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Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen beim Elektroschrott und schlägt Geldbußen vor

Die Europäische Kommission kündigte am 28. Mai 2015 an, dass sie Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringt, weil das Land die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht umgesetzt und die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt hat. Die EU-Vorschriften hätte bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Vorschriften beruhen auf einer Überarbeitung der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210 078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.

Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Die Europäische Kommission gab am 10. Dezember 2015 ihren Beschluss bekannt, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen. Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.

Winterdienst für den Radverkehr durch SRH Hamburg

Die Stadtreinigung Hamburg führt den Winterdienst für den Radverkehr im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf einem ausgewählten Streckennetz durch, das durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende festgelegt wurde. Das Streckennetz besteht aus verschiedenen Radverkehrsanlagen wie z.B. baulich abgesetzte Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Protected Bike Lanes sowie Fahrradstraßen. Auf den übrigen Radverkehrsanlagen findet kein regelhafter Winterdienst durch die Stadtreinigung Hamburg statt. Die Anliegerinnen und Anlieger sind nicht zum Winterdienst auf ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen zuständig. Die SRH sichert bauliche Radwege gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Wegegesetzes mit abstumpfenden Streumitteln, vorrangig feinkörniger Kies. Der Einsatz von Feuchtsalz bzw. Salz kann gemäß der gesetzlichen Regelung nur für Strecken auf Fahrbahnniveau erfolgen, wie z.B. Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen etc. Dies erfolgt überall dort, wo es betrieblich und logistisch möglich ist. Der Winterdienst erfolgt maschinell mit großen und kleinen Streufahrzeugen. Alle Strecken werden zweimalig und (soweit betrieblich möglich) auch durchgängig bearbeitet. Die Bearbeitung startet so frühzeitig, dass der 1. Bearbeitungsdurchgang vor Beginn des Berufsverkehrs bzw. der Hauptnutzungszeit durchgeführt wird. Neben den Radverkehrsanlagen ist die Stadtreinigung Hamburg für den Winterdienst auf Fahrbahnen verantwortlich. Es werden zunächst wichtige Hauptverkehrsstraßen, Strecken mit Buslinienverkehr bearbeitet. Danach werden die Verbindungsstrecken zwischen diesen Straßen gesichert.

Übernahme der Wegebaulast Hamburg

Der Datensatz enthält für jede Straße das Datum der Übernahme in die Baulast der Freien und Hansestadt Hamburg, erfasst nach den zur Zeit der Übernahme geltenden gesetzlichen Regelungen. Enthalten sind folgende Attribute: von/nach Netzknoten, von Station/nach Station, Klasse, Straßenschlüssel, Wegenummer, Straßenname, Beginn, Bekanntgabe sowie Bemerkungen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Quelle des Datensatzes ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).

Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten

Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil â€ÌMethodische Grundlagenâ€Ì) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de

UMID 02/2020

Der Titelbeitrag der Ausgabe 02/2020 der Zeitschrift UMID stellt die verschiedenen bei der Herstellung von Textilien verwendeten Chemikalien vor. Er informiert über in die Kritik geratene Substanzgruppen und gibt einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen im Bereich Textilien. Weitere Themen in der Ausgabe 02/2020 sind die Wirkung von UV-Filtern in Sonnenschutzmitteln und anderen Kosmetika auf die Umwelt, ein Positionspapier zu perspektivischen Möglichkeiten für den Betrieb eines verlässlichen bundesweiten Pollenmonitorings und die Vorstellung des EU-COST-Netzwerks European Burden of Disease. Außerdem führt ein Beitrag in den One Health-Ansatz und verwandte Initiativen ein und erläutert deren Entstehung. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID kann kostenfrei abonniert werden.

EU überarbeitet Rechtsvorschriften zum besseren Schutz von Versuchstieren

Am 8. September hat das Europäische Parlament einer Überarbeitung der Rechtsvorschriften für zu wissenschaftlichen Zwecken verwendete Tiere zugestimmt. Mit der Überarbeitung der Richtlinie 86/609/EWG will die Kommission die EU-Rechtsvorschriften für den Schutz von Versuchstieren verschärfen. Zu den wichtigsten Änderungen, die dies gewährleisten, gehören die verbindliche Durch­führung von ethischen Bewertungen vor der Genehmigung von Projekten, bei denen Versuchstiere zum Einsatz kommen, sowie die Verbesserung der Standards für Unterbringung und Pflege. Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, um einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, mit denen die Bestimmungen der Richtlinie umgesetzt werden. Die neue Richtlinie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2013.

Freiwillige Selbstverpflichtung der Fischerei: Erfolg für den Arktisschutz

Am 25. Mai 2016 teilte die Umweltorganisation Greenpeace mit, dass sich die größten Fischereiunternehmen ab diesem Tag freiwillig selbstverpflichtet haben in der Arktis die neuen Fanggründe, die durch den Klimawandel zugänglich werden, nicht zu erschließen. Die gesamte norwegische Hochsee-Fischereiflotte habe zugesagt, ihre Schiffe in Zukunft aus den bislang unzugänglichen, unangetasteten Gebieten in der norwegischen Arktis fernzuhalten. Und große Konzerne wie McDonald’s, Iglo, die britische Supermarktkette Tesco sowie der größte Verarbeiter von gefrorenem Fisch in Europa, Espersen, verzichten neben vielen anderen ab jetzt auf den Verkauf von Kabeljau aus bisher eisbedeckten Gewässern. Fangflotten, die dennoch ihre Kabeljau-Fischerei in diese Gebiete ausdehnen, werden somit in Zukunft den Inhalt ihrer Netze nicht mehr an diese Großabnehmer verkaufen können. Greenpeace führt an, dass die Selbstverpflichtung der Firmen nötig geworden sei, weil es eine gesetzliche Regelung für die Fischerei in den betroffenen Gebieten noch nicht gibt. Mindestens 70 Prozent des atlantischen Kabeljaus, der in Supermärkten auf der ganzen Welt landet, stammt bereits aus der Barentssee.

Rote Liste gefährdeter Biotoptypen 2017

Am 31. Mai 2017 stellten das Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz die neue Rote Liste gefährdeter Biotoptypen in Berlin vor. Zum dritten Mal nach 1994 und 2006 veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands. Sie zeigt die aktuelle Gefährdungssituation der in Deutschland vorkommenden Biotoptypen. Zum ersten Mal werden neben der langfristigen Gefährdung auch die und die Seltenheit eines jeden Biotoptyps zu einem „Rote Liste Status“ zusammengeführt, der das Verlustrisiko abbildet. Nach wie vor sind knapp zwei Drittel der in Deutschland vorkommenden Biotope gefährdet, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Besonders dramatisch ist die Situation beim Grünland. Hier hat sich die Situation seit der letzten Fassung der Roten Liste von 2006 noch einmal deutlich verschlechtert. Aber auch bei vielen anderen Biotoptypen der Kulturlandschaft, wie etwa Streuobstwiesen, hat sich die Lage verschlechtert. Positive Entwicklungen gibt es bei den Biotoptypen der Küsten sowie der Fließgewässer. Flüsse und Bäche weisen positive Entwicklungen auf. Das ist ein Erfolg der Anstrengungen zur Renaturierung sowie immer besserer Kläranlagen. Dieser positive Befund trifft aufgrund der Stickstoffbelastung jedoch nicht auf das Grundwasser sowie viele stehende Gewässertypen zu. Stabilisiert hat sich die Entwicklung bei vielen Waldbiotopen. Das hängt unter anderem mit einer nachhaltigeren Bewirtschaftung insbesondere in den öffentlichen Wäldern zusammen. Mit der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands wird für die Naturschutzpraxis in Deutschland ein umfassendes Handbuch bereit gestellt, das über die Biotoptypen und ihre Gefährdungen Auskunft gibt sowie eine Grundlage für alle raumrelevanten Planungen darstellt. So wurden z.B. die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der Wasserrahmenrichtlinie sowie den Lebensraumtypen der FFH -Richtlinie aktualisiert. Grundlegend überarbeitet wurde die Zuordnung der Biotoptypen zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz, wobei erstmalig auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer dargestellt wurden.

Handbuch Silent City

Lärm verursacht Krankheiten, mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht  jährlich Milliarden an Folgekosten. Auf europäischer Ebene wurde bislang versucht, die negativen Wirkungen von Lärm an der Quelle, durch gesetzliche Regelungen über die Schallleistungen von Emittenten zu mindern. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

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