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Entfernung von SO2 und NOx aus Rauch- und Abgasen

Vergleichende Untersuchung ueber die grundlegende Eignung der bisher bekannten Rauchgasentschwefelungsverfahren. Vergleich industrielle Anlagen (Kraftwerke)/Kleinanlagen (Blockheizkraftwerke, Hausbrand).

Lagerfeuer können für Mensch und Umwelt schädlich sein – Gesundheit und Sicherheit gehen vor

<p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die&nbsp; Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das&nbsp; im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong>&nbsp;Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a>⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen:&nbsp;</strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a>&nbsp;ist die Kompostierung auf dem eigenen&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a>&nbsp;oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong>&nbsp;Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong>&nbsp;Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong>&nbsp;Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn:&nbsp;</strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong>&nbsp;Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong>&nbsp;Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a>&nbsp;(PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die&nbsp; Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das&nbsp; im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong>&nbsp;Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a>⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen:&nbsp;</strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a>&nbsp;ist die Kompostierung auf dem eigenen&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a>&nbsp;oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong>&nbsp;Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong>&nbsp;Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong>&nbsp;Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn:&nbsp;</strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong>&nbsp;Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong>&nbsp;Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a>&nbsp;(PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p>Informationen für...</p>

Waldbrandprävention

Die beobachteten Klimaveränderungen der letzten Jahre haben bereits höhere Temperaturen und geringere Niederschläge für das Nordostdeutsche Tiefland gezeigt. Dieser Trend wird weiter anhalten und damit das Waldbrandrisiko in Berlin weiter erhöhen. Wesentliche Strategie, um die Wälder vor Waldbränden zu schützen, ist der aktive Waldumbau von nadelholzdominierten Beständen zu Laub-Mischwäldern, da diese ein kühleres und feuchteres Waldinnenklima aufweisen. Dies betreiben die Berliner Forsten – im Rahmen des Mischwaldprogrammes und durch waldbauliche Steuerung – bereits seit 20 Jahren aktiv. In Berlin werden keine amtlichen Waldbrand-Gefahrenstufen ausgewiesen, wie etwa in Brandenburg. Über das tagesaktuelle Waldbrand-Risiko gibt – von März bis Oktober der Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes Auskunft. Deutschen Wetterdienst: Waldbrandgefahren-Index Als natürliche Brandursache kommt in unseren heimischen Waldökosystemen nur der Blitzschlag vor. Dies passiert äußerst selten. Die Ursache für Waldbrände ist fast immer menschlichen Ursprungs. Das Rauch- und Feuerverbot gilt daher in den Berliner Wäldern ganzjährig. Das richtige Verhalten in den Wäldern trägt somit maßgeblich zum Brandschutz bei: Kein offenes Feuer oder glimmende Gegenstände im Wald. Dazu zählen zum Beispiel Rauchen (auch Pfeife), Grillen, Campingkocher und Lagerfeuer außerhalb offizieller Feuerstellen. Auf waldnahen Grundstücken gilt für den Grill und Feuerschalen ein Mindestabstand von 30 m zum Wald. Mit motorisierten Fahrzeugen darf nur in den Wald, wer dort arbeitet. Autos gehören auf den Parkplatz und nicht auf die Wiese oder in den Wald, da sich trockene Gräser und Laub schnell entzünden. Halten Sie die Waldwege für die Feuerwehr frei. Verstellen Sie unter keinen Umständen Waldeingänge und Schranken. Gartenabfälle können beim Kompostieren enorme Hitze entwickeln und sich selbst entzünden. Auch aus ökologischen Gründen entsorgen Sie Ihre Gartenabfälle auf Ihrem eigenen Kompost, bei der Stadtreinigung beziehungsweise einem Recyclinghof. Ob Glasscherben zusammen mit Sonneneinstrahlung einen Waldbrand verursachen können, ist nicht final geklärt. In jedem Fall haben Abfälle jeglicher Art nichts im Wald zu suchen. Wenn Sie Rauch oder Feuer im Wald bemerken, dann melden Sie es bitte schnell der 112 . Je früher die Feuerwehr einen Brand löschen kann, desto größer ist die Chance eine Katastrophe zu vermeiden. Neben der oben genannten Strategie des Waldumbaus ergreifen die Berliner Forsten unterschiedliche Maßnahmen, um die Berliner Wälder vor Waldbränden zu schützen: Am 19. Juli 2023 unterzeichneten der Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und der Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr, Dr. Karsten Homrighausen, eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden. Ziel ist es, den Berliner Erholungswald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und seine wichtigen Funktionen für ein gutes Stadtklima und unser Trinkwasser zu bewahren. Weitere Informationen Eine intakte Wegeinfrastruktur ist Voraussetzung, dass Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes zielgerichtet mit Löschtechnik zum Einsatzort gelangen. Seit 2018 nutzen die Berliner Forsten Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Maßnahmen der Waldbrandvorsorge (Maßnahmebereich III). Im Rahmen des Förderprogramms wurden in diesem Zeitraum rund 30 Kilometer Waldwege im Forstamt Köpenick und ca. 13 Kilometer im Forstamt Pankow saniert. In 2023 wurden im Revier Ützdorf des Forstamtes Pankow (Aktenzeichen 208323000057) eine Wegelänge von 2,3 Kilometer ertüchtigt. Mit dem Bau und der Unterhaltung von Löschwasserbrunnen in den Wäldern hat die Feuerwehr die Möglichkeit, Löschwasser nah am Einsatzort zu gewinnen. Im Rahmen des ELER-Förderprogramms ist 2024 ein neuer Löschwasserbrunnen im Forstamt Grunewald, Jagen 69 fertiggestellt worden (Aktenzeichen 208323000022). Insgesamt unterhalten wir derzeit 47 Löschwasserbrunnen in den Berliner Wäldern. Zur frühzeitigen Erkennung von Waldbränden setzen Berliner Forsten – in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg – auf das Monitoring-System IQ FireWatch. Ein optisches Sensorsystem ist auf den Müggelbergen installiert. Ein weiteres optisches Sensorsystem ist derzeit in Planung und wird im westlichen Teil Berlins zum Einsatz kommen. Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäische Kommission

Zuständigkeiten in Berlin

Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist im Land Berlin in der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG) wie folgt geregelt: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bezirksämter In den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gehören die Ordnungsaufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Berliner Bodenschutzgesetz sowie den darauf gestützten Rechtsverordnungen auf Grundstücken in Trinkwasserschutzgebieten, nachdem auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsabschätzung eine Gefahr für das Grundwasser festgestellt wurde, außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, bei einer nachgewiesenen Grundwassergefährdung in einem angrenzenden Trinkwasserschutzgebiet, auf landeseigenen Altablagerungen mit überwiegend Hausmüll, bei Grundwasserschäden, wenn kein Schadstoffeintrag über den Pfad Boden nachweisbar ist, auf Grundstücken, bei denen ein Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz anhängig ist, sowie die Freistellungsverfahren nach dem Umweltrahmengesetz und auf Grundstücken, die sich innerhalb der Siemensstadt Square befinden, sowie auf an die Siemensstadt Square unmittelbar angrenzenden Grundstücken, bei denen eine Grundwassergefährdung nachgewiesen wurde. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Referat Bodenschutz Brückenstraße 6 10179 Berlin E-Mail für alle Ansprechpersonen: bodenschutz-altlasten@senmvku.berlin.de Astrid Klose Referatsleiterin Tel.: (030) 9025-2070 Fax: (030) 9025-2929 Frank Engelmann Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten Tel.: (030) 9025-2464 Fax: (030) 9025-2929 Frank Rauch Nachsorgender Bodenschutz, Altlasten Tel.: (030) 9025-2550 Fax: (030) 9025-2929 Sabine Hilbert Vorsorgender Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2482 Fax: (030) 9025-2929 Dr. Michael Thelemann Informationsgrundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz Tel.: (030) 9025-2487 Fax: (030) 9025-2929 Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bereich Altlasten/Kampfmittel Brunnenstraße 111 13355 Berlin Cordula Mientus Altlastensanierung/Prüfung von Gutachten Tel.: (030) 90254-7141 E-Mail: cordula.mientus@senmvku.berlin.de Die Bezirksämter nehmen die entsprechenden Ordnungsaufgaben wahr, sofern nicht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig ist, somit sämtliche Gefährdungsabschätzungen innerhalb und außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, die Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie die Ordnungsaufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung und die Entgegennahme von Meldungen nach dem Berliner Bodenschutzgesetz. Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick

Beeinflussung der Teilchengroesse bei oxydischem Rauch

Effekte von Schweissrauchpartikeln auf die oberen und tieferen Atemwege anhand der Bestimmung von Entzuendungsparametern

Ziel der Studie ist es, an Probanden nach inhalativer Exposition gegenueber Fein- und Ultrafeinpartikeln in Schweissrauchen das Auftreten entzuendlicher Reaktionen der oberen und unteren Atemwege zu untersuchen. Die Untersuchung soll an 40 gesunden Probanden erfolgen, die sich je zur Haelfte aus Berufsschweissern sowie Kontrollpersonen zusammensetzen. Auswertungen dieser Ergebnisse sollen Hinweise darueber liefern, inwiefern die in der Literatur beschriebenen und kausal mit Schweissrauchexposition in Zusammenhang gebrachten Krankheitsbilder des Atemtrakts mit entzuendlichen Reaktionen einhergehen.

Entwicklung eines Partikelfilters mit additivgestuetzter Regeneration fuer die dieselmotorische Anwendung

Effekte von Schweißrauchpartikeln auf respiratorische und kardiozirkulatorische Parameter

Ziel: Beschreibung der Effekte auf Atemwege und Herz-Kreislaufsystem bei modellhafter Exposition. Methodik: Experimentelle Exposition. Ergebnisse: Es konnten keine Effekte auf die Herzfrequenzvariabilität festgestellt werden.

Nutzung von ATTO-Daten zum Testen von Erdsystemmodellen auf der km-Skala (ICON), ATTOsynthesis - Treibhausgasbilanz, Prozessverständnis und skalenübergreifende Modellierung

Aluminium-Schweißrauch

Zielsetzung: Die Gesundheitsrisiken durch Al-Schweißrauch-Exposition sind nicht ausreichend geklärt. Externe und interne Belastung von Aluminiumschweißern sollen ermittelt und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Bereich des ZNS und der Atemwege in Beziehung gesetzt werden. Aktivitäten/Methoden: Epidemiologische Längsschnittstudie über fünf Jahre, bestehend aus drei Querschnittstudien mit je einem Kollektiv (ca. 100 Probanden) mit konstanter, weitgehend sortenreiner Belastung und einem Kollektiv (ca. 50 P) mit längeren Expositionszeiten (größer 5 Jahre) sowie entsprechenden Vergleichskollektiven.

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