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Zu viel Einweg bei Tragetaschen

Umweltbundesamt weiter für Bezahlpflicht Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Verbrauch von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff weiter zu verringern und die im Lebensmitteleinzelhandel bereits bestehende Bezahlpflicht für Einkaufstaschen auszuweiten. Das trägt dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen, Abfälle zu vermeiden sowie den Abfalleintrag in die Meere zu verringern. Aktuelle Daten belegen, dass kleine und große Einwegtüten aus Kunststoff sowie deren Reste in den Spülsäumen der Nord- und Ostsee durchgängig vorkommen. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Einwegtüten sind ein kurzlebiges Produkt. Selbst wenn man sie zwei- oder dreimal verwendet, so lassen sie sich dennoch schwer mit Abfallvermeidung und effizienter Ressourcennutzung in Einklang bringen. Zudem finden sie sich an den Küsten und in den Meeren. Bei Einwegtragetaschen aus Kunststoff spricht also viel für eine Bezahlpflicht.“ Die EU-Kommission hat deshalb im November 2013 eine Änderung der Verpackungsrichtlinie vorgeschlagen, wonach Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren den Verbrauch von sehr leichten Einweg-Tüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometer deutlich reduzieren sollen. Ob diese Eingrenzung sinnvoll ist und welche Maßnahmen in Deutschland in Frage kämen, diskutiert das Umweltbundesamt heute auf der Dialogveranstaltung „Einweg-Tragetaschen“ mit Herstellern, Behörden sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung beziffert in ihrer aktuellen Erhebung den derzeitigen Pro-Kopf-Verbrauch von Einweg-Tragetaschen in Deutschland auf 76 Stück pro Jahr. Der jährliche EU-Durchschnitt wird auf 198 Einweg-Tragetaschen pro Einwohner beziffert. Darüber hinaus werden in Deutschland 39 Stück Hemdchenbeutel für Bedienware pro Kopf und Jahr verbraucht. Deutschland verfügt über ein hoch entwickeltes Abfallwirtschaftssystem. Verpackungsabfälle werden getrennt erfasst, eine Deponierung unbehandelter Abfälle findet nicht statt. Kunststofftüten gelangen dennoch regelmäßig in die Umwelt. Ihre Reste lassen sich weltweit in Meeren und an Küsten finden. Das gilt auch für die Ost- und die Nordsee, wie erstmals Zählungen der Meeresschutzbehörden von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern belegen. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden in den Spülsäumen der Nordsee durchschnittlich 1,5 Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff und drei Hemdchenbeutel – kleine dünnwandige Plastiktüten – pro hundert Meter Küstenlinie gefunden. Dass Kunststoffreste in den Spülsäumen europäischer Meere dominieren, bestätigen ebenso Untersuchungen am Mittelmeer. Diese Fragmente werden von Meereslebewesen mit Nahrung verwechselt und können die Mägen der Tiere verstopfen, was zum Tod durch Verhungern oder durch innere Verletzungen führen kann. Die endgültige Zersetzung kann Jahrhunderte dauern. Dabei können Additive wie Weichmacher in die Meeresumwelt gelangen. Demgegenüber steht eine sehr kurze Nutzungsdauer der Tüten. Ebenso wenig umweltfreundlich sind Einweg-Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Thomas Holzmann: „Biologisch abbaubare Kunststofftüten sind für uns keine Alternative zu herkömmlichen Einweg-Tüten. Auch diese sind kurzlebige Einwegprodukte und tragen nicht zur Abfallvermeidung bei. Das Material bietet bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber Kunststoffen, die aus Erdöl gewonnen werden.“ Biologisch abbaubare Kunststoffe könnten das Recycling konventioneller Kunststoffe beeinträchtigen. In Kompostierungsanlagen werden Kunststoffe meist generell als Störstoff aussortiert. Die Rottezeiten in vielen industriellen Kompostierungsanlagen reichen oftmals nicht für eine Zersetzung der biologisch abbaubaren Kunststoffe aus. Zudem lösen sie nicht das Problem der Meeresvermüllung. Eine schnellere Zersetzung unter den kalten und meist dunklen Bedingungen im Meer lässt sich nicht nachweisen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, eine Bezahlpflicht auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff einzuführen. Dazu kann die bereits im Lebensmitteleinzelhandel existierende Praxis, wonach für alle Einkaufstragetaschen gezahlt werden muss, auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt werden. Ressourcen lassen sich schonen und Abfall vermeiden, wenn Mehrwegtragetaschen bevorzugt und bereits vorhandene Einweg-Tragetaschen mehrfach verwendet werden. Unter den Einwegtragetaschen sind Varianten aus recycelten Kunststoffen empfehlenswert. Zum Beispiel die Tragetaschen mit dem Blauen Engel: Diese bestehen zu mindestens 80 Prozent aus verwerteten Kunststoffen. Entsorgt werden diese am besten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack. Das Umweltbundesamt lässt derzeit Eintragsquellen und -mengen von Kunststoffverpackungen sowie anderen Abfällen und deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersuchen. Dazu gehört ein kohärentes ⁠ Monitoring ⁠ der Belastung der deutschen Meere mit Abfällen inklusive der Entwicklung von Methoden zur statistischen Trendermittlung. Weiterhin sollen ökologische Auswirkungen von Müll im Meer umfassend betrachtet und bewertet werden. Darüber hinaus ist das ⁠ UBA ⁠ federführend an der Entwicklung von regionalen Aktionsplänen zur Verminderung des Eintrags von Müll in Nordostatlantik und Ostsee im Rahmen der laufenden Arbeiten der regionalen Übereinkommen zum Schutz dieser Meeresgebiete aktiv.

Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen zur Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen – mit Schwerpunkt Sekundärkunststoffe

Kunststoffabfälle, die nach dem Gebrauch von Kunststoffprodukten anfallen, werden in Deutschland noch immer überwiegend energetisch verwertet. Hemmnisse für eine werkstoffliche Verwertung sind zum Beispiel Zusatzstoffe, die die Recyclingfähigkeit einschränken, die zunehmende Verwendung von Verbunden, die gemischte Sammlung und die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Ziel dieses Projektes ist, für die nach dem Gebrauch im Gewerbe und bei Haushalten anfallenden Kunststoffabfälle und ggf. weitere Wertstoffe die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Randbedingungen diese dem Restabfall oder derzeit energetisch genutzten Fraktionen entzogen und so die werkstoffliche Verwertung gesteigert werden kann. Das Projekt entwickelt einen integrierten Policymix, der sowohl beim Angebot, der Nachfrage als auch den Marktbedingungen für den Einsatz von Sekundärkunststoffen ansetzt. Veröffentlicht in Texte | 65/2016.

UBA-Kernelemente zur Steigerung des Kunststoffrecyclings und Rezyklateinsatzes

Das Recycling von Kunststoffabfällen und der Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Neuprodukten schonen Primärrohstoffe und sparen gegenüber der Produktion aus Rohöl Energie und CO 2 -Emissionen ein. Unter den Verwertungsverfahren ist das Recycling, d.h. die werkstoffliche Verwertung, meist die umweltfreundlichste Entsorgungsvariante. In der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht die werkstoffliche Verwertung von Abfällen konsequenterweise an oberster Stelle der Verwertungsoptionen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend energetisch verwertet. Das Recycling von Kunststoffabfällen stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Und das, obwohl deutlich mehr Kunststoffe diesen Verwertungsweg gehen könnten. Die Ursachen sind vielfältig. Daher ist auch ein Bündel an Maßnahmen und Instrumenten erforderlich, die auf den Abbau von Hemmnissen und die Förderung des hochwertigen Kunststoffrecyclings und Rezyklateinsatzes abzielen. Welche das aus Sicht des Umweltbundesamtes sein sollten, stellen wir in diesem Papier vor. Veröffentlicht in Position.

Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen

Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) im Rahmenvorhaben „Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014-2018“. Bisher wird nur ein Teil der Post-Consumer-Kunststoffe, welche aus privaten Haushalten, Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie stammen, werkstofflich verwertet (etwa 17 Prozent bezogen auf das gesamte Kunststoffabfallaufkommen). Gründe hierfür können fehlende Absatzwege für derartige Recycling-Materialien, hohe Marktpreise der ⁠ Rezyklate ⁠ im Vergleich zu Neuware, befürchtete Nachteile hinsichtlich der Materialqualität sowie fehlende Möglichkeit zur Sortierung der Materialien sein. Um die Akzeptanz der Materialien zu steigern, wurden u.a. grundlegende Regelungen die Schadstoffbegrenzung betreffend, inklusive einer sachgerechten Nachweiseführung in den Vergabekriterien aufgenommen. Fokussiert wurde sich dabei auf bekannte Schadstoffgruppen, die für den Bereich der Kunststoffe Relevanz haben können, wie z. B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle. Durch eine Umweltkennzeichnung der Fertigerzeugnisse, die mit einem hohen Anteil dieser Recycling-Materialien hergestellt wurden, kann hier ein Beitrag zur Stärkung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings von Post-Consumer Kunststoffabfällen erreicht werden. Veröffentlicht in Texte | 124/2020.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte)

Drucker und Multifunktionsgeräte sind komplexe Geräte mit diversen Funktionen und werden im Arbeitsumfeld täglich eingesetzt. Mit diesem Leitfaden werden Geräte identifiziert, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen und einen Beitrag zu ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten. Durch eine langlebige Konstruktion und den Einsatz von Rezyklatkunststoffen tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Es kommen schadstoffarme Materialien zum Einsatz und gesundheitsschädliche Emissionen wie Lärm und Feinstaub, die von den Geräten ausgehen können, werden reduziert. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE-UZ 219, Ausgabe Januar 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Produkte aus Recyclingkunststoffen

Durch die Beschaffung von Produkten aus Kunststoffen, die zu einem hohen Anteil aus so genannten Post-Consumer-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden. Die im Leitfaden aufgeführten Anforderungen führen zur Kontrolle bestimmter aus der Abfallphase stammender Schadstoffe. Bestimmte Kunststoffsorten werden ausgeschlossen, da hier eine Verschleppung bestimmter Schadstoffe in die Fertigerzeugnisse nicht hinreichend ausgeschlossen werden kann. Ferner werden Anforderungen an Zusätze zu den Kunststoffen aufgestellt. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a), Ausgabe Januar 2019. Veröffentlicht in Ratgeber.

Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recycling-Kunststoffen

Dieser Bericht dokumentiert den Prozess und die Ergebnisse der Überarbeitung der Vergabekriterien des „Blauer Engel“-Umweltzeichens DE-UZ 30a für „Produkte aus Recycling-Kunststoffen“. Er dient damit in erster Linie der Nachvollziehbarkeit der einzelnen in den Vergabekriterien formulierten Anforderungen an die auszuzeichnenden Produkte. Ebenfalls dargestellt werden die im Rahmen des Beteiligungsprozesses geführten Diskussionen mit den Stakeholdern. Wesentliche im Zuge der Überarbeitung betrachtete Aspekte betreffen die Nachweisführung der Herkunft und Zusammensetzung der zwingend einzusetzenden „Post-Consumer“-Kunststoff-⁠ Rezyklate ⁠ sowie die Minimierung und Kontrolle von gefährlichen, besorgniserregenden oder sonstigen problematischen Stoffen und Materialien. Veröffentlicht in Texte | 150/2024.

Prüfung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten

Der Ersatz von Primärkunststoffen durch Kunststoffrezyklate spart Rohstoffe, Energie und vermeidet CO 2 -Emissionen. Dies ist ein direkter Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. In der Studie werden daher verschiedene Handlungsoptionen betrachtet, mit denen speziell die Nachfrage nach Kunststoffrezyklaten und rezyklathaltigen Kunststoffprodukten weiter erhöht werden kann. Im Zentrum stehen dabei die öffentliche nachhaltige Beschaffung sowie Rezyklateinsatzquoten. Ergebnisse sind eine Handreichung für die öffentliche Beschaffung sowie Vorschläge für die Ausgestaltung von verbindlichen Einsatzquoten für Kunststoffrezyklate, sowohl bezogen auf Produkte als auch auf Kunststoffe insgesamt. Veröffentlicht in Texte | 128/2022.

Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel, Rahmenvorhaben 2014- 2018

Zur Entwicklung und Überarbeitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel wurden von Ökopol und Hydrotox als Auftragnehmern verschiedene Produktgruppen untersucht. Die Vergabekriterien zu Rücknahmesystemen für Mobiltelefone wurden neu entwickelt. Darüber hinaus wurden folgende Vergabekriterien überarbeitet: Produkte aus Recyclingkunststoffen, Textilen, Bürogeräte mit Druckfunktion, biologisch abbaubare Schmierstoffe. Weiterhin wurde eine Handreichung zu Druckerzeugnissen und eine Machbarkeit für ein Baukastensystem beim Umweltzeichen Blauer Engel erarbeitet. Neben diesem Übersichtsband stehen die Hintergrundberichte für Produkte aus Recyclingkunststoffen, Textilen und Rücknahmesysteme für Mobiltelefone als eigene Veröffentlichung zur Verfügung. Veröffentlicht in Texte | 122/2020.

Beschaffung von Kunststoffprodukten aus Post-Consumer-Rezyklaten

Mit der verstärkten Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten kann die öffentliche Beschaffung einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufführung von Kunststoffen leisten. Dabei steht sie jedoch vor einigen Herausforderungen: Der Zugang zu Informationen über Kunststoffrezyklate in Produkten ist nicht immer einfach, es gibt Fragen zu möglichen Nachweisen für den Rezyklatgehalt und durchaus auch Zielkonflikte mit weiteren Ansprüchen an die umweltfreundliche Beschaffung. Diese Handreichung unterstützt die Beschaffenden mit Informationen sowie Empfehlungen und enthält konkrete Formulierungsvorschläge für die Ausschreibung von acht rezyklathaltigen Kunststoffprodukten. Veröffentlicht in Texte | 130/2021.

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