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Wuehlmaus -Dokumentation und -Information

Wuehlmausschaden-Verhinderung: Aufarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen, Erstellen einer Dokumentation, Oeffentlichkeitsarbeit.

Überwachung verschiedener Schadorganismen nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 PflSchG

Im Rahmen der vom Pflanzenschutzgesetz vorgegebenen Schädlingsüberwachung werden neben den Borkenkäfern (vergl. Projekt Nr. 76) die Populationen weiterer Forstschädlinge überwacht. Die Prioritäten bei der Schädlingsüberwachung werden jährlich der Aktualität angepasst. Dazu werden jährlich die Meldungen der Forstämter ausgewertet.

Oekologie von Insekten

Erforschung der Wechselwirkungen: a) Arthropoden - Umwelt; b) Arthropoden - Mensch. Methode: Analyse von Verbreitung und Massenwechsel wichtiger Arthropodenarten, Untersuchung der bevorzugten Nahrung und daraus abzuleitender Schadwirkung.

Charakterisierung von Duftstoffsignalen zur Frühbekämpfung von Borkenkäferpopulationen und Erstellung von genetischen Markern der Borkenkäferresistenz für eine nachhaltige Bewirtschaftung von standortheimischen Fichtenwäldern, Teilvorhaben 1: Identifikation der Duftstoffe

Detektion und Identifikation von phytopathogenen Viren in forstwirtschaftlich relevanten Baumarten und Erfassung der Abundanz der Viren als Grundlage der Resistenzforschung, Teilvorhaben 2: Identifizierung und Etablierung von Nachweisverfahren von phytopathogenen Forstvirosen

Überwachung von Schadorganismen

Die Überwachung von Schadorganismen unterscheidet generell zwischen ungeregelten und geregelten Schadorganismen: - Informationen zum Auftreten und zur Bekämpfung von ungeregelte Schadorganismen erfolgen in erster Linie über den Pflanzenschutzwarndienst (ISIP). - Die Überwachung geregelter gefährlicher Schadorganismen ist im Falle des Auftretens mit entsprechenden Quarantänemaßnahmen verbunden: Generell werden Informationen zu gefährlichen geregelten Schadorganismen im europaweiten Informationssystem "EUROPHYT" (European Network of Plant Health Information Systems) eingepflegt und verfügbar gemacht. Spezielle Monitoringprogramme in Sachsen zu geregelten Schadorganisemen sind meist in bundesweite Zielstellungen eingebunden.

Nuetzlingsfoerderung durch die Gestaltung von Agrarlebensraeumen

Verschiedene Unkrautarten zeichnen sich durch unterschiedlichen Tierbesatz aus. Mit Kenntnis des Tierbesatzes ist es moeglich, ueber die Ansaat bestimmter Ackerkrautstreifen einzelne Tiergruppen zu foerdern. Daneben zeigen bestimmte Analysen der Aufenthaltspraeferenz verschiedener Nuetzlingsgruppen ebenfalls Vorlieben fuer bestimmte Pflanzenarten auf. Mit entsprechenden Saatmischungen fuer Ackerkrautstreifen wurden Ansaaten vorgenommen und in verschiedenen Gebieten ueber mehrere Jahre pflanzensoziologisch betreut. Es wird angestrebt, eine Saatgutmischung zu entwickeln, deren Sukzession auf mehrere Jahre weitgehend vorsehbar ist, so dass die Pflanzengesellschaft sich in einem Bereich entwickelt, der optimal zur Nuetzlingsfoerderung ist. Die Auswirkungen auf verschiedene Schaedlingspopulationen werden analysiert und es wird angestrebt, durch ein optimales Streifenmanagement weitgehend auf Insektizide verzichten zu koennen. Mehrjaehrige ungestoerte Ackerkrautstreifen haben sich als ideale Refugial- und Ausbreitungsgebiete fuer viele Arthropoden-Arten erwiesen, so dass die Monotonie der Agrarlandschaft aufgebrochen werden kann und dem Artenschwund in der Kulturlandschaft entgegengewirkt wird. Betriebsoekonomische Analysen von Ackerkrautstreifen wurden erstellt, der Einbezug in die Praxis auf Betriebsebene wird angestrebt.

Dienstleistungsgartenbau / Grünes Blatt Berlin

Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- und Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”

Die Kampagne

Berlin ist eine der grünsten Metropolen der Welt. Dafür sorgen auch die derzeit über 430.000 Bäume, die unsere Straßen säumen. In den vergangenen Jahren haben jedoch Krankheiten, Überalterung, Schädlingsbefall sowie Verletzungen an Rinde und Wurzelwerk dazu geführt, dass viele der Berliner Straßenbäume gefällt werden mussten. Ein Teil dieser Bäume konnte bislang aufgrund knapper Finanzmittel leider noch nicht nachgepflanzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Lücke im Stadtbild – und einen deutlichen Verlust an Lebensqualität für uns alle. Zielsetzung Kampagnenprinzip Spendenbezirke Dauer der Kampagne Evaluation Um dieses Defizit zu mildern, hat der Berliner Senat im Jahr 2012 die Stadtbaumkampagne “Stadtbäume für Berlin” mit dem Ziel initiiert, zusätzliche Straßenbäume mit Hilfe von Spenden zu pflanzen. Die Richtlinien der Regierungspolitik für die 18. Wahlperiode von 2017 bestimmen, dass die Stadtbaumkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden soll. Insgesamt rund 3.000 Euro werden benötigt, damit ein Berliner Straßenbaum gepflanzt werden kann und die besonders intensive Pflege erhält, die er in den ersten Jahren benötigt. Mit einer Einzelbaumspende in Höhe von 500 Euro können Sie als Einzelperson oder Gemeinschaft für einen bestimmten Baum innerhalb einer Pflanzperiode spenden. Der Baum erhält dann ein Baumschild mit Ihrem Namen – wenn Sie es möchten. Beträge unter 500 Euro werden zu Sammelspenden zusammengefasst. Als Sammelspender können Sie den Bezirk bestimmen, in dem der von Ihnen bespendete Baum gepflanzt werden soll. Oder aber Sie spenden für einen Baum, der irgendwo in Berlin stehen wird. Generell gilt: Ganz gleich ob Einzelbaum- oder Sammelspende – sobald 500 Euro an Spendengeldern für einen Baum eingenommen wurden, gibt der Senat aus Mitteln des Landeshaushalts den Rest dazu. Auch in dieser Legislaturperiode werden im Rahmen der Stadtbaumkampagne zusätzliche Straßenbäume gepflanzt – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die Pflanzungen fanden/finden in allen Berliner Bezirken in folgender Gruppierung statt. Die Kampagne wurde am 7. November 2012 gestartet. Mit dem Regierungsprogramm 2017 wurde sie vorerst bis 2026 verlängert. Die Stadtbaumkampagne wurde im Jahr 2012 initiiert, um den Bestand an Bäumen auf öffentlichem Straßenland zu sichern. Es handelt sich bei der Kampagne um ein gemeinsames Projekt der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung und der Berliner Bezirksämter. Eine Untersuchung des Büros Wüstenhagen im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) zur „Evaluierung von 480 im Rahmen der Stadtbaumkampagne Berlin gepflanzten Jungbäume“ (2015) hat die gute Arbeit der Stadtbaumkampagne belegt. Nach weiteren sieben Jahren wurde 2022 erneut die Evaluierung der Kampagnenpflanzungen beauftragt. Dieses Mal an das Büro Arbo-tec. Untersucht wurden dabei rund 1.000 Bäume der rund 3.500 bis Herbst 2022 im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzten Bäume. Die betreffenden Standorte wurden von dem Büro vorausgewählt. Vorgabe der Senatsverwaltung war es, dass Pflanzungen aller bisherigen Bauabschnitte (1. bis 20.) in den 12 Berliner Bezirken untersucht werden. Pro Bezirk wurden dabei insgesamt 80 Bäume sämtlicher Bauabschnitte und Baulose evaluiert. Diese 80 Bäume pro Bezirk wurden möglichst zu gleichen Teilen auf die jeweiligen 20 Bauabschnitte und 160 Baulose aufgeteilt. Ferner war es wichtig, viele verschiedene Baumarten in die Betrachtung mit einzubeziehen. Vorgabe war, dass die Evaluation die Vitalität der betreffenden Straßenbäume auf Grundlage des äußeren Erscheinungsbildes (allgemeiner Zustand Krone, Wurzelbereich und Stamm, vorhandenes Totholz, vorhandene Schaderreger, sonstige Besonderheiten) und des Pflegezustandes (Trockenheitsmerkmale, Baumschnitt, Zustand Baumscheibe, Baumböcke, Weiß-Anstrich) zu beurteilen und anhand von Listen und Fotos zu dokumentieren hat. Im Ergebnis bescheinigt die Evaluation den Pflanzungen der Stadtbaumkampagne eine hohe fachliche Qualität, belegt durch die sehr gute Vitalität der in den letzten 10 Jahren gepflanzten Straßenbäume. Da sich die bisherige Vorgehensweise bewährt habe, sei eine grundsätzlich andere Herangehensweise nicht notwendig, so das Ergebnis der Evaluierung. Es wird betont, dass die permanente Weiterentwicklung der Pflanzweise im Laufe der Jahre – wie beispielsweise die Verwendung von Ziegelsplitt, die Verwendung von Gießringen aus Kunststoff, die Abdeckung mit Splitt etc. – sicherlich zum großen Erfolg beigetragen hat. Auch derzeit werden weitere Verfahren, wie die Verwendung von Pflanzenkohle, Algensubstrat und Hydrogel getestet.

Neue Schadorganismen

In den vergangenen Jahren haben sich sowohl das Spektrum als auch die Populationsdichte von Schadorganismen im Berliner Stadtgrün auffällig verändert. Durch die Anlage von neuen Grünflächen in Berlin wird eine breite Palette aus unterschiedlichen Pflanzenarten und -sorten aus verschiedenen Regionen verwendet. Diese umfangreiche Pflanzenverwendung, die sehr stark eingeschränkten Bekämpfungsmöglichkeiten von Schaderregern im öffentlichen Grün und die zunehmende Erwärmung in der Stadt sind dafür verantwortlich. Die Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur um ca. 1,5 °C in den letzten 10 Jahren begünstigt Wärme liebende Organismen in ihrer Entwicklung und eröffnet ihnen neue Lebensräume. Erstmalig festgestellte tierische Schadorganismen Erstmalig festgestellte pilzliche, bakterielle Erreger und Viren Die Jahre 2021 bis 2025 waren überdurchschnittlich warm, trocken und sonnenscheinreich und mehrfach zählte die Hauptstadt in diesem Zeitraum zu den wärmsten Regionen im Bundesgebiet (Daten Deutscher Wetterdienst). Unter diesen Bedingungen konnten in den letzten fünf Jahren eine Reihe neuer tierische Organismen festgestellt werden: Aber nicht nur tierische Schadorganismen finden den Weg ins Land Berlin, sondern auch Pilze und Viren. Über die Jahre wurden einige Krankheiten erstmalig im Stadtgebiet festgestellt, die z.T. bisher nur in wärmen Regionen Deutschlands zu finden waren.

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