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Kippsubstratkarte 1:10.000 (KSK10)

Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).

Native plants and mycorrhizal fungi in wind erosion control in the Kailash-Manasarovar region (Tibet, China)

We study the effects of plants and root-associated fungi on wind erosion within the alpine environment of Tibet. China is one of the countries most affected by desertification processes and Tibet, in particular, a key region in desertification combat. The presented project focuses on the Barkha Plain surrounded by Mount Kailash and the Lake of Manasarovar (Ngari Prefecture). This Western Tibet region experienced little scientific attention but, nowadays, faces rapidly increasing touristic activities and expanding local settlements associated with socio-economic changes that are serious threats to the delicate ecological balance and potential triggers of desertification. It exists almost unanimous agreement that revegetation is the most efficient and promising strategy to combat wind erosion and desertification in the long term. However, re-colonising success is often poor, mainly under extreme environmental conditions. Compared to conventional practices, the approach of the presented project attains better accordance with natural succession processes and promises acceleration of both plant and soil development and, conclusively, more efficient desertification control. The project assesses the potential of native plants and symbiotic fungi to control wind erosion and desertification processes. It aims to identify key plants and fungi that increase soil aggregate stability and efficiently drive succession into a natural and self-maintaining cycle of the ecosystem. Furthermore, it provides crucial information for implementing environmentally compatible and cost-effective measures to protect high-elevation ecosystems against desertification. Within three successional stages (early, intermediate, late), field investigations are performed on the basis of Modified-Whittaker plots. Classic methods of vegetation analysis and myco-sociology are combined with analysis of distribution patterns at different scales (patchiness, connectivity). Comprehensive soil analysis is performed comprising grain size distribution, aggregate stability, pH as well as water and nutrient contents. Additionally, important parameters of wind erosion are measured concurrently and continuously to assess their magnitude and variability with respect to vegetation and soil at different levels of development. The parameters addressed, include sediment transport, air temperature, radiation, precipitation, relative humidity as well as speed and direction of wind. Surface moisture is recorded periodically and roughness described. Species and environmental parameters are checked for spatial correlation. Cutting edge technologies are applied in laboratory work, comprising molecular methods for fungal species identification and micro-tomography to analyse soil structure. Furthermore, successfully cultivated fungi and plants are subject of synthesis experiments and industrial propagation in view of practical implementation in restoration measures.

Anguis fragilis Linnaeus, 1758 Westliche Blindschleiche Reptilien Ungefährdet

Seit den genetischen Untersuchungen von Gvoždík et al. (2010) wird die ehemalige östliche Unterart Anguis fragilis colchica (Nordmann, 1840) nun als eigenständige Art, Anguis colchica (Nordmann, 1840) (Östliche Blindschleiche), geführt. Das Verbreitungsgebiet der Westlichen Blindschleiche ist damit kleiner als das der früher weit gefassten Art. Deutschland liegt im Arealzentrum der Westlichen Blindschleiche und der deutsche Anteil am Gesamtareal beträgt mehr als 10 %. Daher ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Westlichen Blindschleiche verantwortlich. Die Westliche Blindschleiche ist in allen Bundesländern anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte finden sich in den Mittelgebirgsregionen; zum Norddeutschen Tiefland hin wird die Verbreitung lückiger. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) liegt bei 42,18 %. Damit ist die Westliche Blindschleiche als häufig einzustufen. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Zerschneidung und Isolation der Habitate, Folgen der Eutrophierung, aber auch Todesfälle durch zunehmenden Verkehr (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) wirkten und wirken sich negativ auf die Bestände aus. Daher ist für die Art langfristig ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen, wobei hier die landwirtschaftlich geprägten Regionen gegenüber den Waldgebieten deutlich stärker betroffen sind. Auch für den kurzfristigen Bestandstrend ist eine mäßige Abnahme aufgrund von Habitatverlusten und den oben beschriebenen Veränderungen zu verzeichnen. Trotz der negativen Entwicklungen wird die Westliche Blindschleiche wegen ihrer weiten Verbreitung noch in die Kategorie „Ungefährdet“ eingestuft. Seit der letzten Roten Liste haben sich bei der Westlichen Blindschleiche kaum Änderungen der Kriterieneinschätzungen ergeben. Die Definitionen der Kriterienklassen des kurzfristigen Bestandstrends haben sich zwischenzeitlich geändert und es kann präzisiert werden, dass das Ausmaß der Bestandsabnahme nicht unbekannt oder mäßig sondern eindeutig mäßig ist. Die Westliche Blindschleiche ist vorrangig durch die Zerstörung bzw. durch negative Veränderungen ihrer Lebensräume gefährdet. Hierzu zählen insbesondere: Entwicklung lichter Wälder zu dichten Beständen; Aufforstung bzw. Verlust von Waldlichtungen und kleinen Kahlschlägen, Windbruch- und Windwurfflächen; Begradigung und Beschattung von unregelmäßig verlaufenden Waldrändern durch Aufforstung und Vorpflanzungen; Waldsäume gehen auch durch intensive Landwirtschaft bis direkt an den Waldrand verloren; Intensivierung der Landwirtschaft mit immer größeren Bearbeitungseinheiten und damit einhergehend weiterem Verlust von Ackerbrachen sowie Klein- und Saumstrukturen wie Hecken, Feldgehölzen, Lesesteinhaufen oder Feldrainen; Eutrophierung der Landschaft mit der Folge, dass hochwüchsige arten- und strukturarme Gras- und Staudenfluren ehemals artenreiche und vielfältig strukturierte Säume, Lichtungen, Schonungen und andere Lebensräume zunehmend verdrängen; Verlust geeigneter Sekundärhabitate wie Kies- und Sandgruben durch nicht reptilienfreundliche Rekultivierung oder ausbleibende Pflege, was zu Verbuschung und Beschattung führt; Mahd von Böschungen entlang von Gräben, Straßen, Bahnstrecken und Wegen dicht über dem Boden während der Aktivitätszeit der Blindschleichen; Verlust strukturreicher Gärten im Siedlungsbereich; Tötung durch intensives Mähen der Rasenflächen und den Einsatz von Mährobotern; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften (z. B. Schneckenkorn); hohe Anzahl von freilaufenden Hauskatzen; Individuenverluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen (insbesondere Fahrräder auf Waldwegen) und deutlich gestiegene Wildschweinbestände. Grundsätzlich dürften sich auch weitere Gefährdungsfaktoren, die vor allem bei Kreuzotter und Schlingnatter sowie bei Wald- und Zauneidechse genannt sind, negativ auf die Bestände der Westlichen Blindschleiche in Deutschland auswirken. Wesentliche Maßnahmen für den Schutz der Westlichen Blindschleiche sind zum einen die Erhaltung strukturreicher Lebensräume (Wälder und Offenland) sowie die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Verkehr und der Lebensraumzerschneidung. Eine Vernetzung der Lebensräume im Offenland oder zwischen Wald und Offenland ist durch geeignete, meist lineare Landschaftsstrukturen wie Hecken oder Wegraine sowie eine Ausweitung derartiger Saumstrukturen zu fördern. Zum anderen ist Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit wichtig, um das Nachstellen und Töten dieser für den Menschen völlig harmlosen Echse zu verhindern. In Gärten im Siedlungsbereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Tiergiften zu unterlassen. Des Weiteren sollte das Mähen von Rasenflächen mit ausreichendem Abstand zum Boden erfolgen. Als Art mit breitem Habitatspektrum profitiert die Westliche Blindschleiche auch von Schutzmaßnahmen, die für andere einheimische Reptilienarten durchgeführt werden.

Sukzession und Alternativen in der forstlichen Rekultivierung in Kiesgruben

Nach heutigem Stand des Wissens und der Technik ist die forstliche Rekultivierung von Kiesgruben und Steinbrüchen sehr kosten- und energieaufwendig und dennoch vielfach nicht zufriedenstellend. Die vorliegende, auf mehrere Jahre angelegte Untersuchung befasst sich mit der Vegetationsentwicklung (ungelenkte Sukzession) in für forstliche Pflanzungen vorbereiteten Rekultivierungsflächen, und zwar auf 'rohem und mit Waldoberbodenauflage (mit entsprechendem Diasporenreservoir) behandeltem Rekultivierungssubstrat. Von besonderem Interesse sind hierbei die Gehölze. In zwei Versuchsanlagen (Kiesgrube, Versuchsgelände des Institutes) mit 32 Versuchsparzellen à 2,1 x 2,1 m bzw. 1,5 x 1,5 m werden vier Varianten werden untersucht: Rohboden (Bodengemisch), Auflage von Altwaldoberboden auf Rohboden, beide Varianten jeweils ohne und mit Strohabdeckung. Von April bis Oktober 1999 wurden acht mal Anzahl und Deckung der Arten höherer Pflanzen der Versuchsparzellen aufgenommen sowie der Diasporenregen auf die Versuchsanlage erfaßt. Um die Herkunft der keimenden Pflanzen zu erfassen, wurde neben der Erfassung des Diasporenregens mittels Keimversuchen das Diasporenreservoir der Ausgangssubstrate (Rohboden, Waldoberboden) ermittelt sowie die Flora der unmittelbaren Umgebung erfaßt. Des weiteren werden klimatische Daten einbezogen sowie auf dem Versuchsgelände standörtliche Parameter (Bodenfeuchte in unterschiedlichen Tiefen) gemessen. Es zeigen sich signifikante Unterschiede in der Besiedlungsentwicklung und der Artenzusammensetzung der verschiedenen Varianten. Die Besiedlung erfolgte am raschesten und mit höchsten Deckungsgraden auf Versuchsparzellen mit einer Auflage von Altwaldoberboden. Hier entwickelten sich erst Schlagfluren, im zweiten Jahr breitete sich verstärkt die Brombeere aus. Gehölze treten nur vereinzelt auf. Auf den Rohbodenparzellen siedelten sich erwartungsgemäß Pionier- und Ruderalarten an, die Besiedlung erfolgte gegenüber der Waldbodenvariante jedoch verzögert und nicht so üppig. Die Dynamik auf Parzellen mit Strohauflage wurde im ersten Jahr vor allem von Weizenpflanzen, im zweiten von Ruderalarten bestimmt; Arten der obigen Varianten traten stark verzögert und nur in Einzelexemplaren auf. Für gesicherte erste Prognosen reicht der kurze Untersuchungszeitraum (April bis November 1999) noch nicht aus. Bezüglich der Gehölzentwicklung lassen sich auf einzelnen Rohbodenparzellen Anzeichen für die Entwicklung von Weidengebüschen oder Brombeergestrüppen erkennen. Auf den Parzellen mit Waldbodenauflage wird sich in den nächsten Jahren möglicherweise die Brombeere durchsetzen und andere Pflanzen unterdrücken.

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruches Waibertal Ost und zur Änderung der Rekultivierung, Gemarkung Großkuchen, Fa. Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG

Die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG, Im Waibertal in 89520 Heidenheim an der Brenz, betreibt auf den Flst.-Nrn. 252, 254/1, 700, 700/4, 700/5 und 704, Gemarkung Großkuchen einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal Ost). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Westlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Karl Kraft Steinwerke oHG, im Norden und Osten schließt sich Forstgebiet an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 780.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 11.05.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Calcitwerk Schön+Hippelein GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 52,5 Hektar auf den Flurstücken 252, 254/1, 700/4, 700/5, 700, 704, Gemarkung Großkuchen. Der Antrag vom 18.05.2024 ging beim Landratsamt Heidenheim am 24.05.2024 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 23.05.2025 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Insgesamt wird eine Fläche von 52,5 Hektar beantragt, die aus 45,8 Hektar Abbau- und 6,7 Hektar Kippenfläche besteht. Des Weiteren soll eine Anpassung der genehmigten Rekultivierungsplanung an das Erweiterungsvorhaben auf einer Fläche von 45,9 Hektar erfolgen. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 14 „Steinbruch Waibertal (Ost)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 52,5 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Flächennutzung in Deutschland

<p> <p>Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der Anteil für Siedlung und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist es daher, den Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten.</p> </p><p>Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der Anteil für Siedlung und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist es daher, den Flächenverbrauch durch Siedlung und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten.</p><p> Die wichtigsten Flächennutzungen <p>Deutschland hatte im Jahr 2024 eine Fläche von 357.683 Quadratkilometern (km²) (siehe Abb. „Flächennutzung in Deutschland“). Zur Gesamtfläche zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Flächen für Siedlung und Verkehr, sowie Gewässer wie Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer.</p> <p>Wie Deutschlands Fläche genutzt wird, steht in den Grundstückskatastern, wird aber auch zunehmend durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15012">Luftbilder und Satellitendaten</a> überprüft. Grundlage der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Tabellen/bodenflaeche-insgesamt.html">Nutzungsdaten ab 2016</a> sind die Angaben des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) der Länder:</p> <ul> <li>50,2 % der Gesamtfläche wurden <strong>landwirtschaftlich </strong>genutzt.</li> <li><strong>Wälder und Gehölze</strong> nahmen zusammen 31,2 % der Gesamtfläche ein, davon Wälder 29,9 %.</li> <li>Die Fläche für <strong>Siedlung und Verkehr </strong>(SuV-Fläche) ist die drittgrößte Nutzungsart. Sie nahm Ende 2024 14,6 % der Gesamtfläche in Anspruch. Zur SuV-Fläche zählen neben Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen.</li> <li><strong>Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer</strong> nahmen 2,3 % der deutschen Fläche ein.</li> <li>Die restliche Gesamtfläche sind <strong>„sonstige Flächen“</strong>. Dazu zählen „Abbauland“ wie Kies- oder Braunkohlengruben sowie „Unland“ wie Felsen, ehemaliges Militärgelände oder ehemalige Abraumhalden, und seit 2016 auch ungenutzte Vegetationsflächen wie Heideland, Moore, Sümpfe, Gehölze und Gewässerbegleitflächen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_flaechennutzung-d_2025-11-06.png"> </a> <strong> Flächennutzung in Deutschland </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_flaechennutzung-d_2025-11-06.pdf">Diagramm als PDF (42,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_flaechennutzung-d_2025-11-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,86 kB)</a></li> </ul> </p><p> Die landwirtschaftlich genutzte Fläche schrumpft <p>Von 2016 bis 2024 sank der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche um 3.058 Quadratkilometer (km²) von 51,1 auf 50,2 % der Gesamtfläche. Seit dem Jahr 2016 werden Heiden und Moore nicht mehr bei den Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, sondern bei „sonstigen Flächen“, weshalb der Verlust rein statistisch in den vorherigen Jahren noch höher ausfällt. Diese Abnahme erfolgte besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume. Der wichtigste Grund dafür ist die Zunahme der Fläche für Siedlung und Verkehr um 3.012 km² im gleichen Zeitraum (ohne Bergbaubetriebe und ohne Tagebau, Grube, Steinbruch). Aber auch die Zunahme der Wälder und Gehölze erfolgt zum Teil zulasten landwirtschaftlicher Flächen. Weitere Landwirtschaftsfläche fällt dem Tagebau zum Opfer und kann Jahrzehnte später nur teilweise durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rekultivierung">Rekultivierung</a> zurückgewonnen werden.</p> <p>Die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächenanteile haben die nördlichen und östlichen Bundesländer; Spitzenreiter ist Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 68,1 % Landwirtschaftsfläche. Die geringsten Anteile haben Stadtstaaten wie Berlin mit 3,9 % landwirtschaftlich genutzter Fläche (siehe Abb. „Flächennutzung in den Bundesländern“).</p> <p>Die Art der Flächennutzung beeinflusst die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden. Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen wiederum können die Natur belasten: Sie können Biotope stören, Gewässer im Überfluss mit Nährstoffen anreichern (eutrophieren) sowie Böden und Grundwasser weiteren Belastungen aussetzen. Auch der technische Wandel kann etwa durch große landwirtschaftliche Maschinen zu einer Ausräumung ökologisch wertvoller Landschaftsteile führen, da Knicks, Wälle oder Baumgruppen beseitigt, Gewässer begradigt, Böden verdichtet oder neue landwirtschaftliche Wegenetze angelegt werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_flaechennutzung-bulae_2025-11-06.png"> </a> <strong> Flächennutzung in den Bundesländern </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_flaechennutzung-bulae_2025-11-06.pdf">Diagramm als PDF (56,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_flaechennutzung-bulae_2025-11-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,46 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zunahme der Waldfläche <p>Zwischen 2016 und 2024 nahm die als Waldfläche definierte Fläche um 776 Quadratkilometer (km²) zu. Gehölze werden allerdings seit 2016 nicht mehr unter Waldfläche erfasst, sondern unter den „sonstigen Flächen“ wie zum Beispiel auch ehemalige Übungsplätze oder ehemalige Bergbauflächen und Abraumhalden. Rechnet man Gehölze dennoch dazu, so betrug die Zunahme seit 2016 real 1821 km². Auch der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche nahm leicht zu, und lag 2024 bei 29,9 % (31,2 % mit Gehölzen).</p> <p>Überdurchschnittlich hohe Waldflächenanteile finden sich in siedlungsarmen, für eine intensivere Landwirtschaft weniger geeigneten Mittel- und Hochgebirgslagen, etwa dem Harz, dem Thüringer Wald, dem Sauerland, der Eifel, dem Schwarzwald, dem Bayerischen Wald und in den Alpen. In den Zentren großer Verdichtungsräume und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die Waldanteile dagegen geringer.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11220">Wälder</a> haben – ähnlich wie Gewässer, Moore und Heiden – einen besonderen ökologischen Stellenwert. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen Böden vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, helfen sauberes Grundwasser zu bilden und schützen das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, indem sie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> Kohlendioxid (CO2) aus der Luft binden. Sie dienen auch – abgesehen von einigen Naturschutzgebieten – den Erholungs- und Freizeitbedürfnissen der Bevölkerung.</p> </p><p> Mehr Betriebs- und Wohngebäude, Straßen und Flugplätze <p>Die Fläche für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11184">Siedlung und Verkehr</a> ist die am dynamischsten wachsende Nutzungsart in Deutschland. Ihr Anteil an der Gesamtfläche wuchs von 2016 bis 2024 um 1,8 Prozentpunkte was 3.012 km² entspricht. Der Anteil von Flächen für Siedlung und Verkehr an der Gesamtfläche fällt regional sehr unterschiedlich aus. Während die Stadtstaaten hier sehr große Anteile aufweisen, sind diese in ländlich geprägten Bundesländern wesentlich geringer. Den höchsten Anteil hat Berlin mit rund 71 %, der niedrigste Anteil findet sich in Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 9 %.</p> <p>Die zunehmende Flächennutzung für Gebäude und Verkehrswege hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt. Nennenswert ist der direkte Verlust der vorher meist landwirtschaftlich genutzten Böden. Hinzu kommt etwa der Rohstoff- und Energieaufwand für Bau und Erhalt neuer Gebäude und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57693">Infrastruktur</a>, ein höherer Kraftstoffverbrauch mit einem höheren Ausstoß an Schadstoffen durch mehr Verkehr sowie mehr Lärm und die Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume für die wildlebende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>.</p> </p><p> Leichte Zunahme der Gewässerfläche <p>Der Anteil der Gewässer an der deutschen Gesamtfläche blieb vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2024 weitgehend konstant und stieg nur leicht um 37 Quadratkilometer (km²).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Kiesabbau "Mordfeld West III": Antrag auf Genehmigung zur Abbauerweiterung, Mordfeld West III im Trockenabbauverfahren bei Mordfeld (Altötting) und Antrag auf Tektur der genehmigten Abbauerweiterung Mordfeld West (AZ: K2017/0636) der Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG

Die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG beantragte am 30.05.2022 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der Abbauerweiterung “Mordfeld West III” beträgt 11,5 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und westlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen „Mordfeld West I“ und „Mordfeld West II“. Die Abbauflächen liegen gemäß Regionalplan 18 Südostoberbayern im Vorranggebiet 101K3 für Bodenschätze (Kies/Sand). Das Landratsamt Altötting hat mit Bescheid vom 08.02.2023 und Änderungsbescheid vom 19.12.2023 das o. g. Abgrabungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayAbgrG unter dem Aktenzeichen „51-2022/0573 AG BG“ genehmigt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Genehmigt wurde ein Trockenabbau mit anschließender Rekultivierung. Die genehmigte Abbaumenge beträgt max. 200.000 m³ pro Jahr. Der Abbau wurde in drei Abbauabschnitten genehmigt. Die Zu- und Abfahrt befindet sich im Norden des Abbaugebiets auf den Pilgerweg. Die Rekultivierung hat bis spätestens 31.01.2039 bzw. spätestens ein Jahr nach Beendigung des Kiesabbaus zu erfolgen. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2025 (Az. 1 CS 24.1368) fest, dass für das o. g. Abgrabungsvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG bzw. Art. 8 Abs.2 Nr. 2 BayAbgrG, weil das Gesamtvorhaben 10 ha überschreitet. Am 21.02.2025 beantragte die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 06.06.2025 wurde der UVP-Bericht (§ 16 UVPG) vorgelegt. Das Landratsamt Altötting führt die Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne eines ergänzenden Verfahrens durch (§ 4 Abs. 1 b Satz 1 UmwRG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Altötting als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung des bestehenden Steinbruches und zur Änderung der Rekultivierung in Langenau-Albeck, Antragstellerin: Fa. Eckle GmbH, Langenau

Die Eckle GmbH Bauunternehmen, Kiesgräble 16, 89129 Langenau, beabsichtigt die Erweiterung und Änderung der Rekultivierung des gesamten Steinbruchs Albeck auf der Gemarkung Langenau-Albeck. Die Abbaugenehmigung wird befristet bis zum 31.12.2042 beantragt. Die nachlaufende Rekultivierung soll bis Ende 2059 abgeschlossen sein. Der Steinbruch befindet sich ca. 180 m südwestlich des Ortes Albeck, nordwestlich liegt Hörvelsingen und westlich Witthau. Der Steinbruch befindet sich inmitten von Acker- und Wiesenflächen. Die Erweiterung erfolgt ausschließlich auf Ackerflächen. Der derzeitige Abbau beruht auf der letzten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 21.01.1998 mit Änderung vom 13.05.1998. Der Antragsgegenstand ist wie folgt gefasst: Die derzeit gültige Genehmigungsgrenze umfasst 16,98 ha. Die beantragte Erweiterungsfläche (bisher unverritztes Gelände) beträgt 6,31 ha in Richtung Westen (inkl. Sicherheitsabstände) und Nettoabbaufläche von ca. 5,53 ha. Der Steinbruch hat nach der Änderung eine Fläche von insgesamt 25,79 ha. Die neue Abbausohle liegt auf einer Höhe zwischen 496 m ü. NN und 498,4 m ü. NN und steigt entsprechend der nach Westen zu ansteigenden Grundwasseroberfläche an. Die Rohsteinförderung beträgt insgesamt ca. 2.483.000 m³ beziehungsweise 5.959.200 t. Die Zufahrt erfolgt von Nordwesten. Dort gibt es eine Verbindungsstraße nach Norden an die K7302 sowie nach Osten an die L1079, welche an die A8 angeschlossen ist.

Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand

Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden

WFS - Böden der Bergbaufolgelandschaft

Der Dienst liefert Übersichtskarten, die eine Annäherung an die Verbreitung und Rekultivierung der Kippenböden darstellen und der Visualisierung und regionalen Quantifizierung der Bodenzerstörung und -wiederherstellung in der Bergbaufolgelandschaft dienen. Aufgrund der verwendeten Datengrundlagen sind die Karten nicht für lage- und flächengenaue Auswertungen geeignet.

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