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Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Evaluation des ökonomischen Potentials

Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Projektleitung und -kommunikation, FriendlyDrone, Systementwicklung und -test

Mobile Erfassung von Fledermäusen bei Onshore-Windenergieanlagen durch autonome Messdrohnen, Teilvorhaben: Entwicklung einer Landeplattform und Bodenstationseinheit

AbfallEnde - Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holzartiger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung, Teilvorhaben: Brennstoffaufbereitung und Qualitätssicherung

AbfallEnde - Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holzartiger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung, Teilvorhaben: Bewertung der abfall- und genehmigungsrechtlichen Praxis sowie Umweltwirkung und Wirtschaftlichkeit

AbfallEnde - Abfall-Ende-Eigenschaft naturbelassener, holzartiger Reststoffe durch Aufbereitungsverfahren und Qualitätssicherung, Teilvorhaben: Brennstoff- und Ascheanalyse

Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung

Die Altholzverordnung datiert aus dem Jahr 2002. Seitdem haben sich sowohl auf dem Gebiet der Sortiertechnik als auch bei der Probenahme und Analytik Veränderungen gegenüber dem damaligen Stand der Technik ergeben. Darüber hinaus sind Defizite bei der Umsetzung der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Altholz bekannt, z. B. bei der Einstufung der Althölzer in die Altholzkategorien und deren Getrennthaltung. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und bislang nicht abschließend untersucht. Mit dem Vorhaben sollen daher eine umfassende Evaluation der bestehenden Regelungen der Altholzverordnung durchgeführt und Umsetzungsdefizite aufgezeigt werden. Hierbei sind auch mögliche Vollzugsprobleme bei der Überwachung von Altholzexporten und -importen einzubeziehen. Außerdem ist zu überprüfen, inwieweit die Altholzverordnung an die technischen und analytischen Fortschritte seit dem Jahr 2002 angepasst werden muss. Kaskadennutzung und alternative stoffliche Verwertungsmöglichkeiten für Altholz sowie der Eintrag von Schadstoffen aus neuen Holzmaterialien sind ebenfalls mit zu betrachten. Das Vorhaben soll durch einen Expertenkreis begleitet werden, mit Experten aus Vollzugsbehörden und aus der Entsorgungswirtschaft. Auf Basis der Evaluation sind in einem zweiten Schritt praktikable Anpassungsvorschläge für eine Weiterentwicklung der Altholzverordnung zu erarbeiten.

Einfuehrung in das Naturschutzrecht fuer die Naturschutzverwaltungen der Laender Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen

Durch das Umweltrahmengesetz sowie den Einigungsvertrag ist eine rechtliche Gemengelage im Naturschutzrecht entstanden, die fuer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in den Naturschutzverwaltungen der neuen Bundeslaender erhebliche Rechtsunsicherheit erzeugt. Das Vorhaben soll einen Leitfaden fuer die Taetigkeit dieser Rechtsanwender in den Naturschutzverwaltungen der neuen Bundeslaender darstellen, der sie instand setzt, das jeweils anwendbare Recht zu ermitteln, zu interpretieren und anzuwenden. Zugleich enthaelt es fuer die im Naturschutz und in der Landschaftspflege ehrenamtlich Taetigen wertvolle Hinweise und ist schliesslich geeignet, in den verschiedenen Einrichtungen der Aus- und Fortbildung als Unterrichtsgrundlage zu dienen.

Grundlagen und Modelle fuer die Umsetzung der wirtschaftlichen Bestimmungen des Uebereinkommens ueber die Artenvielfalt

Das Uebereinkommen ueber die Erhaltung der Biologischen Vielfalt verpflichtet die Vertragsparteien, Zugang zu genetischen Ressourcen zu gewaehren, allerdings unter Voraussetzung der Regelung der wirtschaftlichen und rechtlicher Bedingungen. Viele der fuer Pharma- und Saatgutproduktion interessanten Ressourcen finden sich - bis dahin ohne rechtlichen Schutz - in Drittweltstaaten. Als Voraussetzung fuer die Vereinbarungen ueber Zugang und Verwertung der Ressourcen ist eine Regelung der rechtlichen Ansprueche notwendig. Eine Patentierung ist aus verschiedenen Gruenden nicht moeglich. Ein Schutzsystem sui generis muss erarbeitet und anerkannt werden. Das Projekt erarbeitet Grundlagen fuer die Regelung solcher rechtlichen Ansprueche und die Konkretisierung der Bedingungen fuer den Zugang zu genetischen Ressourcen in Anbieter- und Erwerberlaendern und entwickelt Modelle fuer die praktische Umsetzung. Das Projekt dient der Erarbeitung von rechtlichen Grundlagen fuer die Konkretisierung und Weiterentwicklung der Bestimmungen der Biodiversitaetskonvention ueber den Zugang zu genetischen Ressourcen im beschriebenen Kontext. Modelle fuer die Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen werden beschreiben und anhand bestimmter/zu bestimmender Kriterien evaluiert. Insbesondere soll das Projekt auch zur Erarbeitung von Grundlagen fuer die Neuverhandlungen des Artikels ueber geistiges Eigentum an Tieren und Pflanzen des TRIPS Abkommens (Abkommen ueber handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum) beitragen.

Optimierung der Steuerung und Kontrolle grenzüberschreitender Stoffströme von Elektroaltgeräten/Elektroschrott

Offenbar verlässt eine große Zahl von Elektro(nik)altgeräten/Elektroschrott nach der Entledigung durch die Nutzer Deutschland als Gebrauchtgüter. (Bisher gibt es ebenso wenig konkrete Zahlen wie ein klares Bild von den Akteuren und Strukturen.) Hierdurch gehen in erheblichem Umfang Sekundärressourcen (Edelmetalle etc.) verloren, da in den Zielregionen (insbes. Afrika und Asien) eine Verwertung entsprechend dem Stand der Technik nicht gegeben ist. Zugleich gehen davon erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Problematisch ist in dem Zusammenhang u.a. - die unklare rechtliche, für die Kontrolle aber maßgebliche Abgrenzung nach Abfall / Nicht-Abfall (Umgehung abfall- und ressourcenpolitischer Ziele), - die Identifikation geeigneter Stellschrauben in Deutschland und der EU (Abfallverbringungsrecht, Statistik) sowie - die Vermittlung effizienter Entsorgungs- und Behandlungstechniken in die betroffenen Zielregionen, die Wertstoffrückgewinnung, Ressourcenschonung und Umweltschutz ermöglichen. Ziel des Vorhabens ist es, - den Export von Altprodukten/Abfällen und Gebrauchtgütern soweit wie möglich (ggf. auf empirischer Basis) zu quantifizieren und qualifizieren; - speziell am Beispiel der Elektro(nik)altgeräte, die nach Afrika und Asien verbracht werden, entsprechende kommunikative, organisatorische und administrative Maßnahmen im Inland wie im Ausland (und unter Berücksichtigung anderer europäischer Ansätze) sowie eine dazu passende rechtliche Regelungsstruktur zum Schutz der Umwelt und der Ressourcen in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (ggf. über das Abfallrecht und den deutschen Rechtsrahmen hinaus) abzuleiten, allgemeine Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und dabei die Übertragbarkeit für andere problematische Produkt- und Stoffströme und Zielregionen (z.B. Südostasien) zu berücksichtigen.

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