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Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Rheinhausen PW (Altrheinzug)

Die Messstation Rheinhausen PW befindet sich am Fluss Altrheinzug und wird betrieben vom RP Freiburg.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Rheinhausen BW6_16 (Altrheinzug)

Die Messstation Rheinhausen BW6_16 befindet sich am Fluss Altrheinzug und wird betrieben vom RP Freiburg.

Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verhältnis mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den „Ausbau des Railhubs – Neubau und Verlängerung von fünf Abstellgleisen am Bahnhof Krefeld Ost Hafen“ in Krefeld durch die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG

Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 26.05.2026 einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den Ausbau des Railhubs und dem damit einhergehenden Neubau und Verlängerung von fünf Abstellgleisen für neue Eisenbahngüterverkehre im Bahn-hof Krefeld Ost Hafen gestellt. Gegenstand des Antrags auf Plangenehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG NRW sind: 1. Die Verlängerung der Gleise 20, 21, 22 und 23 des Übergabebahnhofs auf min. 750 Meter Länge sowie deren Anschluss an das Stammgleis durch die Weiche 23 über einen neuen Weichenkopf, 2. der Neubau des Gleises 19 auf min. 750 Metern Länge sowie dessen An-schluss an das Stammgleis über die Weiche 23, 3. der Rückbau des Stumpfgleises P1, des Verbindungsgleises V1, der Weiche EW 41 sowie deren Lückenschluss, 4. der Neubau der Weichen EW 24, EW 25, EW 26 und EW 27 zum Anschluss der Bestandsgleise an das Stammgleis, 5. die Ergänzung der Bahnhofsbeleuchtung um zwei weitere Beleuchtungsli-nien mit jeweils ca. 30 Beleuchtungspunkten. Die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG betreibt in Krefeld am Rheinhafen eine Hafen-bahn. Der zugehörige Bahnhof, der Bahnhof Krefeld Ost Hafen ist an den Bahnhof Krefeld Linn der DB InfraGo AG angeschlossen. Im Zuge neuer Eisenbahngüter-verkehre, die zu den Bestandsverkehren akquiriert werden konnten, ist es notwen-dig, die Gleisanlage im Bahnhof Krefeld Ost Hafen zu erweitern. Ganzzüge sollen in einem Railhub zerlegt und zu neuen Einheiten zusammengestellt werden. Der Rheinhafen Krefeld und der Bahnhof Krefeld Ost Hafen schließen über ein Ver-bindungsgleis V2 und der Weiche 23 im Bahnhof Krefeld Linn in km 2,63 der Stre-cke 2504 (Krefeld – Duisburg Rheinhausen) an die DB InfraGo AG an. Die Gleise und Weichen liegen im Rangierbezirk „Bahnhof Krefeld Ost Hafen“ der öffentlichen, nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur der Hafen GmbH & Co. KG. Die Maßnahme ist eine Erweiterung der Kapazität in der bestehenden Gleisan-lage des Bahnhofs Krefeld Hafen Ost. Die neu gewonnenen Eisenbahnverkehre können kapazitativ nicht auf der bestehenden Gleisanlage mehr abgebildet werden. Für die Zerlegung und Zusammenstellung von ankommenden und abgehenden Ganzzügen sind mindestens fünf Gleise mit einer nutzbaren Länge von 750 m not-wendig. Die Bestandsgleise haben nur nutzbare Längen zwischen 350 m und 615 m. Der Bahnhof Krefeld Hafen Ost ist straßenseitig über die Carl-Sonnenschein-Straße / Paul-Hübner-Straße und bahnseitig über die Weiche 23 im Bahnhof Kre-feld Linn der DB InfraGo AG angeschlossen. Für die Erweiterung des Bahnhofes Krefeld Ost Hafen um fünf Gleise mit einer nutzbaren Länge von 750 m sollen nicht genutzte Gleisanlagen ausgebaut und nicht mehr notwendige Verbindungen und Stumpfgleise zurückgebaut werden. Die ehemaligen Gleise 20, 21, 22 und 23 des Übergabebahnhofes werden auf min. 750 m verlängert und über einen neuen Weichenkopf an die Weiche 23 angeschlos-sen. Für die weitere Kapazitätserhöhung wird ein fünftes Gleis, das Gleis 19 neu gebaut und ebenfalls an die Weiche 23 angebunden.

VST Millingen - Rheinberg - 1.Planänderung

Es handelt sich hierbei um die Ern. der VST Millingen. Diese besteht aus einer Bahnsteigerhöhung von 38 cm ü SO auf 76 cm ü SO. Der Außenbahnsteig 2 soll auf 175 m Baulänge verlängert, sowie der Mittelbahnsteig rückgebaut und als neuer Außenbahnsteig 3 hergestellt werden. Vollständige Vorhabenbezeichnung: VST Millingen - Rheinberg Strecke: 2330 Rheinhausen - Xanten, Bahn-Kilometer: 23,410 - 23,800

BÜ Vierbaumer Weg - Rheinberg-Rheinkamp - Umbau

Im Zuge der geplanten Maßnahme soll der Bahnübergang (BÜ) „Vierbaumer Weg“ erstmalig mit einer technischen Sicherung in Form einer Halbschrankenanlage ausgestattet werden. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Anpassung an geltende Regelwerke. Die vorhandene Fahrbahn der Gemeindestraße soll innerhalb des 27 m langen Räumbereichs verbreitert werden, um eine Begegnung zwischen den anzusetzenden Bemessungsfahrzeugen (Lkw/Pkw) unter Berücksichtigung einer Gegenverkehrsregelung zu ermöglichen. Zudem soll die Fahrbahngradiente im Kreuzungsbereich überarbeitet werden. Darüber hinaus sollen die Fahrbahnmarkierungen sowie die verkehrsrechtliche Beschilderung an die neue Geometrie und Sicherungssituation angepasst werden. Durch die Verbreiterung der Straße und die geometrische Anpassung der Fahrbahn ergibt sich eine Verschiebung des Bahnübergangs. Vollständige Vorhabenbezeichnung: BÜ Vierbaumer Weg - Rheinberg-Rheinkamp - Umbau Strecke: 2330 Rheinhausen - Kleve, Bahn-Kilometer: 16,197 - 16,197

Wertvolle Natur im Blick

null Wertvolle Natur im Blick Baden-Württemberg/Emmendingen/Ravensburg . Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die diesjährigen Kartierungen von Biotopen im Offenland gestartet. Ihre Expertenteams sind in den Landkreisen Emmendingen und Ravensburg im Einsatz und erfassen ausgewählte Lebensräume. Kartiert wird vom Frühjahr bis in den Herbst in den jeweiligen Gemeindegebieten außerhalb von Siedlungen, Wäldern und Verkehrsflächen. Artenreiche Lebensräume im Offenland „Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der ökologisch wertvollsten und artenreichsten Gebiete in unserem Land“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Das Spektrum der erfassten Biotope ist in den beiden Kreisen groß: Es reicht von blütenreichen Trockenrasen bis hin zu nassen Moorflächen, wie sie für das Alpenvorland typisch sind. Auch artenreiche Mähwiesen werden bei der Kartierung erfasst. Diese Biotope sind Inseln der Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten.“ Biotope sind per Gesetz geschützt – nicht durch Kartierungen Bundesgesetze sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg bilden den Rahmen für diese Aufgabe. „Biotope sind gesetzlich geschützt – unabhängig von ihrer Kartierung“, betont Maurer. „Unsere Kartierungen machen diese wertvollen Lebensräume für die kommunale und regionale Planung sichtbar. Die gewonnenen Daten fließen auch in die landwirtschaftliche Förderung ein – mit finanziellem Ausgleich für eine angepasste Nutzung.“ Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, im freien Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Natürlich führen sie eine entsprechende Kartierbescheinigung mit sich. Kreis Emmendingen Kreis Ravensb urg Die Treffpunkte sind in Kartenform auf der folgenden Webseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bürgerinnen und Bürger können sich für Fragen rund um die Kartierungen des Offenlandes an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich über die folgende E-Mail-Adresse für die Informationsveranstaltungen anzumelden: pressestelle@lubw.bwl.de . Vor den Veranstaltungen erhalten Sie weiterführende Informationen. Nach vorheriger Absprache stehen Mitarbeitende der LUBW am Ende der Veranstaltung gerne für Fragen zur Verfügung. Daten und Fakten Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland rund 283.000 Biotope mit 150.000 Hektar Fläche (darunter 63 Biotope mit rund 2.700 Hektar Fläche im Bodensee). Die letzte landesweite Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die jetzige Erfassung für Baden-Württemberg startete im Jahr 2010. Seitdem wurden 938 der 1.101 Gemeinden erfasst. Die Daten der diesjährigen Erhebungen werden voraussichtlich Ende 2027 online veröffentlicht. Die Kartierergebnisse der vergangenen Jahre bis einschließlich 2024 sind bereits über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar: Daten- und Kartendienst der LUBW – geschützte Biotope Weitere Informationen zu Zielen, Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der Offenland-Biotopkartierung sind auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung “ zu finden sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung der LUBW ist das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG). Festgelegt ist darin eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Nach § 33 Absatz 6 NatSchG ist die LUBW verpflichtet, diese Biotope zu erfassen, in Karten und Listen darzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Erfassung hat deklaratorische Bedeutung, das heißt: Der gesetzliche Schutz besteht für die Biotope unabhängig von der Kartierung. Die Erfassung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Jahre, zu wiederholen. Eine weitere Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen günstigen Erhaltungszustand der europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierzu erfassen die Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen und berichten darüber alle sechs Jahre an die Europäische Union. In Baden-Württemberg übernimmt die LUBW diese Aufgabe. Da viele FFH-Lebensraumtypen gleichzeitig gesetzlich geschützte Biotope sind, werden Angaben zu FFH-Lebensraumtypen innerhalb der Biotope bei der Offenland-Biotopkartierung miterfasst. Was bewirken die Kartierungen? Die Kartierung der LUBW weist keinen Schutzstatus aus. Flächen, die die Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotops aufweisen – etwa durch bestimmte Vegetation und Strukturen, wie sie in der verbindlichen Kartieranleitung festgelegt sind – sind per Gesetz geschützt, unabhängig davon, ob sie kartiert wurden oder nicht. Die Kartierung hilft, diesen Schutz sichtbar zu machen und in der Praxis umzusetzen. Übersicht der 2026 kartierten Gemeinden in den beiden Landkreisen In folgenden Gemeinden werden 2026 die Biotope im Offenland erfasst: Landkreis Emmendingen Landkreis Ravensburg Forchheim Achberg Freiamt Aichstetten Gutach im Breisgau Aitrach Malterdingen Amtzell Sasbach am Kaiserstuhl Argenbühl Sexau Baienfurt Weisweil Baindt Winden im Elztal Berg Wyhl Bodnegg Fronreute Grünkraut Horgenzell Isny im Allgäu Kißlegg Leutkirch im Allgäu Ravensburg Schlier Vogt Waldburg Wangen im Allgäu Weingarten Wilhelmsdorf Wolfegg Wolpertswende In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*: Landkreis Emmendingen: Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen am Kaiserstuhl, Kenzingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Simonswald, Teningen, Vörstetten Landkreis Ravensburg: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände erfolgen überwiegend während der Vegetationsperiode im ersten Jahr. Die Abgrenzung der Biotope sowie die zugehörigen Fachdaten – etwa Biotopbeschreibung und Artenlisten – werden in den Wintermonaten digital erfasst und aufbereitet. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und der abschließenden Datenaufbereitung stehen die Ergebnisse in der Regel im November des Folgejahres zur Verfügung – also etwa 1,5 Jahre nach Beginn der Kartierung. Die Daten können über den Daten- und Kartendienst der LUBW abgerufen werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ Bild zeigt: Sonnentau – ein typischer Moorbewohner. Mit seinen klebrigen Tentakeln fängt und verdaut er Insekten und bessert damit das karge Nährstoffangebot auf. Quelle: Carsten Wagner Bild zeigt: Moore sind Lebensraum für zahlreiche seltene Arten und schützen zugleich unser Klima. Quelle: Carsten Wagner Das Bildmaterial kann auf Nachfrage für die Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen

Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen für den Bau der Straßen und Parkplätze. Erläuterung: Im Rahmen des Abriss des Krupp-Stahlwerks in Duisburg Rheinhausen und der Erstellung von Logport I gab es Fördergelder des Landes-NRW zum Bau der Straßen. Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Land hier Breiten von Straßen und Parkplätzen vorgegeben.

Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der AVG Baustoffe Duisburg GmbH in Duisburg

Die AVG Baustoffe Duisburg GmbH in Duisburg, Mausegatt 40 in 47228 Duisburg beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Rheinhausen, Flur 24, Flurstück 2284 Grundwasser aus einem Brunnen bis zu einem jährlichen Volumen an Wasser von insgesamt 8.000 m³ zu entnehmen. Die beabsichtigte Grundwasserentnahme dient der Gewinnung von Betriebswasser zur Befeuchtung des Eingangsmaterials, der Umschlagstellen und der Materialboxen, der Verkehrsflächen sowie zur Verwendung in der Betonherstellung.

Die KOPOS-Modellprojekte stellen sich vor

Gemüse für die Hauptstädter; Folientunnel auf der TinyFarm bei Fürstenwalde (C) Sebastian Rogga Als Ergebnis zweier intensiver Auswahlprozesse in den Modellregionen, arbeitet das Verbundvorhaben KOPOS seit diesem Frühjahr nun mit zwei Modellprojekten zusammen. Um die Projekte besser kennenzulernen, haben wir mit den Modellprojektpartnern der jeweiligen Regionen Interviews geführt, die auf der KOPOS-Webseite veröffentlicht worden sind. Im Handlungsfeld „Kurze Wertschöpfungsketten“ (Region Freiburg) arbeitet KOPOS mit einem Konsortium zusammen, das aus der Erzeugergenossenschaft „Biogemüse Südwest“, der Großmarkt Freiburg GmbH, nearbuy, der Gemeinde Rheinhausen sowie weiterer Partner besteht. Das Interview können Sie hier lesen. Im Handlungsfeld „Zugang zu Land/ Sicherung von Land“ (Region Berlin-Brandenburg) arbeitet KOPOS mit dem Unternehmen „TinyFarms“ zusammen, die als Teil ihres Geschäftsmodells den Einstieg in den Erwerbsgemüsebau erleichtern. Das Interview mit den beiden Gründern Jacob Fels und Tobias Leiber können Sie hier lesen.

KOPOS-Modellprojekte ausgewählt

Modellprojekt Freiburg - Händler auf dem Großmarkt. © Großmarkt Freiburg GmbH Nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und der Sichtung vieler interessanter Bewerbungen hat das KOPOS-Projekt zwei vielversprechende kooperative Initiativen als Modellprojekte in den Regionen Freiburg und Berlin-Brandenburg ausgewählt. Die beiden mit 100.000 Euro prämierten Modellprojekte zielen darauf ab, innovative und kooperative Prinzipien zu testen, die die Nachhaltigkeit regionaler Ernährungssysteme stärken. Der Fokus liegt auf neuen Bündelungsstrukturen zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und dem Zugang zu Land durch unternehmerische Einstiegsmöglichkeiten in die Landwirtschaft. Durch die wissenschaftliche Begleitung der Praxispartner*innen durch das KOPOS-Team soll erprobt werden, ob und inwiefern diese Ansätze sich in der Zukunft verstetigen lassen. In Freiburg hat ein Konsortium um den Großmarkt Freiburg überzeugt, das mit seinem Vorhaben Infrastrukturen auf dem Freiburger Großmarktgelände aufbauen will, die die regionalen Handelsstrukturen für Kleinproduzent*innen von regional und ökologisch produzierten Lebensmittel bündeln und dadurch die kurzen Wertschöpfungsketten in der Region stärken. Dadurch sollen neue Kund*innen gewonnen werden, die großen Warenmengen beziehen und damit eine große Hebelwirkung auf die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln haben können, wie beispielsweise Betriebe in der Außer-Haus-Versorgung. Teil des Konsortiums ist die Gemeinde Rheinhausen, die einen Verteilerpunkt der am Großmarkt umgeschlagenen Bio-Produkte einrichten möchte, das soziale Unternehmen „nearbuy“, das das Projekt durch die Einrichtung digitaler Waren- und Kommunikationsplattformen unterstützt, die Erzeugendengemeinschaft Biogemüse Südwest, die das Modellvorhaben koordiniert, und weitere Kooperationspartner*innen. Modellprojekt in Berlin-Brandeburg - Pflanzen von Setzlingen auf einer Tiny Farm: © Carla Ulrich Mit der Auswahl des Unternehmens Tiny Farms in Berlin-Brandenburg wurde eine Initiative gewählt, die den unternehmerischen Einstieg in den Erwerbsgemüsebau für Neu- und Quereinsteiger*innen erleichtern will. Der Zugang zu Land wird hier als Zugang zu Landwirtschaft interpretiert. Hierfür unterstützt Tiny Farms angehende Gründer*innen im Aufbau von Mikrobetrieben, die auf biointensivem Anbau mit möglichst wenig Flächenbedarf basieren. Bislang hat Tiny Farms firmeneigene Kleinfarmen entwickelt; nun soll im Rahmen des Modellprojekts erstmalig die „Ausgründung“ mit zwei Kleinfarmern probiert werden, die das eigene Trainingsprogramm durchlaufen haben und nun „neu“ in das Berufsfeld einsteigen werden. Wer steckt hinter den Modellprojekten? Auf der KOPOS Website stellen sich die Praxispartner*innen der Modellprojekte aus Freiburg und Berlin-Brandenburg in einem ausführlichen Porträt vor und berichten, welche Lösungsansätze ihr Projekt für die spezifischen regionalen Herausforderungen erproben wird und welche nächsten Schritte sowie langfristigen Ziele hierfür geplant sind. Modellprojekt in Freiburg – Das Konsortium um den Großmarkt Freiburg stellt sich vor Modellprojekt in Berlin-Brandenburg – "Tiny Farms" stellt sich vor In einem gemeinsamen Lernprozess von Wissenschaft und Praxis, werden die Vorhaben nun bis zum Herbst 2024 eng mit dem KOPOS Projektteam zusammenarbeiten. Der transformative Forschungsansatz, der dem Vorhaben zugrunde liegt, soll zeigen, inwiefern die Ansätze zukunftsfest sind und welche Erfolgsfaktoren und Bedingungen zur Skalierung es gibt.

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