Mit diesem Teilprojekt soll die Glasmanufaktur Brandenburg sich auf die kommende Einstufung gemäß der Ökodesign-Richtlinie vorbereiten, welche den produktrelevanten CO2-Ausstoß und die Verwendung umweltschädlicher Materialien bewertet. Das Solarglas ist für Herstellung von Solarmodulen ein wichtiger Bestandteil, somit hat das Glas einen erheblichen Anteil bei der Bewertung gemäß der Ökodesign-Richtlinie. Folglich sind die Ziele im Projekt für die Aspekte Energieverbrauch, Recycling und Vermeidung von umweltschädlichen Materialien in der Glasproduktion in den entsprechenden Arbeitspaketen aufgegriffen. Die Energieeinsparung und die Wiederverwertbarkeit sollen mit der Verwendung von Sekundärrohstoffen aus dem Recycling und der Dickenreduzierung erreicht werden. Die Vermeidung umweltschädlicher Materialien betrifft die Gemengekomponente Antimon, welche reduziert oder ersetzt werden soll, ohne die Produkteigenschaften zu verlieren. Diese Arbeiten werden durch die Ertragsverbesserungen bei geringerer Degradation flankiert.
Die Europäische Union fördert die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energien im Transportwesen. Die im April 2009 entsprechend neu aufgelegte Richtlinie für Erneuerbare Energien sieht vor, dass bis 2020 zehn Prozent der im Transport eingesetzten Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem gibt die EU-Richtlinie vor, welche Nachhaltigkeitsanforderungen die Biokraftstoffe erfüllen müssen, die im Geltungsbereich der Richtlinie gehandelt werden. Im Rahmen eines zweijährigen Projekts hat Ecofys für die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen auf Nachhaltigkeit von einer Biokraftstoffnutzung in der EU zu erwarten sind. Dieser Abschlußbericht enthält grundlegende Informationen zu Herstellung und Nutzung von Biokraftstoffen, zur Herkunft der Rohstoffe und den damit verbundenen Dynamiken im internationalen Handel und der Politik. Es ist zugleich eine Analyse der Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Landnutzungsänderung. Im Jahr 2008 wurde der Großteil der in der EU verbrauchten Biokraftstoffe in Europa produziert (ca. 70 Prozent). Auch die zur Herstellung der Biokraftstoffe verwendeten Rohstoffe stammten mehrheitlich aus Europa (ca. 60 Prozent). Außerhalb der EU sind nationale Rechtsvorschriften noch nicht auf die Nachhaltigkeitsanforderungen vorbereitet, die die EU für Biokraftstoffe anlegt. Freiwillige Zertifizierungssysteme werden jedoch weitgehend akzeptiert und in Ländern angewandt, die viel zum europäischen Biokraftstoffmarkt beitragen, wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia. Das Projekt war eine Zusammenarbeit zwischen Ecofys, Winrock, Agra CEAS, der Chalmers University und IIASA.
Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.
Gemeinsam mit Fraunhofer ISI, der Fakultät für Energieökonomie an der TU Wien und BBH unterstützte Ecofys die Europäische Kommission hinsichtlich der Berichterstattungspflicht im Rahmen der Erneuerbaren Energien Direktive (2009/28/EC). In diesem Projekt wurden die Fortschritte der EU Mitgliedsstaaten und die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Biokraftstoffen in der EU detailliert analysiert. Die Analyse der Erneuerbaren-Energien-Fortschrittsberichte der EU Mitgliedsstaaten von Ecofys und Partnern zeigt, dass die Mitgliedsstaaten zeitlich im Plan sind und wichtige Fortschritte erzielt wurden, etwa beim Abbau von Hindernissen in der Stromnetzintegration oder dem Herkunftsnachweis für Biokraftstoffrohstoffe. Die Prognose für das Jahr 2020 ist jedoch zweifelhaft. Die Vorhersagen zeigen, dass mit den gegenwärtigen Maßnahmen nahezu alle Mitgliedsstaaten die 2020 Ziele verfehlen werden. Weiter Fortschritte hinsichtlich der Zielerreichung für erneuerbare Energien erfordern zuverlässige und verstärkte politische Maßnahmen sowie verbesserte Verwaltungsverfahren in allen Mitgliedsstaaten. Im zweiten Teil des Berichts wird die Frage der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen mit Daten und Untersuchungen zu verschieden Aspekten analysiert. Die Auswirkungen von in der EU verbrauchten Biokraftstoffen (wie etwa auf Luft, Wasser, Biodiversität sowie sozio-ökonomische Effekte) entstehen zum größten Teil in der EU selbst, da hier der Großteil der Rohstoffe produziert wird. Der verbleibende Anteil kommt überwiegend aus Argentinien, Brasilien, den USA, Malaysia und Indonesien. In diesen Länder wurde unter anderem die Landnutzung, aber auch der rechtliche Rahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit untersucht. Die Diskussion um Biokraftstoffe und Ernährungssicherheit wurde unter Berücksichtigung lokaler und globaler Effekte analysiert. Schließlich zeigte sich, dass manche Auswirkungen nicht direkt dem Biokraftstoffverbrauch in der EU zugeordnet werden können, sondern aus der potentiellen Attraktivität des EU Biokraftstoffmarkts resultieren. Dies trifft etwa auf einige Grundstücksgeschäfte in Afrika zu. Gleichzeitig hat Ecofys in einem anderen Projekt untersucht ob zusätzliche verpflichtende Kriterien zum Schutz von Boden, Wasser und Luft nötig sind und wie die Umsetzung der Erneuerbaren Energien Direktive in den Mitgliedsstaaten voranschreitet. Weiter Informationen sind unter http://www.ecofys.com/de/veroeffentlichung/ 245/ verfügbar.
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der Rahmen der bestehenden Ökodesign-Richtlinie erweitert, so dass für nahezu alle Produktgruppen und Umweltwirkungen Mindestanforderungen für den europäischen Markt gesetzt werden können. Aktuell arbeitet die EU Kommission an einem Arbeitsprogramm für neue, nicht energieverbrauchsrelevante Produktgruppen (wie Bauprodukte, Textilien, mit hohem Ressourcenverrbrauch), das Ende 2023 vorliegen soll. In dem Forschungsprojekt sollen für diese neu zu regelnden Produktgruppen eigene Vorschläge zur Ausgestaltung der Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess eingespeist werden können. Zum anderen sollen die Arbeiten der Kommission für diese neuen Produktgruppen sowie die Überarbeitungen bestehender Produtkgruppen kritisch begleitet werden. Schwerpunkte sollen dabei die ambitionierte Ausgestaltung der Materialeffizienzanforderungen (u.a. Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Haltbarkeit), der digitalen Produktpässe sowie der Pflichtkennzeichnung für die jeweiligen Produktgruppen sein.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Folgenabschätzung sowie einen Gesetzesentwurf zur indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in Zusammenhang mit der Biokraftstoffproduktion veröffentlichen. Die Einführung einer EU-Richtlinie zur indirekten Landnutzungsänderung in der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) und der Richtlinie zur Kraftstoffqualität (FQD), hat möglicherweise Einfluss auf derzeitige Investitionen und Arbeitsplätze in der europäischen Biokraftstoffindustrie. Im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hat Ecofys untersucht, inwieweit der Biokraftstoffsektor unter dem Gesichtspunkt der Bestandswahrung gegen die Einführung einer ILUC-Richtlinie auf EU-Ebene geschützt werden kann. Dies wird mit dem Begriff 'Grandfathering' beschrieben. Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den EU Biokraftstoffmarkt und -sektor. Er analysiert die verschiedenen Auswirkungen möglicher ILUC Maßnahmen in Hinblick auf den Sektor und geht der Frage nach, inwieweit gegenwärtige Investitionen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. In einem zweiten Schritt untersucht der Bericht die Grandfathering Klausel, die aktuell in der RED und FQD Richtlinie enthalten ist, sowie weitere mögliche Grandfathering Optionen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer ILUC Politikmaßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze und der Investitionen in Biokrafstoffproduktion möglich ist, wenn das Biokraftstoffverbrauchsniveau von 2010-2012 bis zum Jahr 2020 von der ILUC Richtlinie ausgenommen wird. Dies würde bedeuten, dass eine mögliche ILUC Richtlinie sich lediglich auf die zukünftige Biokraftsoffproduktion ab 2020 bezieht. Die ILUC-Maßnahme würde den gesamten Biokraftstoffverbrauch in der EU nicht deutlich verringern, da die Ziele der RED und FQD für 2020 unverändert bleiben. Dennoch könnten auf den EU Biodieselsektor Herausforderungen zukommen, wenn z. B. neue ILUC-Faktoren eingeführt oder der Mindestschwellenwert für Treibhausgasausstoß angehoben würde. Ein Grandfathering des derzeitigen Biokraftstoffverbrauchs würde dem entgegenwirken und heutige Investitionen und Arbeitsplätze sichern. Die Ergebnisse der Studie wurden am 22. März 2012 dem Europäischen Parlament vorgestellt.
<p>Der Stromverbrauch in Deutschland ging seit dem Höhepunkt im Jahr 2007 tendenziell zurück. Den meisten Strom verbraucht die Industrie, gefolgt von den privaten Haushalten, dem Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor und dem Verkehrssektor.</p><p>Entwicklung des Stromverbrauchs</p><p>Der Höhepunkt des deutschen Stromverbrauchs wurde im Jahr 2007 mit 625 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a>) verzeichnet. Die Bundesregierung hat sich 2010 in ihrem <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/439778/794fd0c40425acd7f46afacbe62600f6/2017-11-14-beschluss-kabinett-umwelt-data.pdf">Energiekonzept</a> zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 10 % gegenüber dem Verbrauch des Jahres 2008 zu senken. Dieses Ziel wurde im Jahr 2020 mit einem Rückgang um etwa 10,5 % erreicht. Allerdings war der Stromverbrauch in diesem Jahr von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem vorübergehenden Anstieg im Jahr 2021 sank der Stromverbrauch in den Jahren 2022 und 2023 schließlich auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Allerdings waren beide Jahre von Sondereffekten durch den Krieg in der Ukraine gekennzeichnet (allgemeine Sparbemühungen wegen eines erwarteten Erdgas-Mangels 2022, Rückgang der Industrieproduktion). Im Jahr 2024 stieg der Stromverbrauch auf nunmehr 528 TWh (siehe Abb. „Bruttostromverbrauch“).</p><p>Künftig ist mit einer Zunahme des Stromverbrauchs zu rechnen, da Effekte der sogenannten „Sektorkopplung“ einzuplanen sind. Dazu zählt, dass sowohl Fahrzeugantriebe als auch die Wärmebereitstellung in Gebäuden (Stichwort Wärmepumpe) verstärkt elektrisch erfolgen sollen.</p><p>Maßnahmen: Energieeffizienz...</p><p>Die wichtigsten Maßnahmen in den Sektoren Haushalte und Kleinverbrauch sind die Ausweitung und Verbesserung von Effizienzstandards für elektrische Geräte und energieverbrauchsrelevante Produkte im Rahmen der Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-richtlinie">Ökodesign-Richtlinie</a> (2009/125/EG) sowie eine wirksame Energieverbrauchskennzeichnung. Innovative Querschnittstechniken in der Industrie – etwa effizientere Elektromotoren und Druckluftsysteme – können darüber hinaus ebenfalls einen Beitrag leisten. Ein verpflichtendes Energiemanagement und die verbindliche Umsetzung von identifizierten wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen können den Unternehmen dabei helfen, Kosten zu sparen.</p><p>… und Erneuerbare Energien</p><p>Im Verkehrssektor strebt die Politik eine Steigerung der Elektromobilität an. Dies geht einher mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch (siehe Abb. „Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch“). Eine vorübergehende Ausnahme von diesem Trend war das Jahr 2021 mit einem deutlichen Rückgang des erneuerbaren Anteils auf Grund sehr ungünstiger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> und geringen Zubaus neuer erneuerbarer Kapazitäten. Hintergründe zu dieser Entwicklung sind auf folgender Webseite zu finden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#uberblick">Link</a>). Im Jahr 2024 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Bruttostromverbrauch#alphabar">Bruttostromverbrauch</a> auf einen neuen Höchstwert von 54,1 %. Wesentlich dafür war unter anderem ein neuer Höchststand bei der Einspeisung von Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen (siehe Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#strom">Erneuerbare Energien in Zahlen</a>“) bei einem wieder leicht steigenden Bruttostromverbrauch.</p><p>Die Erneuerbaren leisten damit im Bereich der Stromversorgung einen großen Anteil zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 verankert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen soll.</p>
Am 30. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für die neue 'EU Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte' (Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a framework for setting ecodesign requirements for sustainable products and repealing Directive 2009/125/EC – ESPR) veröffentlicht. Diese soll die bestehende EU Ökodesign-Richtlinie ablösen. Ziel der neuen EU Ökodesign-VO ist, dass in der EU nachhaltige Produkte zum Standard werden. Eine relevante Produktgruppe sind die Textilien. Darüber hinaus wurde für die Produktgruppe der Textilien im Jahr 2022 die EU Textilstrategie (EU strategy for sustainable and circular textiles) seitens der Europäischen Kommission veröffentlicht. Diese ist sehr umfassend und adressiert eine Vielzahl an textilrelevanten Fragestellungen bzw. benennt viele neue und zu ändernde rechtliche Anforderungen. Ziel des Forschungsprojektes ist es zum einen, mögliche Ökodesignanforderungen für Textilien zu erarbeiten, diese möglicherweise in ein Kennzeichnungslabel zu überführen sowie die europäischen Prozesse zur neuen Ökodesign-VO für die Produktgruppe der Textilien zu begleiten. Zum anderen sind die Arbeiten rund um die Product Environmental Footprint Category Rules (sog. PEFCRs) für Bekleidung zu begleiten.
Mit der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2413, RED III) wurden die Anforderungen an die Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zur Treibhausgas-Einsparung als Voraussetzung für die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung angepasst. Zur nationalen Umsetzung dieser neuen Anforderungen müssen die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) geändert werden. Der Referentenentwurf zielt außerdem darauf ab, die Betrugsprävention entsprechend den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der national rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verbessern. Die Anpassungen der BioSt-NachV und der Biokraft-NachV erfolgen aus rechtssystematischen Gründen weitestgehend parallel. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von zertifizierter Biomasse in beiden Verordnungen erhalten und zusätzlicher Aufwand für Wirtschaftsakteure und Verwaltung vermieden.
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