Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Strategiekarte Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Hitzebelastung minimieren Überhitzte Stadträume sind eine akute Belastung für die Menschen, die sich dort aufhalten. Vor allem ältere Menschen und kleine Kinder haben mit der sommerlichen Hitze zu kämpfen, ganz besonders stark während lang andauernder Hitzewellen. Um eine gute Lebensqualität an den Magistralen zu sichern, braucht es neue Lösungen für die Gestaltung der urbanen Räume. Dazu tragen die Integration von Blau-Grüner Infrastruktur, Schatten und eine bessere Durchlüftung bei. Maßnahmen zur Hitzeminderung am Tag umsetzen (Fokus Beschattung) Um die Hitzebelastung an den betreffenden Tagen zu verringern, gilt es, in Zukunft vor allem, die Straßenräume tagsüber durch Beschattung kühl zu halten. Bauliche Elemente wie Sonnensegel oder Markisen sowie der in den Straßenraum fallende Gebäudeschatten sind geeignete Maßnahmen. Am wirksamsten sind Straßenbäume aufgrund zusätzlicher Kühlungseffekte durch Verdunstung. Auch Fassadenbegrünungen und weitere Pflanzflächen mit geeigneter Pflanzenauswahl tragen so zur Kühlung und auch Biodiversität bei. Dafür sind Tiefbeete, in denen Regenwasser zurückgehalten und langsam versickern kann, besonders gut geeignet. Eine Reduzierung des Versiegelungsgrads auch für andere Nutzungen (z. B. bei straßenbegleitenden Parkplätzen und Lieferzonen) erlaubt es, dass ein Teil des Regenwassers an Ort und Stelle versickern kann, den Pflanzen zur Verfügung steht und nicht in die Kanalisation geführt werden muss. Maßnahmen zur Hitzeminderung in der Nacht umsetzen (Fokus Entsiegelung) Hitzebelastung in der Nacht verhindert vor allem den erholsamen Schlaf und stellt, insbesondere über einen längeren Zeitraum, eine gesundheitliche Gefahr dar. Entsiegelte oder teilentsiegelte Oberflächen verhindern eine zu starke Erhitzung durch die Sonneneinstrahlung am Tag und fördern die lokale Kaltluftproduktion und Abkühlung der Bodenoberflächen in der Nacht. Gefährdung durch Starkregen minimieren Starkregen ist extrem schwer vorherzusagen – er kann überall auftreten. Wenn er auftritt, hat er jedoch oft verheerende Folgen, weshalb es wichtig ist, auf die Eventualität vorbereitet zu sein. Potenziell gefährdete Bereiche vor Starkregen schützen Mit der Starkregengefahrenkarte der Stadt Hamburg können frühzeitig Orte in der Stadt ausgemacht werden, an denen die potenzielle Gefährdung und Schäden durch ein Starkregenereignis besonders wahrscheinlich sind. Das können tief liegende Gebiete sein oder Bereiche, in denen potenziell viel Wasser abfließt bzw. zusammenfließt. Dort gilt es, möglichst Räume zur Retention und Versickerung des Wassers zu schaffen. Wichtige Gebäude für vulnerable Bevölkerungsgruppen (z. B. Schulen, Kindergärten oder Pflegeheime) und kritische Infrastrukturen sowie Brücken und Unterführungen sind mit einem besonderen Augenmerk zu schützen. Retentionspotenzial in Freiräumen nutzen Insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Zunahme von Starkregenereignissen sollen Retentionsflächen klug in die befestigten und grünen Freiräume an den Magistralen integriert werden. Stadtbereiche können relativ einfach von drohenden Starkregengefahren entlastet werden, wenn bestehende topografisch begründete Rückhaltepotenziale in der Fläche gezielt genutzt werden. Bei Extremwetterereignissen verhindern kurze Fließwege Gebäudeschäden und eine Gefährdung des Verkehrs. Um stark belastetes Straßenabwasser zu reinigen, sind entsprechende Flächen vorzusehen. Maßnahmen zum Wasserrückhalt und zur Versickerung sowie zur Behandlung von belastetem Straßenabwasser kommen auch dem Gewässerschutz zugute. Hierbei sollen naturnahe Verfahren im Sinne der Blau-Grünen Infrastruktur bevorzugt werden. Gute klimatische Ausgangslagen erhalten und Potenziale nutzen Wo das Stadtklima heute in einer vorteilhaften Situation ist, gilt es, diesen Vorsprung zu erhalten und weiter auszubauen. Gesamtstädtisch wirksame Kaltluftleitbahnen freihalten Diese Luftleitbahnen sind gesamtstädtisch wirksam und äußerst wichtig für das nächtliche Abkühlen der sich über Tag aufwärmenden Stadt. Die Kaltluftströmungen, die die Magistralen queren oder parallel fließen, werden bei zukünftigen Planungen berücksichtigt und ihre Funktion möglichst erhalten bzw. weiter gefördert. Durchströmbarkeit für nächtliche Kaltluft sichern und fördern Siedlungskanten und Freiflächen werden möglichst so gestaltet, dass lokale Kaltluftströmungen hindernisfrei fließen und angrenzende Quartiere erreichen können. Bei Bebauung werden Durchlässe vorgesehen und die Strömungsrichtung in der Planung berücksichtigt. Stadtklimatisch wertvolle Bereiche sichern und Biodiversität fördern Außenräume, die tagsüber kühl sind, zeichnen sich meist durch gewachsenen, wertvollen Baumbestand aus. Diesen gilt es, zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, sodass die Räume langfristig als klimatische Entlastungsräume funktionieren. Besonderer Handlungsbedarf zur Pflanzung von Straßenbäumen in hitzebelasteten Räumen Besonders an hitzebelasteten Orten an den Magistralen können Straßenbäume als ein Element der Blau-Grünen Infrastruktur zur Abkühlung beitragen. Es gibt einige Bereiche an den Magistralen, in denen Baumpflanzungen möglich erscheinen und die aufgrund der Hitzebelastung gleichzeitig einen hohen Handlungsbedarf hierfür aufweisen. Diese Potenziale sollten als Erstes genutzt werden. Bei baulichen Eingriffen oder räumlichen Neuordnungen im Magistralennetz wird frühzeitig geprüft, ob und wie Straßenbäume ergänzt werden können. Kreuzungspunkte der Magistralen mit dem Grünen Netzräumlich qualifizieren Das Grüne Netz bietet als übergeordnete grüne Infrastruktur Bewegungs- und Erholungsräume für die Hamburger Bevölkerung. Gerade bei sommerlicher Hitze sind diese Räume unverzichtbar. Um auf weitestgehend grünen Wegen vom Stadtzentrum bis ins Stadtumland zu gelangen, sind auch Magistralen zu queren. Durch eine sensible Gestaltung dieser Kreuzungspunkte und komfortable Straßenquerungen entstehen hier hochwertige Entrees in das Grüne Netz und besondere öffentliche Räume an den Magistralen. Der Straßenraum sowie vor allem die Fußgängerüberwege werden beschattet, und die Grünflächen an der Straße werden als klimatisch hochwertige Entlastungsräume auf beiden Seiten der Magistrale gestaltet.
Bei der konventionellen Siedlungsentwässerung wird das Niederschlagswasser schnell und vollständig in einem Kanal gesammelt und fortgeleitet. Das aufnehmende Gewässer kann dadurch hydraulische und qualitative Beeinträchtigungen erleiden. Als moderne Alternative ist heute die oberirdische, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in den Vordergrund getreten, die z.B. bereits im Rahmen der Bauleitplanung Berücksichtigung findet. Damit können sich der Bau von Regenrückhaltebecken erübrigen und ökonomische Vorteile bei der Kanalisation ergeben.
Mittlerer jährlicher urbaner Direktabfluss (1991-2020) für Schleswig-Holstein mit einer Auflösung von 100 m x 100 m. Der urbane Direktabfluss ist der Anteil des Abflusses, der über die Regenwasserkanalisation abgeleitet wird.
ID: 1785 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 04.05.2022 hat die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zweigstelle Düsseldorf, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der UVP-Pflicht für das Vorhaben BAB 3 Um- und Ausbau der Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost, Fahrtrichtung Köln, beantragt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind am 24.05.2022 beim Fernstraßen-Bundesamt im Referat P4 eingegangen. Die Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost liegt östlich der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn/Siegburg bei Betriebs-km 19,8. Durch die Errichtung eines Systems für telematisches Parken bei gleichzeitiger platzsparender Anordnung werden ohne signifikante Vergrößerung der Gesamtfläche 40 zusätzliche LKW-Stellplätze geschaffen. Zwischen der Autobahntrasse und den Stellplätzen wird eine Lärmschutzwand errichtet. Außerdem wird das vorhandene Regenwasserkanalnetz an die neuen Lagen der Fahrgassen und Querschnitte angepasst. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Die Tank- und Rastanlage Siegburg-Ost liegt östlich der BAB A3 in Fahrtrichtung Köln zwischendem AD Heumar (NK5109010A) und dem AK Bonn/Siegburg (NK209066A) bei Betriebs-km 19,8. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 25.05.2022 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zweigstelle Düsseldorf Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zweigstelle Düsseldorf Völklinger Str. 4 40219 Düsseldorf Deutschland Homepage: http://www.deges.de Dokument Dokument 2022_05_25_UVP-Vorprüfung_Bekanntgabe.pdf
Dieser Datensatz enthält das Schmutzwasser- und Regenwasserkanalnetz der Samtgemeide Kirchdorf. Die Samtgemeinde Kirchdorf ist nur noch verantwortlich für das Regenwasserkanalnetz. Die Datenaktualisierung und fachliche Verantwortung für das Schmutzwasserkanalnetz liegt in den Händen der Wasserversorgung Sulinger Land, Nechtelsen 11, 27232 Sulingen; Aktualität Schmutzwasserkanalnetz: 05.04.2012
Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Samtgemeinde Rehden; Erstellung des digitalen Kanalkatasters im Jahr 2013 und fortlaufende Aktualisierung durch das Büro Lambers & Ostendorf Ingenieure, Barnstorf
Kanaldaten Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf. 50% des Datenbestandes liegt in digitaler Form vor.
Schmutz- und Regenwasserkanalnetz der Samtgemeinde Barnstorf; Erstellung und fortlaufende Aktualisierung des digitalen Kanalkasters durch das Büro Lambers & Ostendorf Ingenieure, Barnstorf; das Schmutzkanalnetz ist ab dem 01.01.2024 im Besitz und somit auch in Wartung und Pflege des OOW; Bestand ist mit Datum vom 09.10.2023 eingefroren; das Regenwasserkanalnetz ist weiterhin in Wartung und Pflege der SG Barnstorf; Aktualitätsstand: 18.12.2023
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