Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Wirtschaft und Verwaltung starten Projekt ITK-Beschaffung Wenn Behörden, Ämter und Ministerien moderne Technik einkaufen, müssen sie auf komplizierte Regeln achten. Europäisches und deutsches Recht verbieten bei öffentlichen Ausschreibungen zum Beispiel die Nennung von Markennamen. Bei der Bestellung von Informations- und Kommunikationstechnik ist das besonders knifflig, da hier oft bestimmte Marken gesucht werden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal http://www.itk-beschaffung.de/, das nun in Berlin von öffentlicher Hand und BITKOM gemeinsam gestartet wurde. In dem Portal finden Einkäufer stets verlässliche, verständliche und aktuelle Informationen für die produktneutrale Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht nur die Verwaltung, auch Einkäufer aus Unternehmen und privaten Institutionen können sich hier informieren. „Dieses zukunftsweisende Projekt erleichtert den Einkauf von Informations- und Kommunikationssystemen enorm”, sagt Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbands BITKOM. „Außerdem bringt es juristische Sicherheit für die Beschaffer.” Das Projekt http://www.itk-beschaffung.de/ ist eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums und des Hightech-Verbands BITKOM. Als gleichberechtigte Partner beteiligt sind das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie das Umweltbundesamt ( UBA ). Zunächst hilft die Internetseite bei der Beschaffung von Desktop-PCs. Das Angebot wird kurzfristig ausgebaut, es folgen Notebooks, Server und Multifunktionsgeräte. „Für die Einkäufer der öffentlichen Hand ist dieses Internetangebot eine große Hilfe”, so Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums. „Wir erwarten eine größere Zahl von Angeboten auf unsere Ausschreibungen. Das Portal fördert also den Wettbewerb und sorgt so für Einsparungen. Wir können das Geld der Steuerzahler dadurch effizienter einsetzen.” Immer wichtiger bei der Ausschreibung von ITK-Produkten ist deren Umweltverträglichkeit. Das Portal berücksichtigt daher auch Aspekte wie niedrigen Energieverbrauch, einfache Wiederverwertbarkeit der Geräte oder geringe Lärmemissionen während des Betriebs. „Die Beschaffung energiesparender PCs durch die öffentliche Hand ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz – und spart Kosten”, sagt der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Andreas Troge. „Zusätzlich lassen sich mit umweltgerechten PCs die Lärm- und andere Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz reduzieren.” Ansprechpartner: BITKOM: Christian Hallerberg, Pressesprecher, Tel.: 030 2757-6119; E-Mail: c [dot] hallerberg [at] bitkom [dot] org Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren: Frau Miliana Mongeville-Romic, Pressestelle, Tel. 0228 996 10-1210; miliana [dot] mongeville-romic [at] bescha [dot] bund [dot] de Umweltbundesamt: Martin Ittershagen, Pressesprecher, Tel.: 0340 2103-2122; E-Mail: martin [dot] ittershagen [at] uba [dot] de
Allgemeine Informationen: Der Datensatz umfasst Verkehrsdaten aller Standorte in Hamburg, an denen der Kraftfahrzeugverkehr (Kfz-Verkehr) mittels Infrarotdetektoren an 24h am Tag und allen Tagen des Jahres erfasst wird. Die Daten enthalten Verkehrsstärken in Echtzeit und werden an für den Straßenquerschnitt zusammengefassten Zählstellen in 15-Minuten, 60-Minuten, Tages- und Wochen-Intervallen zur Verfügung gestellt. Die Daten der Zählstellen werden außerdem in den entsprechenden Geoportalen der FHH, z.B. in Geo-Online und dem Verkehrsportal, visualisiert. Neben den Echtzeitdaten sind auch historische Daten in folgendem Umfang verfügbar: alle Daten für die letzten zwei Wochen in 15-Minuten-Intervallen, alle Daten für die letzten zwei Monate für die 60-Minutenintervalle, alle Daten für das aktuelle und das letzte Jahr in Tagesintervallen sowie alle Daten seit Beginn der Erfassung in Wochenintervallen. Informationen zur Technik: Die Infrarotdetektoren sind in der Regel an Lichtsignalanlagen, zu einem geringen Teil aber auch an anderen Masten, installiert. Die Detektoren erfassen und zählen den Verkehr über die Wärmeabstrahlung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Da ausschließlich Infrarotbilder ausgewertet werden, ist der Datenschutz zu jeder Zeit gewährleistet. Hinweise zur Datenqualität: Die Daten werden in Echtzeit an die Urban Data Platform der FHH übertragen. So sind diese zeitnah für alle Nutzenden und Interessierten verfügbar. Durch die Echtzeitkomponente sind allerdings verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten: Die Daten sind nicht umfassend qualitätsgesichert. Ungewöhnliche Abweichungen von den zu erwartenden Daten und Datenlücken werden zwar automatisch vom System erkannt, können aber nicht in Echtzeit korrigiert werden. Lücken, die z.B. durch einen Abriss der Datenübertragung auftreten, können im Nachhinein noch nachgeliefert werden. Unter Umständen und bei längeren Ausfällen können folglich noch nach ein paar Tagen Änderungen in den historischen Daten erfolgen. Die Daten erhalten deswegen täglich eine Aktualisierung für die folgenden Zeiträume: Vortag: 15-Min-Intervalle Tag vor sechs Tagen: 15-Min-Intervalle und Tages-Intervalle Tag vor 28 Tagen: Tages-Intervalle Die Wochenwerte erhalten wöchentlich eine Aktualisierung für die Werte der Vorwoche und der Woche vor vier Wochen. Es handelt sich bei den hier veröffentlichten Daten nicht um amtlich geprüfte Daten der FHH. Werden derartige Daten benötigt, kann z.B. der Datensatz "Verkehrsstärken Hamburg" herangezogen werden, der die „Durchschnittlichen (werk)täglichen Verkehre“ in der Entwicklung der letzten Jahre enthält. Wie bei jeder Verkehrszählung, egal ob automatisiert oder manuell, gibt es gewisse Toleranzen in der Messgenauigkeit. Anspruch an das hier verwendete System sind Genauigkeiten von +/- 5% bei der Erfassung der Kfz-Verkehrsstärken. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die Standorte der Zählstellen für das Kfz-Aufkommen, das mit Infrarotdetektoren erfasst wird. Die Daten werden im JSON-Format über die SensorThings API (STA) bereitgestellt . Für jede Zählstelle in der SensorThings API (STA) wurde ein Objekt in der Entität "Thing" angelegt. Für jede zeitliche Auflösungsebene bei den Zählstellen bzw. jeder verkehrlichen Bezugsgröße steht ein Objekt in der Entität "Datastreams". Die Echtzeitdaten zur Anzahl Kfz je Zählstelle und Zeitintervall wird in der STA in der Entität "Observations" veröffentlicht. Es werden folgende räumlichen und zeitlichen Ebenen differenziert: -Zählstelle 15-Min, 1-Stunde, 1-Tag, 1-Woche: Anzahl Kfz Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. Hier ein Beispiel: { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_AutomatisierteVerkehrsmengenerfassung", "layerName": "Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_15-Min", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_15-Min * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_1-Stunde * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_1-Tag * Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_1-Woche Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.1/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_AutomatisierteVerkehrsmengenerfassung' and properties/layerName eq 'Anzahl_Kfz_Zaehlstelle_15-Min' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.1/Datastream({id})/Observations
Allgemeine Informationen: Der Datensatz umfasst Verkehrsdaten aller Standorte in Hamburg, an denen der Radverkehr mittels Infrarotdetektoren an 24h am Tag und allen Tagen des Jahres erfasst wird. Der Datensatz enthält sowohl die Verkehrsstärken einzelner Zählfelder als auch aus mehreren Zählfeldern aggregierte Zählstellen in Echtzeit. Der schematische Aufbau der Datenerfassung und Datenaggregation ist in einem separaten Dokument beschrieben, welches in den Verweisen zu finden ist. Die Daten der Zählfelder werden in 5-Minuten-Intervallen bereitgestellt. Die Daten der Zählstellen liegen aggregiert in 15- und 60-Minuten-Intervallen sowie in Tages- und Wochenwerten vor. Die Daten der Zählstellen werden außerdem in den entsprechenden Geoportalen der FHH, z.B. in Geo-Online und dem Verkehrsportal, visualisiert. Neben den Echtzeitdaten sind auch historische Daten in folgendem Umfang verfügbar: Zählfelder: alle Daten seit Beginn der Erfassung in 5-Minuten-Intervallen. Zählstellen: alle Daten für die letzten zwei Wochen in 15-Minuten-Intervallen, alle Daten für die letzten zwei Monate in Stundenintervallen, alle Daten für das aktuelle und das letzte Jahr in Tagesintervallen sowie alle Daten seit Beginn der Erfassung in Wochenintervallen. Informationen zur Technik: Die Infrarotdetektoren sind in der Regel an Beleuchtungsmasten, zum Teil aber auch an anderen Masten, installiert. Die Detektoren erfassen und zählen den Verkehr über die Wärmeabstrahlung der einzelnen Verkehrsteilnehmenden. Da ausschließlich Infrarotbilder ausgewertet werden, ist der Datenschutz zu jeder Zeit gewährleistet. Hinweise zur Datenqualität: Die Daten werden in Echtzeit an die Urban Data Platform der FHH übertragen. So sind diese zeitnah für alle Nutzenden und Interessierten verfügbar. Durch die Echtzeitkomponente sind allerdings verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten: Die Daten sind nicht umfassend qualitätsgesichert. Ungewöhnliche Abweichungen von den zu erwartenden Daten und Datenlücken werden zwar automatisch vom System erkannt, können aber nicht in Echtzeit korrigiert werden. Lücken, die z.B. durch einen Abriss der Datenübertragung auftreten, können im Nachhinein noch nachgeliefert werden. Unter Umständen und bei längeren Ausfällen können folglich noch nach ein paar Tagen Änderungen in den historischen Daten erfolgen. Die Daten erhalten deswegen täglich eine Aktualisierung für die folgenden Zeiträume: Vortag: 5-Min-Intervalle, 15-Min-Intervalle und 60-Min-Intervalle Tag vor sechs Tagen: 5-Min-Intervalle, 15-Min-Intervalle, 60-Min-Intervalle und Tages-Intervalle Tag vor 28 Tagen: 5-Min-Intervalle, 60-Min-Intervalle, Tages-Intervalle Die Wochenwerte erhalten wöchentlich eine Aktualisierung für die Werte der Vorwoche und der Woche vor vier Wochen. Es handelt sich bei den hier veröffentlichten Daten nicht um amtlich geprüfte Daten der FHH. Wie bei jeder Verkehrszählung, egal ob automatisiert oder manuell, gibt es gewisse Toleranzen in der Messgenauigkeit. Anspruch an das hier verwendete System sind Genauigkeiten für die Zählfelder von +/- 10% bei der Erfassung des Radverkehrs auf Gehwegen, Radwegen und Radverkehrsstreifen sowie +/-20% bei der Erfassung des Radverkehrs im Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen. Da Zählstellen aus einer Kombination verschiedener Zählfelder gebildet werden, kann die Abweichung bis zu +/-20% betragen. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der Echtzeitdatendienst enthält die aktiven Standorte der Zählfelder und Zählstellen über die mittels Infrarotdetektoren das aktuelle Fahrradaufkommen am Standort ermittelt wird. Die Daten werden im JSON-Format über die SensorThings API (STA) bereitgestellt . Für jedes Zählfeld und jede Zählstelle in der SensorThings API (STA) steht ein Objekt in der Entität "Thing". Für jede zeitliche (jeweiliges Zeitintervall) und räumliche Auflösungsebene (Zählfelder/Zählstellen) steht ein Objekt in der Entität "Datastreams". Die Echtzeitdaten zur Anzahl Fahrräder je Zeitintervall und Raumeinheit wird in der STA in der Entität "Observations" veröffentlicht. Die zeitlichen und räumlichen Auflösungsebenen sind der Datensatzbeschreibung zu entnehmen. Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. Hier ein Beispiel: { "properties":{ "serviceName": "HH_STA_HamburgerRadzaehlnetz", "layerName": "Anzahl_Fahrraeder_Zaehlfeld_5-Min", "key":"value"} } Verfügbare Layer im layerName sind: * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlfeld_5-Min * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_15-Min * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_1-Stunde * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_1-Tag * Anzahl_Fahrraeder_Zaehlstelle_1-Woche Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_HamburgerRadzaehlnetz' and properties/layerName eq 'Anzahl_Fahrraeder_Zaehlfeld_5-Min' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: iot.hamburg.de Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations
Der Wasserverband der Ilmenau-Niederung beabsichtigt im Zuge der Anpassung des Schutzdeiches entlang des Ilmenau-Kanals den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes Nettelberg. Das geplante Vorhaben soll im Zuge der Anpassung des Viefeld- und Bültenfelddeichs am linksseitigen Ufer des Ilmenau-Kanals im Landkreis Harburg an den Stand der Technik angepasst werden. Das bestehende Siel- und Schöpfwerk Nettelberg soll erneuert werden, da dieses im Deichkörper liegt. Das Siel- und Schöpfwerk Nettelberg dient der Entwässerung des Gebietes Vielfeld, zwischen den Ortschaften Fahrenholz/Rottdorf/Sangenstett/Borstel/Winsen bis zur Ortschaft Nettelberg, über den Schleusengraben in den lmenau-Kanal hinein. Die Absperrorgane und das vorhandene Schöpfwerk des Bauwerks befinden sich u. a. im Deichkörper, was zu einer Schwachstelle in der geplanten Deichlinie führt. Die Vorplanung ergab, dass ein Rückbau und Ersatzneubau unumgänglich ist, damit die anerkannten Regeln der Technik sowohl hinsichtlich der Entwässerung, als auch des Hochwasserschutzes eingehalten werden können. Ein neues Funktionsgebäude für das Siel- und Schöpfwerk sowie das Zulaufbauwerk sollen auf etwa 1.370 m² binnenseitig vor dem derzeit vorhandenen Schöpfwerk außerhalb der Deichtrasse errichtet werden. Hiervon entfallen in etwa 710 m² auf den Bereich des Schleusengrabens. Das Auslaufbauwerk soll am jetzigen Standort, nördlich der Deichtrasse, auf etwa 600 m² erweitert werden, wovon ca. 215 m² im Bereich des Schleusengrabens liegen. Das vorhandene Sielbauwerk wird auf einer Fläche von etwa 90 m² abgebrochen. Die neu herzustellenden Zu- und Ausläufe des Siel- und Schöpfwerkes sollen eine Breite von ca. 14-15 m aufweisen. Die angrenzenden Übergangsbereiche sollen mit Wasserbausteinen zunächst im Voll- und anschließend im Teilverguss befestigt werden. Das Bauwerk soll zudem entsprechend der DIN 1184 hochwassersicher gebaut werden. Es ist vorgesehen den Deich im Bereich des Siel- und Schöpfwerkes auf eine Bestickhöhe von NHN + 5,80 auszubauen und die Deichstraße mit einer einheitlichen Breite von 6,00 m herzustellen. Der Schleusengraben soll im Rahmen der Bauausführung von der Eisenbahnbrücke bis angrenzend an den Ilmenau-Kanal mittels Erddamm und Wasserbausteinen abgesperrt und als Baugrube hergestellt werden. Die bauzeitliche Entwässerung erfolgt mittels Pumpen über Rohre und verläuft überwiegend oberirdisch. Für die Verlegung und Instandhaltung wird ein 7,00 m breiter Korridor benötigt. Es ist beabsichtigt die Flächenöstlich und westlich des bauzeitlich verfüllten Schleusengrabens als BE-Flächen herzustellen. Ein weiterer als BE-Fläche vorgesehener Bereich befindet sich westlich des Plangebiets auf einem Parkplatz. Nördlich der Bahngleise soll eine bauzeitliche Umfahrung hergestellt werden, die im Osten an die bestehende Straße anschließt. Es ist geplant die betroffenen Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Zufahrt zum geplanten Betriebshof bzw. Gebäude soll vom späteren Deichverteidigungsweg erfolgen.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Betriebsstelle Meppen - beabsichtigt, die Durchgängigkeit der Vechte im Stadtgebiet von Nordhorn zu verbessern. Im Rahmen der Maßnahme soll der Gewässerabschnitt von km 114+830 bis km 114+000 auf einer Länge von ca. 830 m bis zur sog. Strampelspitze (dem Zusammenfluss von Kornmühlenarm und Ölmühlenarm) verbessert werden. Konkret soll auf der Trasse des aktuellen Borstenfischpasses und entlang des Mühlenkolks eine Sohlgleite in Beckenbauweise erstellt werden, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht und die Durchgängigkeit auch für benthale Wirbellose und bodennah wandernde Fische ermöglichen soll. Zudem ist zur Aufwertung der Gewässerstrukturen die Einbringung von Strömungslenkern und Totholz im innerstädtischen Bereich geplant. Im Bereich des Kornmühlenarms an der Strampelspitze soll zudem eine Art Altarm mit gewässertypischen Strukturelementen entstehen.
Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen. Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Plan-feststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege. Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines El-behochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Stadt Hitzacker (Elbe) sowie in den Gemarkungen Breese in der Marsch, Penkefitz und Wussegel aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Der Niersverband plant in Mönchengladbach im Bereich der Straße „An der Neuen Niers“ (zwischen dem Mönchengladbacher Stadtteil Neuwerk im Süden und dem Autobahnkreuz Neersen im Norden) eine Sanierung der Verwallung zum Zwecke des Hochwasserschutzes durch eine Aufhöhung der Verwallung nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik. Hierzu sind das Einsetzen einer Spundwand sowie Anschüttungen an die Spundwand inklusive erdbaulicher Überdeckung der Spundwand geplant. Damit verbunden ist zeitgleich über ca. die Hälfte der Strecke innerhalb dieses Gewässerabschnittes eine naturnahe Umgestaltung des Flusses geplant. Für dieses Sanierungsvorhaben, kombiniert mit einer naturnahen Umgestaltung, hat der Niersverband mit Datum vom 21.04.2021 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 (naturnahe Umgestaltung) und Nr. 13.13 (Sanierung der Verwallung) der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen für die UVP-Vorprüfung, der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.
Der Antragsteller Bioenergie Holt GmbH & Co. KG, Hauptstraße 2 in 24994 Holt beantragt eine Erweiterung der bereits bestehenden Biogasanlage um einen Schmutzwasserbehälter. Der zusätzliche Behälter soll aus Stahlbeton nach den allgemeinen Regeln der Technik, entsprechend DIN 11622 „Gärfuttersilos und Güllebehälter“ und nach den „Wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Sickersäften“ auf dem Gelände Gemarkung Holt Flur 5, Flurstücke 22 und 23 erbaut werden.
Die Kläranlage Breitengüßbach wurde ursprünglich als Belebungsanlage mit getrennter Schlammstabilisierung konzipiert und für 6.850 EW bemessen. Das damalige Konzept zur getrennten Klärschlammstabilisierung (Kaltfaulung) entspricht heute nicht mehr den Allge-mein Anerkannten Regeln der Technik, nach denen eine Abwasserbehandlungsanlage errichtet und betrieben werden muss. Es besteht von Seiten der Genehmigungsbehörde im Rahmen der wasserrechtlichen Ge-nehmigung die Forderung nach einer entsprechenden Sanierungsplanung. Darüber hinaus sind große Teile der Technischen Ausrüstung am Ende Ihrer Lebensdauer angelangt und müssen erneuert werden. Durch den Neubau eines zweiten Belebungsbeckens und das damit realisierbare Ver-fahren einer simultan aeroben Schlammstabilisierung kann insbesondere auch die Sanierungsauflage einer Schlammbehandlung nach dem Stand der Technik erreicht werden. Die Gemeinde Breitengüßbach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 26. September 2012, Az.: 42.2-641.81-Nr. 212/2011 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Breitengüßbach in den Unteroberndorfer Graben. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Da die Gewässerbenutzung weiterhin ausgeübt werden soll und das Vorhaben der wasser-rechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat die Gemeinde Breitengüßbach beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 7. Januar 2020 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben beantragt. Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beabsichtigt das Landratsamt Bamberg eine gehobene Erlaubnis im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen.
Es wird an der Saale in Unterpreilipp ein Ausleitungskraftwerk mit drei Kaplanturbinen mit einer Ausbauwassermenge von jeweils max. 12 m³/s sowie eine Restwasserkraftanlage am Wehr mit einer Kaplanturbine mit einer Ausbauwassermenge von max. 5 m³/s betrieben. Dabei ist die Beaufschlagung der vorhandenen Fischaufstiegsanlage am Wehr mit 400 l/s sicherzustellen. In der Ausleitungsstrecke der Saale ist derzeit ein Mindestabfluss von 3,00 m³/s einzuhalten. Die Saale darf mittels der vorhandenen Wehranlage, deren Wehroberkante der aufgestellten Wehrklappe auf der Höhe von 199,00 m ü. NHN DHHN92 (entspricht 198,97 m ü. NHN DHHN2016) liegt, aufgestaut werden. Der Wasserkraftanlagenbetrieber plant die vollständige Herstellung der Durchgängigkeit der Saale an der Wasserkraftanlage Unterpreilipp nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik. Die derzeitige Stauhöhe am Wehr sowie die max. Ausbauwassermenge sollen beibehalten werden. Das Gesamtvorhaben umfasst folgende Baumaßnahmen: a) den Neubau einer Fischaufstiegsanlage sowie b) den Neubau einer Fischabstiegsanlage einschließlich eines Horizontalrechens am Ausleitungskraftwerk. Die geplanten Durchgängigkeitsmaßnahmen sind Teil des Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und im Gewässerrahmenplan des Freistaates Thüringen unter der Maßnahmen-Identifikationsnummer 3441 erfasst.
Origin | Count |
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Förderprogramm | 63 |
Text | 34 |
Umweltprüfung | 11 |
unbekannt | 8 |
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