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Concerted Action on Voluntary Approaches (CAVA) - The integration of voluntary agreements into existing legal systems

Das Projekt "Concerted Action on Voluntary Approaches (CAVA) - The integration of voluntary agreements into existing legal systems" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Die Regelungen der Produktverantwortung im Dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eine Verbindung/Kumulierung verschiedener umweltpolitischer Steuerungselemente.

Das Projekt "Die Regelungen der Produktverantwortung im Dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eine Verbindung/Kumulierung verschiedener umweltpolitischer Steuerungselemente." wird/wurde ausgeführt durch: Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht.Die Dissertation untersucht den rechtspolitischen und rechtlichen Aussagegehalt der Paragraphen 22 ff Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Frage der Vereinbarkeit flexibler Steuerungsinstrumente der geltenden Rechtsordnung gelegt.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben X0-2

Das Projekt "Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben X0-2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Greifswald, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungs- und Umweltrecht.

Fragmentation and lack of legitimacy of the international and European forest regime complex in legal perspective

Das Projekt "Fragmentation and lack of legitimacy of the international and European forest regime complex in legal perspective" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht.The project will assess the fragmentation, which exists in the international forest regime complex and the resulting lack of legitimation. On this basis, it will explore options to advance coherence and legitimation for an international forest policy and means of its legitimation and legalization. As will be analysed in detail, it appears, that the international forest regime complex suffers from fragmentation in two ways. Firstly, forest issues did probably lag behind in the development of the contemporary international system of environmental law as they lacked the legitimation by a dedicated international agreement, which so many other issues such as biodiversity, climate change and desertification do enjoy. Secondly, due to this and other developments of the international legal system, particular aspects of forest policies are intensively dealt with separately and - arguably - without much coordination by diverse international regimes like, for instance, the FCCC, the CBD and the ITTA. To the more, relevant measures for such forest policy, like, for instance, certification, compulsory labelling schemes and related trade restrictions are nowadays subject to rules and standards of the WTO and thus need to be carefully designed in order to prevent any inconsistencies. In order to complement this global assessment, the legal frame of forest policy within the European Union will be analysed, which also suffers from a lack of legitimation, but apparently nonetheless developed a number of activities.

TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Normung, Zertifizierung und Standardisierung für den Transport von in Ammoniak gebundenem Wasserstoff

Das Projekt "TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Normung, Zertifizierung und Standardisierung für den Transport von in Ammoniak gebundenem Wasserstoff" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V..

Die Sozialvertraeglichkeitsbestimmung von gentechnischen Produkten

Das Projekt "Die Sozialvertraeglichkeitsbestimmung von gentechnischen Produkten" wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung.Risiken bezueglich der Gesundheits- und Umweltvertraeglichkeit muessen in allen Industrielaendern vor der Freisetzung von gentechnisch veraenderten Organismen und dem Inverkehrbringen entsprechender Waren abgeschaetzt werden, Methoden hierfuer sind grossteils etabliert. Nach dem oesterreichischen Gentechnikgesetz duerfen solche Waren darueber hinaus nicht zu einer 'sozialen Unvertraeglichkeit' fuehren. Wege, diese Bestimmung umzusetzen waren zu untersuchen. Die oesterreichische Rechtsordnung ergibt keine einschlaegigen Hinweise, die vage Formulierung fuehrt aber zu einem Spannungsverhaeltnis mit Grundrechten der Verfassung. Da auch keine Verfahrensvorschriften angegeben werden, erscheint die direkte Umsetzung der Bestimmung rechtlich problematisch. Die entsprechende EU-Richtlinie verbietet zwar Pruefungen anderer Aspekte als des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht, allerdings waeren Verbote auf dieser Grundlage als Handelshemmnis wohl unzulaessig. Um die Inhalte der Bestimmung zu konkretisieren, werden mit 'Akzeptanz', 'Akzeptabilitaet' und 'Partizipation' unterschiedliche Konzepte der Sozialvertraeglichkeit untersucht, ebenso wie deren Beziehung zur Risikodiskussion und zu diskursiven Konfliktloesungsstrategien unter Hinweis auf andere Felder der Technikregelung. Hierfuer wurde u.a. ein Symposium zum Thema 'Sozialvertraegliche Technikgestaltung' an der OEAW abgehalten. Verlaessliche Daten ueber die Akzeptanz gentechnischer Anwendungen in Oesterreich liefert eine repraesentative Umfrage mit dem Wortlaut des Eurobarometer von 1993. Neben ersten Erfahrungen mit dem norwegischen Gesetz, das ebenfalls 'transscientifische' Kriterien fuer die Akzeptabilitaet enthaelt, werden drei Beispiele partizipationsorientierter Konfliktloesungsmethoden bei landwirtschaftlichen Anwendungen der Gentechnik aus Deutschland, Grossbritannien und den Niederlanden diskutiert. Schliesslich werden Moeglichkeiten und Grenzen fuer die Stimulierung gesellschaftlicher Diskurse einerseits und fuer die amtliche Bestimmung sozialer Unvertraeglichkeit andererseits eroertert.

Inklusives und integriertes multi-Gefahren Risikomanagement und Freiwilligenengagement zur Erhöhung sozialer Resilienz im Klimawandel, Teilvorhaben: Multi-Risiko Indikatoren Ansatz für Bewertung urbaner Resilienz

Das Projekt "Inklusives und integriertes multi-Gefahren Risikomanagement und Freiwilligenengagement zur Erhöhung sozialer Resilienz im Klimawandel, Teilvorhaben: Multi-Risiko Indikatoren Ansatz für Bewertung urbaner Resilienz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung.

DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei

Das Projekt "DAM Schutz und Nutzen: Küstenfischerei, Biodiversität, räumliche Nutzung und Klimawandel - Ein partizipativer Ansatz zur Navigation der westlichen Ostsee in eine nachhaltige Zukunft, Vorhaben: Regelungsmöglichkeiten der Meeresraumordnung für eine nachhaltige Küstenfischerei" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..

Alternativmethoden: Validierung des Hyalella azteca Bioakkumulationstests (HYBIT) als Alternativmethode für die Bewertung des Bioakkumulationspotentials von Nanomaterialien (Nano-HYBID)

Das Projekt "Alternativmethoden: Validierung des Hyalella azteca Bioakkumulationstests (HYBIT) als Alternativmethode für die Bewertung des Bioakkumulationspotentials von Nanomaterialien (Nano-HYBID)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie.

Landesregierung setzt Zeichen: Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Sachsen-Anhalt verstärkt die gemeinsame Arbeit gegen Gewalt an Frauen. Das Kabinett hat am Vortag des One Billion Rising Days mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Gewaltschutzangebote im ländlichen Raum voranzubringen. Gleichstellungsministerin Grimm-Benne sagte: „Um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, setzen wir auf ein gestärktes und gut vernetztes Hilfesystem. So stehen im Jahr 2024 für den Kernbereich des Hilfesystems rund 7,46 Millionen Euro zur Verfügung, 3,5 Millionen Euro mehr als 2021. Mit dem Aktionsplan PROGRESS stärken wir die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, um Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, zu unterstützen.“ Sachsen-Anhalt stellt ein flächendeckendes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen zur Verfügung. 19 Frauenhäuser mit derzeit 117 Plätzen für Frauen und 142 Plätzen für ihre Kinder sowie seit 2023 zehn ambulante Beratungsstellen bieten Schutz und Beratung. Vier Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen, die Fachstelle VERA und die Täterberatung durch ProMann komplettieren das Beratungsangebot. Der Aktionsplan PROGRESS legt den Grundstein für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Landesaktionsplanes, in dem die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen werden, um so die Vernetzung des Hilfesystems, insbesondere mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz zu verbessern. So werden beispielsweise Ärzte und Krankenhäuser in die Netzwerkarbeit aktiv einbezogen, um den Zugang zum Hilfesystem deutlich niedrigschwelliger zu gestalten.  „Ziel ist, mit klaren Strukturen, guter Kommunikation und enger Zusammenarbeit an den Schnittstellen die Angebote weiterzuentwickeln, damit die Frauen, die Hilfe benötigen, auch Hilfe erhalten“, betonte Grimm-Benne. Hintergrund : In Deutschland ist nach Angaben der Europäischen Grundrechteagentur jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und / oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten erfährt eine Frau Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-) Partnerin. Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention zum Teil bereits 2011 in Istanbul unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert. In Deutschland wurde das Übereinkommen im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in der Bundesrepublik in Kraft. One Billion Rising ist eine weltweite Tanz-Protest-Aktion für ein Ende von Gewalt an Frauen und Mädchen. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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