Forsteinrichtung Unter Forsteinrichtung versteht man das mittlerweile über Jahrhunderte bewährte Instrument zur Umsetzung einer geregelten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Regelmäßige Inventuren sorgen dafür, dass nicht mehr Holz genutzt wird als nachwachsen kann. Viele Wälder waren im 17. Jahrhundert in einem desolaten Zustand. Die Verhüttung von Erz, die Glasherstellung und der Bedarf an Bau- und Brennholz fraßen die Holzvorräte auf. Waldweide und Streunutzung ließen den Waldboden verarmen. Der Fortbestand des Waldes und die Versorgung nachfolgender Generationen mit Holz waren ernsthaft gefährdet. Man benötigte dringend Methoden, um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Die Einführung einer geregelten, planmäßigen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder war die Grundlage für die moderne Forstwirtschaft wie wir sie heute kennen und die Geburtsstunde der Forsteinrichtung. Diese versteht sich seit jener Zeit als Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit und stellt einen planmäßigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wald sicher. Neben der Sicherung von Holzvorräten gehen heutige Anforderungen an den Wald sehr viel weiter. Er soll der Erholung dienen und vor Umweltgefahren schützen. Deshalb hat die Forsteinrichtung nicht nur die nachhaltige Sicherung der Holznutzung, sondern die Sicherung aller vom Wald wahrzunehmenden Funktionen planerisch zu berücksichtigen. Hierzu besteht ein gesetzlicher Auftrag durch das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen § 22 (2) SächsWaldG. Waldbewertung Die sächsische Waldwertermittlungsrichtlinie ist seit dem 01.03.2000 in Kraft. Sie ist von den sächsischen Forstbehörden für Waldbewertungen, Schadens- und Entschädigungsbewertungen im Wald anzuwenden. Sie wird forstlichen Sachverständigen zur Anwendung empfohlen. Die Richtlinie enthält insgesamt 19 Anlagen, die als Hilfsmittel zur Waldwertermittlung konzipiert sind. Die Anlagen enthalten z.B. durchschnittliche Holzpreise, durchschnittliche Holzerntekosten, Alterswertfaktoren, aktuelle Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Zinsfaktoren. Waldinventur - permanente Betriebsinventur WISA (WaldInventurSachsen) auf Stichprobenbasis für Forstbetriebe > 1.500 Hektar - Vorbereitung der BWI 3 (Bundeswald-inventur) - Zuarbeit zur Aufnahmeanweisung BWI³ - Stellungnahme zu Inventuren Dritter - Vorbereitung und Durchführung der Landeswald-inventur
Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Die Hauptaufgaben der Forschung auf dem Gebiet des Waldbaus bestehen in der wissenschaftlichen Begleitung - des Umbaus von Nadelholzreinbeständen in naturnahe Mischwälder - der Pflege von Waldbeständen und - des Prozessschutzes bzw. der Prozessanalyse in Naturwaldzellen. Für diese Aufgaben wurde in Sachsen ein standorts- und waldstrukturrepräsentative Versuchsflächennetz angelegt. Dieses dient u.a. zur - ressourcenorientierten komplexen Analyse von Waldentwicklung (Bodenvegetation, Waldstruktur, Baumarten, Mischungen etc.) und Umweltdynamik (Mikroklima , Wasser) sowie der Ableitung von entsprechenden Wirkmechanismen bspw. über die - Erarbeitung, Weiterentwicklung und Nutzung von Prognosesystemen zur pflanzenprozess- und waldstrukturabhängigen Abschätzung von Wasserhaushalts- u. Wachstumsdynamiken. - Durchführung verschiedener ökophysiologischer Detailuntersuchungen (bspw. Assimilation, Transpiration, Biomassen, Reservestoffe wichtiger Baumarten/ Pflanzenarten) - waldstrukturorientierten Monitoring der Umweltdynamiken (Meteorologie, Strahlung, Wasserhaushalt etc.) und Umweltauswirkungen (Waldschadenserhebung). Die erforderliche Strukturierung, effektive Verfügbarkeit und Auswertung des erhobenen komplexen Datenpools wird über die Pflege und Weiterentwicklung des FIS Waldökologie, Waldverjüngung, Waldpflege erreicht. Im Rahmen des Waldbaus werden diese Forschungsergebnisse in die forstwirtschaftliche Praxis der Forstämter überführt. Dazu gehören u.a. folgende Teilaufgaben: - Erarbeitung von standorts- und waldstrukturabhängigen praxisorientierten waldbaulichen Bewirtschaftungsempfehlungen zum Waldumbau und zur Waldpflege - Untersuchung von waldbaulichen Rationalisierungsmöglichkeiten (Naturverjüngungen, Pflegeextensivierungen, Einbeziehung von Sukzessionsprozessen) - Zusammenfassung und Überführung der wissenschaftlichen Ergebnisse in Form von Merkblättern, Entwürfen zu Verfügungen und Erlassen für die forstliche Praxis - Durchführung und Weiterentwicklung des waldbaulichen Qualitätsmanagements der Forstbetriebe - Erarbeitung des jährlichen Waldzustandsberichts für Sachsen.
Die Bewirtschaftung des Privatwaldes im Freistaat Sachsen wird durch seine kleinflächige Struktur erschwert. Zwar stockt 72 % des Vorrats im Privatwald in Betrieben mit Größen unterhalb 20 ha aber 91 % der privaten Forstbetriebe besitzen Größen von unter 5 ha. Häufig sind diese Kleinstbetriebe noch auf mehrere Flurstücke verteilt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer durch Beratung, Betreuung, forstliche Förderung sowie Aus- und Fortbildung entsprechend Sächsischem Waldgesetz.
Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
a) Bodenschutzkalkung: Wiederholte flächige Ausbringung (Flug-, Blasegeräte, manuell) magnesiumreicher Karbonatkalke auf den Waldboden zum Schutz des Bodens (Kompensation eingetragener und gespeicherter Säure), seiner Bestockung (Ernährung, Benadlung, Vitalität) und waldbürtiger Gewässer (Transfer von Schwermetallen und Säure) - Einzelflächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung, Gesamtflächenplanung, Ausschreibung, Zuschlagserteilung durch Geschäftsleitung des SBS b) Meliorationskalkung: Einmalige partielle Ausbringung (Pflanzplatz, Pflanzstreifen) und Einarbeitung (Lochbohrer, Fräse, manuell) magnesiumreicher Karbonatkalke in saure, basenarme Waldböden bei Begründung einer neuen Waldgeneration aus edaphisch anspruchsvollen Baumarten (Laubhölzer, Weißtanne), um deren Aufwachsen sowie den Anflug von Sukzessions-Baumarten zu sichern bzw. zu fördern. - Flächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung durch Geschäftsleitung des SBS c) Düngung: Ausbringung von Mineraldüngern (Mengen- und/oder Spurenelemente) zur Behebung von diagnostizierten Ernährungsdefiziten und/oder -disharmonien - Flächenplanung, Flächen-, Mengen-, Qualitätskontrolle durch Forstbezirke - Fachberatung durch Geschäftsleitung des SBS Es werden Versuche bzw. Untersuchungen zur Wirkung von Bodenschutz- und Meliorationskalkungen auf Humus, Boden, Bodenwasser, Bodenvegetation, Kronen- und Ernährungszustand von Waldökosystemen durchgeführt (Meliorationskalkungen im Rahmen von Waldumbauversuchen, Bodenschutzkalkungen unter Praxisbedingungen).
Als regionale Betriebsteile des Staatsbetriebes Sachsenforst fungieren 12 Forstbezirke: Adorf Bärenfels Chemnitz Dresden Eibenstock Leipzig Marienberg Neudorf Neustadt Oberlausitz Plauen Taura
Die Daten des Forstschutzwesens beinhalten eine Zusammenstellung von Schäden in Waldbeständen auf Ebene der Forstreviere. Die Datenerfassung, Eingabe und Kontrolle erfolgt dabei für den Landeswald durch den SBS und seine Struktureinheiten und für den Privat- und Körperschaftswald durch die Unteren Forstbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Stätdten.
Der Aufgabenbereich Holzmarkt umfassen folgende wesentliche Teilaufgaben: - Fachaufsicht sowie Zuständigkeit für Gundsatzangelegenheiten des Holzmarktes sowie der Verwaltungsjagd - Koordination und Überwachung der Holzeinschlags- und Lieferplanung inkl. des Vollzugs - betriebswirtschaftliche Planung, Durchführung und Begleitung des Holzverkaufs - holzmarktbezogene Produktwerbung sowie Entwicklung von Strategien und Konzepten für die Holzmarktentwicklung - Holzverkauf (Verkaufsverträge)
Im Rahmen des Waldschadensmonitorings werden Daten zu ausgewählten Schädlingen erhoben, die sowohl deren Überwachung als auch einer entsprechenden Schadfaktorenprognose dienen. Die Datenerfassung erfolgt dabei für den Landeswald durch den SBS und seine Struktureinheiten im Rahmen des betrieblichen Waldschutzmonitorings. Für den Privat- und Körperschaftswald durch die unteren Forstbehörden in den Landkreise und Kreisfreien Städten unter Beachtung der vom SBS als obere Forstbehörde vorgegebenen Standards. Die Ergebnisse werden in Form von Berichten, Karten und Zeitreihen dokumentiert.
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