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s/ruhe/Ruhr/gi

Messstelle SCHLOSSBRÜCKE MÜLHEIM, RUHR

Messstelle betrieben von DUISBURG-MEIDERICH.

Übersichtskarte Wuppertal 1:40.000 (Raster)

Die Übersichtskarte Wuppertal 1:40.000 (UEK40) ist eine letztmalig Ende 2017 aktualisierte Visualisierung des Vektordatenbestandes der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal für den Maßstabsbereich 1:20.000 bis 1:40.000. Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ihrerseits ein bis Ende 2020 von der Stadt Wuppertal geführter kartographisch generalisierter Stadtplan der Stadt Wuppertal und ihrer Umgebung für den Maßstabsbereich 1:10.000 bis 1:20.000. Gegenüber den Rasterdaten der Amtlichen Stadtkarte wurde die UEK40 durch die folgenden Generalisierungsmaßnahmen an den Zielmaßstabsbereich angepasst: ausgedünnte Kartenschrift mit größeren Schriftfonts, reduzierte Signaturierung, Verzicht auf einige Flächenkonturen sowie Darstellung von Siedlungsflächen anstelle von einzelnen Wohngebäuden. Bei der Nutzung der UEK40 als Hintergrundkarte für grundrisstreue Geodaten oder Positionsangaben aus Satellitennavigationssystemen entstehen wegen der Generalisierung der zugrunde liegenden Amtlichen Stadtkarte Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ein räumlicher Ausschnitt aus einem einheitlichen Stadtplanwerk, das bis Ende 2020 von vielen Städten und Landkreisen an Rhein und Ruhr sowie im Bergischen Land in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) geführt wurde. Der RVR stellte hierzu das Fachverfahren "Digitales Stadtplanwerk Ruhrgebiet" mit einer zentralen Datenhaltungskomponente (Geodatenserver des RVR) bereit. Die Stadt Wuppertal leitete aus diesen Daten soweit ein Aktualisierungsbedarf bestand in einem halbjährlichen Turnus u. a. Rasterdaten der UEK40 ab, die für analoge und digitale Publikationen der Daten herangezogen wurden. Die nunmehr historischen Rasterdaten aus der letzten Überarbeitung werden den Nutzern in 9 je 10 km x 10 km abbildenden Kacheln in unterschiedlichen Farbausprägungen im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt (25 cm x 25 cm beim Ausdruck in 1:40.000). Sie sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.

Amtliche Stadtkarte Wuppertal (Raster)

Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal (Stand 12/2025) bildet das Stadtgebiet von Wuppertal im Maßstab 1:15.000 ab. Als Grundlage dient ein räumlicher Ausschnitt aus einem einheitlichen Stadtplanwerk, welches von vielen Städten und Landkreisen an Rhein und Ruhr sowie im Bergischen Land in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) geführt wird. Der RVR stellt hierzu ein Fachverfahren mit einer zentralen Datenhaltungskomponente (Geodatenserver des RVR) bereit. Auf Basis der zentral geführten Vektordaten leitet die Stadt Wuppertal eine eigene Stadtkarte für das Stadtgebiet von Wuppertal ab. Diese wird mit Daten der städtischen POI-Datenbank (Points of interest - interessante Orte) angereichert, um ausgewählte Stadtinformationen im Kartenbild durch kleine Piktogramme und Beschriftungen darzustellen. Außerdem erscheint die Stadtkarte mit einer eigenen naturalistischen Farbpalette. Neben der deutlich hervorgehobenen Wuppertaler Stadtgrenze wurden ebenso außerstädtische Grenzen sowie die Wuppertaler Bezirksgrenzen abgebildet. Eine weitere Besonderheit der Stadtkarte ist die eingearbeitete Schummerung, die die Geländesteigung und damit die interessante Topographie von Wuppertal hervorhebt. Die Karte wird in Form von Rasterdaten im Format TIFF mit World File (TFW), beispielsweise für die Verwendung in Geoinformationssystemen, bereitgestellt. Außerdem steht die Karte im PDF-Format, inklusive Anschnitt, zur Verfügung, die den obengenannten Ausschnitt in einem Drucklayout einbettet. Der Stadtplan steht unter der Lizenz cc-by/4.0 - erstellt auf der Grundlage des Stadtplanwerk 2.0 © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner - zum Download bereit.

Amtliche Stadtkarte Wuppertal 2019 (Raster)

Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ein letztmalig Ende 2019 aktualisierter, kartographisch generalisierter Stadtplan der Stadt Wuppertal und ihrer Umgebung für den Maßstabsbereich 1:10.000 bis 1:20.000. Bei der Nutzung als Hintergrundkarte für grundrisstreue Geodaten oder Positionsangaben aus Satellitennavigationssystemen entstehen wegen der Generalisierung der Amtlichen Stadtkarte Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Die Amtliche Stadtkarte Wuppertal ist ein räumlicher Ausschnitt aus einem einheitlichen Stadtplanwerk, das bis Ende 2020 von vielen Städten und Landkreisen an Rhein und Ruhr sowie im Bergischen Land in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) geführt wurde. Der RVR stellte hierzu das Fachverfahren "Digitales Stadtplanwerk Ruhrgebiet" mit einer zentralen Datenhaltungskomponente (Geodatenserver des RVR) bereit. Die Stadt Wuppertal leitete aus den zentral geführten Vektordaten in einem halbjährlichen Turnus Rasterdaten für das von der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal abgedeckte Gebiet ab, die für analoge und digitale Publikationen der Daten herangezogen wurden. Die nunmehr historischen Rasterdaten aus der letzten Überarbeitung werden den Nutzern in 20 je 6 km x 6 km abbildenden Kacheln in unterschiedlichen Farbausprägungen im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt (30 cm x 30 cm beim Ausdruck in 1:20.000). Sie sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.

WFS Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Web Feature Service (WFS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Denkmalkartierung Bodendenkmale Hamburg

Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Stromversorgungsgebiet Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH

Das Stromversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH zur Sparte Strom. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.

Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten

Die Planungen umfassen im Wesentlichen den symmetrischen Ausbau des vorhandenen 4-streifigen Autobahnquerschnitts zu einem 6-streifigen Querschnitt mit durchgehendem Standstreifen. Der Trassenkorridor der Ausbaumaßnahme wird bestimmt durch die Lage der bestehenden Bundesautobahn mit ihren maßgebenden Trassierungselementen sowie der angrenzenden Bebauung. Ferner umfasst die Planung den Ersatz der Großbrücken über den Ruhschifffahrtskanal und die Ruhr (Raffelbergbrücke) sowie das Brückenbauwerg über die Mellinghoferstraße. Darüber hinaus werden vier weitere Brücken erneuert. Weitere erforderliche Bauwerke sind Stützmauern sowie zahlreiche Lärmschutzwände. Zudem werden ein Regenklärbecken und ein Regenrückhaltebecken neu angelegt. Des Weiteren sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im gesamten Ausbaugebiet (Städte Duisburg und Mülheim an der Ruhr) sowie im Stadtteil Duisburg-Walsum und in der Stadt Rhede geplant.

Ortsdosisleistung (ODL): 21423 Winsen (Luhe) (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Winsen (Luhe).

Fließgewässermessstelle Luhe, Steg oh. Mdg. Naab, Luhe

Die Messstelle Luhe, Steg oh. Mdg. Naab (Messstellen-Nr: 6106) befindet sich im Gewässer Luhe in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

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