Gegenstand sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Aktivitaeten zum Schutze der Umwelt. Ausgehend von einer detaillierten Kommentierung des Verfassungsartikels ueber den Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) werden die Vorgaben fuer die Schaffung und Interpretation von Vorschriften mit umweltschuetzender Zielrichtung erarbeitet. Eine besondere Rolle spielt das Verhaeltnis zu den Grundrechten der 'Umweltverschmutzer' und zu anderen umweltschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, vor allem zu dem neuen Art. 20a GG.
Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier DIN gerechte Sanierung des Deichabschnittes Elbdeich re. MD-Prester km 38,4-40,4 Die Hochwasserschadensbeseitigung erfolgt als Instandsetzung des Deiches zur Gefahrenabwehr bei künftigen Hochwasserereignissen. Der Deichabschnitt befindet sich im Stadtteil Prester der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Deich verläuft in nördlicher Richtung bis Deich-km 39,3, folgt anschließend dem Verlauf des Prester Sees und grenzt landseitig direkt an die Wohnbebauung der Siedlung Prester an. Am 11.11.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Prester km 38,4-40,4. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier Sanierung rechter Elbehauptdeich km 40,4 - 42,1 in Magdeburg Cracau Der rechte Elbehauptdeich in Magdeburg-Cracau im Bereich Deich-km 40,4 – 42,1 ist zu niedrig um muss aus diesem Grund saniert werden. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse im innerstädtischen Bereich wird der Bestandsdeich mit Hilfe einer Spundwand zu einer Hochwasserschutzmauer erweitert. Die Planungsunterlagen werden in Kürze zur Genehmigung eingereicht. Unten steht der aktuelle Planungsstand als Visualisierung zur Verfügung. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Sanierung rechter Elbehauptdeich km 9,0 - 10,18 bei Schartau Am 09.08.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Schartau km 9,0 – 10,18“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Umwelttechnik & Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Baubeginn: 08/2023 Deichrückverlegung Klietznick Am 28.06.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,865“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Heitkamp Erd- und Tiefbau GmbH aus Berlin der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2023. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn: 08/2023 Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Hochwasserschutz Krottorf / Bode, Baulos 3 Flutberme - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Am 13. April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser (HQ150) fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Es entstanden Sachschäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden und Kosten künftig zu vermeiden, wurde eine in die Gesamtkonzeption für das Flussgebiet der Bode eingebettete spezifische Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Krottorf erarbeitet. Diese ergab, dass eine wesentliche Verbesserung des Schutzgrades durch die Errichtung eines die Niederung abriegelnden Hochwasserschutzdeiches unmittelbar oberhalb des Ortes bei gleichzeitiger Verbesserung des Abflusses über die Bode und den Mühlgraben erreicht werden kann. Die Fäll- und Rodungsarbeiten dienen als bauvorbereitende Maßnahme zu der geplanten Maßnahme Errichtung einer Flutberme. Damit werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 01/2023 Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Das Hochwasser der Elbe und Ohre im Juni 2013 offenbarte Defizite am linken Ohredeich zwischen Deich-km 3,00 und 11,00. Die daran anschließenden Flächen mussten während des Hochwassers über einen Sandsackverbau bzw. durch eine Aufwallung von Sand, welcher mit wasserabweisender Folie ummantelt wurde, aufwendig gesichert werden. Durch den Neubau des Rückstaudeiches werden künftig die östlich gelegenen Siedlungsgebiete der Stadt Wolmirstedt sowie die Straßenverbindung von Wolmirstedt nach Glindenberg (K 1171) im Landkreis Börde DIN-gerecht geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 01/2023 Hochwasserschutz linker Elbedeich km 10,37 - 11,86 bei Breitenhagen Am 28. Juli 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA1 Breitenhagen erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Falkenstein (Harz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen im November 2022. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn: 11/2022 Neubau Deich Ilse/Ellerbach Das linksseitige llseufer wird derzeit beim Bemessungshochwasser HQ100 an einigen Stellen überflutet. Dieser Abfluss trifft mit dem von Süden kommenden Vorlandabfluss zusammen und fließt über den Ellerbach in Richtung Norden ab. Der gemeinsame Abfluss wird über die Durchlässe der BAB 36 in Richtung Grovesmühle abgeführt und führt dort zu flächenhaften Überschwemmungen. Im Zuge der Baumaßnahme wird auf einer Länge von ca. 535 m linksseitig oberhalb der Brücke an der BAB 36 das llseufer erhöht und mit dem erforderlichen Freibordmaß zur Deichanlage ausgebaut. Dadurch soll der Abflussübertritt von Abflussanteilen der Ilse in Richtung Ellerbach verhindert und das Hochwasserrisiko für den Bereich der Grovesmühle minimiert werden. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 08/2022 Sanierung rechter Elbedeich km 11,5 - 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Während zurückliegender extremer Hochwasserereignisse der Elbe in den Jahren 2002 und 2013 wurde der rechte Elbdeich immer wieder stark beansprucht und offenbarte in verschiedenen Bereichen Defizite, wie auch in dem benannten Deichabschnitt. Die Ereignisse verdeutlichten die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der binnenseitig der Hochwasserschutzanlagen liegenden materiellen Güter und Infrastruktur. Bei der Umsetzung der Maßnahme verfolgt der LHW das Ziel, den Deich DIN-gerecht auf der vorhandenen Trasse zu sanieren und gleichzeitig die Deichverteidigung im Hochwasserfall zu verbessern. Durch den im Flussbereich Genthin befindlichen Deich werden die Ortschaften Schartau und Blumenthal bis hin zur Kreisstadt Burg geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 07/2022 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 40,34 - 41,20 bei Jerichow Das Hochwasserereignis von 2013 beanspruchte den Elbdeich bei Jerichow stark und verursachte sichtbare Schäden und innere Strukturschäden im Deichabschnitt. Um den Hochwasserschutz zu verbessern, wird die vorhandene Hochwasserschutzanlage nach den Anforderungen der DIN 19712 saniert und an das Bemessungshochwasser angepasst. Durch den Deichabschnitt wird die Ortslage Jerichow vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 05/2022 Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Der Deich Meuselko weist gegenüber den Zielvorgaben der DIN 19712 Mängel im Hinblick auf Deichhöhe, Kronenbreite und Böschungsneigungen auf. Vor allem aber ist die Standsicherheit auf Grund des durchlässigen Aufbaus und der damit hochliegenden Sickerlinie gefährdet. Die an der landseitigen Deichböschungen teilweise verbliebenen Sandsackverbauten zeugen von Sickerwasseraustritten zum Zeitpunkt der Hochwasser 2010/2011 und 2013. Bei erneuten Hochwasserereignissen könnte sich der Sickerwasseraustritt an diesen Stellen wiederholen und die Deichstandsicherheit weiter reduzieren. Daher werden im Projektgebiet der geplanten Deichrückverlegung Löben-Meuselko mit dieser Baumaßnahme besonders gefährdete Deichbereiche am Deich Meuselko mittels einer Spundwand als statisch wirksame Innendichtung gesichert. Durch den Deich werden an der Schwarzen Elster die Ortschaften Löben und Meuselko geschützt. Mit der bauvertraglichen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Sicherungsarbeiten am Deich Meuselko baulich erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Seitdem wurde weiterhin der Bauvertrag schlussgerechnet. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier . Bauzeit: 02/2022 - 05/2022 Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich km 33,9 – 35,5 bei Magdeburg Randau-Calenberge Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des rechten Elbehauptdeiches km 33,9 – 35,5 auf der vorhandenen Trasse im Magdeburger Stadtteil Randau-Calenberge. Defizite der Deichhöhen, der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall wurden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Stadt Magdeburg und der östlichen Ortsteile Schönebecks beseitigt. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauende: 12/2021 Rückbau Wehr Oschersleben Das Wehr hat beim Hochwasser 2008 massive, nunmehr auch deutlich sichtbare Schäden in seiner Bausubstanz erlitten. Untersuchungen zu einer möglichen Sanierung oder Umgestaltung mit Integration einer Wasserkraftanlage scheiterten an den bestehenden baulichen Zuständen. Im Rahmen einer detaillierten Bauwerksanalyse wurde festgestellt, dass der Beton irreparable Schäden aufweist. Infolge eines Auftretens einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR; umgangssprachlich auch als Betonkrebs bezeichnet) sind irreparable Strukturschäden aufgetreten. Sichtbares Zeichen der Schadenszunahme sind zahlreiche Risse im Beton der Uferbefestigungen und der Wehrinsel. Da sowohl eine Umnutzung als auch eine Sanierung technisch nicht möglich sind, erfolgt ein Rückbau des Wehres. Durch diesen Rückbau des Querbauwerks wird der Hochwasserabfluss verbessert und unkontrolliertes Bauwerksversagen im Hochwasserfall ausgeschlossen. Mit der technischen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Rückbau- und Sicherungsarbeiten im Umfeld des ehemaligen Wehres in Oschersleben baulich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier . Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier . Bauzeit : 10/2021 - 06/2022 Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Am 06. August 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA 1 Deich Hohenweiden DA Rattmannsdorf erteilt. Durch den Deichneubau wird die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf, geschützt. Am östlichen Randbereich von Rattmannsdorf besteht bereits ein Deich in Verbindung mit der Straße L171. Mit dem Neubau im nördlichen Randbereich von Rattmannsdorf wird ein Lückenschluss der Bestandsdeiche erreicht. Mit der bauvertraglichen Abnahme am 20.04.2022 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Arbeiten am 1. Bauabschnitt Deich Hohenweiden in Rattmannsdorf erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Auf einer Länge von 429 m erfolgt durch den Deichneubau der Lückenschluss zwischen dem vorhandenen Deich und der erhöht verlaufenden L171 nördlich der Ortschaft Rattmannsdorf. Mit der baulichen Fertigstellung wird durch den Deichneubau der Hochwasserschutz für die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf gegen das Bemessungshochwasser HQ100 der Saale ausgelegt. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier . Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier. Bauzeit: 09/2021 - 04/2022 Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Bei den Hochwasserereignissen im August 2002 und insbesondere im Juni 2013 entstanden in Loitsche trotz des massiven Einsatzes von Hilfskräften erhebliche Schäden im öffentlichen und privaten Bereich. Mit dem Deichneubau wird der Hochwasserschutz für die Ortschaft Loitsche eine wesentliche Verbesserung erfahren. Weitere Information finden Sie hier. Baubeginn: 08/2021 Sanierung Treueldeich km 0,0 – 2,7 Während der letzten Hochwasserereignisse von 2002 bis 2013 wurde der Treueldeich immer wieder stark beansprucht. Eine Standsicherheitsuntersuchung hat gezeigt, dass der Deich bereichsweise Standsicherheitsdefizite aufweist. Des Weiteren erfüllen die Böschungsneigungen und die Kronenbreite nicht die Anforderungen der maßgebenden DIN 19712. Um den Hochwasserschutz zukünftig wieder zu gewährleisten, soll die vorhandene Hochwasserschutzanlage saniert werden. Die Bauleistungen wurden im Dezember 2022 bis auf Restleistungen termingerecht fertiggestellt und damit der Hochwasserschutz von Rogätz bis Tangerhütte verbessert. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2021 - 12/2022 Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Die Gesamtbaumaßnahme ist Bestandteil des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020). Der Flutpolder Rösa liegt im rechten Vorland der Mulde an der Landesgrenze Sachsen / Sachsen-Anhalt. Projektziel ist durch die Kappung des Hochwasserscheitels die Sicherheit gegen extreme Hochwasser der Mulde in Sachsen-Anhalt zu erhöhen und gleichzeitig auch den Abfluss in die Elbe zu kappen. Auf Grund der sehr hohen Schadens- und Gefährdungspotentiale in der Region wird bei Hochwasserereignissen, die ein HQ100 überschreiten, eine Kappung der Hochwasserscheitel erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2018 - 06/2021 Planungsbeginn: Instandsetzung/ Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Im Mai 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt den Auftrag für die Erarbeitung der Generalplanungsleistungen zum Vorhaben „IS HWS OL Wernigerode“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die KUBENS Ingenieurgesellschaft, Bereich Leipzig, der Auftragnehmer. Die Planung beginnt unmittelbar mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung, in der jeweils planerische Varianten entwickelt und beurteilt werden. Darauf aufbauend werden für die Vorzugslösung aus der Vorplanung der Entwurf und die Genehmigungsplanung erarbeitet. Liegt die Genehmigung vor, folgt die Bauvorbereitung und schließlich die Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie hier. Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Hochwasserschutz Krottorf/ Bode - Sanierung Mühlgraben Am 13. April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser (HQ 150) fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Es entstanden Sachschäden in Höhe von mehreren Millionen DM. Um solche Schäden und Kosten künftig zu vermeiden, wurde eine in die Gesamtkonzeption für das Flussgebiet der Bode eingebettete spezifische Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Krottorf erarbeitet. Diese ergab, dass eine wesentliche Verbesserung des Schutzgrades durch die Errichtung eines die Niederung abriegelnden Hochwasserschutzdeiches unmittelbar oberhalb des Ortes bei gleichzeitiger Verbesserung des Abflusses über die Bode und den Mühlgraben erreicht werden kann. Durch die Sanierung des Mühlgrabens werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 06/2021 Deichrückverlegung Sandau Süd Ziel ist ein ausreichender sowie nachhaltiger Hochwasserschutz durch einen DIN-gerechten Deichneubau und die Schaffung von zusätzlichen Retentionsflächen bei Hochwasser. Mit der Deichrückverlegung Sandau Süd werden rund 124 ha Überschwemmungsfläche zurückgewonnen. Dies leistet einen aktiven Beitrag zur Revitalisierung der Auen, denn diese Flächen unterliegen damit wieder dem natürlichen Turnus von Nass- und Trockenperioden. In Kombination der beiden Deichrückverlegungen Sandau Süd und Deichrückverlegung Sandau Nord (bereits im Jahr 2018 baulich fertiggestellt) wird der Wasserspiegel in der Ortslage Sandau im Hochwasserfall in der Elbe um rund 7 cm abgesenkt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 06/2018 - 04/2021 Instandsetzung Deich Drohndorf an der Wipper Der sogenannte „Bürgermeisterdeich“, der in seinen Eigenschaften nicht den geltenden Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage entsprach, wurde auf einer Länge von ca. 150 m zurückgebaut und eine Deichanlage mit einer Länge von 680 m neu errichtet. Mit der baulichen Fertigstellung wird die Ortslage Drohndorf geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 07/2020 - 12/2020 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020 Neubau Deich Berßel Bäckergarten km 0+000,000 - 0+337,300 Die Hochwasserschutzmaßnahme umfasste den Neubau einer mit Erde überschütteten Spundwand auf einer Länge von 340 m. Die Höhe der Anlage entspricht dem aktuellen Bemessungshochwasser sowie einem Freibord von 0,5 m. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauzeit: 06/2020 bis 12/2020 Rechter Elbedeich km 5,4 - 6,5 bei Niegripp Zur Sicherung des Hochwasserschutzes in der Region erfolgte die Herstellung eines DIN-gerechten Deiches entsprechend aktuellem Bemessungshochwasser. Dabei wurde die bestehende Deichanlage über eine Länge von 1100 m auf der Trasse saniert und im Mittel um ca. 55cm erhöht. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauzeit: 04/2019 - 11/2020 HWSB Fischbeck km 41,3 - 48,00 Der Deichbruch ist geschlossen. Der Deich wurde auf einer Länge von ca. 6,7 km saniert. Die Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung am 22.04.2015 in Kabelitz finden Sie hier . Bauzeit: 08/2014 - 11/2018 Maßnahme Zuständigkeit Baubeginn Deichrückverlegung Lödderitzer Forst Schaffung und Sicherung eines durchgehenden Verbundes echter überflutbarer Auenwälder. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bundesamtes für Naturschutz und des WWF Deutschland und unter fachlicher Mitwirkung der Biosphärenreservatsverwaltung "Flusslandschaft Mittlere Elbe" und des WWF Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier . Sachbereich Planung und Bau 05.11.2009
Jagdbares Wild Zahlreiche dem Jagdrecht unterliegende Wildtiere sind auch in Berlin heimisch. Am häufigsten kommen Wildschweine (Schwarzwild), Rehwild, Damwild, Wildkaninchen, Waschbären und Füchse vor. Eher selten sind Rotwild, Muffelwild, Feldhasen und Fasane anzutreffen. Wem gehört das Jagdrecht? Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dabei muss es sich um zusammenhängende Wald-, Feld- oder Wasserflächen mit bestimmten Mindestgrößen handeln. Man unterscheidet Eigenjagdbezirke mit einer Grundfläche von mindestens 75 Hektar sowie gemeinschaftliche Jagdbezirke (Jagdgenossenschaften / Angliederungsgenossenschaften) mit einer Grundfläche von mindestens 150 Hektar. “Befriedete Gebiete” Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören und in sogenannten “befriedeten Gebieten” (z. B. Straßen, Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen, Gewerbegebiete oder Gärten) ist die Jagdausübung verboten. In Ausnahmefällen können die Berliner Forsten auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung genehmigen, sofern eine gefahrlose Bejagung möglich ist. Sofern von Wildtieren im Stadtgebiet eine akute Gefahr ausgeht, ist die Polizei zuständig. Jagdrecht Die Jagdausübung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen ( Bundesjagdgesetz , Landesjagdgesetz Berlin ). Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Wer darf jagen? Voraussetzung für die Jagdausübung ist ein Jagdschein . Dieser wird erteilt, wenn der Bewerber die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz erfüllt und erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt hat. Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, eine Jagdwaffenprüfung (Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und eine mündliche Prüfung. Wer die Beizjagd ausüben will (Jagd mit Greifvögeln auf Niederwild, z.B. Kaninchen) muss zusätzlich zu einer Jägerprüfung oder einer Jägerprüfung für Falkner (schriftlich und mündlich, ohne Jagdwaffen- und Schießprüfung) noch eine Falknerprüfung ablegen. Fütterungsverbot Das Füttern von Wildtieren ist außer in Notzeiten untersagt. Wann und für welche Wildarten Notzeiten vorliegen, legt die Jagdbehörde fest. Wildgehege An verschiedenen Stellen werden in Berlin Wildtiere (Schwarz-, Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild) in Gehegen gehalten und können in ihrer natürlichen Umgebung beobachtet werden. Gehege befinden sich unter anderem im Tegeler Forst und im Spandauer Forst, im Volkspark Rehberge und im Volkspark Jungfernheide.
Verminderung des Nitratgehaltes in Spinat und Gemuese fuer die menschliche Ernaehrung speziell von Saeuglingen und Kleinkindern; Unterlagen fuer gesetzliche Regelungen.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Baugrube im Größenumfang von 2.275 m². Insgesamt werden innerhalb von 301 Tagen 240.018 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Es besteht ein zeitweises Zusammenwirken mit anderen bestehenden, zugelassenen oder beantragten Vorhaben. Auch bei Betrachtung der Kumulation ist die Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Vergleichende Darstellung der Anwendung des Oeko-Audits in verschiedenen europaeischen Unternehmen mit dem Ziel, Unterschiede festzustellen; - Einordnung der Oeko-Audit Verordnung ins Europarecht; - Feststellung und Auslegung von Luecken/unbestimmten Rechtsbegriffen in der Oeko-Audit Verordnung; - Aenderungsbededarf der Oeko-Audit Verordnung.
Zielsetzung: Aufgrund der immer strenger werdenden gesetzlichen Regelungen beim Einsatz von Pestiziden, vor allem von Glyphosat, und dem Druck aus der Gesellschaft gewinnen alternative Methoden zur Beikrautregulierung in Dauerkulturen wie Obst- und Weingärten an Bedeutung. Hier spielt vor allem die Bodenbearbeitung eine wichtige Rolle. Ziel dieser Pflegemaßnahmen ist die Schaffung und Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, die als Grundlage für einen langfristigen und qualitativ hochwertigen Ertrag dient. Des Weiteren soll durch eine schonende Bearbeitung des Bodens der Austrag von Nährstoffen eingegrenzt und die Belastung des Grundwassers auf ein Minimum reduziert werden. Die mechanische Bodenbearbeitung bewirkt eine physikalische Lockerung und Belüftung des Bodens. Diese Arbeiten sind größtenteils voll mechanisiert. In Reihenkulturen wird vermehrt auf ein sogenanntes Begrünungsmanagement zurückgegriffen. Hierbei liegt der Fokus auf dem Anbau geeigneter Begrünungskulturen, die eine biologische Auflockerung der verdichteten Zonen bewirken und gleichzeitig für eine ausreichend hohe Bodenbedeckung sorgen. Dies bringt eine Reduktion der Erosion mit sich, führt zur Verbesserung bzw. Sicherung der Wasserqualität und fördert den Humusaufbau sowie das Bodenleben. Die Begrünung nimmt daher eine Schlüsselfunktion zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit ein. Auf diese Weise soll ein funktionierendes Ökosystem mit den Reihenkulturen geschaffen werden. Die Pflege dieser Begrünungen ist jedoch mit hohem Arbeitseinsatz, Zeitaufwand und dem Einsatz schwerer Maschinen verbunden. Um die pflanzliche Konkurrenzsituation der Begrünungspflanzen mit den Dauerkulturen um Wasser und Nährstoffe steuern zu können, müssen jene regelmäßig durch mechanische Bearbeitung, z.B. durch Mähen bzw. Mulchen, auf eine bestimmte Wuchshöhe getrimmt werden. Der Bereich zwischen den Reihen ist üblicherweise traktorbefahrbar und mit handelsüblichen Geräten bearbeitbar. Schwieriger ist dies zwischen den Pflanzen (in Weingärten meist nur ca. 90 cm Abstand). Die Arbeitselemente von konventionellen Anbaugeräten sind seitlich ausschwenkbar und verfügen über mechanische Fühlerleisten. Sobald der Fühler z.B. eine Rebe detektiert, schwenkt das Gerät ein. Allerdings kann durch den Fühler die Rinde verletzt werden, was die Pflanze anfällig für Pilzbefall macht. Da es sich bei diesen Arbeiten um immer wiederkehrende und monotone Aufgaben handelt, soll die Regulierung des Bewuchses in der Reihe und vor allem im Zwischen-Stock-Bereich möglichst trivial und automatisiert erfolgen.
Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor. Entwicklung in Deutschland seit 1995 Zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF 6 ) und Stickstofftrifluorid (NF 3 ). Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht worden ist (siehe Abb. „Emissionen fluorierter Treibhausgase“, Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“ und Abb. „Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase“). In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen, was sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken wird. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben stiegen bis 2019 und werden jetzt kontinuierlich sinken. Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“) Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Bedeutung von F-Gasen Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wirken sich je nach Substanz sehr stark auf das Klima aus, der Effekt ist bis zu 23.500-mal höher als bei Kohlendioxid. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls und der Nachfolgeregelungen. Herkunft von F-Gasen Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher FCKW , die die stratosphärische Ozonschicht zerstören. Fluorierte Treibhausgase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel verwendet. Um die Emissionen dieser Stoffe zu vermindern, ist es neben technischen Maßnahmen vor allem zielführend, die Stoffe gezielt zu ersetzen oder alternative Technologien einzusetzen. Rechtsvorschriften Fluorierte Treibhausgase unterliegen wegen ihres hohen Treibhauspotenzials europäischer und nationaler Reglementierung. Auf europäischer Ebene ist das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der Verordnung (EU) 517/2014 und der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Die Verordnung gilt seit dem 01.01.2015 und ersetzt die bisherige Verordnung(EG) 842/2006. Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ( Chemikalien-Klimaschutzverordnung ).
Beim Autokauf Elektroautos bevorzugen, auf geringen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß achten Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO 2 -Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl. Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen. Gewusst wie Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO 2 ), Schadstoffe (Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Kraftstoffverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Tank- bzw. Energiekosten. Sparsames Auto wählen: Die CO 2 -Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO 2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO 2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO 2 freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO 2 -Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO 2 -Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO 2 -Ausstoß auf. Elektroantrieb bevorzugen: Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO 2 -Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Deshalb sollte die Antriebsbatterie bedarfsgerecht ausgewählt werden, auch um ein unnötiges Mitschleppen von zusätzlichem Gewicht zu vermeiden. Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden. Wenn man sich nichtdestotrotz zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug bei einem Dieselantrieb mindestens die Euro 6d-TEMP Abgasnorm einhalten. Ein Otto-Pkw mit Direkteinspritzung muss mindestens die Euro 6c-Norm erfüllen. So wird sichergestellt, dass auch die Partikelemissionen des Otto-Direkteinspritzers gering sind. Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste). Auf Pkw-Label achten: Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am Pkw-Label erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO 2 -Ausstoß neuer Autos. Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO 2 -Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO 2 -Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO 2 -Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart. Sparsam bei der Ausstattung sein: Klimaanlage , elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt. Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam. Carsharing nutzen: Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Mit Carsharing können Sie zudem richtig viel Geld sparen. Wenn Sie nicht mehr als 10.000 bis 14.000 km pro Jahr fahren, ist Carsharing in der Regel kostengünstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern. Was Sie noch tun können: Steuern sparen: Je geringer der CO 2- Ausstoß, desto weniger zahlen Sie für ihre Kfz-Steuer. Ein Elektroauto ist sogar steuerbefreit. Sprit sparen: Beachten Sie unsere Tipps zum Sprit sparen . Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu Bus und Bahn fahren , zu Fahrrad und Radeln und zu Fahrgemeinschaften . Altauto-Entsorgung: Beachten Sie unsere Tipps zur Altautoentsorgung . Grünfläche vs.Carsharing Quelle: Umweltbundesamt Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 19,4 % im Jahr 2021 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Emissionen des Verkehrs . Bezüglich Klimawirkung haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des UBA sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische Eutrophierung) und Böden (Versauerung) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strombereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren. Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die Flora und Fauna stark beeinträchtigt. Gesetzeslage: Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO 2 -Preis, der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für die Jahre 2024 (45 Euro/ t CO 2 ) und 2025 (55 Euro/ t CO 2 ) festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO 2 -Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite Pkw und leichte Nutzfahrzeuge . Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung). Allerdings war im Jahr 2023 nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite Marktdaten: Mobilität . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA-Themenseiten : Emissionen des Verkehrs Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Marktdaten: Mobilität Quellen: UBA (2024): Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Kraftfahrt-Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
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