<p> <p>Bisher wurden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Grundlage sind EU-Regeln, die Deutschland im Februar 2026 in deutsches Recht umgesetzt hat.</p> </p><p>Bisher wurden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Grundlage sind EU-Regeln, die Deutschland im Februar 2026 in deutsches Recht umgesetzt hat.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>änderte und ergänzte die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und findet ab dem 27. September 2026 Anwendung. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten. Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Wie Sie bei Ihrer Spülmaschine Energie sparen <ul> <li>Eine voll beladene Spülmaschine im Eco-Programm ist sparsamer als das Spülen per Hand.</li> <li>Kaufen Sie eine Spülmaschine mit niedrigem Strom- und Wasserverbrauch.</li> <li>Nutzen Sie das ECO- oder Energiesparprogramm Ihres Geschirrspülers und lassen Sie ihn nur voll beladen laufen.</li> <li>Spülen Sie das Geschirr nicht vor, insbesondere nicht mit warmem Wasser.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Das Spülen von Geschirr verbraucht Wasser, Energie zum Wärmen von Wasser und Spülmittel und belastet so <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, Grundwasserspeicher und Gewässer. Da moderne Spülmaschinen nur noch ca. 10 Liter Wasser und weniger als 1 kWh Strom pro Spülgang benötigen, ist in den meisten Fällen das Spülen in der Maschine effizienter als das Spülen von Hand – vorausgesetzt, die Maschine ist voll beladen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Geschirrspüler </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich die Weiternutzung oder Reparatur von Geschirrspülern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt grundsätzlich nicht. Ausnahme: bei intensiver Nutzung und Effizienzklasse A oder schlechter (alt) ist ein Austausch ökologisch sinnvoll, aber nicht finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: bei Defekten ab 300 € (ökonomisch) und Effizienzklasse A oder schlechter bei normaler bzw. A+ oder schlechter bei intensiver Nutzung (ökologisch). Neugeräte werden mit Klasse A (neu) angenommen, intensive Nutzung = mind. 8×/Woche, normale = 5–6×/Woche.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Sparsames Gerät kaufen: </strong>Achten Sie beim Kauf auf den Strom- und Wasserverbrauch des Geschirrspülers.</p> <p>Diese und weitere Informationen finden Sie auf dem neuen EU-Energielabel, mit dem seit 1. März 2021 alle Geschirrspüler gekennzeichnet sein müssen. Die Energieeffizienzklassen unterteilen sich in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Achten Sie auf die konkreten Verbrauchsdaten des jeweiligen Modells, denn auch innerhalb der effizientesten Klasse gibt es noch Unterschiede. Auf dem Label sind auch die Spüldauer im ECO-Programm angegeben und wie laut die Maschine ist. Ein QR-Code verlinkt direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL), wo weitere Informationen über das betreffende Model verfügbar sind.</p> <p><strong>Länger nutzen:</strong> Geschirrspülmaschinen so lange wie möglich zu nutzen, ist fast immer gut für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und immer gut für die Haushaltskasse. Nur wenn besonders ineffiziente alte Geräte (Effizienz A vor dem Update der Effizienzklassen im Jahr 2021) sehr intensiv genutzt werden (mindestens 8 Spülgänge pro Woche), kann der Austausch gut fürs Klima sein. Auch eine Reparatur lohnt sich für das Klima fast immer. Für die Haushaltskasse lohnt sich die Reparatur meist auch. Nur für weniger effiziente, aber intensiv genutzte Maschinen und bei teuren Defekten von über 300 € spart der Austausch auf längere Sicht Kosten. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung oben.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Geschirrspüler sein.</li> <li>Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> <li>Informieren Sie sich, ob der Hersteller eine produktlebenslange Garantie auf Wassersicherheit gibt.</li> </ul> <p><strong>Passende Größe wählen:</strong> Geschirrspüler gibt es in zwei Bauformen mit 45 cm und 60 cm Baubreite. Für Haushalte ab zwei Personen werden Geräte mit 60 cm Baubreite empfohlen, da diese, wenn sie voll beladen werden, am effizientesten sind. Diese Bauform verbraucht bei viel Rauminhalt verhältnismäßig wenig Strom und Wasser. Wenn in kleinen Küchen zu wenig Stellplatz ist oder die Gefahr besteht, dass die Spülmaschine nicht voll wird (z.B. in Singlehaushalten mit wenig Geschirr), dann sind Geräte mit 45 cm Baubreite besser geeignet, auch wenn ihr spezifischer Strom- und Wasserverbrauch höher ist als bei den breiten Geräten.</p> <p>Darüber hinaus unterscheiden sich Geschirrspüler in ihrer Bauart: So können Sie freistehende oder teil- und vollintegrierte Geschirrspüler erwerben. Laut Stiftung Warentest sind freistehende Varianten häufig billiger als teil- und vollintegrierte Geschirrspüler. Für den Wasser- oder Energieverbrauch spielt es keine Rolle.</p> <p><strong>Leise Geräte bevorzugen: </strong>Gerade in offenen Wohnküchen können Geschirrspüler durch ihre Lautstärke stören. Achten Sie deshalb beim Kauf auf den Geräuschpegel der Spülmaschine. Diesen finden Sie auch auf dem EU-Energielabel: Leise Geräte (Breite 60 cm) sollten weniger als 44 dB(A), kleine Geräte (Breite 45 cm) weniger als 46 dB(A) haben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps12_geschirrspuler.jpg"> </a> <strong> ECO-Taste: Kleiner Knopf mit Wirkung </strong> Quelle: Umweltbundesamt <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Geschirrspülers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Wenden Sie einmal pro Monat einen Spülgang mit 65 °C an, um Fettablagerungen in Ihrer Spülmaschine vorzubeugen. Dies schützt vor technischen Defekten.</li> <li>Kalkablagerungen können die Effizienz Ihres Geschirrspülers reduzieren und die Lebensdauer verkürzen. Für ein gutes Spülergebnis füllen Sie das Regeneriersalz regelmäßig nach oder verwenden Sie Tabs, die Entkalker enthalten.</li> <li>Bevorzugen Sie umwelt- und gesundheitsverträgliche <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/maschinengeschirrspuelmittel/maschinengeschirrspuelmittel-multifunktional-ausgabe-juli-2018">Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel</a>.</li> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Beim Spülen mit der Hand: Spülen Sie nicht unter fließendem Wasser und verwenden Sie das Spülmittel sparsam.</li> <li>Informationen zu <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-freiwillige-garantien-5102">Zusatzgarantien</a> finden Sie bei den Verbraucherzentralen.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu den Themen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/24333">Ökostrom</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Produkte länger nutzen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeschirrspüler </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> Wie Sie bei Ihrer Spülmaschine Energie sparen <ul> <li>Eine voll beladene Spülmaschine im Eco-Programm ist sparsamer als das Spülen per Hand.</li> <li>Kaufen Sie eine Spülmaschine mit niedrigem Strom- und Wasserverbrauch.</li> <li>Nutzen Sie das ECO- oder Energiesparprogramm Ihres Geschirrspülers und lassen Sie ihn nur voll beladen laufen.</li> <li>Spülen Sie das Geschirr nicht vor, insbesondere nicht mit warmem Wasser.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Das Spülen von Geschirr verbraucht Wasser, Energie zum Wärmen von Wasser und Spülmittel und belastet so <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>, Grundwasserspeicher und Gewässer. Da moderne Spülmaschinen nur noch ca. 10 Liter Wasser und weniger als 1 kWh Strom pro Spülgang benötigen, ist in den meisten Fällen das Spülen in der Maschine effizienter als das Spülen von Hand – vorausgesetzt, die Maschine ist voll beladen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_geschirrspueler.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Geschirrspüler </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich die Weiternutzung oder Reparatur von Geschirrspülern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt grundsätzlich nicht. Ausnahme: bei intensiver Nutzung und Effizienzklasse A oder schlechter (alt) ist ein Austausch ökologisch sinnvoll, aber nicht finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: bei Defekten ab 300 € (ökonomisch) und Effizienzklasse A oder schlechter bei normaler bzw. A+ oder schlechter bei intensiver Nutzung (ökologisch). Neugeräte werden mit Klasse A (neu) angenommen, intensive Nutzung = mind. 8×/Woche, normale = 5–6×/Woche.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Sparsames Gerät kaufen: </strong>Achten Sie beim Kauf auf den Strom- und Wasserverbrauch des Geschirrspülers.</p> <p>Diese und weitere Informationen finden Sie auf dem neuen EU-Energielabel, mit dem seit 1. März 2021 alle Geschirrspüler gekennzeichnet sein müssen. Die Energieeffizienzklassen unterteilen sich in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Achten Sie auf die konkreten Verbrauchsdaten des jeweiligen Modells, denn auch innerhalb der effizientesten Klasse gibt es noch Unterschiede. Auf dem Label sind auch die Spüldauer im ECO-Programm angegeben und wie laut die Maschine ist. Ein QR-Code verlinkt direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL), wo weitere Informationen über das betreffende Model verfügbar sind.</p> <p><strong>Länger nutzen:</strong> Geschirrspülmaschinen so lange wie möglich zu nutzen, ist fast immer gut für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und immer gut für die Haushaltskasse. Nur wenn besonders ineffiziente alte Geräte (Effizienz A vor dem Update der Effizienzklassen im Jahr 2021) sehr intensiv genutzt werden (mindestens 8 Spülgänge pro Woche), kann der Austausch gut fürs Klima sein. Auch eine Reparatur lohnt sich für das Klima fast immer. Für die Haushaltskasse lohnt sich die Reparatur meist auch. Nur für weniger effiziente, aber intensiv genutzte Maschinen und bei teuren Defekten von über 300 € spart der Austausch auf längere Sicht Kosten. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung oben.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Geschirrspüler sein.</li> <li>Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> <li>Informieren Sie sich, ob der Hersteller eine produktlebenslange Garantie auf Wassersicherheit gibt.</li> </ul> <p><strong>Passende Größe wählen:</strong> Geschirrspüler gibt es in zwei Bauformen mit 45 cm und 60 cm Baubreite. Für Haushalte ab zwei Personen werden Geräte mit 60 cm Baubreite empfohlen, da diese, wenn sie voll beladen werden, am effizientesten sind. Diese Bauform verbraucht bei viel Rauminhalt verhältnismäßig wenig Strom und Wasser. Wenn in kleinen Küchen zu wenig Stellplatz ist oder die Gefahr besteht, dass die Spülmaschine nicht voll wird (z.B. in Singlehaushalten mit wenig Geschirr), dann sind Geräte mit 45 cm Baubreite besser geeignet, auch wenn ihr spezifischer Strom- und Wasserverbrauch höher ist als bei den breiten Geräten.</p> <p>Darüber hinaus unterscheiden sich Geschirrspüler in ihrer Bauart: So können Sie freistehende oder teil- und vollintegrierte Geschirrspüler erwerben. Laut Stiftung Warentest sind freistehende Varianten häufig billiger als teil- und vollintegrierte Geschirrspüler. Für den Wasser- oder Energieverbrauch spielt es keine Rolle.</p> <p><strong>Leise Geräte bevorzugen: </strong>Gerade in offenen Wohnküchen können Geschirrspüler durch ihre Lautstärke stören. Achten Sie deshalb beim Kauf auf den Geräuschpegel der Spülmaschine. Diesen finden Sie auch auf dem EU-Energielabel: Leise Geräte (Breite 60 cm) sollten weniger als 44 dB(A), kleine Geräte (Breite 45 cm) weniger als 46 dB(A) haben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps12_geschirrspuler.jpg"> </a> <strong> ECO-Taste: Kleiner Knopf mit Wirkung </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Geschirrspülers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Wenden Sie einmal pro Monat einen Spülgang mit 65 °C an, um Fettablagerungen in Ihrer Spülmaschine vorzubeugen. Dies schützt vor technischen Defekten.</li> <li>Kalkablagerungen können die Effizienz Ihres Geschirrspülers reduzieren und die Lebensdauer verkürzen. Für ein gutes Spülergebnis füllen Sie das Regeneriersalz regelmäßig nach oder verwenden Sie Tabs, die Entkalker enthalten.</li> <li>Bevorzugen Sie umwelt- und gesundheitsverträgliche <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/maschinengeschirrspuelmittel/maschinengeschirrspuelmittel-multifunktional-ausgabe-juli-2018">Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel</a>.</li> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Beim Spülen mit der Hand: Spülen Sie nicht unter fließendem Wasser und verwenden Sie das Spülmittel sparsam.</li> <li>Informationen zu <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/regeln-beim-kaufvertrag-freiwillige-garantien-5102">Zusatzgarantien</a> finden Sie bei den Verbraucherzentralen.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu den Themen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/24333">Ökostrom</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/62908">Produkte länger nutzen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/label-geschirrspueler_1.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Haushaltsgeschirrspüler </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) und die Zero-Waste-Agentur vergeben 2026 erneut den ZERO WASTE AWARD, diesmal für ressourcenschonende Veranstaltungen. Ausgezeichnet werden Events, die Abfallvermeidung und Ressourcenschonung konsequent in die Praxis umsetzen, vom kleinen Kiezfest bis zur großen Konferenz. Gesucht werden umgesetzte Veranstaltungen, bei denen z.B. Mehrwegsysteme, clevere Logistik, Wiederverwendung von Materialien, innovative Kommunikationsmaßnahmen etc. zum Einsatz kamen. Bewerben können sich Veranstalterinnen und Veranstalter, Agenturen, Institutionen und Initiativen, Vereine, Unternehmen, etc. mit Veranstaltungen in Berlin. Die Einreichfrist läuft noch bis 17. Juli 2026 . Infos und Bewerbung Im Mai 2026 hat Berlin die neue Ausführungsvorschrift Mehrweg (AV Mehrweg) veröffentlicht, die am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Sie regelt verbindlich, dass bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, in Kantinen und Mensen öffentlicher Einrichtungen sowie überall dort, wo die öffentliche Hand Einfluss hat, ausschließlich Mehrweggeschirr, Mehrwegbecher und Mehrwegbesteck verwendet werden. Um hohe Rückgabequoten zu erreichen, soll ein Pfand erhoben werden, die Säuberung des Mehrweggeschirrs muss durch entsprechende Spülsysteme gewährleistet werden. Die Vorschrift konkretisiert § 23 des Berliner Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Senatsumweltverwaltung hat einen FAQ-Bereich zur AV Mehrweg veröffentlicht, der die häufigsten Fragen aus der Praxis beantwortet. Mehr Informationen, häufige Fragen und der Text der AV Mehrweg zum Download Seit 25 Jahren prämiert das Bündnis Klimaschutzpartner Berlin mit dem gleichnamigen Wettbewerb herausragende Klimaschutzprojekte und innovative Ideen aus der Hauptstadt. Die diesjährigen Gewinner wurden im Rahmen der Berliner Energietage ausgezeichnet. Aus 44 Bewerbungen nominierte die Jury 16 Projekte, die vor rund 160 Gästen ihre Konzepte pitchten. Den Publikumspreis per Handyvoting gewann „RESI – der Ressourcenladen Alt-Treptow“. Das ehrenamtliche Sharing-Projekt ermöglicht es, Alltagsgegenstände auszuleihen, statt neu zu kaufen, und leistet damit einen konkreten Beitrag zur Ressourcenschonung im Kiez. Die Jurypreise gingen an das Reallabor IWIQ zur Grauwasser- und Wärmerückgewinnung im Quartier, an U-Space Berlin für emissionsfreien Drohnentransport medizinischer Proben sowie an das Fahrradparkhaus der GB infraVelo am Bahnhof Schöneweide. Mehr Informationen zum Wettbewerb in der Pressemitteilung der IHK Berlin Mehr Informationen zu den Projekten der Preisträger sowie dem Gewinner des Publikumspreises Zum RESI Ressourcenladen Noch bis Ende Juli 2026 verwandelt sich die La Blutique in Berlin in einen feministischen Concept Pop-up Store. Vier female-led Labels – FARBFUNCK, wallawalla berlin, Beverly Berlin und Couture Reloaded – teilen sich einen kuratierten Raum für nachhaltige Mode, Upcycling und unabhängiges Design. Wallawalla fertigt handgemachte Unikat-Taschen aus geretteten Kleidungsstücken. FARBFUNCK kreiert bunte Slowfashion-Einzelstücke aus Stoffresten und Second-Hand-Materialien. Beverly Berlin verwandelt Krawatten, Hemden und Vintage-Stoffe in einmalige Stücke mit Geschichte. Couture Reloaded haucht aussortierten Kleidungsstücken durch sorgfältiges Upcycling neues Leben ein. Was alle verbindet: der Glaube daran, dass Mode jenseits von Fast Fashion und Massenproduktion Haltung zeigen, Ressourcen schonen und Geschichten erzählen kann. Adresse: La Blutique, Libauer Straße 1, 10245 Berlin Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 13 bis 19 Uhr; Samstag 11 bis 17 Uhr Das Kitaprojekt „Bis auf den letzten Krümel” des Berliner Vereins RESTLOS GLÜCKLICH e. V. hat gleich zwei bundesweite Auszeichnungen erhalten: die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung” 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBSFJ) und der Deutschen UNESCO-Kommission sowie die „Wir sind IN FORM”-Auszeichnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Bereich Ernährung und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das Projekt ist Teil der Berliner Ernährungsstrategie und sensibilisiert Vorschulkinder, pädagogische Fachkräfte und Eltern für klimaverträgliche Ernährung, Lebensmittelwertschätzung und Abfallvermeidung. Der gemeinnützige Berliner Verein engagiert sich mit Bildungsprojekten, Mitmachaktionen und Teamevents für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln und eine klimafreundliche Ernährung, die gut für Mensch und Planet ist. RESTLOS GLÜCKLICH e. V. ist ein Partner der Berliner Re-Use Bewegung. Mehr Informationen zum Projekt „Bis auf den letzten Krümel“ Mehr Informationen über den Verein RESTLOS GLÜCKLICH e. V. Zur Berliner Ernährungsstrategie Zur Initiative Re-Use Berlin Berlin verfolgt seit den Special Olympics 2023 und der UEFA Euro 2024 den Anspruch, Sportgroßveranstaltungen konsequent nachhaltig und inklusiv auszurichten. Im „Basketballjahr” 2026, das vom NBA Berlin Game im Januar bis zur FIBA Frauen-Basketball-WM im Herbst reicht, setzt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport diese Linie fort: Projekte wie „Zero ist Hero” zur Abfallvermeidung in Sportvereinen, „Clean Game Berlin” mit mobiler Mehrweginfrastruktur und das Programm „Keep It In Play” für konsequente Mülltrennung im Rahmen des NBA- Spiels in der Uber Arena zeigen, wie ökologische Standards umgesetzt werden. Getragen werden diese Initiativen vom Netzwerk FUTURE LEAGUE, das am 2. September 2026 auch zur Fachkonferenz „Sport(groß)veranstaltungen der Zukunft – Berlin schafft Bewegung” einlädt, mit einem Fokus auf nachhaltige Eventausrichtung, Bewegungsförderung und Female Empowerment. Mehr Informationen zu Berlins nachhaltigen Sportevents Mehr Informationen zur FUTURE LEAGUE Zur Anmeldung für die Fachkonferenz (und zeitnah auch zum Programm) Im November 2026 finden zum dritten Mal die Zero Waste Aktionswochen in Berlin statt. Stadtweit sollen gute Beispiele sichtbar werden, wie Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im Alltag funktionieren – von Reparatur- und Upcycling-Angeboten über Leihen und Tauschen bis zu Fachveranstaltungen zu zirkulären Geschäftsmodellen. Mitmachen können Initiativen, Vereine, Einrichtungen, Unternehmen, Bildungs- und Kulturorte, Verwaltungen etc., die im Aktionszeitraum Angebote mit Zero-Waste-Bezug umsetzen. Alle Aktionen werden im zentralen Online-Kalender sichtbar gemacht und können mit einem Kommunikations-Kit beworben werden. Der Aktionszeitraum läuft vom 2. bis 29. November 2026 , die Anmeldung ist bereits jetzt möglich. Infos und Termine eintragen Der neue Value Gap Report 2026 von Circle Economy beziffert erstmals den jährlichen Wertverlust durch lineare Wirtschaftsweisen: 25,4 Billionen Euro weltweit, rund 31 Prozent des globalen BIP. Allein etwa 10 Billionen Euro gehen verloren, weil Produkte vorzeitig entsorgt werden, obwohl noch Wert in ihnen steckt. Der WWF stellt fest, dass der Report zeige, wie die vorzeitige Entsorgung von Produkten durch Design und Fehlanreize ins System eingebaut ist und was Zirkularität leisten kann. Wer auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit setzt, hält Werte im Kreislauf. In Berlin unterstützt die Initiative Re-Use Berlin das Ziel „Wiederverwenden statt Wegwerfen“, unter anderem mit den Re-Use-Superstores, der Bewerbung von Akteuren, Fachdialogen, eigenen Sammelboxen und weiteren Leuchtturmprojekten. Zum Value Gap Report Statement des WWF zum Report Mehr Informationen über Re-Use Berlin Die Zero Waste-Plattform „Null Müll Neukölln“ macht aktuell das Thema Reparatur sichtbar und niedrigschwellig zugänglich: als Kampagne im Stadtraum, auf Social Media und mit einem KI-gestützten Repair-Bot auf WhatsApp. Dort finden Neuköllnerinnen und Neuköllner Hilfe zur Selbsthilfe, aber auch das nächste Repair Café oder den passenden Reparaturbetrieb. Ende Juni konnten Neuköllnerinnen und Neuköllner beim „großen Reparaturwochenende“ Reparaturangebote im ganzen Bezirk und beim zentralen Reparaturfest wahrnehmen und mehr über die Kosten von Reparaturen erfahren. Auf der Kampagnenseite findet man neben dem Repair-Bot auch viele Informationen zu Reparaturbetrieben und Repair Cafés im Kiez sowie Antworten auf verbreitete Reparatur-Mythen. Zur Kampagnenseite Der Neuköllner Verein Kreisler nimmt sich des Problems „Fachkräftemangel“ in Repair Cafés an. Die RepaReise ist eine Reparaturakademie für Ehrenamtliche: In 14 Terminen lernen Teilnehmende zwischen September und November 2026, wie man Dinge repariert – von Elektrik und Haushaltsgeräten bis Nähen und Textilreparatur -praxisnah und anwendbar, mit Zertifikat als Abschluss. Vorkenntnisse braucht es keine, nur Neugier und Lust aufs Ausprobieren. Die Teilnahme ist dank Förderung durch die Stiftung Naturschutz kostenlos, die Plätze sind auf 12 Personen begrenzt. Mehr Informationen und zur Anmeldung Der im April 2025 gegründete Verbund Teilen & Leihen will Leihinitiativen wie Werkzeugbibliotheken, Leihläden und Lastenradstationen aus der Nische holen und bundesweit vernetzen. Er bietet Austausch, Wissenstransfer und Unterstützung bei Themen wie Haftung, Versicherung und Förderung. Leihinitiativen, die dem Verbund beitreten oder mehr erfahren möchten, können sich unter kontakt@verbund-teilen-leihen.de melden oder die noch im Aufbau befindliche Website unter verbund-teilen-leihen.de besuchen. Markt for Future Wann: 22. August 2026 , 11 bis 16 Uhr Wo: Garten der Bezirkszentralbibliothek Pablo Neruda, Frankfurter Allee 14A Rund um die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele präsentieren sich Vereine und Initiativen aus dem Kiez. Auf dem Programm: Workshops, Kindertheater, Konzert, Bilderbuchlesungen und eine Nachhaltigkeits-Tour durch den Kiez. Mehr Informationen: Markt for Future
Der Beschaffungsleitfaden für Router enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Er basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Router (DE-UZ 160, Ausgabe Januar 2025). Router ermöglichen den Netzzugang zum Internet. Damit verbindet der Router primär das lokale Netzwerk (LAN) mit dem Weitverkehrsnetz (WAN) und stellt so für den Endkunden gebündelt oder einzeln Internet, TV, Telefonie und Smart Home bereit. Der elektrische Energiebedarf von Routern in der Nutzungsphase wird prinzipiell durch technische und nutzungsbezogene Parameter bestimmt, beispielsweise durch den Funktionsumfang, die Anzahl der aktivierten und verbundenen Schnittstellen, Häufigkeit und Intensität der Nutzung. Neben den energiebezogenen Umweltwirkungen in der Nutzungsphase resultieren Umweltlasten auch aus der Herstellungsphase. Durch die Wahl der Materialien und des Designs, welches in erster Linie von den elektrischen, thermischen und mechanischen Anforderungen an das Gerät bestimmt wird, kann die Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit der Geräte verbessert werden. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Der Hintergrundbericht zum Umweltzeichen Blauer Engel für Server und Datenspeicherprodukte (DE-UZ 213) erläutert die Erarbeitung der Vergabekriterien, stellt den technischen Hintergrund, das regulatorische Umfeld und die aktuelle Marktsituation dar und fasst die wichtigsten Punkte der Stakeholderdiskussion zusammen. Die Vergabekriterien umfassen u.a. Anforderungen an die Energieeffizienz und Transparenz der Energieverbräuche. Langlebigkeit und Reparierbarkeit sowie Materialanforderungen and die verwendeten Kunststoffe werden adressiert, hinzu kommen soziale Anforderungen an die Produktion. Veröffentlicht in Texte | 152/2026.
Zentrales Ziel des Gesamtvorhabens ist es nachhaltige Solarmodule zu entwickeln, welche die geplante EU-Verordnung zum Ökodesgin und zum Energielabel überdurchschnittlich erfüllen. Thematische Schwerpunkte zur Optimierung im Projekt sind (1) Recyclebarkeit, (2) Material- und Energieverbrauch, (3) Vermeidung umweltbedenklicher Stoffe, (4) Reparierbarkeit, (5) Ertrag und Zuverlässigkeit. Das vorgeschlagene Teilprojekt von SOLARWATT befasst sich mit der praktischen Umsetzung von Optimierungsmöglichkeiten, die im Rahmen des Gesamtprojektes erarbeitet werden. SOLARWATT wird gemeinsam mit den Partnern im Forschungsverbundvorhaben theoretische und experimentelle Fragestellungen bezüglich BOM, Verbindungstechnik und Moduldesign bearbeiten mit der Zielsetzung eine Optimierung bzgl. eines oder mehrere Schwerpunkte (1-5) zu erfüllen. Hierzu wird SOLARWATT im Rahmen des Teilprojektes durch Fertigung und Erprobung von Modul Prototypen beitragen. Ziel ist es innerhalb des Projektes Vorentscheidungen bzgl. BOM, Layout und Fertigungstechnologie zu erarbeiten, die nachfolgend eine risikoarme Überführung in eine Serienproduktion ermöglichen. Hierzu werden die vorgeschlagenen Optimierungen bezüglich Ihrer Eignung für SOLARWATT bezgl. Fertigbarkeit, Qualität, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit unterworfen. Es wird innerhalb des Teilprojektes bewertet welche technischen Lösungen die größte Aussicht haben zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der SOLARWATT Produkte beizutragen.
Eine der häufigsten Gründe für Ertragsverluste und für Reparaturen an Rotorblättern (RB) von Windenergieanlagen (WEA) sind die Degradation und die Beschädigung von Beschichtungen. Insbesondere werden im Betrieb von offshore Anlagen häufiger und signifikantere Schäden beobachtet als an onshore Standorten. Ursachen werden u.a. in den höheren Blattspitzengeschwindigkeiten, der höheren Anzahl an Volllaststunden und den anspruchsvolleren Witterungsbedingungen gesehen. Innerhalb des MARiLEP Vorhabens werden Ursachen für verstärkte Erosionserscheinungen an offshore Anlagen untersucht, Materialinnovationen entwickelt und Verfahren zur effizienten Vorortreparatur von offshore Anlagen erprobt. Mit klassischen Beschichtungssystemen auf Polymerbasis und mit zusätzlichen Selbstheilungseigenschaften, polymeren Halbzeugen und metallischen Schutzsystemen werden drei unterschiedliche Technologien verfolgt. Dabei wird ein besonderer Fokus auf der Erosionsbeständigkeit nach Bewitterung und einer hohen Reparaturfähigkeit gelegt, da heute verfügbare Systeme oft nur unter idealen Bedingungen gute Erosionsbeständigkeiten zeigen. Innerhalb des Verbundvorhabens MARiLEP arbeiten international anerkannte Partner aus dem Anlagenbetrieb, der Materialentwicklung und der Forschung eng zusammen um technische Lösungen für die Offshore Windindustrie zu entwickeln.
<p> <p>Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Textilien geplant. Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten.</p> </p><p>Für den europäischen Markt sind erstmals verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Textilien geplant. Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung. Eine UBA-Studie hat fünf mögliche Aspekte identifiziert, für die Vorgaben gemacht werden könnten, und über die Verbraucher*innen in einem neuen Label am Produkt und einem Digitalen Produktpass informiert werden sollten.</p><p> Die neue EU-Ökodesign-Verordnung: eine Chance für nachhaltige Textilien <p>Die im Jahr 2024 in Kraft getretene <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401781">Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781</a> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) macht es möglich, erstmals verbindliche Vorgaben für Textilprodukte zu entwickeln. Ziel ist es, dass nachhaltige Textilprodukte zum Standard in der EU werden. Die zu entwickelnden Ökodesign-Anforderungen für Textilien sind auch Teil der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022DC0141">EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien</a>. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Studie untersucht mögliche Anforderungen <p>Die im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ecodesign-for-sustainable-products-regulation">Studie <em>“Ecodesign for Sustainable Products Regulation: requirements for the ecodesign of textiles and the possible transfer to an ecodesign label“</em> </a>unterstützt den europäischen Prozess aus deutscher Perspektive und liefert wissenschaftlich fundierte Vorschläge für mögliche Ökodesign-Anforderungen an Textilprodukte. Ziel war es, konkrete Anforderungen und Informationspflichten für Textilien abzuleiten. Ein weiterer Schwerpunkt lag darauf, wie diese erarbeiteten Anforderungen in ein Label überführt werden könnten und damit für Verbraucher*innen sichtbar gemacht werden können. </p> Fünf Aspekte sind für ein nachhaltiges Textilprodukt essenziell <p>Die Studie hat <strong>fünf mögliche Produktaspekte</strong> identifiziert, die prioritär für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> eines Textilprodukts sind: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und besorgniserregende Stoffe. Mittels Literaturrecherche, Expertenbefragung, Marktanalyse und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Workshops wurden mögliche Anforderungen für drei am Markt relevante Produktbeispiele – T-Shirts, Jeans und Funktionsjacken – abgeleitet. Dabei wurden Leistungsanforderungen, die zwingend eingehalten werden müssen, und Informationsanforderungen, die deklariert werden müssen, unterschieden.</p> <p>Die Studie identifizierte <strong>Haltbarkeit</strong> als das zentrale Kriterium für die Umweltverträglichkeit von Kleidung. Für die untersuchten Produktbeispiele wurden konkrete und messbare Anforderungen definiert, um diese bewerten zu können. Zu den Anforderungen zählen bei T-Shirts beispielsweise die Formstabilität nach dem Waschen und Trocknen, die Widerstandsfähigkeit des Materials und die Farbechtheit. Auch bei Jeans finden sich einige dieser Anforderungen wieder. Allerdings ist vor allem die Zugfestigkeit und Dehnbarkeit des Stoffes und seine Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb relevant. Diese und weitere Aspekte lassen sich mit bestehenden Prüfverfahren ermitteln.</p> <p>Für den Produktaspekt <strong>Reparierbarkeit</strong> empfiehlt die Studie Mindestanforderungen wie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und Kooperationen mit Reparaturservices. Für komplexere Produkte wie Funktionsjacken sind darüber hinaus produktspezifische Anforderungen sinnvoll. </p> <p>Hinsichtlich der <strong>Recyclingfähigkeit</strong> schlägt die Studie vor, Materialmischungen beispielsweise auf maximal zwei Fasertypen pro Fläche zu begrenzen. Ebenfalls sollte der Elastaneinsatz auf 5 bis 10 Prozent eingeschränkt werden, um einerseits eine (spektroskopische) Erkennung des Elastananteils zu gewährleisten (mind. 5 %) und andererseits noch eine hochwertige Wiederverwertung sowohl im mechanischen als auch im chemischen Bereich noch zu gewährleisten (max. 10 %). </p> <p>Konkrete Vorgaben für einen <strong>Mindestanteil von Rezyklaten</strong> wurden ebenfalls hergeleitet. Allerdings sind diese konkret für die Produkte T-Shirts und Jeans gedacht und erfordern noch weitere Rahmenbedingungen. So ist zum Beispiel festzulegen, ob der Rezyklatanteil auf Produktebene oder Chargenebene bestimmt werden soll oder woher das Rezylat für das Faser-zu-Faser-Recycling stammen sollte oder auch welche Zertifizierungssysteme anerkannt werden.</p> <p>Hinsichtlich <strong>besorgniserregender Stoffe </strong>schlägt die UBA-Studie als Mindestanforderungen zwei Informationspflichten vor: </p> <ol> <li>Informationen über die absichtlich im Produkt vorhandenen Effektchemikalien (z. B. wasserabweisende Stoffe), indem diese in die Produktspezifikationen aufgenommen und entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Ziel ist eine bessere Transparenz dieser Chemikalien über die Zeit. </li> <li>Die Informationsanforderungen zu SVHC (Substances of very high concern / besonders besorgniserregende Stoffe), das heißt, dass die SVHC-Informationspflichten in den öffentlich einsehbaren Teil des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/produktinformation-40-grundlage-fuer-digitale">Digitalen Produktpasses (DPP)</a> integriert werden. Ziel dahinter ist, dass diese Informationen für Endverbrauchende zugänglich sind. </li> </ol> <p>Die Studie untersuchte die genannten Produktaspekte jedoch nicht nur singulär, sondern brachte diese auch zusammen und zeigte mögliche Zielkonflikte auf. </p> Ein neues Ökodesign-Label für Textilien? <p>Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich möglich ist, solche Ökodesign-Anforderungen in ein Ökodesign-Label zu überführen, welches Verbraucher*innen beim Kauf einen schnellen Überblick bietet, wie nachhaltig ein Textilprodukt ist. Der Produktaspekt Haltbarkeit könnte als wichtigstes Produktmerkmal benannt werden, indem möglicherweise die Anzahl der Wasch-Trockenzyklen angegeben werden. Für die Produktaspekte Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sind Leistungsklassen denkbar, für den Produktaspekt Rezyklatanteil konkrete Prozent-Angaben. Informationen zu den besorgniserregenden Stoffen werden als zu umfangreich für ein Label am Produkt angesehen und könnten eher in den Digitalen Produktpass einfließen, auf den auf dem Label verwiesen wird. </p> Hintergründe zur Studie <p>Die Studie bietet einen umfassenden Wissensfundus für die Ableitung von nachhaltigen Produktaspekten für Textilien – für Wissenschaft und Unternehmen. Diese Studie unterstützt damit den europäischen Prozess aus deutscher Perspektive und liefert wissenschaftlich fundierte Vorschläge für mögliche Ökodesign-Anforderungen an Textilprodukte. Zudem fließen die Studienergebnisse in die Kommentierung der europäischen Vorstudie des Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission ein. An der Kommentierung wirkt das UBA maßgeblich mit. Damit unterstützt das Forschungsvorhaben das Ziel der EU, einen delegierten Rechtsakt für Textilien zu erarbeiten.</p> <p>Die Studie wurde vom Öko-Institut in Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Hof durchgeführt.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 86 |
| Land | 5 |
| Weitere | 9 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 35 |
| Mitmachportal | 1 |
| Text | 63 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 63 |
| Offen | 35 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 95 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 28 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 46 |
| Webseite | 49 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 84 |
| Lebewesen und Lebensräume | 58 |
| Luft | 52 |
| Mensch und Umwelt | 99 |
| Wasser | 45 |
| Weitere | 100 |