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Gemeinsame Vorteile von Integrität von Flüssen und Auen: Untersuchung der aquatisch-terrestrischen Verbindungen auf interkontinentaler Ebene

Fließgewässer- und Auenökosysteme zählen weltweit zu den am stärksten degradierten Lebensräumen, die unter einer Vielzahl anthropogener Belastungen wie Landwirtschaft, Urbanisierung und Entwaldung leiden. Diese Faktoren bewirken einen rapiden Rückgang der Biodiversität und der ökologischen Integrität. Angesichts der Tatsache, dass globale Schutz- und Wiederherstellungsbemühungen oft unzureichend sind - vor allem aufgrund der Beschränkung auf einzelne Ökosysteme und der begrenzten Reichweite der Initiativen - zielt dieses Projekt darauf ab, auf interkontinentaler Ebene die Zusammenhänge zwischen aquatischen und terrestrischen Ökosystemen zu erforschen und Ansätze für deren Schutz und Renaturierung zu entwickeln. Die Forschung beginnt mit einer Synthese des vorhandenen Wissens über die Renaturierung von Flüssen und Auen, um zu untersuchen, inwiefern aktuelle Projekte aquatisch-terrestrische Verbindungen berücksichtigen. Diese grundlegende Analyse ebnet den Weg für weiterführende empirische Untersuchungen. Anschließend wird die Untersuchung der gegenseitigen Vorteile der Wiederherstellungsbemühungen durch die Analyse der Beziehungen zwischen Gemeinschaften aquatischer Makroinvertebraten und terrestrischen Vogelpopulationen fortgesetzt. Dies wird tiefe Einblicke in die Gesamtintegrität der Ökosysteme und die Wechselwirkungen zwischen Auen- und Wasserhabitaten liefern. Um den Erfolg verschiedener Restaurierungsszenarien vorherzusagen und zu simulieren, werden in diesem Projekt fortschrittliche Techniken des Bayesian Structural Equation Modeling und hochauflösende globale Datensätze genutzt. Diese Modellierung wird die Auswirkungen von Veränderungen im Flussmanagement auf sowohl aquatische als auch angrenzende terrestrische Lebensräume analysieren. Die erwarteten Ergebnisse sollen die Umweltpolitik und Erhaltungsstrategien unterstützen sowie die Implementierung wichtiger internationaler Umweltrahmen fördern. Die gewonnenen Erkenntnisse werden eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung von Strategien zur Ökosystemrestaurierung bieten, die direkt zur Verbesserung der globalen Biodiversität und ökologischen Resilienz beitragen. Diese Ergebnisse werden zukünftige Restaurierungsbemühungen leiten, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse sowohl aquatischer als auch terrestrischer Umgebungen effektiv adressiert werden.

Begleitung und Erforschung von Renaturierungsmaßnahmen von Moorgebieten durch Treibhausgas-Lasersensorik und Modellierung, Teilvorhaben: Einsatz von LTA-UAVs zur Überwachung, Quantifizierung und Optimierung von Renaturierungsmaßnahmen in Moorgebieten

Grundlagen zur Entwicklung und Revitalisierung von Mooren im Nationalpark Harz

Ziel des Vorhabens ist die großflächige Wiederherstellung eines entwässerten Hochharzer Moorkomplexes in der Naturentwicklungszone des Nationalparks. Durch Rückbau vorhandener Entwässerungssysteme sind die standörtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung hochmoortypischer torfbildender Pflanzengesellschaften zu schaffen. Teilziele des Vorhabens sind: Untersuchungen zum Wasser- und Stoffhaushalt vor und nach der Wiedervernässung; Erfassen der Veränderungen klimarelevanter Spurengasaustritte infolge der Wiedervernässung; Beobachtung der Vegetationsentwicklung.

Förderinitiative: Umwelt als knappes Gut, Entwicklung einer Methode zur wirtschaftlichen Bewertung der Sanierung von Böden

Angesichts der Unzulänglichkeit bisher verwendeter Bewertungsverfahren soll in Abstimmung mit einschlägigen Natur- und Ingenieurwissenschaften eine verlässliche, praktikable und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Bewertungsmethodik entwickelt werden. Ein ausführlicher Schlussbericht und eine Publikation liegen vor.

Renaturierung der Biotope fliessender Gewaesser

Anwendung von technischen und pflanzensoziologischen Kenntnissen, um kanalisierte Flussstrecken fuer Wasserlebewesen, besonders Fische, bewohnbar zu machen, sowie die Selbstreinigungskraft der fliessenden Gewaesser zu staerken.

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzung der Naturgüter 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In einem Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe näherer Bestimmung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Entwicklung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Land Sachsen-Anhalt seit 1990 Tabelle (PDF) und Diagramm (PDF) Es kann nicht gewährleistet werden, dass alle Dokumente barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, dies gilt insbesondere für Dokumente vor 2018. Die Quelle, der auf den nachfolgenden Seiten veröffentlichten Dokumente zu den Verordnungen der LSG, liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der jeweiligen Landkreise. Name Code Landkreis/kreisfreie Stadt A Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst LSG0043BLK Burgenlandkreis Aland-Elbe-Niederung LSG0029SDL Stendal Altmärkische Wische LSG0074SDL Stendal Arendsee LSG0004SAW Altmarkkreis Salzwedel Arneburger Hang LSG0009SDL Stendal Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge LSG0001WB_ Wittenberg B Barleber-Jersleber See mit Elbniederung LSG0015MD_ Magdeburg Bergen LSG0020BOE Bördekreis Bode LSG0025___ Bördekreis, Harz, Salzlandkreis C D Dölauer Heide LSG0037___ Halle, Saalekreis Drömling LSG0031___ Altmarkkreis Salzwedel, Bördekreis Dübener Heide LSG0035___ Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg E Elbaue-Wahlenberge LSG0103SDL Stendal Elbetal - zwischen Elster und Sachau LSG0100WB_ Wittenberg Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig LSG0095WB_ Wittenberg Elbtalaue LSG0092JL_ Jerichower Land Elbetal - Crassensee LSG0083___ Wittenberg Elbetal - Prettin LSG0002WB_ Wittenberg Elsnigk - Osternienburger Teiche LSG0081KÖT Anhalt-Bitterfeld Elsteraue LSG0042BLK Burgenlandkreis Elster-Luppe-Aue LSG0045MQ_ Saalekreis Erweiterung des LSG Saale LSG0056BBG Salzlandkreis F Fallstein LSG0027HBS Harz Fauler See LSG0021BOE Bördekreis Finne-Triasland und (Unstrut-Triasland) LSG0055BLK (LSG0040___) Burgenlandkreis (Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis) Flechtinger Höhenzug LSG0013OK_ Bördekreis Floßgaben LSG0062MQ_ Saalekreis Fuhneaue LSG0049___ Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis G Gardelegen-Letzlinger Forst LSG0011SAW Altmarkkreis Salzwedel Geiselaue LSG0079MQ_ Saalekreis Großes Bruch LSG0064___ Bördekreis, Harz Gröster Berge LSG0058MQ_ Saalekreis H Hakel LSG0033___ Harz, Salzlandkreis Harbke-Allertal LSG0012___ Bördekreis Harz und Vorländer LSG0032___ Harz, Mansfeld-Südharz Helmestausee Berga-Kelbra LSG0065SGH Mansfeld-Südharz Henneberg und Osterberg LSG0022BOE Bördekreis Hohe Börde LSG0080OK_ Bördekreis Hohes Holz, Saures Holz mit östlichem Vorland LSG0019BOE Bördekreis Horngrabenniederung LSG0059KÖT Anhalt-Bitterfeld Huy LSG0026HBS Harz I J K Kiesgruben Wallendorf/Schladebach LSG0048MQ_ Saalekreis Kleinhaldenareal im nördlichen Mansfelder Land LSG0082ML_ Mansfeld-Südharz Kleinzerbster Busch LSG0098KÖT Anhalt-Bitterfeld Kuhndorftal LSG0046BLK Burgenlandkreis Kyffhäuser LSG0039SGH Mansfeld-Südharz L Lauchagrund LSG0067MQ_ Saalekreis Laweketal LSG0052___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis Leinewehtal LSG0047BLK Burgenlandkreis Lindhorst - Ramstedter Forst LSG0014BK_ Bördekreis Loburger Vorfläming LSG0078AZE Jerichower Land M Maibachtal LSG0053WSF Burgenlandkreis Mittelelbe / Mittlere Elbe und Mittlere Elbe LSG0023___ und LSG0051___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land, Magdeburg, Salzlandkreis, Wittenberg Mittlere Elbe-Steckby LSG0102AZE Anhalt-Bitterfeld Mosigkauer Heide LSG0054___ Dessau-Roßlau Möckern-Magdeburgerforth LSG0017JL_ Jerichower Land Muldeaue Pouch-Schwemsal LSG0060BTF Anhalt-Bitterfeld Müchelner Kalktäler LSG0063MQ_ Saalekreis N O Ohre- und Elbniederung LSG0109BK_ Bördekreis Oranienbaumer Heide LSG0072___ Dessau-Roßlau, Wittenberg Ostrand der Arendseer Hochfläche LSG0005___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal P Petersberg LSG0036SK_ Saalekreis Porphyrkuppenlandschaft bei Landsberg LSG0069SK_ Saalekreis Q R Roßlauer Vorfläming LSG0076___ Dessau-Roßlau, Wittenberg S Saale LSG0034___ Burgenlandkreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis Saaletal bei Merseburg LSG0111SK_ Saalekreis Salzatal LSG0066SK_ Saalekreis Salzwedel-Diesdorf LSG0007SAW Altmarkkreis Salzwedel Seweckenberge LSG0099QLB Harz Spitzberg LSG0070___ Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld Südliche Goitzsche LSG0085ABI Anhalt-Bitterfeld Süßer See; Süßer und Salziger LSG0038___ Mansfeld-Südharz, Saalekreis T Tanger-Elbeniederung LSG0097SDL Stendal Thiergarten Annaburg LSG0003WB_ Wittenberg U Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe LSG0010___ Altmarkkreis Salzwedel, Stendal Umflutehle-Külzauer Forst LSG0016___ Magdeburg, Jerichower Land Unstrut-Triasland und (Finne-Triasland) LSG0040___ (LSG0055BLK) Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis (Burgenlandkreis) Untere Havel LSG0006SDL Stendal V W Weitzschkerbachtal LSG0073MQ_ Saalekreis Westfläming LSG0068AZE Anhalt-Bitterfeld Wipperniederung LSG0061BBG Salzlandkreis Wittenberger Vorfläming und Zahnabachtal LSG0071WB_ Wittenberg X Y Z Zerbster Land LSG0030___ Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau, Jerichower Land Zerbster Nuthetäler LSG0077AZE Anhalt-Bitterfeld Zichtauer Berge und Klötzer Forst LSG0008SAW Altmarkkreis Salzwedel Letzte Aktualisierung: 10.07.2025

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Geschützte Landschaftsbestandteile (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Mikroplastik als Indikator zur Beurteilung der Interaktion OW-GW

Beurteilung und Bewertung der Interaktion von Oberflächenwasser (OW) und Grundwasser (GW) an Bundeswasserstraßen Mikroplastik soll als Indikator zur Beurteilung der Interaktion OW-GW untersucht und bewertet werden. Im Rahmen des Kooperationsvorhabens mit der Universität Potsdam und der BfG sind sowohl abklärende Laborversuche als auch Feldversuche vorgesehen. Aufgabenstellung und Ziel Kunststoffe haben heute vielfältige Einsatzbereiche in unserer Lebensumwelt und sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mikroplastikpartikel (MPP) stellen einen neuartigen Umweltschadstoff dar, der ubiquitär in allen Umweltbereichen vorkommt. Bisher ist nur sehr wenig über das Umweltverhalten von MPP bekannt, das gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Interesse nimmt jedoch stetig zu. Die hohe Persistenz in der Umwelt stellt zwar eine große Herausforderung für die Reduktion dar, bietet aber gleichzeitig die Möglichkeit, MPP als künstlichen ubiquitären Tracer einzusetzen. Die Wechselwirkung zwischen Oberflächenwasser (OW) und Grundwasser (GW) wird neben den räumlich und zeitlich variablen hydrologischen Randbedingungen maßgeblich durch die geomorphologischen, geologischen und hydrogeologischen Eigenschaften der Gewässersohle bestimmt. Insbesondere die Verringerung der Durchlässigkeit in der Gewässersohle durch Kolmationsprozesse (z. B. Infiltration von Feinmaterial) gilt hierbei als Schlüsselgröße. Ein eindeutiger Nachweis einer dauerhaften Sohlenverdichtung an Bundeswasserstraßen konnte bisher jedoch nicht erbracht werden. Die besonderen Randbedingungen an Bundeswasserstraßen (u. a. Umlagerungs- und Durchmischungsvorgänge) können mit den geohydraulischen Standarduntersuchungsmethoden nicht ausreichend erfasst werden. Die an der BAW weiterentwickelte Gefrierkernmethodik ermöglicht eine räumlich hoch aufgelöste geohydraulische Charakterisierung (Strasser et al. 2015). Durch die ergänzende Messung der MPP-Verteilung im Sediment ist es möglich, Rückschlüsse auf die komplexen hydromorphologischen Prozesse im Gewässerbett während der letzten Jahrzehnte zu ziehen und in die geohydraulische Bewertung einzubeziehen. Ziel des FuE-Vorhabens ist es, aus der MPP-Tiefenverteilung Rückschlüsse auf die Austauschprozesse und die Hydrodynamik in der Gewässersohle von Bundeswasserstraßen zu ziehen und zukünftig die vorhabensbedingten Auswirkungen von wasserbaulichen Unterhaltungs-, Ausbau- und Renaturierungsmaßnahmen besser bewerten und prognostizieren zu können. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die OW-GW-Interaktion an Bundeswasserstraßen kann durch Unterhaltungs-, Ausbau- und Renaturierungsmaßnahmen erheblich verändert werden. Die Auswirkungen der wasserbaulichen Maßnahmen auf die Gewässersohle und die Grundwasserverhältnisse können mit den vorhandenen Standardverfahren nicht hinreichend genau erfasst werden. Im Rahmen des FuE-Vorhabens soll ein vergleichsweise einfaches und kostengünstiges Prognose- und Bewertungsinstrument zur Erfassung der geohydraulischen Ausgangsbedingungen an der Gewässersohle entwickelt werden. Damit sollen die Einflüsse von wasserbaulichen Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen auf den Wasser- und Stoffaustausch über die Gewässersohle und das Ufer besser untersucht und bewertet werden können. Dadurch können Konfliktpotenziale und wasserwirtschaftliche Anforderungen besser erkannt und ggf. reduziert werden. Darüber hinaus kann die Planungssicherheit von WSV-Projekten verbessert werden, was mit relevanten Zeit- und Kostenvorteilen verbunden ist.

Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

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