Der Hochwasserschutz an der niedersächsischen Mittelelbe erfolgt bisher nahezu ausschließlich durch Erhöhung der Deiche. Zwar wurden einige Deichrückverlegungen vorgeschlagen, deren Umsetzung wurde aber bislang nicht konsequent verfolgt. Aufgrund der Einengung der Auen an der Elbe und deren Nebenflüssen sowie aufgrund des Klimawandels drohen künftig extreme Hochwässer. Daher soll der Hochwasserabfluss beschleunigt werden. Hierzu sieht ein "Auenstrukturplan für die Niedersächsische Elbe" die dauerhafte Rodung von Gehölzen in Uferbereichen auf einer Fläche von 163 ha vor - davon stehen 40 ha als prioritärer FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) "Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder" (EU-Code 91E0*) unter europäischem Schutz. Die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme modellierte Absenkung des Hochwasserscheitels der Elbe beträgt nur an einer einzigen Stelle 26 cm, liegt aber meist bei lediglich 2 - 10 cm. Da hierdurch nicht nur seltenere Extremhochwässer, sondern auch die alljährlichen Hochwässer abgesenkt werden, sind viele weitere geschützte Habitate im Biosphärenreservat (BR) "Niedersächsische Elbtalaue", das Teil des BR "Flusslandschaft Elbe" ist, beeinträchtigt. Ein Paradigmenwechsel ist nötig, weil der Hochwasserrhythmus essenziell für die Biologie dieses Naturraums ist und infolge der Verringerung von Zuflüssen aus dem Quellgebiet auch die Landwirtschaft von Wassermangel betroffen ist. Hochwasserschutz sollte länderübergreifend durch die Wiederherstellung z. T. noch nach 1970 abgedeichter Überschwemmungsflächen betrieben werden. Nur so kann sich Grundwasser durch Versickerung wieder auffüllen und biologische Vielfalt in den Auen der Elbe wiederhergestellt werden.
Welche frugivoren Voegel gibt es? Vorkommen, Bedrohungsstatus, Bestandserhaltung? - Welche Baumarten der Philippinen-Waelder nutzen sie? - Gibt es Schluesselarten (keystone species) unter den Frugivoren und den Baeumen? - Sind Frugivore noetig fuer die Waldregeneration a) durch Samenverbreitung b) durch Veraenderung der Keimfaehigkeit c) durch genetische Durchmischung von Baumpopulationen? - Wie veraendert der Frugovorenschwund infolge Jagd und Waldvernichtung den verbleibenden Wald?
Das Projekt untersucht die Auswirkungen verschiedener Wirtschaftsformen auf Pflanzen und Tiere eines Trockenwaldes im Westen Madagaskars.
Es werden im Rahmen des Projektes anthropogen induzierte Folgen von Landnutzungsänderungen und der Industrialisierung auf die Morphodynamik von Fließgewässern anhand von Beispielen aus dem Rureinzugsgebiet untersucht. Die Rur ist ein 165 km langer Fluss mit einer Einzugsgebietsgröße von 2340 km2 in Nordrhein-Westfalen und verbindet ein heute überwiegend bewaldetes Mittelgebirge mit einer Quellregion in einer Höhe von 660 m mit einem agrarisch geprägten Tiefland zwischen 200 und 30 m NHN. Wie in vielen anderen Flusssystemen Mitteleuropas sorgten anthropogene Eingriffe für erhebliche Veränderungen der Naturräume und der fluvialen Systeme. Im Einzugsgebiet der Rur wurden die Rur selbst, aber auch ihre Zuflüsse erheblich durch Siedlungsausdehnung, Mühlenbau, Rodungen, Bergbau, Industrieeinleitungen, Talsperrenbau, Wiederaufforstungen, Flurbereinigungen und Naturschutzmaßnahmen (u.a. Nationalpark Eifel) geprägt. Ziel des Projektes ist es, die unterschiedlichen Einflüsse und deren jeweiligen Folgen für die fluvialen Systeme in verschiedenen Zeitabschnitten (u.a. Mittelalter, Neuzeit, heute und Zukunft) mittels geowissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Methoden zu untersuchen. Dies beinhaltet u.a. Kartierungen, Beprobungen fluviale Sedimente, sedimentologische und geochemische Analysen, 14C und 137Cs Datierungen sowie numerische Modellierungen von Fließgewässern und deren Auen einschließlich der Talsperren. Ein besonderer Fokus liegt neben den unterschiedlichen anthropogenen Eingriffen auf den natürlichen Einflüssen und dem Vergleich der fluvialen Dynamik im Mittelgebirge und im Tiefland. Dieser interdisziplinäre Ansatz soll ein möglichst umfassendes Bild des anthropogenen sowie natürlichen Einflusses und seinen Folgen auf das Einzugsgebiet der Rur in der Vergangenheit, Gegenwart und in der Zukunft vermitteln.
Die Ortsgemeinde Dernau hat einen Antrag auf Waldumwandlung beim Forstamt Adenau gestellt, um die beiden Bebauungspläne „Sportanlage Dernau“ und „Erweiterung der Lagerfläche an der K 35“ umsetzen zu können. Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden in Dernau insbesondere öffentliche Einrichtungen wie die Sportanlage mit Kunstrasenplatz, Vereinsheim, Laufbahn und Tennisplätze zerstört. Aufgrund der hochwassergefährdeten Lage am bisherigen Standort wird ein Wiederaufbau an gleicher Stelle jedoch ausgeschlossen. Stattdessen soll die Sportstätte auf einer hochwassersicheren Fläche außerhalb des Kernortes auf einer derzeit als Lagerplatz genutzten Fläche eines Gewerbebetriebes und einer angrenzenden Gemeindewaldfläche errichtet werden. Auf den beiden ausgewiesenen Sonderbauflächen stockt Wald. Es sollen insgesamt 1,6024 ha Wald gerodet werden. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Stufe 1: Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“. Stufe 2: Das Vorhabengebiet tangiert keine älteren Waldbestände und keine ökologisch wertvollen Biotoptypen. Maßnahmen zur Eingliederung ins Landschaftsbild sind in der Bauleitplanung berücksichtigt. Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des Landschaftsschutzgebietes sind daher nicht festzustellen. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung von Nadelwald bzw. Laubwald im Bereich der Gemarkung Dernau auf der Höhenlage keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.
Schutzmanagement, Lenkung des Ausflugstourismus und wissenschaftliche Analyse pannonischer Felssteppen und Sekundaerrasen; nach Einstellung generationenlanger Nutzung als sogenannte Hutweiden sind Fauna und Vegetation (zahlreiche Arten pannonischer Herkunft mit endemischen Rassen) durch rasch vordringendes Weidekuschelgelaende (hauptsaechlich Weissdorn, Heckenrose) stark gefaehrdet; Rodung und Wiedereinfuehrung der traditionellen Beweidung durch Schafe sollen solche degradierten Flaechen (ueber ein Drittel der Schutzflaeche) eindaemmen bzw revitalisieren. Gleichzeitig: Erhebungen des Lokal- und Mikroklimas, Systemanalyse der Vegetation und Fauna auf produktionsoekologischer und faunistischer Basis; zahlreiche Einzelthemen dzt durch Dissertationen in Arbeit; Anwendungsmoeglichkeiten dieser Pilotstudie fuer aehnliche Trockenrasengebiete in Mitteleuropa moeglich. Ein kuerzlich installierter Oeko-Lehrpfad inkl Broschuere traegt dazu bei, das Grundwissen zu erweitern. Ein Wegenetz mit Informationstafeln leitet den Tourismus abseits der empfindlichen Kernzonen an der Peripherie des Schutzgebietes entlang.
Das größte Berliner NSG besteht aus zwei Flächen, die rechts und links des Gosener Kanals liegen: Krumme Laake/Pelzlaake sowie Gosener Wiesen und Seddinsee (Nordostteil) . Botaniker schätzen das Gebiet schon lange, findet man hier doch in Berlin sonst seltene Biotoptypen: Torfmoosmoore, Seggenmoore, Kiefern-Moorgehölze, Erlenbruchwald und reiche Feuchtwiesen. Aus einem Spreealtarm hervorgegangen, wurde die Krumme Laake zum eutrophen See mit Schwimmblattvegetation. Der Moorsee Krumme Laake liegt mit seinen Buchten in dem sonst geschlossenen Waldgebiet und bietet den Besuchern malerische Blicke. Die östlich gelegene Pelzlaake wird schon seit Jahrzehnten als Moor beschrieben. 17 Seggenarten kommen hier vor, darunter einige in Berlin vom Aussterben bedrohte Arten. Gleichermaßen gefährdet ist auch der Sprossende Bärlapp. Naturnahe Moorböden mit hohen Wasserständen erfüllen vielfältige und wichtige Ökosystemleistungen. Sie bieten Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und speichern enorme Mengen an Kohlendioxid in Form von Bodenkohlenstoff im Torf, daher ist die Erhaltung der Moore für den Klimaschutz von großer Bedeutung. Die Berliner Moore sind durch Grundwasserabsenkung gefährdet. Um die Entwicklung der Moore zu dokumentieren wird ein umfassendes Monitoringprogramm (Dauerbeobachtung) durchgeführt. Die Ergebnisse sind Grundlage für Maßnahmen zur Moorerhaltung. An der Kleinen Pelzlaake begannen Ende 2011 die Arbeiten zur Renaturierung des Kesselmoores. Die erste Phase dieser von der Stiftung Naturschutz Berlin betreuten Maßnahme konnte 2012 erfolgreich abgeschlossen werden. Das Gebiet wurde vom größten Teil der Gehölze befreit und ist wieder als Kesselmoor erkennbar. Durch die Beseitigung der Gehölze werden die Verdunstung, die Durchwurzelung des Torfkörpers und die Beschattung des Moores verringert sowie der Wasserhaushalt verbessert. Seitdem werden in regelmäßigem Turnus Moor untypische Pflanzen beseitigt, um die Voraussetzung für eine Wiederausbreitung von moortypischen Arten wie Sphagnum-Moose, Sonnentau und Wollgras zu schaffen. Dieses Projekt wird mit Mitteln der Klimaabgabe des Landes Berlin sowie Mitteln der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert. Weitere Moorschutzmaßnahmen wurden eingeleitet. Näheres unter: Stiftung Naturschutz Berlin: Projekte Klimaschutzabgabe – Kleine Pelzlaake Stiftung Naturschutz Berlin: Projekte Klimaschutzabgabe – Krumme Laake Ost Stiftung Naturschutz Berlin: Projekte Klimaschutzabgabe – Krumme Laake West Humboldt-Universität zu Berlin: Berliner Moorböden im Klimawandel – Krumme Laake Humboldt-Universität zu Berlin: Berliner Moorböden im Klimawandel – Kleine Pelzlaake Die Gosener Wiesen sind nur Wenigen bekannt. Das mag vor allem daran liegen, dass diese letzten geschlossenen Feuchtwiesen- und Bruchwaldkomplexe im Land Berlin weitgehend unzugänglich sind. Das Gebiet zeichnet sich durch ein vielfältiges Vegetationsspektrum aus, das von Wasserpflanzengesellschaften über Wälder, Feuchtwiesen bis hin zu Sandtrockenrasen reicht. Im nordöstlichen Teil des Seddinsees sind kleine Inseln in Seerosenfelder eingebettet. Gosener Graben, Großer Strom und die Alte Spree sind naturnahe Fließgewässer. Dieses Mosaik verschiedenster Standorte führt zu einem hohen Artenreichtum. So wurden bislang allein 652 Farn- und Blütenpflanzenarten gefunden. Seltene Fischarten, Amphibien, Brutvögel wie Kranich, Wachtelkönig, Trauerseeschwalbe und Eisvogel sind im NSG vertreten. Auch der Fischotter fühlt sich hier wohl. Krumme Laake und Pelzlaake sind von Müggelheim aus zu erreichen. Im Norden führen der Müggelspree-Wanderweg und der Europaradweg R1 entlang. Wer auf diesen Wegen unterwegs ist, sollte sich als “Durchreisender” die Zeit nehmen, den schönen Blick auf die Krumme Laake von der erhöhten Nordostseite zu genießen. Ein idealer Picknickplatz, der zum Verweilen lädt! Der Moorsee mit seinen ruhigen Buchten liegt malerisch in dem sonst geschlossenen Waldgebiet. Zur Pelzlaake sind es von hier nicht einmal zwei Kilometer. Folgt man dem Müggelspree-Wanderweg oder dem Radweg R1 nach Westen, gelangt man zum Müggelsee. In nordöstlicher Richtung führt der Weg über die “Russenbrücke” auf die andere Seite der Müggelspree. Wandert man von der Krummen Laake südwärts über die Gosener Landstraße, gelangt man zur Nordspitze des Seddinsees mit einem schönen Ausblick über den See, seine Inseln und die Schwimmblattgesellschaften. Liebhaber romantischer Sonnenuntergänge kommen hier wie auf der gegenüberliegenden Seite des Gosener Kanals auf ihre Kosten. Oftmals können sie sich zusätzlich noch am Anblick eines Seeadlers erfreuen. Die Gosener Wiesen und der Nordost-Teil des Seddinsees sind nur ein kleiner Teil der Spreelandschaft zwischen Fürstenwalde und Berlin. Das unzugängliche Gebiet soll für Besucher nicht weiter erschlossen werden, um Störungen zu vermeiden. Einen einmaligen Einblick in den “Dschungel” der Erlenbrüche, die malerischen Fließe und die großen See- und Teichrosenbestände erhält man, wenn man den Gosener Graben bis zum Dämeritzsee entlang paddelt. Eine Besonderheit bietet auch der im Osten liegende Kaniswall – eine Talsandinsel-, den man von Gosen aus auf einem Weg durch die Wiesen erreichen kann. Das Freilandlabor Kaniswall stellt hier einen “grünen Lernort” für Schüler aller Altersstufen zur Verfügung. Von der Geländekante am Freilandlabor hat man einen wunderschönen Blick über die Feuchtwiesen bis zum bewaldeten Grasehorst. Von hier kann man auch die eher scheuen Bewohner dieser Landschaft sehen – Bekassinen und Kraniche oder einen Storch, der nach Nahrung sucht. In der Abenddämmerung schallt der Ruf des Wachtelkönigs aus den Wiesen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
ID: 5204 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) Luttmersen der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung erforderlich. Für den Zweck von Geländefahrübungen sollen sechs Trassen mit einer Gesamtlänge von ca. 3500 m durch Wald- und Offenlandbiotope angelegt werden. Diese werden entweder entlang von bestehenden Schneisen oder Forstwegen geplant oder neu angelegt. Für das Vorhaben werden 3,925 ha Wald in Anspruch genommen, daher wurde ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz durchgeführt. Der Eingriff wird durch Ersatzaufforstungen eingriffsnah in der Region sowohl waldrechtlich als auch naturschutzrechtlich vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war. Nach § 7 Abs. 2 UVPG war nach der standortbezogenen Vorprüfung darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da durch die Lage im FFH-Gebiet „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ sowie im Naturschutzgebiet „Hohe Heide“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich Bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Ort des Vorhabens: Standortübungsplatz Luttmersen, Region Hannover Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 08.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls StOÜbPl Luttmersen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 199 |
| Land | 480 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 134 |
| Taxon | 7 |
| Text | 88 |
| Umweltprüfung | 252 |
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| Boden | 676 |
| Lebewesen und Lebensräume | 677 |
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