API src

Found 232 results.

Praxishilfe Siedlungsrückzug zur Anpassung an den Klima- und demografischen Wandel: rechtliche, planerische und politische Handlungsoptionenfür Kommunen, Kreise sowie die Landes- und Regionalplanung

Der Siedlungsrückzug wird bislang vor allem in der Wissenschaft als mögliche Handlungsoption zur Anpassung an den Klima- und demografischen Wandel diskutiert. Unter Siedlungsrückzug werden dabei die schleichende Nutzungsaufgabe von Wohn-, Gewerbe- und Erschließungsinfrastrukturen, der gezielte Rückbau von einzelnen Bestandsanlagen bis zu Ortsteilen sowie eine kommunale und regionale Bodennutzungsplanung zur Vorbereitung von Rückzugsmaßnahmen gefasst. Vorbehalte hinsichtlich Akzeptanz und Umsetzbarkeit bestehen bei politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen. Das Thema sei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, so dass im Kontext des demografischen Wandels (Schrumpfungsräume) und des Klimawandels (bspw. Hochwasserrisikogebiete) dem Bestandserhalt von Siedlungs- und Infrastrukturen der Vorrang gegeben werde. In der Planungspraxis wird der Siedlungsrückzug mittlerweile als eine mögliche Maßnahme anerkannt. Die Forschung zum Klimawandel, die mittel- bis langfristigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung (Wanderungsbewegungen, zunehmend untergenutzte und unterhaltsaufwendige ländliche Siedlungs- und Infrastrukturen) und Klimaentwicklung (z.B. Häufung von Extremhochwässern) zeigen den dringlicher werdenden Handlungsbedarf zur Siedlungsanpassung bis hin zu einem Siedlungsrückzug auf. Ziel des Vorhabens ist es, aufbauend auf der rechtlichen Machbarkeitsstudie, eine handlungsleitende Praxishilfe für kommunale Planungsträger sowie die Landes- und Regionalplanung mit relevanten Beispielszenarien für Siedlungsrückzüge zu entwickeln, aufgrund derer tragfähige Umsetzungskonzepte unter Beachtung bestehender rechtlicher, planerischer, ökonomischer und politischer Rahmenbedingungen erstellt werden können. Die Praxishilfe soll über geeignete Vermittlungsformate den Siedlungsrückzug als legitimen Baustein für eine klima-, demografiefeste und umweltverträgliche Siedlungsentwicklung bei den Adressaten etablieren und bestehende Anwendungshemmnisse abbauen.

Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Energiesystemanalyse von Dekarbonisierungsstrategien der Landwirtschaft, Teilvorhaben: Rechtliche Analyse der Dekarbonisierung in der Landwirtschaft und juristische Bewertung der erarbeiteten Lösungen

Teilprojekt 2: Implementierung, Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen

Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.

F+E-Vorhaben Nationaler Aktionsplan Schutzgebiete' (Los 2 - Moderation);(FKZ-Nr.: 3516850100) - Ziel ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans Schutzgebiete für die gesamte Bundesrepublik in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Stadtstaaten

Eine Moderation des F+E-Vorhabens durch eine Person mit entsprechender Erfahrung wird als erforderlich erachtet, da davon auszugehen ist, dass die Vorstellungen der Bundesländer untereinander mehr oder weniger stark variieren bzw. einzelne Länder bundesweit relevante Vorschläge und Ansätze, die von der großen Mehrheit der Bundesländer akzeptiert werden, kritisch hinterfragen. Los 2 Moderation: Die Moderation soll dazu beitragen, dass das o.g. F+E-Vorhaben im Dialogprozess zwischen Bund und Bundesländern zusammen mit dem Auftragnehmer des fachlich-inhaltlichen Teils des Vorhabens sowie externen Experten/innen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt wird. Es sind insgesamt 5 Workshops mit abgrenzbaren, aber inhaltlich verknüpften Themenkomplexen und teilweise unterschiedlichen Teilnehmerkreisen vorgesehen (s. Leistungsbeschreibung): Workshop 1: Ökologische Repräsentativität des Schutzgebietssystems, Vernetzung von Schutzgebieten Workshop 2: Managementqualität und -effizienz der Schutzgebiete und Instrumente zur Umsetzung Workshop 3: Erhöhung der Akzeptanz von Schutzgebieten sowie Integration der Schutzgebiete in die umgebenden Landschaften Workshop 4: Input der Naturschutzverbände zu allen Anforderungen, die in den Work-shops 1-3 thematisiert wurden Workshop 5: Sonstige relevante Themen, die im Laufe des Vorhabens entwickelt werden (z.B. gesetzliche Rahmenbedingungen, weitere Instrumente zur Umsetzung, Standardisierungspotenziale bei Erfassung und Management von Schutzgebieten) Sollten sich in einzelnen Punkten Probleme im Vorhaben verfestigen, so hat der Moderator den Auftraggeber bzw. die PAG zu beraten, wie diese wieder aufgelöst werden können, ohne die Projektziele im Allgemeinen zu gefährden. Der Moderator /die Moderatorin hat dazu an den PAG-Sitzungen teilzunehmen. Während der vorgesehen 29-monatigen Laufzeit des F+E-Vorhabens steht der Moderator allen Beteiligten insbesondere in kontroversen Fällen beratend bzw. unterstützend zur Verfügung.

Grün-OPTI - Optimierung der Erfassung, Aufbereitung und stofflich-energetischen Verwertung von Grüngut in Deutschland

Obwohl zur Erfüllung der Getrenntsammlungspflicht von Bioabfällen neben der Bereitstellung einer Biotonne auch die Sammlung von Garten- und Parkabfällen (Grüngut) gewährleistet sein muss, steht Letzteres häufig nicht im Fokus der öffentlichen Diskussion. So sind die Potenziale von getrennt erfassbarem Grüngut deutlich größer als die tatsächlich erfasste Menge. Mehr als die Hälfte des jährlich anfallenden Grünguts wird entweder illegal oder über den Restmüll entsorgt, durch Verbrennung beseitigt oder über Eigenkompostierung - häufig ohne Qualitätssicherung und adäquate Nutzungsoptionen - verwertet. Grüngut kann durch einfache Techniken zu hochwertigem Kompost und Brennstoff aufbereitet werden. Dadurch können bei den derzeitigen Erfassungsleistungen von 4,7 Mio. Mg/a CO2-Einsparungen von 3,3 Mio. Mg/a erzielt werden. Um als Brennstoff genutzt werden zu können, muss das aufbereitete Grüngut den Qualitätsanforderungen der energetischen Verwertungsanlagen genügen. Der Kompost muss von hoher Qualität sein, um möglichst als Torfersatz Verwendung zu finden. Beides ist in der Praxis häufig nicht der Fall. Hauptziele des Projektes sind (i) eine umfangreiche Analyse der Wertschöpfungskette Grüngut in Deutschland, (ii) die Steigerung der Getrennterfassung von Grüngut und (iii) die Optimierung der Aufbereitung von Grüngut hinsichtlich einer stofflich-energetischen Verwertung. Das Vorhaben umfasst 8 Arbeitspakete (AP): AP 1: Koordination und Öffentlichkeitsarbeit AP 2: Ist-Standanalyse und Potenzialabschätzung AP 3: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen AP 4: Dokumentation und Bewertung der derzeitigen Erfassungssysteme für Grüngut in Deutschland AP 5: Dokumentation und Bewertung der derzeitigen Situation der Aufbereitung und Verwertung von Grüngut in Deutschland AP 6: Systematische Untersuchung und Optimierung der Brennstofferzeugung aus Grüngut in der Praxis AP 7: Konzeptentwicklung einer optimierten Grüngut-Wertschöpfungskette AP 8: Schlussfolgerungen und Empfehlungen.

SÖF- DynaMo - Mobilitäts-Energie-Dynamiken in urbanen Räumen, Teilprojekt 1: Wandel sozialer Praktiken und Technologieintegration

Ausgangssituation & Forschungsfragen: Der städtische Verkehr und dessen Emissionen, Energieverbräuche und planerische Herausforderungen (Staus, Flächenkonkurrenz etc.) stellen eine Belastung für Städte dar und machen einen Wandel notwendig. Aktuelle Entwicklungen im Bereich der modernen Informations- und Kommunikations-Technologien, inter- und multimodale Mobilitätslösungen sowie Sharing-Konzepte bieten beispielsweise vielversprechende Ansatzpunkte für eine nachhaltigere Gestaltung urbaner Mobilität. In diesem Zusammenhang zielt die Forschungsgruppe DynaMo darauf ab, unterschiedliche Optionen für die nachhaltigere Gestaltung urbaner Personenmobilität auf inter- und transdisziplinäre Weise auszuloten. Zentral sind hierbei die folgenden Perspektiven und Fragestellungen: - Technologieintegration: Wie sind nachhaltige Mobilitätsinnovationen unter Einbeziehung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu gestalten? - Governance-Formen: Wie können nachhaltige Mobilitätsinnovationen im Rahmen lokaler Governance Arrangements in lohnende Geschäftsmodelle umgesetzt werden? - Wandel von Mobilitätspraktiken: Wie entstehen bestimmte Mobilitätsmuster und wie lassen sich diese im nachhaltigen Sinne verändern? - Partizipation von und Bewertung durch Nutzerinnen und Nutzer: Wie können Mobilitätsinnovationen im nachhaltigen Sinne gesteuert werden und unter welchen Umständen werden sie als legitim wahrgenommen? Projektansatz & Vorgehen: Das DynaMo-Team, das sich aus den Disziplinen Stadtplanung, Soziologie, Politikwissenschaft und Technologiemanagement zusammensetzt, identifiziert zunächst im Austausch mit Praxisakteuren und Stakeholdern konkrete Fallbeispiele in unterschiedlichen Städten. Zu bearbeitende Fallbeispiele sind dabei u.a. Mobility-as-a-Service (MaaS) Lösungen, Sensorinfrastrukturen, autofreie Stadtquartiere. Die Fallbeispiele werden im Rahmen disziplinärer Qualifikationsarbeiten, die in einen kontinuierlichen Prozess der inter- und transdisziplinären Wissensintegration eingebettet sind, näher untersucht. Dabei stehen Fragen der Governance, Legitimität, Raumwahrnehmung, Digitalisierung, Partizipation und des Mobilitätsverhaltens im Vordergrund. Ziele & zu erwartende Ergebnisse: Das Forschungsgruppe DynaMo erarbeitet zum einen aus interdisziplinärer Perspektive Systemwissen über das Zusammenspiel planungs-, politik-, verhaltens- und technologiebezogener Aspekte bei der Gestaltung von Mobilitätslösungen in urbanen Räumen. Diese Erkenntnisse sollen im Rahmen eines transdisziplinären Kooperationsprozesses unter Einbindung von Praxisakteuren in adressatengerechte Handlungsempfehlungen übersetzt und im Hinblick auf Wirkung und Umsetzbarkeit bewertet werden. Die Ergebnisse werden in einem Leitfaden für die Implementation entsprechender Mobilitätslösungen zusammengefasst, der insbesondere auf Aspekte der Governance, Akzeptanz und Technologieintegration Bezug nimmt.

Wirkungsgerechte Berechnung der Fluglärmbelastung bei wechselnder Betriebsrichtung

A) Problemstellung: Nach dem BImSchG ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicherzustellen. Zu diesen zählen u.a. erhebliche Belästigungen. Auch die Novelle Fluglärmgesetz verfolgt u.a. den Zweck, durch die Festsetzung von Lärmschutzbereichen vor Gefahren und erheblichen Belästigungen zu schützen. In die Berechnung der Lärmschutzbereiche nach dem derzeitigen Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm gehen die Flugbewegungen anteilsmäßig in Abhängigkeit von der Betriebsrichtung ein (sogenannte Realverteilung). Diese Art der Berechnung ist in der Vergangenheit kritisiert worden, da ggf. bei über mehrere Wochen bestehenden höheren Belastungen kein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Es existieren eine Reihe von Änderungsvorschlägen, z.B. Berechnung auf Basis der Realverteilung plus einem Zuschlag (n mal Standardabweichung). Empirische Daten zur Stützung der Vorschläge fehlen. Im Novellierungsvorschlag ist eine sogenannte 100 Prozent/100 Prozent-Regelung vorgesehen, wonach in jeder Betriebsrichtung jeweils 100 Prozent der Starts und Landungen zu berücksichtigen sind. Mit dieser Änderung soll dem Gesichtspunkt Rechnung getragen werden, dass über mehrere Wochen bestehende erhöhte Belastungen nicht durch längere Zeiten mit einer geringeren Lärmbelastung kompensiert werden können. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Für den weiteren Diskurs über die in der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vorgeschlagene Berechnungsvorschrift ist eine Stützung durch empirische Daten erforderlich. C) Ziel des Vorhabens: Erarbeitung von Vorschlägen für ein wirkungsgerechtes Berechnungsmodell der Fluglärmbelastung bei wechselnden Betriebsrichtungen.

Plastik - Verbundprojekt SubMikroTrack: Tracking von (Sub)Mikroplastik unterschiedlicher Identität - Innovative Analysetools für die toxikologische und prozesstechnische Bewertung, Teilprojekt 1

In dem vom BMBF geförderte Verbundvorhaben SubMikroTrack werden daher innovative Analyse- und Bewertungsmethoden erarbeitet, die es erlauben, Plastikpartikel verschiedenster Größenbereiche in unterschiedlichen Proben und Prozessen zu analysieren und deren Toxizität zu beurteilen. Von der TUM sind neben dem koordinierenden Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft (Prof. J. Drewes, PD Dr. J. Graßmann), der Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie (Prof. M. Elsner, Dr. N. P. Ivleva), der Lehrstuhl für Aquatische Systembiologie (Prof. J. Geist, Dr. S. Beggel), der Lehrstuhl für Tierphysiologie und Immunologie (Prof. M. Pfaffl) und die Professur für Wissenschafts- und Technologiepolitik (Prof. R. Müller) beteiligt. Weitere Partner sind das Institut für Grundwasserökologie am Helmholtz Zentrum München, das Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) in Duisburg, das Bayerische Landesamt für Umwelt und das Umweltbundesamt. Als Industriepartner sind die Postnova Analytics GmbH und die BS-Partikel GmbH beteiligt. Das Projekt gliedert sich in drei Schwerpunkte: Zunächst sollen Technologien entwickelt werden, die es erlauben, Submikroplastik zuverlässig zu analysieren. Dies umfasst die Etablierung und Validierung der Probennahme und Probenaufbereitung und die Entwicklung von analytischen Verfahren zu Trennung, Größenbestimmung, Detektion und Identifizierung. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob und in welchem Ausmaß Submikroplastik Schadstoffe adsorbiert und welchen Einfluss dies auf die Umweltwirkung von Submikroplastik hat. Die Umweltwirkung wird umfassend im zweiten Schwerpunkt analysiert, der sich mit der toxikologischen Bewertung befasst. Submikroplastikpartikel werden hinsichtlich ihrer Effekte auf Mikroorganismen, die aquatische Umwelt und die menschliche Gesundheit untersucht. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf sozialen, politischen und rechtlichen Aspekten. Hier werden gesellschaftliche Problemwahrnehmungen erforscht und Handlungsräume ausgelotet, sowie die Möglichkeiten neuer Rechtssetzungen eruiert. Am Ende des Projektes werden validierte Analysemethoden und toxikologische Daten stehen, die eine Risikoabschätzung erlauben und gemeinsam mit einer sozial- und rechtswissenschaftlichen Bewertung soziale und politischer Rahmenbedingungen als Grundlage für die Entwicklung von Handlungsstrategien dienen können. Das Projekt ist Teil des Foschungsschwerpunktes 'Plastik in der Umwelt'.

CLEAN, Energiegewinnung durch die anaerobe Behandlung organischer Reststoffe an Bord von Kreuzfahrtschiffen - Vorhaben: WEGS-Waste to Energy Green Ship

Der hier vorgelegte Vorschlag für das Einzelvorhaben WEGS ist wesentlicher Bestandteil des Verbundprojektes CLEAN, indem es gilt die versprechenden und innovativen Ansätze zur Etablierung der Anaerobtechnik an Bord von Kreuzfahrtschiffen zu integrieren. Die MMS wirkt hier zunächst bei der Entwicklung der Versuchsanlage des Anaerob-Reaktors mit. Besondere Herausforderungen sind hierbei die Platzverhältnisse, Betriebsmöglichkeiten, Umgebungsbedingungen und Stoffströme an Bord eines Kreuzfahrtschiffes; eine Umsetzung muss ebenso auch im Rahmen der geltenden Vorschriften erfolgen. Die MMS ist anschließend für Bau, den begleitenden Betrieb und den Rückbau der Versuchsanlage verantwortlich. Grundlage für den Bau sind die Vorarbeiten der Projektpartner. Ferner wird eine Verbesserung der Küchenabwasservorbehandlung an Bord fokussiert, mit dem Ziel die Abwasserbehandlungsstufe zu entlasten und ein Substrat in Form von Floatschlamm für den Anaerobprozess zur Verfügung zu stellen.

1 2 3 4 522 23 24