Web Feature Service (WFS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Untersuchung von 153 Friedhöfen in der Metropole Ruhr zeigt mit 964 Arten der Gefäßpflanzen eine hohe Biodiversität auf. 102 der Arten werden auf der Roten Liste Nordrhein-Westfalens (NRW) und/oder mindestens einer der regionalen Roten Listen des Landes mit Bezug zum Untersuchungsgebiet (im Text als "Rote-Liste-Arten" bezeichnet und für die statistischen Auswertungen verwendet) in einer der Kategorien 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, R = extrem selten oder V = Vorwarnliste geführt. Für 30 der Arten gilt dies in Hinblick auf die bundesweite Rote Liste. Der Einfluss der Parameter Friedhofstyp, Alter, Flächengröße, Grabanteil und Gehölzanteil auf die Artenvielfalt und den Anteil von Rote-Liste-Arten wurde analysiert. Friedhöfe, die vor 1800 erbaut wurden, zeigen signifikant erhöhte Anteile an Rote-Liste-Arten in ihrem Artenspektrum, während diese bei Friedhöfen mit weniger als 20 % mit Gräbern belegten Parzellen signifikant niedriger sind. Eine Auswertung der Standortbindung der Rote-Liste-Arten auf den untersuchten Friedhöfen zeigt anhand der Angaben in der bundesweiten Roten Liste eine deutliche Präferenz von Offenlandstandorten. Somit stellen sich die Nutzung von Friedhofsflächen für Grabfelder und ein erheblicher Offenlandanteil als entscheidende Faktoren für die Pflanzenartenvielfalt und das Vorkommen von Rote-Liste-Arten heraus. Beide Faktoren können durch gezieltes Management beeinflusst werden. Selbst die negativen Auswirkungen des Wandels der Bestattungskultur können durch planerische Maßnahmen gemildert werden. Von primärer Bedeutung ist jedoch v.a. im urbanen Kontext grundsätzlich die Erhaltung der Friedhöfe.
<p>Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist eine im Auftrag der Stadt Wuppertal von der Firma cismet GmbH betriebene interaktive Internet-Kartenanwendung zur Information der Öffentlichkeit über Überflutungsrisiken im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Sie stellt hierzu die Maximalwerte von Wassertiefen dar, die im Verlauf der drei vom Land NRW für die Wuppertaler Risikogewässer (Wupper, Schwelme, Mirker Bach, Morsbach, Hardenberger Bach, Deilbach) simulierten Hochwasser-Szenarien auftreten. Dazu wird ein Raster mit einer Kantenlänge von 1 m benutzt. Die Wassertiefen werden in der 2D-Kartendarstellung mit einem Farbverlauf visualisiert. In der 3D-Ansicht wird die Wasseroberfläche in den überfluteten Bereichen wie eine zweite digitale Geländeoberfläche in einem transparenten Blauton dargestellt. Sobald die Hochwassergefahrenkarte und die Starkregengefahrenkarte auf einem Endgerät in zwei Fenstern desselben Browsers gestartet werden, sind ihre 2D-Kartenausschnitte (Position und Maßstab) standardmäßig miteinander gekoppelt. Die Implementierung erfolgte ebenfalls durch die Firma cismet als Applikation innerhalb des Urbanen Digitalen Zwillings der Stadt Wuppertal (DigiTal Zwilling). Im Konzept des DigiTal Zwillings implementiert die Hochwassergefahrenkarte einen Teilzwilling, der dem Fachzwilling Klimawandel zuzuordnen ist. Die Hochwassersimulationen des Landes NRW erfolgen nach den Vorgaben der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) in einem Turnus von sechs Jahren für die Risikogewässer des Landes. Derzeit sind die im Dezember 2019 vorgelegten Ergebnisse des zweiten Umsetzungszyklus der EU-HWRM-RL verfügbar. Für die Hintergrundkarten nutzt die Hochwassergefahrenkarte Internet-Kartendienste (OGC-WMS) des Regionalverbandes Ruhr zur Stadtkarte 2.0, des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie zur basemap.de sowie der Stadt Wuppertal (True Orthophoto, Amtliche Basiskarte ABK und Hillshade). Technisch basiert die Hochwassergefahrenkarte auf Open-Source-Komponenten, insbesondere den JavaScript-Bibliotheken React, Leaflet und CesiumJS. Die Hochwassergefahrenkarte Wuppertal ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen. Die Integration in eine eigene online-Applikation oder Website des Anwenders ist generell vertrags- und kostenpflichtig.</p> <p> </p>
Die Pegelmessstelle Hattingen (ID: 454) befindet sich am Gewässer Ruhr im Flusseinzugsgebiet Niederrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands.
In Fragebogen-Untersuchungen zur Lärmwirkung wurden bisher sehr unterschiedliche Operationalisierungen von Wirkungsvariablen (wie z.B. Belästigung, Störung von Aktivitäten) und außer-akustischen Faktoren (sog. Moderatoren wie z.B. Lärmempfindlichkeit, misfeasance) verwendet. Deshalb hat sich die Arbeitsgruppe community response der International Commission on the Biological Effects of Noise (ICBEN, Team No. 6) als langfristiges Ziel die Entwicklung von Fragebogen-Guidelines und die Formulierung eines Muster-Fragebogens für die Lärmwirkungsforschung gesetzt. D.h. es soll ein Vorschlag erarbeitet werden, in welcher Form globale und spezifische Lärmwirkungen in Befragungen erhoben werden sollten. Um dieses Vorhaben zu unterstützen, hat der Arbeitskreis Ökologische Lärmforschung die Erstellung einer systematischen Übersicht über vorhandene Fragebögen aus Lärmwirkungsstudien auf internationaler Ebene in Angriff genommen. Diese Übersicht soll es u.a. ermöglichen, die Struktur von verschiedenen Fragebögen sowie die in ihnen verwendeten Operationalisierungen für Lärmwirkungs- und Moderatorvariablen (hinsichtlich Art der Frageformulierung sowie der Antwortformate) zu vergleichen. Für den/die einzelne/n Lärmforscher/in bietet diese Übersicht die Möglichkeit, sich auf sehr effiziente Art und Weise darüber zu informieren, wie bestimmte Konstrukte in bisherigen Untersuchungen operationalisiert worden sind bzw. welche Alternativen zu den bereits selbst angewandten Operationalisierungen bestehen. Nach einer systematischen Ermittlung von Namen und Adressen einschlägiger Lärmforscher/innen, wurden diese um die Zusendung von Fragebögen sowie ergänzender Materialien aus eigenen Lärmwirkungsstudien gebeten. Die zugesandten Fragebögen werden gegebenenfalls übersetzt und mit der Methode der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Hierbei werden die Fragebögen im Hinblick auf formelle Aspekte (z.B. Jahr der Erhebung, Sprache, Art der Befragungsmethode) wie auch im Hinblick auf strukturelle Aspekte (z.B. Umfang des Fragebogens, abgefragte Variablengruppen, Antwortformate) ausgewertet. Hauptgegenstand der Auswertung ist aber insbesondere die Auswertung der Lärmwirkungsvariablen (z.B. die Abfrage der globalen Lärmbelästigung, Aktivitätenstörungen, Kommunikationsstörungen) sowie der Moderatorvariablen (z.B. Lärmempfindlichkeit, Lärmbewältigungsvermögen, misfeasance). Parallel dazu wurde eine Datenbank entwickelt, in der die Ergebnisse der Analysen dargestellt und verwaltet werden. Diese Datenbank wird ab November 2001 im Internet unter http://www.eco.psy.ruhr-uni-bochum.de/nqd für jede/n interessierte/n Forscher/in zugänglich und nutzbar sein. Langfristig ist darüber hinaus geplant, ein Archiv mit den Original-Fragebögen aufzubauen, in dem einzelne Fragebögen auf Wunsch eingesehen werden können.
Messstelle betrieben von DUISBURG-MEIDERICH.
Messstelle betrieben von DUISBURG-MEIDERICH.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 487 |
| Kommune | 16 |
| Land | 209 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 9 |
| Daten und Messstellen | 52 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 182 |
| Infrastruktur | 18 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 114 |
| Umweltprüfung | 69 |
| WRRL-Maßnahme | 187 |
| unbekannt | 78 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 201 |
| offen | 452 |
| unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 666 |
| Englisch | 240 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 28 |
| Bild | 15 |
| Datei | 39 |
| Dokument | 119 |
| Keine | 368 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 193 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 287 |
| Lebewesen und Lebensräume | 357 |
| Luft | 242 |
| Mensch und Umwelt | 662 |
| Wasser | 351 |
| Weitere | 669 |