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Abfallrechtsverordungen und Verfassungsrecht

Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Fossilenergiefreie Demonstrationsanlage zur Herstellung von Phosphatmineraldüngern aus biogenem Klärschlamm (DemoPhos), Teilvorhaben: Regionales Stoff- und Nährstrommanagement bei Kombination von Klärschlammverbrennung mit Phosphorrückgewinnung zur Düngemittelherstellung

Reststoffvermeidung und Reststoffverwertung

Die Pflichten der am Wirtschaftsprozess Beteiligten zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen bemessen sich nach den Vorschriften des Immissionsschutz- und des Abfallrechts. Die Untersuchung widmet sich den rechtlichen Problemen, die mit der Umsetzung der Reststoffvermeidungs- und -verwertungspflichten einhergehen.

TFB 55 - Umweltgerechte Produkte durch optimierte Prozesse, Methoden und Instrumente in der Produktentwicklung, Teilprojekt C5: Life-Cycle-Design auf Basis von Standardsoftwaresystemen

Die aktuelle Gesetzgebung der EU sowie die eigene Umweltverantwortung werden dazu führen, dass immer mehr Unternehmen ökologische Produktbeurteilungen unter Berücksichtigung des gesamten Lebensweges ihrer Produkte durchführen werden, um die Umweltgerechtheit ihrer Produkte sicherzustellen und zu verbessern. Derzeitige Methoden und Instrumente zur ökologischen Beurteilung stellen Insellösungen dar und sind nicht fester Bestandteil unternehmensinterner Prozesse. Die Integration einer solchen Beurteilung in die Business Lösungen von SAP birgt durch die Nutzung bereits vorhandener Daten sowie die Standardisierung das Potenzial, die ökologische Produktbeurteilung im betrieblichen Alltag zu verankern. Neben den noch zu konkretisierenden gesetzlichen Anforderungen zur Ökobilanzierung energiebetriebener Produkte im Rahmen der EuP-Richtlinie existiert heute weltweit eine Vielzahl weiterer produktbezogener Umweltauflagen, die die Unternehmen bei globalem Vertrieb berücksichtigen müssen. Die Unternehmen stehen daher heute vor der Herausforderung, die wachsende Zahl produktbezogener Gesetze und die daraus resultierenden Konsequenzen bereits in frühen Phasen der Produktentwicklung zu berücksichtigen und die unternehmenseigenen Prozesse entsprechend anzupassen. Ziel des Forschungsprojektes der TU Darmstadt ist die Integration einer ökologischen Beurteilung in die Softwarelösung Compliance for Products (CfP) der TechniData AG. Die Produkte der Technidata AG, als strategischem Partner der SAP AG für Compliance-Lösungen im umwelt- und sicherheitsrelevanten Bereich, sind nahtlos in die SAP-Softwarelandschaft eingebettet. Der zugrunde liegende Ansatz der ökologischen Beurteilung folgt zunächst den verfügbaren Informationen. Unter Nutzung bereits im Unternehmen vorhandener umweltrelevanter Daten wie zum Beispiel aus dem Materialmanagement und Einkauf (MM), der Produktionsplanung und -steuerung (PP) sowie dem Bereich Environment, Health and Safety (EH&S), wird der Anwender in die Lage versetzt, erste Grobabschätzungen bzw. Abschätzungen einzelner Teile, Lebensphasen oder anderer Gesichtspunkte durchführen zu können. Durch die Bereitstellung entsprechender Schnittstellen zu vorhandenen und zukünftigen Datenaustauschstandards wird die Sicherstellung der nötigen Informationen, wie die aus der Werkstoffdeklaration, entlang der Supply Chain realisiert. Detailliertere ökologische Beurteilungen bis hin zur kompletten Ökobilanz nach DIN ISO 14040 können unter Eingabe zusätzlicher Daten erreicht werden. Methodisch gesehen ist die nach DIN ISO 14040 standardisierte Ökobilanz Grundlage sämtlicher hier vorgesehener ökologischer Produktbeurteilungen. Um die Produktentwicklung im Hinblick auf die Gesetzeskonformität zu unterstützen, wurde zunächst ein Datenbankprototyp entwickelt, der die benutzerspezifische Suche nach gesetzlichen Rahmenbedingungen und die darin enthaltenen Rechte, Pflichten und Anforderungen der Unternehmen ermöglichen sollte. usw.

Optimierung biochemisch-genetischer Methoden zur Herkunftssicherung von forstlichem Vermehrungsgut auf der Basis von Referenzproben - ein Beitrag zur Verbesserung der Stabilität und der genetischen Nachhaltigkeit von Waldökosystemen

Die Restaurierung gestoerter Umwelten

Gesetzgebungen in mehreren Rechtsordnungen und Fachgebieten verlangen die Wiederherstellung von Gebieten, die durch verschiedene Taetigkeiten (Bergbau, industrielle Herstellung usw.) beeintraechtigt werden. Rechtsvergleichend untersucht werden Umfang und Wirkung solcher Verpflichtungen in Deutschland, England, Frankreich, Italien, Skandinavien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Neuseeland und Australien.

Organisation und Ueberwachung der Sonderabfallentsorgung durch die Laender

Die Organisation der Entsorgung sogenannter Sonderabfaelle erfolgt aufgrund landesrechtlicher Regelungen durch Abfallentsorgungsgesellschaften. Hierzu unterliegen die Abfallbesitzer von Land zu Land unterschiedlichen Rechtspflichten. Die Studie untersucht das Verhaeltnis dieser landesrechtlichen Regelungen zu den bundesrechtlichen Vorgaben des Abfall- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, insbesondere ob und in welchem Umfang die Laender nach Bundesrecht berechtigt sind, Andienungs- und Ueberlassungspflichten der Abfallbesitzer zu schaffen.

Abfallvermeidung als Rechtsgebot

Die Dissertation beschaeftigt sich mit dem in Paragraph 4 I des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes enthaltenen Grundsatz, wonach Abfaelle in erster Linie zu vermeiden sind. Anhand der europarechtlichen Vorgaben wird nachgewiesen, dass es sich dabei um eine Rechtspflicht und nicht lediglich um einen umweltpolitischen Programmsatz handelt. Da der deutsche Gesetzgeber die Pflicht zur Abfallvermeidung bislang unzureichend umgesetzt hat, werden Moeglichkeiten und Grenzen einer europarechtskonformen Auslegung und Fortbildung des nationalen Abfallrechts diskutiert.

Kompetenzen und Verpflichtungen der EU bei Aushandlung, Abschluss und Umsetzung von Entscheidungen im Rahmen von Meeresschutzabkommen - Umweltrechtliche Aussenkompetenzen der EG - Zu der Kompetenzverteilung zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten sowie den Implikationen für Aushandlung, Abschluss und Umsetzung völkerrechtlicher Verträge

Im vorliegenden Projekt sollen in einem ersten Punkt die Reichweite und die Art der Außenkompetenzen (ausschließlich oder nicht) im Bereich der Umweltpolitik eruiert werden. Aufgrund der AETR- und Folgerechtsprechung zu den impliziten Kompetenzen kann als Rechtsgrundlage Art. 175 EGV herangezogen werden. Die Frage nach der Abgeschlossenheit einer sekundärrechtlichen Regelung - die grundsätzlich auch die Ausschließlichkeit der entsprechenden (gemeinschaftlichen) Außenkompetenz indiziert - muss in Anknüpfung an den jeweiligen Regelungsgehalt Fall für Fall evaluiert werden. Im zweiten Teil der Arbeit wird beleuchtet, welche grundsätzlichen Implikationen auf horizontaler und vertikaler Ebene das Bestehen oder Nichtbestehen einer (nachträglich) ausschließlichen Außenkompetenz der Gemeinschaft für die Vertragsverhandlungen vor und nach Inkrafttreten eines Vertrages entfaltet. Schließlich gilt es, die sich aus den Gemeinschaftsverträgen ergebenden Rechtspflichten auf der Ebene der Umsetzung zu untersuchen. Dabei dürfte die Gemeinschaft in den Bereichen, in denen ihr innergemeinschaftlich eine entsprechende Kompetenz zukommt, auch verpflichtet sein, Durchführungsabkommen zu gemischten völkerrechtlichen Verträgen zu erlassen, die sodann die Mitgliedstaaten verpflichten, den Vorgaben der jeweiligen Konvention nachzukommen.

Umweltschutz durch internationales Haftungsrecht (Vertraege, Gewohnheitsrecht, sonstige Staatenpraxis) - Analyse und Empfehlungen fuer Vertragsverhandlungen

Das internationale Haftungsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung internationaler Verpflichtungen. Indem es Rechtsverstoesse mit einer Schadensersatzpflicht sanktioniert, bietet es a) einen Anreiz, sich rechtmaessig zu verhalten und stellt b) fuer den Fall eines Verstosses die Entschaedigung des Opfers sicher. Dieses Instrument wird verstaerkt fuer den internationalen Umweltschutz fruchtbar gemacht. Angesichts nicht weniger Abkommen in diesem Bereich werden fundierte Informationen zu bestehenden Regelungen und Regelungsluecken benoetigt. Ausserdem sind die Erfahrungen bei der Umsetzung und dem Vollzug der jetzigen Regelungen nutzbar zu machen. Deshalb sind existierende und in der Entwicklung befindliche Haftungsuebereinkommen insbesondere auf folgendes hin zu untersuchen: Anwendungsbereich, primaeres Haftungsregime (Haftung des Schaedigers), sekundaeres Haftungsregime (Zahlungspflicht von Versicherern, Fonds u.ae.), Verfahrensregeln, Umsetzung und Vollzug. Ferner sind das Gewohnheitsrecht und die sonstige Staatenpraxis (z.B. Resolutionen, Guidelines, Zahlungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Nichtzahlung trotz Zahlungspflicht) zu untersuchen. Vor- und Nachteile einzelner Regelungen, Regelungsdefizite, Doppelregelungen, widerspruechliche Regelungen und Umsetzungs- und Vollzugsdefizite sind zu schildern, auszuwerten und Empfehlungen zu entwickeln.

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