Die Staatsregierung legt dem Landtag jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Forstbericht vor, aus dem insbesondere hervorgehen: - Die Entwicklung der Waldfläche im Freistaat Sachsen und die Inanspruchnahme von Wald für andere Zwecke - Die Sicherung der Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft - Stand und Entwicklung der Ertragslage der Forstwirtschaft - Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft - Entwicklung und Belastung der Wälder mit besonderem Status - Besondere Schadereignisse einschließlich der Wildbestandssituation - Aufgaben und Belastung der Forstverwaltung
Zwischen 2000 und 2004 wurde durch die Sächsische Landesanstalt für Forsten bzw. durch das Landesforstpräsidium eine landesweite Waldmehrungsplanungen erarbeitet. Die Waldmehrungsplanung ist eine forstliche Fachplanung und somit Teil der Forstlichen Rahmenplanung. Ziel ist es, sowohl den Behörden als auch Planungsträgern fachlich fundierte Informationen zu potenziellen Waldmehrungsflächen bereitzustellen. Die Ergebnisse sind Vorschläge im Sinne einer Angebotsplanung. Auf den ausgewiesenen Flächen ist die Neubegründung von Wald unter Berücksichtigung konkurrierender und übergeordneter Raumansprüche aus forstfachlicher Sicht besonders notwendig oder wünschenswert. Das Verfahren war durch folgende Schritte charakterisiert: - Definition von regionalen Planungszielen als Leitbilder für die Waldmehrung - Einbeziehen von Behörden und Institutionen im ländlichen Raum (z. B. untere Naturschutzbehörde, regionale Planungsstelle, Bergbehörde, Landwirtschaftsbehörde) - Information der Öffentlichkeit -Information und Befragung repräsentativer Landnutzer und Flächeneigentümer - Erstellung von digitalen Positiv- und Negativkarten als Erläuterungskarten (Maßstab 1:25.000); Grundlage sind übergeordnete Planungen (Regional-, Braunkohlepläne etc.), Fachplanungen (Agrarstrukturelle Vor-, Entwicklungsplanungen, Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete etc.), kommunale Planungen (Flächennutzungspläne etc.) und forstliche Planungen sowie Daten (historische Waldflächenentwicklung etc.). - Planentwurf und Flächenbegang mit dem örtlich zuständigen Revierleiter - Erstellung von digitalen Planungskarten (Maßstab 1:10.000), Datenbank und Erläuterungsbericht - Bereitstellung der Daten für Träger öffentlicher Belange
Zu Klimastufen werden Makroklimaformen mit ähnlichen Merkmalen, die eine gleiche waldbauliche Behandlung zulassen, zusammengefasst. Die Klimastufen des alten Typs werden durch Höhenstufe und Klimafeuchtestufe charakterisiert. Die Makroklimaformen wurden im Zuge der forstlichen Standortskartierung in Sachsen flächendeckend ausgeschieden. Sie charakterisieren das Klima größerer Gebiete, welches durch gleiche oder ähnliche mittlere Vegetationsverhältnisse gekennzeichnet wird. Makroklimaformen umfassen i. d. R. mindestens 100 ha. Im Bergland treten deutliche vertikale Vegetationsgliederungen auf. Gruppierungselemente sind die Höhe über NN, die Kontinentalität, die Großreliefformen (Luv- und Lee-Einfluss, Plateaus oder Täler) mit ihren speziellen geländeklimatischen Ausbildungen sowie meteorologische Messwerte (mittlere Niederschlagssummen, mittlere Jahrestemperaturen, Vegetationsdauer u. a.). Hilfsmerkmal sind charakteristische Vegetationseinheiten, die sich auf mittleren Standorten infolge des Makroklimaeinflusses mit einer bestimmten Kombination von Bodenvegetation und Baumarten (Leitbaumarten) herausbilden. Aufgrund des Klimawandels musste die forstliche Klimagliederung überarbeitet werden. Grundlage der neuen Klimagliederung ist eine Klassenbildung anhand der Länge der forstlichen Vegetationszeit (Anzahl von Tagen mit einer Mitteltemperatur >/= 10 °C) und der Klimatischen Wasserbilanz (bezogen auf einen Vegetationsmonat). Auf dieser Basis wurden die vorhandenen Makroklimaformen entsprechend zugeordnet bzw. feiner unterteilt. Die neuen Klimastufen werden mit römischen Ziffern abgekürzt und sind durch konkrete Wertespannen der forstlichen Vegetationszeit und der Klimatischen Wasserbilanz in der Vegetationszeit definiert. Innerhalb der neuen Klimastufen gelten die schon mit der alten Klimagliederung ausgewiesenen Höhenstufen fort und können zur feineren Abstufung der Regionen verwendet werden. Gegenwärtig werden die Klimastufen des alten Typs noch als Planungshilfe verwendet. Sie werden jedoch sukzessive von den neuen Klimastufen abgelöst.
Die sächsische Landesforstverwaltung betreibt ein System standortsrepräsentativer Waldklimastationen. Diese bestehen zum Einen aus meteorologischen Freiflächenmessstationen in Waldgebieten und werden i.d.R. im Rahmen des Level II Programms der EU betrieben. Des weiteren werden sowohl in räumlicher Nähe zu den Freiflächenmesssystemen als auch an weiteren repräsentativen Standorten in Sachsen Bestandesmesssysteme betrieben. Diese befinden sich i.d.R. in waldbaulichen Versuchen des Landesforstpräsidiums zum Waldumbau. Hier werden neben meteorologischen Größen hauptsächlich Lichtverteilungen (PAR) und Bodenfeuchte-/ Bodensaugspannungsmessungen in Waldbeständen entsprechend der waldbaulichen Versuchsvarianten durchgeführt. Die Waldklimastationen sind als autonom und automatisch arbeitende Messsysteme ausgelegt, die über die Vernetzung einzelner Messmodule komplexe und räumlich weit verteilte Messanlagen bilden können. Die Datenübermittlung erfolgt automatisch per GSM Datenfunk. Die automatische Integration in die Datenbank erfolgt umgehend mit dem vorläufigen Status 'ungeprüft'.
Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Die Hauptaufgaben der Forschung auf dem Gebiet des Waldbaus bestehen in der wissenschaftlichen Begleitung - des Umbaus von Nadelholzreinbeständen in naturnahe Mischwälder - der Pflege von Waldbeständen und - des Prozessschutzes bzw. der Prozessanalyse in Naturwaldzellen. Für diese Aufgaben wurde in Sachsen ein standorts- und waldstrukturrepräsentative Versuchsflächennetz angelegt. Dieses dient u.a. zur - ressourcenorientierten komplexen Analyse von Waldentwicklung (Bodenvegetation, Waldstruktur, Baumarten, Mischungen etc.) und Umweltdynamik (Mikroklima , Wasser) sowie der Ableitung von entsprechenden Wirkmechanismen bspw. über die - Erarbeitung, Weiterentwicklung und Nutzung von Prognosesystemen zur pflanzenprozess- und waldstrukturabhängigen Abschätzung von Wasserhaushalts- u. Wachstumsdynamiken. - Durchführung verschiedener ökophysiologischer Detailuntersuchungen (bspw. Assimilation, Transpiration, Biomassen, Reservestoffe wichtiger Baumarten/ Pflanzenarten) - waldstrukturorientierten Monitoring der Umweltdynamiken (Meteorologie, Strahlung, Wasserhaushalt etc.) und Umweltauswirkungen (Waldschadenserhebung). Die erforderliche Strukturierung, effektive Verfügbarkeit und Auswertung des erhobenen komplexen Datenpools wird über die Pflege und Weiterentwicklung des FIS Waldökologie, Waldverjüngung, Waldpflege erreicht. Im Rahmen des Waldbaus werden diese Forschungsergebnisse in die forstwirtschaftliche Praxis der Forstämter überführt. Dazu gehören u.a. folgende Teilaufgaben: - Erarbeitung von standorts- und waldstrukturabhängigen praxisorientierten waldbaulichen Bewirtschaftungsempfehlungen zum Waldumbau und zur Waldpflege - Untersuchung von waldbaulichen Rationalisierungsmöglichkeiten (Naturverjüngungen, Pflegeextensivierungen, Einbeziehung von Sukzessionsprozessen) - Zusammenfassung und Überführung der wissenschaftlichen Ergebnisse in Form von Merkblättern, Entwürfen zu Verfügungen und Erlassen für die forstliche Praxis - Durchführung und Weiterentwicklung des waldbaulichen Qualitätsmanagements der Forstbetriebe - Erarbeitung des jährlichen Waldzustandsberichts für Sachsen.
Die Bewirtschaftung des Privatwaldes im Freistaat Sachsen wird durch seine kleinflächige Struktur erschwert. Zwar stockt 72 % des Vorrats im Privatwald in Betrieben mit Größen unterhalb 20 ha aber 91 % der privaten Forstbetriebe besitzen Größen von unter 5 ha. Häufig sind diese Kleinstbetriebe noch auf mehrere Flurstücke verteilt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer durch Beratung, Betreuung, forstliche Förderung sowie Aus- und Fortbildung entsprechend Sächsischem Waldgesetz.
Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
a) Bodenschutzkalkung: Wiederholte flächige Ausbringung (Flug-, Blasegeräte, manuell) magnesiumreicher Karbonatkalke auf den Waldboden zum Schutz des Bodens (Kompensation eingetragener und gespeicherter Säure), seiner Bestockung (Ernährung, Benadlung, Vitalität) und waldbürtiger Gewässer (Transfer von Schwermetallen und Säure) - Einzelflächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung, Gesamtflächenplanung, Ausschreibung, Zuschlagserteilung durch Geschäftsleitung des SBS b) Meliorationskalkung: Einmalige partielle Ausbringung (Pflanzplatz, Pflanzstreifen) und Einarbeitung (Lochbohrer, Fräse, manuell) magnesiumreicher Karbonatkalke in saure, basenarme Waldböden bei Begründung einer neuen Waldgeneration aus edaphisch anspruchsvollen Baumarten (Laubhölzer, Weißtanne), um deren Aufwachsen sowie den Anflug von Sukzessions-Baumarten zu sichern bzw. zu fördern. - Flächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung durch Geschäftsleitung des SBS c) Düngung: Ausbringung von Mineraldüngern (Mengen- und/oder Spurenelemente) zur Behebung von diagnostizierten Ernährungsdefiziten und/oder -disharmonien - Flächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung durch Geschäftsleitung des SBS Es werden Versuche bzw. Untersuchungen zur Wirkung von Bodenschutz- und Meliorationskalkungen auf Humus, Boden, Bodenwasser, Bodenvegetation, Kronen- und Ernährungszustand von Waldökosystemen durchgeführt (Meliorationskalkungen im Rahmen von Waldumbauversuchen, Bodenschutzkalkungen unter Praxisbedingungen).
Als regionale Betriebsteile des Staatsbetriebes Sachsenforst fungieren 12 Forstbezirke: Adorf Bärenfels Chemnitz Dresden Eibenstock Leipzig Marienberg Neudorf Neustadt Oberlausitz Plauen Taura
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Land | 73 |
Wissenschaft | 1 |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 1 |
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offen | 5 |
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Deutsch | 74 |
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