API src

Found 57 results.

Related terms

Elektro- und Elektronikaltgeräte

<p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p><p>Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen</p><p>Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012L0019">(WEEE-Richtlinie)</a> in nationales Recht um.</p><p>Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:</p><p>Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.</p><p>Wo steht Deutschland?</p><p>Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2023 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr sehr leicht um etwa 5.000 Tonnen angestiegen. Gegenüber den Vorjahren ist die in Verkehr gebrachte Menge an neuen Elektrogeräten erstmalig leicht gesunken, um 20.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr 2022. Aufgrund der dennoch kontinuierlich und deutlich angestiegenen Mengen an Geräten, die in den letzten Jahren neu in Verkehr gebracht wurden, und einer weiterhin viel zu geringen Sammelmenge von knapp über 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 29,5 % sehr deutlich unter dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021: 44,3 % bis 38,6 % (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).</p><p>Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2023 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023“).</p><p>Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie</p><p>Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register&nbsp;(<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/startseite">stiftung ear</a>) und dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Statistischen Bundesamt</a> in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt.&nbsp;Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.</p><p>Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).</p><p>Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (BMUKN). In Abstimmung mit dem BMUKN werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2023 vor.</p>

Entwicklung eines innovativen Sammelsystems mit einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne im Stadtgebiet Kassel - Untersuchung der Chancen und Risiken

Für das Stadtgebiet Kassel wird derzeit die Ablösung des Tennsystems aus Restabfalltonne, Bioabfalltonne und Gelbem Sack durch ein vereinfachtes Trennsystem diskutiert, in dem nur zwei Fraktionen unterschieden werden. Ein Grund dafür sind die hohen Fehlwurfquoten im Gelben Sack von durchschnittlich 45 Prozent. so dass die Inhalte von Restabfalltonne und Gelbem Sack fast gleich sind. Diese Fehlwürfe verringern die erfassten Wertstoffmengen im Gelben Sack. Ein weiteres Problem sind die nicht erfassten Wertstoffe anderer Herkunft durch den Gelben Sack und die Nichterfassung der Wertstoffe aus dem Restabfall. Ein weiterer Grund für ein vereinfachtes System ist die abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen aufgrund fehlender Sauberkeit und mangelndem Komfort. Das für die haushaltsnahe Sammlung zurzeit in Kassel angewandte - und in Deutschland überwiegende - System von Restabfall- und Bioabfalltonne sowie Gelbem Sack soll durch zwei Abfalltonnen, nämlich einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne, abgelöst werden. Die Abfälle aus der trockenen Tonne sollen sortiert und verwertet und die Abfälle aus der nassen Tonne einer Vergärung zugeführt werden. Mit diesem System können mehr Wertstoffe aus den Abfällen gewonnen, die Sammelquoten verbessert und der Komfort für die Bürger verbessert werden. Altglas, PPK. Sperrabfall, Baum- und Heckenschnitt 1 Grünabfuhr und Altkleider werden weiterhin separat gesammelt. Bevor dieses System in der Stadt Kassel eingeführt werden kann, sind vor allem Untersuchungen zu der Umsetzung bei der Trennung und der Sammlung, der Verwertung der nassen und trockenen Restabfälle und den Erfolgsaussichten des Systems nötig. Diese Untersuchungen sollen mittels eines lang angelegten Versuches unter wissenschaftlicher Leitung und Begleitung des Fachgebietes Abfalltechnik der Universität Kassel durchgeführt werden. Für die praktische Umsetzung sind Abstimmungen mit den Betreibern der Dualen Systeme vorzunehmen.

Quantitative und qualitative Bewertung unterschiedlicher Systeme für die Erfassung von Altpapier

Tendenzen am internationalen Altpapiermarkt lassen befürchten, dass die zukünftig von der europäischen Papierindustrie benötigten Altpapiermengen nicht in der erforderlichen Menge und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen und dass sich diese Entwicklung negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Altpapiereinsatzes auswirkt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Erschließung nationaler Reserven für das Aufkommen an Altpapier in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft einen höheren Stellenwert. Während in Deutschland mit 75 Prozent die weltweit höchste Rücklaufquote von Altpapier erreicht wurde, liegt diese Kennziffer in Ländern mit einem hohen Papierverbrauch wie Großbritannien, Italien, Frankreich und Spanien derzeit lediglich zwischen 47 und 54 Prozent. Durch die Einführung geeigneter Sammelsysteme kann sowohl Einfluss auf die Menge als auch auf Qualitätsparameter des erfassten Altpapiers genommen werden. Dies trägt zur Senkung der Sortierkosten bei. Ziel des Projektes ist eine Leistungsbewertung von Systemen zur Erfassung von Altpapieren aus haushaltnahen Anfallstellen in Deutschland. Durch die Projektbearbeitung werden Kennziffern für die realisierbaren Erfassungsmengen und die stoffliche Zusammensetzung der erfassten Altpapiere (grafische Altpapiere, sonstige Altpapiere, papierfremde Bestandteile) in Abhängigkeit von der Besiedlungsstruktur der Entsorgungsgebiete ermittelt und miteinander verglichen. Weiterhin wird untersucht, ob Sammelsystem und Besiedlungsstruktur unterschiedliche Einflüsse auf ausgewählte technologische Gebrauchswerteigenschaften der erfassten Altpapiere ausüben. Die Effizienz der Erfassungssysteme und die Qualität des dort erfassten Altpapiers werden bewertet. Daraus können Empfehlungen für Steigerungsmöglichkeiten abgeleitet werden.

Herstellerorientierte Umweltziele in EPR-Systemen Entwicklung alternativer Bewertungsschemata für Textilien

Zielsetzung: Ein zukünftiges EPR-System für Textilien muss gezielt zur Umweltverantwortung der Branche beitragen und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Kreislaufwirtschaft leisten. Während in mehreren EU-Mitgliedstaaten bereits textile EPR-Systeme umgesetzt wurden, fehlt es in Deutschland bislang an einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage sowie einer klaren Systemarchitektur. Die geplante Einführung eines EPR-Systems im Rahmen der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie eröffnet nun die Chance, innovative Ansätze und wirksame Mechanismen auf nationaler Ebene zu gestalten. Ziel des Projekts ist es, im Rahmen der Entwicklung eines diskriminierungsfreien, wettbewerbsneutralen und nicht-gewinnorientierten Textil-EPR-Systems insbesondere die Aspekte der Umweltziele, Bewertung und Transparenz eingehend zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung praxisnaher Umweltziele aus der Perspektive der Textil- und Bekleidungshersteller. Anstelle der reinen Fokussierung auf Sammelquoten soll ein innovatives Bewertungsschema entwickelt werden, das ökologische Produkteigenschaften, Umweltwirkungen sowie zukunftsorientierte Design- und Verwertungsaspekte integriert. Die Ausgestaltung dieses Schemas erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der herstellenden Industrie - insbesondere unter Berücksichtigung der Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Ziel ist es zudem, bestehende Infrastrukturen wie die Altkleidersammlung systemisch weiterzuentwickeln und in ein wirksames, nachhaltiges EPR-System zu integrieren. Im Projektverlauf werden Umweltziele bereits etablierter EPR-Systeme in der EU - beispielsweise in Frankreich und Schweden - analysiert und auf ihre Übertragbarkeit auf ein textiles EPR-System in Deutschland geprüft. Ergänzend erfolgt eine Auswertung der Umweltzielsetzungen aus bestehenden EPR-Systemen anderer Abfallströme, um branchenübergreifende Erkenntnisse und bewährte Ansätze aber auch schwächen zu identifizieren. Auf dieser Basis sowie unter wissenschaftlicher Begleitung soll ein praxistaugliches Schema zur Indexierung von Textilprodukten entwickelt werden, dass auch eine ökologische Differenzierung der EPR-Beiträge (Ökomodulation) ermöglicht. Langfristig soll das Projekt eine fundierte Grundlage für die rechtssichere, praxisnahe und ökologisch wirksame Einführung eines Textil-EPR-Systems in Deutschland schaffen.

Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung

<p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p><p>„Leben im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ gemeinsam meistern“ – so lautete die Überschrift des Dialogs KlimaAnpassung, mit dem das Bundesumweltministerium (damals ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠, heute BMUKN) und das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) Bürger*innen sowie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ aus Bundesländern, Verbänden und Wissenschaft im Zeitraum September 2023 bis Oktober 2024 an der Entwicklung der Deutschen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a>⁠ beteiligt haben (s. Abbildung 1). Viele der in der Beteiligung genannten Themen und Vorschläge finden sich in der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> wieder, die das Bundeskabinett im Dezember 2024 beschlossen hat.</p><p><strong>Wer hat sich beteiligt?</strong></p><p>Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen durch die Beteiligten eingebracht wurden, zeigt der abschließende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Bericht zum Dialog KlimaAnpassung</a>.</p><p><strong>Bürger*innen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ geben vielfältige Empfehlungen</strong></p><p>Die beteiligten Bürger*innen und Stakeholder halten Klimaanpassung für wichtig und unterstützen in großen Teilen die Themen der Klimaanpassungsstrategie. Von den Stakeholdern gibt es viel Zustimmung zum Ansatz der messbaren Ziele und dazu, bei der Zielsetzung thematisch anhand von Clustern vorzugehen.</p><p>Neben Empfehlungen zu einzelnen Clustern finden sich in den Beiträgen der Stakeholder und Bürger*innen wiederkehrende Aspekte sowie Hinweise zu übergeordneten Themen:</p><p><strong>Wie die Beteiligung in die Strategie eingeflossen </strong><strong>ist</strong></p><p>Viele eingebrachte Themen und Vorschläge finden sich in der Deutschen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a>⁠ an den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ 2024 wieder. Die Empfehlungen der Bürger*innen bilden die Basis der „<strong>Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060</strong>“. In der formellen Konsultation haben die Vertreter*innen der Länder zahlreiche eigene Beiträge zur Zielerreichung formuliert, die im Abschnitt „Beiträge der Bundesländer“ in die Strategie eingeflossen sind.</p><p>Die häufig genannten Themen Begrünung, vulnerable Gruppen und Bildung sowie Informationsbereitstellung finden sich an verschiedenen Stellen der Strategie wieder. <strong>Begrünung und naturbasierte Lösungen</strong> werden etwa in der Stadtentwicklung, bei Gebäuden oder im Thema Wasser angesprochen. <strong>Vulnerable Gruppen</strong> werden insbesondere im Aktionsfeld „Soziale Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“ thematisiert, aber auch bei den Themen Gesundheit, Bevölkerungsschutz oder Gebäude. Der Aktionsplan Anpassung – der die Maßnahmen der Strategie bündelt – enthält zudem viele Maßnahmen zu <strong>Forschung, Bildung, Beratung und Informationsbereitstellung</strong>.</p><p>Die beschlossene Strategie enthält einige Themen, die in dem zur Beteiligung genutzten Rohentwurf (2023) noch nicht enthalten waren. Dazu zählen etwa <strong>Arbeitsschutz und Sport</strong>, die jeweils als eigene Aktionsfelder aufgenommen wurden. Ergänzt wurde auch das Ziel, die Bekanntheit und Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz zu steigern. Alle drei Themen wurden von Bürger*innen und Stakeholdern diskutiert und eingebracht.</p><p>Mit Blick auf das Ambitionsniveau wurden im Laufe der Strategieentwicklung einzelne <strong>Zieljahre vorgezogen</strong>. Etwa hatten die Stakeholder für menschliche Gesundheit und Pflege vorgeschlagen, alle Ziele einheitlich auf das Zieljahr 2030 zu setzen. Anders als der Rohentwurf sieht die finale Strategie dies so vor.</p><p><strong>Welche Themen nicht in die Strategie eingeflossen sind</strong></p><p>Einige der von den Bürgern*Bürgerinnen und Stakeholdern eingebrachten Themen sind aktuell (noch) nicht in die Strategie eingeflossen. Zahlreiche Beiträge berührten Beiträge <strong>anderer Politikbereiche</strong> und gaben Empfehlungen etwa zur Agrar-, Energie- oder Mobilitätswende. Ebenso gab es zum Teil Empfehlungen, die <strong>andere Politikstrategien</strong> im Umweltressort betreffen. Die Beiträge zur biologischen Vielfalt etwa sind aufgrund des parallelen Strategieprozesses zur Fortentwicklung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ bislang nicht in die Klimaanpassungsstrategie eingeflossen, aber für die Fortschreibung vorgemerkt.</p><p>Auch Bereiche außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes wurden nicht aufgegriffen. Die Meeresfischerei etwa wird auf <strong>EU-Ebene</strong> verhandelt. Der von Bürger*innen adressierte öffentliche Nahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr liegen im <strong>Kompetenzbereich von Ländern und Kommunen</strong> – ebenso wie viele Verantwortlichkeiten bei menschlicher Gesundheit und Pflege.</p><p>Einige Beiträge wurden aufgrund der <strong>Schwerpunktsetzung der Strategie</strong> nicht aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise die Energiewirtschaft. Da die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes von 2021</a> hier mittelfristig ein geringes Risiko sieht (Kahlenborn et al. 2021), ist vorgesehen, dieses Thema erst bei der kommenden Fortschreibung der Anpassungsstrategie zu berücksichtigen. Auch die Themen Finanzwirtschaft, Tourismuswirtschaft sowie Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und das Zusammenspiel von Ernährung und Konsum sind aufgrund der gesetzten Schwerpunkte nicht enthalten. Bei einzelnen Themen – etwa Meeresschutz oder psychische Klimawandelfolgen – fehlt es noch an Informationen und Daten oder die Strategie nennt <strong>zusätzlichen Forschungsbedarf</strong>.</p><p><strong>Die Beteiligungsformate haben sich bewährt… </strong></p><p>Im Beteiligungsprozess konnten sowohl die anvisierten Stakeholder als auch Bürger*innen aus einzelnen Regionen und zum Teil darüber hinaus erreicht werden. Alle Beteiligungsformate, bis auf die abschließende Konsultation der Länder, <strong>wurden evaluiert</strong>. Während bei den Präsenzformaten gute Rücklaufquoten erreicht werden konnten (Bürger*innen 92&nbsp;%, Stakeholder 78 %), nahmen an der Evaluation der Onlineformate nur sehr wenige teil. Die Präsenzformate wurden insgesamt positiv bewertet – sowohl hinsichtlich der Beteiligungsergebnisse als auch des Prozesses. Knapp zwei Drittel der Bürger*innen und gut die Hälfte der Stakeholder sind zuversichtlich, dass ihre Beiträge angemessen in der Strategieentwicklung berücksichtigt werden.</p><p>… <strong>und zur weiteren Beteiligung motiviert</strong></p><p>Positiv ist zudem, dass drei Viertel der Bürger*innen aus den regionalen Dialogen angeben, <strong>motiviert zu sein, sich in weitere Beteiligungsangebote</strong> einzubringen, und zwei Drittel, sich weiter mit dem Thema Klimaanpassung zu beschäftigen. Über 90 Prozent der beteiligten Bürger*innen sind der Ansicht, dass durch die regionalen Dialoge besonders wichtige Themen identifiziert wurden, die für ein Leben im Klimawandel als erstes angepackt werden sollten und dass gute Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen entwickelt wurden. Jeweils gut die Hälfte gibt an, dass sich ihr Verständnis von Folgen des Klimawandels und von Anpassungsmaßnahmen gesteigert hat, und dass sie nun überzeugter sind, dass Klimaanpassung notwendig oder für eine gute Lebensqualität in Deutschland wichtig ist – bei etwa einem Drittel waren Wissen und Überzeugung schon vorher hoch.</p><p><strong>Was sich aus dem Dialog KlimaAnpassung</strong><strong> lernen lässt</strong></p><p>Aus dem Beteiligungsprozess lassen sich unter anderem folgende Empfehlungen für weitere Beteiligungsangebote ableiten:</p><p><em>&nbsp;</em></p><p><strong>Autor*innen: </strong>Dr. Esther Hoffmann, Johannes Rupp, Richard Harnisch (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)</p><p><em>Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, Ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch &amp; Partner sowie Polidia und Ifok durchgeführt.</em></p><p>&nbsp;</p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter </em><em>⁠</em><em>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠</em><em>⁠</em><em> und Anpassung Nr. 99 ver</em><em>ö</em><em>ffentlicht.</em><em>&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a><em>&nbsp;können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p>&nbsp;</p><p>Quellen:</p><p>BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 – Vorsorge gemeinsam gestalten. Download unter: <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">BMUKN: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 | Download</a></p><p>Hoffmann, E. &amp; Rupp, J. (2025): Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024. Schnittmengen zwischen den Empfehlungen und der Strategie, Dezember 2025, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024 | Umweltbundesamt</a></p><p>Kahlenborn, W.; Porst, L.; Voß, M.; Fritsch, U.; Renner, K.; Zebisch, M.; Wolf, M.; Schönthaler, K.; Schauser, I. (2021). Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021 (Kurzfassung), Juni 2021, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung</a></p><p>&nbsp;</p>

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien

Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt in weiten Teilen seit dem 18. August 2025 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Daraus resultierte ein nationaler Anpassungsbedarf, welcher durch das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – das sogenannte Batterie-EU-Anpassungsgesetz – realisiert wurde. Kernstück dessen ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, das den Fokus bisher stark auf die Rücknahme und Entsorgung von Gerätealtbatterien gelegt hatte. Mit den neuen Regelungen werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt. Das Gesetz trifft wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase der Batterien die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Was ist neu? Altbatteriesammlung: Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien im Handel oder anderen Sammelstellen für Altbatterien zurückzugeben. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. Mit Blick auf Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, sind sowohl der Handel als auch die kommunale Sammelstelle (zum Beispiel Wertstoffhof) zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Daneben können auch andere Einrichtungen und Unternehmen freiwillig Gerätealtbatterien oder Altbatterien für leichte Verkehrsmittel zurücknehmen. Die durch den Handel, die kommunalen oder freiwilligen Sammelstellen zurückgenommenen Altbatterien sind einer Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen. Diese übernehmen für die Hersteller von Batterien die ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Altbatterien. Mit Blick auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ebenfalls der Handel in der Pflicht. Auch hier können entsprechende Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden. Die kommunalen Sammelstellen können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriebatterien ebenfalls beteiligen. Ambitionierte Sammelquoten für Geräte-Altbatterien: In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die ambitionierten Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. heute 50 Prozent ab 2027 63 Prozent ab 2030 73 Prozent Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt weiter bestehen, da diese sich in der Vergangenheit bewährt hat. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind somit auch weiterhin verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Altbatteriekommission: Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, der Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, berät zukünftig die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen. Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen: Für die unterschiedlichen Regelungsbereiche "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Stoffbeschränkungen", "Konformität von Batterien" und "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" sind nationale Behörden als jeweils zuständige Behörde bestimmt worden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an den bisherigen Vorgaben aus dem BattG angeknüpft. Danach ist das Umweltbundesamt grundsätzlich die zuständige Behörde. Sie kann jedoch die Aufgaben im Rahmen der Beleihung auf die stiftung elektro-altgeräte register übertragen. Von dieser Möglichkeit hat das Umweltbundesamt Gebrauch gemacht. Die stiftung elektro-altgeräte register ist mithin auch weiterhin für die Registrierung der Hersteller und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung verantwortlich. Im Bereich der Konformität werden die Länder zur Einrichtung einer zuständigen Behörde verpflichtet. Diese sind für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich. Die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle verantwortlich. Im Bereich der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Durchführungsregelungen für die Bewirtschaftung von Altbatterien: Es werden sowohl konkrete Zulassungsanforderungen an die Organisationen für Herstellerverantwortung beziehungsweise Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, festgelegt, als auch konkrete Regelungen getroffen, wie mit gesammelten Altbatterien umzugehen ist. Sanktionierung von Verstößen: Mit einem umfangreichen Bußgeldkatalog sollen Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-BattVO und dem BattDG geahndet und damit ein regelwidriges Verhalten sanktioniert werden.

Altglas

<p>Altglas richtig trennen und entsorgen</p><p>Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen</p><p><ul><li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li><li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li><li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Der Einsatz von Altglas in der Produktion von neuem Glas verringert den Primärrohstoff- und Energieverbrauch, die Wasser- und Luftbelastung deutlich. Beispielsweise sinkt der Bedarf an Schmelzenergie um bis zu 3 % pro 10 % Scherbeneinsatz. Außerdem wird hierdurch eine Deponierung von Altglas überflüssig.</p><p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser&nbsp;sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas.&nbsp;Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p><p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p><p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/mehrwegflaschen">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p><p>Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (⁠UBA⁠ 2012). Im Jahr 2022 lag die Quote bei 80,1 % (⁠UBA⁠ 2024).</p><p>In Deutschland wurden 2024 insgesamt 6,686 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,788 Mio. t und Flachglas mit 1,794 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p><strong>Quellen:</strong></p>

Internationaler Tag der Batterie am 18. Februar

Am 18. Februar wird weltweit der Tag der Batterie begangen – am Geburtstag des italienischen Physikers Alessandro Volta, der als Erfinder der Batterie gilt. Heute sind wir als Verbraucher*innen und Nutzer*innen technischer Geräte im Alltag von Batterien und Akkus umgeben. Doch viele von ihnen werden nicht ressourcenschonend und umweltgerecht entsorgt. Die Sammelquoten von Altbatterien liegen mehr oder weniger konstant bei unter 50 Prozent. Für den Umweltschutz und einen nachhaltigen Einsatz der benötigten Ressourcen bedarf es einer wesentlich höheren Rückgabequote der Batterien. Seit vielen Jahren können Verbraucher*innen nicht mehr genutzte Batterien im Handel überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden. Auch die Recyclinghöfe der BSR nehmen Batterien entgegen. Die Energiespeicher enthalten zahlreiche Rohstoffe, wie Stahl, Zink, Aluminium und Silber, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Durch das Recycling werden Ressourcen geschont. Mit der korrekten Entsorgung wird zudem verhindert, dass giftige Schwermetalle in die Umwelt gelangen und von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die in Deutschland derzeit tätigen Batterierücknahmesysteme informieren Verbraucher*innen auf der Webseite www.batterie-zurueck.de umfassend über Batterien und Akkus, deren Nutzung und mögliche Gefahren sowie korrekte Entsorgungswege.

Altbatterien

<p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p>Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht</p><p>Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden.</p><p>In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden.</p><p>Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien &nbsp;</p><p>wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t.</p><p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden.</p><p>Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>– folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt:</p><p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.<br>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p><p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“).</p><p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2&nbsp;% zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75&nbsp;% wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.</p><p>Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle <a href="https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/battgruecknahmesysteme">Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien</a> stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung.</p><p>Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht.<em>&nbsp;</em></p><p><em>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</em></p><p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.</p><p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln.</p><p>Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent</p><p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/66">EU-Batterie-Richtlinie</a> (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“).</p><p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar:</p><p>Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus.</p><p>Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen.</p><p>Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich</p><p>Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden.</p><p><strong>Primärbatterien</strong>:</p><p><strong>Sekundärbatterien</strong>:</p><p>Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t.</p><p>Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p>

Radon-Messkampagne des NLWKN im Südharz endet mit erfreulichen Ergebnissen

Hildesheim. Mehr als 1.000 sogenannte Dosimeter hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anfang 2023 an Privathaushalte in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden im Südharz versendet. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor beworben, um an einer großen Messkampagne des NLWKN zum Radon-Vorkommen teilzunehmen. Zwölf Monate lang erfassten die kleinen, schwarzen Messgeräte dabei die Konzentration des natürlich vorkommenden Edelgases in Innenräumen und Kellern. Durch die Auswertung der inzwischen vorliegenden Ergebnisse konnte der NLWKN wichtige und positive Erkenntnisse gewinnen – auch dank einer sehr hohen Resonanz. Mehr als 1.000 sogenannte Dosimeter hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anfang 2023 an Privathaushalte in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden im Südharz versendet. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor beworben, um an einer großen Messkampagne des NLWKN zum Radon-Vorkommen teilzunehmen. Zwölf Monate lang erfassten die kleinen, schwarzen Messgeräte dabei die Konzentration des natürlich vorkommenden Edelgases in Innenräumen und Kellern. Durch die Auswertung der inzwischen vorliegenden Ergebnisse konnte der NLWKN wichtige und positive Erkenntnisse gewinnen – auch dank einer sehr hohen Resonanz. „90 Prozent der angemeldeten Personen, die wir mit Dosimetern ausgestattet hatten, haben diese an uns zurückgesendet. Aus insgesamt 362 Privathaushalten liegen uns nun mehr als 900 Messergebnisse vor – eine insgesamt sehr gute Auswertungsgrundlage. Die hohe Rücklaufquote zeigt dabei das große öffentliche Interesse an einer besseren Informationslage zur persönlichen Radon-Belastung und ist insgesamt ein toller Erfolg. Wir möchten uns herzlich bei allen Beteiligten für die rege Teilnahme bedanken“, sagt Susanne Herrmann von der niedersächsischen Radonberatungsstelle des NLWKN in Hildesheim. Erfreulich sind auch die Jahresmittelwerte, die der NLWKN ermittelt hat. „84 Prozent der Radonmesswerte liegen unterhalb des bestehenden Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. In diesem Fall sind keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung von Radon nötig, doch regelmäßiges Lüften wird prinzipiell empfohlen“, erklärt Susanne Herrmann. Durch einen Jahresmittelwert lässt sich die tatsächliche Radonkonzentration für die Gebäudenutzer am besten einschätzen, denn aufgrund eines unterschiedlichen Lüftungsverhaltens sind die gemessenen Werte in den Wintermonaten häufig höher als im Sommer. Die verbleibenden 16 Prozent der Messwerte werden nach aktuellem Stand der Wissenschaft als Referenzwertüberschreitungen eingeordnet. „Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass ein Referenzwert kein Grenzwert ist und somit überschritten werden darf“, so Herrmann. Er diene als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen, denn Radon ist natürlichen Ursprungs und somit ist jeder Mensch immer und überall Radon unvermeidbar ausgesetzt, erläutert die Strahlenschützerin des NLWKN. Alle Teilnehmenden wurden nach der Auswertung über die Ergebnisse in ihrem Haushalt informiert. Eine detaillierte Auswertung der Messkampagne wird der Landesbetrieb in den kommenden Wochen auf seiner Webseite veröffentlichen. Bei den erhöhten Werten gibt es klar erkennbare Auffälligkeiten hinsichtlich der Räumlichkeiten. Die überwiegende Anzahl dieser Referenzwertüberschreitungen tritt demnach in Kellerräumen auf. Grundsätzlich ist der zeitliche Aufenthalt in Kellern als eher gering bis vernachlässigbar einzuschätzen. Ausnahmen bilden dabei Aufenthaltsräume wie beispielsweise Büros oder Gästezimmer, die regelmäßig für längere Zeiträume genutzt werden. Unabhängig von der Raumnutzung oder der Etage gibt es für die meisten Situationen oftmals rasche Hilfe, um die Radonkonzentration zu reduzieren. „Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass hier sehr oft bereits eine kleine Maßnahme eine große Wirkung erzielen kann: Regelmäßiges und konsequentes Lüften!“, betont Susanne Herrmann. Ist durch regelmäßigen Luftaustausch keine Verbesserung der Radonsituation eingetreten, rät der NLWKN dazu, einen auf entsprechende Sanierungsmaßnahmen spezialisierten Fachbetrieb zu kontaktieren. Bei grundsätzlichen Fragen rund um das Thema Radon steht die Radonberatungsstelle Niedersachsen zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Radon Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, welches fortlaufend in unterschiedlichen Mengen überall im Untergrund entsteht. Durch die Bodenporen gelangt es in die Atmosphäre und verflüchtigt sich dort. Über undichte Stellen kann Radon jedoch in Gebäude eindringen und sich dort bei unzureichender Belüftung in der Innenraumluft ansammeln. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann eine langfristige Einatmung von Radon in erhöhter Konzentration eine gesundheitsgefährdende Wirkung zeigen. Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wurde das Thema Radon und der Umgang damit 2017 im Strahlenschutzgesetz und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung verankert. Da Menschen Radon weder riechen, schmecken noch sehen können, verschafft nur eine Radonmessung Gewissheit darüber, ob in einem Innenraum tatsächlich ein überdurchschnittlicher Radonwert vorliegt. Zu diesem Zweck stellte die niedersächsische Radonberatungsstelle des NLWKN im Rahmen einer Radon-Innenraummesskampagne 2023/24 kostenfreie Messgeräte (Dosimeter) an Privathaushalte zur Verfügung und wertete diese nach Beendigung der Messung für alle Teilnehmenden aus. Finanziert werden diese Messkampagnen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit der gesetzlich festgelegten Zielsetzung, das Thema Radon im Rahmen des Gesundheitsschutzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und anonymisierte Daten für wissenschaftliche Studien über die bundesweite Radonsituation zu erfassen. Die Auswahl des Untersuchungsgebietes für diese Messkampagne erfolgte nicht zufällig, sondern ist durch die unmittelbare Nähe zum Harz begründet. Geologisch bedingt bieten die Grundgesteine des Mittelgebirges im landesweiten Vergleich zur norddeutschen Tiefebene prinzipiell ergiebigere Quellen für Radon. In der Harzregion und Umgebung ist daher statistisch betrachtet mit höheren Radon-Messwerten zu rechnen als in den übrigen Regionen Niedersachsens.

1 2 3 4 5 6