Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
Renaturierung mit Wildpflanzen aus Region, Einteilung in 22 Ursprungsgebiete, Genehmigung für gebietsfremdes Saatgut, Empfehlungen des Forschungsprojektes RegioDiv, Erhalt der Artenvielfalt; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Angesichts der Unzulänglichkeit bisher verwendeter Bewertungsverfahren soll in Abstimmung mit einschlägigen Natur- und Ingenieurwissenschaften eine verlässliche, praktikable und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Bewertungsmethodik entwickelt werden. Ein ausführlicher Schlussbericht und eine Publikation liegen vor.
Die fortschreitende Entwaldung in den Tropen erfordert die Erforschung von Landnutzungskonzepten, welche die Entwaldung reduzieren, die Wiederherstellung von Waldflächen fördern und gleichzeitig die Sicherung des Lebensunterhaltes für die Bevölkerung gewährleisten. Aufforstungen mit schnell wachsenden Wertholzarten können einen solchen Ansatz darstellen. Das größte Hindernis für deren Umsetzung stellt jedoch der lange Zeitraum bis zur Erwirtschaftung erster Rückflüsse dar. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, mit Hilfe der Einbringung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen in Holzplantagen einen früheren Cash-flow zu ermöglichen und somit Aufforstungen finanziell attraktiver zu gestalten. Zur Überprüfung dieses agroforstlichen Ansatzes sollen beispielhaft für tropische Gebiete Versuchspflanzungen in Panama angelegt werden. Das Versuchsdesign ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Wertholz- Feldfrucht-Kombinationen sowie die Untersuchung der Interaktionen zwischen den beteiligten Arten in Abhängigkeit von verschiedenen Steuergrößen, wie z.B. dem Pflanzabstand. Ziel ist eine Bewertung der ökologischen und sozioökonomischen Eignung der untersuchten Systeme als nachhaltiges Landnutzungskonzept.
Naturschutzfachliche Untersuchungen als Basis eines Maßnahmenkataloges zur Wiedervernässung eines Erlenbruchwaldes unter Einbezug verschiedener Nutzungsinteressen (Forst, Landwirtschaft, Naturschutz, Unterhaltungsverbände).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1001 |
| Europa | 29 |
| Kommune | 72 |
| Land | 964 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Weitere | 138 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 269 |
| Zivilgesellschaft | 89 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 15 |
| Förderprogramm | 860 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Taxon | 4 |
| Text | 398 |
| Umweltprüfung | 449 |
| WRRL-Maßnahme | 60 |
| unbekannt | 154 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 926 |
| Offen | 1005 |
| Unbekannt | 25 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1918 |
| Englisch | 140 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 102 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 525 |
| Keine | 1020 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 34 |
| Webseite | 419 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1190 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1799 |
| Luft | 738 |
| Mensch und Umwelt | 1956 |
| Wasser | 1379 |
| Weitere | 1956 |