Hinweis: Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung dient der 1:1 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, der delegierten Richtlinien der Europäischen Kommission (EU) 2017/1009, (EU) 2017/1010, (EU) 2017/1011 und (EU) 2017/1975 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-Datenschutz-Grundverordnung). Die Richtlinie (EU) 2017/2102 ändert Vorgaben der sog. RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2011/65 (EU)). Diese regelt die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie ist national durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt. Die geänderten Vorgaben werden durch eine Änderung von § 1 Absatz 2, § 2 Nummer 26 und § 15 ElektroStoffV umgesetzt. Der Anhang III der RoHS-Richtlinie gewährt zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Die delegierten Richtlinien, die ebenfalls mit der Änderungsverordnung umgesetzt werden sollen, erneuern und konkretisieren bereits bestehende, aber ausgelaufene Ausnahmen für Blei und Cadmium. Die delegierten Richtlinien (EU) 2017/1009, (EU) 2017/1010, (EU) 2017/1011 und (EU) 2017/1975 werden durch eine Änderung in § 3 Absatz 3 Satz 1 der ElektroStoffV umgesetzt. Durch die Aufnahme eines dynamischen Verweises auf die Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie wird sichergestellt, dass bei zukünftigen delegierten Richtlinien der Kommission zur Änderung der Anhänge III und IV keine erneute Änderung der ElektroStoffV mehr erforderlich ist. Die Anpassung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-Datenschutz-Grundverordnung) erfolgt durch redaktionelle Änderungen. Die bisherigen Verweise auf § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden aufgehoben und durch Verweise auf die Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 ersetzt.Die Änderungsverordnung (BGBl. I S. 1084) ist am 13. Juli 2018 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Am 15. Juli 2016 sind die delegierten Richtlinien 2016/1028/EU und 2016/1029/EU der Europäischen Kommission zur Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) in Kraft getreten. Die delegierten Richtlinien waren bis zum 30. April 2017 durch eine Änderung des Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) in nationales Recht umzusetzen. Durch die delegierte Richtlinie 2016/1028/EU wird die bestehende Ausnahme 26 für Blei auch auf die Verwendung von Loten in elektrischen Verbindungen in Sensoren zur Temperaturmessung in medizinischen Geräten sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumenten, die für den regelmäßigen Einsatz bei Temperaturen unter -150 Grad Celsius konzipiert sind, erweitert. Diese Regelung ist zeitlich bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die delegierte Richtlinie 2016/1029/EU sieht eine neue Ausnahme von der beschränkten Verwendung von Cadmium in sogenannte Hersch-Zellen für Sauerstoffsensoren in industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten vor. Diese Regelung ist zeitlich bis zum 15. Juli 2023 befristet. Die delegierten Richtlinien wurden durch eine Sechste Änderungsverordnung zur ElektroStoffV in nationales Recht überführt. Diese Verordnung (BGBl. I Seite 1042) ist am 10. Mai 2017 in Kraft getreten. Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Service des Bundesanzeiger. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 6. ElektroStoffV.
Die ElektroStoffV dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) sowie weiterer delegierter Richtlinien, die zur Änderung der RoHS-Richtlinie erlassen wurden. Die ElektroStoffV setzt die RoHS-Richtlinie dabei 1:1 um und umfasst im Wesentlichen die folgende Vorgaben: In Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen dürfen bestimmte gefährliche Stoffe nur bis zu einer maximalen Höchstkonzentration enthalten; Hersteller müssen für die den Anforderungen der Richtlinie entsprechenden Elektro- und Elektronikgeräte eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine entsprechende CE-Kennzeichnung am Gerät anbringen; Hersteller müssen die dauerhafte Konformität ihrer Geräte sicherstellen; Hersteller müssen bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen. Ziel der ElektroStoffV ist es, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, um hierdurch einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten. Vor dem Hintergrund von durch die Europäische Kommission erlassenen delegierten Richtlinien zur Änderung der Anhänge II, III und IV der RoHS-Richtlinie ist die ElektroStoffV regelmäßig anzupassen. Elektro- und Elektronik-Altgeräte Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ElektroStoffV.
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) dient der 1:1 Umsetzung einer delegierten Richtlinie (2016/585/EU) vom 12. Februar 2016 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie). Der Anhang IV der RoHS-Richtlinie gewährt zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Durch die delegierte Richtlinie 2016/585/EU wird die bisherige Ausnahme 31 durch eine neue Ausnahme 31 a ersetzt, welche die Reparatur oder Wiederinstandsetzung bestimmter Geräte der Medizintechnik gewährleistenleisten soll. Die zuvor genannte Regelung wurde durch eine Änderung in Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) in nationales Recht überführt. Die Verordnung tritt am 6. November 2017 in Kraft. Hinweis: Das PDF-Dokument (unterschrieben mit "Bundesanzeiger") ist ein Servicedes Bundesanzeiger. Dieses Angebot ist nur als Leseversion ausgestaltet und berechtigt nicht zu einer darüber hinaus gehenden Verwendung. Das Dokument kann beim Bundesanzeiger kostenpflichtig erworben werden. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ElektroStoffV.
Am 21. Juli 2011 trat die neu gefasste Richtlinie der EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten, die so genannte RoHS-Richtlinie, in Kraft. Bei den neuen Rechtsvorschriften handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Das Verbot von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom sowie den Flammhemmern polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) bleibt bestehen. Unter die bisherige Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe fielen mehrere Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, einschließlich Haushaltsgeräte, IT-Geräte und Unterhaltungselektronik. Nun aber wurde sie auf alle elektronischen Geräte, Kabel und Ersatzteile ausgeweitet. Ausnahmen können noch immer in Fällen gewährt werden, in denen keine zufriedenstellende Alternative zur Verfügung steht. Die Liste der verbotenen Stoffe wird regelmäßig geprüft.
<p>Europäisches Abfallrecht<ul><li>Richtlinie<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0904&from=DE">2019/904/EU</a>des Euorpäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:DE:PDF">2008/98/EG</a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)</li><li>Verordnung Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0053:20050701:DE:PDF">2000/53/EG</a><a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0053-20130611&qid=1411716657379&from=DE"></a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:197:0038:0071:DE:PDF">2012/19/EU</a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF">2011/65/EU</a>des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(RoHS)</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2006L0066:20060926:DE:PDF">2006/66/EG</a>des Europäischen Parlaments und des Ratesüber Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:037:0010:0012:DE:PDF">2013/2/EU</a>der Komission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31994L0062&from=DE">(94/62/EG)</a>des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle</li><li>Richtlinie<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1999:182:0001:0019:DE:PDF">1999/31/EG</a>des Rates über Abfalldeponien</li></ul>BundesrechtGesetze:<ul><li>Verpackungsgesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html">VerpackG</a>)</li><li>Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/">Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG</a>)</li><li>Abfallverbringungsgesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/abfverbrg_2007/index.html">AbfVerbrG</a>)</li><li>Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/">ElektroG</a>)</li><li>Batteriegesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/battg/index.html">BattG</a>)</li></ul>Rechtsverordnungen, Richtlinien und technische Anleitungen:<ul><li>Verordnung über Altöl (Altölverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/alt_lv/index.html">AltölV</a>)</li><li>Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung -<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/abfbeauftrv_2017/BJNR278900016.html">AbfBeauftrV</a>)</li><li>Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/">DepV</a>)</li><li>Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altholzv/index.html">AltholzV</a>)</li><li>Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/index.html">GewAbfV</a>)</li><li>Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/avv/index.html">AVV</a>)</li><li>Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/index.html">NachwV</a>)</li><li>Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/">AbfAEV</a>)</li><li>Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/efbv_2017/index.html">EfbV</a>)</li><li>Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altautov/index.html">AltfahrzeugV</a>)</li><li>Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/abfkl_rv_2017/index.html">AbfKlärV</a>)</li><li>Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung -<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bioabfv/index.html">BioAbfV</a></li></ul>Landesrecht Rheinland-PfalzLandeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)<p>Vom 22. November 2013 (GVBl. 2013, 459), in Kraft getreten am 01.01.2014</p><p><a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-KrWGRPpELS&documentnumber=1&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspointhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-KrWGRPpELS&documentnumber=1&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspointhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-KrWGRPpELS&documentnumber=1&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspointhttp://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1bjs/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-KrWGRPpELS&documentnumber=1&numberofresults=4&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint">Landeskreislaufwirtschaftsgesetz</a><br>Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen (BinSchAbfÜbkAG RP)<p>Vom 19. Dezember 2018 (GVBl. 2018, 469), in Kraft getreten am 28.12.2018</p><p><a href="https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BinSchAbf%C3%9CbkAGRPrahmen">Landesausführungsgesetz zum Binnenschiffahrt-Abfallübereinkommen</a></p><p></p>Rechtsverordnungen<ul><li>Landesverordnung über<a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KrW_AbfG%C2%A7%C2%A723fZustVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0">Zuständigkeiten für die Überwachung der Produktverantwortung</a>vom 12.10.1999 (GVBl. S. 390), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2018 (GVBl. S. 469)</li><li>Landesverordnung über die<a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/10cm/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=D5BA8891540BBBAAE98AEA4A1834D315.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PflAbfVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-PflAbfVRPrahmen">Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen</a>vom 4.7.1974 (GVBl. S. 299, 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283, 294)</li><li><a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/qyf/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-SAbfZStKostVRP2002rahmen&documentnumber=2&numberofresults=5&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint">Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle</a>vom 27.05.2002 (GVBl. S. 274), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.12.2017 (GVBl. 2018 S. 17)</li><li><a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/r29/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-SAbfZStVRPrahmen&documentnumber=5&numberofresults=5&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint">Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle</a>vom 03.08.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.12.2017 (GVBl. 2018 S. 16)</li></ul><p>(<a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/h05/page/bsrlpprod.psml/js_peid/Suchportlet1/media-type/html?formhaschangedvalue=yes&eventSubmit_doSearch=suchen&action=portlets.jw.MainAction&deletemask=no&wt_form=1&form=bsstdFastSearch&desc=all&query=abfallwirtschaft&standardsuche=suchen">Link zum Landesrecht</a>)</p><br>Verwaltungsvorschriften zum KreislaufwirtschaftsrechtFörderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Förderungsgrundsätze - Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 1. Dezember 2015 (MinBl. S. 362)Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 07. März 2023 (MinBl. S. 38)Zuständigkeiten in der AbfallwirtschaftOberste Abfallbehörde ist das für die Abfallwirtschaft zuständigeMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.Obere Abfallbehörde sind dieStruktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd. Die obere Abfallbehörde ist für den Vollzug des Abfallrechts zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist.Untere Abfallbehörde sind dieKreisverwaltungen, in kreisfreien Städten dieStadtverwaltungen.DasLandesamt für Umweltwirkt als Fachbehörde mit und bildet das Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement.DieSonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz(SAM) ist zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz. Unter Fachaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität organisiert sie die Sonderabfallentsorgung, prüft die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen und kontrolliert grenzüberschreitende Abfallverbringungen.Die Landkreise und kreisfreien Städte sindöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger(örE) für die Abfälle aus Haushaltungen und für Beseitigungsabfälle. Sie erfüllen ihre Entsorgungsaufgaben in kommunaler Selbstverwaltung. Sie sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben miteinander und mit privaten Dritten kooperieren.RundschreibenDatumBezeichnungDokumente28.07.2025Korrigierte Fassung: Rundschreiben Abgrenzung gefährlicher - nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer BauabfallRundschreiben11.04.2025Rundschreiben zur Einführung der Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP-Verordnung – LAGA Mitteilung M 41 (Stand Februar 2024)RundschreibenLAGA Mitteilung M 41 (Stand Februar 2024)08.04.2025Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Rundschreiben01.04.2025Vollzug der Deponieverordnung (DepV): Rundschreiben zur Einführung des Formblattes zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen nach § 8 Abs. 1 DepV inkl. Dokumentation der VerwertungsprüfungRundschreibenFormblätter zur grundlegenden Charakterisierung von Abfällen nach § 8 Abs. 1 DepV inkl. Dokumentation der Verwertungsprüfung03.03.2025Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen nach § 20 KrWG für die örEUmsetzung der Getrenntsammlungspflicht von Textilabfällen nach § 20 KrWG für die örE11.02.2025Hilfestellung zur Einführung einer kommunalen VerpackungssteuerHilfestellung zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer22.04.2024Vorläufige Vollzugshilfe zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)Vorläufige Vollzugshilfe Einstufung feste Gemische als nicht wassergefährdend (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSV)11.12.2023Achtung! Ersetzt durch Rundschreiben vom 08.04.2025.Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nach Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen28.11.2023Positionspapier MWVLW-MKUEM: Zukünftige Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Rheinland-PfalzAnschreiben Positionspapier des MWVLW und MKUEMPositionspapier des MWVLW und MKUEM23.10.2023LAGA Information „Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung - Version 2“Rundschreiben LAGA Information „Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung - Version 2“16.10.2023LAGA-Mitteilung 39 - Vollzugshilfe zur Umsetzung der KlärschlammverordnungSchreiben des Klimaschutzministeriums vom 16.10.202313.09.2023Einstufung von Lithiumbatterien und -akkumulatoren nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)Rundschreiben Li-Batterien vom 13.09.202307.09.2023Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Rundschreiben Alttextilien vom 07.09.202309.08.2023Zuständigkeiten im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Rheinland-PfalzRundschreiben Zuständigkeitsregelungen EBV01.05.2023Merkblatt über die Verwertung von Grüngut über Sammelstellen nach den Vorgaben der BioabfallverordnungHintergrundpapier über die Verwertung von GrüngutMerkblatt 2023Hintergrundpapier 202326.01.2023Richtlinie zur Analyse von Restabfall in Rheinland-Pfalz nach demStand der Technik 2022Sortierrichtlinie-RP25.01.2023In-Kraft-Treten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) zum 01.08.2023 Übergangsregelungen vom 01.01.2023 bis zum 01.08.2023 für Rheinland-PfalzSchreiben des Klimaschutzministeriums vom 25.01.202306.08.2020Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 5 KrWGSchreiben des Umweltministeriums vom 14.02.202014.01.2020Getrennte Erfassung von Bioabfällen(Dieses Rundschreiben nimmt inhaltlich das in gleicher Sache ergangene Rundschreiben vom 11. November i.d.F. vom 4. Dezember 2014 auf und erweitert es durch weitere Hinweise. Das frühere Rundschreiben ist damit erledigt.)Merkblatt des Umweltministeriums vom 14.01.202016.07.2019Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer GefährlichkeitSchreiben des Umweltministeriums vom 16.07.201922.01.2019Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen und Änderungen im LandeskreislaufwirtschaftsrechtSchreiben des Umweltministeriums vom 13.12.2018CDNI-Begriffsbestimmungen07.07.2017Vollzug der neuen AbfallbeauftragtenverordnungSchreiben des Umweltministeriums vom 07.07.201717.12.2015Änderung des § 12 Abs. 5 des LandeskreislaufwirtschaftsgesetzesGesetzesentwurf der LandesregierungJuni 2015Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23„Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“LAGA-Asbestmerkblatt 201523.07.2015Asbest, Vorsicht GesundheitsgefahrInfoblatt Asbest - LKA 201504.12.2014Getrennte Kompostierung von Bioabfällen und Eigenkompostierung(Dieses Rundschreiben wurde durch das Rundschreiben vom 14.01.2020 ersetzt.)Rundschreiben Bioabfälle und Eigenkompostierung23.01.2014Für die Verwaltungspraxis der Immissionsschutz- behörden des Landes Rheinland-Pfalz bei der Auferlegung von Sicherheitsleistungen zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei AbfallentsorgungsanlagenLeitfaden Sicherheitsleistungen07.01.2014Hinweise zum Vollzug der novellierten Bioabfallverordnung (2012); vom MWVLW mit Rundschreiben vom 07.01.2014 zur Vollzugsorientierung eingeführt.Vollzungshinweise zur novellierten Bioabfallverordnung22.11.2013Hinweise zum LandeskreislaufwirtschaftsgesetzHinweis für öffentlich-rechtliche EntsorgungsträgerHinweis für Vollzugsbehörden04.02.2011Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro- und ElektronikschrottRundschreiben ElektroG25.02.2010LUWG-Checkliste Probenahme vom 11.12.2009E-Mail vom 25.02.2010LUWG-Checkliste Probenahme vom 11.12.200912.10.2009Schreiben zum Vollzug der Abfallverzeichnisverordnung Belasteter Boden und Bauschutt (ersetzt das Schreiben vom 12.12.2006)MUFV-Schreiben vom 12.10.2009LUWG-Entscheidungshilfe vom 12.10.200901.04.2008LUWG "Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz", Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz - LUWG, Arbeitskreis Straßenbauabfälle Rheinland-Pfalzveraltet04.02.2008Neue rechtliche Entwicklungen im Bereich der Produktverantwortung und VollzugshinweiseRundschreiben PV01.05.2007"Leitfaden für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung" Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz, 2. AuflageLeitfaden Boden und Straßenbaustoffe (2. Auflage)05.02.2007MUFV-Schreiben zur Entsorgung von WeinbergspfählenMUFV-Schreiben Weinbergspfähle26.01.2007Europäisches Abfallverzeichnis nach AVV vom 10.12.2001Info_EAK_2007 (Stand: 15.07.2006)08.01.2007"LUWG-Merkblatt: Gleisschotter" (Aktualisiert am 10.05.2007)eingeführt mit MUFV-Schreiben vom 22.1.2007Merkblatt Gleisschotter (vom 08.01.2007, aktualisiert am 10.05.2007)01.11.2006"Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen" Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Straßen und Verkehr (LSV), 2. Auflage, aktualisiert im August 2008Hinweis: Gemäß Schreiben vom 12.12.2006 wurde der Wert für die Unterscheidung gefährlicher / nicht gefährlicher Abfall für PAK von 20 auf 30 mg/kg angehoben.Leitfaden Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen (2. Auflage)18.07.2006MUFV-Schreiben zur Einführung der Leitlinie "Stabilisierung von Abfällen zur Verwertung auf Deponien über Tage" des LUWG vom 02.06.2006MUFV-Schreiben vom 18.07.06 und Leitlinie des LUWG vom 02.06.06 "Stabilisierung von Abfällen zur Verwertung auf Deponien über Tage"16.02.2006Informationsschreiben zur Entsorgung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch und Hinweis auf das "Merkblatt zur Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Verkehrsflächen außerhalb des Geschäftsbereiches des Landesbetriebes Straßen und Verkehr"Schreiben vom 16.02.2006Merkblatt Straßenaufbruch14.02.2006 und 07.02.2006Entscheidungsgrundlage und Zuständigkeit für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Nr. 5 des Anhangs der AltfahrzeugVRundschreiben AltfahrzeugV 2/322.11.2005Vollzug des ElektroG hinsichtlich der Registrierungspflicht der Hersteller für die Zeit bis zum 31.12.2005ElektroG - Regiestrierungspflicht09.11.2005Vollzug der Altfahrzeugverordnung - Anforderungen an die Demontage von Altfahrzeugen und die Vewertung von ausgebauten Teilen mit Blick auf die Erreichung der Verwertungsquoten ab dem 01.01.2006Rundschreiben_AltfahrzeugV 114.04.2005Wesentliche Inhalte und das stufenweise Wirksamwerden des neuen "Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG13.12.2004Einstufung der Abfalleigenschaft von AltfahrzeugenAltfzV_Abfalleigenschaft13.11.2002Rundschreiben über die Verordnung über die Entsorgung von Altholz vom 13.11.2002Rundschreiben Altholz30.09.2002Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen vom 21. Juni 2002Rundschreiben_Altfahrzeug-Gesetz30.08.2002Entsorgung von BrandschuttInfo_Brandschutt.pdf
Origin | Count |
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