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Found 35 results.

Linear model tools for high-throughput gene expression data

Data generated from high-throughput platforms in plant-biological research are often analysed by linear model procedures. Checking model assumptions and subsequently transforming data or taking other measures to remedy violations poses a formidable task with these kinds of large datasets because of the need to automate the analysis pipeline as much as possible in order to save computing time and overall time needed for analysis. This project will develop procedures for critically inspecting and testing residuals from linear model fits. Moreover, data transformations and parametric link functions will be investigated regarding their suitability for highthroughput data. Particular emphasis will be given to transcriptome sequencing (RNAseq) using the Illumina sequencing technology and metabolite profiling. The proposed procedures will be investigated by simulation as well as by application to empirical datasets provided by our collaborators. A pipeline implementing these procedures will be developed and made available as an R-package. Computationally intensive components such as Monte Carlo simulation modules will be programmed in a low-level programming language.

Klage gegen die Ortsumgehung Haldensleben weitgehend erfolglos

Mit Urteil vom 13. Juni 2024 hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt eine Klage gegen die geplante Ortsumgehung Haldensleben weitgehend abgewiesen. Der Kläger wendet sich gegen die Planfeststellung des ca. 3,9 km langen Abschnitts der Ortsumgehung Haldensleben B 245n. Er ist Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks der Gemarkung Haldensleben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss hat der Kläger unter anderem geltend gemacht, es seien die nachteiligen Wirkungen des Vorhabens auf die menschliche Gesundheit durch die Schadstoffakkumulation auf den trassenbegleitenden Landwirtschaftsflächen keiner Betrachtung unterzogen worden. Zur Begründung des ganz überwiegend klageabweisenden Urteils hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, der angefochtene Planfeststellungsbeschluss leide an keinem Rechtsfehler, der den Kläger in seinen Rechten verletze und die vollständige oder teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit rechtfertigen würde. Weder lägen durchgreifende Verfahrensfehler vor, noch verstoße der Planfeststellungsbeschluss gegen materielles Recht. Der Kläger könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die geplante Ortsumgehung sei nicht erforderlich, weil die behauptete Entlastungswirkung fraglich sei, eine Verringerung der Verkehrsstärke zu einer kaum spürbaren Minderung des Verkehrslärms für die Anwohner führe, die im Übrigen auch mit Maßnahmen an der bestehenden Strecke erreichbar seien, und die geplante Eisenbahnüberführung nicht dem Stand der Technik entspreche. Rügefähige Abwägungsmängel seien nicht erkennbar. Der Planfeststellungsbeschluss leide auch nicht an einem Ermittlungsdefizit, weil der Beklagte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens keine (eigenen) Ermittlungen zur Höhe des Eintrags von Schadstoffen in die landwirtschaftlich genutzten Böden vorgenommen habe. Der Planfeststellungsbeschluss sei aber im Abwägungsergebnis fehlerhaft, weil das angeordnete Monitoring allein nicht genüge, um das Problem des Eintrags von Schadstoffen in die straßennahen Flächen zu bewältigen. Deshalb sei der angefochtene Planfeststellungsbeschluss um die Erstellung eines erweiterten Monitorings zu ergänzen und im Planfeststellungsbeschluss sei die Nebenbestimmung aufzunehmen, dass eine abschließende Entscheidung über Vorkehrungen oder die Errichtung und Erhaltung von Anlagen zum Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen für den Fall vorbehalten bleibe, dass das angeordnete Monitoring ergibt, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Insoweit war die Klage erfolgreich. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2024 – 2 K 76/22 Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7089 Fax: 0391 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Saatbauinspektor (m/w/d) Saatgutverkehrskontrolle zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Halle aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 4 Dezernat 42 Landwirtschaftliches Untersuchungswesen Saatgutprüfung und -anerkennung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzun- gen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgelt- gruppe 10 TV-L bewertet. Aufgaben: • Wahrnehmung der Saatgutverkehrskontrolle, insbesondere Durchführung von Kontrollen, Auswertung von Kontrolldaten, sowie Vollzug im Fall von Rechtsverletzungen • Betreuung, Bonitur und Auswertung des Nachkontrollanbaus • Durchführung der amtlichen Feldanerkennung • Anleitung, Schulung und Kontrolle von verpflichteten Probenehmern und nebenberuflichen und privaten Feldbestandsprüfern zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Hochschulausbildung (Bachelor bzw. Diplom (FH)) Saatgutwirtschaft, Pflan- zenbau, Agrarwissenschaften oder eine den Aufgaben entsprechende Fachrichtung • nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen: Fachkenntnisse im Saatgutrecht Kenntnisse über landwirtschaftliche Pflanzenarten und der Begleitflora Kenntnisse im Verwaltungsrecht Kenntnisse in der Saatguterzeugung und im Feldversuchswesen sichere IT-Kenntnisse (MS-Office), auch im Umgang mit Datenbanken • Organisationstalent und Kommunikations- und Teamfähigkeit • • • • • Die Stelle umfasst Dienstreisen im Land Sachsen-Anhalt. Eine teilweise Verlegung des Dienstortes nach Quedlinburg wäre möglich. Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (FrFG LSA) besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Herr Iffland Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 4 Personaldezernat Personaldezernat  0345/5584-100  03471/334-125  03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 18.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID: 1162957, Kennung: S-42.02 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • Tabellarischer Lebenslauf • Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) • Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate • ggf. Sprachzertifikat • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung • ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: anhalt.de/service/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ https://llg.sachsen- Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

Aufwände und Kosten der rechtswidrigen Sperrung der Friedrichstr.

Die angefallenen Kosten der Sperrung und der Beräumung der Friedrichstr. nach dem Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sperrung.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.

Sachverständigengutachten zur Ermittlung der derzeitigen und zukünftigen Verfügbarkeit von Eisenflockungsmitteln zur Trinkwasseraufbereitung mit den Qualitäten nach Typ 1 der DIN EN 888 (2005), 889 (2005), 890 (2012), 891 (2005)

In der Trinkwasseraufbereitung werden eisenhaltige Flockungsmittel eingesetzt, deren Reinheitsanforderungen in Produktnormen (DIN EN 888, 889, 890, 891) festgelegt sind. Von der zuständigen europäischen Working Group des CEN wurden im Sommer 2020 europäische Entwürfe dieser Normen mit deutlichen Verschlechterungen der Reinheitsanforderungen vorgelegt. Von Herstellerseite wurde die Verschlechterung mit einer Harmonisierung der Reinheitsanforderungen der vier Normen begründet. Dies könne eine Vereinfachung in der Anwendung darstellen. Nach Einsprüchen wurde die Argumentation angepasst. Durch die Änderungen werden Produkte mit den „alten“ Reinheitsanforderungen zukünftig nicht ausreichend verfügbar sein. Die allgemeine Verschlechterung der Reinheiten normkonformer Produkte steht nicht im Einklang mit den Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie (Artikel 12RL(EU) 2020/2184) und dem Minimierungsgebot nach § 6 der Trinkwasserverordnung(TrinkwV 2001 mit letzter Änderung 22.09.2021), die Mitgliedstaaten und Wasserversorgererfüllen bzw. beachten müssen. Aufgabe der Studie war zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Reinheitsanforderungen gerechtfertigt ist, ob sie aufgrund von Mechanismen des freien Marktes unabwendbar ist und in welcher Weise Reinheitskriterien in den Produktnormen geändert werden können oder sollten.Die Studie beinhaltet umfangreiche Informationen zu Bedarf und Verfügbarkeit eisenhaltiger Flockungsmittel, die auf Befragungen von deutschen und europäischen Wasserversorgungsunternehmen sowie Herstellern basieren. Die Marktsituation wurde analysiert, inklusive der Konsequenzen für Wasserversorgungsunternehmen und chemischtechnischer Möglichkeiten der Aufreinigung dieser Aufbereitungsstoffe sowie möglicher Produktalternativen.

Constraints in multi-objective optimization of land use allocation - Repair or penalize?

Combining simulation models and multi-objective optimization can help solving complex land use allocation problems by considering multiple, often competing demands on landscapes, such as agriculture, (drinking) water provision, or biodiversity conservation. The search for optimal land use allocations has to result in feasible solutions satisfying "real-world" constraints. We here introduce a generic and readily applicable tool to integrate user-specific spatial models (e.g. assessing different ecosystem services) for a Constrained Multi-objective Optimization of Land use Allocation (CoMOLA). The tool can handle basic land use conversion constraints by either a newly and specifically developed method to repair infeasible solutions or by penalizing constraint violation. CoMOLA was systematically tested for different levels of complexity using a virtual landscape and simple ecosystem service and biodiversity models. Our study shows that using repair mechanisms seems to be more effective in exploring the feasible solution space while penalizing constraint violation likely results in infeasible solutions. © 2019 Elsevier Ltd. All rights reserved.

Umwelt- und Verkehrsverbände klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen deutsche Gigaliner-Zulassung

Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutscher Umwelthilfe (DUH) reichte am 4. April 2017 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, um die generelle Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen zu verhindern. Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als 25 Meter langen Lastwagen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 5. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Support to Member States in improving waste management based on assessment of Member States' performance

Implementation of EU waste legislation shows large differences in the EU Member States especially with regard to municipal waste management. Major discrepancies prevail particularly in the implementation and application of the Waste Framework Directive and proper transposition of EU requirements into national legislation. The waste management performance of all EU Member States was subject to screening to identify those Member States with the largest implementation gaps, in particular in relation to municipal waste management. For screening the main elements and legal requirements stemming from EU waste directives (mainly from the Waste Framework and the Landfill Directive) were considered for the design of suitable criteria. These core elements comprise the practical implementation of the waste management hierarchy, application of economic and legal instruments to move up the waste hierarchy, sufficiency of treatment infrastructure and quality of waste management planning, the fulfilment of targets and infringement procedures. These elements were assessed by 18 criteria for each Member State taking into account information sources at EU, national or regional level. Latest available statistical data and data of former years for comparison of development within a country were extracted from the EUROSTAT database. References comprised reports published by the European Commission, the European Topic Centre on Sustainable Consumption and Production, internal working documents of EUROSTAT and the EU Commission as well as national/regional Waste Management Plans. Where available also Waste Prevention Programmes were screened. The screening results confirmed the assumption of large differences within the EU-27 with regard to treatment of municipal waste, compliance with the WFD and Landfill Directives and application of legal or economic instruments as well as planning quality. For each criterion two, one or zero points could be achieved, leading to maximum points of 42 for all criteria. The methodology includes weighting of results for three selected criteria related to the application of the treatment options recycling, energy recovery and disposal of municipal waste.

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