmen Quelltech GmbH entwickelt in Zusammenarbeit mit den Liebherr Werken Biberach ein Verfahren zur in-line Digitalisierung von Schweißnahtoberflächen direkt während des MAG-Schweißprozesses. Durch konstruktive und softwaretechnische Maßnahmen soll der Einfluss von Störgrößen (u.a. Rauch, UV-Licht, Spritzer) auf die generierten 3D-Daten minimiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente und anwenderunabhängige Kontrolle der Schweißnahtoberflächen.
Vergleichende Untersuchung ueber die grundlegende Eignung der bisher bekannten Rauchgasentschwefelungsverfahren. Vergleich industrielle Anlagen (Kraftwerke)/Kleinanlagen (Blockheizkraftwerke, Hausbrand).
As part of the AIAMO (Artificial Intelligence and Mobility) project funded by the BMDV, a comprehensive environmental monitoring network is currently set up in order to use this for the implementation of environmentally sensitive traffic management. To monitor air quality within the pilot region of Leipzig, air quality sensors from Robert Bosch GmbH (Bosch Air Quality Solutions, Immission Measurement Box, Model IMB 6, F041.B00.003-00) are being installed at various locations within the city. To gain a better understanding of the sensors, a test experiment was set up before they were installed in the city. In this study, the reaction of environmental sensors to following pollutants in the air is analysed under controlled conditions: NO2 (nitrogen dioxide) PM10 (particulate matter 10) PM2.5 (particulate matter 2.5) O3 (ozone) CO (carbon monoxide) The experiment was conducted on 12 August 2024 and consisted of five different test phases: Vehicle Exhaust, Cigarette Smoke, Particulate Matter, Pollen and Fossil Fuel Combustion. Each phase included specific pollutant sources, including diesel vehicles, tobacco smoke, particulate matter and simulated rain effects. The collection of real-time sensor data was complemented by controlled environmental variables such as ventilation and artificial dispersion. The results aim to improve sensor calibration, increase the accuracy of pollutant detection and provide insights into real-world environmental monitoring applications.
<p><p>Die Getränkehersteller Red Bull und Rauch wollen ihre Produktion in Brandenburg erweitern – obwohl das Grundwasser knapper wird. Weil die Stadt Baruth/Mark Einsicht in die Verträge mit den Unternehmen verweigert, klagen wir gemeinsam mit einer Betroffenen.</p></p><p><p>„Bei Red Bull liegt Nachhaltigkeit in der DNA“ – das schreibt der Energydrink-Hersteller über seinen Produktionsablauf. Währenddessen protestieren Bürger*innen in Baruth/Mark mit der Petition „<a href="https://innn.it/red-bull-wasser-in-baruth">Unser Wasser gehört uns – Stoppt Red Bull in Brandenburg!</a>“ gegen den Konzern – denn sie sorgen sich um Umwelt und Grundwasser.</p><p>2023 übernahmen die Getränkehersteller Red Bull und Rauch das Unternehmen Brandenburger Urstromquelle in Baruth/Mark. Damit sicherten sie sich auch eine Wasserentnahmeerlaubnis über 25 Jahre beim zuständigen Wasserbetrieb WABAU. Doch die aktuelle Produktionsstätte reicht den Getränkeherstellern nicht: Red Bull will nicht nur abfüllen, sondern auch vor Ort Aluminiumdosen von einem dritten Unternehmen produzieren lassen. Für eine neue Dosenfabrik soll 16 Hektar Kiefernwald gerodet werden – teilweise im Wasserschutzgebiet. Hinzukommt der Bau einer Kläranlage, einer weiteren Abfüllanlage und eines Logistikzentrums. Umweltverbände wie der <a href="https://www.bund-brandenburg.de/service/presse/pressemitteilungen/news/neue-studie-zeigt-grundwasserstress-im-grossteil-brandenburgs-bund-brandenburg-fordert-umdenken-bei-der-wasserpolitik/">BUND kamen zu dem Schluss</a>: Das wird den Wasserbedarf der Konzerne erhöhen. </p>92 Prozent Grundwasser für die Konzerne<p>Weil das Wasser in Baruth/Mark immer knapper wird, schalten sich die Anwohner*innen ein: Die Stadt bzw. der zuständige Wasserbetrieb WABAU hat eine Wasserentnahmeerlaubnis für rund 2,55 Millionen Kubikmeter Grundwasser – 92 Prozent davon hat die Stadt an die Konzerne verkauft, nur acht Prozent bleiben für die Bevölkerung. Und schon jetzt ist Brandenburg eines der trockensten Bundesländer – <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/grundwasserstress-deutschland-brandenburg-studie-wasser-analyse-strukturell-entnahme-landkreise-bund-isoe-2025.pdf">in 15 von 18 Regionen herrscht laut dem BUND Grundwasserstress</a>. Das heißt, es wird mitunter mehr als 20 Prozent der Menge an Grundwasser entnommen, die sich jährlich neu bilden kann. Betroffen ist auch Teltow-Fläming, der Landkreis, in dem Baruth/Mark liegt. </p><p>Dass das Wasser knapper wird, zeigt sich in der Region schon jetzt. In einer Siedlung nahe des Industriegebiets laufen die Brunnen immer häufiger leer und müssten tiefer nachgebohrt werden, berichtet eine Betroffene. Wie die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung gesichert sein soll, wenn das Industriegebiet vergrößert wird, bleibt unklar. Medien gegenüber sagte der Leiter des städtischen Wasserbetriebes lediglich, es sei „genügend Wasser für alle da für die nächsten 100 Jahre.“ Was das genau heißt, bleibt jedoch unklar. </p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich zurecht die Frage, zu welchen Bedingungen Red Bull und Rauch die Urstromquelle übernommen haben. Hierzu gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt und den Konzernen. Aber was steht drin? In einer Region, in der längst Grundwasserstress herrscht, ist diese Frage entscheidend.</p>Jetzt spenden und Recht durchsetzen!<p>Jede Klage birgt für uns ein finanzielles Risiko. Bereits in der ersten Instanz ist das eine Summe von mindestens 2.500 Euro. Um das Recht auf Information weiterhin durchsetzen und wegweisende Urteile für alle erstreiten zu können, benötigen wir daher Deine Unterstützung.</p><p><a href="/spenden/?pk_campaign=blog-klagen">Jetzt spenden!</a></p>Keine Transparenz trotz weitreichender Folgen<p>Weil die Menschen in der Region wissen wollen, wie die Zukunft von Baruth/Mark aussieht, kämpfen sie für mehr Transparenz beim Ausbau des Industriegeländes. Bereits im Juli 2023 stellte eine Betroffene eine IFG-Anfrage an die Stadt Baruth/Mark. Sie will wissen, was die Stadt mit Red Bull und Rauch zum Fabrikausbau verhandelt hat, wie viel Wasser die Hersteller entnehmen dürfen beziehungsweise wie viel sie dafür zahlen – und wie es um den Zugang der Bevölkerung zum Grundwasser steht.</p><p>Doch zurück kam eine Ablehnung: „Die Anträge sind unbegründet. Es besteht kein Anspruch auf die begehrten Informationen.“ Der Grund: „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“.</p>Wasser darf kein Geschäftsgeheimnis sein <p>Wenn Red Bull und Rauch mehr als 90 Prozent des Grundwassers in einer wasserarmen Region abzapfen dürfen, dann sind ihre Pläne zum Wasserverbrauch öffentliches Interesse. Die Anwohner*innen in Baruth/Mark fordern darum Klarheit über die Konditionen, unter denen Red Bull und Rauch auf das Grundwasser zugreifen. Im Juli haben wir darum gemeinsam mit einer Betroffenen aus der Region Klage gegen die Stadt Baruth/Mark eingereicht.</p><p>Die Begründung: Die Verträge zwischen der Stadt und Red Bull und Rauch betreffen die Wasserversorgung und dürfen nicht hinter Konzerninteressen versteckt werden. Selbst wenn diese vorlägen, wiegt das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen schwerer als das vorgeschobene Argument der „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“. Gemeinsam mit der Klägerin fordern wir darum Zugang zu den Verträgen, Informationen über die vereinbarte Fördermenge des Grundwassers und auch den Schriftverkehr rund um die Übernahme der Brandenburger Urstromquelle durch Red Bull und Rauch. <br><br> → <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-zwischen-baruth-mark-dem-eigenbetrieb-wabau-mit-red-bull-rauch-und-der-brandenburger-bzw-baruther-urstromquelle/968046/anhang/20250714-vg-9-k-498-25-dka-klagebegruendung_geschwaerzt.pdf">Zur Klage</a><br> → <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-zwischen-baruth-mark-dem-eigenbetrieb-wabau-mit-red-bull-rauch-und-der-brandenburger-bzw-baruther-urstromquelle/">Zur Anfrage bei FragDenStaat</a></p></p>
<p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind und beachten bitte folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz welches irgendwo im Wald oder im Garten herumliegt ist in den meisten Fällen feucht und für ein Lagerfeuer nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt ob Nachbarn oder andere Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> Gewusst wie <p>Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>, die viele Menschen zunehmend schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie am besten (möglichst gespaltenes) Holz an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271">Gartenabfällen</a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Komposthaufen</a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225">Feinstaub</a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628">Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf">Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</a>). Dies stellt für betroffene Menschen insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder Asthmatiker*innen ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen.</p> <p>Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.</p> </p><p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind und beachten bitte folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz welches irgendwo im Wald oder im Garten herumliegt ist in den meisten Fällen feucht und für ein Lagerfeuer nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt ob Nachbarn oder andere Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>, die viele Menschen zunehmend schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie am besten (möglichst gespaltenes) Holz an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271">Gartenabfällen</a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Komposthaufen</a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225">Feinstaub</a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628">Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf">Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</a>). Dies stellt für betroffene Menschen insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder Asthmatiker*innen ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen.</p> <p>Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist im Land Berlin in der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG) wie folgt geregelt: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bezirksämter In den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gehören die Ordnungsaufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Berliner Bodenschutzgesetz sowie den darauf gestützten Rechtsverordnungen auf Grundstücken in Trinkwasserschutzgebieten, nachdem auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsabschätzung eine Gefahr für das Grundwasser festgestellt wurde, außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, bei einer nachgewiesenen Grundwassergefährdung in einem angrenzenden Trinkwasserschutzgebiet, auf landeseigenen Altablagerungen mit überwiegend Hausmüll, bei Grundwasserschäden, wenn kein Schadstoffeintrag über den Pfad Boden nachweisbar ist, auf Grundstücken, bei denen ein Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz anhängig ist, sowie die Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz und auf Grundstücken, die sich innerhalb der Siemensstadt Square befinden, sowie auf an die Siemensstadt Square unmittelbar angrenzenden Grundstücken, bei denen eine Grundwassergefährdung nachgewiesen wurde. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Referat Bodenschutz Brückenstraße 6 10179 Berlin E-Mail für alle Ansprechpersonen: bodenschutz-altlasten@senmvku.berlin.de Astrid Klose Referatsleiterin Tel.: (030) 9025-2070 Fax: (030) 9025-2929 Frank Engelmann Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten Tel.: (030) 9025-2464 Fax: (030) 9025-2929 Frank Rauch Nachsorgender Bodenschutz, Altlasten Tel.: (030) 9025-2550 Fax: (030) 9025-2929 Sabine Hilbert Vorsorgender Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2482 Fax: (030) 9025-2929 Dr. Michael Thelemann Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2487 Fax: (030) 9025-2929 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bereich Altlasten/Kampfmittel Brunnenstraße 111 13355 Berlin Cordula Mientus Altlastensanierung/Prüfung von Gutachten Tel.: (030) 90254-7141 E-Mail: cordula.mientus@senmvku.berlin.de Die Bezirksämter nehmen die entsprechenden Ordnungsaufgaben wahr, sofern nicht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig ist, somit sämtliche Gefährdungsabschätzungen innerhalb und außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, die Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie die Ordnungsaufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung und die Entgegennahme von Meldungen nach dem Berliner Bodenschutzgesetz. Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 150 |
| Europa | 9 |
| Kommune | 2 |
| Land | 27 |
| Weitere | 7 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 58 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 127 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 38 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 42 |
| Offen | 139 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 149 |
| Englisch | 41 |
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|---|---|
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