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s/repellenz/Repellent/gi

Möglichkeiten zur Kontrolle des Drahtwums (Agriotes ssp.) im Ökologischen Kartoffelbau

Ökologisch erzeugte Speisekartoffeln werden häufig durch Larvenfraß verschiedener Schnellkäferarten, Drahtwürmer genannt, geschädigt. Dieser Sachverhalt kann zu erheblichen Sortierverlusten führen. Untersucht werden Kontrollmaßnahmen auf Basis differenzierter Bodenbearbeitung und Terminierung der Kartoffelernte sowie die Nutzung von Repellent-Pflanzen. Weiterhin findet ein intensives Monitoring des Verhaltens der männlichen Käfer durch Einsatz von Pheromonfallen statt. Das Monitoring erfolgt seit 2004, die Feldversuche werden seit 2005 durchgeführt.

Entwicklung biologisch biotechnischer Verfahren zur Prognose und Bekaempfung von forstschaedlichen Borkenkaefern

Ziel der Untersuchungen ist die Verbesserung der bestehenden Prognoseverfahren und evtl deren spaetere Ueberfuehrung zu einer moeglichen Bekaempfungsstrategie. Zu diesem Zweck werden sowohl Primaer- und Sekundaerlockstoffe sowie Fallensysteme getestet als auch Repellentien bzw Phagoteterrentien in die Versuche einbezogen.

Forschergruppe (FOR) 5375: Erhöhung der strukturellen Diversität zwischen Waldbeständen zur Erhöhung der Multidiversität und Multifunktionalität in Produktionswäldern, Teilprojekt SP2: Volatilom und Symbiose

Alle Organismen emittieren flüchtige organische Komponenten (VOCs), welche zu dem Volatilom in ihrer Umwelt beitragen. Deshalb wird angenommen, dass das Volatilom die Diversität der lokalen Artengemeinschaft wiederspiegelt. Einige dieser flüchtigen Komponenten werden für die chemische Kommunikation oder für chemische Erkennungsprozesse verwendet, andere Komponenten sind repellent und signalisieren Gefahr an den Empfänger. Obwohl wir wissen wie bedeutsam die VOCs für ökologische Interaktionen sind, wurden bislang nur wenige Studien durchgeführt, um die Bedeutung eines kompletten Volatiloms für die Artenzusammensetzung zu verstehen.Borken- und Ambrosiakäfer sind artenreiche Gruppen in den Wäldern Deutschlands und bekannt dafür chemische Merkmale und Signale zum Auffinden von Paarungspartnern, von assoziierten Pilzsymbionten und von geeigneten Wirtsbäumen zur Eiablage zu nutzen. Deshalb sind diese speziellen Gruppen von holzbewohnenden Käfern ein perfektes Model, um den Einfluss des Volatiloms auf die Anwesenheit der lokalen Artengemeinschaft zu verstehen, als auch den Beitrag der Käfer zur dem lokalen Volatilom. Das beinhaltet auch die Pilzsymbionten und die natürlichen Feinde der Käfer als potentieller Beitragender zur Komplexität der VOC-Komposition.In unserem Projekt werden wir untersuchen, ob die Volatilome in ausgesuchten Waldparzellen die lokale Artengemeinschaft repräsentieren. Außerdem werden wir untersuchen, ob die Eingriffe zur Erhöhung der strukturellen Diversität (ESBC) des Koordinationsprojektes in diesen Waldparzellen einen Einfluss auf die Diversität der VOCs haben. Das wird uns helfen, die Hypothese zu testen, ob die Volatilome die Diversität der holzbewohnenden Käfergemeinschaften erklären. Unterschiede in der Spezifität des Wirtsbaumgebrauchs wird uns helfen den Effekt des MIkroklimas und dem Vorhandensein von spezifischen Baumtypen auf die lokale Artengemeinschaft dieser Käfer zu entflechten. Wir erwarten, dass Borken- und Ambrosiakäfer wegen der erhöhten strukturellen Diversität weniger abundant in heterogenen Waldparzellen sind. Letztendlich werden wir unsere Untersuchungen auf den Einfluss der ESBC auf Pilzsymbionten von bestimmten Borken- und Ambrosiakäfern ausweiten, um die Hypothese zu testen, dass antagonistische Pilze in strukturell diverseren Waldparzellen diverser sind. Mit dem Testen dieser Hypothese untersuchen wir auch die Rolle der ESBC auf die Funktion von „Insekten-Mikroben-Symbiosen“ und den Schutz des Waldes gegen Borken- und Ambrosiakäferschädlinge.

Versuche zur Verbesserung der Strategien zur Bekämpfung von European Stone Fruit Yellows Phytoplasma (Candidatus Phytoplasma prunorum) und Stolbur Phytoplasma (Candidatus Phytoplasma solani) (PHYTSTRAT)

Zielsetzung: Stolbur Phytoplasma Verhinderung der Phytoplasmenübertragung mittels repellents und Insektiziden Ziel ist festzustellen, ob die repellents Kaolin und Diatomeenerde geeignet sind um 1. die erwachsenen Windenglasfügelzikaden vom Besaugen der Pflanzen und damit von der Phytoplasmenübertragung abzuhalten. 2. Weibchen davon abzuhalten, ihre Eier an der Wurzelbasis von Ackerwinden abzulegen. Kontrolle der Ackerwinden und Auswirkung auf die Populationen der Windenglasflügelzikaden Die Ackerwinde spielt im epidemiologischen Zyklus von Stolbur als Ausbreitungsquelle die entscheidende Rolle. Ziel der Forschungen ist es, geeignete Maßnahmen zu finden, die die Unkrautart so bekämpfen, dass auch ein Effekt auf die an den Wurzeln lebenden Larven gegeben ist. European Stone Fruit Yellows Bekämpfung der Überträgerinsekten Ziel ist es, zu erheben, ob die registrierten Insektizide Cypermethrin und Thiacloprid sowie weiße Stammfarbe in einem mehrjährigen Feldversuch (Neuauspflanzung) eine Reduktion der Pathogenausbreitung bewirken können. Chippen von Winterreisern im Frühsommer Es soll im Rahmen des Projekts eine Methode entwickelt werden, die mit möglichst geringem Arbeitsaufwand die Produktion gesunder Jungbäume erlaubt, auch dann, wenn geringe (noch nicht nachweisebare Phytoplasmeninfektionen) der Edelreisermutterbäume vorliegen. Vergleich von Unterlagensorten und -arten im Hinblick auf Eignung als Phytoplasmenwirt Ein Ziel ist ein Vergleich von Marillenunterlagen im Hinblick auf ihre Anfälligkeit gegen den Erreger. Weiters sollen alte, optisch gesunde Marillenbäume ausgewählt und Material davon veredelt werden. Es soll getestet werden, ob die Unterlagen bzw. Herkünfte eine erhöhte Toleranz gegen die Erreger aufweisen. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Fortschritt im Hinblick auf die Bekämpfung von zwei Krankheiten im Wein- und Obstbau, die derzeit wirtschaftlich bedeutend sind, für die aber keine befriedigenden Bekämpfungsstrategien zur Verfügung stehen.

Der Steinmarder

Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder

LUA weist Blauzungenkrankheit bei Rind in Rheinland-Pfalz nach

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bei einem Rind aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund bestätigt. Anfang November war die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bereits in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof war eine Restriktionszone eingerichtet worden. Mit Ausnahme des Kreises Altenkirchen waren sämtliche Kreise in Rheinland-Pfalz davon betroffen. Nach dem jetzigen Nachweis im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird das ganze Land zu einer Restriktionszone erklärt. Die Folge: Aus Rheinland-Pfalz dürfen Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachwiesen wurde, dass diese frei von der Blauzungenkrankheit sind. Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein, da das BTV-Virus durch Gnitzen beim Blutsaugen übertragen wird. Diese Regelung gilt im Wesentlichen nicht für Tiere, die gegen das BTV-8 Virus geimpft sind und bereits einen entsprechenden Impfschutz aufgebaut haben oder für Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren und denen ausreichend Kolostrum verabreicht worden ist. Innerhalb der Restriktionszone dürfen Tiere weiterhin verbracht werden. Ausgenommen sind solche, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss. Informationen zu den Verbringungsregelungen und Vordrucke für Tierhaltererklärungen gibt es auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) . Wichtig: Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, Milch und Fleisch erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Es sind aber auch klinisch unauffällige Infektionen möglich. Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind gehalten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und das Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Sollte sich der Verdacht erhärten, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch Blauzungenkrankheit vom Tierarzt zu nehmen und an das LUA zu schicken. Vorsorglich sollten möglichst viele empfängliche Tiere gegen den Blauzungenvirus-Serotyp 8 (BTV-8) geimpft werden - damit lässt sich eine Weiterverbreitung vermeiden. Das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalter mit einer Impf-Beihilfe in Form eines Zuschusses von 2,50 Euro pro Impfdosis Rind sowie 2,00 Euro pro Impfdosis Schaf oder Ziege ( https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen ). Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit gibt es hier auf der LUA-Homepage .

Verbringungsregelungen_BTV-8.pdf

Verbringungsregelungen BTV-8 1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen: a) b) sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft; oder sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden. 2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter a) b) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft oder mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden. Im Fall von 2 b) ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde. Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. 3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1. oder 2. erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden und b) während dieses Zeitraums mit Negativbefund1 einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden (Beispiel: Behandlung am 22.12.2025 begonnen, Entnahme der PCR- Probe am 05.01.2026). a) Mit einem negativen Ergebnis der PCR-Untersuchung ist eine Verbringung innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme zulässig. Dabei ist zwingend erforderlich, dass weiterhin der Schutz durch Repellentien bzw. Insektizide besteht. 1 Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Führt die Verbringung zwischen nicht BTV-8-freien Gebieten durch ein BTV-8- freies Gebiet hindurch, gelten folgende Bedingungen:   Die Transportmittel sind während des Transports vor Vektoren geschützt und auf dem geplanten Beförderungsweg findet keine Entladung der Tiere für mehr als einen Tag statt. Sollen Tiere aus einem nicht BTV-8-freien Gebiet zur unmittelbaren Schlachtung innerhalb Deutschlands verbracht werden, gelten folgende Bedingungen:    Im Ursprungsbetrieb wurde während der letzten 30 Tage vor der Verbringung kein Fall einer BTV-Infektion gemeldet und die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet und der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofs mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert. Diese Tiere müssen zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Für die Verbringung von empfänglichen Tieren gelten die Regelungen der Delegierten Verordnung 2020/689 Anhang V Teil II Kapitel 2. Außerdem haben die Mitgliedstaaten Bedingungen für die Genehmigung von Ausnahmen für das Verbringen gelisteter Tierarten veröffentlicht. Die aktuellen Bedingungen (nur englisch) finden Sie hier. Sehen diese veröffentlichten Ausnahmegenehmigungen der Empfängermitgliedstaaten eine Verbringung geimpfter Tiere vor, so sind hiervon auch gestattete (nicht zugelassene) BTV-Impfstoffe erfasst. Die Ausführungen in den Ausnahmegenehmigungen der Empfängermitgliedstaaten sind entscheidend. So fordert Spanien beispielsweise eine Impfung mit einem Impfstoff, der die Ausbildung einer Virämie laut Herstellerinformation verhindert. Ob eine Tierhaltung in den 150 km Radius fällt, kann unter folgendem Link eingesehen werden. https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/resources/apps/sachsenatlas/index.html?st ateId=b4041bbf-4fbe-4a93-841b-bf4fbe5a93c8 Zudem ist geplant, den Radius in das TierSeuchenInformationsSystem des Friedrich- Loeffler-Instituts einzupflegen. https://tsis.fli.de/cadenza/

Evaluierung der Wirksamkeit verschiedener Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Wildtieren und zur Optimierung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse

Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.

Charakterisierung der Interaktionen und ihrer Mechanismen zwischen Bodenmüdigkeit und Boden-Mesofauna

Apple Replant Disease (ARD) gilt weltweit als eine wichtige bodenbürtige Krankheit mit negativen Auswirkungen auf Ertrag und Wachstum in der Apfelproduktion. Sie tritt vor allem dann auf, wenn Apfelbäume (Malus domestica Borkh.) wiederholt am gleichen Standort angepflanzt werden. Die ursächlichen Faktoren sind bis heute nicht vollständig geklärt, Veränderungen in der Mikrobiellen- und Nematoden-Gemeinschaft als Reaktion auf Apfelbäume scheinen aber eine große Rolle zu spielen. Innerhalb des Bodenökosystems kommt es darüber hinaus zu komplexen Wechselwirkungen zwischen Bodeneigenschaften, faunistischen Vektoren und trophischen Kaskaden, einschließlich genotypspezifischer Effekte auf den pflanzlichen Sekundärstoffwechsel. Eigene Ergebnisse zeigen negative Auswirkungen von ARD auf die Biodiversität der Bodenmesofauna sowie eine negative Verhaltensreaktion von Collembola. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, die grundsätzlichen Mechanismen der Meidereaktion von Collembolen gegenüber ARD Böden im Detail zu untersuchen. Unsere Hauptinteressen liegen bei der Charakterisierung der Verhaltensmechanismen, der Identifizierung der ARD-bezogenen Signalstoffen, die das Verhalten der Collembolen auslösen und bei der Analyse der Signalinteraktion (multisensorische Orientierung). Höchstwahrscheinlich sind flüchtige organische Verbindungen (VOCs) für die Verhaltensreaktionen verantwortlich, aber auch andere sekundäre Metaboliten, z.B. Fraß- oder Kontaktreize, können derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher werden ARD verursachende Organismen (d.h. Bakterien, Pilze und Oomyceten), die von der ORDIAmur-Projektgruppe identifiziert wurden, verwendet, um ihre spezifische Wirkung auf das Verhalten von Collembolen im Bio-Tests zu untersuchen, die von No-Choice- bis zu Choice- Situationen unter konstanten Umweltbedingungen reichen. Um die Relevanz der Signale über evolutionäre Zeitskalen zu unterstreichen, wird zusätzlich der Einfluss auf die Fitness der Insekten betrachtet. Basierend auf den Ergebnissen werden spezifische Signalstoffe mittels GC-MS chemisch charakterisiert. Die Relevanz der wichtigsten Verbindungen wird durch Verhaltens-Bioassays bestätigt. Schließlich werden Biotests eingerichtet, um die Interaktion zwischen verschiedenen Stimuli, d.h. olfaktorischen Reizen und Fraßstimulanzien, zu untersuchen, um die Bedeutung des Informationsgehalts im Allgemeinen zu bewerten. Unsere Ergebnisse werden den Einfluss von ARD-verursachenden Mikroorganismen auf die Verhaltensökologie wichtiger Collembola-Arten aufzeigen und zur Identifizierung neuartiger Substanzen beitragen, die für die Entwicklung von Strategien zur Überwindung von ARD und zur auch zur Bekämpfung anderer wichtiger bodenbürtiger Schädlinge mit Repellentien von großem Interesse sein könnten.

Schwerpunktprogramm (SPP) 2125: Dekonstruktion und Rekonstruktion der pflanzlichen Mikrobiota, Teilprojekt: Genetische Komponenten der bakteriellen Antwort auf pflanzliche Metabolite und die Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum

Pflanzen produzieren eine große Zahl an primären und spezialisierten Metaboliten, welche zum Teil über die Wurzel in die Erde abgegeben werden. Diese Metaboliten beeinflussen andere in der Erde lebenden Organismen, inklusive Tiere, Pflanzen oder Mikroben. Mikroben reagieren besonders empfindlich auf die Menge und das Verhältnis pflanzlicher Metabolite in ihrer Umgebung, da die Anwesenheit dieser Metabolite typischerweise auf die Gegenwart eines möglichen Wirts und dessen physiologischen Zustand hinweist. Allerdings scheiden Pflanzen auch Metabolite aus, die das Wachstum von anderen Organismen behindern, z.B. als spezifische Antibiotika wirken und unter Umständen sogar das Wachstum anderer Pflanzen hemmen. Vom Standpunkt einer Pflanze sind fremde Metabolite potentielle Xenobiotika, im Falle einer wachstumshemmenden Wirkung werden sie auch als Allelochemikalien bezeichnet. Süßgräßer, zu denen auch wichtige Nutzpflanzen wie Mais, Gerste und Weizen gehören, stellen eine spezielle Klasse von spezialisierten Metaboliten her: die Benzoxazinoide. Benzoxazinoide sind Allelochemikalien und haben einen starken und nachhaltigen Einfluss auf Bodenbakterien, welche wiederum die Entwicklung nachfolgender Pflanzengenerationen beeinflussen.In Rahmen dieses Projekts wird untersucht, wie Benzoxazinoide die Zusammensetzung der bakteriellen Gemeinschaft auf Pflanzenwurzeln beeinflussen und wie diese Veränderungen wiederum den Phänotyp der Wirtspflanze beeinflussen. Das Ziel ist es, die genetischen Komponenten zu identifizieren und zu charakterisieren, die die spezifische Antwort in einzelnen Bakterienstämmen auf die Gegenwart von Benzoxazinoiden determinieren. Darüber hinaus wird untersucht, wie sich diese Gene auf die Zusammensetzung von bakteriellen Gemeinschaften auswirken, die sich an und auf Wurzeln etablieren, wenn diese Gemeinschaften Benzoxazinoiden ausgesetzt werden. Hierzu werden metagenomische und andere molekularbiologische Analysen durchgeführt, um zu ergründen wie sich Veränderungen in der Zusammensetzung dieser Gemeinschaften auf die Entwicklung von Pflanzen auswirken.

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