Am 1. Juli 2019 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 21. März 2024 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 2 bezieht. Am 10. Dezember 2024 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 2, Abbauphase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds.
Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Neuere Entwicklungen bei der Bewertung der Komponentenintegrität in kerntechnischen Anlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Am 04. Mai 2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17. Januar 2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31. Januar 2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Die 2. AG wurde am 04. September 2023 erteilt. Die PreussenElektra GmbH (Antragstellerin) hat mit Schreiben vom 16. Juli 2024 eine Änderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 Atomgesetz (AtG) für das Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1) beantragt. Es wird die Nutzungserweiterung des bisher gestatteten Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen des KKI 1 (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 beantragt. Es ist beabsichtigt, mit Inanspruchnahme der Änderungsgenehmigung weitere Reststoffe aus den Kernkraftwerken Isar 2 (KKI 2) und Grafenrheinfeld (KKG) im ZEBRA zu bearbeiten und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 zu handhaben.
Seit zwei Jahren ist die Nutzung der Atomenergie beendet, große Aufgaben stehen aber weiterhin an: Die herunter gefahrenen Atomkraftwerke müssen von den Energieversorgungsunternehmen zurückgebaut werden. „Der mit breiter politischer Mehrheit auf den Weg gebrachte und vor nunmehr zwei Jahren vollendete Ausstieg aus der Atomkraft hat Deutschland sicherer gemacht und auch der Suche nach einem sicheren Endlager ein gutes Fundament gegeben“, sagt BASE -Präsident Christian Kühn. „Weil die Menge der Abfälle berechenbar ist, nämlich rund 1750 Behälter, kann die Suche nach dem wissenschaftlich bestmöglich geeigneten Ort fair, transparent und ohne Streit um mögliche neue Abfälle geführt werden - diesen Konsens braucht es auch weiterhin, damit künftige Generationen sicher und geschützt vor den gefährlichen Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung leben können.“ Auch wenn seit zwei Jahren kein AKW mehr Strom produziert, so stehen in den Anlagen noch viele Arbeiten an. Wie ist der Stand des Rückbaus bei den zuletzt abgeschalteten AKW ? Ein Überblick. Am Atomkraftwerk Isar 2 wurde im Jahr 2024 eine Dekontamination des Primärkreislaufs durchgeführt – häufig ein erster Schritt zum Rückbau der Anlage. Dabei werden spezielle Chemikalien, z.B. Säure, eingesetzt, um radioaktive Schichten von den Anlageteilen zu entfernen. Im Brennelementlagerbecken von Isar 2 klingen noch alle Brennelemente ab. Zum Rückbau des Reaktordruckbehälters und Biologischen Schilds ist der Antrag gestellt. Am Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 wurde der Primärkreislauf im Sommer 2023 dekontaminiert. Die Brennelemente befinden sich noch im Brennelementlagerbecken. Erste Arbeiten zum Rückbau haben begonnen, u.a. die Trennung der Leitungen des Reaktorkühlkreislaufs. Am Atomkraftwerk Emsland fand die Primärkreislaufdekontamination im März 2024 statt. Auch hier klingen die Brennelemente noch im Brennelementlagerbecken ab. Bei den drei am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Anlagen gibt es folgenden Stand des Rückbaus: Am Atomkraftwerk Gundremmingen befinden sich alle noch vorhandenen Brennelemente im Brennelementlagerbecken von Block C. Die Blöcke B und C werden derzeit zurückgebaut. In den Atomkraftwerken Grohnde und Brokdorf sind die Primärkreisläufe dekontaminiert. Im Atomkraftwerk Brokdorf wurde der Reaktorkern bereits entladen, die Brennelemente aus dem Brennelementlagerbecken werden nun sukzessive ins Zwischenlager gebracht. Hierbei kommen spezielle Transport- und Lagerbehälter zur Anwendung. 11.04.2025
Die PreussenElektra GmbH (Tresckowstraße 5, 30457 Hannover) hat mit Schreiben vom 1. Juli 2019 die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194), beantragt. Die Mitgenehmigungsinhaberin Stadtwerke München GmbH (Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München) ist diesem Antrag mit Schreiben vom 17. Juli 2019 beigetreten. Die Anlage KKI 2 umfasst einen Druckwasserreaktorblock am Standort Dammstraße, 84051 Essenbach. Der Antrag ist auf die Erteilung einer Ersten Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG gerichtet. Das zugrundeliegende Vorhaben beinhaltet unter Einbeziehung der insgesamt geplanten Maßnahmen zu Stilllegung und Abbau von KKI 2 die erste Abbauphase mit dem Abbau von Anlagenteilen des KKI 2, während sich noch Brennstoff im Brennelementlagerbecken des KKI 2 befindet. In einer zweiten und separat zu genehmigenden Abbauphase sollen später auch der Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schilds erfolgen und die Anlage KKI 2 schließlich nach erfolgter Dekontamination und Freigabe nach den Regelungen des Strahlenschutzrechts aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden.
Das Projekt "Nass-Siebung und Magnetseparation von Korngemischen zur Minimierung von Sekundärabfällen im Rückbau kerntechnischer Anlagen, Teilprojekt: Durchführung von Versuchen mit radioaktivem Probenmaterial" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sondervermögen Großforschung, Institut für Nukleare Entsorgung (INE).
Das Projekt "Untersuchungen zum Ausheilverhalten von Reaktordruckbehälterstählen bei niedrigen Temperaturen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Analytische Chemie, Professur Radiochemie, Radioökologie.
Das Projekt "Weiterentwicklung von Methoden zur interaktiven Modellierung und zur Visualisierung in ATLAS-GRAMOVIS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Am 04.05.2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 17.01.2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31.01.2020 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 in den Einrichtungen der Reststoffbearbeitung und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Alle übrigen im Rahmen des weiteren Abbaus des KKI 1 erforderlichen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Gestattung der weiterhin gültigen 1. SAG.
Am 28.03.2014 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 11.04.2018 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKG bezieht. Am 17.12.2019 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKG, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds. Alle übrigen im Rahmen des weiteren Abbaus des KKG erforderlichen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Gestattung der weiterhin gültigen 1. SAG.
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