Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Ensuring local support for protected areas is increasingly viewed as an important element of biodiversity conservation. This is often predicted on the provision of benefits from protected areas, and a common means of providing such benefits is ecotourism development. Ecotourism as defined by Blangy and Wood (1993) is 'responsible travel to natural areas that conserve the environment and sustains the well-being of local people'. The concept of ecotourism has received much attention in recent years due to its link with sustainable development initiatives, protected area conservation efforts, and regional and community development strategies, particularly in developing countries(Ceballos-Lascurain 1993). In many African countries, the rationale for ecotourism development is primarily economic, from both macro (national) and micro (local) levels. At the macro level, tourism is expected to promote economic growth by generating foreign exchange and increase government revenue while at the micro level, it is expected to facilitate job creation, income and revenue distribution and a balanced regional development which ultimately should improve quality of life of local residents (Sirakaya et. al., 2002). In addition, it is to provide revenue for the creation and maintenance of protected areas (Boo, 1990). Likewise since the late 1980s, tourism (ecotourism) has received considerable promotion in the economic development strategy of Ghana (Sirakaya et. al, 2002) as a response to recent adverse developments in its economy. The rationale is to diversify the economy to reduce its dependence on traditional exports of unprocessed mineral, agricultural and forest products (Teye, 2000) and to facilitate its sustainable development process.In many African countries, the rationale for ecotourism development is primarily economic, from both macro (national) and micro (local) levels. At the macro level, tourism is expected to promote economic growth by generating foreign exchange and increase government revenue while at the micro level, it is expected to facilitate job creation, income and revenue distribution and a balanced regional development which ultimately should improve quality of life of local residents (Sirakaya et. al., 2002). In addition, it is to provide revenue for the creation and maintenance of protected areas (Boo, 1990)...
Das Verbundprojekt 'BioRegio - Regionale Bioenergienutzung' übertrug die im BMU-Projekt 'Stoffstrom-Biomasse' erstellten Werkzeuge auf ausgewählte Modell-Regionen und überprüfte die Umsetzungsbedingungen für die nationalen Strategien zur nachhaltigen energetischen Nutzung von Biomasse. Neben EDV- und Datenfragen wurde vom Öko-Institut dabei auch ein Werkzeug zur Berechnung der regionalen Wertschöpfung erstellt. Die Modellregionen waren folgende (in Klammern: betreuendes Institut): Naturpark Saar-Hunsrück (IZES + IfAS), Südlicher Oberrhein und Kiel-Eckernförde-Rendsburg-Neumünster (Öko-Institut), Emscher-Lippe (FhI-UMSICHT), Mecklenburg Ost und Mittelsachsen (IE). Informationen zu den Modellregionen finden sich unter www.bioregio.info
Die Bedeutung der Vielfalt, als Ressource für eine nachhaltige und resiliente Entwicklung in alpinen Regionen wird bislang häufig unterschätzt. Insbesondere die Erforschung des lokalen und regionalen Institutionengefüges sowie der AkteurInnen-Netzwerke und ihre Bedeutung für die regionalen Strategien und Zukunftsvisionen wurden bislang in diesem Kontext nicht erforscht. Der Biosphärenpark Salzburger Lungau und Kärntner Nockberge stellt eine gute Möglichkeit dar, die Voraussetzungen und die Fähigkeit einer Region für eine resiliente Entwicklung in einer umfassenden Weise darzustellen. Diese Zielsetzung der nachhaltigen Nutzung aller Ressourcen, der räumlichen Differenzierung und der Bedeutung des Konzeptes für die Entwicklung der Berggebiete sowie die Einbindung der Gemeinden in diesen Prozess, bezieht sich auf Kernanforderungen der Sevilla-Strategie (UNESCO 1995) für die Gestaltung von Biosphärenparks.
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates sieht im Artikel 86 eine Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung für alle Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Periode 2007-2013 vor. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft erhielt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Auftrag, die Evaluierung des die landwirtschaftlichen Produkte betreffenden Teils der Maßnahme Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (M 1.2.3 des grünen Paktes) durchzuführen. Die im Artikel 85 der VO-EG 1698/2005 vorgesehene Ex-ante-Bewertung der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2006 durchgeführt. Demgemäß ist das Ziel des Projektes die laufende Bewertung dieser Maßnahme des Ländlichen Entwicklungsprogrammes, um die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Umsetzung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum verbessern zu können. Anhand von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sollen der Fortschritt der Maßnahme überprüft, deren Qualität und Durchführung verbessert sowie die Halbzeit- und Ex post Bewertung vorbereitet und durchgeführt werden.
Tansanias Regierung plant, steigenden Nahrungsmittelbedarf durch Anbauintensivierung auf großen Bewässerungsflächen in Kilombero-Tal zu decken. Dieser Ansatz erhöht vermutlich die regionale Produktion aber ignoriert die Heterogenität der Standortfaktoren sowie der Erwartungen und Ansprüche diverser Nutzergruppen. Die Variabilität der Faktoren beeinflusst individuelle und großräumige Risiken und Unsicherheiten. Wir nutzen disziplinäre und integrierte Modellierung um die damit verbundenen Dynamiken sozio-ökologischer Transformation, raum-zeitlicher Organisationsmuster sowie der Kopplungs- und Entkopplungsprozesse zu verstehen.
Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten. Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten.
GIS-Datensatz mit der Abgrenzung der Gebietsteile A, B und C im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Weltweit sind alle UNESCO-Biosphärenreservate in Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen gegliedert. Das gilt auch für die „Niedersächsische Elbtalaue“. Sie ist in die Gebietsteile C (entspricht der Kern- und Pflegezone) sowie B und A (entspricht der Entwicklungszone) unterteilt. Abgestufte Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft sollen ein harmonisches Nebeneinander von Menschen, Tieren und Pflanzen gewährleisten.Der Gebietsteil A besitzt besondere Funktionen für das Leben, Wohnen und Arbeiten der Menschen – kurz: für die regionale Entwicklung. Natur und Landschaft sollen hier verantwortungsvoll genutzt werden. Der Gebietsteil A beinhaltet im Wesentlichen die Ortslagen sowie sonstige durch menschlichen Einfluss besonders geprägte Bereiche. Der Gebietsteil B ist wie ein Landschaftsschutzgebiet geschützt. Er umfasst die vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, hat aber auch wesentlichen Anteil an charakteristischen, von naturnahen Standortverhältnissen geprägten Lebensräumen. Dieser Bereich soll insbesondere in Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung erhalten und entwickelt werden. Der Gebietsteil C genießt einen strengen Schutz – so wie ein Naturschutzgebiet. Ehemalige Naturschutzgebiete sind in die Teilräume des Gebietsteils C überführt worden. Der Gebietsteil C schließt die besonders schutzwürdigen beziehungsweise pflegebedürftigen Teile des Biosphärenreservates ein. Innerhalb des Gebietsteils C sindgesonderte Erholungsbereiche ausgewiesen. Hier dürfen z. B. die Flächen auch abseits der Wegebetreten werden und Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit frei laufen.Freizeitaktivitäten und Nutzungen sind vor allem im Gebietsteil C gesetzlich eingeschränkt. Rote Schilder im Gelände weisen darauf hin, dass hierbesondere Regeln zu beachten sind.Nach dem Biosphärenreservatsgesetz gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die verschiedenen Gebietsteile: In den Gebietsteilen A und B sind die Landkreise Lüchow-Dannenberg bzw. Lüneburg als Untere Naturschutzbehörden tätig, im Gebietsteil C ist es die Biosphärenreservatsverwaltung.Die Daten berücksichtigen den durch das "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Nds. GVBl. Nr. 6/2014)" geänderten Grenzverlauf in der Gemeinde Amt Neuhaus.
Schaetzung der direkt und indirekt durch den Hamburger Hafen begruendeten Arbeitsplaetze, Einkommen und Bruttowertschoepfung im Raum Hamburg bzw. in Deutschland.
Vorbeugende Konzepte gegen schaedliche Umwelteinwirkungen, wie sie die grundlegende Novellierung des Luftreinhalteplan-Instrumentariums im BImSchG vom 14 Mai 1990 verstanden wissen will, benoetigen nicht nur bundesweit geltende Grenz- und Leitwerte, sondern regional differenzierte Ansaetze. Der rationellen Energienutzung, dh der Vermeidung von Emissionen ist vor einer Emissionsminderung an der Quelle bzw den Massnahmen zum Passivschutz die hoechste Prioritaet einzuraeumen. Relativ gesicherte Aussagen zur lokalen Belastungssituation und den Entwicklungstrends sind hierzu erforderlich. Forschungsfragen sind: - Wie stellt sich die raeumliche Verteilung der Emissionen im Kraftwerkssektor in der BRD im Jahre 1989 dar? - Welche Veraenderungen ergeben sich im Vergleich zum Jahr 1986, und welche Massnahmen verursachten diese Veraenderungen? - Wie entwickeln sich die Kraftwerksstruktur und Kraftwerkstechnik, die aus der Bruttostromerzeugung und Bruttoengpassleistung resultierenden Vollastbenutzungsstunden und das Einsatzspektrum der verschiedenen Energietraeger bis zum Jahr 2005? - Welche regionalen Schadstoffemissionen sind in diesem Zeitraum zu erwarten? - Welche regionalen Auswirkungen hat ein verstaerkter Ausbau der Kraft-Waerme-Kopplung als energiesparende Technik und die Abkopplung der Stromerzeugung vom Gas und Oel auf die Reduktion der Emissionen? - Welche regionalen Entwicklungen erzeugt eine verstaerkte energetische Nutzung von Abfaellen, die statistisch zu den regenerativen Energien gezaehlt wird, bei den Kraftwerksemissionen, und erfolgen evtl Rueckwirkungen auf das Abfallaufkommen?
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2332 |
| Europa | 5 |
| Global | 2 |
| Kommune | 79 |
| Land | 342 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Weitere | 35 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 600 |
| Zivilgesellschaft | 143 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 2201 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Mitmachportal | 1 |
| Text | 262 |
| Umweltprüfung | 16 |
| unbekannt | 53 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 319 |
| Offen | 2221 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2421 |
| Englisch | 436 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 59 |
| Datei | 17 |
| Dokument | 121 |
| Keine | 1511 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 948 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1574 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2353 |
| Luft | 1099 |
| Mensch und Umwelt | 2559 |
| Wasser | 971 |
| Weitere | 2497 |