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Sind permeable Sedimente in Küstengebieten Hotspots für die Bildung von nicht-flüchtigem gelöstem organischem Schwefel (DOS) im Meer?

Organische Schwefelkomponenten sind abundant in marinen Sedimenten. Diese Verbindungen werden v.a. durch die abiotische Reaktion anorganischer Schwefelverbindungen mit Biomolekülen gebildet. Wegen seiner Bedeutung für globale Stoffkreisläufe, für die Nutzung von Erdöllagerstätten und für die Erhaltung des Paleorecords, gibt es eine Vielzahl von Studien zum Thema. Sehr wenig Aufmerksamkeit wurde allerdings wasserlöslichen Komponenten geschenkt, die beim Prozess der Sulfurisierung entstehen und als gelöster organischer Schwefel (DOS) in die Meere gelangen können. Anhand der wenigen verfügbaren Informationen ist Schwefel vermutlich das dritthäufigste Heteroelement im gelösten organischen Material (DOM) der Meere, nach Sauerstoff und Stickstoff. Einige Schwefelverbindungen, insbesondere Thiole, sind für die Verbreitung von Schadstoffen aber auch essenzieller Spurenstoffe verantwortlich. Wichtige klimarelevante Schwefelverbindungen entstehen aus DOS. Daher spielt der marine DOS-Kreislauf eine Rolle für die Meere und Atmosphäre. Trotz seiner Bedeutung sind die Quellen marinen DOS, seine Umsetzung im Meer und Funktion für Meeresbewohner unbestimmt. Auch ist die molekulare Zusammensetzung von DOS unbekannt. In diesem Projekt werden wir Pionierarbeit in einem neuen Forschungsfeld der marinen Biogeochemie leisten. Wir wollen grundlegende Fragen bzgl. der Bildung und Verteilung von nicht-flüchtigem DOS im Meer beantworten. Unsere wichtigsten Hypothesen:* Bildung von DOS:(1) Sulfatreduzierende Sedimente sind wesentlich für die Bildung von DOS.(2) Reduzierte Schwefelverbindungen (v.a. Thiole) dominieren in Zonen der DOS-Entstehung.(3) DOS wird v.a. über abiotische Sulfurisierung in der Frühdiagenese gebildet.* Transport und Schicksal von DOS im Ozean:(4) DOS wird von sulfat-reduzierenden intertidalen Grundwässern an das Meer abgeben.(5) In der Wassersäule oxidiert DOS schnell (z.B. zu Sulfonsäuren).(6) DOS aus intertidalen Sedimenten ist in oxidierter Form auf den Kontintentalschelfen stabil.Neben dem wissenschaftlichen Ziel der Beantwortung dieser Hypothesen, wird das Projekt drei Promovierenden (eine in Deutschland und zwei in Brasilien) die außergewöhnliche Gelegenheit bieten, ihre Doktorarbeiten im Rahmen eines internationalen Projektes durchzuführen. Wir werden die Stärken beider Partner in Feld- und Laborstudien und Elementar-, Isotopen- und molekularen Analysen kombinieren. Wir werden unterschiedliche Regionen im deutschen Wattenmeer und in brasilianischen Mangroven (Rio de Janeiro and Amazonien) beproben, sowie die benachbarten Schelfmeere. Sulfurisierungsexperimente werden die Feldstudien ergänzen. Zur quantitativen Bestimmung und molekularen Charakterisierung von DOS werden wir neue Ansätze anwenden, die von den beiden Arbeitsgruppen entwickelt wurden. Dabei kommen u.a. ultrahochauflösende Massenspektrometrie (FT-ICR-MS), und andere massenspektrometrischen und chromatographischen Methoden zu Anwendung.

Bewertung natürlicher, organischer Faserdämmstoffe

An der Notwendigkeit eines verstärkten Einsatzes von Wärmedämmstoffen im Hochbau zur Reduzierung der CO2 -Emissionen besteht seit dem Klimaschutzgipfel von Rio de Janeiro 1992 kein Zweifel mehr. Deutschland verpflichtete sich dort, die CO2 -Emissionen bis zum Jahr 2005 um 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1987 zu verringern. Mit Einführung der Wärmeschutzverordnung WschVO 1994 wurde der Heizenergiebedarf um 30 Prozent, mit seit 2001 gültigen Energieeinsparverordnung EnEV um weitere 25-30 Prozent verringert. Die gestiegenen Anforderungen an den Wärmeschutz bewirkten ein Wachstum des deutschen Dämmstoffmarkts von 1992 bis 1997 um ca. 50 Prozent. Zeitgleich entwickelte sich bei den Verbrauchern ein Bedürfnis nach natürlichen, ökologischen und gesunden Baustoffen, das die Markteinführung einer Reihe von natürlichen, organischen Faserdämmstoffen (NOFD) zusätzlich begünstigte. Diese Dämmstoffe basieren aus der Rohstoffbasis von (Alt-) Papier, Schafwolle, Baumwolle, Holz, Kokos, Flachs, Hanf, etc. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Dämmstoffen, wie z.B. Mineralwollen und Hartschäume, sind die Emissionen bei der Herstellung, Verarbeitung und in der Nutzungsphase der natürlichen Dämmstoffe noch nicht restlos geklärt. Ziel des Forschungsvorhabens war es daher, Informationsdefizite abzubauen und für die einzelnen Dämmstoffgruppen und Einbaumethoden eine exemplarische Datenbasis über Belastungen beim Einbau und in der Nutzungsphase zu schaffen. In den Untersuchungsumfang aufgenommen wurden Produkte, die über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik verfügen bzw. genormt sind. Für die gesamte Bandbreite der natürlichen, organischen Faserdämmstoffe wurden in der reellen Baupraxis die unterschiedlichen Einbringmethoden (offenes Aufblasen feucht und trocken, Sprühverfahren, Einblasen, manueller Einbau von Matten und Platten) in die verschiedenen Einbaustellen (Boden, Wand, Decke, Dach) erfasst.

Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.

Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris

<p>Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris</p><p>Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten.</p><p>Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen</p><p>Die<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/klimarahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc">Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC)</a>wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft. Ihr Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Die Vereinbarung verpflichtet die Staaten zur Zusammenarbeit basierend auf ihrer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten". Aktuell haben 197 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert.</p><p>Die Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess, wie auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zu sehen ist. Wesentliche Meilensteine waren das Kyoto-Protokoll von 1997, das rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für Industrieländer vorsah, und das Übereinkommen von Paris von 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C.</p><p>Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention erfordert Berichterstattung über ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen und Minderungsmaßnahmen. Entwicklungsländer hatten im Kyoto-Protokoll zunächst keine Minderungsverpflichtungen, doch die Veränderung der Emissionssituation führte zu Anpassungen bei der COP 20 in Lima (2014).</p><p>Deutschland erstellt jährliche Inventarberichte zu Treibhausgas-Emissionen und legt alle vier Jahre einen umfassenden Nationalbericht vor. Seit 2014 gibt es auch einen zweijährigen Bericht, der die wichtigsten Inhalte anderer Berichte zusammenfasst und einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bietet.</p><p>Das Übereinkommen von Paris</p><p>Im Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsstaaten das Übereinkommen von Paris (ÜvP) mit ehrgeizigen neuen Zielen für die Bekämpfung des Klimawandels. Sie einigten sich darin auf das völkerrechtlich verbindliche Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau zu halten und dass Anstrengungen unternommen werden den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe weiter unten „Die Pariser Klimakonferenz“). Im Übereinkommen wird als operationales Ziel entsprechend festgehalten, dass in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen anthropogenen (vom Mensch verursachten) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden muss. Der 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zu 1,5 °C globaler Erwärmung stellte u. a. dazu den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zusammen.</p><p>Die Staaten sollen seit 2020 alle fünf Jahre neue ambitionierte nationale Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions, NDCs) vorlegen, die der Erfüllung des globalen Langfristziels dienen und zunehmend ehrgeiziger werden sollen. Der gemeinsame Fortschritt wird dabei regelmäßig überprüft. Bereits im Jahr 2018 wurde eine vorläufige Bilanz gezogen und im Jahr 2023 wurde der formale Mechanismus der Globalen Bestandsaufnahme das erste Mal abgeschlossen. Der zweijährige Prozess der globalen Bestandsaufnahme mündete in einer umfangreichen Entscheidung, die die mangelnden kollektiven Fortschritte beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ herausstellt, die Dringlichkeit für verstärkten Klimaschutz betont und eine Reihe von Bereichen benennt bei denen Fortschritte notwendig sind. Die Ergebnisse sollen nun in den NDCs, die 2025 vorgelegt werden sollen, mit einfließen. Die zweite globale Bestandsaufnahme soll 2028 abgeschlossen werden.</p><p>Das ÜvP bezieht alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen ein. Je nach Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung werden jedoch für die Länder unterschiedliche Pflichten festgelegt. Insbesondere bekennen sich die Industrieländer zu ihrer Verpflichtung die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll darüber hinaus den ärmsten und verwundbarsten Ländern helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen.</p><p>Das Übereinkommen trat nach der Ratifizierung durch 55 Staaten, die für mindestens 55 % der globalen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen verantwortlich sind, am 04.11.2016 formell in Kraft. In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten Regelwerk, welches die Grundlage für die Umsetzung des ÜvP bildet. Nachdem große Teile des Regelwerks bei der Klimakonferenz (COP24) in Kattowitz im Jahr 2018 beschlossen werden konnte, wurde eine Einigung zu den letzten noch ausstehenden Themen auf der COP26 in Glasgow im Jahr 2021 gefunden. Seitdem steht die Umsetzung des ÜvP im Zentrum der internationalen Klimaverhandlungen.</p><p>Ausführliche Informationen zur Klimarahmenkonvention und zum Übereinkommen finden Sie unter „Themen“ im Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/klimarahmenkonvention-der-vereinten-nationen-unfccc">„Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)“</a>und im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommen von Paris</a>“.</p>

Erarbeitung methodischer Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung von Lokalen Agenda 21-Prozessen

Im Rahmen der 'Konferenz der Vereinten Nationen fuer Umwelt und Entwicklung' (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro haben sich ueber 170 Regierungen, darunter auch die der Bundesrepublik Deutschland, dazu verpflichtet, ihre Aktivitaeten nach dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) auszurichten. Die Agenda 21, die als Schlussdokument der Konferenz von Rio verabschiedet wurde, stellt in ihrem Kapitel 28 die besondere Rolle der Kommunen bei der Verwirklichung dieses Leitbildes heraus. Die Kommunen sollen mit allen Gruppierungen ihrer Buergerschaft in einen Konsultationsprozess eintreten und eine Lokale Agenda 21, einen kommunalen Aktionsplan fuer eine nachhaltige Entwicklung, erarbeiten. In der Bundesrepublik Deutschland werden inzwischen in zunehmendem Masse solche Lokalen Agenda 21-Prozesse initiiert. Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Evaluierung von Lokalen Agenda 21-Prozessen und die Erarbeitung von methodischen Grundlagen fuer die Initiierung und Durchfuehrung solcher Prozesse, insbesondere auch in kleineren Staedten und Gemeinden. Ein weiterer Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf den Moeglichkeiten der Zielfindung im Handlungsfeld 'Siedlungsentwicklung' bei der Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21.

Zukunftsfaehigkeit der Stadtentwicklung

Die Agenda 21 - das Abschlussdokument der UN-Konferenz fuer Umwelt und Entwicklung, die 1992 unter grosser oeffentlicher Anteilnahme in Rio de Janeiro stattfand und das sich als Merkbuch und Handlungsmassstab einer zukunftsfaehigen, weil umwelt- und sozialgerechten globalen Entwicklung versteht - fordert im Kapitel 28 'Initiativen der Kommunen zur Unterstuetzung der Agenda 21', da sie als 'Politik- und Verwaltungsebene, die dem Buerger am naechsten ist, die entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Oeffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung fuer eine nachhaltige umweltvertraegliche Entwicklung' spielen. Es gilt einen Dialog mit Buergern, oertlichen Organisationen und der Privatwirtschaft zur Entwicklung einer lokalen Agenda 21 zu initiieren. Fragt sich nur: wie? Angesichts der divergierenden Interessen lokaler Akteure, angesichts vorgegebener Verwaltungsverfahren, angesichts eingeuebter Planungskulturen, angesichts knapper Finanzmittel verfallen die Aufgeforderten zu einem Gutteil in Lethargie. Aus dieser Perspektive ist die 'Lokale Agenda' nur eine weitere freiwillige Aufgabe, die nicht bearbeitet werden muss. Es fehlen Konzepte, die einem 'Prozess Lokale Agenda 21' Inhalt und Struktur, Idee und Design geben und ein Gespuer fuer die ihm innewohnenden Chancen einer zukunftsfaehigen Stadtentwicklung vermitteln. Das Forschungsvorhaben stoesst in diese Luecke und versucht, ein 'Prozessdesign Lokale Agenda' fuer die kommunale Praxis zu entwickeln.

Erwin Manz „FSC-Zertifizierung sorgt für klimaschützenden und klimaangepassten Wald und macht Handeln der Forstleute transparent“

Nachhaltigkeits-Siegel überprüft, was Forstleute dazu beitragen, um Wälder auch in Zukunft klimaresilient zu machen / Klimaschutzstaatssekretär begleitet FSC-Audit am Forstamt Donnersberg „Wir nehmen den Erhalt unserer Wälder ernst. Damit das nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gilt, lassen wir die staatseignen Wälder von Rheinland-Pfalz extern begutachten und stellen uns dem kritischen Blick von Auditoren, die jährlich das Einhalten der Nachhaltigkeitsstandards von FSC kontrollieren. Somit stellen wir sicher, dass sich die Forstleute landesweit für klimaresiliente Wälder einsetzen. Bei Landesforsten ist das Wohl unserer Wälder gelebte Praxis. Denn nur wenn wir für den Wald sorgen, sorgt er auch für uns. Damit behördliches Handeln nachvollziehbar ist, legen wir die Karten auf den Tisch – jede und jeder kann in einem Webportal einsehen, wo die Auditoren etwas gutheißen und wo sie etwas bemängeln. Das ist bundesweit das höchste Maß an Transparenz“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Montag bei einem Besuch am Forstamt Donnersberg. Dort begleitete er die Kontrolle eines Zertifizierers. Nachhaltigkeitslabel bescheinigt ökologische und soziale Standards FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte. Das Label gibt es weltweit in 89 Ländern und ist damit das am meisten verbreitete Holz-Zertifikat für Nachhaltigkeit. FSC setzt sich für die Mehrung natürlicher Mischwälder mit möglichst heimischen Baumarten, die Schonung des Waldbodens, für den Schutz seltener Arten und Ökosysteme ein. Pestizide, Monokulturen und Kahlschläge sind verboten, auch soziale Standards wie der Arbeitsschutz wird kontrolliert, etwa, ob Schutzkleidung getragen wird, Schulungen stattfinden und beim Fällen von Bäumen auf lockere Äste geachtet wird, die zu gefährlichen Geschossen werden könnten. Bei seinem Besuch am Forstamt Donnersberg begleitete Manz ein FSC-Audit. Dabei lässt sich der Auditor zeigen, wie der Wald vor Ort bewirtschaftet wird. Dazu werden einzelne Waldstücke ausgewählt, die dem Forstamt vorher nicht bekannt sind. Dazu wählte Auditor Gerhard Kuske ein Waldstück mit Douglasien – einer nicht einheimischen Baumart. Diese zeigen massive Absterbeprozesse auf, die Nadeln sind rot, die Kronen kahl. Grund dafür sind Wassermangel und hohe Temperaturen, die den Flachwurzlern ähnlich wie den Fichten zu schaffen machen. Ursprünglich wurden diese vor 65 Jahren gepflanzt. Nun nutzt das Forstamt die entstandenen Lücken, um heimische Baumarten einzubringen. „Mischwälder halten Veränderungen, zum Beispiel durch den Klimawandel oder Schädlinge, besser stand“, so Forstamtsleiter Andreas Grauer. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der FSC-Zertifizierung ist „die Bewertung von Maßnahmen im Wald, die Ermittlung negativer Auswirkungen und deren Minderung durch effektive Maßnahmen“, wie das Kriterium heißt – oder vereinfacht ausgedrückt: Was wird beispielsweise unternommen, um mehr Wasser im Wald zu halten, damit er besser vor Hochwasser schützen und gleichzeitig selbst besser mit Wasser versorgt wird? Hier zeigte Forstamtsleiter Andreas Grauer, wie eine geschickte Wegearchitektur helfen kann, dass Wasser besser in den Wald zu leiten. So kann beispielsweise das Wasser in Mulden am Wegesrand in den angrenzenden Waldbestand gezielt abgeleitet werden, wo es wieder versickert, statt gebündelt und mit voller Wucht ins Tal zu schießen. „Die Mulden sind Kernbestandteil unseres Wassermanagements, so unterstützen wir die Grundwasserbildung und reduzieren die Hochwassergefahr. Gleichzeitig bilden die Mulden ein perfektes Habitat Amphibien wie den Springfrosch oder Erdkröten und andere Tiere, etwa Libellen“, so der Forstamtsleiter. Klimawandelbedingt fielen immer mehr kleine Gewässer trocken. Da sich durch den zu den Mulden hin abfallendem Weg, mehr Wasser sammeln kann, trocknen diese weniger schnell aus. „Ohne Wälder hätten wir weniger Grundwasser, weniger Klimaschutz, weniger Hochwasserschutz und weniger Erosionsschutz, deshalb ist es so wichtig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um möglichst viel Wasser im Wald zu halten. Denn der wirkt wie ein Schwamm und gibt das Wasser nur nach und nach ab. So kann Wasser besser versickern, die Grundwasser Vorräte füllen und Pflanzen versorgen, statt oberirdisch – und damit weitestgehend ungenutzt – abzufließen“, so der Klimaschutzstaatssekretär. Mit dem Auditor wurde zudem diskutiert, ob das angedachte Projekt „Leischbach“ wasserbaulich und ökologisch nachhaltig umgesetzt werden kann. Mit dem Projekt soll die Hochwassergefahr am Leischbach durch die Ausgestaltung eines Retentionsbeckens sowie der Umgestaltung der Gewässersohle reduziert werden. Bislang standen auf der Fläche Douglasien, die klimawandelbedingt ausgefallen sind. Nun soll hier ein Polder entstehen, der geflutet werden kann. Das Projekt steckt noch in einer sehr frühen Planungsphase so kann von Beginn an auf die Expertise des Auditors zurückgegriffen werden. „Ich bin stolz, dass in Rheinland-Pfalz alle Wälder in Landesbesitz FSC-zertifiziert sind. Insgesamt sind dies 213.200 Hektar landeseigener Wald, auf denen nachweislich nachhaltig gewirtschaftet wird. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, wie der Blick in andere Bundesländer zeigt“, so Manz. Hintergrund Unter www.audit.fsc.wald.rlp.de ist öffentlich einsehbar, zu welchem Ergebnis die Auditorinnen und Auditoren wann und bei welchem Forstamt gekommen sind. Filter erleichtern die Suche nach Ort, Datum und nach Art der Feststellung, also ob es sich um einen Beobachtungsfall oder eine größere Abweichung handelt. Auch Best-Practice-Beispiele werden hier veröffentlicht. Dabei wird jeweils ein Foto samt Geo-Daten und einer kurzen Beschreibung in das Portal eingestellt. Grundlage dafür ist eine georeferenzierte App, die alle Auditorinnen und Auditoren stets dabei haben, um sich vor Ort Notizen zu machen. Einfache Abweichungen vom Standard müssen binnen eines Jahres, schwerwiegende binnen einer Frist von drei Monaten behoben werden. Wird in zu hohem Maße oder zu oft gegen den Standard verstoßen, kann die Aberkennung des FSC-Zertifikats folgen. Das Holz kann dann entsprechend nicht weiter höherwertig vermarktet werden. Der Forest Stewardship Council (FSC) entstand aus einer Initiative von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen 1990 in Kalifornien. Die Gründungsveranstaltung des FSC International fand im Oktober 1993 in Toronto/ Kanada statt, im Rahmen der Folgeprozesse nach der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro.

Internationaler Tag des Wassers

Seit 1993 wird der Weltwassertag jährlich am 22. März begangen. Er ist ein Ergebnis der UN-Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf der er von der UN-Generalversammlung per Resolution ausgerufen wurde.

Internationale Geologische Karte von Europa und den Mittelmeerregionen 1:1.500.000 (WMS)

"Carte Géologique Internationale de l'Europe et des Régions Méditerranéennes 1 : 1 500 000" - Anlässlich des 2. Internationalen Geologen-Kongresses in Bologna 1881 wurde von der neu gegründeten "Kommission für die geologische Karte von Europa" der Beschluss zur Herausgabe einer Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) gefasst. In den Händen der Kommission lag die Kompilierung und Herausgabe des Kartenwerkes; Redaktion und Druck oblag der Preußischen Geologischen Landesanstalt und ihrer Nachfolger, sprich dem Reichsamt für Bodenforschung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 1913 - 32 Jahre nach dem Beschluss zur Erstellung des Kartenwerks - wurde die 1. Auflage mit 49 Blättern fertig gestellt. Für eine 2. Auflage entschied man sich bereits 1910. Doch bedingt durch die beiden Weltkriege wurden zwischen 1933 und 1959 nur 12 Blätter gedruckt. 1960 fiel der Vorschlag für eine kombinierte 2. und 3. Auflage der Karte. Im Zuge dieser Neukonzeption erschien 1962 eine neue Legende, 1970 deren Erweiterung. 1964 wurden die ersten Blätter der Neuauflage gedruckt. Ende 1999 lagen alle 45 Kartenblätter der Neuauflage vor, wobei das letzte Blatt "AMMAN" bereits digital mit Freehand 8 erstellt ist. Titelblatt und Generallegende, die auf zwei Blättern des Kartenwerks platziert sind, wurden im Frühjahr 2000 - 87 Jahre nach Abschluss der 1. Auflage - gedruckt. Das vollständige Gesamtwerk der Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) wurde auf dem Internationalen Geologen-Kongress in Rio de Janeiro im August 2000 vorgestellt. Die IGK 1500 zeigt auf 55 Blättern die Geologie des europäischen Kontinents vom Osten des Uralgebirges bis Island sowie der gesamten Mittelmeerregion. Die Geologie wird unterschieden nach Stratigraphie, magmatischen und metamorphen Gesteinen. Zusätzlich gibt es zwei Legendenblätter und ein Titelblatt. Die Sprache des Kartenwerks ist Französisch.

Ressourcenschonung in der Umweltpolitik

<p>Ressourcenschonung in der Umweltpolitik</p><p>Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenzen um knappe Ressourcen wie Frischwasser, Land und Rohstoffe steigen weltweit. Gleichzeitig nehmen damit globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradierung oder Biodiversitätsverlust zu. Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist daher eine zentrale Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiges Thema der Umweltpolitik.</p><p>Natürliche Ressourcen wie zum Beispiel Rohstoffe, Boden, Wasser und Luft sind die Grundlage unseres täglichen Lebensbedarfs und unseres Wohlstands. Die Nutzung natürlicher Ressourcen und die Konkurrenz um knapper werdende Ressourcen wie Rohstoffe, Boden oder Frischwasser nehmen weltweit stetig zu. Ursache hierfür sind unter anderem ein nicht nachhaltiges Wirtschaftssystem, der Wohlstand der Industrieländer und neuerdings die rasante Entwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer. Damit verbunden ist die Zunahme globaler Umweltprobleme wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠, Bodendegradation oder der Verlust an biologischer Vielfalt. Die gegenwärtigen Produktions- und Konsummuster der industrialisierten Welt führen bei zukünftig neun Milliarden Menschen dazu, dass die Naturschranken weit überschritten sein werden.<br>Auch aufgrund der teilweisen hohen Importabhängigkeit Deutschlands für bestimmte Rohstoffe und Produkte muss Ressourcenschonung im internationalen Kontext gesehen und müssen globale Aspekte berücksichtigt werden. Denn mit den steigenden Importen werden zunehmend auch Umweltwirkungen in die Zulieferländer verlagert. Auch die zunehmenden Ressourcenkonflikte müssen vermieden und Rohstoffsicherheit gewährleistet werden. Die Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme und der damit verbundenen Umweltwirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist somit eine globale Aufgabe unserer Umweltpolitik.Ressourcenschonung folgt dem Leitbild einer in natürliche Stoffkreisläufe eingebetteten Wirtschaft mit minimalem Ressourcenverbrauch, deren Entwicklung weder zu Lasten anderer Regionen noch künftiger Generationen geht. Sie lässt sich daher nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung.Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Anreize für einen effizienten und umweltverträglichen Umgang mit natürlichen Ressourcen gegeben werden. Dafür gilt es, einen sorgfältig zusammengestellten „Policy Mix“ mit passgenauen Instrumenten zu wählen. Dabei sind vielfältige Strategien für abiotische und biotische Materialien, Wasser, Fläche und Energie konsistent zu verbinden und Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu vernetzen. Ressourcenschonung ist somit ein ressortübergreifendes Handlungsfeld und Großthema der Umweltpolitik. Verlässlichkeit durch politischen Konsens und wissenschaftlich fundierte Ziele dienen der Orientierung aller Akteure, insbesondere auch für langfristige Investitionsentscheidungen. Das ⁠UBA⁠ unterstützt hierbei. Es entwickelt Instrumente und Strategieansätze und schlägt anspruchsvolle Ziele und richtungssichere Indikatoren vor.Der Schutz natürlicher Ressourcen hat in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend hohen politischen Stellenwert erreicht. Seit der ⁠UN⁠-Konferenz in Rio de Janeiro 1992 wird der Schutz und Erhalt der natürlichen Ressourcen international als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung gesehen.Auf europäischer Ebene hat Ressourcenschonung mit dem im Jahr 2011 von der Kommission verabschiedete „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 an Bedeutung gewonnen.&nbsp;Im Ende 2019 veröffentlichten European Green Deal (EGD) ist die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung als zentrales Ziel enthalten. Im März 2020 wurde ein neuer Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa verabschiedet.&nbsp;Weitere Strategien und Programme wurden von verschiedenen supranationale Organisationen entwickelt (u. a. UN, ⁠OECD⁠, G7/G20) oder finden in europäischen oder interenationalen Ländern statt.Deutschland entwickelt eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie.Das Umweltbundesamt unterstützt die Umsetzung der verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Strategien und Programme und arbeitet an deren Fortentwicklung mit.

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