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Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Entwicklung einer Landeplattform und Bodenstationseinheit

Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Projektleitung und -kommunikation, FriendlyDrone, Systementwicklung und -test

Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Evaluation des ökonomischen Potentials

AbfallEnde - Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holzartiger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung, Teilvorhaben: Brennstoff- und Ascheanalyse

AbfallEnde - Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holzartiger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung, Teilvorhaben: Bewertung der abfall- und genehmigungsrechtlichen Praxis sowie Umweltwirkung und Wirtschaftlichkeit

AbfallEnde - Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holzartiger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung, Teilvorhaben: Brennstoffaufbereitung und Qualitätssicherung

Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung

Die Altholzverordnung datiert aus dem Jahr 2002. Seitdem haben sich sowohl auf dem Gebiet der Sortiertechnik als auch bei der Probenahme und Analytik Veränderungen gegenüber dem damaligen Stand der Technik ergeben. Darüber hinaus sind Defizite bei der Umsetzung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Altholz bekannt, z. B. bei der Einstufung der Althölzer in die Altholzkategorien und deren Getrennthaltung. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und bislang nicht abschließend untersucht. Mit dem Vorhaben sollen daher eine umfassende Evaluation der bestehenden Regelungen der Altholzverordnung durchgeführt und Umsetzungsdefizite aufgezeigt werden. Hierbei sind auch mögliche Vollzugsprobleme bei der Überwachung von Altholzexporten und -importen einzubeziehen. Außerdem ist zu überprüfen, inwieweit die Altholzverordnung an die technischen und analytischen Fortschritte seit dem Jahr 2002 angepasst werden muss. Kaskadennutzung und alternative stoffliche Verwertungsmöglichkeiten für Altholz sowie der Eintrag von Schadstoffen aus neuen Holzmaterialien sind ebenfalls mit zu betrachten. Das Vorhaben soll durch einen Expertenkreis begleitet werden, mit Experten aus Vollzugsbehörden und aus der Entsorgungswirtschaft. Auf Basis der Evaluation sind in einem zweiten Schritt praktikable Anpassungsvorschläge für eine Weiterentwicklung der Altholzverordnung zu erarbeiten.

Optimierung der Steuerung und Kontrolle grenzüberschreitender Stoffströme von Elektroaltgeräten/Elektroschrott

Offenbar verlässt eine große Zahl von Elektro(nik)altgeräten/Elektroschrott nach der Entledigung durch die Nutzer Deutschland als Gebrauchtgüter. (Bisher gibt es ebenso wenig konkrete Zahlen wie ein klares Bild von den Akteuren und Strukturen.) Hierdurch gehen in erheblichem Umfang Sekundärressourcen (Edelmetalle etc.) verloren, da in den Zielregionen (insbes. Afrika und Asien) eine Verwertung entsprechend dem Stand der Technik nicht gegeben ist. Zugleich gehen davon erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Problematisch ist in dem Zusammenhang u.a. - die unklare rechtliche, für die Kontrolle aber maßgebliche Abgrenzung nach Abfall / Nicht-Abfall (Umgehung abfall- und ressourcenpolitischer Ziele), - die Identifikation geeigneter Stellschrauben in Deutschland und der EU (Abfallverbringungsrecht, Statistik) sowie - die Vermittlung effizienter Entsorgungs- und Behandlungstechniken in die betroffenen Zielregionen, die Wertstoffrückgewinnung, Ressourcenschonung und Umweltschutz ermöglichen. Ziel des Vorhabens ist es, - den Export von Altprodukten/Abfällen und Gebrauchtgütern soweit wie möglich (ggf. auf empirischer Basis) zu quantifizieren und qualifizieren; - speziell am Beispiel der Elektro(nik)altgeräte, die nach Afrika und Asien verbracht werden, entsprechende kommunikative, organisatorische und administrative Maßnahmen im Inland wie im Ausland (und unter Berücksichtigung anderer europäischer Ansätze) sowie eine dazu passende rechtliche Regelungsstruktur zum Schutz der Umwelt und der Ressourcen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (ggf. über das Abfallrecht und den deutschen Rechtsrahmen hinaus) abzuleiten, allgemeine Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und dabei die Übertragbarkeit für andere problematische Produkt- und Stoffströme und Zielregionen (z.B. Südostasien) zu berücksichtigen.

Pro Benefit^Pflanzliche Diversität in Tieflandregenwäldern Nordostecuadors - Potentiale der Naturstoffgewinnung und Strategien einer nachhaltigen Nutzung von Zielpflanzen, PROzessorientierte Entwicklung eines Modells zum gerechten Vorteilsausgleich (BENEFIT-sharing) für die Nutzung biologischer Ressourcen in Nord-Ecuador (PRO BENEFIT)

Die Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) stellt die biologischen Ressourcen unter die Souveränität der jeweiligen Nationalstaaten und fordert gleichzeitig deren nachhaltige Nutzung unter gerechter Vorteilsaufteilung. Häufig jedoch können speziell Entwicklungsländer ihre biologischen Ressourcen aufgrund von finanziellen und technologischen Defiziten nicht nutzen. Gleichzeitig scheuen Unternehmen aus den Industriestaaten die kostenintensiven Investitionen bei der Suche nach biologischen Wirkstoffen in Entwicklungsländern aufgrund von Rechtsunsicherheiten. Hieraus entsteht die Situation, dass potentiell nachhaltige Einkommensquellen in den Entwicklungsländern nicht erschlossen werden. Um eine zukünftige nachhaltige Nutzung von Naturwirkstoffen zu ermöglichen, soll ein anwendungsorientiertes Lösungsmodell für einen gerechten Vorteilsausgleich entwickelt werden. Ziel des vorgelegten Modellvorhabens ist es, in enger Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Unternehmen, Institutionen und Unternehmen in Ecuador, indigenen Gemeinschaften vor Ort ein praktikables Lösungskonzept für einen gerechten Vorteilsausgleich bei Bioprospektion in Ecuador zu schaffen.

KORA: Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Grundwässer und Böden - Themenverbund 8: Verbund: 'Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den kontrollierten natürlichen Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer'

Bei Sanierungspflichtigen, Planern und Behörden besteht große Rechtsunsicherheit bei der Implementierung von KORA bei der Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen. Dies resultiert zum einen daraus, dass die natürlichen Untergrundprozesse weder in den geltenden Umweltschutzgesetzen noch in den untergesetzlichen Regelwerken normiert sind. Zum anderen bestehen in der Altlastenpraxis unterschiedliche Ansichten darüber, wie die natürlichen Untergrundprozesse rechtlich zu qualifizieren sind. Nach einer Analyse der Vollzugserfahrungen anhand von je einem repräsentativen Standort aus den Themenverbünden 1 bis 6 wird das nationale und europäische Umweltrecht unter Einbeziehung unterschiedlicher Rechtsansichten untersucht. Zusätzlich werden rechtsvergleichende Untersuchungen der normativen Regelungen für Natural Attenuation in England und in den USA durchgeführt. Sofern erforderlich, werden ergänzende normative oder untergesetzliche Regelungen entwickelt. Das Vorhaben schafft Rechtssicherheit und liefert einen Beitrag zur Implementierung von KORA. Dies wird insbesondere dann gelingen, wenn die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Verbundvorhaben hierfür genutzt wird.

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