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Found 108 results.

Kreis Herford: Jagdbezirke

Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Wildgehege

Hier finden Sie eine Auswahl an Wildgehegen in Bayern. Die Daten werden durch die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) bereitgestellt. Bei Fragen wenden Sie sich an den Kundenservice: service@geodaten.bayern.de - 089 2129-1111. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung; Foto Themenbild: © beatuerk - Fotolia.com

Schalenwildgebiete in Sachsen im Jahre 1998

Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 1998. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.

Schalenwildgebiete in Sachsen im Jahre 2006

Der Datensatz enthält die Schalenwildgebiete für Rot-, Dam- und Muffelwild im Freistaat Sachsen bezogen auf das Jahr 2006. Zu jedem Gebiet wird die Art des Schalenwildes und der Name des Schalenwildgebietes angegeben. Die Daten werden in der Karte der Schalenwildgebiete im Maßstab 1:200.000 dargestellt.

Langzeituntersuchungen der Blei- und Cadmium- sowie der PCB- u. Organochlorpestizidgehalte v. Wildfutterpflanzen u. Wildbretproben aus ausgew. Biotopen Deutschlands

Aufgrund von Veroeffentlichungen des Bundesumweltamtes soll zumindest die Cadmiumbelastung der landwirtschaftlich genutzten Flaechen der Bundesrepublik eine steigende Tendenz mit u.U. bedrohlichen Folgen aufweisen. In Weiterfuehrung und Ergaenzung unserer seit mehreren Jahren durchgefuehrten Untersuchungen von Wildfutterpflanzen und Wildproben (Muskel, Leber, Niere von Reh-, Rot- und Schwarzwild) sollen in ausgewaehlten Biotopen Ergebnisse ueber das Vorliegen solcher Trends gewonnen werden. Dabei soll Rehwild als 'Kleinbiotop-Indikator' und Rot- und Schwarzwild als gebietsuebergreifende Indikatoren dienen. Da ausserdem immissionsbedingte, geologische, meteorologische, topographische, saisonale, geschlechts- und altersbedingte Parameter mit erfasst werden sollen, ist nach einigen Jahren mit ersten gesicherten Trendaussagen ueber diese Schwermetallbelastung zu rechnen.

Wildloesung - Verhuetung von Wildschaeden

Fuer einige freilebende Wildarten (insbes. Rotwild, Rehwild) ist die Ernaehrungsgrundlage in vielen Biotopen oft nicht ausreichend gegeben, so dass dadurch teilweise empfindliche Schaeden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen entstehen. Zur Vermeidung bzw. Verringerung oekologischer und oekonomisch nicht tragbarer Wildschaeden ist es notwendig, entsprechende Grundlagen ueber die Schaffung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage fuer das Wild zu erarbeiten. Zahlreiche Ergebnisse ueber den zweckmaessigen Einsatz verschiedener Pflanzenarten (Ackerkulturen, Dauergruenland, Verbissgehoelze) liegen vor.

Wildtiergenetik

Das Projekt Wildtiergenetik ist gedacht als Basisprojekt für populationsgenetische Untersuchungen an Wildtieren in Baden-Württemberg. Es hat eine Laufzeit von 2008 bis 2013. Es soll dazu dienen Fragestellungen rund um Wildtiere zu beantworten, die nicht oder nur sehr aufwendig mit herkömmlichen Methoden gelöst werden können. Zum Beispiel kann man mit Hilfe von Merkmalen der DNA Populationszugehörigkeiten berechnen. Aus diesen Informationen kann man dann Rückschlüsse auf Wanderbewegungen, Ausbreitungen, Barrieren zwischen Populationen oder Vermischungen zwischen Arten ziehen. Aktuell werden über das Projekt Fragen zur Ausbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg bearbeitet. Im Rahmen der Wildtiergenetik sind weiterhin populationsgenetische Untersuchungen zum Auerhuhn geplant. Ziel ist es mit genetischen Methoden die Verbreitung der Wildkatze in Baden-Württemberg zu erfassen. Darüber hinaus soll die Wildkatzenpopulation in den Rheinauen und am Kaiserstuhl genetisch charakterisiert werden. Es sollen Fragestellungen wie der Grad an Hybridisierung mit Hauskatzen, die Vernetzung mit benachbarten größeren Vorkommen und ihre Isolation untersucht werden. Grundlage für das Projekt ist das Wildkatzenmonitoring. Im Monitoring werden in ausgewählten Gebieten Wildkatzennachweise durch die Lockstockmethode gewonnen. Mit Baldrian besprühte Stöcke locken die Katzen an, beim Reiben an den Stöcken verlieren sie Haare, die dann im Labor genetisch auf als Wild- oder Hauskatze bestimmt werden. Für die genetischen Untersuchungen verwenden wir zwei verschiedene Ansätze. Das ist zum einen eine Sequenzierung von mitochondrialer DNA, zum anderen eine Längenfragmentanalyse mittels Mikrosatelliten. Inzwischen gilt in Baden-Württemberg die Wildkatze in der gesamten Oberrheinebene zwischen Karlsruhe und Lörrach, am Stromberg und mit vereinzelten Nachweisen im Osten Baden-Württembergs als sicher nachgewiesen. Seit 2006 konnten an 1022 aufgestellten Lockstöcken bisher insgesamt 633 Haarfunde und zusätzlich 54 Totfunde gesammelt und untersucht werden. Von den so insgesamt 687 Proben konnten 49% Wildkatzen, 27% Hauskatzen und 24% nicht zugeordnet werden. Bereits abgeschlossener Projektteil: In diesem ersten Teil wurde die genetische Struktur des Rotwildes in Baden-Württemberg untersucht. Die Fragestellung lautete, ob, ausgelöst durch die Beschränkung des Rotwildes auf sogenannte Rotwildgebiete und den Abschuss wandernden Rotwildes außerhalb dieser Gebiete, der genetische Austausch von Rotwild beeinträchtigt ist. Zur Beantwortung dieser Frage wurde die genetische Diversität der einzelnen Rotwildpopulationen Baden-Württembergs anhand von Mikrosatelliten analysiert. Dabei konnte gezeigt werden, dass die aktuellen Rotwildpopulationen nicht vollständig voneinander isoliert sind. (Text gekürzt)

Genetisches Management von Rotwild

Ein mehrjaehriges Projekt zur Beurteilung des Einflusses von Trophaeenselektion, anthropogener Bestandeszerteilung und Einbringung standortfremder Tiere auf die autochthone Rotwildpopulation der Nordvogesen wird durch Einbeziehung immungenetischer Marker (MHC-Gene) fortgefuehrt. Bisherige Arbeiten dieser internationalen Kooperation umfassen Untersuchungen zum Verhalten und Oekologie des Bestandes, eine Inventarisierung der Allozym-Variabilitaet und methodische Vorarbeiten zur immungenetischen Charakterisierung. Als erste Anwendung von Befunden wurde der Bejagungsplan im Department Bas-Rhin modifiziert.

Jagdstrecke 2024/2025:

Insgesamt wurden im Jagdjahr 2024/25 84.739 Stück Schalenwild erlegt, das entspricht 3.157 Stücken mehr als im Vorjahr. Trotz Streckenzuwachs bleiben Schalenwildstrecken unter dem langjährigen Mittel (2004 – 2024). Der Streckenzuwachs begründet sich hauptsächlich an der gestiegenen Wildschweinstrecke. Im Gegensatz dazu sind die Streckenergebnisse bei Rot- und Muffelwild nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Ein zahlenmäßiger Rückgang ist bei Dam- und Rehwild zu verzeichnen. Das Landesverwaltungsamt ist u.a. für die landesweite Erfassung der jährlichen Streckenergebnisse zuständig. Die Ergebnisse im Einzelnen: Rotwild: Die Jagdstrecke des Rotwildes mit 4.218 Stücken befindet sich leicht unter dem Wert des letzten Jahres (4.390) und folgt weiter dem negativen Trend der letzten Jahre. Die meisten Streckenverluste sind zahlenmäßig beim weiblichen- sowie beim Jungwild festzustellen. Hier sind Rückgänge zwischen 6,2 %, bei weiblichen Rotwildkälbern und 9,16 % bei Alttieren zu verzeichnen. Ein leicht positiver Trend ist bei den Abschussergebnissen mittelalter (122 Stück) und alter Hirsche (80 Stück) zu beobachten. Diese Werte liegen jeweils rund 8% höher als im letzten Jahr. Die Anzahl der Verkehrsopfer liegt mit 62 Stücken um 3 Stück höher als im Jahr zuvor. Betrachtete man die Ergebnisse der letzten 20 Jahre, ergibt sich ein noch positiver Entwicklungstrend der Rotwildstrecke mit weiter abflachender Kurve. Damwild: Mit 3.887 wurden 304 Stücken weniger erlegt als im Vorjahr. Dieser Wert liegt unter dem langjährigen Mittel und spiegelt den negativen Trend der Damwildstrecke der letzten vier Jagdjahre. Mit diesem Ergebnis ist ein neuer Tiefstwert der letzten 20 Jahre erreicht. Das bis dahin geringste Streckenergebnis mit 3.954 Stücken wurde im Jagdjahr 2006/07 erreicht und ist durch den strengen Winter 2005/06 zu erklären. Infolgedessen kam es zu einem Einbruch der Strecke (Winterverluste). Wurden im Jagdjahr 2005/06 noch 4.568 Stücken erlegt, waren es im Jagdjahr 2006/07 614 Stücken weniger. Dieser Einfluss des extremen Winters ist bei allen in Sachsen-Anhalt vorkommenden Schalenwildarten im Jagdjahr 2006/07 zu beobachten. Welche Ursachen für das geringe Streckenergebnisse des letzten Jagdjahres in Frage kommen muss hier unbeantwortet bleiben. Klimatische Einflüsse wie extreme Winter kommen nicht in Betracht. Einflüsse des Wolfes auf die Populationsdichte könnten eine Ursache sein. Muffelwild: Mit 228 Stück ist die Talfahrt der Jagdstrecke beim Muffelwild vorerst beendet. Dieses Ergebnis liegt mit 12 Stücken über dem des Vorjahres aber weiterhin auf tiefstem Niveau. Ob sich die Strecke weiter verringern wird beliebt abzuwarten. Folgt man dem Trend der letzten Jahre, muss von einer weiteren Abnahme ausgegangen werden. Die negativen Einflüsse von Wolf und Luchs auf die Populationsdichte sind hier als Ursachen zu nennen. Rehwild: 1.064 Stücke Rehwild weniger kamen im Vergleich zum letzten Jagdjahr zur Strecke. Mit 42.071 Stücken liegt das Streckenergebnis deutliche unter dem des Vorjahres (43.135). Streckenverluste sind in allen Altersklassen beider Geschlechter zu verzeichnen. Ähnlich wie beim Damwild stellt diese Streckenergebnis das niedrigste der letzten 20 Jahre dar. Die bisher, geringsten Ergebnisse sind in den Jagdjahren 2006/07 (Extremwinter) mit 42.861 Stücken sowie 2021/22 mit 42.656 Stücken zu beobachten. Das höchste Streckenergebnis mit 51.686 Stück konnte im Jagdjahr 2012/13 erzielt werden. Trotz des landesweiten, niedrigen Ergebnisses kommt Rehwild regional in hohen Dichten vor. Diese hohen Bestände weisen oft geringe Wildgewichte und kümmernden Wuchs auf. Weiterhin ist meist die Vitalität der einzelnen Tiere gering. Ziele der Bejagung sind unter anderem einen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Diese Ziele sind im Bundesjagdgesetz sowie in der Hegerichtlinie, zur Hege und Bejagung des Schalenwildes im Land Sachsen-Anhalt genannt. Die Ausübung der Jagd hat sich danach auszurichten. Ursachen für das niedrige Streckenergebnis können nicht genannt werden. Ob sich der Einfluss des Wolfs in den Streckenergebnissen widerspiegeln, kann nur vermutet werden. Schwarzwild: Das Streckenergebnis von 34.335 Stück liegt mit 4.685 Stücken über dem des vorangegangenen Jagdjahres. Zuwächse sind allen Altersklassen zu registrieren. Gegenüber dem davor liegenden Jagdjahr bedeutet das ein Streckenzuwachs von 15,80 %. Davon entfallen 45 % auf die Frischlingsklasse (AK 0), 27% auf Überläufer Bachen (AK 1), 8 % auf Bachen (AK 2), 15 % auf Überläufer Keiler (AK 1) und 5 % auf Keiler (AK 2). Unter günstigen Bedingungen kann der Zuwachs bis zu 300 %, bemessen am zum 1.April vorhanden Gesamtbestand betragen. Die Faktoren, welche den Schwarzwildbestand hauptsächlich beeinflussen sind Klima, Landwirtschaft und Bejagung. Insbesondere die letzten zwei Sommer (Niederschlag!) haben sich günstig auf die Frischlingsentwicklung ausgewirkt. Milde Winter und damit bessere Verfügbarkeit von Fraß und einer damit verbundenen geringeren Sterblichkeit bei Frischlingen, im Zusammenhang mit einer hohen Anbaufläche von Mais und Raps tun ihr Übriges. In diesem Zusammenhang muss auch eine unangepasste Bejagung benannt werden. Der Anteil der Frischlinge mit 15.003 Stücken an der Gesamtstrecke beträgt nur 44 %. Der Angestrebte Zielwert liegt bei 60 % (Hegerichtlinie Sachsen-Anhalt). Ebenso werden mehr männliche als weibliche Sauen gestreckt. Das Abschussgeschlechterverhältnis (männlich zu weiblich) beläuft sich auf 55 : 45! Das Jagdrecht ist in Deutschland mit der Pflicht zur Hege verbunden. Das Ziel besteht darin, einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, der an den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst ist. Die Lebensgrundlagen des Wildbestandes sollen gepflegt und gesichert werden. Die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sind dabei möglichst zu vermeiden. Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Der Abschuss des Wildes ist so zu regulieren, dass die berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden voll gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Die natürliche Verjüngung des Waldes sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation sollen ohne Zaunschutz gegen Wildschäden möglich sein. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Katrin Eder: „Das novellierte Jagdgesetz schützt Wald und Wild“

Ministerrat hat Gesetzentwurf beschlossen – Ergebnis eines breiten Beteiligungsprozesses – Besonderes Augenmerk liegt auf dem Aufbau klimaresilienter Wälder durch jagdliches Management – Stärkung von Tier- und Naturschutz – Wolf kommt ins Jagdgesetz – Bürokratie wird abgebaut – Mehr Schutz der Landwirtschaft Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat jetzt in zweiter Lesung das neue Landesjagdgesetz beschlossen. Zuvor fand ein umfassender Beteiligungsprozess statt, bei dem zahlreiche betroffene Interessensgruppen und Institutionen eingebunden wurden. Der Gesetzentwurf wurde dem rheinland-pfälzischen Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet. „Der Entwurf gibt Antworten auf die umwelt-, klima- und jagdpolitische Herausforderungen unserer Zeit. Im Mittelpunkt steht der Schutz des nachwachsenden Waldes. Die Erderwärmung setzt den Wäldern zunehmend zu: Bäume sterben durch Klimastress wie etwa Trockenheit und Hitze, zudem werden sie anfälliger für Schädlinge. Deshalb soll eine Wiederbewaldung von entstandenen Freiflächen möglichst klimaresilient erfolgen, um die Zukunft des Waldes in Rheinland-Pfalz zu sichern“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Ministerin weiter: „Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit von Behörden, Jägerinnen und Jägern, Waldbesitzenden sowie Försterinnen und Förstern notwendig. Auch die Landwirtschaft sowie der Weinbau sind in Rheinland-Pfalz als Teil der Kulturlandschaft von großer Bedeutung. Um sie nachhaltig zu bewahren, brauchen wir eine reformierte Jagd. Das novellierte Jagdgesetz schafft dafür einen zeitgemäßen Rahmen. Zugleich stärken wir den Tier-, Natur- und Artenschutz sowie die Bedeutung der Landschaftspflege.“ Hier wesentliche Regelungsziele des Gesetzentwurfs auf einen Blick: Eine bessere Unterstützung der Waldentwicklung im Klimawandel durch jagdliches Management: Im Gesetzentwurf ist eindeutig festgeschrieben, dass die Jagd so ausgeübt werden soll, dass eine dem Klimawandel angepasste Waldentwicklung durch artenreiche Verjüngung standortgerechter Baumarten möglich ist. Dies soll im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen (Zäune, Wuchshüllen) geschehen. Ist die angestrebte Waldentwicklung durch das Wild gefährdet, muss der Jagdausübende eine Jagdkonzeption mit dem Verpächter abstimmen. Darin muss dargelegt werden, wie Wildschäden durch jagdliche Maßnahmen künftig vermieden werden. So wird die Partnerschaft für den Wald vor Ort gestärkt. Kommt es zu einer erheblichen Gefährdung des Waldes wird von der zuständigen Behörde ein bindender Mindestabschussplan festgesetzt. Sollte ein Mindestabschussplan wiederholt und aufeinanderfolgend nicht erfüllt werden, wäre das letzte Mittel eine behördliche Anordnung zur Verringerung des Wildbestandes. Mehr Tierschutz bei der Jagdausübung: Die Jagdhundeausbildung und -prüfung an der flugunfähig gemachten, lebenden Ente (Müllerente) wird durch das Jagdrecht verboten, ebenso Fanggeräte, die sofort töten (Totschlagfallen). Um die Jagd sowohl im Natur- als auch im Kunstbau durchführen zu können, müssen Hunde- und Frettchenführende eine entsprechende Fachkenntnis vorweisen. Damit soll diese Form der Jagd möglichst tierschutzgerecht gestaltet werden. Zudem wird jedes Frühjahr vor Beginn der Mäharbeiten Jungwild aufgesucht, um es vor dem Mähtod zu bewahren. Die Jägerschaft soll zukünftig hierbei nach Möglichkeit unterstützen. Eine Stärkung des Naturschutzes durch Förderung der Biodiversität: Der Schutz des nachwachsenden (Misch)-Waldes stärkt naturnahe und artenreiche Ökosysteme. Der Entwurf sieht zudem die unbürokratische Entnahme invasiver Arten vor. Zugleich wird die genetische Vielfalt des Rotwilds durch ein angepasstes Lebensraummanagement für diese Wildart verbessert. Mit dem Ziel, die Kontamination durch Blei in der Umwelt zu reduzieren, wird mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren bleihaltige Büchsenmunition bei der Jagdausübung verboten. Weniger Bürokratie in der Jagdverwaltung und für die Jägerschaft durch Digitalisierung und Regelungsabbau: Durch die Vereinfachung der Abschussregelung und die Digitalisierung der Jagdverwaltung soll bürokratischer Aufwand deutlich minimiert werden. Erstmals zeitgemäße gesetzliche Zielvorgaben in Form von klaren Inhaltsbestimmungen für Jagd und Hege, orientiert an wildbiologischen Erkenntnissen : Der Regierungsentwurf sorgt für eine Konkretisierung von bislang unbestimmten zentralen Rechtsbegriffen. Beispielhaft zu nennen sind die Anforderungen an die Jagdausübung, worunter beispielsweise der Auftrag fällt, gesunde Wildpopulationen mit artgerechten Alters- und Sozialstrukturen zu erhalten und zu entwickeln. Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Waldbesitzende: Die unterstützende Jagdbeteiligung der Grundbesitzenden bleibt in einem Kooperationsmodell möglich. Eine mögliche Mitjagd wird demnach Teil der privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Hierbei können Regelungen zur Unterstützung der Abschusserfüllung bei übermäßigen Wildschäden getroffen werden. Erstmalig ein professionelles Management von Wildtieren in Siedlungsräumen: Der Gesetzentwurf ermöglicht die Ausbildung von Jägerinnen und Jägern zu urbanen Wildberaterinnen und Wildberatern, die zukünftig die Kommunen und die dortige Bevölkerung im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum beraten und unterstützen sollen. Der Schutz der Landwirtschaft: Die Belange der Landwirtinnen und Landwirte werden durch die Vereinfachung der Wildschadensabwicklung in Form der Flexibilisierung der Anmeldefristen bei Wildschäden gestärkt. Zudem wurde eine Professionalisierung der Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer aufgenommen. Ist das Betriebsziel der landwirtschaftlichen Fläche etwa durch Schwarzwildschäden gefährdet, müssen auch in diesem Fall die Verantwortlichen vor Ort eine gemeinsame Jagdkonzeption zur Reduzierung der Wildschäden vereinbaren. Der Wolf ins Jagdrecht: Begleitend zur Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention über die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ und den in Folge erwarteten Änderungen der FHH-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes ist es nunmehr sinnvoll, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Der Wolf bleibt dennoch eine besonders geschützte Art. Eine Entnahme unterliegt nach wie vor hohen Auflagen. „Der jetzt erarbeitete Entwurf ist ein mit viel Zeit und Geduld ausgehandelter Kompromiss zwischen den Interessen unterschiedlicher Verbände, unter der Prämisse der Stärkung des Walderhalts und den Inhalten des Koalitionsvertrags“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Sollte der Landtag den Entwurf beschließen, müssen die nachgelagerten Rechtsvorschriften – wie etwa die Landesjagdverordnung – abschließend novelliert werden. Alle neuen Vorschriften sollen gleichzeitig voraussichtlich zum 1. April 2027 (Beginn des Jagdjahrs) in Kraft gesetzt werden.

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