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Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Geschützte Landschaftsbestandteile (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Kompensationsflächenkataster Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.

Margaritifera Restoration Alliance

Ressortforschungsplan 2021, Moore der Heideterrasse - Renaturierung von Moorlebensräumen auf der Bergischen Heideterrasse

Plangenehmigung für den Gewässerausbau zur Renaturierung der Wolfach bei Blindham

Die Maßnahme teilt sich grundsätzlich in zwei Bereiche etwa 200 m unter­ und ca. 100 m oberstrom von der Brücke nach Neustift aus auf. Die Maßnahme unterstrom der Brücke ist aufgrund des größeren Grundstückes, das erworben werden konnte, umfassender. Sie besteht im Wesentlichen aus den folgenden Bestandteilen: ­ Remäandrierung durch aktive Modellierung eines neutrassierten Gewässerlaufs unter größtmöglicher Verwendung des bestehenden Flussbetts ­ Anlage eines unterstromig angebundenen Altwassers, welches oberstromig durch eine Flutmulde an das Gewässer angebunden ist ­ Geländeabtrag, Schaffung von Flachwasserzonen ­ Initiierung eines eigendynamischen Niedrigwassergerinnes durch den Einbau von Strukturelementen ­ Strukturierung des Gewässers mit Totholz, bspw. mit Raubäumen und Wurzelstöcken ­ vereinzelte Pflanzung von autochthonen Gehölzen in Gruppen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes sowie Ansaat der verbleibenden Flächen mit Regiosaatgut ­ Rückbau der bestehenden Sohlschwellen und Abstürze abhängig von der Wasserspiegellage ­ Anlage einer Flutmulde im Anschluss an den bestehenden Straßendurchlass, die mit Hochstauden bewachsen sein soll Die Maßnahme beinhaltet keine nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen.

Veranstaltungen: Sanierung Rummelsburger See

Vor dem Beginn der ersten Umsetzungsmaßnahmen der Sanierung des Rummelsburger Sees war es der Senatsverwaltung ein wichtiges Anliegen, die Anwohnerinnen und Anwohner über die anstehenden Arbeiten zu informieren und Fragen zu beantworten. Dazu hat am 15.02.2024 ein Bauzaungespräch zwischen 16:00 und 17:30 stattgefunden. Mit rund 80 Teilnehmenden und einer Vielzahl von beantworteten Fragen konnte die Veranstaltung erfolgreich durchgeführt werden. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung waren auch die Teams der ausführenden und planenden Firmen sowie die Unternehmen, die für die Gasmessungen zuständig sind, anwesend. Zur Auswahl der wichtigsten Fragen und Antworten Am Samstag, den 27. August 2022 , fand das Wasserfest am Rummelsburger See statt. Besucherinnen und Besucher konnten sich am Info-Stand der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zum Projekt „Sanierung Rummelsburger See“ informieren. Das Angebot wurde rege genutzt, so fanden rund 200 Gespräche statt. Das dazugehörige Informationsmaterial finden Sie hier. Zum Infomaterial Um die Bürgerinnen und Bürger rund um den Rummelsburger See zu einem frühen Zeitpunkt über das Vorhaben‚ Sanierung des Rummelsburger Sees zu informieren, wurden am 22. Juli 2021 insgesamt drei digitale Bürgersprechstunden und eine weitere am 10. Juni 2022 durchgeführt. Nach einer kurzen Einführung durch den Projektleiter konnten die Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und Hinweise sowie Rückmeldungen geben. Die im Rahmen der Veranstaltungen gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten haben wir im Bereich Fragen und Antworten ergänzt. Zu den Fragen und Antworten Am 18. März 2021 wurden die Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt 15 Vereinen, Institutionen, Behörden und Unternehmen zu den anstehenden Arbeiten und den weiteren Planungen für die Sanierung des Rummelsburger Sees als Multiplikatoren in einer digitalen Veranstaltung informiert.

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Landschaftsschutzgebiete

Als Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

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