Der Geodatensatz enthält die Route des Naturerlebnispfads "Rieselfeld" in Freiburg im Breisgau sowie die Standorte der Informationstafeln entlang des Weges.
Der Geodatensatz enthält die flurstücksgenauen räumlichen Geltungsbereiche für die 8 Naturschutzgebiete (NSG) "Schauinsland" (322 ha), "Freiburger Rieselfeld" (257 ha), "Gaisenmoos" (25 ha), "Arlesheimersee" (23 ha), "Humbrühl-Rohrmatten" (21 ha), "Mühlmatten" (20 ha), "Honigbuck" (7 ha) und "Schangen-Dierloch" (131 ha) im Stadtkreis Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Naturschutzgegebiete werden durch die Höhere Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium (RP) verordnet. Die digitalen Geodaten zu Naturschutzgebieten werden durch das RP im Umweltinformationssystem Baden-Württemberg erfasst und gepflegt.
Der Geodatensatz enthält die Erlaubte Wege im Naturschutzgebiet "Rieselfeld" in Freiburg im Breisgau.
Zone 0 umfasst im wesentlichen Grünland, Äcker, Wälder, Rieselfelder und in Einzelfällen auch sehr locker bebaute Gebiete mit hohem Vegetationsanteil, zumeist außerhalb des Stadtgebietes. Einen Schwerpunkt bilden die offenen Heide- und Grünlandflächen westlich der Linie Hennigsdorf-Potsdam. Aber auch Bereiche innerhalb der stadtrandnahen Wälder Berlins, wie tiefgelegene Lichtungen oder Moore (Barssee, Pechsee und Teufelsbruch), liegen in dieser Zone. Die nächtliche Abkühlung ist als sehr hoch, in den Waldgebieten als hoch einzustufen, ebenso auch die Frosthäufigkeit. Dagegen gilt die Schwülewahrscheinlichkeit fast ausnahmslos als gering. Tiefgelegene Bereiche der Döberitzer Heide sowie die Teufelsbruch-Wiesen östlich von Schönwalde stellen auffällige geländeklimatische Extremlagen dar (Zone 0*) ; hier sind nächtliche Abkühlung und Frosthäufigkeit besonders hoch. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit ist in den geschlossenen Waldgebieten tags und nachts sehr hoch. Das gilt auch für die locker bebauten, aber stark durchgrünten Wohngebiete. Auf Grünland und Äckern ist die Windreduzierung tags mäßig bis gering und nachts mäßig. Die Ausbildung von stärkeren Bodeninversionen in Strahlungsnächten verringert jedoch die Windgeschwindigkeit und damit auch die Belüftung beträchtlich. Zone 1 war in der ersten Ausgabe dieser Karte die Zone, von der angenommen wurde, dass sie die Freilandverhältnisse widerspiegelte. Tatsächlich zeigten aber die Einbeziehung des Umlandes, dass dort noch deutlich niedrigere Temperaturmittel bzw. -minima sowie höhere Tagesamplituden der Temperatur vorkommen. Deshalb muss nun davon ausgegangen werden, dass auch die in Zone 1 liegenden Bereiche sehr gering von der Stadt beeinflusst werden. Es handelt sich im wesentlichen um die ausgedehnten, in Stadtrandnähe gelegenen Waldgebiete, große – meist innenstadtferne – Grünanlagen sowie um einen großen Teil der im Umland gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen und um größere, locker bebaute Siedlungen außerhalb von Berlin. Einzelne ausgedehnte Freiräume am Innenstadtrand wie das Südgelände, der Volkspark Prenzlauer Berg, die Jungfernheide sowie die Forst- und Kleingartenflächen im Bereich Königsheide weisen ebenfalls die Charakteristika der Zone 1 auf. Hier sind nächtliche Abkühlung und Frosthäufigkeit im allgemeinen hoch, in den Waldgebieten eher mäßig. Die Schwülegefährdung ist in den meisten Bereichen dieser Zone sehr gering. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit ist im Bereich dichterer Vegetationsstrukturen Tag und Nacht als sehr hoch einzustufen. Vor allem emittentennahe innerstädtische Parkanlagen gelten daher als äußerst immissionsgefährdet. Landwirtschaftlich genutzte Flächen weisen am Tage höhere und in der Nacht mittlere Windgeschwindigkeiten auf, wobei in austauscharmen Strahlungsnächten hier durch Kaltluftbildung eine Stabilisierung der bodennahen Luftschicht eintritt. Zone 2 weist hauptsächlich die stadtrandtypischen Nutzungen wie lockere Bebauung und Kleingärten auf, etwa die umfangreichen Neubaukomplexe Karow-Nord und Buchholz. Daneben umfasst sie große innerstädtische oder innenstadtnahe Freiraumkomplexe bzw. Teile davon, z. B. Flughafen Tempelhof, Hasenheide, Friedhöfe Bergmannstraße Südgelände in seinen äußeren Bereichen, Friedhof Bergstraße, Insulaner den zentralen Teil des Großen Tiergarten. Ebenfalls der Zone 2 zugeordnet wurden alle ausgedehnten Gewässer; allerdings konnten aus messtechnischen Gründen nur die Gewässerufer für eine direkte Erfassung der Klimaparameter genutzt werden. Größere horizontale Gradienten sind jedoch über den Gewässern selbst nicht zu erwarten. Zone 2 zeichnet sich durch eine mäßige nächtliche Abkühlung und Frostgefährdung aus. Einige Gebiete befinden sich im Bereich sehr geringer, die meisten aber im Bereich mäßiger Schwülegefährdung. Entsprechend den vorhandenen Vegetations- und Bebauungsstrukturen werden die Windgeschwindigkeiten ganztägig stark bis mäßig reduziert. Große Wasserflächen sowie Kuppenlagen sind hingegen sehr gut belüftet und daher auch weniger immissionsgefährdet. Zone 3 umfasst einen großen Teil des Innenstadtrandes, Gebiete am Stadtrand mit stärker verdichteter Bebauung sowie in der Regel auch die stadtrandnahen Hochhaussiedlungen. Im Innenstadtgebiet selbst sind zum einen kleinere Park- und Brachflächen, aber auch die Randbereiche der in Klimazone 2 beschriebenen größeren Grünnutzungen hier einzuordnen. Die nächtliche Abkühlung und die Anzahl der Frosttage in dieser Zone sind gering. Die Schwülewahrscheinlichkeit ist bis auf wenige Gebiete, wo sie als sehr gering (Bereich Olympiastadion, nordwestlich Wuhlheide) bzw. hoch (z. B. Haselhorst, Industriegebiet Tegel, Altstadt Köpenick) einzustufen ist, nur mäßig. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit reicht tags und nachts je nach Bau- und Vegetationsstruktur von mäßig bis gering. Während kleinere Grünflächen schlechter belüftet sind, kommt es über Stadtbrachen am Tage zu höheren Windgeschwindigkeiten und in den Nachtstunden je nach Stabilisierungsgrad der bodennahen Luftschicht zu stärkeren Reduzierungen. Gewerbe- und Industriegebiete mit einem hohen Anteil unbebauter Flächen sowie Bahnflächen sind ganztägig relativ gut belüftet. Im Bereich von Hochhaussiedlungen muss sogar mit stärkeren Windbelastungen gerechnet werden. Zone 4 umfasst nahezu ausschließlich die hochverdichtete Innenstadt sowie dicht bebaute und stark versiegelte industriell genutzte Bereiche außerhalb der Innenstadt (z. B. Industriegebiet Spreetal in Spandau). Analog zu den Aussagen der übrigen aktualisierten Klimakarten muss auch in dieser Karte der Bereich der stärksten innerstädtischen Veränderung nunmehr als geschlossener Ring dargestellt werden. Die bisherigen Unterbrechungen im Zuge der Verbindungen vom Gleisdreieck zum Humboldthafen sowie nördlich des Großen Tiergarten sind als Folge der Baumaßnahmen nicht mehr nachzuweisen. Im Süden bilden in etwa der Landwehrkanal, im Osten die Ebertstraße und im Norden der Moabiter Werder die Grenze der vom Großen Tiergarten günstig beeinflussten Zone 3. Die nächtliche Abkühlung und die Anzahl der Frosttage ist sehr gering. Dagegen muss die Schwülegefährdung im größten Teil von Zone 4 als hoch eingestuft werden. Die Reduzierung der Windgeschwindigkeit kann tagsüber als mäßig bis gering eingeschätzt werden. In den Nachtstunden verspätet sich zumindest die übliche Windabschwächung, da in den Straßenzügen eine geringere Neigung zur Stabilisierung der bodennahen Luftschicht besteht. Windverstärkungen sind im allgemeinen auf die Kanalisierung in den Straßenzügen zurückzuführen. Jedoch bedeutet dies keine Verbesserung des Luftaustausches, da eine Anbindung an höhere Luftschichten oder an das Umland nur unzureichend vorhanden ist. Die Immissionsgefährdung – vor allem innerhalb der geschlossenen Bebauungstrukturen – muss durch die unzureichende Be- und Entlüftung als sehr hoch eingestuft werden.
Die Berliner Forsten beantragten die Erneuerung der Wasserrechtlichen Erlaubnis für die Klarwasseraufleitung zur Stützung des Landschaftswasserhaushaltes der Gewässer und Feuchtgebiete im Einzugsgebiet des Lietzengrabens. Antragsgegenstand ist die Überleitung von 1,6 Mio. m³/a Klarwasser (von 1.000 – 7.000 m³/d) auf die Teiche 12 und 13 sowie die Ableitung dieses Wassers über gedichtete Gräben bzw. Gewässer II. Ordnung in den Lietzengraben zur Stützung des Landschaftswasserhaushaltes. Vorlaufend zu diesem Verfahren erhielten die Berliner Forsten am 27.05.2002 eine wasserbehördliche Erlaubnis für die Aufleitung von Klarwasser im Umfang von maximal 10.000 m³/d bzw. 1,825 Mio. m³/a.
Beginn der Berliner Kanalisation. Die Abwässer werden nach Danziger Vorbild auf Rieselfelder geleitet.
Themen dieser Ausgabe: Die Pandemie zeigt überdeutlich einen Trend, der sich auch schon vorher abzeichnete: Hinein in die Natur! Raus an und auf die Gewässer! Das führt aber, wenn es zum Massenphänomen wird, vielerorts zu erheblichen Belastungen, insbesondere in Schutzgebieten. Tendenz steigend. Hier müssen vor allem für die Natursportarten Wege der Regelung, Information und Lenkung gefunden werden, um drohende Konflikte zu vermeiden – so auch für den Kanusport. Artikel lesen Fließgewässer sind „Hotspots“ der Biodiversität, daher wurden verschiedene Abschnitte als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen. Höhere Wasserqualität und Renaturierungen verbesserten den ökologischen Zustand. Doch naturnahe Flüsse erlauben nicht nur Tier- und Pflanzenarten eine Wiederbesiedlung, sondern ziehen auch Menschen an. Infolge der Zunahme des Bootssports kann es zu Störungen empfindlicher Arten kommen. Der Artikel enthält Beispiele für auftretende Probleme, Regelungen und weitere Lösungsvorschläge. Artikel lesen Bereits auf der allerersten Roten Liste der bedrohten Tierarten waren die Flusskrebse, die ursprünglich in fast allen Gewässern heimisch waren, vertreten. Der Hauptgrund ist die Krebspest – eine Flusskrebskrankheit, die sich durch die Einführung amerikanischer Flusskrebse dauerhaft in Europa etablieren konnte. Nachdem Edel- und Steinkrebse schon als „nicht mehr zu retten“ galten, hat sehr engagierter Artenschutz zu einer Stabilisierung auf niedrigem Niveau geführt. Das Edelkrebsprojekt NRW hat hieran einen wesentlichen Anteil. Artikel lesen Das Projekt „Spurensuche Gartenschläfer“ befasst sich seit Ende 2018 mit der Verbreitung dieses wenig bekannten Bilches. Sein Verbreitungsgebiet ist in den letzten 30 Jahren um etwa die Hälfte geschrumpft, ohne dass dafür Gründe bekannt sind. Dieser Rückgang soll innerhalb des Projektes auch in Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Gleichzeitig sollen Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dabei kommen der Forschung, Citizen Science und der Öffentlichkeitsarbeit eine große Bedeutung zu. Artikel lesen Unbemannte Luftfahrzeuge (UAV – Unmanned Aerial Vehicle, umgangssprachlich Drohnen genannt) haben in den letzten Jahren eine rapide technische Entwicklung genommen. Sowohl im urbanen Bereich als auch in der freien Landschaft werden sie immer häufiger genutzt. Mittlerweile gibt es auch ein großes Interesse, Drohnen für Naturschutzzwecke einzusetzen. Die gemeinsam von der Vogelschutzwarte im LANUV, der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA), der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) und der Biologischen Station Rieselfelder Münster ausgerichtete „Vogelschutztagung NRW“ am 11. September 2021 nahm den Einsatz von Drohnen im Vogelschutz in den Fokus. Artikel lesen zurück
Flächenhafte Darstellung des Potenziellen Schadstoffeintrags aus ehemaligen Rieselfeldern aus Karte 12 "Grundwassergefährdung" des LRP Teltow-Fläming. (Potentieller Schadstoffeintrag aus ehemaligen Rieselfeldern)
Stillgelegte Riesefeldflächen sowie Sondernutzungsflächen in Berlin und Umland zum Zeitpunkt 2010.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 36451922 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Sputendorf,nördl. Struveshof (ehem. Rieselfelder). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Lwl 16/67. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: weitgehend unbedeckter GWL. Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_NU_3. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1967 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN eingemessen. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 47.54 m Geländehöhe: 46.90 m Filteroberkante: 39.4 m Filterunterkante: 37.4 m Sohle (letzte Einmessung): 36.89 m Sohle bei Ausbau: 36.4 m
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