Ergänzung von Feldbeobachtungen heimischer Arten der ABSP-Datensammlung von 1998 . Es wurden mehr als 32000 Datensätze zu Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten zusammengetragen. In Abwägung zwischen Verfügbarkeit und Relevanz ergab sich die Schwerpunktsetzung auf folgende Gruppen bzw. Datensammlungen: Farn- und Blütenpflanzen Libellen Amphibien und Reptilien Vögel Tag- und Nachtfalter
Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.
Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (s. §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (s. nachfolgende Punke und Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (s. Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (s. Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht ( s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. 2. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs A Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt ist die Beantragung von EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere per Post oder per Fax (039244/9409-19) an das CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby zu richten. Die Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster s. Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (s. Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier zwei Bauchpanzerfotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (s. Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (PDF) Bescheinigungsantrag (PDF) Zuchtprotokoll (PDF) Zeugenbestätigung Zucht (PDF) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (s. Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [s. Muster Herkunftsnachweis (PDF)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (PDF) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (PDF) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (PDF) Zeugenbestätigung Altbesitz (PDF) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (s. Kennzeichnungspflicht ) die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. Quelle: (1) Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) (2) EURO-Lex zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 28.10.2024
Berlins Lebensräume sind sehr abwechslungsreich: Neben gestalteten gibt es naturnahe Parkanlagen, Brachflächen mit Spontanvegetation und Trockenrasen. Fließtäler, Moore und andere Süßwasserlebensräume lassen sich in Berlin genauso finden wie Wiesen, Wälder und sogar Dünen und Heiden. Die Vielfalt der Landschaften ist auch aufgrund menschlicher Einwirkung so groß. Einige der wertvollsten Trockenrasen Berlins befinden sich auf den ehemaligen Flugfeldern Tegel, Johannistal und Tempelhof. Der Flughafensee, einst eine Sand- und Kiesgrube, ist heute bedeutsames sogenannte „Vogelschutzreservat“. Die offenen Wiesen der Rieselfelder, viele davon außerhalb der Berliner Stadtgrenze, dienten früher der Abwasserbehandlung – sie haben mit Abstand die höchsten Siedlungsdichten besonders gefährdeter Vogelarten. Selbst unsere (Hoch-) Häuser mit zahlreichen Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen unter der Dachverblendung oder im Dachzwischenraum sind Ersatz-Felslandschaften für viele Brutvögel und Fledermäuse. Naturschutz in Berlin Berliner Forsten Landschaftsplanung Berlin ist eine der artenreichsten Städte in ganz Europa. Neben 3,9 Millionen Menschen leben hier rund 20.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, darunter 2.200 wildwachsende Pflanzenarten, 300 Wildbienenarten und aktuell 154 Brutvogelarten, plus weitere durchziehende und überwinternde Vogelarten. Berühmt sind nicht nur die Berliner Nachtigallen mit im Mittel 2.100 Brutpaaren. Mit aktuell 58 bekannten Fledermaus-Winterquartieren und bis zu 11.000 Übernachtungsgästen über das ganze Jahr hinweg in der Zitadelle Spandau ist Berlin die europäische Hauptstadt der Fledermäuse. Biber und Fischotter leben in Havel und Spree und breiten sich weiter aus. Der Teichmolch laicht in fast allen naturnahen Kleingewässern, auch in städtischen Parkanlagen. Die Population der Dachse wächst und auch Feldhasen nutzen das Stadtgebiet zunehmend als Lebensraum. Artenschutz in Berlin Dennoch haben viele Tier- und Pflanzenarten mit den Belastungen der städtischen Entwicklungen zu kämpfen und sind stärker gefährdet. So gibt es an einigen Standorten etwa ein Drittel weniger Fledermäuse als noch vor 15 Jahren, so etwa beim Großen Abendsegler. Außerdem befinden sich mehr als die Hälfte der Vogelarten, die in Berlin brüten, in einem ungünstigen Zustand. Der wachsende Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur führt zu einem erheblichen Verlust freier Flächen in Berlin. Unter der Vielzahl an Versiegelungen, Sanierungen, Bebauungen sowie an zunehmender Beleuchtung leiden vor allem Insekten, Vögel und Fledermäuse, die ihre Lebens- und Nisträume verlieren. Der Klimawandel, der sich in Europa besonders schnell vollzieht, führt zu extremen Wetterereignissen wie Stürmen, Dürre und Hitzeperioden, die für viele Arten eine große Herausforderung darstellen. Starke Trockenheit bedroht vor allem Reptilien und Amphibien wie die Erdkröte, die in Feuchtgebieten leben. Doch auch Kleinsäuger wie Igel und Feldmäuse sind gefährdet, da sie immer weniger Orte zum Verstecken finden und die Trockenperioden ihre Nahrungsquellen verringern. Bedrohte Biodiversität
Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.
This project comprises a variety of smaller studies assessing movement ecology and habitat use patterns as well as food composition, feeding habits and thermal ecology of selected amphibian and reptile species. In addition this project includes a number of macroecological approaches evaluating the potential distribution patterns of Indochinese reptiles and amphibians for conservation priority setting and climate change risk assessments.
In diesem Schwerpunktthema des Themenfelds 2 spielt die Biodiversität eine zentrale Rolle. Diese beschreibt eine Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, die Verschiedenheit der Individuen und ihrer Lebensräume. Es werden Flächen und Verbindungsachsen benötigt, damit sie erhalten und wo möglich wieder erhöht werden kann. Das Netz der Verkehrswege kann dabei einerseits flächenmindernd und trennend, andererseits aber auch verbindend wirken. Verkehrsnebenflächen (Seitenstreifen, Böschungen, Dämme, Wasserwege) sind solche Areale mit dem Potenzial zur Vernetzung und für einige geschützte Artengruppen (z. B. Reptilien) stellen sie auch Schwerpunktlebensräume dar. Die durch die Infrastruktur gegebenen Verbreitungsachsen sind daher, genauso wie Schneisen, Querverbauungen, Unterführungen oder Überbrückungen, ökologisch durchgängig und zukunftsfähig zu gestalten. In diesem Projekt werden deshalb verkehrsträgerübergreifende Konzepte zur Förderung der Biodiversität entwickelt, um Verkehrswege ökologisch aufzuwerten. Damit werden zugleich bestehende Anforderungen aus Gesetzen, internationalen Richtlinien und nationalen Strategien (z. B. die 'Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen der öffentlichen Hand') erfüllt.
Zur Umsetzung der waldbezogenen Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Baden-Württemberg wurde ein Waldzielartenkonzept entwickelt, das über ausgewählte Zielarten ein effektives, an den Bedürfnissen gefährdeter Arten orientiertes Management von Waldlebensräumen ermöglichen soll. Die 122 Waldzielarten wurden aus verschiedenen Artengruppen (Moose, Gefäßpflanzen, Flechten, Großpilze, Xylobionte Käfer, Schmetterlinge, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere) systematisch ausgewählt. Sie repräsentieren mit ihren Ansprüchen wesentliche in Baden-Württemberg vorkommende Waldgesellschaften und Waldstrukturen auf unterschiedlichen räumlichen Maßstabsebenen. Das Waldzielartenkonzept beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum Einen werden Informationen zu Ansprüchen, Verbreitung und Maßnahmen zur Förderung ausgewählter, naturschutzrelevanter Waldarten erarbeitet und den Waldbewirtschaftenden über das Waldnaturschutz-Informationssystem (www.wnsinfo.de) zur Verfügung gestellt. Zum Anderen wird ein Monitoring konzipiert, um die langfristige Entwicklung von Waldzielarten(-gruppen) unter unterschiedlichen Bewirtschaftungsbedingungen zu beobachten.
Aus dem unteren und mittleren Jura sind bisher nur ganz wenige terrestrische Faunen mit Wirbeltieren bekannt. Insbesondere für die Phylogenie der Säugetiere ist dieser Zeitabschnitt von großer Bedeutung, da hier Stammlinienvertreter der modernen Säugetiere (Marsupialia und Placentalia) mit tribosphenischen Backenzähnen zu erwarten sind. Bisherige Untersuchungen deuten darauf hin, dass die tribosphenischen Säugetiere vermutlich in Asien entstanden sind und sich von dort nach Europa und Nordamerika ausbreiteten. Weite Gebiete Zentralasiens sind allerdings bisher wirbeltierpaläontologisch weitestgehend unerforscht. Erste vielversprechende Kleinwirbeltier-Funde in Kirgisien lassen auf das Potential dieser Region für die Aufklärung der Stammesgeschichte mesozoischer Säugetiere und anderer Wirbeltiergruppen schließen. Bei den geplanten Geländearbeiten und nachfolgenden Laboruntersuchungen werden grundlegende neue Erkenntnisse zur Phylogenie und Paläobiogeographie der Säugetiere, aber auch anderer Gruppen wie etwa der Amphibien, Squamaten und Dinosaurier erwartet.
Der aus einem Toteisloch hervorgegangene Teufelssee weist eine ausgedehnte Schwimmblattzone auf, an die sich landwärts schmale Röhrichte anschließen. Im nahegelegenen Moor haben sich in nassen Bereichen Torfmoos-Seggen-Wollgrasriede ausgebildet. Vereinzelt kommen Sonnentau und Rosmarinheide vor. Wassermangel lässt im Moor jedoch zunehmend Kiefern und Birken wachsen, schließlich führt die Verlandung zur Ausbildung von Erlenbruchwäldern. Zahlreiche Gehölze wurden deshalb im Rahmen eines Umweltentlastungsprojekts der Berliner Forsten im Winter 2014/2015 aus den Moorflächen entnommen. Hierdurch wird die Verlandung des Moores verlangsamt und lichtliebende Arten wie der Sonnentau gefördert. Eine Besonderheit für Berlin ist, dass das Moor auf einem Steg überquert werden kann. Ein Naturlehrpfad und das Informationszentrum der Berliner Forsten bieten die Möglichkeit, Wissenswertes über das Moor, den Köpenicker Wald und seine Bewohner zu erfahren. Im Gebiet können sechs verschiedene Amphibienarten beobachtet werden, unter anderem Kammmolch und Moorfrosch. Auch Reptilien wie Ringelnatter, Wald- und Zauneidechse sowie die Blindschleiche sind hier heimisch. Das Teufelsseemoor lässt sich auf verschiedenen Wegen erreichen. Von der Gaststätte Rübezahl am Müggelsee gelangt man über den Müggelheimer Damm zum Teufelssee und dem Lehrkabinett der Berliner Forsten , wo man sein Wissen zur Moor- und Waldökologie vertiefen kann. Um den See und das ihn umgebende Moor ist ein Rundweg angelegt. Von dem 2016 fertig gestellten Steg sind interessante Einblicke in die unterschiedlichen Verlandungsstadien des Moores möglich. Man kann aber auch vom Langen See kommend die Müggelberge erklimmen und auf der Nordseite zum Teufelsmoor herabsteigen. Von der rund 30 Meter hohen Aussichtsplattform des Müggelturms südöstlich des Teufelssees bietet sich ein wunderschöner Rundumblick über den Müggelsee, die Müggelberge und den Langen See. Das zum Turm gehörende Restaurant ist seit Frühjahr 2017 wieder geöffnet und hält Erfrischungen und kleine Speisen für Turmbesteiger und Wanderer bereit. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3547-302 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
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