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Herstellerorientierte Umweltziele in EPR-Systemen Entwicklung alternativer Bewertungsschemata für Textilien

Zielsetzung: Ein zukünftiges EPR-System für Textilien muss gezielt zur Umweltverantwortung der Branche beitragen und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Kreislaufwirtschaft leisten. Während in mehreren EU-Mitgliedstaaten bereits textile EPR-Systeme umgesetzt wurden, fehlt es in Deutschland bislang an einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage sowie einer klaren Systemarchitektur. Die geplante Einführung eines EPR-Systems im Rahmen der überarbeiteten EU-Abfallrahmenrichtlinie eröffnet nun die Chance, innovative Ansätze und wirksame Mechanismen auf nationaler Ebene zu gestalten. Ziel des Projekts ist es, im Rahmen der Entwicklung eines diskriminierungsfreien, wettbewerbsneutralen und nicht-gewinnorientierten Textil-EPR-Systems insbesondere die Aspekte der Umweltziele, Bewertung und Transparenz eingehend zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung praxisnaher Umweltziele aus der Perspektive der Textil- und Bekleidungshersteller. Anstelle der reinen Fokussierung auf Sammelquoten soll ein innovatives Bewertungsschema entwickelt werden, das ökologische Produkteigenschaften, Umweltwirkungen sowie zukunftsorientierte Design- und Verwertungsaspekte integriert. Die Ausgestaltung dieses Schemas erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der herstellenden Industrie - insbesondere unter Berücksichtigung der Bedarfe kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Ziel ist es zudem, bestehende Infrastrukturen wie die Altkleidersammlung systemisch weiterzuentwickeln und in ein wirksames, nachhaltiges EPR-System zu integrieren. Im Projektverlauf werden Umweltziele bereits etablierter EPR-Systeme in der EU - beispielsweise in Frankreich und Schweden - analysiert und auf ihre Übertragbarkeit auf ein textiles EPR-System in Deutschland geprüft. Ergänzend erfolgt eine Auswertung der Umweltzielsetzungen aus bestehenden EPR-Systemen anderer Abfallströme, um branchenübergreifende Erkenntnisse und bewährte Ansätze aber auch schwächen zu identifizieren. Auf dieser Basis sowie unter wissenschaftlicher Begleitung soll ein praxistaugliches Schema zur Indexierung von Textilprodukten entwickelt werden, dass auch eine ökologische Differenzierung der EPR-Beiträge (Ökomodulation) ermöglicht. Langfristig soll das Projekt eine fundierte Grundlage für die rechtssichere, praxisnahe und ökologisch wirksame Einführung eines Textil-EPR-Systems in Deutschland schaffen.

Altglas richtig trennen und entsorgen

<p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> Gewusst wie <p>Der Einsatz von Altglas in der Produktion von neuem Glas verringert den Primärrohstoff- und Energieverbrauch, die Wasser- und Luftbelastung deutlich. Beispielsweise sinkt der Bedarf an Schmelzenergie um bis zu 3 % pro 10 % Scherbeneinsatz. Außerdem wird hierdurch eine Deponierung von Altglas überflüssig.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser&nbsp;sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas.&nbsp;Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ 2012). Im Jahr 2022 lag die Quote bei 80,1 % (⁠UBA⁠ 2024).</p> <p>In Deutschland wurden 2024 insgesamt 6,686 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,788 Mio. t und Flachglas mit 1,794 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2022):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/156_2024_texte_verpackungsabfaelle_2022.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.:&nbsp;<a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Altglas richtig trennen und entsorgen <ul> <li>Entsorgen Sie Altglasbehälter im Altglas-Container.</li> <li>Achten Sie auf die korrekte Trennung von Weiß-, Grün- und Braunglas.</li> <li>Noch besser: Verwenden Sie Mehrweg-Behälter.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Der Einsatz von Altglas in der Produktion von neuem Glas verringert den Primärrohstoff- und Energieverbrauch, die Wasser- und Luftbelastung deutlich. Beispielsweise sinkt der Bedarf an Schmelzenergie um bis zu 3 % pro 10 % Scherbeneinsatz. Außerdem wird hierdurch eine Deponierung von Altglas überflüssig.</p> <p><strong>Im Altglas-Container entsorgen:</strong> Altglas-Container finden sich in Deutschland fast immer in fußläufiger Entfernung von Wohnungen. Sparen Sie sich deshalb zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Bringen Sie das Altglas zu Fuß oder per Fahrrad zum Container. Wenn Sie Schraubdeckel entfernen, vermindert sich zudem der Ausschuss des nicht nutzbaren Altglases. In den Altglas-Container gehört nur sogenanntes Behälterglas (Flaschen, Konservengläser, etc.). Auf keinen Fall dürfen Porzellan und Keramik, Bleikristallgläser und andere Trinkgläser&nbsp;sowie temperaturbeständiges Glas (z.B. Mikrowellen- oder Backofengeschirr) in den Altglas-Container. Sie gehören in den Restmüll, wie auch Fenster- und Spiegelglas.&nbsp;Leuchtmittel (Energiesparlampen, LEDs) müssen gesondert über Sammelboxen oder Wertstoffhöfe entsorgt werden.</p> <p><strong>Die richtige Farbwahl:</strong> Je sortenreiner die gesammelten Glasfarben, desto mehr Altglas kann in der Neuproduktion eingesetzt werden. Bei farblichen "Verunreinigungen" entstehen sonst vom Verbraucher nicht gewollte "Zwischentöne". Achten Sie deshalb auf das farblich richtige Einwurfloch. Im Zweifelsfall (z.B. weiß-grün oder blau) verwenden Sie den Container für Grünglas.</p> <p><strong>Mehrweg – der bessere Weg:</strong> Auch wenn aus Altglas neue Glasverpackungen erzeugt werden können, sind Mehrweg-Verpackungen Glas-Einwegverpackungen vorzuziehen. Glas-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a> können z.B. über 40-mal wiederbefüllt werden. Einweg-Glasverpackungen haben wegen ihres hohen Gewichtes auch im Vergleich zu anderen Einwegverpackungen wie Karton oder Plastik eine schlechtere Ökobilanz.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Achten Sie darauf, dass Sie keine Mehrwegflaschen in den Container werfen. Finanziell und ökologisch ist die Pfandrückgabe der bessere Weg.</li> <li>Beachten Sie die Ruhezeiten: Der Einwurf von Altglas ist in der Regel nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet.</li> <li>Halten Sie die Umgebung der Container sauber und stellen Sie keine Kartons oder Plastiktüten neben die Container.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15509">Mehrwegflaschen</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p>Glas kann grundsätzlich beliebig oft geschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden. Da Altglas bei niedrigeren Temperaturen als die zur Glasherstellung erforderlichen Rohstoffe schmilzt, verringert sich je Prozentpunkt Scherbenzugabe der Energiebedarf um etwa 0,3 %. Altglasrecycling verringert somit die mit dem Glasschmelzprozess verbundenen Umweltbelastungen (z.B. CO2-Emissionen) und schont Deponieraum für Abfälle. Die Einsparung von Rohstoffen (unter anderem Quarzsand, Soda, Kalk) reduziert ebenfalls Umweltbelastungen.</p> <p>Seit Beginn der Altglassammlung Anfang der 1970er-Jahre hat sich der Anteil von Altglas bei der Glasherstellung kontinuierlich gesteigert. Ab 01.01.1996 sah die Verpackungsverordnung für Glas eine jährliche Recyclingquote von mindestens 70 %, seit 01.01.1999 von mindestens 75 % vor. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1.1.2019 vor, dass 80 % des in Verkehr gebrachten Glases zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden müssen. Ab dem 01.01.20022 stieg die Quote sogar auf 90 %. Die Sammelquote ist von 78,8 % (1996) auf den Maximalwert von 91,2 % (2004) gestiegen, dann allerdings wieder auf 82,5 % (2009) gesunken (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ 2012). Im Jahr 2022 lag die Quote bei 80,1 % (⁠UBA⁠ 2024).</p> <p>In Deutschland wurden 2024 insgesamt 6,686 Millionen Tonnen (Mio. t) Glas und Mineralfasern hergestellt. Zu den Hauptproduktgruppen zählten Behälterglas mit etwa 3,788 Mio. t und Flachglas mit 1,794 Mio. t. Behälterglas wird insbesondere im Lebensmittel- und Getränkehandel zum Warenverkauf eingesetzt (Getränke, Joghurt etc.).</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13732">Glas und Altglas</a> (UBA-Datenseite)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2012): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2010</li> <li>UBA (2022):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/156_2024_texte_verpackungsabfaelle_2022.pdf">Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2022</a></li> <li>Bundesverband Glasindustrie e.V.:&nbsp;<a href="https://www.bvglas.de/media/BV_Glas/Jahresbericht_24_pdfs/Produktion_von_Glas.pdf">Produktion von Glas und Glaswaren nach Branchensektoren: 2023 und 2024</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Entwicklung eines innovativen Sammelsystems mit einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne im Stadtgebiet Kassel - Untersuchung der Chancen und Risiken

Für das Stadtgebiet Kassel wird derzeit die Ablösung des Tennsystems aus Restabfalltonne, Bioabfalltonne und Gelbem Sack durch ein vereinfachtes Trennsystem diskutiert, in dem nur zwei Fraktionen unterschieden werden. Ein Grund dafür sind die hohen Fehlwurfquoten im Gelben Sack von durchschnittlich 45 Prozent. so dass die Inhalte von Restabfalltonne und Gelbem Sack fast gleich sind. Diese Fehlwürfe verringern die erfassten Wertstoffmengen im Gelben Sack. Ein weiteres Problem sind die nicht erfassten Wertstoffe anderer Herkunft durch den Gelben Sack und die Nichterfassung der Wertstoffe aus dem Restabfall. Ein weiterer Grund für ein vereinfachtes System ist die abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen aufgrund fehlender Sauberkeit und mangelndem Komfort. Das für die haushaltsnahe Sammlung zurzeit in Kassel angewandte - und in Deutschland überwiegende - System von Restabfall- und Bioabfalltonne sowie Gelbem Sack soll durch zwei Abfalltonnen, nämlich einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne, abgelöst werden. Die Abfälle aus der trockenen Tonne sollen sortiert und verwertet und die Abfälle aus der nassen Tonne einer Vergärung zugeführt werden. Mit diesem System können mehr Wertstoffe aus den Abfällen gewonnen, die Sammelquoten verbessert und der Komfort für die Bürger verbessert werden. Altglas, PPK. Sperrabfall, Baum- und Heckenschnitt 1 Grünabfuhr und Altkleider werden weiterhin separat gesammelt. Bevor dieses System in der Stadt Kassel eingeführt werden kann, sind vor allem Untersuchungen zu der Umsetzung bei der Trennung und der Sammlung, der Verwertung der nassen und trockenen Restabfälle und den Erfolgsaussichten des Systems nötig. Diese Untersuchungen sollen mittels eines lang angelegten Versuches unter wissenschaftlicher Leitung und Begleitung des Fachgebietes Abfalltechnik der Universität Kassel durchgeführt werden. Für die praktische Umsetzung sind Abstimmungen mit den Betreibern der Dualen Systeme vorzunehmen.

Quantitative und qualitative Bewertung unterschiedlicher Systeme für die Erfassung von Altpapier

Tendenzen am internationalen Altpapiermarkt lassen befürchten, dass die zukünftig von der europäischen Papierindustrie benötigten Altpapiermengen nicht in der erforderlichen Menge und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen und dass sich diese Entwicklung negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Altpapiereinsatzes auswirkt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Erschließung nationaler Reserven für das Aufkommen an Altpapier in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft einen höheren Stellenwert. Während in Deutschland mit 75 Prozent die weltweit höchste Rücklaufquote von Altpapier erreicht wurde, liegt diese Kennziffer in Ländern mit einem hohen Papierverbrauch wie Großbritannien, Italien, Frankreich und Spanien derzeit lediglich zwischen 47 und 54 Prozent. Durch die Einführung geeigneter Sammelsysteme kann sowohl Einfluss auf die Menge als auch auf Qualitätsparameter des erfassten Altpapiers genommen werden. Dies trägt zur Senkung der Sortierkosten bei. Ziel des Projektes ist eine Leistungsbewertung von Systemen zur Erfassung von Altpapieren aus haushaltnahen Anfallstellen in Deutschland. Durch die Projektbearbeitung werden Kennziffern für die realisierbaren Erfassungsmengen und die stoffliche Zusammensetzung der erfassten Altpapiere (grafische Altpapiere, sonstige Altpapiere, papierfremde Bestandteile) in Abhängigkeit von der Besiedlungsstruktur der Entsorgungsgebiete ermittelt und miteinander verglichen. Weiterhin wird untersucht, ob Sammelsystem und Besiedlungsstruktur unterschiedliche Einflüsse auf ausgewählte technologische Gebrauchswerteigenschaften der erfassten Altpapiere ausüben. Die Effizienz der Erfassungssysteme und die Qualität des dort erfassten Altpapiers werden bewertet. Daraus können Empfehlungen für Steigerungsmöglichkeiten abgeleitet werden.

Altbatterien

<p> <p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p> </p><p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p> Alle Rücknahmesysteme und Recyclingbetriebe von Altbatterien in Deutschland übertreffen die EU-Mindestziele <p>Insgesamt wurden im Jahr 2024 204.763 Tonnen (t) Altbatterien den spezifischen&nbsp;Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Masse leicht um ca. 9.000 t bzw. 4 %. Untergliedert man die Masse der Altbatterien, die dem Recycling zugeführt wurden (Altbatterieinput) in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien&nbsp;</p> <ul> <li>Blei-Säure-Altbatterien (174.304 t),</li> <li>Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.153 t) und</li> <li>sonstige Altbatterien (29.302 t),</li> </ul> <p>wird der seit Jahren hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich sichtbar.</p> <p>Von dem Gesamt-Altbatterieinput konnten insgesamt 166.326 t Sekundärrohstoffe (Materialoutput) wiedergewonnen werden. In den einzelnen Recyclingverfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung oder als Ersatzprodukte für andere Anwendungen genutzt werden.</p> <p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 33.594 t im Jahr 2022 und 27.172 t im Folgejahr waren es im Berichtsjahr 2024 beachtliche 29.302 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Auffällig sichtbar war der ansteigende Rücklauf ausgedienter lithiumhaltiger Altbatterien, u.a. aus dem Fahrzeug- und stationären Energiespeicherbereich. Entgegen des gesunkenen Altbatterieinputs im Bereich der Blei-Säure-Altbatterien um ca. 11.000 t, erhöhte sich die Masse der lithiumhaltigen Altbatterien, die den Recyclingbetrieben zugeführt wurden, um ca. 1.400 t.&nbsp;</p> <p>Die Recyclingergebnisse, die von den einzelnen Recyclingbetrieben jährlich nach einheitlicher Methodik ermittelt (vgl. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>)&nbsp;und vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> entgegengenommen wurden, waren auch im Jahr 2024 anerkennenswert.&nbsp;</p> <p>Demnach wurden im Jahr 2024 folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen je Verfahrenskategorie erzielt:</p> <ul> <li>Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 82,2 %,</li> <li>Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und</li> <li>Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 75,8 %.</li> </ul> <p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende&nbsp;Abbildung, die die&nbsp;ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb.&nbsp;„Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich“).&nbsp;</p> <p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.</p> <p>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p> <p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Die Einzelfallbetrachtung der Ergebnisse des Jahres 2024 untermauert jedoch zusätzlich, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllt oder sogar weit übertroffen haben. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizienten Recyclingverfahren, im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.png"> </a> <strong> Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich </strong> Quelle: Meldungen der Recyclingbetriebe von Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (70,13 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> Analyse der spezifischen Recyclingergebnisse im Bereich der Geräte-Altbatterien <p>Neben den Recyclingbetrieben von Altbatterien berichten auch die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien einmal jährlich über die erreichten Zielstellungen im Bereich des Geräte-Altbatterierecyclings und eröffnen damit einen spezifischen Einblick in ein Teilgebiet des Altbatterierecyclings.</p> <p>Die Verwertungsquote des Jahres 2024 für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien dem Recycling zugeführt wurden, betrug 100,2 % nach exakt 100,0 % im Jahr zuvor. Die Masse der Geräte Altbatterien, die die Recyclingbetriebe verwerteten, belief sich im gleichen Zeitraum auf 31.956 t (2023: 30.483 t, 2022: 35.123 t). Die regelmäßig konstant hohen Quoten und Sammelmengen spiegeln die optimierten Prozesse im Bereich der Sammlung und Sortierung wider. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2024 nicht.</p> <p><em><strong>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</strong></em></p> <p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.&nbsp;</p> <p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten des Jahres 2024, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings etabliert sind und Recyclingbetriebe die ihnen zugeführten Altbatterien in der Mehrzahl über die Mindestrecyclingziele hinaus recyceln.</p> </p><p> Geräte-Altbatterien: Sammelmenge sowie Sammelquote konnten im Jahr 2024 gesteigert werden <p>Im Jahr 2024 betrug die Masse der in Deutschland in Verkehr gebrachten Gerätebatterien 59.496 t. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 4.299 t. Parallel erhöhte sich auch die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien von 30.483 t auf 31.898 t bzw. um 1.420 t.&nbsp;</p> <p>Die Sammelquote steigt insbesondere als Resultat gestiegener Sammelmengen auf 53,8 % (2023: 50, 4 %) und überschreitet bei historischer Betrachtung erfreulicherweise das bisherige Höchstmaß des Jahres 2019 von 52,2 %. Das Mindestsammelziel auf europäischer Ebene in Höhe von 45 %&nbsp;wurde erfüllt. Ebenfalls erreicht wurde die geforderte Mindestsammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien auf Grundlage des Batteriegesetzes (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019“). Hintergrund: Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel in Höhe von 50 % erreichen und dauerhaft sicherstellen. Ziel ist es, die reibungslose Sammlung der Geräte-Altbatterien an den angeschlossenen Sammelstellen zu gewährleisten. Im Jahr 2024 haben alle der in diesem Jahr tätigen Rücknahmesysteme diese Zielstellung erfüllt.&nbsp;</p> <p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2024 sind unter folgenden Links auf den Websites der Rücknahmesysteme abrufbar:</p> <ul> <li><a href="https://landbell.de/wp-content/uploads/2025/05/250522-DS-Ruecknahmesystem-Erfolgsbericht-2024-V.1.pdf">DS Entsorgung</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Consumer.pdf">GRS Consumer</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_eMobility.pdf">GRS eMobility</a></li> <li><a href="https://www.grs-bhttps/www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Healthcare.pdf">GRS Healthcare</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Powertools.pdf">GRS Powertools</a></li> <li><a href="http://www.ifa-gmbh.com/index.php/downloads/category/1-dokumentation">ÖcoReCell</a></li> <li><a href="https://www.rebat.de/wp-content/uploads/REBAT_Erfolgskontrolle-2024.pdf">REBAT/REBAT+</a></li> <li><a href="https://www.stiftung-grs.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Basic_Stiftung.pdf">Rücknahmesystem Basic der Stiftung GRS Batterien</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019 </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (45,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,94 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gerätebatteriemarkt: Masse der in Verkehr gebrachten Li-Ion Akkus und Lithium-Primär Batterien erreichen im Jahr 2024 neuen Höchststand <p><em><strong>Primärbatterien</strong></em>:</p> <ul> <li>Der Anteil der im Berichtsjahr 2024 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien verharrte im Vergleich zum Vorjahr bei 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent“). In den vorangegangenen Berichtsjahren von 2014 bis 2023 sank deren Anteil kontinuierlich. Im Jahr 2010 waren beispielweise noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien. Die aktuelle Datenlage weist auf ein konstantes Verbraucherverhalten hin. Eine Umkehr des Trends der letzten Jahre ist jedoch nicht auszumachen.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 31.110 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- &amp; Akkuvergleich). Gegenüber dem Jahr 2023 ist das eine Steigerung um 1.870 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien betrug im Jahr 2024 beachtliche 52,3 %.</li> <li>Von den vergleichsweise leistungsschwachen Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2024 noch 3.975 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa einem Marktanteil von 6,7 %.</li> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-(Li)-Primärbatterien markierte im Jahr 2024 mit 2.302 t einen historischen Höchststand. Die häufigsten Bauformen dieses Batteriesystems waren Knopfzellen. &nbsp;</li> </ul> <p><em><strong>Sekundärbatterien (Akkus)</strong>:</em></p> <p>Im Jahr 2024 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der gestiegenen Gesamtmarktentwicklung erhöhte sich auch im Bereich der Akkus die in Verkehr gebrachte Masse. Die Masse stieg leicht um 1.631 t auf 21.432 t und übertraf erfreulicherweise den bisherigen Höchstwert des Jahres 2022. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2024 zeigt sich: Die Masse der Akkus wächst in diesem Zeitraum nahezu kontinuierlich von ca. 11.000 t auf ca. 21.500 t (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- &amp; Akkuvergleich "). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p> <p>Bei der Einzelbetrachtung der jeweiligen Akkusysteme wurden folgende Entwicklungen sichtbar:&nbsp;</p> <ul> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) erhöhte sich nach regelmäßigen Zuwächsen seit 2015 erneut. Demzufolge waren es im Jahr 2024 insgesamt 21.432 t, die in Verkehr gebracht wurden bzw. ca. 15 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Im langfristigen Vergleich der einzelnen Batterie- und Akkusysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 1.732 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse konnte gegenüber dem Vorjahr leicht um 181 t zulegen.</li> <li>Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2024 noch 113 t (nicht mehr in der Grafik enthalten). Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 51 t. Generell ist über den Zeitraum von 2010 bis 2024 ein sehr starkes Absinken zu erkennen. Die überwiegenden Gründe für diese Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot), ein verändertes Verbraucherverhalten sowie das Verkehrsverbot für NiCd-Gerätebatterien, das in der EU-Batterieverordnung verankert wurde und seit dem 18.02.2024 gilt.</li> </ul> <p>Erklärung zur oberen Untergliederung der Gerätebatterien: Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden umgangssprachlich Akkus genannt und können nach Entladung mit einem Ladegerät mehrmals mit neuer Energie geladen werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (134,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.xlsx">Diagramme als Excel mit Daten</a> (33,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (217,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (50,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (64,84 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien

Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt in weiten Teilen seit dem 18. August 2025 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Daraus resultierte ein nationaler Anpassungsbedarf, welcher durch das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – das sogenannte Batterie-EU-Anpassungsgesetz – realisiert wurde. Kernstück dessen ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, das den Fokus bisher stark auf die Rücknahme und Entsorgung von Gerätealtbatterien gelegt hatte. Mit den neuen Regelungen werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt. Das Gesetz trifft wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase der Batterien die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Was ist neu? Altbatteriesammlung: Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien im Handel oder anderen Sammelstellen für Altbatterien zurückzugeben. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. Mit Blick auf Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, sind sowohl der Handel als auch die kommunale Sammelstelle (zum Beispiel Wertstoffhof) zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Daneben können auch andere Einrichtungen und Unternehmen freiwillig Gerätealtbatterien oder Altbatterien für leichte Verkehrsmittel zurücknehmen. Die durch den Handel, die kommunalen oder freiwilligen Sammelstellen zurückgenommenen Altbatterien sind einer Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen. Diese übernehmen für die Hersteller von Batterien die ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Altbatterien. Mit Blick auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ebenfalls der Handel in der Pflicht. Auch hier können entsprechende Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden. Die kommunalen Sammelstellen können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriebatterien ebenfalls beteiligen. Ambitionierte Sammelquoten für Geräte-Altbatterien: In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die ambitionierten Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. heute 50 Prozent ab 2027 63 Prozent ab 2030 73 Prozent Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt weiter bestehen, da diese sich in der Vergangenheit bewährt hat. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind somit auch weiterhin verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Altbatteriekommission: Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, der Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, berät zukünftig die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen. Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen: Für die unterschiedlichen Regelungsbereiche "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Stoffbeschränkungen", "Konformität von Batterien" und "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" sind nationale Behörden als jeweils zuständige Behörde bestimmt worden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an den bisherigen Vorgaben aus dem BattG angeknüpft. Danach ist das Umweltbundesamt grundsätzlich die zuständige Behörde. Sie kann jedoch die Aufgaben im Rahmen der Beleihung auf die stiftung elektro-altgeräte register übertragen. Von dieser Möglichkeit hat das Umweltbundesamt Gebrauch gemacht. Die stiftung elektro-altgeräte register ist mithin auch weiterhin für die Registrierung der Hersteller und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung verantwortlich. Im Bereich der Konformität werden die Länder zur Einrichtung einer zuständigen Behörde verpflichtet. Diese sind für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich. Die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle verantwortlich. Im Bereich der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Durchführungsregelungen für die Bewirtschaftung von Altbatterien: Es werden sowohl konkrete Zulassungsanforderungen an die Organisationen für Herstellerverantwortung beziehungsweise Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, festgelegt, als auch konkrete Regelungen getroffen, wie mit gesammelten Altbatterien umzugehen ist. Sanktionierung von Verstößen: Mit einem umfangreichen Bußgeldkatalog sollen Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-BattVO und dem BattDG geahndet und damit ein regelwidriges Verhalten sanktioniert werden.

Elektro- und Elektronikaltgeräte

<p> <p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p> </p><p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p><p> Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen <p>Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012L0019">(WEEE-Richtlinie)</a> in nationales Recht um.</p> <p>Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:</p> <ul> <li><strong>Sammelquote:</strong> Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen.</li> <li><strong>Verwertungsquoten:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung.</li> <li><strong>Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln.</li> </ul> <p>Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.</p> </p><p> Wo steht Deutschland? <p>Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2023 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr sehr leicht um etwa 5.000 Tonnen angestiegen. Gegenüber den Vorjahren ist die in Verkehr gebrachte Menge an neuen Elektrogeräten erstmalig leicht gesunken, um 20.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr 2022. Aufgrund der dennoch kontinuierlich und deutlich angestiegenen Mengen an Geräten, die in den letzten Jahren neu in Verkehr gebracht wurden, und einer weiterhin viel zu geringen Sammelmenge von knapp über 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 29,5 % sehr deutlich unter dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021: 44,3 % bis 38,6 % (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).</p> <p>Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2023 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (172,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png"> </a> <strong> Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2006 bis 2023) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png">Bild herunterladen</a> (139,85 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (69,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Inverkehrbringung und Sammlung </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (100,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (47,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2 </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (87,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (55,90 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,62 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie <p>Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register&nbsp;(<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/startseite">stiftung ear</a>) und dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Statistischen Bundesamt</a> in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt.&nbsp;Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.</p> <p>Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).</p> <p>Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (BMUKN). In Abstimmung mit dem BMUKN werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2023 vor.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Radon-Messkampagne des NLWKN im Südharz endet mit erfreulichen Ergebnissen

Hildesheim. Mehr als 1.000 sogenannte Dosimeter hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anfang 2023 an Privathaushalte in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden im Südharz versendet. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor beworben, um an einer großen Messkampagne des NLWKN zum Radon-Vorkommen teilzunehmen. Zwölf Monate lang erfassten die kleinen, schwarzen Messgeräte dabei die Konzentration des natürlich vorkommenden Edelgases in Innenräumen und Kellern. Durch die Auswertung der inzwischen vorliegenden Ergebnisse konnte der NLWKN wichtige und positive Erkenntnisse gewinnen – auch dank einer sehr hohen Resonanz. Mehr als 1.000 sogenannte Dosimeter hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anfang 2023 an Privathaushalte in ausgewählten niedersächsischen Gemeinden im Südharz versendet. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten sich zuvor beworben, um an einer großen Messkampagne des NLWKN zum Radon-Vorkommen teilzunehmen. Zwölf Monate lang erfassten die kleinen, schwarzen Messgeräte dabei die Konzentration des natürlich vorkommenden Edelgases in Innenräumen und Kellern. Durch die Auswertung der inzwischen vorliegenden Ergebnisse konnte der NLWKN wichtige und positive Erkenntnisse gewinnen – auch dank einer sehr hohen Resonanz. „90 Prozent der angemeldeten Personen, die wir mit Dosimetern ausgestattet hatten, haben diese an uns zurückgesendet. Aus insgesamt 362 Privathaushalten liegen uns nun mehr als 900 Messergebnisse vor – eine insgesamt sehr gute Auswertungsgrundlage. Die hohe Rücklaufquote zeigt dabei das große öffentliche Interesse an einer besseren Informationslage zur persönlichen Radon-Belastung und ist insgesamt ein toller Erfolg. Wir möchten uns herzlich bei allen Beteiligten für die rege Teilnahme bedanken“, sagt Susanne Herrmann von der niedersächsischen Radonberatungsstelle des NLWKN in Hildesheim. Erfreulich sind auch die Jahresmittelwerte, die der NLWKN ermittelt hat. „84 Prozent der Radonmesswerte liegen unterhalb des bestehenden Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. In diesem Fall sind keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung von Radon nötig, doch regelmäßiges Lüften wird prinzipiell empfohlen“, erklärt Susanne Herrmann. Durch einen Jahresmittelwert lässt sich die tatsächliche Radonkonzentration für die Gebäudenutzer am besten einschätzen, denn aufgrund eines unterschiedlichen Lüftungsverhaltens sind die gemessenen Werte in den Wintermonaten häufig höher als im Sommer. Die verbleibenden 16 Prozent der Messwerte werden nach aktuellem Stand der Wissenschaft als Referenzwertüberschreitungen eingeordnet. „Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass ein Referenzwert kein Grenzwert ist und somit überschritten werden darf“, so Herrmann. Er diene als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen, denn Radon ist natürlichen Ursprungs und somit ist jeder Mensch immer und überall Radon unvermeidbar ausgesetzt, erläutert die Strahlenschützerin des NLWKN. Alle Teilnehmenden wurden nach der Auswertung über die Ergebnisse in ihrem Haushalt informiert. Eine detaillierte Auswertung der Messkampagne wird der Landesbetrieb in den kommenden Wochen auf seiner Webseite veröffentlichen. Bei den erhöhten Werten gibt es klar erkennbare Auffälligkeiten hinsichtlich der Räumlichkeiten. Die überwiegende Anzahl dieser Referenzwertüberschreitungen tritt demnach in Kellerräumen auf. Grundsätzlich ist der zeitliche Aufenthalt in Kellern als eher gering bis vernachlässigbar einzuschätzen. Ausnahmen bilden dabei Aufenthaltsräume wie beispielsweise Büros oder Gästezimmer, die regelmäßig für längere Zeiträume genutzt werden. Unabhängig von der Raumnutzung oder der Etage gibt es für die meisten Situationen oftmals rasche Hilfe, um die Radonkonzentration zu reduzieren. „Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass hier sehr oft bereits eine kleine Maßnahme eine große Wirkung erzielen kann: Regelmäßiges und konsequentes Lüften!“, betont Susanne Herrmann. Ist durch regelmäßigen Luftaustausch keine Verbesserung der Radonsituation eingetreten, rät der NLWKN dazu, einen auf entsprechende Sanierungsmaßnahmen spezialisierten Fachbetrieb zu kontaktieren. Bei grundsätzlichen Fragen rund um das Thema Radon steht die Radonberatungsstelle Niedersachsen zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Radon Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas, welches fortlaufend in unterschiedlichen Mengen überall im Untergrund entsteht. Durch die Bodenporen gelangt es in die Atmosphäre und verflüchtigt sich dort. Über undichte Stellen kann Radon jedoch in Gebäude eindringen und sich dort bei unzureichender Belüftung in der Innenraumluft ansammeln. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann eine langfristige Einatmung von Radon in erhöhter Konzentration eine gesundheitsgefährdende Wirkung zeigen. Aufgrund der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wurde das Thema Radon und der Umgang damit 2017 im Strahlenschutzgesetz und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung verankert. Da Menschen Radon weder riechen, schmecken noch sehen können, verschafft nur eine Radonmessung Gewissheit darüber, ob in einem Innenraum tatsächlich ein überdurchschnittlicher Radonwert vorliegt. Zu diesem Zweck stellte die niedersächsische Radonberatungsstelle des NLWKN im Rahmen einer Radon-Innenraummesskampagne 2023/24 kostenfreie Messgeräte (Dosimeter) an Privathaushalte zur Verfügung und wertete diese nach Beendigung der Messung für alle Teilnehmenden aus. Finanziert werden diese Messkampagnen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit der gesetzlich festgelegten Zielsetzung, das Thema Radon im Rahmen des Gesundheitsschutzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und anonymisierte Daten für wissenschaftliche Studien über die bundesweite Radonsituation zu erfassen. Die Auswahl des Untersuchungsgebietes für diese Messkampagne erfolgte nicht zufällig, sondern ist durch die unmittelbare Nähe zum Harz begründet. Geologisch bedingt bieten die Grundgesteine des Mittelgebirges im landesweiten Vergleich zur norddeutschen Tiefebene prinzipiell ergiebigere Quellen für Radon. In der Harzregion und Umgebung ist daher statistisch betrachtet mit höheren Radon-Messwerten zu rechnen als in den übrigen Regionen Niedersachsens.

Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht und Analyse der Daten 2020 und 2021 zu Elektroaltgeräten

Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht aus dem KrWG aufbauend auf den Vorarbeiten im Rahmen von PolRess III. Sie soll der Plausibilisierung von Daten im Zusammenhang mit der Vernichtung von Waren dienen, die im Zuge eines Transparenzberichts (im Rahmen einer Verordnung oder freiwillig) von den Unternehmen geliefert werden. Dabei soll sowohl auf anonyme Daten von Entsorgern und Erstbehandlungsanlagen als auch auf andere mögliche Datenquellen zurückgegriffen werden, um Kenntnisse über die Entsorgung neuwertiger Elektrogeräte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erlangen. Darüber hinaus soll das Vorhaben methodisch untersuchen, ob und wie vergleichbare Daten für andere Warengruppen, wie zum Beispiel Textilien oder Kosmetika erhebbar wären. In einem zweiten Teil soll die Auswertung der Datenerhebung gemäß Art. 16 (4) der RL 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-RL) i.V.m. Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 über die Umsetzung der Sammel- und Verwertungsziele für die Berichtsjahre 2020 und 2021 erfolgen und damit die Berichterstattung an die EU-Kommission in den Jahren 2022 und 2023 vorbereitet werden.

EU-ETS - Erkennung, Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche im Emissionshandel

Es handelt sich um eine repräsentative EU-weite Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf Basis von Umfragen unter im Unionsregister aktiven Unternehmen und deren kontobevollmächtigten Personen. Es haben 29 Mitgliedstaaten des EU-ETS sowie die Schweiz an der Studie teilgenommen. Im Hauptteil der Studie erfolgte von November 2020 bis Februar 2021 eine webbasierte Befragung von 1.889 Inhabern von Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten und 222 Handelskonten. Die Rücklaufquote betrug bezogen auf alle angeschriebenen Kontoinhaber 32,3 %. Auf der Basis der Angaben der Befragten zu auffälligen Transaktionsmustern gelangt die Studie zu hochgerechnet rund 3.300 Transaktionskonstellationen innerhalb von zwei Jahren, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Bei rund der Hälfte der Transaktionskonstellationen kann es sich um das Verbergen des wahren wirtschaftlich Berechtigten handeln. Das Risikopotenzial dürfte jedoch sehr viel höher sein. Der Emissionshandel wird für Geldwäsche aufgrund des mittlerweile erreichten Preisniveaus erheblich an Attraktivität gewinnen. Bei anhaltenden Defiziten im Compliance-Management der Kontoinhaber dürften die Risiken der Geldwäsche im EU-ETS weiter deutlich zunehmen. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) SoftwaregestuÌ tzte Analysen des Unionsregisters, (2) Kommunikation über Risikolagen und Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, insbesondere Einführung einer Transaktionsgrenze für Bargeldzahlungen (4) Transparenz im Unionsregisters über AML-CMS (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die nationalen Registerführer. (6) Follow-up Survey zur Entwicklung der Risikolage und des Compliance-Managements. Quelle: Forschungsbericht

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