Die Pflichten der am Wirtschaftsprozess Beteiligten zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen bemessen sich nach den Vorschriften des Immissionsschutz- und des Abfallrechts. Die Untersuchung widmet sich den rechtlichen Problemen, die mit der Umsetzung der Reststoffvermeidungs- und -verwertungspflichten einhergehen.
Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Der Leitfaden informiert über die gesetzliche Verpflichtung zur separaten Sammlung von Speiseabfällen und vermittelt Tipps zur Vermeidung und im praktischen Umgang mit Lebensmittelabfällen. Sind Sie unsicher, wie Sie Speisereste schnell und unkompliziert sammeln können? Sie brauchen Tipps für die generelle Vermeidung von Abfällen? Im Folgenden haben wir einige Anregungen für Sie gesammelt: Tipps zum einfachen und praktischen Sammeln der Speisereste in der Gastronomieküche Wickeln Sie feuchte Speisereste in Zeitungspapier. Auch Papierservietten können gemeinsam mit den Essensresten in die Speiseresttonne gegeben werden. Ein Vorsortierbehälter hilft dabei, die Küchenabfälle bereits während des Zubereitens der Speisen zu sammeln. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Getrenntsammlung von Speiseabfällen, indem Sie in direkter Nähe des Vorsortierbehälters / der Speiseresttonne eine Tabelle zum richtigen Sortieren anbringen. Diese können Sie sich hier kostenlos herunterladen und ausdrucken: Frittierfette und Speiseöle müssen ebenfalls separat entsorgt werden. Wie für die Speiseresttonne stehen auch hier Behälter in verschiedenen Größen zur Verfügung, die bei der Entsorgung gegen ein neues, gereinigtes Fass getauscht werden. Die Fässer werden in flexiblen Rhythmen entsorgt. Fragen Sie bei Ihrem Entsorgungsbetrieb ein individuelles Angebot an. Papier und Kartonagen können zu sehr geringen Kosten entsorgt werden – fragen Sie Ihren Entsorger. Die “Gelbe Tonne” für Verpackungen/Wertstoffe ist entgeltfrei und entlastet die teure Restmülltonne insbesondere von den voluminösen Verpackungsabfällen. Soweit genug Stellplatz vorhanden ist, ist die Nutzung der gelben Verpackungs-Tonne vorgeschrieben. Um Ihr Anrecht auf diese Tonne zu klären bzw. um eine solche zu bestellen, können Sie sich bei ALBA informieren: Tel.: (030) 35182-3260 Abfall ist am günstigsten, wenn er gar nicht erst entsteht. Oft kann eine Analyse der internen Betriebsabläufe dabei helfen, Möglichkeiten zur Abfallvermeidung zu identifizieren. Potenziale zur Abfallvermeidung gibt es an vielen Stellen: Bieten Sie verschiedene Portionsgrößen an und informieren Sie Ihre Gäste über die Option, um Tellerreste zu vermeiden. Kaufen Sie Lebensmittel in Großgebinden, um Verpackungsmüll zu vermeiden. Setzen Sie auf Getränke in Mehrwegflaschen. Bieten Sie Ihren Gästen Mehrwegbehälter für Take-Away-Gerichte an. Geben Sie einen Preisnachlass, wenn eigene Mehrwegbecher für den Kaffee “to go” mitgebracht werden. Sortieren Sie die Lebensmittel nach Haltbarkeitsdatum und überprüfen Sie die Waren regelmäßig. Lebensmittel, die bald das Mindesthaltbarkeitsdatum erreichen, eignen sich gut für tagesbezogene Menü-Angebote. Maßnahmen zur Lebensmittelrettung Traurig, aber wahr: nach wie vor werden zu viele noch gut verzehrbare Lebensmittel einfach weggeworfen – in Deutschland sind es rund 4 Millionen Tonnen jährlich aus Privathaushalten, hinzu kommen noch 2,5 Millionen Tonnen aus der Vorverarbeitung und dem Handel. Diese Verschwendung von Lebensmitteln möchte die Stadt Berlin im Rahmen ihres Zero-Waste-Konzeptes maßgeblich eingrenzen. Ein wichtiger Schritt hierzu ist das vorliegende Modellprojekt, das insbesondere die Gastronomie für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln sowie für die korrekte Trennung und Verwertung von entstandenen Speiseresten sensibilisieren will. Im Modellprojekt wurden eine Vielzahl von gastronomischen Betrieben untersucht, die schon heute eine vorbildliche Rolle im Hinblick auf Lebensmittelrettung einnehmen. Eindeutiges Ergebnis : Durch die konsequente Verfolgung verschiedener Maßnahmen lassen sich große Mengen an Lebensmittelabfällen vermeiden UND Kosten sparen. Speisekarte und Angebot werden auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ausgerichtet, z.B. durch Maßnahmen wie: Portionen werden eher klein gehalten, bei Bedarf kann nachbestellt oder direkt um eine größere Portion gebeten werden (Hinweis im Betrieb nötig), Die Reste vom Vortag werden vollständig nachverwertet, z.B. durch Tagesmenus bzw. durch intelligente, flexible Speisenzusammenstellung, Gerichte werden auf möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel ausgerichtet, „From Head to Root“-Ansatz, Wenig bis kein Einsatz von begrenzt haltbaren, meist tierischen Produkten (vegan), Lagerung erfolgt nach Haltbarkeit, Anlieferung immer möglichst frisch. Konsequente Vermeidung von Überproduktion : Nicht alle Speisen/Gerichte müssen immer verfügbar sein (lieber das Risiko eingehen, nicht alle Gerichte durchgehend anbieten zu können, als Über-schuss zu generieren), Bedarfsgerechte Produktionsplanung und Beschaffung durch verstärkte Dokumentation der Erfahrungen. Überproduzierte Speisen etc. werden vergünstigt kurz vor Ladenschluss abgegeben: Abverkauf per App (z.B. „To Good To Go“) Übergabe an Organisationen/Privatpersonen (Foodsharing) Die Untersuchungen zeigten, dass ein kleiner bis mittelgroßer gastronomischer Betrieb mit rd. 100 Speisen/Tag relativ leicht 10 kg organischen Abfall pro Tag vermeiden kann (100 g/Speise). Bezogen auf vermeidbare Entsorgungskosten entspricht dies rd. 60 €/Monat. Haben wir Ihr Interesse am Thema Lebensmittelrettung geweckt? Nachfolgend finden Sie noch zwei Beispielbetriebe , die sich im Projekt als besonders vorbildlich erwiesen haben. Das Frea bezeichnet sich als erstes Zero Waste Restaurant in Berlin und erreicht bemerkenswerte Ergebnisse darin, Abfälle aller Arten zu vermeiden. Gemischter gewerblicher Siedlungsabfall fällt beispielsweise nur mit rd. 10 kg pro Monat an, Plastik-Verpackungen gar nicht. Die biogenen Abfälle werden in einer Kompostierungsmaschine vor Ort in Kompost umgesetzt und den Lieferanten von Obst- und Gemüse zur Abnahme angeboten bzw. in Teilmengen unkompostiert der Vergärung über die Biotonne zugeführt. Es bestehen ausschließlich Lieferantenbeziehungen zu sehr regionalen Landwirten, die unverpackt liefern können bzw. in Mehrwegbehältern. Menüs werden für einen ganzen Monat festgelegt und es besteht kein a la carte Service, um Überproduktion zu vermeiden und keine Lebensmittel verderben lassen zu müssen. Weiterhin kommen zum Einsatz: Stoffservietten und Vor-Ort gefiltertes Wasser in Mehrwegflaschen. Das Frea ist ein rein veganes Restaurant; aus Sicht des Inhabers das entscheidendste Kriterium im Bereich Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Zitat (Geschäftsführer David Suchy): „Mit FREA haben wir einen Ort geschaffen, der Nachhaltigkeit und Geschmack verbindet, ohne dass auf Qualität und Service verzichtet werden muss. Der ganzheitliche Weg, auf Verpackungen und Müll zu verzichten hilft uns dabei, eine klare Linie für die Zukunft der Gastronomie vorzugeben.“ Die Vetzgerei ist ein veganer Metzger im Prenzlauer-Berg. Alle Produkte sind rein pflanzlich und werden in der Manufakturküche täglich frisch zubereitet. Die Mittagsmenus richten sich nach Saison und Zutatenvorrat. Tellerreste gibt es nur bei < 10 % der Fälle und werden zur Mitnahme in s.g. „Nichtpfandgläsern“ angeboten. Zitat (Geschäftsführerin Sarah Pollinger) : „Wir können alle etwas tun, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Besonders gastronomische Betriebe haben die Möglichkeit Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und Kundinnen und Kunden für mehr Lebensmittelwertschätzung zu sensibilisieren. Und diese Chance sollten wir nutzen!“
<p>Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle</p><p>So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause</p><p><ul><li>Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben.</li><li>Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen.</p><p><strong>Sonnenkollektoren installieren:</strong> In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60 % des benötigten Warmwassers. 6 m2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWhth/Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (UBA 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen:</p><p>Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links.</p><p><strong>Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen:</strong> In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a> förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO2-Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO2-Äquivalente) eingespart (UBA 2023 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m2 Kollektorfläche pro m2 beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a> können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m2 zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> 2023).</p><p>Entsorgung von Solarthermiemodulen / Solarkollektoren</p><p><strong>Hinweis:</strong> Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können.</p><p>Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis / Ihrer Region.</p><p><strong>Solarthermiemodule / -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme / Warmwassererzeugung </strong>können z.B. bei den kommunalen Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden – eine Pflicht zur Rücknahme besteht allerdings nicht, auch können Gebühren für die Entsorgung anfallen. Auch manche Hersteller (oder Installateure) nehmen auf freiwilliger Basis alte Solarthermiemodule / -kollektoren zurück. Bei Solarthermiemodulen / -kollektoren, die den "Blauen Engel" als Umweltkennzeichen besitzen, verpflichten sich die Hersteller in der Regel zu Rücknahme und Entsorgung.</p><p><strong>Solarflüssigkeit:</strong> Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein Gemisch aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden.<br>Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden.</p><p>Reine <strong>Photovoltaik-/ Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen</strong>, sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme- / Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Umwelttippseite zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">Entsorgung von Elektroaltgeräten</a>.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Themenseiten:</p><p>Quellen</p>
Phase I: Das Modellprojekt “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” sollte die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zunächst in zwei ausgewählten Gebieten motivieren, die Speiseresttonne korrekt zu nutzen. In das Projekt wurden 2019 Gastronomen im Bereich der Sonnenallee im Bezirk Neukölln sowie rund um den Savignyplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf einbezogen. In diesen Modellgebieten wurden insgesamt rd. 140 größere gastronomische Betriebe ausgewählt und unter diesen diejenigen ermittelt, die bislang nicht über eine Speisresttonne verfügten. Für das Projekt wurden ein Flyer erstellt und eine Landingpage entwickelt. Der deutschsprachige Flyer enthält eine Zusammenfassung in Englisch, Türkisch und Arabisch. Darüber hinaus sind die Informationen in den jeweiligen Sprachen auf der Landingpage abrufbar. Im Mai 2019 versandte die Senatsumweltverwaltung an die Betriebe ohne Speiseresttonne den Flyer mit mehrsprachigem Anschreiben, in dem eine kostenlose Beratung zu Fragen der Abfalltrennung und Energieeinsparung angeboten wurde. Dieses Beratungsangebot wurde von zahlreichen Betrieben wahrgenommen und für nützlich erachtet: In den Beratungsgesprächen wurden die gesetzliche Pflicht, der Umweltnutzen in Form von Klimaentlastung und Düngergewinn und Möglichkeiten der getrennten Sammlung auch von Speiseresten vermittelt. Darüber hinaus offenbarte die gemeinsame Durchsicht der Rechnungen für Energie und Abfallentsorgung, dass durch einen kontrollierter Energieeinsatz Kosteneinsparungen erzielt werden können, die die notwendigen Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste übertreffen. Ergänzend wurde ein mehrsprachiges Plakat entwickelt, das die sachgerechte Sortierung von Wertstoffen und Restabfall veranschaulicht. Es kann in den jeweiligen Küchen angebracht werden und erleichtert damit durchgehend und praxisnah an die Abfalltrennung. Im weiteren Projektverlauf unterstützten die zuständigen Bezirksämter: Über eine ausgesandte Dokumentations-Anfrage nach der Gewerbeabfallverordnung zur verordnungsgerechten Abfalltrennung und Nachkontrolle des Erfüllungsstandes wurde nochmals eine erhöhte Bewusstheit zur gesetzlichen Verpflichtung erzeugt, die zu deutlich steigenden Bestellungen der Speiseresttonne führte. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit den Unternehmen BRAL , ALBA , Berlin Recycling , Refood , Jakob-Becker-Gruppe , REMONDIS , veolia und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben sowie den beiden bezirklichen Umweltämtern und dem deutsch-türkischen Umweltverband Yeşil Çember . Erfolgsbilanz : In die Untersuchung wurden jeweils rund 70 Betriebe (+/-1) einbezogen, bei denen zum Start des Projektes nach Betriebsgröße ein relevantes Speiserestaufkommen zu erwarten war. Über die Nachfragen und Ortsbesuche der Bezirksämter bei den Betrieben stellten sich dann konkret Bedarf und Aufstellmöglichkeiten der Speiseresttonne heraus – in Neukölln konnte mit 22 Betrieben ein deutlich höherer Anteil den Verzicht auf die Speiseresttonne begründen als in Charlottenburg-Wilmersdorf mit nur sechs solcher Betriebe. Alle Betriebe mit berechtigtem Verzicht müssen von der Gesamtanzahl abgezogen werden, um den relativen Nutzungs-Anstieg bei den Betrieben mit Realbedarf an der Speiseresttonne ausweisen zu können. Zu berücksichtigen ist auch, dass in dem längeren Ermittlungszeitraum in Neukölln Corona-bedingt 7 der Betriebe schließen mussten. Der Ausstattungsanteil “Oktober 2020” bezieht sich demnach dort auf die dann noch existierenden Betriebe. Da in Charlottenburg-Wilmersdorf die Bilanz vorher abgeschlossen wurde, ist dort eine Anzahl der danach geschlossenen Betriebe nicht analog ausweisbar. Nach diesen Randbedingungen verdeutlichen die nachstehenden Abbildungen die im Projektverlauf steigende Nutzung der Speiseresttonne. Ergebnisse der Phase I des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in zwei Gebieten der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Die Anschlussdynamik war in beiden Bezirken sehr ähnlich und zeigte nach dem Eingriff der Bezirksämter ab November 2019 einen deutlichen Anstieg – von zu Beginn der Untersuchung jeweils rund 30 % in Charlottenburg-Wilmersdorf auf rund 85 % der Betriebe, in Neukölln auf knapp 70 %. Der geringere erreichte Anstieg in Neukölln war nach Auskunft des Bezirksamtes auch dadurch begründet, dass bei verschiedenen Groß-Imbissen derzeit noch die Reste des Verzehrs durch Gäste als Mischung von Speiseresten, Aluminiumfolien, Plastiktrinkbechern und -besteck in die Abfallbehälter gegeben werden und sich damit dem trennenden Zugriff eines Servierpersonals entziehen. Dem muss künftig abgeholfen werden, durch Reduzierung vergärungsstörender Verpackungsmaterialien, Einsatz von Mehrweggeschirr und -besteck, Aufstellung separater Abfallbehälter im Verzehrbereich sowie auffordernde Information der Gäste über z.B. entsprechend ausgehängte Trenn-Hinweise. Phase II: Nach diesen erzielten, deutlichen Erfolgen wurde das Projekt auf die Gesamtbezirke Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgeweitet. Ziel war die Erhöhung des Anschlussgrades an die Speiseresttonne sowie die Steigerung der Menge und Qualität an gesammelten Speiseresten. Dazu wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Aktualisierung der Informationsmedien (Flyer/Landingpage) sowie Fortsetzung des Beratungsangebotes. Kooperation und Konsens mit den relevanten Gewerbeabfallentsorgern, dass die Entsorgung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen bei gastronomischen Betrieben an das Vorhandensein einer Speiseresttonne gekoppelt wird. Anschreiben der zuständigen Bezirksämter an die gastronomischen Betriebe über die gesetzliche Pflicht der Speiseresttonnen-Nutzung. Identifikation von vorbildlich agierende Akteuren im Kontext von Lebensmittelrettung und Zusammenstellung von Best practice Beispielen Dokumentation des Mengenanfalls verschiedener Abfallfraktionen, um die Veränderung des Aufkommens von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen durch die Nutzung einer Speiseresttonne zu bilanzieren. Verwiegung der Behälter des gemischten gewerblichen Siedlungsabfalls, um überschwere Behälter als ein Indiz für die fehlende Getrenntsammlung von Speiseresten bei gastronomischen Betrieben zu ermitteln. Ergebnisse der Phase II des Modellprojekts “Abfallvermeidung und Abfallverwertung in der Gastronomie” in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln Zum Projektabschluss wurden durch die die relevanten Speiserestentsorger die finalen Informationen zum Kundenbestand für die beiden Bezirke übermittelt. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen den Anstieg des Kundenbestandes um 36 % in Neukölln bzw. 28 % in Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Anschlussgrad erhöhte sich je Bezirk um 10 %-Punkte. Weiterhin zeigte sich bei einem Vergleich von Einzelbetrieben mit und ohne Speiseresttonne, dass die Restabfallmenge durch Einsatz der Speiseresttonne auf rund 50 Gewichtsprozent gesenkt werden kann. Darüber hinaus konnte veranschaulicht werden, wie sich durch konsequente Trennung von Speiseresten das Restabfallvolumen und damit die Entsorgungskosten reduzieren lassen. Fazit des Modellversuches: Durch intensive Aufklärung und Beratung der gastronomischen Betriebe, konsequenten Vollzug der gesetzlichen Vorschriften und Kooperationen zwischen Administrative und Entsorgungsunternehmen wird ein hoher Anschlussgrad an die Speiseresteentsorgung erreicht.
Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger, Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde im Projekt Flächendeckende Biotoptypenkarte Berlin zwischen 2003 und 2013 erstellt. Die stadtweite Biotoptypenkarte wird derzeit aktualisiert. Als Grundlage für die Aktualisierung dienen geeignete Luftbilder der letzten Jahre. Schutzgebiete und ausgewählte wertvolle Bereiche werden im Anschluss selektiv terrestrisch überprüft. Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde im Jahr 2003 das Projekt Flächendeckende Biotoptypenkarte Berlin begonnen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragte in Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten und dem Büro des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege eine Vielzahl von Kartierungen der Landschaft. Alle Wald-, Forstflächen, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete sowie andere naturschutzfachlich besonders wertvolle Gebiete Berlins wurden durch terrestrische Biotopkartierungen (Begehung der Flächen) erfasst. Die unbewaldeten Landschaften wurden durch Luftbild-Biotoptypenkartierungen abgedeckt; dort liegende besonders geschützte oder wertvolle Biotope wurden durch terrestrische Kartierungen überprüft. Die Ergebnisse der terrestrischen Biotoptypenkartierung und der Luftbildauswertung wurden als sogenannte Primärdaten in die Biotoptypenkarte übernommen. Diese wurden durch so genannte Sekundärdaten ergänzt. Als Sekundärdaten wurden hauptsächlich die Biotoptypen der Siedlungsbiotope erstellt. Aus der vorhandenen Datenquelle der Stadtstrukturtypenkarte wurden diese Biotoptypen umgeschlüsselt. In die Sekundärdaten wurden Daten der Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster mit ihrer Zuordnung der Biotoptypen integriert. In den Sekundärdaten, welche auf der Zusammenfassung überwiegender Nutzungstypen auf der Ebene von Teilblöcken beruhen, konnte daher keine Feststellung von besonders geschützten Biotopen erfolgen. Diese musste bei Bedarf vor Ort nachträglich erfolgen. Die flächendeckend vorliegenden Ergebnisse der Berliner Biotoptypen-Kartierungen wurden in Form von digitalen Karten (GIS-Daten; Sachdaten-Datenbank) und Geländekartierbögen (Datenbank) von der Senatsverwaltung gesammelt, geprüft und in der “Karte der Biotoptypen Berlins 1:5.000” zusammengeführt. Sie stehen zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Im Rahmen der Auswertung wurden die Karte der gesetzlich geschützten Biotope Berlins und die Karte der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie erzeugt. Die Herkunft der Daten wird in der Karte Datenquellen dargestellt. zur Karte Datenquellen im Geoportal Berlin Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte der Biotoptypen Berlins Karte der gesetzlich geschützten Biotope Berlins Karte der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie Karte der Biotoptypen: Datenquellen Weitere Informationen zur Methodik der Biotoptypenkartierung Berlin sowie zur veröffentlichten Karte “Umweltatlas Berlin – Biotoptypen” finden Sie im: Umweltatlas Berlin Kurzbeschreibung: Flächendeckende Biotoptypenkarte für Berlin, Gelände- und Luftbild-Kartierung der Biotoptypen auf Grundlage der Berliner Biotoptypenliste Datengrundlage: Die Primärdatenerhebung für wertvolle oder geschützte Biotope erfolgte durch Gelände- und Luftbild-Kartierung der Biotoptypen auf Grundlage der Berliner Biotoptypenliste Terrestrische Kartierung wertvoller oder geschützter Biotope durch verschiedene Büros, 2001-2013 Analoge CIR-Luftbilddias der Jahrgänge 2000 u. 2005 und Color Luftbilder 2004, 2006, 2007, Digitale Orthophotos 1998-2009, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Luftbildarchiv Umweltatlas Berlin, Karte 06.07 Stadtstruktur, Ausgabe 2011, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. III Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. I, 2001-2012 Karte von Berlin 1:5.000 (K5), Bezirksämter von Berlin, Vermessung und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, GeodatenService ALK Automatisiertes Liegenschaftskataster, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III Blockkarte 1:5.000 (ISU5 Umweltatlas), Stand 2010, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Informationssystem Stadt und Umwelt Forstliche Fachkarten, Berliner Forsten, Stand 1995-2000 Als Sekundärdaten wurden folgende Datenquellen genutzt: Umweltatlas Berlin, Karte 06.07 Stadtstruktur, Ausgabe 2011, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. III Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. I, 2001-2012 Gewässerkarte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. X; 2000-2007 Blockkarte 1:5.000 (ISU5 Umweltatlas), Stand 2010, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. III, Informationssystem Stadt und Umwelt
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Meldepflichten von Unternehmen mit Blick auf Emissionen von Treibhausgasen In Deutschland gibt es bisher keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen. §§ 289b, 289c Handelsgesetzbuch sehen für be- stimmte große Kapitalgesellschaften die Verpflichtung vor, ihren Lagebericht durch eine nichtfi- nanzielle Erklärung zu ergänzen. Dazu gehören auch Umweltbelange wie die Treibhausgasemissi- onen. Durch diese Regelungen werden die Bestimmungen der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR- Richtlinie) umgesetzt. Anlässlich der geplanten Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU wird jedoch in der Fachöffentlichkeit über eine Ausweitung und Vereinheitlichung der verpflichten- 1 den Berichterstattung über Treibhausgasemissionen diskutiert. Die Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandel sind anlagen- bzw. tätigkeitsspezifisch und erfassen daher nicht die Gesamtemissionen eines Unternehmens. *** 1 Vgl. hierzu ein Positionspapier der Wissenschaftsplattform Sustainable Finance, abrufbar unter: https://www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.680026.de/sfrp_policybrief2_disclo- sure_de.pdf WD 8 - 3000 - 035/20 (08.06.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus §34 Abs. 4 LNatSchG und entsprechendem Ministerialerlass vom 16.08.22 sowie Schreiben des MUNV v. 9.9.22 mit Informationen aus Ihrem Haus sind die Verzeichnisse entgegen genanntem Beschluss entsprechend §34 Abs. 1 bis 3 LNatSchG bislang nicht landesweit zentral veröffentlicht, obgleich das KEV des LANUV am 19.08.22 in Betrieb genommen werden sollte. Entsprechend frage ich als vom NABU Landesverband entsprechend Bevollmächtigter Unterlagen, Schriftverkehr, Aktenvermerke und weitere Informationen zur Einführung, zum Stand und zur erwarteten Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zum Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnis NRW (KEV) nach UIG an.
Versiegelungsdaten werden in den für Umweltschutz, Stadt- und Landschaftsplanung zuständigen Stellen der Berliner Verwaltung regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Erfolg umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen wurden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden und asphaltierten Straßen verursacht eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas . Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch tiefgreifende Veränderungen im Wasserhaushalt einher. Das u. a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte 02.09 Entsorgung von Regen und Abwasser ). Durch Versiegelung und Verdichtung werden außerdem die Funktionen des Bodens stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und in die Oberflächengewässer gespült. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelung und Flächeninanspruchnahme in Deutschland Versiegelte Flächen nehmen in Deutschland 2010 einen Flächenanteil von ca. 6 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,16 Mio. ha (Statistische Ämter der Länder 2011). In der politischen Debatte wird allerdings vorwiegend der Umweltindikator “Flächeninanspruchnahme” erörtert, der auch in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie Eingang gefunden hat. Seit 2002 ist dort das Ziel formuliert bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag zu reduzieren. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt 78 ha (2009) (UBA 2011). Bundesweit ist dabei vor allem die Zunahme der Gebäude- und Freiflächen deutlich rückläufig. Die Zunahme der Verkehrsflächen liegt zwar niedriger als die Zunahme der Siedlungsflächen. Sie bleibt jedoch mit rund 23 ha pro Tag seit fast 20 Jahren konstant. Die Flächeninanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren durch die wirtschaftliche Lage, den Rückgang von Straßenneubauten und die Versiegelungsvorschriften bei Neubauten verringert, ist aber noch weit entfernt vom Ziel 2020. Die Flächeninanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). Siehe dazu auch den Exkurs “Versiegelungsdaten 2011 und 2005 im Vergleich zum Indikator Versiegelung der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL)”. Die mit der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Städte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden. (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Auch mit gesetzlichen Verpflichtungen wird versucht Versiegelung zu reduzieren. Mit der Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) von 1998 soll ein Ausgleich zum Flächenverbrauch geschaffen werden, indem nicht mehr genutzte Flächen entsiegelt und so für die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurück gewonnen werden (Oerder 1999, 90ff). Da hierbei Kosten und Zumutbarkeit berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung aber in der Praxis nicht bewährt. Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin, eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.06.1972) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß dem Anteil der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Regenwasserversickerung auf dem eigenen Grundstück, eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).
| Origin | Count |
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