Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden
Ziel des FAM ist es, in einem langfristigen Versuch die oekologischen Folgen von zwei unterschiedlichen Bewirtschaftungssystemen in einem Landschaftsausschnitt zu untersuchen. Dabei sollen Wege der Landbewirtschaftung aufgezeigt werden, die wirtschaftliche Landnutzung mit der Erhaltung und Wiederherstellung der natuerlichen Lebensgrundlagen unserer Agrarlandschaft zu vereinen. Teilprojekte und Arbeitsgruppen: Bereich Landnutzungsysteme, Bereich Biologische Diversitaet, Bereich Wasser- und Stoffbilanz, Bereich Betriebsbilanz, Planungsgrundlagen und Dokumentation, Bereich Zentrale Aufgaben
Die Gemeinde Holzheim a. F. beantragt die abfallrechtliche Plangenehmigung für die wesentliche Änderung der Erdaushubdeponie auf den Grundstücken Fl.Nrn. 561 ind 561/2 der Gemarkung Holzheim a. F. durch die Überschreitung der mit Bescheid des Landratsamts Regensburg vom 04.09.1998 genehmigten Deponiemächtigkeit, die Anpassung der Ausgestaltung der Abdichtung der Deponie an die aktuellen Vorgaben der DepV sowie eine geänderte Rekultivierung.
Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.
Die Sanders Tiefbau GmbH & Co. KG, Vogelsrather Weg 11, 41366 Schwalmtal hat beim Kreis Viersen die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für die Erweiterung ihrer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Ton auf einer Fläche von 18,20 ha zzgl. 1,48 ha für die Erschließung beantragt. Der Abbau soll abschnittsweise über einen Zeitraum von 11 Jahren erfolgen, so dass die Abgrabung und die sukzessiv nachfolgende Wiederverfüllung sowie die anschließende Rekultivierung voraussichtlich in 16 Jahren beendet sein werden. Das geplante Vorhaben soll eine Abbautiefe von max. 23 Meter erreichen. Die Herrichtung erfolgt im Rahmen einer tieferliegenden Rekultivierung.
Der Markt Ipsheim betreibt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1954 und 1956 (Teilfläche), Gemarkung Ipsheim, eine Inertabfalldeponie DK 0, bezeichnet als DK 0 Deponie Ipsheim Kaubenheim NEU. Die Errichtung und Betrieb der DK 0 Deponie in drei Bauabschnitten, verbunden mit einem vorherigen Keuperabbau, wurde mit Bescheiden des Landratsamtes Neu-stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 26.07.2012 i.d.F. 24.10.2014 i.d.F. 28.07.2016 geneh-migt. Mit Schreiben vom 20.01.2025 erstattete der Markt Ipsheim mit Unterlagen der AU Consult GmbH, die Stilllegungsanzeige für den Bauabschnitt 1 und beantragte die abfallrechtliche Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG für die geänderte Rekultivierung des Bauabschnittes 1 der Deponie DK 0 Ipsheim Kaubenheim NEU. Die Bauabschnitte 2 und 3 werden nicht mehr verwirklicht und der Keuperabbau findet nicht statt.
Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).
Titel: "Beiträge zum Bodenschutz in der Region Chemnitz-Erzgebirge" Die 75-seitige Broschüre umfasst eine Sammlung von Fachbeiträgen verschiedener Autoren zu Aspekten des vorsorgenden Bodenschutzes unter besonderer Berücksichtigung der regionstypischen Verhältnisse. Neben einer Beschreibung der Böden der Region, einschließlich Bodenkarte 1 : 200.000, werden folgende Themen berührt: - Bodenschutz bei der kommunalen und regionsbezogenen Planung, - wirtschaftliche und ökologisch sinnvolle Verwertung von Bodenmaterial, - großflächige stoffliche Bodenbelastungen, - Bodenschutz bei der Rekultivierung devastierter Flächen, - Bodenschutz bei der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung.
Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).
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