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Qualifizierung von AC² an Stör- und Unfallanalysen für unterschiedliche Reaktorkonzepte

Kernkraftwerk Grohnde: Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage KWG, Abbauphase 2

<b>Feststellung gemäß § 5 UVPG</b> Die PreussenElektra GmbH (PEL) hat beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständiger Genehmigungsbehörde für das Kernkraftwerk Grohnde den Antrag zum weiteren Abbau der Anlage KWG, Abbauphase 2 (2. AG) gestellt. Dieser beinhaltet den Abbau des Reaktordruckbehälter sowie des Biologischen Schildes. Für dieses Änderungsvorhaben war gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseite eingesehen werden.

Kernkraftwerk Isar 2 Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage, Abbauphase 2 (2. AG)

Am 1. Juli 2019 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 21. März 2024 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 2 bezieht. Am 10. Dezember 2024 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 2, Abbauphase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Neuere Entwicklungen bei der Bewertung der Komponentenintegrität in kerntechnischen Anlagen

Antrag nach § 7 Abs. 1 AtG auf Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 - 16. Änderungsgenehmigung

Am 04. Mai 2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17. Januar 2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31. Januar 2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Die 2. AG wurde am 04. September 2023 erteilt. Die PreussenElektra GmbH (Antragstellerin) hat mit Schreiben vom 16. Juli 2024 eine Änderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz (AtG) für das Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1) beantragt. Es wird die Nutzungserweiterung des bisher gestatteten Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen des KKI 1 (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 beantragt. Es ist beabsichtigt, mit Inanspruchnahme der Änderungsgenehmigung weitere Reststoffe aus den Kernkraftwerken Isar 2 (KKI  2) und Grafenrheinfeld (KKG) im ZEBRA zu bearbeiten und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 zu handhaben.

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes ISAR 2 (KKI 2)

Die PreussenElektra GmbH (Tresckowstraße 5, 30457 Hannover) hat mit Schreiben vom 1. Juli 2019 die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194), beantragt. Die Mitgenehmigungsinhaberin Stadtwerke München GmbH (Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München) ist diesem Antrag mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beigetreten. Die Anlage KKI 2 umfasst einen Druckwasserreaktorblock am Standort Dammstraße, 84051 Essenbach. Der Antrag ist auf die Erteilung einer Ersten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG gerichtet. Das zugrundeliegende Vorhaben beinhaltet unter Einbeziehung der insgesamt geplanten Maßnahmen zu Stilllegung und Abbau von KKI 2 die erste Abbauphase mit dem Abbau von Anlagenteilen des KKI 2, während sich noch Brennstoff im Brennelementlagerbecken des KKI 2 befindet. In einer zweiten und separat zu genehmigenden Abbauphase sollen später auch der Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schilds erfolgen und die Anlage KKI 2 schließlich nach erfolgter Dekontamination und Freigabe nach den Regelungen des Strahlenschutzrechts aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden.

AKW Temelin-1 Dokumente Schweißnähte

Sehr geehrte Damen und Herren, über FragdenStaat.de hat am 18.7. ein mir unbekannter Bürger einen IFG Antrag auf Aktenkopie zu dem AKW Temelin gestellt: https://fragdenstaat.de/a/23963 Ich stelle den Antrag, ausschließlich kostenfrei(!) Aktenkopien zu erhalten: A im Umfang des oben genannten Antrages, B zusätzlich bitte ich um Auskünfte: 1. Dokumente, die die Frage der Rechtmäßigkeit des Betriebes und Abweichungen von Genehmigungen, sowie die Möglichkeiten von Rechtsmitteln gegen den Betrieb betreffen, 2. welche andere Stellen des Bundes oder der Länder weitergehende Informationen zum AKW Temelin 1 haben (bzw. haben könnten). Die Kopien bitte ich elektronisch über Frag den Staat zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie wegen öffentlichem Interesse nach § 2 "Befreiung und Ermäßigung" IFGGebV sowohl bei meinem, als auch den o.g. Antrag #23963 vollständig von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Das öffentliche Interesse begründet sich u.a. durch: I. unterschätze Risio durch AKWs: https://arxiv.org/pdf/1504.02380.pdf II. konkreter Verdacht Norm und rechtswidriger Ausführungen von Schweißnähten beim AKW Temelin 1: https://gruene-fichtelgebirge.de/userspace/BY/ov_marktredwitz/PDF/Majer_-_gutachterliche_Kurzstellungnahme_Temelin_28-08-2013.pdf von Schweißnähten beim AKW Temelin 1: https://gruene-fichtelgebirge.de/userspace/BY/ov_marktredwitz/PDF/Majer_-_gutachterliche_Kurzstellungnahme_Temelin_28-08-2013.pdf Dieses Gutachten ist vom Ministerialdirigent a.D. Dieter Majer, ehem. technischer Leiter der deutschen Atomaufsicht. Im Auftrag von Sylvia Kotting-Uhl, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem er 2013 feststellt: --- Aufgrund des bisher bekannten Sachverhaltes ist die vorhandene Dokumentation defizitär. Unabhängig davon, ob es zu einer vom Zeugen von Greenpeace behaupteten illegalen Trennung der Schweißnaht 1-4-5 gekommen ist, spricht einiges dafür, dass für alle Schweißnähte im Anschlussbereich des Reaktordruckbehälters die erforderliche Qualität nicht nachgewiesen ist. Der Nachweis ist nur möglich, wenn von der tschechischen Aufsichtsbehörde alle Dokumentationsunterlagen veröffentlicht und diese von einem von der Aufsichtsbehörde und Betreiber unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. --- Als Diplom Bauingenieur (FH) mit der Qualifikation Schweißfachingenieur/"International Welding Engineer" möchte die Ihnen vorliegende Dokumente sichten und für die Öffentlichkeit kommentieren. Weitergehende Gründe des öffentlichen Interesses kann ich leicht darlegen. Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bitte informieren Sie mich umgehend, falls Sie weitere Darlegungen für eine vollständige Gebührenbefreiung benötigen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing.(FH) SFI/IWE Robert Michel

Nass-Siebung und Magnetseparation von Korngemischen zur Minimierung von Sekundärabfällen im Rückbau kerntechnischer Anlagen, Teilprojekt: Durchführung von Versuchen mit radioaktivem Probenmaterial

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