Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 393–401 19 Bearbeitet von Otfried Wüstemann, Wolfgang Wendt und Kamilla Kubaczynski (3. Fassung, Stand: September 2019) Einführung Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehn- fusskrebse), die weltweit mit etwa 10.000 Arten verbreitet ist (Gruner et al. 1993). Namensgebend ist die Tatsache, dass sie fünf deutlich sichtbare Rumpf- beinpaare besitzen. Flusskrebse kommen mit Ausnah- me der Antarktis, des afrikanischen Festlandes, dem nördlichen Zentralasien und dem Indischen Subkon- tinent rezent auf allen Kontinenten vor (Hobbs, 1988). Ursprünglich waren die Flusskrebse Meeresbewohner, die aber bereits in der Trias (vor 245 bis 200 Millio- nen Jahren) das Süßwasser eroberten (Scholz 2002). Innerhalb dieser artenreichen Gruppe gehören die in Deutschland bodenständigen süßwasserbewohnen- den Flusskrebse zur Familie der Astacidae (Albrecht 1982), deren Vertreter in Europa und im westlichen Nordamerika leben. Flusskrebse sind die größten mobilen Evertebraten in unseren Gewässern (Füreder 2009). Sie haben im Gegensatz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Krebse der Familie Astacidae leben bevorzugt in langsam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen ange- legte Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (wassergefüllte Steinbru- che, Kies-, Lehm- und Sandgruben) bei entsprechen- der Wasserqualität und Biotopstruktur bewohnen. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausge- wählten Arten In Deutschland kommen drei autochthone Fluss- krebsarten vor, der Edelkrebs, Astacus astacus (Linnaeus, 1758), der Steinkrebs, Austropotamobius torrentium (Schrank, 1803) und der Dohlenkrebs, Austropotamobius pallipes (Lereboullet, 1858) (Zim- mermann 2011). Der Steinkrebs und der Dohlenkrebs bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutsch- lands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nennen Zimmermann & Haase (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. Daher ist der Edelkrebs die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt. Neben den drei autochthonen Arten gibt es heute in Deutschland mehrere nichtheimische Arten, die sich in den Gewässern etablieren konnten. In Sachsen-Anhalt wurden bisher vier Fremdarten nachgewiesenen, von denen drei invasiv sind. Flusskrebse (Astacidae) Die noch vorhandenen Restbestände des in Sachsen- Anhalt heimischen Edelkrebses sind im Verlauf der letz- ten 15 Jahre stark rückläufig, was vor allem der weite- ren Ausbreitung des Kamberkrebses zuzuschreiben ist. Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Kamberkrebs, Orconectes limosus (Rafinesque 1817), der Galizische Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (Eschholz 1823), der Signalkrebs, Pacifastacus leniusculus (Dana 1852), der Kaliko-Krebs Orconectes immunis (Hagen 1870), der Rote Amerika- nische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (Girard 1852) und der Marmorkrebs Procambarus fallax (Hagen 1870) f. virginalis in die Gewässer Deutschlands ein- geschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gattung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, gelangten die anderen vorgenannten Arten erst später zu uns. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungsversuch des bekannten Fischzüchters Max von dem Borne zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teiche bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einbürgerung besiedelten ihre Nachkommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr widerstandsfähige und zudem wanderfreudige Kamberkrebs erreicht in Fließgewäs- sern Ausbreitungsgeschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (Pieplow 1938, Schweng, 1968). Eine zusätz- liche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfischerei (als „Köderkrebs“), aber auch durch Aquarianer und Gartenteichbesitzer. In Sachsen-An- halt ist er längst der häufigste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände. Der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs gelangte 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa. Inzwischen ist er durch Be- satz in vielen Landesteilen Deutschlands heimisch geworden und bildet stabile Populationen aus. Der Signalkrebs kann sich in kurzer Zeit expansiv aus- breiten. Ein Hinweis, dass die Art in der Mulde bei Dessau vorkommt, ist nicht belegt (Wendt 2016). Auch ein Hinweis auf ein Vorkommen im Ohrekreis konnte nach Überprüfung im Jahr 2003 nicht bestä- tigt werden (Wüstemann & Wendt 2004). Erst im Spät- sommer 2019 wurde die invasive Art in der Ohre und im Bauerngraben (Ohrekreis) sicher nachgewiesen. Anlass der Nachsuche waren Krebsscheren in einer Fischotterlosung. Die Herkunft der Tiere und die aktu- elle Bestandsgröße sind noch unklar. Der Marmorkrebs, der über die Aquaristik den Weg nach Deutschland und in die Freilandgewäs- 393 Flusskrebse ser gefunden hat, stammt wahrscheinlich aus dem Süden der USA. Als weltweit einziger sich partheno- genetisch (Jungfernzeugung) vermehrender Zehn- fußkrebs besitzt der Marmorkrebs ein gewaltiges Vermehrungs- und Ausbreitungspotential. Für Sachsen-Anhalt wurde diese Krebsart erstmals in einem Dorfteich im Saalekreis nachgewiesen, als dort Dutzende Krebse das Gewässer durch Landgänge ver- ließen (Wendt 2010). Trotz mehrjähriger Bemühungen konnte der Bestand bislang nicht gänzlich ausge- merzt werden (Wendt 2013, 2016). Der letzte siche- re Nachweis stammt aus dem Jahr 2019. Darüber hinaus konnten 2019 neue Vorkommen des Marmor- krebses in zwei weiteren Stillgewässern im Saalekreis belegt werden. Eine weitere Meldung über einen Einzelfunde der Art bei Magdeburg konnte nicht be- stätigt werden, da diesem kein plausibler Fundort zuzuordnen war. Um die Ausbreitung dieser invasiven Art in Sachsen-Anhalt zu verhindern, ist eine zeitnahe Umsetzung der auf Basis des § 40 BNatSchG entwi- ckelten Managementmaßnahmen erforderlich. Der aus den Gewässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Gali- zische Sumpfkrebs wurde gegen Ende des 19. Jahr- hunderts zielgerichtet in die durch die Krebspest entvölkerten Gewässer Ostdeutschlands eingesetzt. Fälschlicherweise nahm man seinerzeit an, dass die- se Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen trotz dieser Fehl- einschätzung erfolgreich. Im Verbreitungsatlas zur Fischfauna Sachsen-Anhalts von 1997 (Kammerad et all. 1997) werden sechs Vorkommen genannt. Es ist nicht bekannt, ob außer dem 2009 bestätigten Alt- vorkommen aus der Spetze in Grauingen heute noch weitere Vorkommen in Sachsen-Anhalt existieren. In der Neuauflage des Verbreitungsatlas zu Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (Kammerad et al. 2012) sind die zehnfüßigen Krebse, trotzdem sie dem Fischereirecht unterliegen, nicht mehr enthalten. Aufgrund des bislang unkontrollierbaren Handels mit fremdländischen Krebsarten und dem geringen Wissen über die Folgen von Freilandansiedlungen, wächst die Gefahr, dass weitere invasive Krebsarten in die Gewässer Sachsen-Anhalts eingeschleppt werden. Der Edelkrebs bewohnt als einzige autochthone Krebsart Sachsen-Anhalts vorzugsweise Gewässer des Tieflandes sowie der unteren und mittleren Ge- birgslagen. Entscheidend für das Vorkommen der Art ist, dass die Durchschnittstemperatur des Gewässers im Sommer über 12 °C (besser 15 °C) beträgt, da sich die Tiere ansonsten nicht fortpflanzen und erfolgreich häuten können. Wassertemperaturen über 25 °C kann der Edelkrebs nur kurzzeitig überleben (Hager 1996). Dagegen stellt er weit weniger Ansprüche an die Wasserqualität seines Wohngewässers als allgemein angenommen und ist erstaunlich unempfindlich ge- genüber organischer Belastung, reagiert jedoch emp- findlich auf den Eintrag von Pestiziden und anderen Umweltgiften. Typische Edelkrebsgewässer besitzen eine strukturreiche Gewässersohle aus festem Subs- trat (z. B. Mergel, Lehm, Ton, Torf, Kies, Flussschotter u. Steinauflage) und eine große Uferzone mit vielen Versteckmöglichkeiten wie Wurzeln, großen Steinen oder Totholz. In Gewässern mit Abbruchufern gräbt sich der Edelkrebs gern Wohnhöhlen. Edelkrebse waren mit großer Wahrscheinlichkeit früher in allen geeigneten Gewässern Sachsen-An- halts und damit nahezu flächendeckend verbreitet. Die Einwanderung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im Wesentlichen in postglazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (Hager 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhun- dert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Nach Bauch (1958) war der Edelkrebs vermutlich noch bis 1882 in der Elbe heimisch. Über Jahrhunderte gehörte der Krebsfang zu den übli- chen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen ökonomischen Bedeutung (Wüstemann 2001, 2017). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kamberkrebse eingeschleppte Oomycet Aphanomy- ces astaci, wirkte sich verheerend auf die Edelkrebs- bestände aus. Als Erreger der sogenannten Krebspest zählt der mehr mit Algen als mit Pilzen verwandte A. astaci zu den weltweit 100 invasivsten Arten (Schrimpf & Schulz 2014). Die tödliche Infektionskrankheit ver- nichtete in mehreren dramatischen Seuchenzügen quer durch Europa tausende Krebsbestände. Heute existieren auch in Sachsen-Anhalt nur noch wenige Populationen in zumeist kleinen und isoliert gelege- nen Fließ- und Standgewässern (Wüstemann 2017). Die schon im vorigen Jahrhundert einsetzende Abwas- serbelastung, der Gewässerausbau und Gewässer- unterhaltungsmaßnahmen, taten ihr Übriges zum Bestandsrückgang. Trotz inzwischen verbesserter Wasserqualität und ökologischer Vorgaben für den Gewässeraus- bau und die Unterhaltung der Gewässer, hält der Rückgang der Bestände seit den 90er Jahren unver- mindert an. Insbesondere dem sich immer weiter Abb. 1: Der Edelkrebs (Astacus astacus), die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt, ist vom Aussterben bedroht (Foto: S. Ellermann). Abb. 2: Der Kamberkrebs (Orconectes limosus) ist in Sachsen-Anhalt fast flächendeckend verbreitet. Als Ubiquist ist er in der Lage verschie- denste Wasserlebensräume zu besiedeln. Er ist Überträger der Krebstpest und gefährdet dadurch die noch verbliebenen Edelkrebsbestände in Sachsen-Anhalt (Foto: K. Kubaczynski). 394 Flusskrebse 1 2 395
„Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 „Invasive Krebsarten“ Management- und Maßnahmenblatt 1 Metainformationen 1.1 Dokument Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 1.2 Rechtlicher Bezug • Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt • Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3 Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand Mai 2019 1.4 Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2 Artinformationen 2.1 Betroffene Art/ Artengruppe „Invasive Krebsarten“ nach Unionsliste (Stand 08/2016) [1. Kamberkrebs, 2. Signalkrebs, 3. Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, 4. Marmorkrebs] 2.2 Wissenschaftliche Namen 1. Orconectes limosus Rafinesque, 1817 2. Pacifastacus leniusculus Dana, 1852 3. Procambarus clarkii Girard, 1852 4. Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis 2.3 Verbreitung und Datenlage Verbreitung in Deutschland: etabliert (alle vier Arten) Verbreitung im Bundesland: siehe länderspezifische Anlage Datenlage: überwiegend gesichert 2.4 Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Die Krebsarten der Unionsliste sind überwiegend aufgrund von Besatzmaßnahmen und Aussetzungen in Gewässer gelangt (absichtliche Einbringung) oder in Folge des Entweichens aus Teichanlagen (unabsichtliche Einbringung). • Krebse können sich innerhalb der Gewässersysteme und auch über Land verbreiten. 3 Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: • Verschiebung der Artenzusammensetzung in Gewässern, • Verdrängung gebietsheimischer Krebsarten (Stein-, Dohlen- und Edelkrebs) durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz. • Die Krebsarten der Artenliste sind Überträger der Krebspest und weitgehend immun, während die Krebspest für Bestände gebietsheimischer Krebsarten letal ist. • Weiterhin stehen die gebietsfremden Krebsarten im Verdacht, Überträger des Chytrid-Pilzes zu sein, der Amphibien befällt. „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 4 Maßnahmen 4.1 Ziele des Managements • Ziel ist die Beseitigung in kleineren Gewässern und in sehr frühen Invasionsstadien sowie die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung (Eindämmung) und Populationskontrolle der unter 2. genannten Arten (hier: „gebietsfremde Krebsarten“) nach Artikel 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. • Negative Auswirkungen der gebietsfremden Krebsarten auf gebietsheimische Krebsarten und Gewässerökosysteme sollen minimiert werden. • Zur Vermeidung von Biodiversitätsverlusten müssen die vorhandenen Bestände der gebietsheimischen Krebsarten erhalten werden 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Rolle von gebietsfremden Krebsarten sowie zur Gefahr durch Ausbringung in die Umwelt. Gezielte Verbesserung der Artenkenntnisse bei Fischereirechtsinhabern. Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine Informationsarbeit, höhere Aufwände und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher Bildungsangebote. Wirkung auf Nichtzielarten: keine negativen Auswirkungen. Erfolgskontrolle: nur indirekt möglich. M 2: Entnahme sowie ggf. vorübergehende Zulassung der kommerziellen Nutzung Beschreibung: Intensive Entnahme von Exemplaren gebietsfremder Krebsarten zur Bestandsreduzierung. Der Aufbau von (temporären) Strukturen zur kommerziellen Nutzung (inkl. Transport und Hälterung) für gebietsfremde Krebsarten ist zulässig (siehe Artikel 19 Abs. 2 Satz 3 der VO), sofern dies den Zielen der VO (Eindämmung und Populationskontrolle) dient. Die Maßnahme ist zu begründen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um jegliche weitere Ausbreitung zu verhindern. Aufwand und Wirksamkeit: mittlerer Aufwand, Kosten können ggf. gegenfinanziert werden, die Wirksamkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wirkung auf Nichtzielarten: je nach Methode negative Auswirkungen möglich, sollte ausgeschlossen werden. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen und/oder Dokumentation des Fangaufwands „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 3 M 3: Schaffung von Pufferzonen Beschreibung: Erhalten und Schaffen von krebsfreien „Sicherheitszonen“ als Puffer zwischen Abschnitten mit gebietsfremden und gebietsheimischen Krebsen. Aufwand und Wirksamkeit: Nur im Einzelfall möglich. Aufwand und Wirksamkeit sind von der angewandten Methode abhängig. Wirkung auf Nichtzielarten: je nach Methode sind negative Auswirkungen möglich (siehe M 4), muss im Einzelfall abgewogen werden. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen, die Bestände sollten frei von Exemplaren gebietsfremder Krebsarten werden. Wissenschaftliche Begleituntersuchung wird empfohlen. M 4: Errichtung von Krebssperren oder Erhaltung bestehender Barrieren Beschreibung: Wanderhindernisse oder Krebssperren sind für Krebse unpassierbare Hindernisse mit glatten Oberflächen, die entweder für Fische passierbar oder unpassierbar sind. Aufwand und Wirksamkeit: Die Erhaltung/Ertüchtigung bestehender Barrieren ist oft kostengünstig. Neue Krebssperren können aufwändig (teuer) sein, in der Unterhaltung anspruchsvoll und nach bisheriger Erfahrung ist ihre langfristige Wirksamkeit nicht vollständig sichergestellt. Der Einsatz von Krebssperren ist daher ggf. nur eingeschränkt und nach vorheriger intensiver Abwägung zu empfehlen. Wirkung auf Nichtzielarten: Die (gewollte) Barriere kann sich ungünstig auf andere Arten und das Ökosystem auswirken. Diese Zielkonflikte müssen im Einzelfall abgewogen werden. Erfolgskontrolle: Eine Anwendung der Maßnahme wird nur in besonders begründeten Fällen und bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Begleituntersuchung und Kontrolle empfohlen. Die gemachten Erfahrungen sollten ausgewertet und veröffentlicht werden. M 5: Ablassen oder Verfüllen und Neuanlage von Stillgewässern Beschreibung: Die temporäre Trockenlegung oder dauerhafte Verfüllung kann geeignet sein, einen Krebsbestand vollständig zum Erlöschen zu bringen. Aufwand und Wirksamkeit: im Einzelfall zu prüfen, nur sinnvoll, wenn eine Wiederbesiedlung durch gebietsfremde Krebse ausgeschlossen werden kann. Wirkung auf Nichtzielarten: Die Maßnahme kann sich ungünstig auf Biotope und andere Arten auswirken, vor allem die Verfüllung als letztes Mittel. Muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, ggf. verboten oder genehmigungspflichtig. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen. Wissenschaftliche Begleituntersuchung wird empfohlen. M 6: Gezielte Förderung von natürlichen Gegenspielern Beschreibung: Förderung und Schonung von Fraßfeinden. Aufwand und Wirksamkeit: mittlerer Aufwand, die Wirksamkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wirkung auf Nichtzielarten: je nach Methode negative Auswirkungen möglich. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen.
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers
Bild vergrößern Bis zu 15 Zentimeter lang. Körper meist auffällig schwarz-rot gefärbt, Jungtiere haben einen grünlichen Schimmer. Ein Paar Augenleisten. Rückenfurchen berühren sich. Kleine Dornen im Bereich der Nackenfurche. Scheren sind mit roten Warzen besetzt. Durch seine schwarz-rote Zeichnung und leuchtend roten Warzen und Dornen an Körper und Scheren besonders auffällig. Mit anderen Arten kaum zu verwechseln. Lebendfang mit Krebstellern oder Reusen sowie durch Absammeln, Einbau von Öko-Sperren in Kanälen. Quelle der Daten: Bundesamt für Naturschutz, BfN-Schriften - 654 Bild vergrößern Bis zu 15 Zentimeter lang. Körper meist auffällig schwarz-rot gefärbt, Jungtiere haben einen grünlichen Schimmer. Ein Paar Augenleisten. Rückenfurchen berühren sich. Kleine Dornen im Bereich der Nackenfurche. Scheren sind mit roten Warzen besetzt. Durch seine schwarz-rote Zeichnung und leuchtend roten Warzen und Dornen an Körper und Scheren besonders auffällig. Mit anderen Arten kaum zu verwechseln. Lebendfang mit Krebstellern oder Reusen sowie durch Absammeln, Einbau von Öko-Sperren in Kanälen. Quelle der Daten: Bundesamt für Naturschutz, BfN-Schriften - 654
Im Mittelpunkt der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung die sogenannte Unionsliste. Auf dieser Liste werden invasive Arten geführt, die von europaweiter Relevanz sind und für die ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten für sinnvoll erachtet wird. Dabei soll entsprechend des Vorsorgeprinzips der dreistufiger Ansatz „Prävention – Früherkennung und Sofortmaßnahmen – Kontrolle“ zum Umgang mit invasiven Arten verfolgt werden. Am 14. Juli 2016 hat die EU-Kommission die erste Unionsliste mit 37 Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht. Am 12. Juli 2017 wurde die Unionsliste um weitere 12 Arten ergänzt (Durchführungsverordnung ( DVO) (EU) 2017/1263 ). Es folgte eine Erweiterung um weitere 17 Arten am 25. Juli 2019 ( DVO (EU) 2019/1262 ) und am 12.07.2022 um weitere 22 Arten ( DVO (EU) 2022/1203 ). Die Unionsliste umfasst damit aktuell 88 Tier- und Pflanzenarten, die die europäische Artenvielfalt und Biodiversität bedrohen und ein hohes länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen. Die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit diesen Arten ergeben sich in Abhängigkeit von der Verbreitung der Arten in den Mitgliedstaaten. Dabei wird zwischen Arten, die sich in einer „frühen Phase der Invasion“ befinden (Artikel 16 EU-Verordnung) und „weit verbreiteten“ Arten (Artikel 19 EU-Verordnung) unterschieden. Sofern sich die Arten in einer frühen Phase der Invasion befinden und erstmalig in ihrem Hoheitsgebiet auftreten, ist dies gemäß Artikel 16 der Verordnung der EU-Kommission umgehend zu melden. Zudem sind diese Arten unter Anwendung geeigneter Maßnahmen sofort und möglichst dauerhaft zu beseitigen. Durch das frühzeitige Handeln beim Auftreten neuer invasiver Arten sollen die Chancen erhöht werden, diese Arten wieder vollständig aus der Natur zu entfernen. Für die bereits etablierten beziehungsweise weit verbreiteten Arten, entwickeln die Mitgliedsstaaten gemäß den Vorgaben des Artikel 19 der Verordnung wirksame Managementmaßnahmen, mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen einzudämmen. Eine Beseitigung dieser bereits weit verbreiteten Arten aus dem Ökosystem ist häufig nicht mehr möglich. Die durch die Länder gemeinsam erstellten Management- und Maßnahmenblätter geben einen abgestimmten Rahmen für das Management dieser Arten vor. Die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen liegt bei den Bundesländern, wobei diese in jedem Einzelfall über die Priorisierung und Auswahl der konkret zu treffenden Maßnahme entscheiden. Aufgrund der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeiteten Methodik zur Differenzierung der Arten der Unionsliste werden aktuell 30 der insgesamt 88 Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste in Deutschland als weit verbreitet eingestuft, 58 Arten befinden sich in einer frühen Phase der Invasion. Im Mittelpunkt der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung die sogenannte Unionsliste. Auf dieser Liste werden invasive Arten geführt, die von europaweiter Relevanz sind und für die ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten für sinnvoll erachtet wird. Dabei soll entsprechend des Vorsorgeprinzips der dreistufiger Ansatz „Prävention – Früherkennung und Sofortmaßnahmen – Kontrolle“ zum Umgang mit invasiven Arten verfolgt werden. Am 14. Juli 2016 hat die EU-Kommission die erste Unionsliste mit 37 Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht. Am 12. Juli 2017 wurde die Unionsliste um weitere 12 Arten ergänzt (Durchführungsverordnung ( DVO) (EU) 2017/1263 ). Es folgte eine Erweiterung um weitere 17 Arten am 25. Juli 2019 ( DVO (EU) 2019/1262 ) und am 12.07.2022 um weitere 22 Arten ( DVO (EU) 2022/1203 ). Die Unionsliste umfasst damit aktuell 88 Tier- und Pflanzenarten, die die europäische Artenvielfalt und Biodiversität bedrohen und ein hohes länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen. Die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit diesen Arten ergeben sich in Abhängigkeit von der Verbreitung der Arten in den Mitgliedstaaten. Dabei wird zwischen Arten, die sich in einer „frühen Phase der Invasion“ befinden (Artikel 16 EU-Verordnung) und „weit verbreiteten“ Arten (Artikel 19 EU-Verordnung) unterschieden. Sofern sich die Arten in einer frühen Phase der Invasion befinden und erstmalig in ihrem Hoheitsgebiet auftreten, ist dies gemäß Artikel 16 der Verordnung der EU-Kommission umgehend zu melden. Zudem sind diese Arten unter Anwendung geeigneter Maßnahmen sofort und möglichst dauerhaft zu beseitigen. Durch das frühzeitige Handeln beim Auftreten neuer invasiver Arten sollen die Chancen erhöht werden, diese Arten wieder vollständig aus der Natur zu entfernen. Für die bereits etablierten beziehungsweise weit verbreiteten Arten, entwickeln die Mitgliedsstaaten gemäß den Vorgaben des Artikel 19 der Verordnung wirksame Managementmaßnahmen, mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen einzudämmen. Eine Beseitigung dieser bereits weit verbreiteten Arten aus dem Ökosystem ist häufig nicht mehr möglich. Die durch die Länder gemeinsam erstellten Management- und Maßnahmenblätter geben einen abgestimmten Rahmen für das Management dieser Arten vor. Die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen liegt bei den Bundesländern, wobei diese in jedem Einzelfall über die Priorisierung und Auswahl der konkret zu treffenden Maßnahme entscheiden. Aufgrund der vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeiteten Methodik zur Differenzierung der Arten der Unionsliste werden aktuell 30 der insgesamt 88 Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste in Deutschland als weit verbreitet eingestuft, 58 Arten befinden sich in einer frühen Phase der Invasion. Amerikanischer Seebarsch Morone americana x Fehlend 02.08.2022 Amurgrundel Perccottus glenii x Unbeständig 03.08.2016 Argus-Schlangenkopffisch Channa argus x Fehlend 02.08.2022 Blaubandbärbling Pseudorasbora parva x Etabliert x 03.08.2016 Gestreifter Korallenwels Plotosus lineatus x Fehlend 15.08.2019 Sonnenbarsch Lepomis gibbosus x Etabliert x 15.08.2019 Schwarzer Zwergwels Ameiurus melas x Etabliert x 02.08.2022 Östlicher Mosquitofisch Gambusia holbrooki x Einzelfunde 02.08.2022 Westlicher Mosquitofisch Gambusia affinis x Fehlend 02.08.2022 Zebra-Killifisch Fundulus heteroclitus x Fehlend 02.08.2024 Amerikanischer Seebarsch Morone americana x Fehlend 02.08.2022 Amurgrundel Perccottus glenii x Unbeständig 03.08.2016 Argus-Schlangenkopffisch Channa argus x Fehlend 02.08.2022 Blaubandbärbling Pseudorasbora parva x Etabliert x 03.08.2016 Gestreifter Korallenwels Plotosus lineatus x Fehlend 15.08.2019 Sonnenbarsch Lepomis gibbosus x Etabliert x 15.08.2019 Schwarzer Zwergwels Ameiurus melas x Etabliert x 02.08.2022 Östlicher Mosquitofisch Gambusia holbrooki x Einzelfunde 02.08.2022 Westlicher Mosquitofisch Gambusia affinis x Fehlend 02.08.2022 Zebra-Killifisch Fundulus heteroclitus x Fehlend 02.08.2024 Krallenfrosch Xenopus laevis x Fehlend 02.08.2024 Nordamerikanischer Ochsenfrosch Lithobates catesbeianus x Etabliert 03.08.2016 Krallenfrosch Xenopus laevis x Fehlend 02.08.2024 Nordamerikanischer Ochsenfrosch Lithobates catesbeianus x Etabliert 03.08.2016 Amerikanischer Rostkrebs Faxonius rusticus x Fehlend 02.08.2022 Chinesische Wollhandkrabbe Eriocheir sinensis x Etabliert x 03.08.2016 Kamberkrebs Faxonius limosus x Etabliert x 03.08.2016 Marmorkrebs Procambarus virginalis x Etabliert x 03.08.2016 Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus clarkii x Etabliert x 03.08.2016 Signalkrebs Pacifastacus leniusculus x Etabliert x 03.08.2016 Viril-Flusskrebs Faxonius virilis x Fehlend 03.08.2016 Amerikanischer Rostkrebs Faxonius rusticus x Fehlend 02.08.2022 Chinesische Wollhandkrabbe Eriocheir sinensis x Etabliert x 03.08.2016 Kamberkrebs Faxonius limosus x Etabliert x 03.08.2016 Marmorkrebs Procambarus virginalis x Etabliert x 03.08.2016 Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus clarkii x Etabliert x 03.08.2016 Signalkrebs Pacifastacus leniusculus x Etabliert x 03.08.2016 Viril-Flusskrebs Faxonius virilis x Fehlend 03.08.2016 Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax x Unbeständig 03.08.2016 Kleine Feuerameise Wasmannia auropunctata x Fehlend 02.08.2022 Rote Feuerameise Solenopsis invicta x Fehlend 02.08.2022 Schwarze Feuerameise Solenopsis richteri x Fehlend 02.08.2022 Tropische Feuerameise Solenopsis geminata x Fehlend 02.08.2022 Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax x Unbeständig 03.08.2016 Kleine Feuerameise Wasmannia auropunctata x Fehlend 02.08.2022 Rote Feuerameise Solenopsis invicta x Fehlend 02.08.2022 Schwarze Feuerameise Solenopsis richteri x Fehlend 02.08.2022 Tropische Feuerameise Solenopsis geminata x Fehlend 02.08.2022 Axis-Hirsch Axis axis x Fehlend 02.08.2022 Bisam Ondatra zibethicus x Etabliert x 02.08.2017 Chinesischer Muntjak Muntiacus reevesi x Einzelfunde 03.08.2016 Finlayson-Hörnchen Callosciurus finlaysonii x Fehlend 02.08.2022 Fuchshörnchen Sciurus niger x Fehlend 03.08.2016 Grauhörnchen Sciurus carolinensis x Einzelfunde 03.08.2016 Kleiner Mungo Herpestes javanicus x Fehlend 03.08.2016 Marderhund Nyctereutes procyonoides x Etabliert x 02.02.2019 Nutria Myocastor coypus x Etabliert x 03.08.2016 Pallas-Schönhörnchen Callosciurus erythraeus x Fehlend 03.08.2016 Roter Nasenbär Nasua nasua x Einzelfunde 03.08.2016 Sibirisches Streifenhörnchen Tamias sibiricus x Etabliert 03.08.2016 Waschbär Procyon lotor x Etabliert x 03.08.2016 Axis-Hirsch Axis axis x Fehlend 02.08.2022 Bisam Ondatra zibethicus x Etabliert x 02.08.2017 Chinesischer Muntjak Muntiacus reevesi x Einzelfunde 03.08.2016 Finlayson-Hörnchen Callosciurus finlaysonii x Fehlend 02.08.2022 Fuchshörnchen Sciurus niger x Fehlend 03.08.2016 Grauhörnchen Sciurus carolinensis x Einzelfunde 03.08.2016 Kleiner Mungo Herpestes javanicus x Fehlend 03.08.2016 Marderhund Nyctereutes procyonoides x Etabliert x 02.02.2019 Nutria Myocastor coypus x Etabliert x 03.08.2016 Pallas-Schönhörnchen Callosciurus erythraeus x Fehlend 03.08.2016 Roter Nasenbär Nasua nasua x Einzelfunde 03.08.2016 Sibirisches Streifenhörnchen Tamias sibiricus x Etabliert 03.08.2016 Waschbär Procyon lotor x Etabliert x 03.08.2016 Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta x Unbeständig x 03.08.2016 Kettennatter Lampropeltis getula x Einzelfunde 02.08.2022 Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta x Unbeständig x 03.08.2016 Kettennatter Lampropeltis getula x Einzelfunde 02.08.2022 Neuseelandplattwurm Arthurdendyus triangulatus x Fehlend 15.08.2019 Neuseelandplattwurm Arthurdendyus triangulatus x Fehlend 15.08.2019 Glanzkrähe Corvus splendens x Fehlend 03.08.2016 Heiliger Ibis Threskiornis aethiopicus x Einzelfunde (x) 03.08.2016 Hirtenmaina Acridotheres tristis x Einzelfunde 15.08.2019 Nilgans Alopochen aegyptiaca x Etabliert x 02.08.2017 Rußbülbül Pycnonotus cafer x Fehlend 02.08.2022 Schwarzkopf-Ruderente Oxyura jamaicensis x Unbeständig (x) 03.08.2016 Glanzkrähe Corvus splendens x Fehlend 03.08.2016 Heiliger Ibis Threskiornis aethiopicus x Einzelfunde (x) 03.08.2016 Hirtenmaina Acridotheres tristis x Einzelfunde 15.08.2019 Nilgans Alopochen aegyptiaca x Etabliert x 02.08.2017 Rußbülbül Pycnonotus cafer x Fehlend 02.08.2022 Schwarzkopf-Ruderente Oxyura jamaicensis x Unbeständig (x) 03.08.2016 Goldene Muschel Limnoperna fortunei x Fehlend 02.08.2022 Goldene Muschel Limnoperna fortunei x Fehlend 02.08.2022 Chinesischer Talgbaum Triadica sebifera x Fehlend 15.08.2019 Götterbaum Ailanthus altissima x Etabliert x 15.08.2019 Kreuzstrauch Baccharis halimifolia x Fehlend 03.08.2016 Mesquitebaum Prosopis juliflora x Fehlend 15.08.2019 Nadelblättriges Nadelkissen Hakea sericea x Fehlend 02.08.2022 Rundblättriger Baumwürger Celastrus orbiculatus x Etabliert 02.08.2027 Weidenblatt-Akazie Acacia saligna x Fehlend 15.08.2019 Chinesischer Talgbaum Triadica sebifera x Fehlend 15.08.2019 Götterbaum Ailanthus altissima x Etabliert x 15.08.2019 Kreuzstrauch Baccharis halimifolia x Fehlend 03.08.2016 Mesquitebaum Prosopis juliflora x Fehlend 15.08.2019 Nadelblättriges Nadelkissen Hakea sericea x Fehlend 02.08.2022 Rundblättriger Baumwürger Celastrus orbiculatus x Etabliert 02.08.2027 Weidenblatt-Akazie Acacia saligna x Fehlend 15.08.2019 Afrikanisches Lampenputzergras Pennisetum setaceum x Fehlend 02.08.2017 Blauständige Besensegge Andropogon virginicus x Fehlend 15.08.2019 Japanisches Stelzengras Microstegium vimineum x Fehlend 02.08.2017 Pampasgras Cortaderia jubata x Fehlend 15.08.2019 Steppengras Ehrharta calycina x Fehlend 15.08.2019 Afrikanisches Lampenputzergras Pennisetum setaceum x Fehlend 02.08.2017 Blauständige Besensegge Andropogon virginicus x Fehlend 15.08.2019 Japanisches Stelzengras Microstegium vimineum x Fehlend 02.08.2017 Pampasgras Cortaderia jubata x Fehlend 15.08.2019 Steppengras Ehrharta calycina x Fehlend 15.08.2019 Ballonwein Cardiospermum grandiflorum x Fehlend 15.08.2019 Chilenischer Riesenrhabarber Gunnera tinctoria x Fehlend 02.08.2017 Chinesischer Buschklee Lespedeza cuneata x Fehlend 15.08.2019 Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera x Etabliert x 02.08.2017 Durchwachsener Knöterich Persicaria perfoliata x Einzelfunde 03.08.2016 Gewöhnliche Seidenpflanze Asclepias syriaca x Etabliert x 02.08.2017 Himalaja-Bergknöterich (oder Fliederknöterich) Koenigia polystachya x Etabliert x 02.08.2022 Japanischer Hopfen Humulus scandens x Unbeständig (x) 15.08.2019 Japanischer Kletterfarn Lygodium japonicum x Fehlend 15.08.2019 Karottenkraut Parthenium hysterophorus x Einzelfunde 03.08.2016 Kudzu Pueraria lobata x Fehlend 03.08.2016 Persischer Bärenklau Heracleum persicum x Fehlend 03.08.2016 Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum x Etabliert x 02.08.2017 Sosnowskyi Bärenklau Heracleum sosnowskyi x Einzelfunde 03.08.2016 Ballonwein Cardiospermum grandiflorum x Fehlend 15.08.2019 Chilenischer Riesenrhabarber Gunnera tinctoria x Fehlend 02.08.2017 Chinesischer Buschklee Lespedeza cuneata x Fehlend 15.08.2019 Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera x Etabliert x 02.08.2017 Durchwachsener Knöterich Persicaria perfoliata x Einzelfunde 03.08.2016 Gewöhnliche Seidenpflanze Asclepias syriaca x Etabliert x 02.08.2017 Himalaja-Bergknöterich (oder Fliederknöterich) Koenigia polystachya x Etabliert x 02.08.2022 Japanischer Hopfen Humulus scandens x Unbeständig (x) 15.08.2019 Japanischer Kletterfarn Lygodium japonicum x Fehlend 15.08.2019 Karottenkraut Parthenium hysterophorus x Einzelfunde 03.08.2016 Kudzu Pueraria lobata x Fehlend 03.08.2016 Persischer Bärenklau Heracleum persicum x Fehlend 03.08.2016 Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum x Etabliert x 02.08.2017 Sosnowskyi Bärenklau Heracleum sosnowskyi x Einzelfunde 03.08.2016 Alligatorkraut Alternanthera philoxeroides x Fehlend 02.08.2017 Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum aquaticum x Etabliert 03.08.2016 Falscher Wasserfreund Gymnocoronis spilanthoides x Fehlend 15.08.2019 Flutendes Heusenkraut Ludwigia peploides x Einzelfunde 03.08.2016 Gelbe Scheincalla Lysichiton americanus x Etabliert (x) 03.08.2016 Großblütiges Heusenkraut Ludwigia grandiflora x Etabliert 03.08.2016 Großer Wassernabel Hydrocotyle ranunculoides x Etabliert 03.08.2016 Karolina-Haarnixe Cabomba caroliniana x Unbeständig 03.08.2016 Okamuras Braunalge Rugulopteryx okamurae x Fehlend 02.08.2022 Schmalblättrige Wasserpest Elodea nuttallii x Etabliert x 02.08.2017 Lästiger Schwimmfarn Salvinia molesta x Unbeständig 15.08.2019 Verschiedenblättriges Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum x Etabliert x 02.08.2017 Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes x Einzelfunde x 03.08.2016 Wassersalat Pistia stratiotes x Unbeständig x 02.08.2024 Wechselblatt-Wasserpest Lagarosiphon major x Etabliert 03.08.2016 Alligatorkraut Alternanthera philoxeroides x Fehlend 02.08.2017 Brasilianisches Tausendblatt Myriophyllum aquaticum x Etabliert 03.08.2016 Falscher Wasserfreund Gymnocoronis spilanthoides x Fehlend 15.08.2019 Flutendes Heusenkraut Ludwigia peploides x Einzelfunde 03.08.2016 Gelbe Scheincalla Lysichiton americanus x Etabliert (x) 03.08.2016 Großblütiges Heusenkraut Ludwigia grandiflora x Etabliert 03.08.2016 Großer Wassernabel Hydrocotyle ranunculoides x Etabliert 03.08.2016 Karolina-Haarnixe Cabomba caroliniana x Unbeständig 03.08.2016 Okamuras Braunalge Rugulopteryx okamurae x Fehlend 02.08.2022 Schmalblättrige Wasserpest Elodea nuttallii x Etabliert x 02.08.2017 Lästiger Schwimmfarn Salvinia molesta x Unbeständig 15.08.2019 Verschiedenblättriges Tausendblatt Myriophyllum heterophyllum x Etabliert x 02.08.2017 Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes x Einzelfunde x 03.08.2016 Wassersalat Pistia stratiotes x Unbeständig x 02.08.2024 Wechselblatt-Wasserpest Lagarosiphon major x Etabliert 03.08.2016
Flusskrebse und Großmuscheln fallen unter das Fischereirecht. Das Vorkommen der Arten wird gesondert im Rahmen von spezifischen Untersuchungen erfasst. Dabei werden auch neue Methoden, wie die Untersuchung von Umwelt-DNA (eDNA) eingesetzt. Bei den Flusskrebsen dominieren in den Gewässern eingebrachte Arten. Zu den bereits seit längerem etablierten Arten zählen der Kamberkrebs (Faxonius limosus) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), die weit verbreitet sind. Zu den sich jüngst stärker ausbreitenden Arten zählen der Marmorkrebs (Procambarus virginalis), der Kalikokrebs (Faxonius immunis) und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii). Die Vorkommen der beiden einheimischen Arten, des Edelkrebses (Astacus astacus) und des Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) sind hingegen stark rückläufig.
„Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 „Invasive Krebsarten“ Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Mai 2019 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe „Invasive Krebsarten“ nach Unionsliste (Stand 08/2016) [1. Kamberkrebs, 2. Signalkrebs, 3. Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, 4. Marmorkrebs] 2.2. Wissenschaftlicher Name 1. Orconectes limosus (Rafinesque, 1817) 2. Pacifastacus leniusculus (Dana, 1852) 3. Procambarus clarkii (Girard, 1852) 4. Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis 2.3. Verbreitung und Datenlage „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 Verbreitung in Deutschland: Etabliert (alle vier Arten) Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Überwiegend gesichert 2.4. Wesentliche Einbringungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Die Krebsarten der Unionsliste sind überwiegend aufgrund von Besatzmaßnahmen und Aussetzungen in Gewässer gelangt (absichtliche Einbringung) oder in Folge des Entweichens aus Teichanlagen (unabsichtliche Einbringung). • Krebse können sich innerhalb der Gewässersysteme und auch über Land verbreiten. 3. Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: •Verschiebung der Artenzusammensetzung in Gewässern, •Verdrängung gebietsheimischer Krebsarten (Stein-, Dohlen- und Edelkrebs) durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz. • Die Krebsarten der Artenliste sind Überträger der Krebspest und weitgehend immun, während die Krebspest für Bestände gebietsheimischer Krebsarten letal ist. • Weiterhin stehen die gebietsfremden Krebsarten im Verdacht, Überträger des Chytrid-Pilzes zu sein, der Amphibien befällt. 4. Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements • Ziel ist die Beseitigung in kleineren Gewässern und in sehr frühen Invasionsstadien sowie die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung (Eindämmung) und Populationskontrolle der unter 2. genannten Arten (hier: „gebietsfremde Krebsarten“) nach Artikel 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. • Negative Auswirkungen der gebietsfremden Krebsarten auf gebietsheimische Krebsarten und Gewässerökosysteme sollen minimiert werden. „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 • Seite 3 Zur Vermeidung von Biodiversitätsverlusten müssen die vorhandenen Bestände der gebietsheimischen Krebsarten erhalten werden. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Rolle von gebietsfremden Krebsarten sowie zur Gefahr durch Ausbringung in die Umwelt. Gezielte Verbesserung der Artenkenntnisse bei Fischereirechtsinhabern. Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine Informationsarbeit, höhere Aufwände und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher Bildungsangebote. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine negativen Auswirkungen. Erfolgskontrolle: Nur indirekt möglich. M 2: Entnahme sowie ggf. vorübergehende Zulassung der kommerziellen Nutzung Beschreibung: Intensive Entnahme von Exemplaren gebietsfremder Krebsarten zur Bestandsreduzierung. Der Aufbau von (temporären) Strukturen zur kommerziellen Nutzung (inkl. Transport und Hälterung) für gebietsfremde Krebsarten ist zulässig (siehe Artikel 19 Abs. 2 Satz 3 der VO), sofern dies den Zielen der VO (Eindämmung und Populationskontrolle) dient. Die Maßnahme ist zu begründen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um jegliche weitere Ausbreitung zu verhindern. Aufwand und Wirksamkeit: Mittlerer Aufwand, Kosten können ggf. gegenfinanziert werden, die Wirksamkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wirkung auf Nichtzielarten: Je nach Methode negative Auswirkungen möglich, sollte ausgeschlossen werden. Erfolgskontrolle: Z. B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen und/oder Dokumentation des Fangaufwands. M 3: Schaffung von Pufferzonen Beschreibung: Erhalten und Schaffen von krebsfreien „Sicherheitszonen“ als Puffer zwischen Abschnitten mit gebietsfremden und gebietsheimischen Krebsen. Aufwand und Wirksamkeit: Nur im Einzelfall möglich. Aufwand und Wirksamkeit sind von der angewandten Methode abhängig.