Eine hohe Resistenz gegen Bodenpathogene, gute Standortanpassung und Veredlungsaffinität sind die entscheidenden Merkmale von Unterlagen. Bei der Pathogenresistenz ist bei Reben die Widerstandsfähigkeit gegen die Reblaus Daktulosphaira vitifoiae essentiell, da die europäische Kulturrebe Vitis vinifera L über keinerlei Resistenzen verfügt und nur an wenigen Standorten ein wurzelechter Anbau möglich ist. Klimaveränderungen erfordern neue Unterlagen mit hoher Reblausfestigkeit und besserer Standortanpassung. Aufgrund der derzeitigen Szenarien werden sowohl Trockenresistenz als auch Toleranz gegen hohe Kalkgehalte insbesondere in Verbindung mit hohem Bodenwassergehalte zukünftig von Bedeutung sein. Hierfür werden entsprechende Kreuzungen vorgenommen, die Sämlinge aufgezogen, auf ihre Reblausfestigkeit getestet und anschießend Prüfungen der Wurzelungs- und Veredlungsfähigkeit vorgenommen. Anschließend wird die Witterungs- und Bodenanpassung der Zuchtstämme insbesondere auf Trocken- und Kalkstandorten untersucht. Ziel ist die Entwicklung verschiedener Unteralgen, die eine vollständige Reblausresistenz mit hohen Trockenheits- und/oder Kalktoleranz kombinieren.
Das Projekt dient der Ursachenforschung von Rebschäden bei Reblausbefall auf unterschiedlich bewirtschafteten Rebflächen. Rebstöcke kontaminierter Versuchsflächen sind im Wurzelbereich mit der Reblaus befallen, jedoch unterscheiden sie sich deutlich in der vegetativen Leistung. In Rebflächen mit kostenextensiver Bewirtschaftung und mangelnder Bodenpflege zeigen die Reben häufig eine Absterbezone, während sie in Anlagen mit guter Bodenpflege trotz Reblausbefalls einen vitalen Wuchszustand aufweisen können. Als Kontrollfläche dienen reblausfreie Rebanlagen, ferner sind ergänzende Topfversuche in Gewächshäusern geplant. Die Untersuchungen sind fokussiert auf das Wurzelsystem mit reblausinduzierten Wurzelveränderungen (Nodositäten) und damit in Frage kommender Interaktionen mit potentiellen Schadorganismen (Mikroorganismen, Nematoden). Sie umfassen populationsbiologische Reaktionen der Rebläuse auf Bewirtschaftungsmaßnahmen (Düngung, Bodenbearbeitung), die Erfassung von Gewebeveränderungen und Aktivitätsspuren an den Saugplätzen der Rebläuse (Nodositäten) und die Lokalisierung und Bestimmung von Mikroorganismen und Nematoden im freien Boden, in der Rhizosphäre und im Wurzelgewebe. Zur Ermittlung des Schädigungsgrades der Wurzeln wird ein Verbraunnungsindex ermittelt.
a) Fruehdiagnose der Reblausresistenz von Neuzuechtungen. b) Enzymatische Bestimmung des Staerke- und Glucosegehaltes von Wurzelgallen der Reblaus in Beziehung zur Reblausresistenz. c) Laboruntersuchungen; langfristig.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
Eine hohe Resistenz gegen Bodenpathogene, gute Standortanpassung und Veredlungsaffinität sind die entscheidenden Merkmale von Unterlagen. Bei der Pathogenresistenz ist bei Reben die Widerstandsfähigkeit gegen die Reblaus Daktulosphaira vitifoiae essentiell, da die europäische Kulturrebe Vitis vinifera L über keinerlei Resistenzen verfügt und nur an wenigen Standorten ein wurzelechter Anbau möglich ist. Amerikanische Wildformen mit solchen Reblausresistenzen sind daher in der Unterlagenzüchtung von großer Bedeutung. Die langfristige Sicherung solcher Genotypen ist daher eine Voraussetzung für spätere Züchtungsarbeiten zur Erstellung neuer besserer Unterlagen. Daneben spielt auch die Standortanpassung eine wichtige Rolle. Vitis berlandieri ist hier am wichtigsten, da sie als einzige Art über eine hohe Kalkverträglichkeit verfügt und die Mehrheit der deutschen und europäischen Weinbaustandorte durch hohe Kalkgehalte im Boden charakterisiert sind. Kalkempfindliche Arten leiden unter Kalkchlorose mit stark vermindertem Wuchs. Aufgrund begrenzter Verfügbarkeit wurden jedoch nur wenige Pflanzen der Art in der Unterlagenzüchtung verwendet und damit nur ein Teil des Potentials der Art genutzt. In einem gemeinsamen Projekt mit dem United States Department for Agriculture wurden daher im September 2005 im ursprünglichen Verbreitungsgebiet der Art in Zentraltexas Samen von Wildformen gesammelt und die Hälfte davon in Geisenheim zur Keimung gebracht und ausgepflanzt. Derzeit werden mehr als 5000 Pflanzen in der in vivo Erhaltung. In den kommenden Jahren werden diese hinsichtlich ihrer relevanten Eigenschaften phänotypisch charakterisiert und in einem späteren Stadium auch genotypisiert, um für weitere Kreuzungs- und Selektionsarbeiten nutzbares material zu identifizieren.
Die Reblaus (Dactulosphaira vitifoliae) ist der gefährlichste Schädling im Weinbau. Seine Einschleppung aus Amerika in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führte in ganz Europa und insbesondere in Frankreich zu dramatischen Schäden. Erst durch die Entwicklung toleranter amerikanischer Unterlagen konnte das Problem gelöst werden. Die Toleranz aller bisherigen Unterlagen beruht auf dem gleichen Prinzip, einer gegenüber den Europäerreben (Vitis vinifera) anderen Wurzelmorphologie. Vollständige Resistenzen sind aus zwei Arten bekannt: Muscadinia rotundifolia und Vitis cinerea. M. rotundifolia ist aufgrund einer anderen Chromosomenzahl züchterisch schwierig zu nutzen, während V. cinerea mit allen Vitis Arten kreuzbar ist. Die Arbeiten sind daher auf V. cinerea ausgerichtet. Erste Erfolge sind die Sorte Börner, die weltweit erste vollständig Reblaus resistente Rebunterlage. Sie bringt gute Ergebnisse z.B. an trockenen Steillagen, allerdings nicht an feuchten Standorten. Wegen der sehr verschiedenen Boden- und Standortbedingungen sind weitere Unterlagen dieses Typs erforderlich. Neben ihrem Verhalten gegen Reblaus werden die Zuchtstämme in Freilandversuchen auf ihre Standortanpassung geprüft.
null LUBW informiert über Aktivitäten im Naturschutz Zwei Mal jährlich informiert die LUBW im „Naturschutz-Info“ ausführlich über Entwicklungen und Hintergründe im baden-württembergischen Naturschutz. Das aktuelle Heft ist jetzt erschienen und steht zum kostenlosen Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bereit. Gesamte Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Juristisches Tauziehen um die Sauschwänzlebahn • Biotopverbund an der Stillen Musel durch Stillgewässerentwicklung und Wasserbüffelbeweidung • Viele ziehen an einem Strang – Rebhuhn-Schutzprojekt im Landkreis Böblingen trifft auf breite Zustimmung LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Ein zentraler Punkt des Nationalparks Schwarzwald – das Wegekonzept • Biosphärengebiet Schwarzwald – Die erste Runde läuft • Vielfalt statt Reblaus – Modellprojekt zur Wiederherstellung heimischer Vegetation auf Rebböschungen • LEV Landkreis Freudenstadt – Landschaftspflege vom Gäu bis in den Hochschwarzwald • LEV Landkreis Tuttlingen – von der Baar über das Obere Donautal bis zur Hohen Schwabenalb • Gärreste-Düngung auf FFH-Mähwiesen: Geht das? LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Ökokonto-Verordnung: Evaluationsprozess gestartet! NATUR IM NETZ • Fachanwendung Mähwiesen – neues Werkzeug der LUBW • Gottesanbeterin: Bitte melden! – Auf der Suche nach dem Insekt des Jahres 2017 • Mit LEADER Heckengäu und Willy Häberle auf Tour – digitale Schnitzeljagd zum Bauernhof • Sortengärten in Baden-Württemberg AKTIV UND UNTERWEGS • Landesnaturschutzpreis 2016: Naturoase Siedlung – aber natürlich! • Workshop zum Management von FFH-Mähwiesen • Offenland-Biotopkartierung: Schatzkarte der Natur • Moorschutz in Süddeutschland: Situation, Schlüsselfaktoren, Zukunft • EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“ geht 2017 in die 7. Förderrunde • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Öffentlichkeitsarbeit rund um den 111-Artenkorb • Finanzministerium leistet wichtigen Beitrag zur Naturschutzstrategie des Landes MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Margareta Barth – die langjährige Präsidentin der LUBW geht in den Ruhestand • Karl-Heinz Lieber – neuer Abteilungsleiter Naturschutz • Gedenken an Wolfgang Baur • Gerhard-Thielcke-Naturschutzpreis 2017 für Ralf Worm NEUERSCHEINUNGEN BEILAGEN • Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Aktuelle und ältere Ausgaben stehen im Bestellshop der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder können kostenpflichtig als Druckausgabe für 3 Euro bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen regelmäßigen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de . Beobachten, bewerten, beraten: LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die LUBW untersucht auch Lärm und elektromagnetische Felder. Bei Bedarf initiieren sie auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
6 Nutzungen, Nutzungsansprüche und Konflikte - A. SCHÖNBRODT & K. REICHHOFF 6.1 Landwirtschaft Kulturlandschaft sind (LPR 1994b). Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. 68 % (ca. 56.643 ha) der bedeutendste Flächennutzer im Bearbeitungsgebiet. Von der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind etwa 88 % Ackerland, 10,5 % Dauergrünland und 1 % Wein- und Erwerbsgar- tenbau. Auch heute noch besitzt das Untersuchungsge- biet eine starke ländliche Prägung. In der jünge- ren Vergangenheit war und ist die Landwirtschaft der dominierende Wirtschaftszweig, auch wenn die Bedeutung der Landwirtschaft als Arbeitgeber mit der politischen Wende enorm gesunken ist. Waren 1990 noch 10 % der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt, so waren es 1998 nur noch 3 % mit sinkender Tendenz (LANDGESELL- SCHAFT SACHSEN-ANHALT MBH 1999). Schon in der Jungsteinzeit setzt mit der Besied- lung auch die kontinuierliche landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes ein, das sich durch gute naturräumliche Voraussetzungen, wie günstiges Klima, fruchtbare Böden und leicht bearbeitbare Flächen auszeichnete (vgl. Kap. 2.3.1). Aus- gehend von den Rändern der Täler wurden nach und nach die Plateaus und Platten erschlossen. Die Ackernutzung erfolgte entsprechend der standörtlichen Eignung zunächst auf den besser bewirtschaftbaren Flächen, vor allem in den über- schwemmungsfreien Bereichen der Unstrutaue sowie auf den fruchtbaren Standorten der Pla- teaulagen, während die steileren Standorte oder Auengebiete Grasland bzw. Triften trugen (s. Kap. 2.3). In den vergangenen Jahren veränderten sich die Strukturen, Größen und Produktionsziele der land- wirtschaftlichen Betriebe infolge der Liquidation von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossen- schaften (LPG) sowie durch die Bildung von Agrar- genossenschaften nach neuem Recht und durch die Aus- und Neugründung von Wiedereinrichter- betrieben grundlegend. Die Flächenstruktur wird i. d. R. durch große Schlageinheiten bestimmt, die durch Nachfolgeeinrichtungen der LPG be- wirtschaftet werden. Wie in Tab. 6.1 und Tab. 6.2 zu erkennen, sank die Anzahl der landwirtschaft- lichen Betriebe wie im gesamten Land Sachsen- Anhalt auch in den Landkreisen des Bearbei- tungsgebietes zwischen 1999 und 2005. Dabei sind Betriebe kleiner Größen stärker betroffen, als die Betriebe größer 100 ha, die teilweise auch Steigerungen bei der Anzahl der landwirtschaftli- chen Betriebe aufweisen. Im Mittelalter hinterließ die extensive Landnut- zung deutliche Spuren und es kam zu einer wei- teren Verschiebung der natürlichen Verteilung von Wald hin zu Offenland. Durch unterschiedliche landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen wie Ackerbau, extensive Grünlandnutzung, Schafhu- tung und Weinbau bildete sich eine große stan- dörtliche Vielfalt mit abwechslungsreicher Flora und Vegetation. Auch die Auflassung vieler Wein- berge sowie die folgende Einbeziehung dieser Flächen in eine sporadische extensive Schafhu- tung bzw. die Anlage von Streuobstwiesen ließ wertvolle, artenreiche Lebensgemeinschaften entstehen, die Grundlage der heutigen wertvollen Die Bedingungen für die Landwirtschaft sind auf Grund der unterschiedlichen Standortbedingun- gen insgesamt sehr heterogen und erfordern ange- passte Wirtschaftsweisen (LANDGESELLSCHAFT SACH- SEN-ANHALT MBH 1999). Tab. 6.1: Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe (unter 2 ha bis 100 ha) nach Landkreisen in den Jahren 1999 und 2005 1) In dieser Größenklasse sind Viehhaltungsbetriebe ohne/unter 2 ha LF bzw. Betriebe mit Anbau von Spezialkulturen enthalten. Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Nov. 2005 Mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von...Hektar Landkreis / Land Landwirt. Betriebe insg. unter 21) 2 - 10 10 - 50 50 - 100 Anzahl der Betriebe 19992005199920051999200519992005 19992005 Burgenlandkreis42040092k. A.1059790Mansfelder Land1921781913454129873230 31k. A.11 Merseburg-Querfurt19118521195243Sangerhausen1611491811513933331416 3836917 Weißenfels9285111027k. A.18157k. A. Sachsen-Anhalt5.1004.8874233641.1459721.0431.007476465 419 Tab. 6.2: Größenstruktur der landwirtschaftlichen Betriebe (unter 2 ha bis 100 ha) nach Landkreisen in den Jahren 1999 und 2005 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Nov. 2005 Mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von...Hektar Landkreis / Land 100 - 200 200 - 500 500 - 1.000 1.000 - 2.500 über 2.500 Anzahl der Betriebe 1999200519992005199920051999200519992005 Burgenlandkreis35413538161812123k. A. Mansfelder Land232235321218910k. A.- Merseburg-Querfurt2123252113208864 Sangerhausen159k. A.238695k. A.3 Weißenfels51013114k. A.453k. A. Sachsen-Anhalt6376047528263253702512384841 Über 20 % (17.096 ha) der Gesamtfläche des Bearbeitungsgebietes sind im Raumordnungs- kataster des Landesverwaltungsamtes (LVWA) als Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausge- wiesen. Im Westen grenzen die Vorrangflächen der Querfurter Platte unmittelbar an das Bearbei- tungsgebiet an. Dieser hohe Anteil an ausgewiesenen Vorrangflä- chen für die Landwirtschaft ist bedingt durch die ertragreichen Böden und die damit verbundenen günstigen ackerbaulichen Produktionsbedingun- gen. Im Planungsgebiet sind großflächig Löss- Schwarzerden und Löss-Parabraunerden ausge- bildet, die Bodenwertzahlen zwischen 60 und 80 aufweisen. Die Schwarzerden gehören zu den fruchtbarsten Ackerböden Deutschlands und sind für die Landwirtschaft sehr wichtige und hochwer- tige Produktionsflächen. Die Löss-Parabraunerden stellen die degradierte Form der Löss-Schwarz- erden dar, die durch erhöhte Niederschläge und Bodenbearbeitung verursacht wird. Dennoch be- sitzen die Böden hohe Bonität mit Bodenwert- zahlen um 70. Es ist daher auch das Ziel der Landwirtschaft, diese Böden zu erhalten und zu schützen. Vorwiegend sind es die Hochflächen und flach geneigte Hangbereiche, die von diesen Böden bestimmt sind (vgl. Kap. 2.2.2). Ausgedehnte Ackerflächen befinden sich südlich der Saale und südlich von Naumburg, im gesamten zentralen Bereich des Bearbeitungsgebietes auf den Bund- sandstein- und Muschelkalkplateaus (von Eck- artsberga im Süden bis zur Unstrut im Osten und Norden) sowie südwestlich von Querfurt und im nördlichen Bereich des Gebietes zwischen Sangerhausen und Allstedt. Im Bearbeitungsgebiet dominieren intensive Be- wirtschaftungsformen auf großräumigen Acker- schlägen. Die Bewirtschaftung zeichnet sich durch hohen Einsatz von Agrochemikalien, enge Frucht- folgen und intensive Bodenbearbeitung aus. We- niger ertragreiche Flächen werden oftmals vor- übergehend stillgelegt oder fallen gänzlich aus der Nutzung. Auf den Ackerflächen werden vorwiegend Getreide, Raps, Futterpflanzen, Zuckerrüben und Hülsen- früchte angebaut (vgl. Tab. 6.3). Der Anteil des Dauergrünlandes an der Gesamt- fläche des Bearbeitungsgebietes ist vergleichs- weise gering und liegt bei 7,2 % (vgl. Kap. 3.2). Grünlandnutzung erfolgt vorzugsweise entlang der Fließgewässer Saale und Unstrut sowie Wethau. Tab. 6.3: Anbau auf dem Ackerland nach Landkreisen im Jahr 2003 (ha) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Nov. 2005 darunter Landkreis Ackerland Getreide Hack- früchte darunter Kartof- feln Zucker- rüben Futter- pflanzen Hülsen- früchte darunter Handels- Raps und gewächse Rübsen Hektar BLK59.04737.9763.0374342.5793.2552.31110.3779.800 ML39.34825.3202.148892.0541.5601.6656.4125.859 MQ49.26930.4494.1405383.5923.0961.9277.5796.767 SGH27.74318.018704386591.1587784.7434.624 WSF26.58616.4551.836921.7331.3889024.753k. A. ST1.000.773583.20564.62814.05350.32267.27943.863139.001126.521 420 Ebenfalls größere Grünlandflächen liegen im Nor- den des Bearbeitungsgebietes um Lodersleben, Winkel und Mittelhausen. Mit dem Rückgang der Tierproduktionsbetriebe und der Anzahl der Tiere (insbesondere Rinder, Schafe – s. u.) wurde auch der Bedarf an Futtergräsern geringer. Ein Um- bruch der Wiesen in Acker oder das Auflassen der Wiesen bzw. Weiden ist oft die Folge. Insbeson- dere beweidete Flächen auf Extremstandorten (Halbtrockenrasen), aber auch Streuobstwiesen sind von Auflassung betroffen. 3.3.11). Die über 1.000-jährige Tradition im nörd- lichsten geschlossenen deutschen Weinanbauge- biet schuf mit ihren Weinbergen ein wichtiges Element im Landschaftsbild der Region. Die ge- samte wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung des Saale-Unstrut-Triaslandes ist über Jahrhun- derte hinweg eng mit der Weinbautradition ver- bunden. Heute zählt das Anbaugebiet zu den ältesten und mit ca. 650 ha auch zu den kleinsten deutschen Weinbaulandschaften. Während der Blütezeit des regionalen Weinbaus im 15. und 16. Jh. waren die Rebflächen wesentlich ausge- dehnter als gegenwärtig, für den Saale-Unstrut- Raum sind mehrere tausend Hektar historisch nachgewiesen (LPR 1998, vgl. Kap. 2). Aber Krie- ge, Missernten, Konkurrenz süddeutscher Anbau- gebiete seit dem 17. Jh. sowie der Einfall der Reblaus im 19. Jh. ließen die Rebflächen auf nur noch wenige Hektar schrumpfen. Ab den 1960er Jahren wurde der Weinbau wieder gefördert, aber die entscheidende Entwicklung brachte erst die Wende mit der Privatisierung. Heute werden 360 Hektar von der Winzervereinigung Freyburg/ Unstrut e. G. bewirtschaftet, weitere 56 Hektar vom staatlichen Landesweingut Kloster Pforta in Bad Kösen. Weiterhin gibt es private Weingüter, die ihre Weinberge im Haupt- oder Nebenerwerb bewirtschaften. Von hohem naturschutzfachlichem Wert und nach § 37 NatSchG LSA besonders geschützt sind die Streuobstwiesen, die sich sowohl in Hang- als auch in Plateaulagen befinden, sowie die exten- siv bewirtschafteten Weinhänge (vgl. Kap. 5.2). Der Streuobstanbau (Abb. 3.23, Kap. 3.3.10) war noch im 19. Jh. und in der ersten Hälfte des 20. Jh. ein wichtiger und landschaftsprägender Teil der landwirtschaftlichen Flächennutzung und wurde etwa bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges in großem Umfang fortgesetzt. Der Anbau von Obst- gehölzen erfolgte insbesondere auf sonnenbe- günstigten Hangstandorten sowie in den Bauern- gärten im Vorfeld der Ortslagen. Viele der im Saale-Unstrut-Triasland heute noch vorhandenen Restbestände gehen auf die Zeit vor dem 2. Weltkrieg zurück. Das Interesse an der Nutzung der Streuobstwiesen und der für die Selbstver- sorgung wichtigen Obstwiesen und Gärten nahm insbesondere in den letzten Jahrzehnten stark ab. Das führte dazu, dass die nicht genutzten Streu- obstbestände verwilderten und überalterten. Lang- fristig lassen sich Streuobstwiesen nur durch eine lohnende Nutzung sichern. Eng verbunden mit der Unterhaltung von Streuobstwiesen war auch die extensive Schafhaltung, die nach der politi- schen Wende 1990 im Bearbeitungsgebiet wie in den gesamten östlichen Bundesländern stark zu- rückging (vgl. Tab. 6.4). Von der Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Betriebe war und ist auch die Tierhaltung betrof- fen. Bei der Schweinehaltung ist in einigen Land- kreisen ein deutlicher Aufwärtstrend der Bestands- größen zu verzeichnen. Die Bestandszahlen der Viehbestände, die wichtig für die Grünlandwirt- schaft und traditionelle extensive Magerrasennut- zung sind (Rinder und Schafe), sind gegenüber dem Zeitraum vor der politischen Wende stark zurückgegangen (Tab. 6.4). Wie die statistischen Angaben zur Entwicklung der Schafbestände in Tab. 7.10 (Kap. 7.3) zeigen, fand deren drastischer Rückgang zwischen 1990 und 1999 statt. Danach verlangsamte sich der Bestandsrückgang und pendelte sich auf niedri- gem Niveau ein. Für die Schafbestände in Sach- sen-Anhalt insgesamt ist derzeit kein Trend er- Flächenmäßig eher unbedeutend, aber dennoch landschaftsprägend und charakteristisch für das Bearbeitungsgebiet ist der Terrassen-Hackwein- bau an den sonnenexponierten Steil- und Terras- senlagen von Saale und Unstrut (Abb. 3.24, Kap. Tab. 6.4: Viehbestände nach Landkreisen in den Jahren 2001 und 2003 * A – Anzahl der Tiere insgesamt; * B – Anzahl der Betriebe mit Tierhaltung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Nov. 2005 Viehbestände Land- Kreis / Land Rinder Schweine 2001 2003 2001 Schafe 2003 2001 2003 A*B*A*B*A*B*A*B*A*B*A*B* BLK17.33214116.26413134.88810137.04010513.9076313.33658 ML6.727525.8514913.1375315.324449.996208.43418 MQ14.0465213.26248124.74157118.023497.086215.75021 SGH5.298594.8405328.3917021.3636010.132359.79525 WSF10.279327.764278.457338.510312.573k.A.2.105k.A. LSA391.8382.091364.5811.962816.1191.130819.9851.068137.612488123.746443 421
In den letzten Jahren ist die Reblaus wieder weltweit als wirtschaftlich relevanter Weinbauschädling in en Vordergrund getreten. Bis dato stehen keine Pflanzenschutzverfahren für eine wirksame und nachhaltige Wurzel- und Blattreblauskontrolle zur Verfügung. Im Rahmen dieses Projektes soll versucht werden eine umfassende Strategie zur biologischen Reblaus-Kontrolle zu entwickeln. Hierzu gehören: - Umsetzung der bisherig in verschiedenen Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsinitiative BISGRAM gewonnenen Erkenntnisse zur biologischen Reblauskontrolle auf Großflächen mit Inselcharakter - Schaffung einer Plattform für angewandte Forschungsvorhaben zur biologischen Reblauskontrolle sowie die Koordination mit bereits bestehenden Projekten, z.B. Antrag auf Zulassung des Organismus Metarhizium anisopliae zur Reblauskontrolle gemäß EG-Verordnung Nr. 1112/2002, Artikel 4 - Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Bewirtschaftung reblausbefallener Rebflächen für die weinbauliche Praxis - Wissenstransfer in die Weinbaupraxis.
Bei Untersuchungen zu Wechselwirkungen zwischen Weinbergsbewirtschaftung und Reblausschaden hat sich gezeigt, dass durch organische Düngung der Reblausschaden und die Reblauspopulation signifikant gesenkt werden können. Im Rahmen eines FDW-Forschungsauftrags wird die Möglichkeit einer direkten Bekämpfung der Reblaus mit dem Pilz Metarhizium anisopliae untersucht. Hierzu wurde M. anisopliae in Granulatform (inokulierte Gerstenkörner) mit einer Anbaukombination bestehend aus Saatmaschine und Fräse (Heckanbau) im Schmalspurverfahren nach EPPO Standard PP1/152 appliziert. Bis dato sind noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen. Zum derzeitigen Stand sind folgende Trends erkennbar: - Metarhizium anisopliae hat die Reblauspopulation statistisch hochsignifikant reduziert. - Die Dichte von M. anisopliae im Applikationsbereich ist in den Versuchsparzellen hochsignifikant erhöht. - M. anisopliae breitet sich aktiv im Boden aus, v.a. in tiefere Bodenhorizonte. - Die Applikation von M. anisopliae in Weinbergsböden hat keine negativen Auswirkungen auf die Abundanz von Bodenvertebraten. Untersuchungen zur Beeinflussung des Artenspektrums sind in Bearbeitung. - Es konnten keine negativen Auswirkungen der Metarhizium-Applikation auf Laufkäfer (Harpalus affinis) festgestellt werden. - Negative Auswirkungen auf den Wuchs der Rebstöcke konnte ebenfalls nicht festgestellt werden.
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