Das Projekt "Sicherung der genetischen Vielfalt von für die Unterlagenzüchtung relevanten Wildformen der Gattung Vitis" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Geisenheim University, Zentrum Angewandte Biologie, Institut für Rebenzüchtung und Rebenveredlung.Eine hohe Resistenz gegen Bodenpathogene, gute Standortanpassung und Veredlungsaffinität sind die entscheidenden Merkmale von Unterlagen. Bei der Pathogenresistenz ist bei Reben die Widerstandsfähigkeit gegen die Reblaus Daktulosphaira vitifoiae essentiell, da die europäische Kulturrebe Vitis vinifera L über keinerlei Resistenzen verfügt und nur an wenigen Standorten ein wurzelechter Anbau möglich ist. Amerikanische Wildformen mit solchen Reblausresistenzen sind daher in der Unterlagenzüchtung von großer Bedeutung. Die langfristige Sicherung solcher Genotypen ist daher eine Voraussetzung für spätere Züchtungsarbeiten zur Erstellung neuer besserer Unterlagen. Daneben spielt auch die Standortanpassung eine wichtige Rolle. Vitis berlandieri ist hier am wichtigsten, da sie als einzige Art über eine hohe Kalkverträglichkeit verfügt und die Mehrheit der deutschen und europäischen Weinbaustandorte durch hohe Kalkgehalte im Boden charakterisiert sind. Kalkempfindliche Arten leiden unter Kalkchlorose mit stark vermindertem Wuchs. Aufgrund begrenzter Verfügbarkeit wurden jedoch nur wenige Pflanzen der Art in der Unterlagenzüchtung verwendet und damit nur ein Teil des Potentials der Art genutzt. In einem gemeinsamen Projekt mit dem United States Department for Agriculture wurden daher im September 2005 im ursprünglichen Verbreitungsgebiet der Art in Zentraltexas Samen von Wildformen gesammelt und die Hälfte davon in Geisenheim zur Keimung gebracht und ausgepflanzt. Derzeit werden mehr als 5000 Pflanzen in der in vivo Erhaltung. In den kommenden Jahren werden diese hinsichtlich ihrer relevanten Eigenschaften phänotypisch charakterisiert und in einem späteren Stadium auch genotypisiert, um für weitere Kreuzungs- und Selektionsarbeiten nutzbares material zu identifizieren.
Das Projekt "Züchtung von Rebunterlagen mit hoher Reblausfestigkeit und Anpassung an Trockenheit und Kalk-Chlorose" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Geisenheim University, Zentrum Angewandte Biologie, Institut für Rebenzüchtung und Rebenveredlung.Eine hohe Resistenz gegen Bodenpathogene, gute Standortanpassung und Veredlungsaffinität sind die entscheidenden Merkmale von Unterlagen. Bei der Pathogenresistenz ist bei Reben die Widerstandsfähigkeit gegen die Reblaus Daktulosphaira vitifoiae essentiell, da die europäische Kulturrebe Vitis vinifera L über keinerlei Resistenzen verfügt und nur an wenigen Standorten ein wurzelechter Anbau möglich ist. Klimaveränderungen erfordern neue Unterlagen mit hoher Reblausfestigkeit und besserer Standortanpassung. Aufgrund der derzeitigen Szenarien werden sowohl Trockenresistenz als auch Toleranz gegen hohe Kalkgehalte insbesondere in Verbindung mit hohem Bodenwassergehalte zukünftig von Bedeutung sein. Hierfür werden entsprechende Kreuzungen vorgenommen, die Sämlinge aufgezogen, auf ihre Reblausfestigkeit getestet und anschießend Prüfungen der Wurzelungs- und Veredlungsfähigkeit vorgenommen. Anschließend wird die Witterungs- und Bodenanpassung der Zuchtstämme insbesondere auf Trocken- und Kalkstandorten untersucht. Ziel ist die Entwicklung verschiedener Unteralgen, die eine vollständige Reblausresistenz mit hohen Trockenheits- und/oder Kalktoleranz kombinieren.
Das Projekt "Methodik der Reblausresistenzpruefung" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Rebenzüchtung Geilweilerhof.a) Fruehdiagnose der Reblausresistenz von Neuzuechtungen. b) Enzymatische Bestimmung des Staerke- und Glucosegehaltes von Wurzelgallen der Reblaus in Beziehung zur Reblausresistenz. c) Laboruntersuchungen; langfristig.
Das Projekt "Experimente über zunehmende Schädigungen an Rebstöcken durch die Reblaus Dactulosphaira vitivoliae (Fitch): Mikrokompartimentuntersuchungen im Wurzelsystem." wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Mainz, Institut für Zoologie.Das Projekt dient der Ursachenforschung von Rebschäden bei Reblausbefall auf unterschiedlich bewirtschafteten Rebflächen. Rebstöcke kontaminierter Versuchsflächen sind im Wurzelbereich mit der Reblaus befallen, jedoch unterscheiden sie sich deutlich in der vegetativen Leistung. In Rebflächen mit kostenextensiver Bewirtschaftung und mangelnder Bodenpflege zeigen die Reben häufig eine Absterbezone, während sie in Anlagen mit guter Bodenpflege trotz Reblausbefalls einen vitalen Wuchszustand aufweisen können. Als Kontrollfläche dienen reblausfreie Rebanlagen, ferner sind ergänzende Topfversuche in Gewächshäusern geplant. Die Untersuchungen sind fokussiert auf das Wurzelsystem mit reblausinduzierten Wurzelveränderungen (Nodositäten) und damit in Frage kommender Interaktionen mit potentiellen Schadorganismen (Mikroorganismen, Nematoden). Sie umfassen populationsbiologische Reaktionen der Rebläuse auf Bewirtschaftungsmaßnahmen (Düngung, Bodenbearbeitung), die Erfassung von Gewebeveränderungen und Aktivitätsspuren an den Saugplätzen der Rebläuse (Nodositäten) und die Lokalisierung und Bestimmung von Mikroorganismen und Nematoden im freien Boden, in der Rhizosphäre und im Wurzelgewebe. Zur Ermittlung des Schädigungsgrades der Wurzeln wird ein Verbraunnungsindex ermittelt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
Das Projekt "Entwicklung vollständig Reblaus resistenter Unterlagssorten mit hoher Standortanpassungsfähigkeit" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Geisenheim University, Zentrum Angewandte Biologie, Institut für Rebenzüchtung und Rebenveredlung.Die Reblaus (Dactulosphaira vitifoliae) ist der gefährlichste Schädling im Weinbau. Seine Einschleppung aus Amerika in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führte in ganz Europa und insbesondere in Frankreich zu dramatischen Schäden. Erst durch die Entwicklung toleranter amerikanischer Unterlagen konnte das Problem gelöst werden. Die Toleranz aller bisherigen Unterlagen beruht auf dem gleichen Prinzip, einer gegenüber den Europäerreben (Vitis vinifera) anderen Wurzelmorphologie. Vollständige Resistenzen sind aus zwei Arten bekannt: Muscadinia rotundifolia und Vitis cinerea. M. rotundifolia ist aufgrund einer anderen Chromosomenzahl züchterisch schwierig zu nutzen, während V. cinerea mit allen Vitis Arten kreuzbar ist. Die Arbeiten sind daher auf V. cinerea ausgerichtet. Erste Erfolge sind die Sorte Börner, die weltweit erste vollständig Reblaus resistente Rebunterlage. Sie bringt gute Ergebnisse z.B. an trockenen Steillagen, allerdings nicht an feuchten Standorten. Wegen der sehr verschiedenen Boden- und Standortbedingungen sind weitere Unterlagen dieses Typs erforderlich. Neben ihrem Verhalten gegen Reblaus werden die Zuchtstämme in Freilandversuchen auf ihre Standortanpassung geprüft.
null LUBW informiert über Aktivitäten im Naturschutz Zwei Mal jährlich informiert die LUBW im „Naturschutz-Info“ ausführlich über Entwicklungen und Hintergründe im baden-württembergischen Naturschutz. Das aktuelle Heft ist jetzt erschienen und steht zum kostenlosen Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bereit. Gesamte Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Juristisches Tauziehen um die Sauschwänzlebahn • Biotopverbund an der Stillen Musel durch Stillgewässerentwicklung und Wasserbüffelbeweidung • Viele ziehen an einem Strang – Rebhuhn-Schutzprojekt im Landkreis Böblingen trifft auf breite Zustimmung LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Ein zentraler Punkt des Nationalparks Schwarzwald – das Wegekonzept • Biosphärengebiet Schwarzwald – Die erste Runde läuft • Vielfalt statt Reblaus – Modellprojekt zur Wiederherstellung heimischer Vegetation auf Rebböschungen • LEV Landkreis Freudenstadt – Landschaftspflege vom Gäu bis in den Hochschwarzwald • LEV Landkreis Tuttlingen – von der Baar über das Obere Donautal bis zur Hohen Schwabenalb • Gärreste-Düngung auf FFH-Mähwiesen: Geht das? LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Ökokonto-Verordnung: Evaluationsprozess gestartet! NATUR IM NETZ • Fachanwendung Mähwiesen – neues Werkzeug der LUBW • Gottesanbeterin: Bitte melden! – Auf der Suche nach dem Insekt des Jahres 2017 • Mit LEADER Heckengäu und Willy Häberle auf Tour – digitale Schnitzeljagd zum Bauernhof • Sortengärten in Baden-Württemberg AKTIV UND UNTERWEGS • Landesnaturschutzpreis 2016: Naturoase Siedlung – aber natürlich! • Workshop zum Management von FFH-Mähwiesen • Offenland-Biotopkartierung: Schatzkarte der Natur • Moorschutz in Süddeutschland: Situation, Schlüsselfaktoren, Zukunft • EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“ geht 2017 in die 7. Förderrunde • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Öffentlichkeitsarbeit rund um den 111-Artenkorb • Finanzministerium leistet wichtigen Beitrag zur Naturschutzstrategie des Landes MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Margareta Barth – die langjährige Präsidentin der LUBW geht in den Ruhestand • Karl-Heinz Lieber – neuer Abteilungsleiter Naturschutz • Gedenken an Wolfgang Baur • Gerhard-Thielcke-Naturschutzpreis 2017 für Ralf Worm NEUERSCHEINUNGEN BEILAGEN • Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Aktuelle und ältere Ausgaben stehen im Bestellshop der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder können kostenpflichtig als Druckausgabe für 3 Euro bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen regelmäßigen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de . Beobachten, bewerten, beraten: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die LUBW untersucht auch Lärm und elektromagnetische Felder. Bei Bedarf initiieren sie auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Magdeburg. Die Landesregierung hat wieder einen eigenständigen Tierschutzbericht vorgelegt. In den vergangenen Jahren war der Tierschutz Teil des Agrarberichtes. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Montag in Magdeburg, der Bericht trage der gewachsenen Rolle des Tierschutzes in der Gesellschaft Rechnung. Aeikens: ?Wir möchten mit diesem Bericht auch zeigen, dass der Einsatz für Tierschutz und Tierwohl kein Feld für Sonntagsreden ist, sondern sich zusammensetzt aus dem aktiven Um- und Durchsetzen geltender Bestimmungen und der aufopferungsvollen Arbeit vieler ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger.? Aeikens: ?Und wenn sich zeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben unklar sind oder Lücken aufweisen, möchten wir, dass die Lücken geschlossen werden.? Er verwies auf die zahlreichen Initiativen der Landesregierung auf Landes- und Bundesebene in den vergangenen Jahren. Dazu zählen Erlasse zum tierschutzgerechten Töten von Ferkeln in Schweinezuchtanlagen, ein Kontrollkonzept für die amtliche Überwachung im Bereich Tierschutz/Tierseuche, die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ?Tierschutz in der Schweinehaltung? und der Runderlass zur Behandlung von Fund- und herrenlosen Tieren, mit dem Sachsen-Anhalt bundesweit eine Vorreiterrolle besetzt.Aeikens stellte das Engagement ehrenamtlicher Helfer für den Tierschutz heraus: ?Sie sind eine wichtige Grundlage des aktiven Tierschutzes. Ihre Arbeit in den Tierschutzvereinen des Landes, den Tierheimen und Tieraufnahmestationen oder die Betreuung frei lebender herrenloser Tiere ist unverzichtbar.?In Sachsen-Anhalt sind 33 Tierschutzvereine unter dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. angesiedelt. Die Mehrzahl dieser Tierschutzvereine betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Derzeit gibt es flächendeckend 30 Tierheime und neun Tieraufnahmestationen. Hinzu kommt ein weiterer Tierschutzverein unter dem Dachverband ?Menschen für Tierrechte? e.V. sowie mehrere Tierschutzvereine, die einen Gnadenhof betreiben und als tierheimähnliche Einrichtung fungieren.Kontrollen bei NutztierenIm Jahr 2014 wurden in Sachsen-Anhalt 1971 Nutztierhaltungen kontrolliert. Dabei stellten die Behörden in 119 Betrieben, das sind rund sechs Prozent, Verstöße fest. 2013 wurden von 1916 Nutztieranlagen 134 beanstandet (7,3 Prozent). Am häufigsten registrierten die Behörden Verstöße in schweinehaltenden Betrieben, fast jeder fünfte kontrollierte Stall fiel durch Mängel auf. Aeikens: ?Wir haben besonders im Schweinebereich einen sehr hohen Kontrolldruck aufgebaut, bis hin zu außerplanmäßigen Schwerpunktkontrollen. Es zeigt sich, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafanzeigen bei schwerwiegenden Verstößen zur Besserung führen.?Ein weiterer Schwerpunkt waren die Tiertransporte. Bei den im Jahr 2014 durchgeführten 5227 Kontrollen wurden 125 Verstöße festgestellt, im Jahr 2013 gab es bei 4763 Kontrollen 63 Beanstandungen. Aeikens sagte, die relativ niedrige Anzahl an festgestellten Verstößen spreche für die weitgehende Einhaltung der Tierschutzvorschriften seitens der Beteiligten. Beanstandungen betrafen beispielsweise mangelhafte Begleitdokumente (z. B. Feststellung von Personen ohne Befähigungsnachweis, unzureichend erarbeitete oder fehlerhafte Transportpläne), eine Überbelegung der Transportmittel und (ggf. damit einhergehend) die Feststellung von Ver-letzungen an den Tieren.Aeikens sagte, es sei wichtig, Kinder mit dem richtigen Umgang mit Tieren vertraut zu machen. ?Wer schon als Kind mit Tieren zu tun hat, entwickelt Verantwortungsbewusstsein und lernt die Bedürfnisse und Ansprüche von Tieren kennen. Der Tierschutzpreis des Landes rückte 2014 Projekte mit Vorschulkindern in den Mittelpunkt. Der erste Platz ging an den Verein ?Tiere helfen Kindern e.V.?, Kita Domänenhof, Ballenstedt OT Radisleben. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Tiere zur Ressourcenaktivierung bei gesunden, behinderten und benachteiligten Kindern zusammenzubringen. Dabei können die Kinder Natur und Lebewesen im täglichen Umgang erleben und bekommen Wissen und Vorstellungen über Tierschutz vermittelt.Der zweite Platz ging an die Kita ?Kleine Rebläuse? in Freyburg für das Projekt ?Die Hühner?, der dritte Platz an die Kita ?Kleine Strolche? in Mertendorf/OT Punkewitz für den Kinderbauernhof. Der Tierschutzbericht steht im Internet auf den Seiten des Landwirtschafts- und Umweltministeriums (www.mlu.sachsen-anhalt.de). Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Innovations- und Demonstrationsprojekt zur 'Biologischen Reblausbekämpfung' im Rahmen der Forschungsinitiative BISGRAM (Biological Soilborne Grapepest Management)" wird/wurde gefördert durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsanstalt Geisenheim, Fachgebiet Rebenzüchtung und Rebenveredlung.In den letzten Jahren ist die Reblaus wieder weltweit als wirtschaftlich relevanter Weinbauschädling in en Vordergrund getreten. Bis dato stehen keine Pflanzenschutzverfahren für eine wirksame und nachhaltige Wurzel- und Blattreblauskontrolle zur Verfügung. Im Rahmen dieses Projektes soll versucht werden eine umfassende Strategie zur biologischen Reblaus-Kontrolle zu entwickeln. Hierzu gehören: - Umsetzung der bisherig in verschiedenen Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsinitiative BISGRAM gewonnenen Erkenntnisse zur biologischen Reblauskontrolle auf Großflächen mit Inselcharakter - Schaffung einer Plattform für angewandte Forschungsvorhaben zur biologischen Reblauskontrolle sowie die Koordination mit bereits bestehenden Projekten, z.B. Antrag auf Zulassung des Organismus Metarhizium anisopliae zur Reblauskontrolle gemäß EG-Verordnung Nr. 1112/2002, Artikel 4 - Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Bewirtschaftung reblausbefallener Rebflächen für die weinbauliche Praxis - Wissenstransfer in die Weinbaupraxis.
Das Projekt "Biologische Kontrolle von Wurzelrebläusen durch den insektenpathogenen Pilz Metarhizium anisopliae" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, Forschungsring des Deutschen Weinbaus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsanstalt Geisenheim, Fachgebiet Rebenzüchtung und Rebenveredlung.Bei Untersuchungen zu Wechselwirkungen zwischen Weinbergsbewirtschaftung und Reblausschaden hat sich gezeigt, dass durch organische Düngung der Reblausschaden und die Reblauspopulation signifikant gesenkt werden können. Im Rahmen eines FDW-Forschungsauftrags wird die Möglichkeit einer direkten Bekämpfung der Reblaus mit dem Pilz Metarhizium anisopliae untersucht. Hierzu wurde M. anisopliae in Granulatform (inokulierte Gerstenkörner) mit einer Anbaukombination bestehend aus Saatmaschine und Fräse (Heckanbau) im Schmalspurverfahren nach EPPO Standard PP1/152 appliziert. Bis dato sind noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen. Zum derzeitigen Stand sind folgende Trends erkennbar: - Metarhizium anisopliae hat die Reblauspopulation statistisch hochsignifikant reduziert. - Die Dichte von M. anisopliae im Applikationsbereich ist in den Versuchsparzellen hochsignifikant erhöht. - M. anisopliae breitet sich aktiv im Boden aus, v.a. in tiefere Bodenhorizonte. - Die Applikation von M. anisopliae in Weinbergsböden hat keine negativen Auswirkungen auf die Abundanz von Bodenvertebraten. Untersuchungen zur Beeinflussung des Artenspektrums sind in Bearbeitung. - Es konnten keine negativen Auswirkungen der Metarhizium-Applikation auf Laufkäfer (Harpalus affinis) festgestellt werden. - Negative Auswirkungen auf den Wuchs der Rebstöcke konnte ebenfalls nicht festgestellt werden.
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Bund | 15 |
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Förderprogramm | 14 |
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Deutsch | 19 |
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Keine | 17 |
Webseite | 2 |
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