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Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Energiesystemanalyse von Dekarbonisierungsstrategien der Landwirtschaft, Teilvorhaben: Rechtliche Analyse der Dekarbonisierung in der Landwirtschaft und juristische Bewertung der erarbeiteten Lösungen

Bio-TGW - Biologisches Trink- und Grundwassermanagement, Teilprojekt 1

Bio-TGW - Biologisches Trink- und Grundwassermanagement, Teilprojekt 2

EOM-Plus - Analyse der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen von markbasierten Engpassinstrumenten als regionale und temporäre Ergänzung zum bestehenden Energy-Only-Marktdesign, Teilvorhaben: Rechtswissenschaftliche Untersuchungen

Freigabekonzepte einer neuen Strahlenschutzverordnung nach Euratom-Grundnormen 2013 in der Anwendung

Die bestehenden Freigaberegelungen nach § 29 Strahlenschutzverordnung werden nach Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom im Rahmen einer neuen Strahlenschutzverordnung derzeit fortgeschrieben und modernisiert. Für die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) ergibt sich als Sachverständigenorganisation des Bundes der Bedarf, ihre Kompetenz für BMUB bei der Wahrnehmung seiner Ressortaufgaben auf einer fortentwickelten Rechtslage und Praxis zu erhalten. Für Freigaben insbesondere bei der Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke wird die GRS dazu, um auf aktuellem Stand zu bleiben, eine generische Bestandsaufnahme und Bewertung der Praxis vornehmen, in wie weit die den Regelungen der neuen Verordnung zugrunde liegenden Freigabekonzepte in der Anwendung zum Ausdruck kommen (Erfahrungsrückfluss). Es wird eine Evaluation der Praxis auf Basis standardisierter Kriterien und rechnerischer Methoden für Bewertungen von Expositionsszenarien erfolgen. Kriterien und Methoden als Werkzeuge der GRS werden im Rahmen des Vorhabens entwickelt werden. Relevant sind die bei verschiedenen Freigabepfaden auftretenden Stoff- und Massenströme nicht jedoch der konkrete Vollzug und einzelne Freigabeverfahren. Hinsichtlich Kompetenzerhalts der GRS ergeben sich somit folgende Arbeitsschwerpunkte: 1. Bestandsaufnahme und Bewertung der deutschen Freigabepraxis, 2. Abgleich von Stoff- und Massenströmen mit Freigabepfaden, 3. Entwicklung und Auswahl von standardisierten Kriterien zur Bewertung radiologischer Expositionsszenarien für allgemeine, generische Zwecke, 4. Fortentwicklung rechnerbasierter Methoden zur Bestimmung von Freigabewerten, sowie Vergleich aktuell eingesetzter Berechnungsprogramme (Benchmarking).

EG2050: Demonstration von Flexibilitätsoptionen im Gebäudesektor und deren Interaktion mit dem Energiesystem Deutschlands - FlexGeber, Teilvorhaben: Analysen zum rechtlichen Rahmen der Flexibilisierung des Gebäudesektors in Deutschlands - ARFD

Es soll gezeigt werden, wie die einzelnen Sektoren Strom, Wärme und Kälte effizient gestaltet werden können und durch eine Verknüpfung das Potenzial zur Flexibilisierung in der Industrie und in GHD gehoben werden kann. Hierfür werden Markt- und Betreibermodelle entwickelt, die die Schnittstellen der Sektoren adressieren und die Einbindung der GHD- und Industriebetriebe in die Energiewirtschaft schaffen. Es werden zudem die identifizierten Flexibilitätsoptionen im Gebäudesektor in ein regionales und deutschlandweites Energiesystem- und Energiemarktmodell eingebunden, um deren Interaktion mit dem Energiesystem und die damit verbundenen Auswirkungen zu bewerten. Das Projekt teilt sich in 5 Arbeitspakete auf. In AP 1 werden die Demonstratoren aufgebaut und durch Messequipment ausgestattet. Die Demonstratoren in AP1 werden flankiert durch das AP2, in dem in 3 Case Studies die Flexibilisierung und Vermarktung von GHD- und Industrie-Betrieben umgesetzt und gezeigt wird. Hierbei wird ein Tool entwickelt, das den Vorteil der Flexibilitätsoptionen aber auch der Erhöhung der Effizienz sowie Anteile Erneuerbarer Energien einfach und klar darstellen kann, so dass eine breite Umsetzung der Ziele der Bundesregierung bzgl. Anteile erneuerbarer Energien, Flexibilisierung und Effizienzerhöhung und Reduktion des Primärenergiebedarfs in GHD und Industrie-Betrieben erfolgen kann. In AP3 erfolgt eine Erarbeitung des Potenzials zur Flexibilisierung in den Bereichen GHD und Industrie. Die Einbindung des GHD Betriebs und der Industrie Betriebe in ein Verteilnetz und deren Vermarktungsmöglichkeiten erfolgt in AP4. Die Synthese der Arbeiten und ein Pfad zur Zielerreichung des nahezu klimaneutralen Gebäudebestands werden in AP5 umgesetzt.

Entwicklung einer Technologie zur Gewinnung neuer, nicht gesundheitsschädlicher Werkstoffe aus Rezyklaten von Altreifen (RubberTyRec), Teilprojekt C, 08132 Mülsen

Analyse und Weiterentwicklung der aktiven und fördernden Beteiligung in der Normungsarbeit durch BMUB und UBA unter Berücksichtigung europäischer Entwicklungen

Normung ist für das UBA ein wichtiges Arbeitsfeld. Etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der Normung mit. Dabei sind alle Fachbereiche - unterschiedlich stark - beteiligt. In einem ersten Schritt wird in diesem Vorhaben die Normungsarbeit des UBA analysiert. Besonders intensiv werden diejenigen Projekte genauer betrachtet, die durch BMUB finanziell gefördert werden. Die Analysen gehen aber deutlich über diese Projekte hinaus. Zur Analyse der UBA-Normungsarbeit werden u.a. Befragungen von UBA-Beschäftigten und anderen Personen durchgeführt. In Absprache zwischen Forschungsnehmer und Normungskoordinierung wird hierfür ein geeigneter Fragebogen entwickelt. Hinzu kommen aber auch Analysen diverser Dokumente und normungspolitischer Entwicklungen in Vergangenheit und Gegenwart. Zu den momentan wichtigsten Normungsprojekten mit UBA-Beteiligung soll exemplarisch herausgearbeitet werden, in welchen Rechtstexten und/oder strategischen Papieren die Normung als Umsetzungsinstrument eine Rolle spielt. Das Vorhaben soll dem UBA (und BMUB) ggf. dabei helfen, zusätzliche Bereiche in der Normung zu identifizieren, die förderungswürdig sind und einen 'Kriterienkatalog' für eine solche Entscheidung erarbeiten. Hierbei geht es auch insgesamt um die Bewertung des Normungspotentials umweltrelevanter Themen. Herausgearbeitet werden soll, welche umweltrelevanten Themen gut im Rahmen der Normung bearbeitet werden können, welche sich weniger gut eignen und inwieweit das aktuelle Normungsgeschehen und die momentane UBA-Beteiligung damit konform gehen. Ein weiteres Ergebnis könnte sein, im umweltrelevanten Bereich zukünftigen Normungsbedarf zu identifizieren, der im aktuellen Normungsgeschehen bisher nicht berücksichtigt wird. Oberstes Ziel ist es, UBA und BMUB Handlungsempfehlungen zu unterbreiten, wie die Beteiligung an und die finanzielle Förderung der Normungsarbeit zukünftig optimiert werden kann.

Right-Seeds - Gemeingüterbasierte Rechte an Saatgut und Sorten als Treiber für eine sozial-ökologische Transformation des Pflanzenbaus, Teilprojekt 2: Agrarökologie

Gesamtziel des Forschungsvorhabens ist es zu untersuchen, inwieweit gemeingüterbasiere Saatgutsysteme ein Transformationspotential in Richtung eines sozial-ökologischen Pflanzenbaus (im Sinne der Förderung von Ernährungssouveränität, Agrobiodiversität und vielfältigen Agrarökosystemdienstleitungen) besitzen. Im Speziellen sollen (i) der Beitrag bezüglich Organisationsform und kultureller Einbettung diverser gemeingüterorientierter Saatgut-Initiativen zu einer sozial-ökologischen Transformation des Pflanzenbaus bewertet, (ii) Austausch- und Lernprozesse zwischen deutschen und philippinischen Saatgutinitiativen angestoßen, und (iii) Transformationswissen (u.a. erfolgsversprechende Geschäftsmodelle und Kommunikationsstrategien für die Saatgutinitiativen) vor dem Hintergrund dynamischer rechtlicher Rahmenbedingungen generiert werden. Im Hinblick auf die globale wie lokale Governance von Ökosystemleistungen im Allgemeinen sollen normative Argumente wie institutionelle Faktoren für eine alternative In Wert Setzung von Ökosystemleistungen im Kontext der Bewirtschaftung von Commons analysiert werden.

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