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MIN4EU LGRB-BW: mining sites - harmonized dataset

Since the end of the 1980ies the geological, areal and production data of operating mining sites have been collected systematically by LGRB. The periodic update of this information is carried out every four or five years. Main reasons are 1) the preparation of the periodic follow-up of the 12 regional development plans, 2) the work on the near-surface mineral raw material maps published by LGRB, and 3) the periodical editing of the state report for near-surface mineral raw materials published by LGRB at the start of each new election period. The geological data include a detailed documentation of the thickness, petrography and quality of mined rock(s) and the overburden as well as geochemical data gained from rock samples. The areal data refer both to the permitted mining area (zones of recultivation, work and expansion) and to possible areas for the mine expansion (the latter are confidential). Due to the quick spatiotemporal variability of these data, here all mining sites are shown as point data. The confidential annual production data are the basis for the periodic raw material report. In addition, another data are collected, e.g. for the mining permission, the delivery area and the subsequent land use. All these data are stored in the mining site database of the LGRB (Rohstoffgewinnungs-stellendatenbank = RGDB). This one comprises also the data for abandoned mining sites and mines. In total, actual (2021) about 14.000 data records are stored. The name of each mining site (e.g. RG 6826-3) consists of three parts. RG is the abbreviation for "Rohstoffgewinnungsstelle". the following four-digit number means the number of the relevant topographic map 1 : 25.000. The last number means the serial number of the mining site; serial numbers 1-99 mark operating mining sites gathered since the end of the 1980ies ( (today partially already closed) , such > 100 mark abandoned mining sites collected before 1980 and such > 300 mark data of mining sites and mines collected in the course of actual raw material mapping. The mintell4eu data set comprises all mining sites with serial numbers 1-99. In addition, the most important abandoned mines of former or probably still ongoing economic importance.

Abgrabungen in Betrieb Kreis Wesel

Dargestellt werden alle Abgrabungen, bei der aktuell eine Rohstoffgewinnung erfolgt oder die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.

MIN4EU LGRB-BW: mining sites - harmonized dataset

Since the end of the 1980ies the geological, areal and production data of operating mining sites have been collected systematically by LGRB. The periodic update of this information is carried out every four or five years. Main reasons are 1) the preparation of the periodic follow-up of the 12 regional development plans, 2) the work on the near-surface mineral raw material maps published by LGRB, and 3) the periodical editing of the state report for near-surface mineral raw materials published by LGRB at the start of each new election period. The geological data include a detailed documentation of the thickness, petrography and quality of mined rock(s) and the overburden as well as geochemical data gained from rock samples. The areal data refer both to the permitted mining area (zones of recultivation, work and expansion) and to possible areas for the mine expansion (the latter are confidential). Due to the quick spatiotemporal variability of these data, here all mining sites are shown as point data. The confidential annual production data are the basis for the periodic raw material report. In addition, another data are collected, e.g. for the mining permission, the delivery area and the subsequent land use. All these data are stored in the mining site database of the LGRB (Rohstoffgewinnungs-stellendatenbank = RGDB). This one comprises also the data for abandoned mining sites and mines. In total, actual (2021) about 14.000 data records are stored. The name of each mining site (e.g. RG 6826-3) consists of three parts. RG is the abbreviation for "Rohstoffgewinnungsstelle". the following four-digit number means the number of the relevant topographic map 1 : 25.000. The last number means the serial number of the mining site; serial numbers 1-99 mark operating mining sites gathered since the end of the 1980ies ( (today partially already closed) , such > 100 mark abandoned mining sites collected before 1980 and such > 300 mark data of mining sites and mines collected in the course of actual raw material mapping. The mintell4eu data set comprises all mining sites with serial numbers 1-99. In addition, the most important abandoned mines of former or probably still ongoing economic importance.

Kiesabbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1222 (Teilfläche) Gemarkung Schönach, Gemeinde Mötzing

Die Firma Hans Wolf GmbH, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1222 (Teilfläche) der Gemarkung Schönach Sand und Kies abzubauen. Die zum Sand- und Kiesabbau vorgesehene Fläche liegt nördlich des Ortes Schönach im Gemeindegebiet Mötzing und innerhalb der Kies- und Sandabbau-Vorbehaltsfläche KS 32 N "nordöstlich Schönach“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Donauaue und Auwälder südöstlich von Regensburg“. Südlich der Abbauflächen befindet sich eine öffentliche Straße („Heuweg“), an die sich im Süden ein Waldgebiet anschließt. Im Norden wird die Abbaufläche von einem Waldgebiet begrenzt. Westlich der Abbaufläche wird derzeit Kies im Nassabbau gewonnen; nach Abschluss der Abbau- und Rekultivierungsarbeiten sollen dort zwei Grundwasserseen bestehen bleiben. Im Osten schließt sich ein als Biotop kartierter Gehölzstreifen („Lineare Gehölzstrukturen westlich und nordwestlich Puchhof“) an; daran anschließend folgt eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Der kleinste Abstand zum südlich gelegenen Ort Schönach beträgt ca. 1,3 km; zum östlich gelegenen Schloss Puchhof beträgt der Abstand ca. 1,23 km. Das nächstgelegene größere Fließgewässer ist die Große Laber im Süden des Abbaugebietes; der geringste Abstand zu den Abbauflächen beträgt ca 445 m. Das Gelände liegt relativ eben in etwa auf Höhe 324,5 m ü.NN. Die Abbaufläche beträgt abzüglich der Abstandsflächen ca. 5,5 ha (Gesamtfläche 6,6 ha). Der Kiesabbau ist bis zu einer Tiefe von ca. 319,2 m ü.NN vorgesehen. Daraus ergibt sich eine mittlere Abbautiefe von ca. 4,8 m (max. 5,30 m). Der Abbau soll im Nordwesten beginnen und kontinuierlich nach Osten weitergeführt werden. Die Abbaurichtung ist jeweils von Nord nach Süd. Als Abbauzeitraum sind 5 Jahre vorgesehen. Nach den Angaben des Antragstellers wird durch den Kiesabbau das Grundwasser freigelegt. Der mittlere Grundwasserstand liegt in etwa bei 323 m ü.NN und liegt damit ca. 1,5 m unter Gelände. Der entstehende, im Mittel ca. 3,8 m tiefe Grundwassersee soll nach Beendigung des Abbaus im Wesentlichen bestehen bleiben; lediglich am westlichen und östlichen Ufer sollen durch Verfüllung mit Abraum und Lagerstättenanteilen Flachwasserzonen und grundwassernahe Bereiche zur besseren Einbindung des entstehenden Gewässers in die Landschaft entstehen. Als Rekultivierung sind des Weiteren Gehölzpflanzungen im Süden auf dem Schutzwall entlang des Heuwegs geplant.

Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Planung umfasst den zweibahnigen und vierstreifigen Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. Der Streckenabschnitt liegt im Norden des Zollernalbkreises auf dem Gebiet der Stadt Hechingen und im Süden des Landkreises Tübingen auf Flächen der Stadt Mössingen sowie der Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren und hat eine Gesamtlänge von ca. 6,9 km. Der geplante Bauabschnitt beginnt nördlich der Anschlussstelle Bodelshausen und folgt zunächst auf einer Länge von rund 2,7 km der bestehenden B 27. Auf Höhe von Bad Sebastiansweiler verläuft die ausgebaute Bundesstraße künftig in Tieflage. Vor der Kreuzung des Tannbachtales schwenkt die Trasse von der bestehenden B 27 nach Südosten ab und quert in Dammlage das Tannbachtal und den Ernbach, die L 385 sowie die Steinlach jeweils mit größeren Brückenbauwerken. Nach der Überquerung der Steinlach folgt die Straßentrasse in etwa dem Verlauf der vorhan-denen 110 kV-Freileitung und umfährt in Tieflage den Endelberg und den Ofterdinger Berg in einem weiten Linksbogen auf der östlichen bzw. nordöstlichen Seite. Anschließend verläuft die Bundes-straße wieder in Dammlage und schwenkt nach der Überquerung des Ehrenbaches in die bestehende B 27 ein. Die neue Trasse der B 27 schließt am Bauende im Norden an den bereits fertiggestellten vierstreifigen Ausbau der B 27 in Richtung Tübingen an. Auf Höhe des Umspannwerks er-folgt der Übergang auf den bereits zweibahnig ausgebauten Abschnitt Richtung Tübingen. Die Anschlüsse an das bestehende Straßennetz erfolgen jeweils kreuzungsfrei mit Knotenpunkten an die K 6933 zwischen Bästenhardt und Bad Sebastiansweiler, an die L 385 zwischen Ofterdingen und Mössingen sowie an die L 384 zwischen Mössingen und Nehren. Für den schwach bzw. nicht motorisierten Verkehr stehen eigene Wege abseits der übergeordneten B 27 zur Verfügung. Weiter beinhaltet ist der Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage mit WC bei Bad Sebastiansweiler auf beiden Seiten und die Errichtung einer 50 m breiten Grünbrücke zur Querung des Hungergrabens sowie von Schallschutzwänden oder Wallschüttungen an verschiedenen Abschnitten der Trasse (insbesondere auf Höhe der Rastanlage, Bad Sebastiansweiler, Bästenhardt, Überquerung Tann-bach, Überquerung Steinlach, Dachtel). Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Insbesondere beein-trächtigt der Bau der B 27 neu das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ sowie geschützte Magere Flachlandmähwiesen außerhalb dieses Schutzgebiets. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschafts-pflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimie-rung und Kompensation erarbeitet. So sieht die Ausbaukonzeption vor, zur Berücksichtigung des national bedeutsamen Wildkorridors „Hechinger Stadtwald – Rammert“, die Querung des Hungergrabens südwestlich von Bad Sebasti-answeiler als Gewässer- und Wildtierdurchlass auszubilden sowie nordöstlich davon eine 50 m brei-te Grünbrücke über die B 27 neu zu bauen und entlang der Straße Sperr- und Leitzäune zu errich-ten, die auf die vorkommenden Tierarten abgestimmt sind. Weitere Maßnahmen sind die Baufeld-freimachung außerhalb der Brutzeit der betroffenen Brutvogelarten, der fachgerechte Wiedereinbau des (zwischengelagerten) Oberbodens und sorgfältige Rekultivierung der während der Bauphase vorübergehend beanspruchten Flächen sowie die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Habitatoptimierung sowie Schaffung von Ersatzhabitaten für wertgebende Arten der Grünlandbereiche, insbesondere die Wanstschrecke, die Aufwer-tung von Ackerflächen als Standort der Dicken Trespe sowie als Lebensraum der Feldlerche, die Biotopentwicklung im Scheffertal und die Entsiegelung und Rekultivierung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sind im Trassenbereich sowie abseits der Trasse vorgesehen. Die B 27 neu, die Anschlussstellen sowie die Anbindungen nachgeordneter Straßen werden durch eine dem Landschaftscharakter entsprechende Begrünung und Bepflanzung der Straßennebenflächen in die Landschaft eingebunden. Bei den zu verlegenden Gewässerabschnitten erfolgen eine naturnahe Gestaltung des Bachbettes und eine standortgemäße Bepflanzung. Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden in großem Umfang Grundstücke in den betroffenen Städten und Gemeinden dauerhaft oder vorrübergehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Tagebau Cottbus-Nord eingestellt

Am 23. Dezember 2015 wurde im Tagebau Cottbus-Nord der Betrieb eingestellt. Mit 1000 Tonnen Rohbraunkohle verließ der letzte Kohlezug den Tagebau in Richtung Kraftwerk Jänschwalde. Damit geht erstmals eine Grube des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall in der Lausitz planmäßig außer Betrieb. Es handelt sich um den kleinsten von insgesamt fünf Tagebauen in Brandenburg und Sachsen. Seit 1981 wurden dort rund 220 Millionen Tonnen Kohle gefördert. Aus dem jetzige Tagebau Cottbus-Nord soll sich bis Mitte der 2020-er Jahre der größte Bergbaufolge-See Deutschlands mit einer Wasseroberfläche von 19 Quadratkilometer entwickeln. Mit dem künftigen Cottbuser Ostsee entsteht hier das größte Gewässer im Land Brandenburg.

Import zustimmungspflichtiger Abfälle weiterhin auf hohem Niveau

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2009 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt. Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der ⁠ Rekultivierung ⁠ ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km. Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t). Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren. Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier (siehe Abbildung 2). Dessau-Roßlau, 11.06.2010

Kippsubstratkarte 1:10.000 (KSK10)

Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).

Natur in NRW Nr. 2/2012

Schwerpunkt dieser Ausgabe von Natur in NRW ist das Thema naturnaher Wald. So widmet sich ein Beitrag den Naturwaldzellen in NRW, die erstmals vor 40 Jahren ausgewiesen wurden. Mittlerweile gibt es in unserem Land bereits 76 Naturwaldzellen, auf denen sich der Wald ohne den Einfluss von Bewirtschaftung entwickeln kann und die ein Refugium der Biodiversität sind. In zwei weiteren Beiträgen wird der Konflikt Wald und Wild thematisiert. Dabei werden die Ergebnisse umfangreicher Untersuchungen zum Einfluss des Schalenwildes auf den Umbau zum naturnahen Buchenwald im Nationalpark Eifel vorgestellt und der Frage nachgegangen, ob eine Wildbestandsregulierung notwendig ist. Ebenfalls zum Thema naturnaher Wald gehört die Sicherung, Erfassung und Erhaltung von wertvollem gebietsheimischem Gehölz-Vermehrungsgut. Des Weiteren wird in zwei Kurzbeiträgen der Stand der Diskussion zu einem möglichen Nationalpark Teutoburger Wald dokumentiert. Gebietsfremde Arten fallen vor allem dann auf, wenn sie Landbewohner sind. Doch wie sieht es in unseren Gewässern unter der Wasseroberfläche aus? Welche Neobiota sind dort zu finden, wie breiten sie sich aus, welche Auswirkungen haben sie und wie hoch ist der Handlungsbedarf, um die Artenvielfalt unserer Gewässer zu schützen? Diesen Fragen geht der erste Beitrag dieses Heftes nach. Auch die folgenden Beiträge haben die Belange des Natur- und Artenschutzes zum Thema. So unter anderem beim zum FFH-Bericht gehörenden Erhaltungszustand von Fluss-, Bach- und Meerneunaugen, als auch bei der Artenvielfalt von Stechimmenvorkommen in Tälern des südlichen Rothaargebirges, die für Wärme liebende Arten meist einen schwierigen Lebensraum darstellen. Dass vor Ort Artenschutz oft mühselige Kleinarbeit bedeutet, machen Untersuchungen an einem Amphibienschutzzaun deutlich. Ein weiterer Beitrag beschreibt einen besonderen Weg, den die Stadt Wuppertal sowie amtlicher und ehrenamtlicher Naturschutz auf einer städtischen Brache am Eskesberg gingen. Die Fläche hatte sich Jahre nach Schließung einer Mülldeponie bis zum NSG entwickelt, von der aber durch Auswaschungen erhebliche Gefahren für das Grundwasser ausgingen. Nach erfolgter Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wurde auf spontane Wiederbesiedlung gesetzt und diese mit einem Monitoring dokumentiert. Das Heft schließt ab mit einem Kurzbericht zu einer beispielhaften Kooperation zwischen ehrenamtlichem Naturschutz und einer Schule im Kreis Recklinghausen, von der beide Seiten profitieren.

Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand

Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden

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