bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Vergleichende Darstellung der Anwendung des Oeko-Audits in verschiedenen europaeischen Unternehmen mit dem Ziel, Unterschiede festzustellen; - Einordnung der Oeko-Audit Verordnung ins Europarecht; - Feststellung und Auslegung von Luecken/unbestimmten Rechtsbegriffen in der Oeko-Audit Verordnung; - Aenderungsbededarf der Oeko-Audit Verordnung.
DE hat sich zu einer jährlichen nationalen Emissionshöchstgrenze von 550 Gg Ammoniak verpflichtet und ist darüber hinaus zu weiteren Ammoniakreduktionen ab 2030 verpflichtet. Aktuell werden die Ammoniakhöchstwerte in DE um mindestens 100 Gg NH3 überschritten. Erhebliche Anstrengungen im Maßnahmenbereich werden deshalb erforderlich. Etwa 60% der NH3-Emissionen stammen aus der Tierhaltung. Die BVT-Schlussfolgerungen des BVT-Merkblattes Intensivtierhaltung (IRPP BREF) sind im Febraur 2017 in Kraft getreten. Für die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht müssen fundierten Genehmigungsgrundlagen abgeleitet werden, die für alle Bundesländer einheitlich gelten. Nur so können wir Umweltqualitätsziele erreichen. Erste Erkenntnisse bei der Formulierung von Anforderungen in der TA-Luft zeigten, dass die Beschreibung der BVT und Ableitung des Standes der Technik für Verfahren, die dem Tierwohl dienen bisher unzureichend sind. Das trifft vor allem für Minderungstechniken im Stall zu. Aber auch Verfahren in der Rinderhaltung, die eine höhere Stickstoffeffizienz versprechen und zudem sehr kosteneffizient sind, wie beispielsweise die Fütterung, sind betroffen. Die aktuellen BVT-Schlussfolgerungen fordern von den Mitgliedsstaaten die notwendige Integration von umweltschutzseitigen Aspekten und Kriterien, die dem Tierwohl dienen. Eine vertiefte Beschreibung und Bewertung dieser Verfahren, einschließlich der notwendigen Kenndaten, hat aber bisher nur unzureichend stattgefunden. Das Vorhaben soll diese Wissenslücken schließen, die Fortschreibung der IED Richtlinie bzw. der BVT im Bereich Rinderhaltung unterstützen und die Grundlagen dafür schaffen, die Anforderungen in den jeweiligen untergesetzlichen Regelwerken zu beschreiben. Das Vorhaben dient somit der Umsetzung von BVT in deutsches Recht.
Ziel des Projekts ist die wissenschaftlich fundierte und im europäischen Kontext abgestimmte Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte, die die HWRM-RL vorgibt. Daher beauftragte das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz das KLIFF der TU Kaiserslautern, um o.g. Ziel im Umsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Leistungen beinhalten die Begleitung der 3 Schritte der HWRM-RL: der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, der Erarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne.
Das Bearbeitungskonzept sieht eine Aufteilung des Projekts in zwei Arbeitsphasen (Grundlagen und Lösungsansätze) vor: Grundlagen: AP 1 dient einer zielgruppengerechten Darstellung der Ausgangssituation, die den derzeitigen Kenntnisstand der Stickstoffproblematik aus naturwissenschaftlicher Sicht sowie den Rechtsrahmen und seine Defizite zur Problembewältigung für verschiedene Akteure bzw. Stakeholder umfasst. Lösungsansätze: In AP 2 werden rechtliche Instrumente und umsetzungsorientierte Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Critical Levels, Loads und Surplus für Stickstoff im Verwaltungsvollzug operationalisiert werden können. Die Handlungsoptionen umfassen Rechtsinstrumente und Maßnahmen, die vom Baden-Württembergischen Gesetzgeber entweder selbst umgesetzt werden können oder von ihm auf Bundes- oder EU-Ebene angestoßen werden sollten. Der Schwerpunkt des Antrags bildet die rechtliche Erarbeitung und Prüfung von Lösungsätzen für das Stickstoffproblem (siehe AP 2). Methodisch wird dazu auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der Rechts-, Politik- und Naturwissenschaften (insbesondere Agrar- und Umweltwissenschaften) zurückgegriffen, die insbesondere bei der Darstellung der naturwissenschaftlichen Zusammenhänge und der Erarbeitung von umsetzungsorientierten Maßnahmen zum Tragen kommt.
Gesellschaften und das Verhalten von Menschen verändern sich ständig. Die Erwartungen und das Nutzungsverhalten, z. B. gegenüber Kommunikationsmedien unterliegen ebenfalls einem Wandel. Gerade durch die Veränderungen im Bereich Kommunikation (Digitalisierung) eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Lebens, des Arbeitens und der Mobilität. Diese gesellschaftlichen Veränderungen schaffen neue Formen des Umgangs mit Eigentum, mit öffentlichem Raum, mit Verkehrsmitteln. Die Frage ist, inwieweit das vorhandene Rechtssystem und seine Auslegung diese gesellschaftlichen und technischen Innovationen adaptieren und ausreichend schnell befördern kann. Das Vorhaben soll am Beispiel Mobilität aufzeigen, inwieweit dem Recht - ggf. überholte - gesellschaftspolitische Prämissen zugrunde liegen können und dies dazu führen kann, dass das Recht eine umweltgerechte Entwicklung behindert oder fördert. Immer wieder wird in der Praxis vorgetragen, dass das bestehende Recht (und/oder dessen Anwendung) Maßnahmen zur Förderung der Diffusion wichtiger Innovationen im Verkehr in die Praxis erschwert. Das Vorhaben soll untersuchen, welche gesellschaftspolitischen Prämissen diesem Rechtsverständnis zugrunde liegen (Vorrang des motorisierten Individualverkehrs bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums) und Vorschläge entwickeln, wie ein modernes, flexibles Verkehrsrecht ausgestaltet werden könnte, das die Diffusion wichtiger Innovationen unterstützt. Beispielhaft können dafür die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionen um die Förderung von E-Mobilität und Car-Sharing herangezogen werden. Abschlussstudie, die in Fachveranstaltungen diskutiert und weiterentwickelt und dann auch verbreitet wird.
Das Projekt befasst sich mit Möglichkeiten der Förderung einer verstärkten Nutzung von Holzbauweisen im Rahmen städtebaulicher Konzepte. Die Hauptziele des Projektes waren: Identifikation von Hemmnissen und Barrieren bei der Integration der Holzbauthematik im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung städtebaulicher Konzepte (Inhalte, Akteurskonstellationen) und Erarbeitung von Vorschlägen zur gezielten Förderung des Holzbaus im Rahmen städtebaulicher Konzepte. Im Mittelpunkt des Projektes stand die Durchführung von leitfadengestützten Interviews mit Experten aus Planungsämtern (40), Planungsbüros (21) und Forschungseinrichtungen (15) sowie Landesentwicklungsgesellschaften (8) die im ersten Quartal 2004 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Basisstudie legen nahe, dass kommunale Akteure aus dem Bereich städtebaulicher Entwicklung eher nicht zu den wichtigsten Zielgruppen von Aktivitäten zur Förderung des Holzbaus gerechnet werden können. Gleichzeitig bieten die Ergebnisse der Studie aber auch verschiedene Hinweise auf Anknüpfungspunkte für Möglichkeiten der Förderung unter einer breiteren Perspektive: So könnten Potenziale in der Ausrichtung auf jüngere, weniger 'traditionell' orientierte Akteure und vor allem Bauherren liegen. Weiterhin wird Holzbau nach wie vor mit ökologischen Qualitäten verbunden, so dass eine Förderung weiter auch diesen Weg suchen könnte. Eine weitere mögliche Chance, die auf eine Neuorientierung der Holzwirtschaft und Holzbau abzielt - also eher die Angebotsseite betrifft, als den Holzabsatz - wurde mit der zugegeben provokativen Aussage 'Innovative Technologien statt Sägegatterdenken' angerissen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Bedeutung von Mischbauweisen verwiesen. Hier werden von manchen Befragten (u.a. mit Hinweis auf die Anforderungen der Energieeinsparverordnung) größere Potenziale für den 'traditionellen Baustoff Holz' gesehen als in reiner Holzbauweise. Ein weiterer Aspekt der 'Förderung' betrifft die Befreiung des Holzbaus von Beschränkungen: im Baurecht ebenso wie auf der Ebene einzelner Bebauungspläne, zumindest Benachteiligungen aufzuheben. Längerfristig wäre wohl auch darauf hinzuarbeiten, den derzeit in Deutschland für Holzbau im Vergleich zum Massivbau aufwändigeren Bauplanungs- und Ausführungsprozess in Anlehnung an internationale Beispiele zu vereinfachen. Und nicht zuletzt legen die Befragungsergebnisse nahe, dass nach wie vor in weiten Kreisen der Öffentlichkeit aber auch in professionellen Bereichen (Planer, Hochschulausbildung, Handwerk, Bauausschussmitglieder) ein erheblicher Bedarf an Informationen, Qualifizierung und insbesondere an anschaulichen Beispielen zum Holzbau (Modellvorhaben, Mustersiedlungen...) angenommen werden kann. Hier wurde auch auf die Vorreiterrolle öffentlicher Bauwerke auf kommunaler Ebene und auf die Bedeutung von Länder- oder Bundesinitiativen bei der Durchführung von größeren Modellprojekten verwiesen.
Das Graduiertenkolleg soll sich in interdisziplinärer Form dem integrierten Umweltschutz widmen. Ausgangspunkt ist der insbesondere im europäischen Gemeinschaftsrecht verwurzelte Gedanke der Loslösung von einer isoliert auf einzelne Umweltmedien (Wasser, Boden, Luft) zentrierten Regelungskonzeption zu Gunsten einer holistisch etikettierten Sichtweise, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Wechselwirkungen verschiedener Umweltbelastungen bei der rechtlichen Bewertung zu berücksichtigen und auf diese Weise zu einem effektiveren und in sich geschlosseneren Umweltschutz zu gelangen. Normativ angeknüpft werden kann an die mittlerweile in das deutsche Recht transformierte Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl.EG Nr. L 257 v. 10. Oktober 1996, S. 26 - sog. IVU- Richtlinie). Das gemeinschaftsrechtliche Ziel besteht nach dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie darin, Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Der zunächst anlagenbezogene Regelungsansatz wird damit zu einem übergeordneten, den gesamten gemeinschaftsrechtlichen Umweltschutz umfassenden Leitmotiv, dessen Operationalisierung naturgemäß erhebliche praktische Schwierigkeiten aufwirft. Vor dem Hintergrund zahlreicher Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Richtlinientransformation ist die deutsche Gesetzgebung in jüngerer Zeit zunehmend dazu übergegangen, durch wortgetreue Wiedergabe des über weite Strecken durchaus nur programmatischen und generalklauselartigen Richtlinientexts immerhin gerichtliche Niederlagen zu vermeiden anstatt durch den Versuch einer sinnhaften Transformation dem materiellen Richtlinienzweck gerecht werden zu können. Dieses Procedere taugt freilich zur wirklichen Bewirkung eines integrierten Umweltschutzes kaum. Vor diesem Hintergrund sucht das Graduiertenkolleg, ausgehend von der möglicherweise auch nur utopischen Prämisse der tatsächlichen Realisierbarkeit integrierten Umweltschutzes, Auslegung und Anwendung der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe einer näheren interdisziplinären Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das ambitionierte Ziel des Gemeinschaftsrechts erreicht werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die gemeinsame Erarbeitung objektiver Bewertungskriterien als verlässliche Grundlage für Normsetzung und Normvollzug. Das ist in der Vergangenheit insbesondere durch den häufig fehlenden intensiven Dialog zwischen Rechts- und Naturwissenschaften nicht ausreichend und zeitnah unternommen worden. Gerade die schnelle Entwicklung naturwissenschaftlicher Bewertungsansätze und Verfahrensweisen erzeugt einen kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit der umweltrechtlichen Normsetzung. usw.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 241 |
| Land | 9 |
| Wissenschaft | 62 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 238 |
| Text | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 238 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 235 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 6 |
| Keine | 164 |
| Webseite | 71 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 124 |
| Lebewesen und Lebensräume | 208 |
| Luft | 114 |
| Mensch und Umwelt | 238 |
| Wasser | 111 |
| Weitere | 241 |