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Geothermie

„Geothermie“ oder „Erdwärme“ ist die unterhalb der Oberfläche der festen Erde gespeicherte Energie in Form von Wärme und zählt zu den regenerativen Energien. Diese beruht im Wesentlichen auf der von der Sonne eingestrahlten Wärmeenergie und dem nach oben gerichteten, terrestrischen Wärmestrom. Die von der Sonne eingestrahlte und von der Erdoberfläche an die Atmosphäre wieder abgegebene Wärmeenergie beeinflusst hierbei maßgeblich die Temperaturen im oberflächennahen Bereich bis etwa 15 bis 20 Metern Tiefe. Hier finden jahreszeitlich bedingte Temperaturschwankungen statt. In größerer Tiefe ist nur noch der terrestrische Wärmestrom maßgebend. Ursache ist die bei der Erdentstehung freigewordene Energie und der Zerfall radioaktiver Isotope. Mit der Tiefe nehmen die Temperaturen hier um durchschnittlich etwa 3 °C pro 100 Meter Tiefe zu. Man spricht auch von der „geothermischen Tiefenstufe“ oder dem „geothermischen Gradienten“. In einer Tiefe von etwa 20 m ist eine unbeeinflusste Temperatur von ca. 9 °C zu erwarten, in 100 m 12 °C und in 1.000 m etwa 40 °C. Der Transport der Wärme erfolgt durch Wärmeleitung von Teilchen zu Teilchen (Konduktion), aber auch durch bewegte Teilchen, also durch Grundwasserfluss (Konvektion). Berlin hat sich vorgenommen, bis spätestens im Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Um dies zu erreichen, gilt es, gerade auch die Wärmeversorgung in der Stadt auf erneuerbare Energiequellen umzustellen. Denn fast die Hälfte des gesamten Berliner Endenergiebedarfs entfällt auf die Raumwärme und Warmwasserversorgung von Gebäuden. Bereitgestellt wird diese Wärme derzeit noch zu mehr als 90 Prozent über fossile Energieträger, also Kohle, Erdgas und Öl. Dies muss sich schnellstmöglich ändern. Dabei kann die Tiefe Geothermie – die emissionsfreie Förderung und Nutzung heißen Wassers aus tiefen Bodenschichten – eine wichtige Rolle spielen. Das genaue Potenzial im Berliner Untergrund ist noch unklar und muss erst präzise erkundet werden. Doch schon jetzt schätzen Geologen auf Grundlage bisheriger Erkenntnisse, dass bis zu einem Fünftel der benötigten Wärme mit Hilfe Tiefer Geothermie zur Verfügung gestellt werden könnte, etwa in Nah- und Fernwärmenetzen, über die Berliner Haushalte versorgt werden. Die Technik dazu ist bewährt und wird deutschlandweit in Dutzenden von Anlagen erfolgreich angewandt. Bild: SenMVKU Tiefe Geothermie. Erdwärme für Berlin Tiefe Geothermie, also Wärme, die in den Tiefen der Erde verfügbar ist, soll ein essenzieller Teil der Berliner Wärmeversorgung werden. Wir haben die wichtigsten Details für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen Um das geothermische Potenzial von Berlin zu ermitteln, wurde in den Jahren 2009 bis 2012 die „Potenzialstudie zur Nutzung der geothermischen Ressourcen des Landes Berlin“ aufgeteilt in drei Module erarbeitet. Die Ergebnisse zu Modul 1, Grundlagenermittlung , und zu Modul 2, Ermittlung des geothermischen Potenzials und dessen Darstellung, bildeten Grundlagen für die Darstellung der Potenzialkarten . Die Arbeiten zu Modul 3, Thermisch-hydraulische Modellierung, sind in der Zusammenfassung der Berichte (Modul 1 bis 3) enthalten, die nachfolgend als Download zur Verfügung steht. Im Jahr 2023 wurde eine aktualisierte Potenzialstudie zur Mitteltiefen Geothermie in Berlin erstellt, welche die Ergebnisse aus verschiedenen Forschungsprojekten der vorangegangenen 10 Jahren berücksichtigt. Aus dem Verbundprojekt „TUNB – Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken“ ist ein dreidimensionales Modell des Norddeutschen Beckens verfügbar, welches für den Raum Berlin mittels zusätzlicher Daten aus 2D/3D-Seismik und Bohrungen verfeinert wurde. Anschließend erfolgte eine geothermische Parametrisierung der potenziellen Nutzhorizonte, wobei vor allem auf die Ergebnisse der Verbundprojekte Sandsteinfazies, GeoPoNDD und MesoTherm zurückgegriffen wurde. Die aktualisierte Potenzialstudie und die Daten des 3D-Untergrundmodells stehen nachfolgend als Download zur Verfügung. Die Studie untersucht die hydrochemischen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Mittleren Buntsandsteins im Raum Berlin für die tiefe Geothermie. Im Fokus steht das Risiko von Salzausfällungen in hochsalinen Thermalwässern sowie deren Einfluss auf Betrieb und Wirtschaftlichkeit geothermischer Dubletten. Auf Basis einer umfassenden Datenrecherche und Modellbetrachtung werden Fluidzusammensetzungen, Mineralisationsgrade und mögliche Ausfällungsprozesse bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere bei hohen Temperaturen, starker Abkühlung und bestimmten Betriebsbedingungen Risiken für Halit- und Sulfatausfällungen bestehen. Die Studie liefert damit wichtige Grundlagen für die Planung, Auslegung und sichere Nutzung geothermischer Anlagen in Berlin. Im Ballungsraum von Berlin ist die Temperatur des Untergrundes durch den Menschen tiefgreifend erwärmt. Der Anstieg der durchschnittlichen Oberflächentemperatur durch die globale Klimaerwärmung hat diesen Prozess zusätzlich noch verstärkt. Dies zeigen langjährige Temperaturmessungen in Grundwassermessstellen unter einer Tiefe von 20 m unter Gelände, unterhalb der jahreszeitliche Temperatureinflüsse durch die Sonne ausgeschlossen sind. In einigen Innenstadtgebieten sind Temperaturbeeinflussungen bis in über 80 m nachgewiesen. Die flächenhaft im Untergrund des Landes Berlin durchgeführten Temperaturmessungen zeigen deutlich, dass im zentralen Innenstadtbereich die Durchschnittstemperatur des Untergrundes und damit auch des Grundwassers zum Teil um mehr als 4 °C gegenüber den dünner besiedelten Randbereichen anthropogen bedingt erhöht ist. Die Temperaturmessungen belegen auch, dass sich dieser Temperaturanstieg zunehmend auch flächenhaft in größeren Tiefen bemerkbar macht. Dies zeigt die Karte für den Bezugshorizont 0 m NHN (Normalhöhennull), das entspricht je nach Lage im Stadtgebiet einer Tiefen von 35 bis 55 m Tiefe. Näheres zu dieser Thematik kann dem Umweltatlas Berlin und der Veröffentlichung zur Veränderung des Temperaturfeldes von Berlin ( BRB Henning & Limberg ) entnommen werden. Grundsätzlich ist die Art und Weise der Nutzung geothermischer Energie von der Temperatur des Vorkommens abhängig. Die oberflächennahe Erdwärme (z.B. bis 100 m) lässt sich derzeit wegen ihrer geringen Temperatur von 8 bis 12 °C nur in Verbindung mit einer Wärmepumpe nutzen, die die erforderliche Wärme für die Raumheizung und die Wassererwärmung erzeugt. Da mit zunehmender Tiefe die Temperatur des Untergrundes ansteigt, kann ab einer bestimmten Tiefe (ab etwa 1.000 m) die Untergrundwärme auch direkt (ohne Wärmepumpe) genutzt werden. Ist eine Stromerzeugung mit Dampfturbinen beabsichtigt, sind in der Regel Temperaturen von über 100 °C notwendig. Die dafür geeigneten Nutzungshorizonte liegen in unserer Region in der Regel drei bis fünf Kilometer unter der Erdoberfläche. In Berlin wird fast ausschließlich die oberflächennahe Geothermie genutzt, d. h. bis zu einer maximalen Tiefe von 100 m. Dafür steht ein ganzes Spektrum von technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Alle diese Verfahren benötigen eine Wärmepumpe, die in der Lage ist, die relativ niedrige Temperatur des Untergrundes bzw. des Grundwassers in diesen Tiefen von 8– 2 °C mit Hilfe von elektrischer Energie auf ein für Heizzwecke geeignetes höheres Temperaturniveau zu bringen. Weitere Informationen zur Erdwärmenutzung Zur Erhöhung der Planungssicherheit dieser Erdwärmesondenanlagen werden im Umweltatlas Berlin Potenzialkarten zur spezifischen Wärmeleitfähigkeit und speziell für Einfamilienhäuser zur spezifischen Entzugsleistung dargestellt. Hierin sind die dafür maßgeblichen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse subsummiert. Da der Einbau von Erdwärmesondenanlagen in den Untergrund potenziell mit einem Risiko der Grundwassergefährdung verknüpft ist, werden zum Schutz des Grundwassers bei der Errichtung einer solchen Anlage hohe wasserrechtliche Anforderungen an das Bohrverfahren, die anschließende Bohrlochabdichtung, Drucktests, Dokumentation etc. gestellt. Neuere Forschungsergebnisse, Schadensfälle sowie die stark gestiegene Anzahl der Erdwärmesondenanlagen bestätigen diese Gefährdung immer wieder. Weitere Informationen zur Anzeigepflicht für Bohrungen Da Berlin sein Trinkwasser zu 100 % aus dem Grundwasser und fast ausschließlich aus dem eigenen Stadtgebiet bezieht, werden deshalb bei der Errichtung einer Erdwärmesondenanlage in dem dafür erforderlichen wasserbehördlichen Erlaubnisverfahren zum Schutz des Grundwassers besonders hohe Anforderungen gestellt. Näheres kann dem “Merkblatt für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kW” entnommen werden. Pflichtenheft zur Methodik und Dokumentation thermohydrodynamischer Modellierungen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens zum Betrieb von Erdwärmesondenanlagen mit einer Heizleistung von >30 kW Kartenwerke zur Grundwassertemperatur Kartenwerke zum Geothermischen Potenzial Geothermisches Potenzial – Karten aktualisiert im Geoportal verfügbar Auf der Basis von ca. 14.950 Bohrungen der Bohrungs­datenbank der AG Landesgeologie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden zwölf Karten neu berechnet. Die verfeinerten Planungshilfen für die Auslegung von Erdwärme­sonden­anlagen stehen für die Tiefenklassen 0–40 m, 0–60 m, 0–80 m und 0–100 m zur Verfügung. Weitere Informationen Karten im Umweltatlas Berlin

Verkehrsdaten Kfz (Infrarotdetektoren) Hamburg

Allgemeine Informationen: Der Datensatz umfasst Verkehrsdaten aller Standorte in Hamburg, an denen der Kraftfahrzeugverkehr (Kfz-Verkehr) mittels Infrarotdetektoren an 24h am Tag und allen Tagen des Jahres erfasst wird. Einige der Standorte enthalten zusätzlich den Anteil des Schwerverkehrs. Der Datensatz enthält sowohl die Verkehrsstärken einzelner Zählfelder als auch aus mehreren Zählfeldern aggregierte Zählstellen in Echtzeit. Die Daten der Zählfelder werden in 5-Minuten-Intervallen bereitgestellt. Die Daten der Zählstellen liegen aggregiert in 5-Minuten, 15- und 60-Minuten-Intervallen sowie in Tages- und Wochenwerten vor. Die Daten der Zählstellen werden außerdem in den entsprechenden Geoportalen der FHH, z.B. in Geo-Online und dem Verkehrsportal, visualisiert. Die Daten der Zählfelder sowie die Daten der 5-Minuten-Aggregate der Zählstellen werden nicht visualisiert. Neben den Echtzeitdaten sind auch historische Daten in folgendem Umfang verfügbar: Zählfelder: Alle Daten der 5-Minuten-Intervalle für die letzten 8 Wochen Zählstellen: alle Daten für die letzten sieben Tage in 5-Minten-Intervallen, alle Daten für die letzten zwei Wochen in 15-Minuten-Intervallen, alle Daten für die letzten zwei Monate für die 60-Minutenintervalle, alle Daten für das aktuelle und das letzte Jahr in Tagesintervallen sowie alle Daten seit Beginn der Erfassung in Wochenintervallen. Informationen zur Technik: Die Infrarotdetektoren sind in der Regel an Lichtsignalanlagen, zu einem geringen Teil aber auch an anderen Masten, installiert. Die Detektoren erfassen und zählen den Verkehr über die Wärmeabstrahlung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Da ausschließlich Infrarotbilder ausgewertet werden, ist der Datenschutz zu jeder Zeit gewährleistet. Hinweise zur Datenqualität: Die Daten werden in Echtzeit an die Urban Data Platform der FHH übertragen. So sind diese zeitnah für alle Nutzenden und Interessierten verfügbar. Durch die Echtzeitkomponente sind allerdings verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten: Die Daten sind nicht umfassend qualitätsgesichert. Ungewöhnliche Abweichungen von den zu erwartenden Daten und Datenlücken werden zwar automatisch vom System erkannt, können aber nicht in Echtzeit korrigiert werden. Lücken, die z.B. durch einen Abriss der Datenübertragung auftreten, können im Nachhinein noch nachgeliefert werden. Unter Umständen und bei längeren Ausfällen können folglich noch nach ein paar Tagen Änderungen in den historischen Daten erfolgen. Es handelt sich bei den hier veröffentlichten Daten nicht um amtlich geprüfte Daten der FHH. Werden derartige Daten benötigt, kann z.B. der Datensatz "Verkehrsstärken Hamburg" herangezogen werden, der die „Durchschnittlichen (werk)täglichen Verkehre“ in der Entwicklung der letzten Jahre enthält. Wie bei jeder Verkehrszählung, egal ob automatisiert oder manuell, gibt es gewisse Toleranzen in der Messgenauigkeit. Anspruch an das hier verwendete System sind Genauigkeiten von +/- 10% bei der Erfassung der Verkehrsstärken und +/- 15% bei der Angabe des Schwerverkehrsanteils. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die Standorte der Zählstellen für das Kfz-Aufkommen, das mit Infrarotdetektoren erfasst wird. Die Daten werden im JSON-Format über die SensorThings API (STA) bereitgestellt. Für jede Zählstelle in der SensorThings API (STA) wurde ein Objekt in der Entität "Thing" angelegt. Für jede zeitliche Auflösungsebene bei den Zählstellen bzw. jeder verkehrlichen Bezugsgröße steht ein Objekt in der Entität "Datastreams". Die Echtzeitdaten zur Anzahl Kfz je Zählstelle und Zeitintervall wird in der STA in der Entität "Observations" veröffentlicht. Es werden folgende räumlichen und zeitlichen Ebenen differenziert: -Zählfeld 5-Min -Zählstelle 5-Min, 15-Min, 1-Stunde, 1-Tag, 1-Woche: Anzahl Kfz Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. Hier ein Beispiel: { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_Verkehrsdaten_Kfz_Infrarotdetektoren", "layerName": "Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_15-Min", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: *Anzahl_Kfz_Zaehlfeld_5-Min *Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_5-Min * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_15-Min * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_1-Stunde * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_1-Tag * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_1-Woche *Anzahl_Schwerverkehr_Zaehlfeld_5-Min *Anzahl_Schwerverkehr_Zaehlstelle_5-Min * Anzahl_Schwerverkehr_Zaehlstelle_15-Min * Anzahl_Schwerverkehr_Zaehlstelle_1-Stunde * Anzahl_Schwerverkehr_Zaehlstelle_1-Tag * Anzahl_Schwerverkehr_Zaehlstelle_1-Woche Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.1/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_Verkehrsdaten_Kfz_Infrarotdetektoren' and properties/layerName eq 'Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_15-Min' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.1/Datastream({id})/Observations

Verkehrsdaten Rad (Infrarotdetektoren) Hamburg

Allgemeine Informationen: Der Datensatz umfasst Verkehrsdaten aller Standorte in Hamburg, an denen der Radverkehr mittels Infrarotdetektoren an 24h am Tag und allen Tagen des Jahres erfasst wird. Der Datensatz enthält sowohl die Verkehrsstärken einzelner Zählfelder als auch aus mehreren Zählfeldern aggregierte Zählstellen in Echtzeit. Der schematische Aufbau der Datenerfassung und Datenaggregation ist in einem separaten Dokument beschrieben, welches in den Verweisen zu finden ist. Die Daten der Zählfelder werden in 5-Minuten-Intervallen bereitgestellt. Die Daten der Zählstellen liegen aggregiert in 5-Minuten, 15- und 60-Minuten-Intervallen sowie in Tages- und Wochenwerten vor. Die Daten der Zählstellen werden außerdem in den entsprechenden Geoportalen der FHH, z.B. in Geo-Online und dem Verkehrsportal, visualisiert. Die Daten der Zählfelder sowie die Daten der 5-Minuten-Aggregate der Zählstellen werden nicht visualisiert. Neben den Echtzeitdaten sind auch historische Daten in folgendem Umfang verfügbar: Zählfelder: Die Daten der 5-Minuten-Intervalle für die letzten 8 Wochen Zählstellen: alle Daten für die letzten sieben Tage in 5-Minten-Intervallen, alle Daten für die letzten zwei Wochen in 15-Minuten-Intervallen, alle Daten für die letzten zwei Monate für die 60-Minutenintervalle, alle Daten für das aktuelle und das letzte Jahr in Tagesintervallen sowie alle Daten seit Beginn der Erfassung in Wochenintervallen. Informationen zur Technik: Die Infrarotdetektoren sind in der Regel an Beleuchtungsmasten, zum Teil aber auch an anderen Masten, installiert. Die Detektoren erfassen und zählen den Verkehr über die Wärmeabstrahlung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Da ausschließlich Infrarotbilder ausgewertet werden, ist der Datenschutz zu jeder Zeit gewährleistet. Hinweise zur Datenqualität: Die Daten werden in Echtzeit an die Urban Data Platform der FHH übertragen. So sind diese zeitnah für alle Nutzenden und Interessierten verfügbar. Durch die Echtzeitkomponente sind allerdings verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten: Die Daten sind nicht umfassend qualitätsgesichert. Ungewöhnliche Abweichungen von den zu erwartenden Daten und Datenlücken werden zwar automatisch vom System erkannt, können aber nicht in Echtzeit korrigiert werden. Lücken, die z.B. durch einen Abriss der Datenübertragung auftreten, können im Nachhinein noch nachgeliefert werden. Unter Umständen und bei längeren Ausfällen können folglich noch nach ein paar Tagen Änderungen in den historischen Daten erfolgen. Die Daten erhalten deswegen täglich eine Aktualisierung für die folgenden Zeiträume: Es handelt sich bei den hier veröffentlichten Daten nicht um amtlich geprüfte Daten der FHH. Wie bei jeder Verkehrszählung, egal ob automatisiert oder manuell, gibt es gewisse Toleranzen in der Messgenauigkeit. Anspruch an das hier verwendete System sind Genauigkeiten für die Zählfelder von +/- 10% bei der Erfassung des Radverkehrs auf Gehwegen, Radwegen und Radverkehrsstreifen sowie +/-20% bei der Erfassung des Radverkehrs im Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen. Da Zählstellen aus einer Kombination verschiedener Zählfelder gebildet werden, kann die Abweichung bis zu +/-20% betragen. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die aktiven Standorte der Zählfelder und Zählstellen über die mittels Infrarotdetektoren das aktuelle Fahrradaufkommen am Standort ermittelt wird. Die Daten werden im JSON-Format über die SensorThings API (STA) bereitgestellt . Für jedes Zählfeld und jede Zählstelle in der SensorThings API (STA) steht ein Objekt in der Entität "Thing". Für jede zeitliche (jeweiliges Zeitintervall) und räumliche Auflösungsebene (Zählfelder/Zählstellen) steht ein Objekt in der Entität "Datastreams". Die Echtzeitdaten zur Anzahl Fahrräder je Zeitintervall und Raumeinheit wird in der STA in der Entität "Observations" veröffentlicht. -Zählfeld 5-Min -Zählstelle 5-Min, 15-Min, 1-Stunde, 1-Tag, 1-Woche: Anzahl Fahrräder Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. Hier ein Beispiel: { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_Verkehrsdaten_Rad_Infrarotdetektoren", "layerName": "Anzahl_Fahrraeder_Zaehlfeld_5-Min", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlfeld_5-Min *Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_5-Min * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_15-Min * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_1-Stunde * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_1-Tag * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_1-Woche Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_Verkehrsdaten_Rad_Infrarotdetektoren' and properties/layerName eq 'Anzahl_Fahrraeder_Zaehlfeld_5-Min' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations

WD 8 - 082/16 Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern Zum Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern existieren Studien, die den Abbau in Böden untersuchen, beispielsweise die nachfolgend aufgelisteten Publikationen. Bereits 1992 wurde das Abbauverhalten des Nitrifikationshemmers Dicyandiamide (DCD) in ei- 1 ner wissenschaftlichen Studie untersucht. In Modellexperimenten wurde DCD in verschiedenen Konzentrationen auf den Boden aufgetragen und bei unterschiedlichen Temperaturen inkubiert. In einer „sterilen“ Versuchsanordnung verschwand DCD innerhalb von 7 Tagen. Die Zugabe von Fe2O3 hatte keine Auswirkungen auf das Abbauverhalten. In vorbehandelten Böden begann die DCD-Mineralisierung bei allen untersuchten Temperaturen und Konzentrationen sofort ohne Ver- zögerungsphase. Durch Temperaturerhöhung konnte die Mineralisierung beschleunigt werden. In nicht vorbehandelten Böden kam es zu Verzögerungen im Abbau. Das Abbauverhalten des Ureaseinhibitors Phenylphosphorsäurediamid (PPDA) in gepufferten 2 und nicht gepufferten Lösungen wurde in einer Publikation aus dem Jahre 1989 untersucht. Die Autoren stellten fest, dass sich das Verhalten durch Puffersalze stark beeinflussen lässt. Der Ab- bau von PPDA auf überschwemmten Böden war abhängig vom pH-Wert des Wassers. Unterhalb einer bestimmten Konzentration zeigte PPDA keine Urease-hemmende Eigenschaft mehr. In einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2015 wird die Zerfallskinetik des Ureasehemmers N- (n-Butyl) thi- 3 ophosphorsäuretriamid (NBPT) unter biotischen und abiotischen Bedingungen untersucht. 1 Rajbanshi, S.S., Benckiser, G., Ottow, J.C.G. (1992): Effects of Concentration, Incubation-Temperature, and Re- peated Applications on Degradation Kinetics of Dicyandiamide (Dcd) in Model Experiments with A Silt Loam Soil. Biology and Fertility of Soils 13 (2), 61-64. 2 B. Byrnes, K. Vilsmeier, E. Austin, A. Amberger (1989): Degradation of the urease inhibitor phenyl phosphorodi- amidate in solutions and floodwaters, J. Agric. Food Chem., 1989, 37 (2), pp 473–477. 3 R.E. Engel, B.D. Towey, E. Gravens (2015): Degradation of the Urease Inhibitor NBPT as Affected by Soil pH, Soil Sci. Soc. Am. J. 79:1674-1683. doi:10.2136/sssaj2015.05.0169. WD 8 - 3000 - 082/16 (19. Dezember 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Abbauverhalten und Grenzwerte von Nitrifikations- und Ureasehemmern im Trinkwasser NBPT zeigte exponentielle Zerfallsmuster im Boden, wobei n-Butylamin ein primäres Reaktions- produkt war. Die berechnete NBPT-Halbwertszeit in nicht sterilisiertem Boden betrug 0,07, 0,59, 2,70 und 3,43 Tage bei pH 5.1, 6.1, 7.6 bzw. 8.2. Die Autoren schließen, dass die chemische Hyd- rolyse wahrscheinlich für den Abbau von NBPT in sauren bis schwach alkalischen Böden (pH 5.1-7.6) besonders bedeutend ist. Dahingegend sehe es so aus, als sei der mikrobielle Abbau unter stärker alkalischen Bedingungen (pH 8.2) besonders wichtig. Zum Abbauverhalten von Nitrifikations- und Ureasehemmern in Kläranlagen und Oberflächenge- wässern konnten keine aktuellen wissenschaftlichen Studien gefunden werden. Grenzwerte für Nitrifikations- und Ureasehemmer im Trinkwasser Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt es keinen konkreten Grenzwert für Nitrifikations- 4 und Ureasehemmer. Allerdings heißt es in der Trinkwasserverordnung §6 Absatz 3: „Konzentrationen von chemi- schen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflus- sen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln 5 der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist." *** 4 Weitere Informationen sind auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu finden: Rechtliche Grundlagen, Empfeh- lungen und Regelwerk, Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie. Im Internet abrufbar un- ter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regel- werk [zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2016]. 5 Die Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001ziletzt geändert am 10. März 2016 (BGBl. I S.459) ist im Internet abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html [zuletzt abgerufen am 19. Dezember 2016]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Optimierung der BNB-Kriteriensteckbriefe Schallschutz und Akustischer Komfort

Im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen sollen die vorhandenen Kriteriensteckbriefe für Schallschutz und akustischen Komfort für Büro-, Unterrichts- und Laborgebäude auf Basis der normativen und arbeitsschutzrechtlichen Festlegungen und Empfehlungen inhaltlich aktualisiert werden. Bei der Festlegung der Bewertungsanforderungen erfolgt eine Abwägung zwischen Komfort- und Gesundheit, anerkannten Regeln der Technik und ökonomischer Umsetzbarkeit. Ausgangslage: Das BMUB hat für Bundesgebäude verbindliche Qualitätsvorgaben an ganzheitlich optimierte Gebäude im Leitfaden Nachhaltiges Bauen und im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) festgelegt. Seit Oktober 2013 ist das Bewertungssystem BNB verpflichtend für die Planung und Realisierung von Gebäuden des Bundes anzuwenden. Im Bewertungssystem wurden auch konkrete Ansätze zum Schallschutz und raumakustischen Komfort formuliert. Im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Evaluierung und Harmonisierung des Bewertungssystems (BNB Version 2015) wurden die Anforderungen an den Schallschutz und den raumakustischen Komfort an die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf weiterentwickelte Normen und Richtlinien angepasst. Diese Anpassung ist jedoch noch nicht vollständig erfolgt, da beispielweise die Fortschreibung der DIN 4109 und der VDI 2569 noch nicht abgeschlossen war. Daher ist eine weitere inhaltliche Aktualisierung unter Einbeziehung der fortgeschriebenen DIN 4109 und VDI 2569 notwendig. Ziel: Ziel des Projektes ist die inhaltliche Aktualisierung der BNB Kriteriensteckbriefe für Schallschutz und akustischen Komfort bei Büro-, Unterrichts- und Laborgebäuden unter Einbeziehung der fortgeschriebenen DIN 4109 und VDI 2569. Es wird ein realistisches und praktikables Bewertungssystem erarbeitet, mit dem die Einhaltung von Mindestanforderungen nach aktuell gültigen gesetzlichen Regeln bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft werden kann. Weiterhin ist eine abgestufte Bewertung höherer Qualitätsanforderungen vorgesehen, bei der eine Abwägung zwischen Komfort und Gesundheit, Regeln der Technik sowie ökonomischer Umsetzbarkeit zu treffen ist. Darüber hinaus erfolgt ein Vergleich zwischen nationalen und internationalen Vorgaben bzw. Bewertungsansätzen für Bau- und Raumakustik.

Wissenschaftliche Ueberrechnung des Erweiterungsentwurfes der Klaeranlage Limburg

Um die Klaeranlage Limburg nach den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben, wurde im Jahr 1986 eine Erweiterungsentwurf erarbeitet, der eine gezielte Stickstoffelimination durch Nitrifikation und Denitrifikation ermoeglichen sollte. Aufgrund der seither gewonnenen Erkenntnisse auf dem Gebiet der weitergehenden Abwasserreinigung, war eine wissenschaftliche Ueberpruefung des Entwurfes sinnvoll. Dieser umfasste Messphasen zur Erstellung aktueller Stoffbilanzen sowie zur Erfassung dynamischer Belastungszustaende. Diese dienten als Grundlage fuer dynamische Simulationen mit einem am Fachgebiet Siedlungswasserwirtschaft entwickelten mathematischen Modell (SIMKA) fuer Klaeranlagen. Die Reinigungsleistung der Klaeranlage wurde fuer verschiedene Ausbauvarianten untersucht und Empfehlungen fuer eine optimierte Erweiterung gegeben.

Publikation: Umweltschutz - Normsetzung durch private Verbaende

Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Damnatz und Penkefitz, 5. Planfeststellungsabschnitt

Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,51 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Dannenberger Deich-und Wasserverband als Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen linksseitigen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksa-men Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke zwischen den Ortschaften Damnatz und Penkefitz handelt es sich um den 5. Planfeststellungsabschnitt (5. PA), welcher von Damnatz mit der Station 0+000 bis kurz vor Penkefitz mit der Station 6+965 verläuft. Die Kreisstraße K 13 als Elbuferstraße dient im 5. PA streckenweise als Deichverteidigungsweg und verläuft derzeit binnendeichs am Deichfuß. Bei den vergangenen Hochwasserereignissen musste diese Straße aufgrund des Gefährdungspotentials gesperrt werden. Die geplante Erhöhung und Verstärkung des Deiches findet auf der vorhandenen Deichtrasse statt und wird nach den aktuell gültigen Bemessungsansätzen und Bauweisen und dem Stand der Technik geplant und entspricht somit den Schutzvorgaben für ein HQ100 der Elbe. Der Deichverteidigungsweg (DVW) und die Kreisstraße K 13 werden binnenseitig maximal 1,5 m unter dem Bemessungshochwasser (BHW) angeordnet und erhalten ein 1,5 m breites Bankett. In den Bereichen, in denen die K 13 als DVW dient, wird auf der 5,0 m breiten Deichkrone zusätzlich ein 2,5 m breiter Geh- und Radweg entstehen. Der DVW ist in einer Breite von 3,5 m geplant. Für den 5. PA ergibt sich im Bereich Damnatz ein Bemessungswasserstand (HQ100) von +17,47 m NHN und in Penkefitz von +16,53 m NHN. Zuzüglich zu dem Bemessungswasserstand wird ein Freibord von 1,00 m aufgeschlagen, sodass sich Solldeichhöhen für Damnatz von +18,47 m NHN und für Penkefitz von +17,53 m NHN ergeben. Bei einer vorhandenen Geländehöhe von ca. +13,00 m NHN bis +14,13 m NHN wird der Deich ca. 4,50 m über Gelände liegen. Der geplante Deichverteidigungsweg bzw. die neue Kreisstraße K 13 wird in etwa 1,50 m unter dem BHW liegen. Zusätzlich zur endgültigen Ausbauhöhe des Deiches wird ein Sack- und Setzmaß von rund 10 cm angesetzt. Der Hochwasserabflussquerschnitt der Elbe wird nicht relevant durch die Deichverstärkung verändert, da die geplante Maßnahme auf der vorhandenen Trasse hauptsächlich mit binnenseitiger Verstärkung durchgeführt wird. Auf die Wasserspiegelhöhe bei Hochwasserabfluss sollen dadurch keine messbaren Auswirkungen entstehen. Das Vorhaben wirkt sich im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue in der Stadt Dannenberg/ Elbe (Ortsteile Penkefitz, Strachauer Rad), der Gemeinde Damnatz (Ortsteile Landsatz, Jasebeck) sowie von im Rahmen von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen auch in den Ortsteilen bzw. Gemarkungen Breese in der Marsch, Dambeck, Schaafhausen, Seerau sowie in der Stadt Hitzacker/Elbe (Gemarkungen Grabau und Wussegel) aus. Im Gebiet der Samtgemeinde Lüchow wirkt sich das Vorhaben im Rahmen naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen in den Gemeinden Waddeweitz (Gemarkung Kukate) und Woltersdorf (Gemarkung Woltersdorf) aus.

Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen

<p> <p>Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.</p> </p><p>Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.</p><p> Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland <p>Die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>-Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt auch im siebten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/115193">Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2020 – 2022)</a> veröffentlicht. <br><br></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_tab_trinkwasser_2025-04-07.png"> </a> <strong> Tab: Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Bundesamt für Gesundheit 2025 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_trinkwasser_2025-04-07.pdf">Tabelle als PDF (45,83 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_tab_trinkwasser_2025-04-07.xlsx">Tabelle als Excel (232,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Mehr als 2.500 große Wasserversorgungsgebiete <p>Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt wurden dafür im Berichtszeitraum alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt wurden. Im Jahr 2022 waren das 2.507 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 74,1 Millionen Menschen – das sind etwa 89 % der Bevölkerung – mit 4.443 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 67,6 % aus Grundwasser, zu 15,9 % aus Oberflächenwasser und zu 16,5 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser (siehe Karte „Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_karte_trinkwasser_2025-04-07.jpg"> </a> <strong> Karte: Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Bundesministerium für Gesundheit 2025 </p><p> Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität <p>Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern:</p> <ul> <li>Der Geruch, die Trübung und die Färbung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher annehmbar sein und dürfen keine anormalen Veränderungen aufweisen.</li> <li>Die Leitfähigkeit muss als Maß für den Salzgehalt im vorgeschriebenen Bereich liegen wie auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ph-wert">pH-Wert</a> als Maß für den sauren oder alkalischen Charakter des Wassers.</li> <li>Ein Liter Trinkwasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten.</li> <li>Ein Liter Trinkwasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten und die Gesamtkonzentration aller <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> darf 0,5 µg nicht überschreiten.</li> <li>In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen.</li> <li>In einem ml Wasser am Zapfhahn einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers dürfen nicht mehr als 20 Kolonien bildende Einheiten bei 22 °C auftreten.</li> </ul> </p><p> Sporadisch zu viele Bakterien <p>Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2022 wurden in 1,1 % der genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden.</p> </p><p> Kaum Nitrat, weniger Blei <p>Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. <br><br>Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium.</p> </p><p> Regelungen zur Trinkwasserüberwachung <p>Die Daten zur Trinkwasserqualität in Deutschland wurden nach der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl118s0099.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s0099.pdf%27%5D__1523453278246">Trinkwasserverordnung</a> (TrinkwV, 2001) erhoben. Diese Verordnung setzt noch die Vorgaben der&nbsp;<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1523452637929&amp;uri=CELEX:31998L0083">Trinkwasserrichtlinie</a> der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 um. Am 12. Januar 2021 trat die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020L2184">neue EG-Trinkwasserrichtlinie</a> in Kraft und wurde durch die neue <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159">TrinkwV (2023)</a> in nationales Recht umgesetzt. Demnach ändert sich unter anderem der Berichtszeitraum vom bis jetzt Dreijahreszyklus zu einer jährlichen Berichtsform. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Elbdeicherhöhung Hinterbrack

Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat beim NLWKN die Zulassung für das Vorhaben "Elbdeicherhöhung Hinterbrack" gem. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 12 Nds. Deichgesetz (NDG) beantragt. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der Deichverband der II. Meile Alten Landes plant den Elbdeich von der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu dem Deichsiel Ost von Hahnöfersand in vorhandener Trasse zu verstärken und zu erhöhen. Die Deichkilometrierung des Elbdeiches befindet sich bei dem Siel Ost bei 581+835 und endet an der Landesgrenze bei 583+895. Der Bauabschnitt hat damit eine Länge von ca. 2,0 km. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß der amtlichen Bestickfestsetzung auf +9,00 bzw. +9,30 m ü. NHN erhöht werden. Die Deichhöhe ist abhängig von der Lage des Hauptdeiches zur Elbe. Die Deichböschungen sind der Regelbauweise entsprechend mit einer Neigung von 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, dadurch verbreitert sich das Deichprofil. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, sodass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichaußenböschung und Treibselräumweg verbreitert, sodass auch bei einer weiteren Erhöhung des Deiches der Weg nicht erneuert werden muss. Der benötigte und zum Teil bereits vorhandene und getrocknete Kleiboden wird aus dem Kleilager nahe Hahnöfersand Ost und Neuenschleuse angefahren. Zusätzlich soll Klei aus der in diesem Verfahren mit zu genehmigenden Bodenentnahme Bullenbruch (bei Horneburg) gewonnen werden. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen sollen sowohl im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme als auch in den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen, der Hansestadt Buxtehude sowie der Hansestadt Stade umgesetzt werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit aktuell einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 18.08.2021 bis 17.09.2021 (jeweils einschließlich) über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden: Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Gemeinde Jork, den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen sowie den Hansestädten Buxtehude und Stade während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 18.10.2021 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin (der ggf. aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form einer Onlinekonsultation gem. § 5 PlanSiG durchgeführt wird) ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen und Einwendungen gab es noch Umplanungen im Bereich des geplanten Siels und bei einer Kohärenzmaßnahme. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit immer noch einhergehenden Einschränkungen wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG den Erörterungstermin ersetzt hat. Die Beteiligung im Rahmen der Onlinekonsultation wurde im Zeitraum vom 08.02.2023 bis 01.03.2023 nach ortsüblicher Bekanntmachung durchgeführt. Mit dem Eingang der Erwiderungen des Antragstellers zu den eingegangenen Stellungnahmen am 02.10.2025 wurde die Onlinekonsultation abgeschlossen. Am 16.02.2026 wurde dann der Planfeststellungsbeschluss erstellt, in dem die Erkenntnisse aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Onlinekonsultation eingeflossen sind. Jeweils eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 04.03.2026 bis einschließlich 17.03.2026 bei den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung bei den betroffenen Gemeinden erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung. Der Text dieser Bekanntmachung sowie der Antrag, der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die planfestgestellten Unterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum zusätzlich im Internet hier im UVP-Verbund der Länder eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie nachstehend. Außerdem wird diese Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss zeitgleich auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Wasserwirtschaft > Zulassungsverfahren > Hochwasserschutz > Elbdeicherhöhung Hinterbrack“ veröffentlicht. Von dort sind auch die festgestellten Planunterlagen über einen Link zu diesem UVP-Verbund der Länder einsehbar. Außerdem wird der Text dieser Bekanntmachung zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Jork unter www.jork.de, der Samtgemeinde Horneburg unter www.horneburg.de, der Hansestadt Buxtehude unter www.buxtehude.de sowie der Hansestadt Stade unter www.stade.de veröffentlicht. Maßgeblich ist gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG (Stand: 31.12.2023) der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

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