Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
Ein wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist die fachliche Unterstützung von UBA bei der Überarbeitung der rechtlichen Arbeitshilfen für Beschaffende - insbesondere das Rechtsgutachten, der Bericht zu den Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und der Schulungsskripte. Hierbei gilt es, Neuerungen vergaberechtlicher Art einzuarbeiten. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung bei der Erarbeitung von fachlichen und rechtskonformen Vorschlägen für beispielsweise neue Verwaltungsvorschriften oder andere Vorschriften - auch auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll geprüft werden, welche weiteren verpflichtende Vorgaben helfen können, um verbleibende Unsicherheiten in der Auslegung des EU-Vergaberechts auszuräumen und einen noch weitergehenden Umwelt-/Arbeitnehmerschutz zu ermöglichen. Ein drittes Ziel besteht in der Multiplikation der rechtlichen Bestimmungen unter Beschaffenden.
Das Rechtsgutachten untersucht, ob und inwieweit im deutschen Immissionsschutzrecht auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) verzichtet werden kann. Die deutsche Integration der UVP in das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren hat bereits den Vorteil, Verfahrensdopplungen zu vermeiden. Diese Integration kann nicht unbegrenzt verdichtet werden. Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben umsichtig umgesetzt. Der supranationale Rechtsrahmen schließt ein Unterlassen der UVP, einen Verzicht auf verbindlich vorgeschriebene Formalia, wie etwa Berichtspflichten, oder Ausweitungen europarechtlicher Ausnahmen aus. Gleiches gilt für eine verallgemeinerte Anwendung neuer Abschichtungsregeln, wie sie aktuell das europäische Recht zum Ausbau erneuerbarer Energien prägen. Veröffentlicht in Texte | 159/2024.
Aktuelle Krisen wie z. B. der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die COVID-19-Pandemie stellen auch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU Emissions Trade System – EU-ETS) vor neue Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten, die zentral für das Erreichen der Ziele des EU-ETS ist. Hier stellt sich die Frage, ob der EU-ETS hinreichend krisenfest ausgestaltet ist und ggf. welche Verbesserungen in Betracht gezogen werden könnten. Eine Analyse des bestehenden Rechtsrahmens auf EU-Ebene und auf Ebene des deutschen Treibhausgas -Emissionshandelsgesetz ( TEHG ) zeigt einen deutlichen Anpassungsbedarf im Hinblick auf einen Umgang des EU-ETS mit Krisen, der vor allem die Durchsetzung der Abgabepflicht in Fällen höherer Gewalt, betrieblichen Insolvenzen und Betriebsstilllegungen betrifft. Nachbesserungen sollten dabei in erster Linie klarere Regelungen sowie die Schließung von Regelungslücken umfassen, wobei die Kompetenzverteilung zwischen EU- und nationalem Gesetzgeber beachtet werden muss. Konkret scheint nicht nur ein Beispielkatalog von Fällen höherer Gewalt sinnvoll, sondern auch behördliche Instrumente wie Verkaufsverbote und die Sperrung von Zertifikatekonten, um der zuständigen Behörde mehr Handlungsoptionen zur Durchsetzung der Abgabepflicht trotz Krisen zu geben. Veröffentlicht in Climate Change | 43/2024.
a) Zielstellung, fachliche Begründung Das Forschungsprojekt hat das Ziel, die in Deutschland und Europa bestehenden Fördermaßnahmen für Biobrennstoffe, Biomasse-Brennstoffe oder Biokraftstoffe zu identifizieren, bei denen dieselbe Einheit Biomasse gefördert werden kann, die anschließend auch im Anwendungsbereich des nEHS und/oder EU ETS im Fördersystem 'Emissionsfaktor Null' erfasst wird. Im Forschungsprojekt soll rechtlich überprüft werden, ob die identifizierten Fördermaßnahmen zusammen mit dem Emissionsfaktor Null im nEHS oder EU-ETS als eine unzulässige Doppelförderung zu betrachten sind. Bei Identifikation einer unzulässigen Doppelförderung sollen konkrete Empfehlungen gegeben werden, wie dies durch Anpassung der relevanten Förderregelung oder durch konkrete Maßnahmen im Gesetzesvollzug erkannt und verhindert werden kann. b) Output Im Rahmen eines Rechtsgutachtens sollen die mit der Biomasse-Förderung im nationalen und Europäischen Emissionshandel potentiell kollidierenden Förderinstrumente gegenüber gestellt und auf eine bestehende unzulässige Doppelförderung geprüft und bewertet werden. Für die Fälle einer unzulässigen Überförderung derselben Brennstoffmenge sollen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Förderregelungen oder für Maßnahmen im Gesetzesvollzug der DEHSt entwickelt werden, die diese Unzulässigkeit verhindern. Die zu erarbeitenden rechtlichen Feststellungen und Empfehlungen dienen der DEHSt für einen rechtssicheren Gesetzesvollzug im Rahmen der Anerkennung nachhaltiger Biomasse.
Aktuelle Krisen wie z. B. der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die COVID-19-Pandemie stellen auch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU Emissions Trade System – EU-ETS) vor neue Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Pflicht zur Abgabe von Emissionszertifikaten, die zentral für das Erreichen der Ziele des EU-ETS ist.Hier stellt sich die Frage, ob der EU-ETS hinreichend krisenfest ausgestaltet ist und ggf. welche Verbesserungen in Betracht gezogen werden könnten.Eine Analyse des bestehenden Rechtsrahmens auf EU-Ebene und auf Ebene des deutschen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) zeigt einen deutlichen Anpassungsbedarf im Hinblick auf einen Umgang des EU-ETS mit Krisen, der vor allem die Durchsetzung der Abgabepflicht in Fällen höherer Gewalt, betrieblichen Insolvenzen und Betriebsstilllegungen betrifft.Nachbesserungen sollten dabei in erster Linie klarere Regelungen sowie die Schließung von Regelungslücken umfassen, wobei die Kompetenzverteilung zwischen EU- und nationalem Gesetzgeber beachtet werden muss. Konkret scheint nicht nur ein Beispielkatalog von Fällen höherer Gewalt sinnvoll, sondern auch behördliche Instrumente wie Verkaufsverbote und die Sperrung von Zertifikatekonten, um der zuständigen Behörde mehr Handlungsoptionen zur Durchsetzung der Abgabepflicht trotz Krisen zu geben.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 175 |
Land | 14 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 97 |
Lehrmaterial | 1 |
Text | 49 |
unbekannt | 35 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 81 |
offen | 104 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 185 |
Englisch | 20 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 7 |
Dokument | 40 |
Keine | 113 |
Webseite | 48 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 75 |
Lebewesen und Lebensräume | 99 |
Luft | 62 |
Mensch und Umwelt | 189 |
Wasser | 56 |
Weitere | 174 |