API src

Found 75 results.

Related terms

Geschirrspüler: Im ECO-Programm Wasser und Strom sparen

<p> Wie Sie bei Ihrer Spülmaschine Energie sparen <ul> <li>Eine voll beladene Spülmaschine im Eco-Programm ist sparsamer als das Spülen per Hand.</li> <li>Kaufen Sie eine Spülmaschine mit niedrigem Strom- und Wasserverbrauch.</li> <li>Nutzen Sie das ECO- oder Energiesparprogramm Ihres Geschirrspülers und lassen Sie ihn nur voll beladen laufen.</li> <li>Spülen Sie das Geschirr nicht vor, insbesondere nicht mit warmem Wasser.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Das Spülen von Geschirr verbraucht Wasser, Energie zum Wärmen von Wasser und Spülmittel und belastet so <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, Grundwasserspeicher und Gewässer. Da moderne Spülmaschinen nur noch ca. 10 Liter Wasser und weniger als 1 kWh Strom pro Spülgang benötigen, ist in den meisten Fällen das Spülen in der Maschine effizienter als das Spülen von Hand – vorausgesetzt, die Maschine ist voll beladen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Geschirrspüler </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich die Weiternutzung oder Reparatur von Geschirrspülern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt grundsätzlich nicht. Ausnahme: bei intensiver Nutzung und Effizienzklasse A oder schlechter (alt) ist ein Austausch ökologisch sinnvoll, aber nicht finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: bei Defekten ab 300 € (ökonomisch) und Effizienzklasse A oder schlechter bei normaler bzw. A+ oder schlechter bei intensiver Nutzung (ökologisch). Neugeräte werden mit Klasse A (neu) angenommen, intensive Nutzung = mind. 8×/Woche, normale = 5–6×/Woche.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Sparsames Gerät kaufen: </strong>Achten Sie beim Kauf auf den Strom- und Wasserverbrauch des Geschirrspülers.</p> <p>Diese und weitere Informationen finden Sie auf dem neuen EU-Energielabel, mit dem seit 1. März 2021 alle Geschirrspüler gekennzeichnet sein müssen. Die Energieeffizienzklassen unterteilen sich in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Achten Sie auf die konkreten Verbrauchsdaten des jeweiligen Modells, denn auch innerhalb der effizientesten Klasse gibt es noch Unterschiede. Auf dem Label sind auch die Spüldauer im ECO-Programm angegeben und wie laut die Maschine ist. Ein QR-Code verlinkt direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL), wo weitere Informationen über das betreffende Model verfügbar sind.</p> <p><strong>Länger nutzen:</strong> Geschirrspülmaschinen so lange wie möglich zu nutzen, ist fast immer gut für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und immer gut für die Haushaltskasse. Nur wenn besonders ineffiziente alte Geräte (Effizienz A vor dem Update der Effizienzklassen im Jahr 2021) sehr intensiv genutzt werden (mindestens 8 Spülgänge pro Woche), kann der Austausch gut fürs Klima sein. Auch eine Reparatur lohnt sich für das Klima fast immer. Für die Haushaltskasse lohnt sich die Reparatur meist auch. Nur für weniger effiziente, aber intensiv genutzte Maschinen und bei teuren Defekten von über 300 € spart der Austausch auf längere Sicht Kosten. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung oben.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Geschirrspüler sein.</li> <li>Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> <li>Informieren Sie sich, ob der Hersteller eine produktlebenslange Garantie auf Wassersicherheit gibt.</li> </ul> <p><strong>Passende Größe wählen:</strong> Geschirrspüler gibt es in zwei Bauformen mit 45 cm und 60 cm Baubreite. Für Haushalte ab zwei Personen werden Geräte mit 60 cm Baubreite empfohlen, da diese, wenn sie voll beladen werden, am effizientesten sind. Diese Bauform verbraucht bei viel Rauminhalt verhältnismäßig wenig Strom und Wasser. Wenn in kleinen Küchen zu wenig Stellplatz ist oder die Gefahr besteht, dass die Spülmaschine nicht voll wird (z.B. in Singlehaushalten mit wenig Geschirr), dann sind Geräte mit 45 cm Baubreite besser geeignet, auch wenn ihr spezifischer Strom- und Wasserverbrauch höher ist als bei den breiten Geräten.</p> <p>Darüber hinaus unterscheiden sich Geschirrspüler in ihrer Bauart: So können Sie freistehende oder teil- und vollintegrierte Geschirrspüler erwerben. Laut Stiftung Warentest sind freistehende Varianten häufig billiger als teil- und vollintegrierte Geschirrspüler. Für den Wasser- oder Energieverbrauch spielt es keine Rolle.</p> <p><strong>Leise Geräte bevorzugen: </strong>Gerade in offenen Wohnküchen können Geschirrspüler durch ihre Lautstärke stören. Achten Sie deshalb beim Kauf auf den Geräuschpegel der Spülmaschine. Diesen finden Sie auch auf dem EU-Energielabel: Leise Geräte (Breite 60 cm) sollten weniger als 44 dB(A), kleine Geräte (Breite 45 cm) weniger als 46 dB(A) haben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps12_geschirrspuler.jpg"> </a> <strong> ECO-Taste: Kleiner Knopf mit Wirkung </strong> Quelle: Umweltbundesamt <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Geschirrspülers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Wenden Sie einmal pro Monat einen Spülgang mit 65 °C an, um Fettablagerungen in Ihrer Spülmaschine vorzubeugen. Dies schützt vor technischen Defekten.</li> <li>Kalkablagerungen können die Effizienz Ihres Geschirrspülers reduzieren und die Lebensdauer verkürzen. Für ein gutes Spülergebnis füllen Sie das Regeneriersalz regelmäßig nach oder verwenden Sie Tabs, die Entkalker enthalten.</li> <li>Bevorzugen Sie umwelt- und gesundheitsverträgliche <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/maschinengeschirrspuelmittel/maschinengeschirrspuelmittel-multifunktional-ausgabe-juli-2018">Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel</a>.</li> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Beim Spülen mit der Hand: Spülen Sie nicht unter fließendem Wasser und verwenden Sie das Spülmittel sparsam.</li> <li>Informationen zu <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-freiwillige-garantien-5102">Zusatzgarantien</a> finden Sie bei den Verbraucherzentralen.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu den Themen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/24333">Ökostrom</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Produkte länger nutzen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeschirrspüler </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> Wie Sie bei Ihrer Spülmaschine Energie sparen <ul> <li>Eine voll beladene Spülmaschine im Eco-Programm ist sparsamer als das Spülen per Hand.</li> <li>Kaufen Sie eine Spülmaschine mit niedrigem Strom- und Wasserverbrauch.</li> <li>Nutzen Sie das ECO- oder Energiesparprogramm Ihres Geschirrspülers und lassen Sie ihn nur voll beladen laufen.</li> <li>Spülen Sie das Geschirr nicht vor, insbesondere nicht mit warmem Wasser.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Das Spülen von Geschirr verbraucht Wasser, Energie zum Wärmen von Wasser und Spülmittel und belastet so <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, Grundwasserspeicher und Gewässer. Da moderne Spülmaschinen nur noch ca. 10 Liter Wasser und weniger als 1 kWh Strom pro Spülgang benötigen, ist in den meisten Fällen das Spülen in der Maschine effizienter als das Spülen von Hand – vorausgesetzt, die Maschine ist voll beladen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Geschirrspüler </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich die Weiternutzung oder Reparatur von Geschirrspülern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt grundsätzlich nicht. Ausnahme: bei intensiver Nutzung und Effizienzklasse A oder schlechter (alt) ist ein Austausch ökologisch sinnvoll, aber nicht finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: bei Defekten ab 300 € (ökonomisch) und Effizienzklasse A oder schlechter bei normaler bzw. A+ oder schlechter bei intensiver Nutzung (ökologisch). Neugeräte werden mit Klasse A (neu) angenommen, intensive Nutzung = mind. 8×/Woche, normale = 5–6×/Woche.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Sparsames Gerät kaufen: </strong>Achten Sie beim Kauf auf den Strom- und Wasserverbrauch des Geschirrspülers.</p> <p>Diese und weitere Informationen finden Sie auf dem neuen EU-Energielabel, mit dem seit 1. März 2021 alle Geschirrspüler gekennzeichnet sein müssen. Die Energieeffizienzklassen unterteilen sich in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Achten Sie auf die konkreten Verbrauchsdaten des jeweiligen Modells, denn auch innerhalb der effizientesten Klasse gibt es noch Unterschiede. Auf dem Label sind auch die Spüldauer im ECO-Programm angegeben und wie laut die Maschine ist. Ein QR-Code verlinkt direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL), wo weitere Informationen über das betreffende Model verfügbar sind.</p> <p><strong>Länger nutzen:</strong> Geschirrspülmaschinen so lange wie möglich zu nutzen, ist fast immer gut für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und immer gut für die Haushaltskasse. Nur wenn besonders ineffiziente alte Geräte (Effizienz A vor dem Update der Effizienzklassen im Jahr 2021) sehr intensiv genutzt werden (mindestens 8 Spülgänge pro Woche), kann der Austausch gut fürs Klima sein. Auch eine Reparatur lohnt sich für das Klima fast immer. Für die Haushaltskasse lohnt sich die Reparatur meist auch. Nur für weniger effiziente, aber intensiv genutzte Maschinen und bei teuren Defekten von über 300 € spart der Austausch auf längere Sicht Kosten. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung oben.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Geschirrspüler sein.</li> <li>Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> <li>Informieren Sie sich, ob der Hersteller eine produktlebenslange Garantie auf Wassersicherheit gibt.</li> </ul> <p><strong>Passende Größe wählen:</strong> Geschirrspüler gibt es in zwei Bauformen mit 45 cm und 60 cm Baubreite. Für Haushalte ab zwei Personen werden Geräte mit 60 cm Baubreite empfohlen, da diese, wenn sie voll beladen werden, am effizientesten sind. Diese Bauform verbraucht bei viel Rauminhalt verhältnismäßig wenig Strom und Wasser. Wenn in kleinen Küchen zu wenig Stellplatz ist oder die Gefahr besteht, dass die Spülmaschine nicht voll wird (z.B. in Singlehaushalten mit wenig Geschirr), dann sind Geräte mit 45 cm Baubreite besser geeignet, auch wenn ihr spezifischer Strom- und Wasserverbrauch höher ist als bei den breiten Geräten.</p> <p>Darüber hinaus unterscheiden sich Geschirrspüler in ihrer Bauart: So können Sie freistehende oder teil- und vollintegrierte Geschirrspüler erwerben. Laut Stiftung Warentest sind freistehende Varianten häufig billiger als teil- und vollintegrierte Geschirrspüler. Für den Wasser- oder Energieverbrauch spielt es keine Rolle.</p> <p><strong>Leise Geräte bevorzugen: </strong>Gerade in offenen Wohnküchen können Geschirrspüler durch ihre Lautstärke stören. Achten Sie deshalb beim Kauf auf den Geräuschpegel der Spülmaschine. Diesen finden Sie auch auf dem EU-Energielabel: Leise Geräte (Breite 60 cm) sollten weniger als 44 dB(A), kleine Geräte (Breite 45 cm) weniger als 46 dB(A) haben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps12_geschirrspuler.jpg"> </a> <strong> ECO-Taste: Kleiner Knopf mit Wirkung </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Geschirrspülers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Umwelttipp&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Wenden Sie einmal pro Monat einen Spülgang mit 65 °C an, um Fettablagerungen in Ihrer Spülmaschine vorzubeugen. Dies schützt vor technischen Defekten.</li> <li>Kalkablagerungen können die Effizienz Ihres Geschirrspülers reduzieren und die Lebensdauer verkürzen. Für ein gutes Spülergebnis füllen Sie das Regeneriersalz regelmäßig nach oder verwenden Sie Tabs, die Entkalker enthalten.</li> <li>Bevorzugen Sie umwelt- und gesundheitsverträgliche <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/maschinengeschirrspuelmittel/maschinengeschirrspuelmittel-multifunktional-ausgabe-juli-2018">Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel</a>.</li> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Beim Spülen mit der Hand: Spülen Sie nicht unter fließendem Wasser und verwenden Sie das Spülmittel sparsam.</li> <li>Informationen zu <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-freiwillige-garantien-5102">Zusatzgarantien</a> finden Sie bei den Verbraucherzentralen.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu den Themen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/24333">Ökostrom</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Produkte länger nutzen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeschirrspüler </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt

<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. &nbsp;Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.  </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Textilien hochwertig recyceln - Erkenntnisgewinn und Aufnahme von Designanforderungen durch Spinnanalytik von Rezyklaten, TP: Prozessstrometablierung und Evaluation der Rezyklatfaser

Ertüchtigung der deutschen PV-Industrie zur effektiven Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und des Energielabels der EU, Teilvorhaben: Analyse und Optimierung von Glas-Glas-Modulen

Zentrales Ziel des Gesamtvorhabens ist es nachhaltige Solarmodule zu entwickeln, welche die geplante EU-Verordnung zum Ökodesgin und zum Energielabel überdurchschnittlich erfüllen. Thematische Schwerpunkte zur Optimierung im Projekt sind (1) Recyclebarkeit, (2) Material- und Energieverbrauch, (3) Vermeidung umweltbedenklicher Stoffe, (4) Reparierbarkeit, (5) Ertrag und Zuverlässigkeit. Das vorgeschlagene Teilprojekt von SOLARWATT befasst sich mit der praktischen Umsetzung von Optimierungsmöglichkeiten, die im Rahmen des Gesamtprojektes erarbeitet werden. SOLARWATT wird gemeinsam mit den Partnern im Forschungsverbundvorhaben theoretische und experimentelle Fragestellungen bezüglich BOM, Verbindungstechnik und Moduldesign bearbeiten mit der Zielsetzung eine Optimierung bzgl. eines oder mehrere Schwerpunkte (1-5) zu erfüllen. Hierzu wird SOLARWATT im Rahmen des Teilprojektes durch Fertigung und Erprobung von Modul Prototypen beitragen. Ziel ist es innerhalb des Projektes Vorentscheidungen bzgl. BOM, Layout und Fertigungstechnologie zu erarbeiten, die nachfolgend eine risikoarme Überführung in eine Serienproduktion ermöglichen. Hierzu werden die vorgeschlagenen Optimierungen bezüglich Ihrer Eignung für SOLARWATT bezgl. Fertigbarkeit, Qualität, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit unterworfen. Es wird innerhalb des Teilprojektes bewertet welche technischen Lösungen die größte Aussicht haben zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der SOLARWATT Produkte beizutragen.

Ertüchtigung der deutschen PV-Industrie zur effektiven Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und des Energielabels der EU, Teilvorhaben: Nachhaltiges Moduldesign, Effizienz, LCA, Reparierbarkeit und Transfer

Das Teilvorhaben befasst sich mit der Konzipierung eines recyclingfähigen und reparierbaren Solarmoduldesigns. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von alternativen Einkapselungsmaterialien, Rückseitenfolien und einem entfernbarem 'potting-Material' in der Anschlussdose sowie der Verringerung des Material- und Energieeinsatzes im Herstellungsprozess. Außerdem befasst sich das Teilvorhaben mit der Aufarbeitung, Dissemination und dem Transfer der gewonnen Projektergebnisse. Im Hinblick auf die Senkung des Material- und Energieeinsatzes werden am Markt gegenwärtige Solarmoduldesigns untersucht. Insbesondere erfolgt eine Materialeinsatzoptimierung (Verringerung des Aluminiums und Glasbedarfs) unter Berücksichtigung der Modulbefestigung, der Rahmenausbildung und der Glasauswahl. Außerdem werden alternative Materialien als Grundlage für die eingesetzten Modulkomponenten ausgewählt. Ein weiterer Schwerpunkt stellen die Herstellungsrouten im Hinblick auf Umweltauswirkungen dar. Es wird eine Bewertung der Modulkonzepte, Modulmaterialien und Recyclingverfahren mit einer umfassenden Lebenszyklusanalyse (LCA) in Ecoinvest vorgenommen. Ein weiteres Ziel ist es, die Reparierbarkeit von Solarmodulen zu ermöglichen und dadurch die Ausfallwahrscheinlichkeit im Schadensfall zu verringern. Dafür sollen die Zelltopologie und Modulkomponenten wie die Anschlussdose untersucht und Konzepte zur Entfernung des Potting-Materials entwickelt werden, die einen Austausch der Bypass-Diode ermöglichen. Zusätzlich stehen der Austausch der Stecker und der Anschlussdose im Fokus des Teilvorhabens. Schließlich werden Strategien und Konzepte zur gesellschaftlichen Einbindung und zur Erzeugung von Handlungsbereitschaft entwickelt. Weiterhin erfolgt eine Erstellung von Konzepten zur Förderung der Marktakzeptanz für eventuell auftretenden Mehrkosten durch Verbesserungen im Ökodesign.

Ertüchtigung der deutschen PV-Industrie zur effektiven Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und des Energielabels der EU, Teilvorhaben: Recycling, Vermeidung umweltschädlicher Materialien und Steigerung des Lebensdauerenergieertrags von Solarmodulen

Bislang ist die Kaufentscheidung bei Solarmodulen überwiegend preisgetrieben. Bewertungskriterien wie die Recyclingfähigkeit, die CO2-Emission bei der Herstellung oder die Vermeidung umweltbedenklicher Stoffe spielen eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung. Aus diesem Grund wird auf EU-Ebene eine Ökodesign-Verordnung mit einem dazugehörigen Energielabel für Solarmodule vorbereitet, die 2023 in Kraft treten soll. Der Kunde soll Informationen zur Nachhaltigkeit des Solarmodules erhalten. Darüber hinaus sollen Solarmodule vom Markt ferngehalten werden, die gewisse Grenzwerte überschreiten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, nachhaltige Solarmodule, Herstellungs- und Recyclingverfahren zu entwickeln und im Produktionsmaßstab zu demonstrieren, die die geplante EU-Verordnung zum Ökodesgin und Energielabel überdurchschnittlich erfüllen. Insbesondere werden die folgenden Nachhaltigkeitsmerkmale entwickelt: (1) Recyclebarkeit und Einsatz von Sekundärrohstoffen, (2) geringer Material- und Energieverbrauch bei der Modulherstellung, (3) Vermeidung umweltbedenklichen Stoffe, (4) Reparierbarkeit des Solarmoduls, (5) Erhöhung des Jahresenergieertrages und der Modulzuverlässigkeit (Degradationsrate, Lebensdauer, Ausfall). Die Material- und Solarmodulentwicklungen werden ganzheitlich mit einer Lebenszyklusanalyse bewertet. Als Ziel gilt es, einen CO2-Fußabdruck von unter 20 g CO2eg/kWh zu erreichen und Konzepte aufzuzeigen, die den Bedarf an Blei, Antimon und Fluor im Modul bei gleichbleibenden Kosten eliminieren, das Recycling als Sekundärrohstoff ermöglichen, die Reparatur der Bypass-Dioden erlauben und eine geringe Degradation und eine hohe Lebensdauer aufweisen.

Ertüchtigung der deutschen PV-Industrie zur effektiven Umsetzung der Ökodesign-Verordnung und des Energielabels der EU

Bislang ist die Kaufentscheidung bei Solarmodulen überwiegend preisgetrieben. Bewertungskriterien wie die Recyclingfähigkeit, die CO2-Emission bei der Herstellung oder die Vermeidung umweltbedenklicher Stoffe spielen eine untergeordnete Rolle bei der Kaufentscheidung. Aus diesem Grund wird auf EU-Ebene eine Ökodesign-Verordnung mit einem dazugehörigen Energielabel für Solarmodule vorbereitet, die 2023 in Kraft treten soll. Der Kunde soll Informationen zur Nachhaltigkeit des Solarmodules erhalten. Darüber hinaus sollen Solarmodule vom Markt ferngehalten werden, die gewisse Grenzwerte überschreiten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, nachhaltige Solarmodule, Herstellungs- und Recyclingverfahren zu entwickeln und im Produktionsmaßstab zu demonstrieren, die die geplante EU-Verordnung zum Ökodesgin und Energielabel überdurchschnittlich erfüllen. Insbesondere werden die folgenden Nachhaltigkeitsmerkmale entwickelt: (1) Recyclebarkeit und Einsatz von Sekundärrohstoffen, (2) geringer Material- und Energieverbrauch bei der Modulherstellung, (3) Vermeidung umweltbedenklichen Stoffe, (4) Reparierbarkeit des Solarmoduls, (5) Erhöhung des Jahresenergieertrages und der Modulzuverlässigkeit (Degradationsrate, Lebensdauer, Ausfall). Die Material- und Solarmodulentwicklungen werden ganzheitlich mit einer Lebenszyklusanalyse bewertet. Als Ziel gilt es, einen CO2-Fußabdruck von unter 20 g CO2eg/kWh zu erreichen und Konzepte aufzuzeigen, die den Bedarf an Blei, Antimon und Fluor im Modul bei gleichbleibenden Kosten eliminieren, das Recycling als Sekundärrohstoff ermöglichen, die Reparatur der Bypass-Dioden erlauben und eine geringe Degradation und eine hohe Lebensdauer aufweisen.

Holistische Erforschung eines Wirtschaftskreislaufs für Produkte in der Textil- und Bekleidungsbranche mit den Schwerpunkten Design4Recycling und Färbestrategien, TP: Design4Recycling

Erforschung einer multifunktionalen Leistungseinheit zum kombinierten Antrieb des Motors und Netzanbindung von Elektrofahrzeugen

Nachhaltige Industrieelektronik durch zertifizierfähige Nutzzeitverlängerung nach Repair, Remanufacture, Refurbishing, Teilvorhaben: Zukunftsfähige zirkuläre Elektroniklösungen für nachhaltige Bahninfrastruktur

1 2 3 4 5 6 7 8