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Entwicklung eines innovativen Bürgerenergiemodells für ländlich geprägte Regionen der Republik Moldau unter Integration kommunaler und mittelständischer Strukturen

Das Projekt "Entwicklung eines innovativen Bürgerenergiemodells für ländlich geprägte Regionen der Republik Moldau unter Integration kommunaler und mittelständischer Strukturen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Spelleken Associates.

Luftmessstation aus Sachsen-Anhalt steht bald

Halle (Saale), 29.07.2021 Luftmessstation aus Sachsen-Anhalt steht bald in der Hauptstadt der Republik Moldau Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt den Aufbau der moldawischen Luftgüteüberwachung mit einem Messcontainer und ausgesonderten, aber funktionstüchtigen Messgeräten. Die Geräte müssen im Rahmen der planmäßigen Erneuerung nach 10 Jahren Dauernutzung ersetzt werden. Der Messcontainer stand bis 2019 in Dessau am Albrechtplatz. Aufgrund geplanter Baumaßnahmen musste der alte Standort dauerhaft aufgegeben werden. Für den neuen Messort war der Container zu groß. Nun wird er im Rahmen eines Projekts der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der Moldawischen Hauptstadt Chișinău eingesetzt werden. Drei Fachleute des Umweltamts des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionalentwicklung und Umwelt der Republik Moldau reisten dafür nach Magdeburg. Hauptanliegen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanzierten Projektes sind die nachhaltige Klima- und Umweltpolitik und der Aufbau nationaler Regelwerke in verschiedenen Ländern Osteuropas (u. a. Republik Moldau und Georgien). Das Projekt selbst ist Teil der Unterstützung durch die EU und eingebettet in das im Jahr 2017 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, wobei die Priorität dabei im Aufbau nationaler Rechtsvorschriften zur Luftreinhaltung in Anlehnung an europäische Richtlinien und Standards liegt. Parallel dazu sollen die Grundlagen für eine messtechnische Überwachung der Luftqualität geschaffen werden. Das Landesamt für Umweltschutz hat sich bereiterklärt, diesen aufwendigen Prozess durch die Bereitstellung einer ausgesonderten Messstation aus dem Lufthygienischen Überwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) einschließlich Messtechnik zu unterstützen, da es bislang nur wenige Messwerte und Erkenntnisse zur Luftbelastung in Moldawien gibt. Ein weiterer Beitrag zur Unterstützung bestand in der Durchführung eines praktischen Trainings für die Fachleute aus Moldawien. Dieses fand vom 20. bis 23. Juli im Standort Magdeburg des LAU mit dem LÜSA statt. Dabei wurden sowohl allgemeine Grundlagen der Luftqualitätsüberwachung als auch praktische Einblicke in die Messtechnik und den Betrieb einer Luftmessstation vermittelt. Das Training erfolgte mit tatkräftiger Unterstützung durch den ehemaligen Leiter des LÜSA, Herrn Dr. Zimmermann (fungiert als Projektverantwortlicher), und Herrn Dirk Haase, einem Kollegen des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen. Die für die Übergabe vorgesehene Messstation (ausgesonderte ehemalige Station Dessau) wurde zu diesem Zweck wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzt und mit der dafür vorgehaltenen Messtechnik ausgerüstet. Die Fachleute konnten somit direkt an der Technik trainieren, die später auch in der Republik Moldau zum Einsatz kommen wird. Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Nr. 13/2021 E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de Die Station wird im Oktober dieses Jahres in der Landeshauptstadt Chișinău an einem verkehrsnahen Standort aufgestellt werden. Die Vorbereitungen für die Herrichtung des Standortes werden in Kürze beginnen. Insofern verbleibt für die Techniker des LÜSA aktuell noch ausreichend Zeit für die Herstellung der Transportbereitschaft. Die Kosten für den Abtransport trägt die GIZ über Projektmittel. Die Inbetriebnahme der Station in Chișinău wird ohne Beteiligung des LÜSA erfolgen. Seitens des LÜSA werden für die Absicherung des ersten Betriebsjahres noch einige Ersatzteile, Verbrauchsmittel und Betriebsgase bereitgestellt. Insgesamt hat die Unterstützungsleistung des LÜSA folgenden Umfang. • • • • • Bereitstellung eines Messcontainers, Bereitstellung von Messgeräten für die wichtigsten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid, Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub), Bereitstellung von Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien etc. für die Absicherung des Messbetriebes (mindestens ein Jahr), Betriebs- und Prüfgase (zwei Flaschen); Wissenstransfer, d. h. Einweisung der Stationsbetreuer (in Magdeburg) und Weitergabe von Unterlagen (z. B. Gerätehandbücher, Wartungsanweisungen). Somit unterstützt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt aktiv im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten den Aufbau einer Luftqualitätsüberwachung in der Republik Moldau. Der Transfer einer einsatzbereiten Luftmessstation nebst der erforderlichen Technik stellt dabei gewissermaßen die Initialzündung für den Beginn der Messungen dar.

Ländliche Biogasanlagen im Bauherrnmodell in der Republik Moldau

Das Projekt "Ländliche Biogasanlagen im Bauherrnmodell in der Republik Moldau" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Maschinenring Kommunalservice (MRK) GmbH.

Was ist Tollwut? Wo kommt Tollwut vor und welche Tiere sind betroffen? Wie wird das Tollwutvirus übertragen? Wie lässt sich Tollwut bei Tieren erkennen? Wie können Tiere vor Tollwut geschützt werden? Besteht durch Tollwut ein Risiko für Menschen?

Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.

Sachsen-Anhalt: Weiterhin unzureichende Schritte des Bundes gegen illegale Migration

Der Bundestag hat am gestrigen Tag den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Damit bleibt der Bund hinter dem einstimmigen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – von Mitte Juni 2023 zurück, wonach auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Länder Georgien, Armenien, Moldau, Indien und die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die zögerliche Haltung des Bundes, nur Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, wird dem aktuellen Migrationsgeschehen auch nicht im Ansatz gerecht. Richtigerweise stellt der Bund fest, dass in den Ländern Georgien und Moldau in aller Regel keine politische Verfolgung droht und die Anerkennungsquote im Asylverfahren daher bei unter 0,3 Prozent liegt. Doch dies trifft beispielsweise auch auf Indien zu. Es ist überhaupt kein Grund ersichtlich, die größte Demokratie der Welt nicht als sicheren Herkunftsstaat einzustufen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss deutlich erweitert werden, um irreguläre Migration zu begrenzen. Damit würde auch ein klares Signal in diese Länder ausgesendet, dass sich jemand ohne Schutzgrund gar nicht erst auf den Weg macht.“ Hintergrund: Die Zugangszahlen von Asylsuchenden in Deutschland sind im bisherigen Jahresverlauf weiter angestiegen und liegen erheblich über den Zugangszahlen der Vergleichsmonate des Vorjahres. Für eine Reihe von Herkunftsstaaten, die derzeit nicht als sichere Herkunftsstaaten in der Anlage II des Asylgesetzes aufgeführt sind, liegen die Gesamtschutzquoten im Ergebnis der Asylantragsprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Jahren fortlaufend unter fünf Prozent (für Indien zum Stand 31. Oktober 2023 bei 0,27 Prozent). Bei sicheren Herkunftsstaaten gilt die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Damit ist die Schutzgewährung nicht generell ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung beim BAMF die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Mit der gesetzlichen Einstufung als sichere Herkunftsstaaten kann das Asylverfahren für Asylsuchende aus diesen Staaten deutlich beschleunigt werden. Dies gilt auch für etwaige gerichtliche Verfahren. Bei der Ablehnung des Asylantrages könnten zudem Rückführungen wesentlich früher durchgeführt werden, sodass auch eine Entlastung im Bereich der Unterbringung erzielt werden könnte. Zudem wäre für Einreisen auf dem Luftweg für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten der Anwendungsbereich von § 18a Asylgesetz (Flughafenverfahren) eröffnet. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Qualifizierung von TechnikerInnen und HandwerkerInnen in Georgien, Moldawien und Rumänien zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Solarenergie und Gebäudeisolierung

Das Projekt "Qualifizierung von TechnikerInnen und HandwerkerInnen in Georgien, Moldawien und Rumänien zur Erhöhung der Energieeffizienz durch Solarenergie und Gebäudeisolierung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Women in Europe for a Common Future.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Projekt wurde als Kooperationsprojekt zwischen WECF und URBIS Foundation (im Folgenden 'URBIS') durchgeführt. Die Projektländer umfassen die osteuropäischen Staaten Georgien, Republik Moldau und Rumänien. Das Projekt hat zum einen das Ziel die Energieeffizienz durch Solarenergie und Gebäudeisolierung zu erhöhen. Zum anderen die Akzeptanz für den großflächigen Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien (v.a. Solarenergie) zu stärken und auch die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte auszuweiten. Zudem wird eine Umweltentlastung langfristig durch das Projekt angestoßen. Fazit: Ein zentraler Erfolg des Projektes war die Vernetzung der Partnerorganisationen untereinander, insbesondere mit den rumänischen Projektpartnern, die noch kein Teil eines bestehenden Netzwerkes waren und die bedarfsorientierte Anknüpfung an bereits bestehendem Wissen. Der technische Wissenstransfer zu ökologischen Dämmmaterialien und insbesondere zu innovativen technischen Methoden für den qualitativ hochwertigen Bau von Solarkollektoren konnte in konkreten Projekten umgesetzt werden. Die neu entstehenden Kooperationsansätze zwischen den Partnern, sowohl lokal als auch international, sind ein wichtiger positiver Effekt des Projektes. Die Vernetzung der Akteure führte dazu, dass drei der teilnehmenden Organisationen erstmalig eine Förderzusage für die Umsetzung ihrer Solarthermie-Projekte durch URBIS gewinnen und damit die Anwendung von Solarkollektoren weiter voranbringen. Der Aufbau des Projektes in 3 Projektphasen (Phase 1: mehrtägiges Netzwerktreffen, Phase 2: Maßnahmen auf nationaler/lokaler Ebene, Phase 3: Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Ergebnisse) konnte mit sichtbaren Ergebnissen erfolgreich umgesetzt werden. Das Netzwerktreffen schuf eine wichtige Vertrauensbasis für künftige Projektaktivitäten. Durch die Trainings in den Ländern, die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der Partnerorganisationen auf verschiedenen Ebenen und die Schulung von Multiplikator*innen bzw. Energiebotschafter*innenkonnten sehr viel mehr Menschen erreicht werden als ursprünglich geplant (245 Experten trainiert, geplant: 66).Die umfassende Öffentlichkeitsarbeit in allen drei Ländern zu den Themen Solarthermie und Gebäudeisolierung unter Anwendung unterschiedlichster Methoden (Informationsveranstaltungen, politische runde Tische etc.) machte die wirtschaftlichen Technologien sichtbarer für Bürger*innen und Politiker*innen. Die Partnerorganisationen haben alle Aktivitäten effizient und professionell umgesetzt. Die Begleitung und Beratung durch Urbis und WECF erfolgte abgestimmt und nutzte Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit. Die Unterstützung der lokalen Partnerorganisationen bei der Verbreitung der Technologien in ihren Ländern wurde durch das Projekt sichergestellt und wird auch künftig fortgeführt.

ReedBASE: Entwicklung eines grenzüberschreitenden Innovationszentrums für die Nutzung von Schilfbiomasse

Das Projekt "ReedBASE: Entwicklung eines grenzüberschreitenden Innovationszentrums für die Nutzung von Schilfbiomasse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Michael Succow Stiftung.Erneuerbare Biomasse Ressourcen spielen weltweit eine große Rolle für das Erreichen von Klimaschutzzielen. Meist sind aber weder Märkte entwickelt, noch existieren breit anwendbare Technologien und Konstellationen, die eine Bewirtschaftung und Verarbeitung von Biomasseressourcen nachhaltig, umweltverträglich und effizient leisten können. ReedBASE fokussiert auf die Bewirtschaftung von degradierten Schilfstandorten entlang der Flüsse Pruth, Dniester und Donau in Moldavien und der Ukraine. Als grenzüberschreitendes Innovationszentrum bringt ReedBASE Interessenträger für die Entwicklung von zukünftigen Umsetzungsprojekten zusammen. Außerdem identifiziert ReedBASE Flächen- und Umsetzungs-potentiale in der Projektregion und entwickelt geeignete Konzepte für die Schilfernte auf nassen Standorten und die Nutzung der Biomasse weiter. Zielgruppe sind Akteure und Entscheidungsträger verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen auf nationaler wie lokaler Ebene in der Projektregion, die Odessa Regionalinstitute für Ökologie, Natur Ressourcen und Wasser Management, lokale Landschaftspflegeverbände, Landnutzervereinigungen, Naturschutzinstitutionen, Forschungseinrichtungen, kleine u. mittelständische Unternehmen, NGOs für ländliche Entwicklung und ländliche Beratungsstellen.

Störfallvorsorge und Krisenmanagement im Donaudelta

Das Ziel des „Donaudelta-Projektes“ war es, in der Republik Moldau, in Rumänien und der Ukraine die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Industrie am Donaudelta zu stärken, wobei unter anderem die Mechanismen und Ansätze für eine effiziente und effektive Störfallvorsorge sowie das Krisenmanagement verbessert und, soweit möglich, harmonisiert werden sollten. Im Vordergrund des Projektes stand dabei die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Ministerien und den beauftragten Behörden der Projektländer (hauptsächlich zwischen den zuständigen Behörden für den Umweltschutz, Katastrophenschutz, Verkehr, verschiedenen regionalen und lokalen Behörden etc.) sowie zwischen den beauftragten Behörden und der Industrie, insbesondere den Betreibern von Ölterminals. Das Donaudelta-Projekt hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten hinsichtlich Expertenniveau und gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen den nationalen Behörden und der Industrie sichtbar verstärkt. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2016.

Silvesternacht in Magdeburg verlief überwiegend friedlich

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Magdeburg, den 3. Januar 2011 Silvesternacht in Magdeburg verlief überwiegend friedlich Aufgrund der Erkenntnisse der Vorjahre, insbesondere die aus der Silvesternacht 2007/ 2008 war die Polizei zum diesjährigen Jahreswechsel gut vorbereitet. Mit über 100 Polizeibeamten wurde durch offene Präsenz, insbesondere an den Brennpunkten Hasselbachplatz und Neustädter Platz die Sicherheit der friedlich feiernden Bürger gewährleistet. Die Feierlichkeiten in der Landeshauptstadt anlässlich des Jahreswechsels 2010/ 2011 verliefen somit aus Sicht der Polizei überwiegend friedlich und störungsfrei, gleichwohl hatten die eingesetzten Polizeibeamten eine Vielzahl an Einsätzen zu bewältigen. Die Beamten des Polizeireviers Magdeburg wurden dabei durch eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei unterstützt. Insgesamt bewältigten die Beamten weit über 100 polizeiliche Einsätze bei denen vor allem Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Einbrüche und Ruhestörungen zum Einschreiten der Beamten führten.  Im Zuge der Einsätze wurden diverse Platzverweise, Identitätsfeststellungen und auch Ingewahrsamnahmen durchgesetzt. Folgende polizeiliche Einsätze sind hervorzuheben: Etwa 15 unbekannte Personen beschädigten, gegen 00:05 Uhr in der Apollostraße eine Telefonzelle und die Fensterscheibe eines Gemüseladens. Gegen 00:45 Uhr gerieten zwei Müllcontainer im Bereich Olvenstedter Platz/ Goethestraße in Brand. Mehrere vermummte Personen behinderten kurzzeitig die Löscharbeiten der Feuerwehr und bewarfen die Beamten mit Silvesterknallern. Der Polizei gelang es einen Täter zu stellen und vorläufig festzunehmen. Gegen 01:05 Uhr stellte die Polizei einen Täter auf frischer Tat bei einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im Ortsteil Quittenweg. Im mitgeführten Rucksack des 33- jährigen Einbrechers aus Moldawien wurden unter anderem ein Laptop und eine Spielkonsole aufgefunden. Nach richterlicher Vorführung wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen. Er sitzt nun in der JVA Magdeburg in Untersuchungshaft. Ein zweiter Täter flüchtete unerkannt. Einen Balkonbrand zu löschen hatte die Feuerwehr gegen 00:40 Uhr in der Otto- Baer- Straße. Durch den Brand, der durch Feuerwerkskörper ausgelöst wurde, entstand ein Sachschaden von etwa 2.000,- Euro. Zu einem Sachschaden in Höhe von ca. 15.000,- Euro kam es nach einem Brand in der Lunochodstraße. Ein Zeuge beobachtete, gegen 03:40 Uhr vier unbekannte Personen, die pyrotechnische Erzeugnisse am dortigen Supermarkt in abgestellte Kunststoffcontainer warfen. Dabei gerieten diese in Brand und in deren Folge wurden die Außenwand, die Glasscheiben sowie der Dachüberstand des Schleppdaches des Marktes beschädigt. Zu einer tätlichen Auseinandersetzung von Personen der linken und rechten Szene in Magdeburg kam es gegen 03:15 Uhr im Bereich Alt Salbke/ Sophienstraße. Etwa 15 Personen, die der linken Szene zugerechnet werden und etwa 6 Personen des rechten Spektrums, wobei nach bisherigen Erkenntnissen auch waffenähnliche Gegenstände zum Einsatz gebracht wurden, gerieten aneinander. Bei den Auseinandersetzungen, deren Hintergründe bisher unklar sind, wurden sechs Personen leicht verletzt. Diese mussten medizinisch versorgt werden. Der Polizei gelang es in Tatortnähe zehn tatbeteiligte Personen festzustellen, die waffenähnliche Gegenstände (Axtstiel, Reizstoffsprühgerät, Billardqueue) mit sich führten. Die Gegenstände wurden sichergestellt und die Identität der Personen geklärt. Der Staatschutz des Reviers Magdeburg hat die Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs aufgenommen. Widerstand gegen Polizeibeamte leistete ein 29- jähriger Deutscher mit russischem Migrationshintergrund, als die Beamten die Personalien des alkoholisierten Mannes feststellen wollten. Zuvor hatte dieser, gegen 05:00 Uhr in einer Gaststätte in der Albert- Schweitzer- Straße randaliert. Der Mann wollte seine Personlaien nicht nennen und versuchte die Beamten mehrfach zu schlagen, sodass diese Pfefferspray einsetzten. Nun flüchtete der Mann und stolperte aufgrund seiner Alkoholisierung eine Steintreppe hinunter. Dabei verletzte er sich so schwer am Bein, dass er sofort ins Krankenhaus zur medizinischen Versorgung gebracht wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen zog er sich beim Sturz eine mehrfache Beinfraktur zu. Zudem hat er sich demnächst wegen Widerstand gegen Polizeibeamte zu verantworten. Darüber hinaus wurden die polizeilichen Einsatzkräfte bei der Bewältigung von verschiedenen Einsatzlagen oftmals aus größeren Personengruppen mit Silvesterknallern beworfen und an der Ausübung der Einsätze behindert. Dabei wurde aber zum Glück kein Polizeibeamter verletzt. Insgesamt ist die Einsatzleitung des Polizeireviers Magdeburg aber mit dem Verlauf der Silvesternacht zufrieden. (gk) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - Pressestelle Sternstraße 12 39104 Magdeburg Tel: (0391) 546-1422 Fax: (0391) 546-1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum: Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier MagdeburgPresse- und Öffentlichkeitsarbeit39104 Magdeburg, Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de

Staaten, die das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 ratifiziert haben

Staaten, die das Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966 ratifiziert haben Die Eichscheine aus Staaten, die das Übereinkommen ratifiziert haben, werden in Deutschland anerkannt. Das gilt auch für deutsche Schiffe, die ihr Schiff in den genannten Staaten eichen ließen und Eichscheine der genannten Staaten besitzen. Staat Ratifiziert am Republik Weißrussland 30. August 2006 Königreich Belgien 09. März 1972 Republik Bulgarien 04. März 1980 Tschechische Republik 02. Juni 1993 Republik Frankreich 08. Juni 1970 Bundesrepublik Deutschland 19. April 1974 Republik Ungarn 05. Januar 1978 Großherzogtum Luxemburg 26. März 1982 Republik Moldau 18. Januar 2000 Montenegro 23. Oktober 2006 Königreich der Niederlande 14. August 1978 Republik Rumänien 24. Mai 1976 Russische Föderation 19. Februar 1981 Republik Serbien 31. Juli 2002 Slowakische Republik 28. Mai 1993 Schweizerische Eidgenossenschaft 07. Februar 1975 Stand: 20. September 2017

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