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Deutsches Trinkwasser erhält Testnote „sehr gut“

Grenzwertüberschreitungen bleiben seltene Einzelfälle Grenzwertüberschreitungen sind bei allen größeren Wasserwerken die Ausnahme. Beispiel Nitrat: Im Grundwasser tritt es teilweise in hohen Konzentrationen auf. Im Trinkwasser werden die Grenzwerte aber nicht mehr überschritten. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen werden die strengen rechtlichen Vorgaben zu mehr als 99 Prozent eingehalten. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA). Der Bericht wertet die Jahre 2008 bis 2010 aus. Er basiert auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und das UBA. Jochen Flasbarth, UBA-Präsident: „Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken zu sich nehmen. Die qualitativen Eigenschaften bekommen nach wie vor ausschließlich Bestnoten.“ Als Lebensmittel Nummer eins muss Trinkwasser hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt diese verbindlich vor. Es darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten und muss „rein und genusstauglich“ sein. Bei ein bis drei Prozent der hier erfassten Überwachungsmessungen in den Jahren 2008 bis 2010 kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen. Sie gehen auf einzelne Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zurück oder betreffen coliforme Bakterien. In beiden Fällen stammen die Proben aber nicht aus dem Wasserhahn sondern von Wasserwerken und direkt aus dem Rohrnetz. 99 Prozent aller Trinkwasserproben aus dem Wasserhahn waren in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits in den Jahren davor beobachteten rückläufigen Trend. Während die Grenzwertüberschreitung von Nitrat im Jahr 1999 bei 1,1 Prozent lag, sank sie 2010 auf nahezu null Prozent. Dass auch der Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern mit gleicher Tendenz abgenommen hat, lässt sich aus diesem Trend jedoch nicht schließen. Reduziert werden konnte der Nitratgehalt im Trinkwasser vor allem durch weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen sowie durch die Mischung mit weniger belastetem Wasser. Grenzwertüberschreitungen bei Blei kommen dagegen nicht aus dem Wasserwerk, sondern aus bleihaltigen Leitungen und Armaturen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllen. Das ist auch meist die Ursache, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Nickel und Cadmium auftreten. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Qualitätskriterium ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So sind zum Beispiel viele coliforme Bakterien für den Menschen nicht infektiös, aber ihr Auftreten im Trinkwasser zeigt eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland basiert der Bericht auf den Meldungen der Bundesländer an das ⁠ BMG ⁠ und ⁠ UBA ⁠. Berichtspflichtig sind die ca. 2360 Wasserversorgungen (einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes und der häuslichen Trinkwasser-Installation). Die Wasserversorgungen geben durchschnittlich jeweils mehr als 1000 Kubikmeter Wasser am Tag ab oder beliefern mehr als 5000 Personen. Zusammen verteilen sie etwa vier Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Weitere Informationen über die Trinkwasserbeschaffenheit im Versorgungsgebiet bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem jeweiligen Wasserversorger.

UVEX Safety Gloves GmbH & Co. KG, Feststellung nach § 5 UVPG

Die UVEX Safety Gloves GmbH & Co. KG, Elso-Klöver-Str. 6, 21337 Lüneburg, hat am 06.03.2023 die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Lageranlage für Liquefied Petroleum Gas (LPG, Flüssiggas) mit einer Gesamtkapazität von 29 t Lagermenge gem. § 4 i.V.m. § 19 BImSchG am Anlagenstandort 21337 Lüneburg, Elso-Klöver-Straße 6, beantragt. Gegenstand des Antrages ist: • Zehn oberirdische aufgestellte Flüssiggas-Lagerbehälter (LPG) mit je 2,9 t maximaler Lagerkapazität (6,4 l) • Vier Trocken-Verdampferanlagen (1x 60 kg/h, 2 x 100 kg/h, 1x 150 kg/h) angeschlos-sen an Flüssiggas- Lagerbehälter (Behälter 2,6,7 und 9) • Rohrleitungsnetz für Flüssiggas (LPG), oberirdisch und unterirdisch • Sicherheitsventile zur Druckentlastung • Überfüllsicherung

Wasserschutzgebiete 2009

Das gesamte Trinkwasser für Berlin (im Jahr 2008 waren es rund 205 Millionen m 3 ) wird zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen. Darüber hinaus werden die Grundwasservorkommen durch Eigenwasser- und Brauchwasserentnahmen sowie durch große Grundwasserhaltungen bei Baumaßnahmen, Grundwassersanierungsmaßnahmen und Wärmenutzungen beansprucht. Die derzeit für die Berliner Trinkwasserversorgung fördernden Berliner Wasserwerke Spandau, Tegel, Tiefwerder, Beelitzhof, Kladow, Wuhlheide, Kaulsdorf und Friedrichshagen liegen im Warschau-Berliner Urstromtal bzw. in der Havelrinne (Abb. 4). Nur das Wasserwerk Stolpe nördlich Berlins entnimmt sein Wasser im Land Brandenburg und liefert höchstens 9 % der Gesamtförderung der Berliner Wasserbetriebe zur öffentlichen Wasserversorgung Berlins in die Stadt. Es wird von den Berliner Wasserbetrieben unterhalten und ist auch für die Trinkwasserversorgung einiger umliegender Brandenburger Gemeinden zuständig. Die Schutzgebiete der Wasserwerke Staaken, Eichwalde und Erkner, die Gemeinden im Umland mit Trinkwasser versorgen, liegen teils noch im Berliner Stadtgebiet, teils schon außerhalb der Stadtgrenze. Durch die Vielzahl von Wasserwerken im Stadtgebiet und dem nahen Umland ist der Anteil von unter Schutz stehenden innerstädtischen Flächen erheblich. Bei einer Gesamtfläche Berlins von 89167 ha ergibt sich ein Wasserschutzgebietsanteil von 23,6%. Die Berliner Wasserbetriebe sind u.a. im Bereich der Wasserversorgung Dienstleister und Fachpartner für Städte, Gemeinden, Verbände und Unternehmen im Land Brandenburg. Auf der Grundlage langfristiger Verträge wurden z.B. im Geschäftsjahr 2007 ca. 3,3 Mio m 3 Trinkwasser nach Brandenburg geliefert. Das in den Wasserwerken aufbereitete Trinkwasser wird über ein knapp 7.900 km langes Rohrnetz verteilt. Das Durchschnittsalter der Rohre liegt in Berlin bei 50 Jahren. Die ältesten Rohre sind etwa 130 Jahre alt. Für private Verbraucher gibt es in Berlin 260.000 Hausanschlüsse, die von den Versorgungsleitungen abgehen sowie ebenso viele eingebaute Wasserzähler.

Wasserschutzgebiete 2006

Das gesamte Trinkwasser für Berlin (im Jahr 2005 waren es 212 Millionen m 3 ) wird zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen. Darüber hinaus werden die Grundwasservorkommen durch Eigenwasser-und Brauchwasserentnahmen sowie durch große Bauwasserhaltungen, Grundwassersanierungsmaßnahmen und Wärmenutzungen beansprucht. Die neun Wasserwerke der Berliner Wasser Betriebe Spandau, Tegel, Tiefwerder, Beelitzhof, Kladow, Wuhlheide, Kaulsdorf und Friedrichshagen liegen bis auf das Wasserwerk Buch im Warschau-Berliner Urstromtal bzw. in der Havelrinne. Nur das Wasserwerk Stolpe am nördlichen Stadtrand entnimmt sein Wasser im Land Brandenburg und liefert etwa 10 % der Berliner Gesamtförderung in die Stadt. Es wird von den Berliner Wasser Betrieben unterhalten und ist auch für die Trinkwasserversorgung einiger umliegender Brandenburger Gemeinden zuständig. Die Schutzgebiete der Wasserwerke Staaken, Eichwalde und Erkner, die Gemeinden im Umland mit Trinkwasser versorgen, liegen teils noch im Berliner Stadtgebiet, teils schon außerhalb der Stadtgrenze. Durch die Vielzahl von Wasserwerken im Stadtgebiet und dem nahen Umland ist der Anteil von unter Schutz stehenden innerstädtischer Flächen erheblich. Bei einer Gesamtfläche Berlins von 890 km 2 ergibt sich ein Wasserschutzgebietsanteil von ca. 28 %. Die Berliner Wasserbetriebe haben mit 18 Gemeinden des Berliner Umlandes im Land Brandenburg acht Trinkwasserlieferungsverträge abgeschlossen. 2000 wurden 3,3 Millionen Kubikmeter Trinkwasser an über 85 000 Einwohner dieser Gemeinden geliefert. Das in den Wasserwerken aufbereitete Trinkwasser wird über ein 7 800 km langes Rohrnetz verteilt. Das Durchschnittsalter der Rohre liegt in Berlin bei 50 Jahren. Die ältesten Rohre sind etwa 130 Jahre alt. Für private Verbraucher gibt es in Berlin 250 000 Hausanschlüsse, die von den Versorgungsleitungen abgehen sowie ebenso viele eingebaute Wasserzähler. Grundwassermanagement Der dramatische Rückgang der Grundwasserförderung hat insbesondere in der Nähe der mittlerweile geschlossenen Wasserwerke zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels um bis zu 3m geführt. Hiervon besonders stark betroffen sind Gebiete mit niedrigem Flurabstand im Bereich des Urstromtales im Südosten Berlins. Wie in Rudow in den 90er Jahren sind dort Siedlungsgebiete von der Vernässung der Keller bedroht. Als Reaktion auf die ungleichmäßige Entwicklung des Wasserbedarfs innerhalb Berlins und zur Gewährleistung siedlungsverträglicher Grundwasserstände wurde hinsichtlich der anzustrebenden Grundwasserstände und der zu fördernden Grundwassermengen im Juli 2001 vom Senat von Berlin folgende Umorientierung der Grundwassernutzung beschlossen: In der östlichen Stadthälfte wird langfristig 50 Prozent mehr Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung gefördert, als regional von den Verbrauchern aus dem Netz abgenommen werden kann. Die Grundwasserförderung wird im südöstlichen Teil Berlins von derzeit 60 Mio. m 3 pro Jahr auf zukünftig 90 Mio. m 3 pro Jahr gesteigert. Das nicht vor Ort mehr abnehmbare Trinkwasser wird über das zusammengefügte und noch weiter zu sanierende Rohrnetz der Berliner Wasser Betriebe zu den Verbrauchern in der westlichen Stadthälfte geleitet. Durch die zusätzliche Grundwasserförderung zur Trinkwassergewinnung können im Südosten Berlins im engeren Umfeld der Wasserwerke weitere Grundwasseranstiege begrenzt und weitgehend siedlungsverträgliche Grundwasserstände gewährleistet werden. Als Folge der verstärkten Trinkwasserförderung im Südosten Berlins müssten die Berliner Wasser Betriebe, um nicht über den Bedarf hinaus zu produzieren, in der westlichen Stadthälfte 30 Mio. m 3 pro Jahr weniger Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung fördern. Die Folge wären direkte, merkliche Anstiege des Grundwassers in der Nähe der reduziert fördernden Wasserwerke und damit eine Problemverlagerung von Ost nach West. Um dem entgegenzuwirken, wird die Grundwasseranreicherung (durch Einleitung gereinigten Oberflächenwassers in den Untergrund) dort um den gleichen Betrag heruntergefahren , sodass die Grundwasserstände annähernd auf dem gleichen Niveau verharren. Zur Reduzierung der Trinkwassergewinnung in der westlichen Stadthälfte bietet sich in Abstimmung mit den BWB die vorübergehende Außerbetriebnahme des Wasserwerkes Jungfernheide an. Für eine dauerhafte Mehrförderung in der östlichen Stadthälfte müssen die dortigen Wasserwerke entsprechend saniert werden. Hierzu bietet sich die vorübergehende Außerbetriebnahme und anschließende Modernisierung des Wasserwerkes Johannisthal an. Diese Maßnahme soll bis spätestens 2009 beendet sein. In der Zwischenzeit sollen die Arbeiten zur Beseitigung der Untergrundbelastungen im Einzugsbereich der Wasserwerke Johannisthal und Wuhlheide intensiviert werden. Durch die begrenzte Erhöhung der Grundwasserförderung können die Sanierungsarbeiten im Altlastengebiet des Großprojektes Spree (Niederschöneweide, Johannisthal und Adlershof) beschleunigt werden.

Wärmenetz Schrobenhausen Anschlussleitung zur Kläranlage

Im Rahmen des Ausbaus des Wärmenetzes der Stadt Schrobenhausen ist der Bau einer Anschlussleitung zwischen der Innenstadt und der Energiezentrale auf dem Gelände der Zentralkläranlage am Königslachener Weg geplant. Das Fernwärmenetz wird mit Heizwasser ohne Zusätze betrieben. In den Rohren hat das Heizwasser Temperaturen von 70-90 ° C (Vorlauf) und 50-55 ° C (Rücklauf). Es sollen jedoch Rohre mit verstärkter Dämmung verwendet werden, um die Wärmeverluste und Temperaturveränderungen im Erdreich zu minimieren. Das gesamte Rohrnetz soll konventionell verlegt werden, was für den Bauablauf bedeutet, dass zeitnah wiederverfüllt und die Oberfläche wiedergestellt werden kann.

Kapazitätserhöhung einer Anlage zur Herstellung von Weizenstärke und einer Mühle (Interstarch GmbH)

Die Firma Interstarch GmbH betreibt am Standort im Chemie- und Industriepark Zeitz in der Dr.-von-Linde-Straße 1, 06729 Elsteraue eine Anlage zur Herstellung von Weizenstärke ein-schließlich einer Mühle zur Erzeugung verschiedener Stärkeprodukte. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach kaltquellenden Weizenstärken wird beabsichtigt die Produktionskapazität durch überwiegend verfahrenstechnische Änderungen und apparatetechnische Modernisierungsmaßnahmen, sowie durch den Einsatz von Fremdstärke auszubauen. Die Änderung der Verfahrenstechnik umfasst den Ersatz der vorhandenen Verarbeitungsapparate durch leistungsstärkere Apparate, welche einen höheren Durchsatz ermöglichen. Des Weiteren sollen Teilanlagen durch zusätzliche Verfahrensschritte und Aggregate erweitert werden. Die Gliederung des Anlagenbetriebs in die bestehenden Teilanlagen wird nicht verändert oder ausgebaut. Durch die planmäßigen und präventiven Instandhaltungsmaßnahmen im Betriebsbereich der Mühle konnte bereits die Verfügbarkeit der Anlage wesentlich verbessert werden. Mit der vorgesehenen Kapazitätserhöhung sind keine baulichen, sondern nur apparate- und rohrleitungstechnische Änderungen erforderlich. Die Kapazitätserhöhung in der Mühle soll durch verschiedene apparatetechnische Änderungen umgesetzt werden. Dazu werden zusätzliche Walzenstühle für die Schrotmahlung und die Mahlung in der 2. Auflösung, ein neuer Plansichter, Becherwerke installiert. Die apparativen und fördertechnischen Erweiterungen sollen alle im Mühlengebäude umgesetzt werden. Zusätzliche wird Fremdmehl eingekauft, das in der Produktionsanlage weiter-verarbeitet wird. Das Fremdmehl wird nach der Beprobung wie alle anderen Eingangsprodukte über die vorhandene Entladestelle in das vorhandene Silo entladen und dort bis zu seinem Einsatz in der Produktionsanlage gelagert. In der Produktionsanlage sollen in den Teilanlagen apparate- und rohrleitungstechnischen Änderungen umgesetzt werden, wie z.B. der Austausch und die Optimierung der Tricanter-Zentrifungen, Siebe, Hydrozyklonanlagen, Mühle, Sedicanter Kompressoranlage, elektrische Antriebseinheiten, usw. Des Weiteren soll als neue Teilanlage in der eine Filtrationsanlage für die Aufarbeitung des Prozessabwassers errichtet und betrieben werden, um die Abwassermenge und die darin enthaltene CSB-Fracht zu reduzieren. Die Erhöhung der Lagerkapazität im Gefahrstofflager für Soda von 25 m³ auf 35 m³ wird durch eine Änderung der Lagerordnung realisiert. Damit wird sich die Lagerkapazität im Gefahrstofflager von 96 m³ auf insgesamt 106 m³ erhöhen. Anstelle von IBC soll das Soda zukünftig in dafür zugelassene Q-Bags gelagert werden. Dadurch können teilweise 2 dieser Gebinde übereinander gelagert werden, wo bisher nur 1 Gebinde gelagert wurde. Mit der geplanten Erhöhung der Anlagenkapazität wird sich das Verkehrsaufkommen gering-fügig erhöhen. Innerhalb der geänderten Teilanlagen sind keine neuen zusätzlichen logistischen Abläufe erforderlich, da für die Förderung das Rohrleitungsnetz genutzt wird. Zusätzlichen Arbeitskräfte für den Betrieb der geänderten Teilanlagen sind nicht erforderlich. Alle Änderungen werden innerhalb des Produktionsgebäudes realisiert, so dass keine neuen Lärm-quellen außerhalb von Gebäuden entstehen werden. Mit den geplanten Maßnahmen soll die Produktionsleistung der Anlage zur Herstellung von Weizenstärke von 65 kt/a auf 100 kt/a (550 t/d) und in der Mühle von 140 kt/a auf 180 kt/a (650 t/d) erhöht werden.

Neugenehmigung nach § 4 BImSchG: Errichtung und Betrieb mehrerer Oberflächenbehandlungsanlagen

Die Fa. Benteler Automobiltechnik GmbH (Vorhabensträger) hat am 16.09.2022 beim Landratsamt Schwandorf einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung für folgendes Vorhaben auf dem Anlagengelände in der Bellstraße 12 in 92421 Schwandorf, Flurnummern 749/11, 749/12, 814/15, 814/2, 843/1, 944, 948/6, 958, 958/1 und 958/7 der Gemarkung Schwandorf, Stadt Schwandorf, gestellt: Errichtung und Betrieb mehrerer Oberflächenbehandlungsanlagen samt deren Nebenanlagen; das Vorhaben umfasst jeweils Errichtung und Betrieb: a) einer Anlage zur Kathodischen Tauchlackierung samt Vorbehandlungsbecken (KTL-Anlage), b) zweier Beizpassivierungsanlagen (BPA 1 und BPA 2), c) zugehöriger Zu- und Abluftanlagen, d) einer Abwasserbehandlungsanlage samt Rohrleitungsnetz, e) einer Frischwasseraufbereitungsanlage, f) zugehöriger Anlagen zur Chemikalienlagerung und -anlieferung, g) einer Kühlanlage, h) eines Trockenofens mit Thermischer Nachverbrennung (TNV) und Heizgerät.

Effiziente Druckluftanlagen sparen Energie und senken Kosten

In einer Metallweberei ist der Druckluftbedarf für pneumatische Stellglieder und Antriebe in den vergangen Jahren aufgrund von Unternehmenswachstum angestiegen. Nach dem Erreichen der technischen Grenzen war eine Erneuerung des Druckluftsystems erforderlich. Um eine zukunftssichere und effiziente Druckluftversorgung zu realisieren, entschied sich das Unternehmen für eine zentrale Druckluftstation mit drei drehzahlgeregelten Schraubverdichtern (pro Verdichter: 13,5 m³ Druckluft pro Minute). Die öleingespritzten Kompressoren ermöglichen eine effektive Verdichtung bei niedriger Drehzahl. Das drehzahlgeregelte Antriebssystem passt den Volumenstrom an das entsprechende Verbrauchsprofil automatisch an. Aufgrund von Platzmangel wurde entschieden, die Druckluftstation auf dem Dach einer Produktionshalle zu platzieren. Diese Entscheidung war aufgrund der modularen und kompakten Bauweise des Druckluftsystems möglich. Durch die Erneuerungen am Rohrleitungsnetz, die Installation von zwei Druckluftbehältern für Spitzenlastzeiten und die Detektion von Leckagen konnte das Druckniveau um 1,5 bar gesenkt werden. Dies brachte eine Energieersparnis von 15 % ein. Zusätzlich wurde die bei Drucklufterzeugung entstehende Abwärme zur Unterstützung der Werksheizung eingesetzt. Insgesamt wurden dadurch jährlich rund 100.000 Liter Heizöl und damit rund 260 Tonnen CO2 eingespart. Aufgrund des Monitoring von Stromverbrauch und Druckluftkennzahl ist die Effizienz der Druckluftanlage jederzeit überprüfbar.

Unabhängige Löschwasserversorgung im Landkreis Nienburg/Weser

Eine unabhängige Löschwasserversorgung stützt sich auf Wasservorräte, die unabhängig von einem Rohrnetz benutzt werden. Hierzu zählen Teiche, unter- und oberirdische Zisternen (erschöpfliche Wasserentnahmestellen) sowie Tiefenbrunnen (unereschöpfliche Wasserentnahmestellen).

Ausbildung

Ausbildung Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einige Informationen und Dokumente bereit. Bitte benutzen Sie nur die aktuellen Formulare von dieser Seite und achten Sie auf Vollständigkeit, da sich die Bearbeitung bei fehlenden Unterlagen und Angaben verzögern kann. Informationen zur neuen Ausbildungsverordnung Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die neue Verordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen: Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung, Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung, Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen. Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 außer Kraft. Alle Ausbildungs- und Umschulungsverträge müssen ab dem 1. August 2024 nach dieser neuen Verordnung abgeschlossen werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die erneuerten Praxishilfen für die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar. Weiterführende Informationen: Bundesgesetzblatt > Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen Wer darf ausbilden? Um ausbilden zu dürfen, müssen Ausbildungsbetrieb und Ausbilder geeignet sein. Diese Eignung beantragen Sie bei uns. Ein Ausbildungsvertrag mit einem nicht anerkannten Ausbilder oder auf einer nicht anerkannten Anlage ist nicht eintragungsfähig. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auszubilden, wenn der Betrieb nicht sämtliche Inhalte der Ausbildung vermitteln kann. In solchen Fällen muss ein Kooperationspartner (anderer Betrieb, Bildungseinrichtung) vorhanden sein und in den Vertragsunterlagen benannt werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der entsprechenden Ansprechperson auf, welche Ihnen zusätzliche Formulare und Informationen zusendet. Fragebogen: Feststellung der Ausbildereignung Der Ausbildungsvertrag Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen. Neben dem Ausbildungsvertrag ist auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Vertragsbestandteil, welche den Ablauf der Ausbildung abbildet. Hier sind auch die Informationen über einen möglichen Kooperationspartner für einzelne Ausbildungsinhalte einzutragen. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Erstuntersuchung notwendig. Eine ggf. notwendige Nachuntersuchung ist nach einem Jahr dem LANUV unaufgefordert zukommen zu lassen. Prüfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung sämtliche auszufüllende Felder in den Unterlagen (rot markiert - nach dem Druck nicht mehr sichtbar). Übersenden Sie uns danach sämtliche Unterlagen. Wenn Sie uns einen Vertrag zusenden, erhalten Sie ausschließlich eine Eintragungsbestätigung; bei mehreren Exemplaren behalten wir eines für uns, den Rest senden wir mit einem Eintragungsvermerk an Sie zurück. Dieser Vorgang muss vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses durchgeführt sein. Erst mit der Eintragung beim LANUV wird der Ausbildungsvertrag gültig. Berufsausbildungsvertrag Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Gliederung, je nach Ausbildungsberuf: Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung Gliederung Wasserbauer/-in Gliederung Fachkraft für Wasserwirtschaft Das Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag erläutert zum Verständnis einige Vertragsbestandteile und muss nicht an uns zurückgeschickt werden. Bitte beachten Sie, dass für den neuen Beruf des Umwelttechnologen die Gliederung aktuell nur als Word-Datei bereitgestellt werden kann. Eine automatische Berechnung findet nicht statt. Diese müssen Sie manuell auf der letzten Seite vornehmen (Platzhalter 0,0). Prüfungsanmeldung Wenn Sie unseren Vertragsvordruck benutzen, sind sie (also der Ausbildungsbetrieb) dazu verpflichtet, die Anmeldung zu den Prüfungen vorzunehmen. Dazu muss der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht bei uns eingereicht werden. Benutzen Sie für die Übersendung der Anmeldeformulare (bei mehreren Azubis möglichst gesammelt) an unsere Funktionsadresse: ut-berufe(at)lanuv.nrw.de . Eine Übersendung per Post ist nicht notwendig. Die Einladungen zur den Prüfungen werden in der Regel ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an die Auszubildenden (und in Kopie an den Ausbildungsbetrieb) versendet. Anmeldung zur Zwischenprüfung Anmeldung zur Abschlussprüfung Änderung des Vertrages Wenn Sie nachträgliche Änderungen am Vertrag vornehmen möchten (betrifft zumeist eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit), müssen Sie dies schriftlich festhalten. Dafür bieten wir Ihnen ein entsprechendes Formular an. Änderungsvertrag Im Falle einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung (gesondert zu beantragen) ist kein Änderungsvertrag notwendig. ordentliches Vertragsende Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung – unabhängig vom Datum, welches der Vertrag enthält. Die Ergebnisse beschließt der Prüfungsausschuss in der Regel am Tag der Lossprechung (siehe Prüfungstermine ), sodass eine frühere Auskunft zu Ergebnissen nicht möglich ist. Bei Nichtbestehen ist das Ausbildungsverhältnis auf Antrag des Auszubildenden entsprechend zu verlängern – in der Regel um ein halbes Jahr bis zum nächsten Prüfungstermin. Sie können sich beim Datum an den veröffentlichten Prüfungsterminen orientieren. Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zwei Mal zu wiederholen. außerordentliches Vertragsende Wird das Vertragsverhältnis vor dem Ende der Ausbildungszeit gekündigt, ist dem LANUV dies unverzüglich mit Angabe des genauen Austrittsdatums und dem Austrittsgrund anzuzeigen. weitere Informationen Bei allen Fragen und Problemen hilft Ihnen die entsprechende Ansprechperson. Für allgemeine Informationen stehen folgende Informationsblätter bereit: Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen UT-Berufe: Struktur der Abschlussprüfungen Wasserbauer/in - Handbuch für den Beruf Wasserbauer/in - Leitfaden für Ausbilderinnen und Ausbilder

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