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Found 33 results.

Aufwände und Kosten der rechtswidrigen Sperrung der Friedrichstr.

Die angefallenen Kosten der Sperrung und der Beräumung der Friedrichstr. nach dem Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sperrung.

Linear model tools for high-throughput gene expression data

Data generated from high-throughput platforms in plant-biological research are often analysed by linear model procedures. Checking model assumptions and subsequently transforming data or taking other measures to remedy violations poses a formidable task with these kinds of large datasets because of the need to automate the analysis pipeline as much as possible in order to save computing time and overall time needed for analysis. This project will develop procedures for critically inspecting and testing residuals from linear model fits. Moreover, data transformations and parametric link functions will be investigated regarding their suitability for highthroughput data. Particular emphasis will be given to transcriptome sequencing (RNAseq) using the Illumina sequencing technology and metabolite profiling. The proposed procedures will be investigated by simulation as well as by application to empirical datasets provided by our collaborators. A pipeline implementing these procedures will be developed and made available as an R-package. Computationally intensive components such as Monte Carlo simulation modules will be programmed in a low-level programming language.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Saatbauinspektor (m/w/d) Saatgutverkehrskontrolle zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Halle aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 4 Dezernat 42 Landwirtschaftliches Untersuchungswesen Saatgutprüfung und -anerkennung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun- gen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgelt- gruppe 10 TV-L bewertet. Aufgaben: • Wahrnehmung der Saatgutverkehrskontrolle, insbesondere Durchführung von Kontrollen, Auswertung von Kontrolldaten, sowie Vollzug im Fall von Rechtsverletzungen • Betreuung, Bonitur und Auswertung des Nachkontrollanbaus • Durchführung der amtlichen Feldanerkennung • Anleitung, Schulung und Kontrolle von verpflichteten Probenehmern und nebenberuflichen und privaten Feldbestandsprüfern zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor bzw. Diplom (FH)) Saatgutwirtschaft, Pflan- zenbau, Agrarwissenschaften oder eine den Aufgaben entsprechende Fachrichtung • nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen: Fachkenntnisse im Saatgutrecht Kenntnisse über landwirtschaftliche Pflanzenarten und der Begleitflora Kenntnisse im Verwaltungsrecht Kenntnisse in der Saatguterzeugung und im Feldversuchswesen sichere IT-Kenntnisse (MS-Office), auch im Umgang mit Datenbanken • Organisationstalent und Kommunikations- und Teamfähigkeit • • • • • Die Stelle umfasst Dienstreisen im Land Sachsen-Anhalt. Eine teilweise Verlegung des Dienstortes nach Quedlinburg wäre möglich. Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (FrFG LSA) besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Herr Iffland Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 4 Personaldezernat Personaldezernat  0345/5584-100  03471/334-125  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 18.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID: 1162957, Kennung: S-42.02 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • Tabellarischer Lebenslauf • Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) • Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate • ggf. Sprachzertifikat • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung • ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: anhalt.de/service/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ https://llg.sachsen- Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

Klage gegen die Ortsumgehung Haldensleben weitgehend erfolglos

Mit Urteil vom 13. Juni 2024 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt eine Klage gegen die geplante Ortsumgehung Haldensleben weitgehend abgewiesen. Der Kläger wendet sich gegen die Planfeststellung des ca. 3,9 km langen Abschnitts der Ortsumgehung Haldensleben B 245n. Er ist Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks der Gemarkung Haldensleben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hat der Kläger unter anderem geltend gemacht, es seien die nachteiligen Wirkungen des Vorhabens auf die menschliche Gesundheit durch die Schadstoffakkumulation auf den trassenbegleitenden Landwirtschaftsflächen keiner Betrachtung unterzogen worden. Zur Begründung des ganz überwiegend klageabweisenden Urteils hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, der angefochtene Planfeststellungsbeschluss leide an keinem Rechtsfehler, der den Kläger in seinen Rechten verletze und die vollständige oder teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit rechtfertigen würde. Weder lägen durchgreifende Verfahrensfehler vor, noch verstoße der Planfeststellungsbeschluss gegen materielles Recht. Der Kläger könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die geplante Ortsumgehung sei nicht erforderlich, weil die behauptete Entlastungswirkung fraglich sei, eine Verringerung der Verkehrsstärke zu einer kaum spürbaren Minderung des Verkehrslärms für die Anwohner führe, die im Übrigen auch mit Maßnahmen an der bestehenden Strecke erreichbar seien, und die geplante Eisenbahnüberführung nicht dem Stand der Technik entspreche. Rügefähige Abwägungsmängel seien nicht erkennbar. Der Planfeststellungsbeschluss leide auch nicht an einem Ermittlungsdefizit, weil der Beklagte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine (eigenen) Ermittlungen zur Höhe des Eintrags von Schadstoffen in die landwirtschaftlich genutzten Böden vorgenommen habe. Der Planfeststellungsbeschluss sei aber im Abwägungsergebnis fehlerhaft, weil das angeordnete Monitoring allein nicht genüge, um das Problem des Eintrags von Schadstoffen in die straßennahen Flächen zu bewältigen. Deshalb sei der angefochtene Planfeststellungsbeschluss um die Erstellung eines erweiterten Monitorings zu ergänzen und im Planfeststellungsbeschluss sei die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass eine abschließende Entscheidung über Vorkehrungen oder die Errichtung und Erhaltung von Anlagen zum Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen für den Fall vorbehalten bleibe, dass das angeordnete Monitoring ergibt, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Insoweit war die Klage erfolgreich. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2024 – 2 K 76/22 Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7089 Fax: 0391 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.

Sachverständigengutachten zur Ermittlung der derzeitigen und zukünftigen Verfügbarkeit von Eisenflockungsmitteln zur Trinkwasseraufbereitung mit den Qualitäten nach Typ 1 der DIN EN 888 (2005), 889 (2005), 890 (2012), 891 (2005)

In der Trinkwasseraufbereitung werden eisenhaltige Flockungsmittel eingesetzt, deren Reinheitsanforderungen in Produktnormen (DIN EN 888, 889, 890, 891) festgelegt sind. Von der zuständigen europäischen Working Group des CEN wurden im Sommer 2020 europäische Entwürfe dieser Normen mit deutlichen Verschlechterungen der Reinheitsanforderungen vorgelegt. Von Herstellerseite wurde die Verschlechterung mit einer Harmonisierung der Reinheitsanforderungen der vier Normen begründet. Dies könne eine Vereinfachung in der Anwendung darstellen. Nach Einsprüchen wurde die Argumentation angepasst. Durch die Änderungen werden Produkte mit den „alten“ Reinheitsanforderungen zukünftig nicht ausreichend verfügbar sein. Die allgemeine Verschlechterung der Reinheiten normkonformer Produkte steht nicht im Einklang mit den Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie (Artikel 12RL(EU) 2020/2184) und dem Minimierungsgebot nach § 6 der Trinkwasserverordnung(TrinkwV 2001 mit letzter Änderung 22.09.2021), die Mitgliedstaaten und Wasserversorgererfüllen bzw. beachten müssen. Aufgabe der Studie war zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Reinheitsanforderungen gerechtfertigt ist, ob sie aufgrund von Mechanismen des freien Marktes unabwendbar ist und in welcher Weise Reinheitskriterien in den Produktnormen geändert werden können oder sollten.Die Studie beinhaltet umfangreiche Informationen zu Bedarf und Verfügbarkeit eisenhaltiger Flockungsmittel, die auf Befragungen von deutschen und europäischen Wasserversorgungsunternehmen sowie Herstellern basieren. Die Marktsituation wurde analysiert, inklusive der Konsequenzen für Wasserversorgungsunternehmen und chemischtechnischer Möglichkeiten der Aufreinigung dieser Aufbereitungsstoffe sowie möglicher Produktalternativen.

Livelihood Futures in Resource-scarce Areas

Studying resource-scarce areas in South Asia and East Africa, this research project seeks to identify new livelihood strategies for groups vulnerable to exclusion, particularly strategies that diminish reliance on natural resources. Special attention is given to the governing institutional context in order to reveal ways of supporting equity-effective institutions. We thereby ask the following guiding questions: How the livelihoods are secured at present, and what is the situation specifically of food security? What kind of alternative livelihood options (including options to secure food) do exist in these contexts, or are being fostered by development interventions? Who has access to these opportunities (i.e. is included), and who not (i.e. is excluded)? What are the institutional processes that produce these exclusions or inclusion? And how could equity-effectiveness of the institutional context be supported? Finally - looking into the future, which scenarios of impacts of climate change on livelihood security (food production etc.) exist? Which impacts could these processes have onto the already contested field of securing livelihoods; and which policies are necessary to cope with this? Our in-depth study of the changing patterns of livelihood strategies and identification of enabling livelihood options for marginal communities in the face of resource and food scarcity and social conflicts - especially beyond the (presently dominant) focus on natural resources - contributes to a comprehensive understanding of social conflicts and processes of exclusion and inclusion of certain social groups in the marginal areas, and reveals avenues for alternative livelihood options and support structures. These insights will then be used for a 'research informed constructive dialogue' with concerned stakeholders and practitioners to find ways of improving existing practices by using transdisciplinary approach. Case studies: Transnational Land Deals and Local Livelihoods in Tanzania (Martina Locher) In recent years there has been a rapid growth in the number of investors from Western, Asian and Gulf countries acquiring large shares of agricultural land in poorer countries, in order to plant food or biofuel crops, for forestry plantations and many other purposes. The strong increase of such investments triggered a lively debate on their impacts in host countries. Supporters claim that they entail new income opportunities, improved technologies and infrastructure in rural areas. Critics draw attention to violations of (formal and informal) land rights held by local people, decreasing access to and degradation of natural resources, and ultimately increased food insecurity in the respective areas. In sub-Saharan Africa, a hotspot region for foreign investment, the rush for foreign land happens in a context of unstable farming existences. Population growth and climate change lead to increased pressure on natural resources. usw.

Eigentum und Landnutzung: Eigentumsrechtliche Beurteilung der Beschraenkung landwirtschaftlicher Nutzungen in peripheren Regionen-Rechtliche Rahmenbedingungen fuer Landnutzungskonzepte in peripheren Regionen

Ziel: Erarbeitung der eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen fuer Landnutzungskonzepte. Fragestellungen: Welche Eigentumseinschraenkungen sind verfassungsrechtlich zulaessig? Unter welchen Umstaenden tritt eine Entschaedigungspflicht ein? Wie sind bereits bestehende Entschaedigungs- und Ausgleichsregelungen zu beurteilen? Hypothese: Aus den verfassungsrechtlichen Regelungen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts laesst sich ein konsistentes System des Eigentumschutzes entwickeln, aufgrund dessen sich die oben gestellten Fragen beantworten lassen. Zunaechst wird in der Arbeit der verfassungsrechtliche Rahmen fuer umweltrechtliche Einschraenkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung, insbesondere im Hinblick auf Art. 14 GG, erarbeitet. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, unter welchen Umstaenden Eigentumsbeschraenkungen finanziell ausgeglichen werden muessen. Es folgt eine Analyse der Ausgleichsvorschriften im geltenden Recht sowie der Behandlung rechtswidriger Eigentumsbeschraenkungen und des richtigen Rechtswegs zur Geltendmachung solcher Ansprueche.

Nutzungsbedingungen Forum

Präambel Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( „Anbieter“ ) stellt für Internetnutzer*innen ( „User“ ) auf ihrer Unternehmenswebsite unter www.bge.de/de/forum ein öffentliches Forum bereit, in dem Themen rund um die Projekte der BGE öffentlich diskutiert werden können. User, die sich mit Beiträgen und Kommentaren beteiligen, haben die Forums-Nutzungsbedingungen einzuhalten und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit sowie Freiheit von Rechtsverletzungen ihrer Beiträge. § 1 Nutzung (1) Das Forum steht allen Usern kostenfrei im Rahmen der Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Vollumfänglich nutzen kann das Forum nur, wer sich registriert hat und die Geltung der Nutzungsbedingungen einschließlich der Datenschutzhinweise sowie seine Anmeldung/Registrierung mit dem Double Opt-in Link bestätigt hat. (2) Voraussetzung für die vollumfängliche Nutzung des Forums ist die Registrierung. User, die sich nicht registriert haben, können im Forum lediglich Beiträge anderer lesen, aber nicht selbst verfassen. Um selbst Beiträge und Kommentare schreiben und veröffentlichen zu können, müssen sich User registrieren. Im Rahmen der Registrierung haben User die nachgefragten Pflichtfelder wahrheitsgemäß auszufüllen und einen Benutzernamen zu wählen. Unter diesem werden die Beiträge des Users im Forum veröffentlicht. Die Verwendung von markenrechtlich geschützten Worten und Internetadressen als Benutzername sind nicht erlaubt. (3) Der Foren-Account darf nur vom User selbst genutzt werden. Ebenso ist der*die Inhaber*in des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Die Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen. (4) Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. User erkennen an, dass eine 100-prozentige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist. (5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem User geschlossenen Vertrags nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird. (6) Sinn und Zweck des Forums ist es, der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zu Themen der BGE zu äußern. Über das Forum können Hinweise, Kritik und auch Vorschläge eingebracht werden. Es soll unter den Usern ein friedlicher und respektvoller Umgang ohne Beleidigungen, Anfeindungen u.Ä. gepflegt werden. § 2 Veröffentlichungen (1) Das Urheberrecht für Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei dem User. Dem User ist jedoch bewusst, dass der Anbieter im Rahmen seiner Veröffentlichungs- und/oder Transparenzpflicht Auszüge aus dem Forum, einschließlich Beiträge von Usern ggf. veröffentlicht und im Rahmen seiner Tätigkeit verwendet. Wenn und soweit erforderlich, räumt der User dem Anbieter schon jetzt an seinen Beiträgen einschließlich etwaiger Bilddateien ein ausschließliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht kostenlos zur weltweit uneingeschränkten Nutzung ein. (2) Dem User ist bewusst, dass die Beiträge im Internet öffentlich zugänglich sind. Alle im Forum veröffentlichten Beiträge können in Suchmaschinen referenziert und somit von Dritten vervielfältigt und gelesen werden. 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Dies gilt insbesondere für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, des geistigen Eigentums, des Presserechts, der gewerblichen Schutzrechte, des Urheberrechts sowie des Rechts am eigenen Bild und der Einhaltung strafrechtlicher Verbote sowie der Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz sowie des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes. a) Verboten sind insbesondere: die Identitätstäuschung durch Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person; die wissentliche Verbreitung unwahrer Informationen; die Veröffentlichung von themenfremden oder dem Forenzweck nicht entsprechenden Inhalten, wozu auch vertrauliche Informationen gehören; das Einstellen von Inhalten, welche Schadsoftware enthalten; das Werben für Marken, Produkte oder Dienstleistungen; Beleidigungen oder Schmähkritik anderen Usern und/oder Dritten gegenüber sowie der Gebrauch einer hasserfüllten, rechtsmissbräuchlichen oder vulgären Sprache (auch in Form von Symbolen oder sonstigen Zeichen); persönliche Angriffe aufgrund von Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuellen Präferenzen, politischen oder philosophischen Standpunkten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Beruf, Behinderungen etc. das Setzen von themenfremden Links. b) Sollte der User themenbezogene externe Links setzten („Hyperlinks“), so stellt er sicher, dass die Verlinkung in einem rechtmäßigen Rahmen erfolgt und insbesondere durch die Verlinkung keine Rechte Dritter verletzt werden. 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(2) Soweit rechtlich zulässig, haftet der Anbieter ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt. § 5 Laufzeit / Beendigung des Vertrags (1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Beide Parteien können diese Vereinbarung jeweils ohne Einhaltung einer Frist kündigen. (3) Wenn der User seinen Account löscht bzw. löschen lässt (Kündigung des Vertrags), bleiben seine öffentlichen Äußerungen, insbesondere Beiträge im Forum, weiterhin für alle Leser*innen sichtbar, der Account ist jedoch nicht mehr abrufbar und im Forum mit „gelöschter User“ gekennzeichnet. § 6 Änderungsvorbehalt (1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zu dem Forum jederzeit teilweise oder ganz mit oder ohne vorherige Ankündigung kurzzeitig, zeitweise oder dauerhaft zu ändern oder zu unterbinden. Der Anbieter kann die Funktionalitäten des Forums ändern oder die Bereitstellung jederzeit einstellen. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf Gestattung. (2) Der Anbieter kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen wird den angemeldeten und registrierten Nutzern zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail zur Kenntnis gesandt. Widerspricht ein User den Änderungen der Nutzungsbedingungen bis zu deren Inkrafttreten, so endet die Nutzungsvereinbarung mit dem Inkrafttreten der neuen Nutzungsbedingungen. Der Anbieter macht auf diese Rechtsfolge bei Versand der geänderten Nutzungsbedingungen aufmerksam. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen findet sich auf der BGE-Website unter www.bge.de/de/login/nutzungsbedingungen-forum . § 7 Geltendes Recht (1) Die Nutzung des Forums unterliegt ausschließlich deutschem Recht. (2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Peine.

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