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Erstes globales Klimaschutzabkommen beschlossen

Am 12. Dezember 2015 einigte sich die Weltklimakonferenz in Paris auf das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Ab 2020 werden die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie irgend möglich sein müssen. Für diese Pläne gilt das verbindliche Prinzip, dass sie nicht abgeschwächt werden dürfen, sondern immer ehrgeiziger werden müssen. Außerdem muss jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten, damit die Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch der Realität entsprechen. Das Abkommen enthält das feste Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll den ärmsten und verwundbarsten Ländern auch dabei helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen - zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge. Das Abkommen überwindet die veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Anstelle der alten Zweiteilung soll eine faire Differenzierung dafür sorgen, dass jeder so viel beiträgt, wie er kann.

Klimarisikoversicherung

Der Klimawandel schreitet fort und seine Auswirkungen stellen sich als große und weiter wachsende gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Damit steigt der Handlungsdruck, Risikovorsorge und Risikotransferlösungen auszubauen. Versicherungsinstrumente sind eine Möglichkeit, Schutz gegen eintretende Extremwetterereignisse und Naturrisiken zu gewährleisten. Der gezielte Aufbau von Versicherungsinstrumenten kann daher ein wichtiger Beitrag für eine Strategie zu einer besseren Anpassung an den Klimawandel in Deutschland sein. Ohne die Berücksichtigung des nationalen Kontextes mit seinen Akteuren und deren Intentionen, bestehenden sektoralen Gesetzesgrundlagen und Regularien und dem administrativen System in einer föderalen Struktur kann aber Resilienzbildung - und die Einführung von Klimarisikoversicherung als Teil davon - langfristig nicht erfolgreich sein. Basierend auf Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und einem Expertenworkshop mit Akteuren aus Land- und Forstwirtschaft, Gebäudewirtschaft, Infrastruktur und Versicherungswirtschaft, gibt die vorliegende Publikation Handlungsempfehlungen zum Thema Anpassung und Versicherung. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass Klimarisikoversicherungen als Teil einer ganzheitlichen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verstanden werden und in ein Maßnahmenpaket eingebettet werden müssen, das auch zielgruppenspezifische Bewusstseinsbildung und die Erweiterung von Informationsmöglichkeiten beinhaltet. Gleichzeitig müssen Maßnahmen evidenzbasiert und auf breiter Datengrundlage geplant, implementiert und evaluiert werden. Dafür müssen Informationen und Daten - auch aus der Versicherungsindustrie - zu Naturgefahren und Klimafolgen sowie finanzielle Bewertungen von Schadenspotenzialen zentral zugänglich sein. Der Erfolg jeglicher Klimarisikoversicherungsstrategie misst sich an der Reduktion des Gesamtschadens. Die proaktive Verknüpfung von Risikovorsorge und Risikotransfer bietet daher ein großes Potenzial für Schadensvorsorge und -minderung. Versicherungsprodukte sollten mit solchen Maßnahmen verbunden werden. Daneben muss auch das Absicherungsniveau gegenüber Klimarisiken und Naturgefahren erhöht werden, unter Einbeziehung aller potenziellen Bedarfsträger aus Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei gilt es, das Risikomanagement ex- ante aufzubauen, d.h. Klimaschäden aktiv durch vorbeugende Risikofinanzierungsstrategien aufzufangen. Die Versicherungsdichte gegenüber Elementarschäden und Klimarisiken muss erhöht werden, dafür sollte unter anderem der Ansatz der "Opt-Out" Antragsverfahren geprüft werden. Versicherung ist aber nur ein Teil des finanziellen Risikomanagements, daher ist die Entwicklung alternativer Risikofinanzierungsstrategien wichtig. Basis dafür ist ein regelmäßiger Austausch aller Akteure, um verschiedene Sichtweisen und Expertisen zusammen zu bringen. Für den deutschen Kontext werden dazu der Aufbau von gezielten Kooperations- und Dialogformaten und die Etablierung einer Klima-Risiko-Kommission unter Mitwirkung relevanter politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure empfohlen. Das Thema der Klimarisikoversicherung und ein insgesamt besserer Umgang mit Klimarisiken und Naturgefahren kann nur über eine Konsenslösung aller Akteure erreicht werden. Dafür ist eine stabile Erwartung und Rollenteilung von öffentlicher Hand, privaten Haushalten, betroffenen Sektoren und der Versicherungsindustrie anzustreben. Auf Grund der Vielzahl an Akteuren sowie verschiedener politischer Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland benötigt dies eine aktive Politikgestaltung im Mehrebenensystem - von europäischen Rahmenwerken über die Bundespolitik bis hin zur Länder- und Kommunalebene. Quelle: Forschungsbericht

Einladung zu einem Infoabend zum Schacht Asse 1

Die Schachtanlage Asse I war das erste Bergwerk, das auf dem Höhenzug Asse errichtet wurde. Die Bauarbeiten begannen im Jahr 1899 und schon ein Jahr später wurde das erste Salz gefördert. Doch bereits 1906 musste die Schachtanlage Asse I aufgegeben werden. Ein technisch nicht mehr zu beherrschender Lösungszutritt verhinderte den weiteren Salzbergbau. Bis heute ist die Schachtanlage Asse I für die BGE von Bedeutung. So kann zum Beispiel das Rückholbergwerk nicht westlich der Schachtanlage Asse II gebaut werden. Der Abstand zur Schachtanlage Asse I ist mit rund 1,5 Kilometern zu gering. Notwendige Sicherheitsabstände könnten nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ist die BGE nicht nur Betreiberin der Schachtanlage Asse II, sondern auch der Schachtanlage Asse I. Sie muss Maßnahmen zur Schadensvorsorge ergreifen, damit die bergbauliche Hinterlassenschaft zu keinen Gefährdungen an der Tagesoberfläche und an der Schachtanlage Asse II führt. Über die Geschichte der Schachtanlage Asse I und die heutigen Aufgaben informiert die BGE im Rahmen eines Informationsabends. Veranstaltungsinformationen Donnerstag, den 28. Juli 2022, 18:00 - 19:30 Uhr Assewirtschaft Wittmar Asseweg 38 38329 Wittmar Hinweis: Bitte bringen Sie festes Schuhwerk mit und kleiden Sie sich dem Wetter angemessen. Nach einem kurzen informativen Austausch planen wir gemeinsam ins Gelände zu gehen. Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 27. Juli 2022 an info-asse(at)bge.de . Bitte verwenden Sie dazu das Stichwort: „Schacht 1“.

Gesundheitsschutz bei Hitzeextremen in Deutschland: Was wird in Ländern und Kommunen bisher unternommen?

Hintergrund Hitzeextreme sind eines der greifbarsten gesundheitlichen Risiken des Klimawandels. In der Prävention setzt Deutschland auf Bund/Länder-Handlungsempfehlungen für Hitzeaktionspläne sowie auf Förderprogramme, mit denen entsprechende Maßnahmen unterstützt werden. Ziel der Arbeit Es interessierte, welche Maßnahmen und Projekte zur Prävention von hitzebedingter Mortalität und Morbidität in Deutschland durchgeführt wurden. Material und Methoden In einer Datenbank- und Internetrecherche wurden Aktivitäten und Projekte seit dem Jahr 2003 identifiziert, die sich mit Hitze und menschlicher Gesundheit befassen. Ausgeschlossen wurden Projekte, die sich nur indirekt mit menschlicher Gesundheit befassen. Erfasst wurden u. a. Bundesland und Förderer sowie, welche Kernelemente von der Maßnahme adressiert sind. Ergebnisse Von den 190 in den Bundesländern und auf Bundesebene identifizierten Projekten lassen sich 19 dem Stichwort "Hitzeaktionsplan" zuordnen, wobei darunter heterogene Aktivitäten verstanden werden. Die einzelnen Maßnahmen umfassten teilweise mehrere Kriterien der Handlungsempfehlungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen. 70,0 % befassten sich mit der Stadtplanung und dem Bauwesen, 37,4 % mit Information und Kommunikation, 24,2 % mit vulnerablen Gruppen, 17,9 % mit der Reduzierung von Hitze in Innenräumen, 15,3 % mit der Nutzung eines Hitzewarnsystems, je 13,7 % mit einer zentralen Koordinierung und interdisziplinären Zusammenarbeit und der Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme und 5,3 % mit dem Monitoring und der Evaluation der Maßnahmen. Diskussion Die Anzahl von Maßnahmen und Projekten in Deutschland ist erheblich. Dennoch bleibt unklar, ob damit die Kriterien eines wirksamen mittel- und kurzfristigen Schutzes erfüllt sind. © 2020 Springer Nature Switzerland AG

Heat in Germany: Health risks and preventive measures

Hintergrund: Der Klimawandel hat in Deutschland bereits zu einer deutlichen Temperaturzunahme geführt. So lag die Mitteltemperatur im vergangenen Jahrzehnt rund 2˚C über dem vorindustriellen Niveau und acht der zehn heißesten Sommer seit Beginn der systematischen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 wurden in den letzten 30 Jahren verzeichnet. Methode: Der Artikel fasst, basierend auf einer selektiven Literaturrecherche und eigenen Auswertungen, den aktuellen Wissensstand zu Hitze und ihren gesundheitlichen Auswirkungen für Deutschland zusammen, geht auf Anpassungsmaßnahmen ein und gibt einen Ausblick auf Umsetzungs- und Forschungsfragen. Ergebnisse: Hitze kann bestehende Beschwerden wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder der Nieren verschlimmern und bei zahlreichen Medikamenten teils schwerwiegende Nebenwirkungen auslösen. Während Hitzeperioden wird regelmäßig ein deutlicher Anstieg der Sterbefälle beobachtet. Bisherige Ansätze zur Abmilderung gesundheitlicher Auswirkungen hoher Temperaturen umfassen z.B. die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes sowie Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen. Schlussfolgerungen: Die Evidenz zu Gesundheitsauswirkungen von Hitze und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von gesundheitsbezogenem Hitzeschutz sind in den letzten Jahren gewachsen, dennoch besteht weiterer Handlungs-und Forschungsbedarf. Quelle: © Robert Koch Institut

BfS-Unterlage zu Vortrag: "Projekt Konrad Überprüfung des Standes von Wissenschaft und Technik" (PDF, nicht barrierefrei)

Projekt Konrad Überprüfung des Standes von Wissenschaft und Technik Thomas Thiel 14.01.2016, Betrifft: Konrad Historie 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2007: Bestandskraft PFB 2002: Planfeststellungsbeschluss (PFB) 1992 - 1993: Erörterungstermin 1982: Antrag auf Planfeststellung 1975: Beginn der wissenschaftlichen Voruntersuchungen Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt 2002 festgestellt

Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB)

Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9A23500000GHBRZ011000 Seite: 1 von 145 Stand: 19.02.2020 Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Rückholplan Verfasser: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Peine/Remlingen/Salzgitter, 19. Februar 2020 Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9A23500000GHBRZ011000 Seite: 2 von 145 Stand: 19.02.2020 Kurzfassung Verfasser:Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Titel:Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Stand:19.02.2020 Zur Vorbereitung der Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist die Rückholung aller radioaktiven Abfälle das gesetzlich geforderte Ziel. Bei sämtlichen Tätigkeiten und in allen Betriebsphasen hat die Gewährleistung der Sicherheit für das Betriebspersonal und die Bevölkerung heutiger und zukünftiger Generationen für die BGE die höchste Priorität. Unter diesem Gesichtspunkt werden gegenwärtig in der Schachtanlage Asse II (Bestandsbergwerk) die Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung durchgeführt, um im Falle eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts die bestmögliche Schadensvorsorge getroffen zu haben. Der vorliegende Rückholplan fasst alle Schwerpunkte des Vorhabens Rückholung zusammen und stellt somit die Vorgehensweise bei der Rückholung vor. Sie dient damit der Diskussion mit allen Beteiligten. Dazu wird vornehmlich der konzeptionelle Arbeitsstand der Planungen für das Rückholbergwerk, für die Bergung der radioaktiven Abfälle und für die Abfallbehandlung beschrieben. Das neu aufzufahrende Rückholbergwerk ist als neuer qualifizierter Zugang mittels Schacht Asse 5 im Osten des heutigen Bestandsbergwerks vorgesehen und wird parallel zu den laufenden Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung errichtet. Die bei der Bergung der radioaktiven Abfälle zum Einsatz kommenden Technologien richten sich vornehmlich nach der jeweiligen Einlagerungssituation sowie den geologischen/gebirgsmechanischen Randbedingungen und müssen den Sicherheitsanforderungen des Atom-, Strahlenschutz- und Bergrechtes genügen. Die Aufgaben der Einrichtungen zur Abfallbehandlung (Charakterisierung, Konditionierung, Pufferung) und zur Zwischenlagerung werden beschrieben. Nach einer weniger als zehnjährigen Bauphase soll die Durchführung der Rückholung bis zum Jahr 2033 begonnen haben. Gegenwärtig wird mit Kosten bis zum Beginn der Rückholung einschließlich der Kosten für die Offenhaltung und Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung von insgesamt ca. 3,35 Milliarden Euro gerechnet. Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9A23500000GHBRZ011000 Seite: 3 von 145 Stand: 19.02.2020 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung .................................................................................................................................... 2 Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................... 6 Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................... 10 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. 11 1.Einleitung ............................................................................................................................. 14 1.1. Historischer Abriss und Einordnung ....................................................................... 14 1.2. Ziele des Plans zur Rückholung ............................................................................. 16 1.3. Gesetzestext des § 57b AtG für Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II 17 2.Vorgehensweise bei der Rückholung ................................................................................... 19 2.1. Grundsätze der Rückholung ................................................................................... 19 2.2. Nicht gegebene Nutzbarkeit von Schacht Asse 2 zur Rückholung erster Gebinde . 20 2.3. Prozessschritte der Rückholung ............................................................................. 21 2.4. Planungsphasen und deren Inhalte ........................................................................ 24 3.Technische Konzepte der Bergung ...................................................................................... 27 3.1. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der ELK 7/725 ........................................ 29 3.1.1. Ausgangssituation .................................................................................................. 29 3.1.2. Technische Umsetzung .......................................................................................... 31 3.2. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der ELK 8a/511 ...................................... 34 3.2.1. Ausgangssituation .................................................................................................. 34 3.2.2. Technische Umsetzung .......................................................................................... 35 3.2.3. Grundkonzept ........................................................................................................ 36 3.2.4. Alternativkonzept.................................................................................................... 39 3.2.5. Konzept mit Sichern der Firste durch deren Stützung mit Versatz .......................... 40 3.3. Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-m-Sohle .................................... 42 3.3.1. Ausgangssituation .................................................................................................. 42 3.3.2. Rückholverfahren ................................................................................................... 45 3.3.3. Schildvortrieb mit Teilflächenabbau ........................................................................ 47 3.3.4. Teilflächenbau von oben – ohne Ausbauelemente ................................................. 51 4.Rückholbergwerk ................................................................................................................. 56 4.1. Nutzung der Schächte Asse 2 oder Asse 4 als Bergungsschacht .......................... 57 4.2. Zugang zum Rückholbergwerk / Schachtansatzpunkt ............................................ 57 4.3. Rahmenbedingungen und grundlegende Planungsannahmen für das Rückholbergwerk und den Bau des Schachtes Asse 5........................................... 61 4.4. Eckdaten für das Rückholbergwerk mit Schacht und Schachtförderanlage Asse 5 67 4.5. Beispielhafter Entwurf eines Rückholbergwerks ..................................................... 70

Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das weitere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (PDF, nicht barrierefrei)

Schachtanlage Asse II Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das wei- tere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstre- cke nach Westen auf der 750-m-Sohle Inhaltsverzeichnis 1Einführung .................................................................................................................... 1 2Schwerpunkte des Dissens .......................................................................................... 3 3 2.1„Drainage“ / Lösungsfassung ................................................................................ 3 2.2Topfkonzept .......................................................................................................... 4 2.3Notfallplanung ....................................................................................................... 4 2.4Rückholungsplanung ............................................................................................. 4 Stellungnahme zur AGO- Stellungnahme zur Risikoabwägung .................................... 5 3.1Anmerkungen der AGO zum Kapitel 1................................................................... 5 3.2Anmerkungen der AGO zum Kapitel 2................................................................... 6 3.3Anmerkungen der AGO zum Kapitel 3................................................................... 9 3.4Anmerkungen der AGO zum Kapitel 4................................................................... 9 3.5Anmerkungen der AGO zum Kapitel 5................................................................. 10 3.6Anmerkungen der AGO zum Kapitel 6................................................................. 13 1 Einführung Am 18.10.2016 hat die Arbeitsgruppe Optionen - Rückholung (AGO) eine Stellungnahme zur Risikoabwägung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für das weitere Vorgehen im Be- reich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (2sRnW750) veröffent- licht. Am 03. November 2016 wurden im Rahmen der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) - Sitzung die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme vorgestellt. Das BfS sagte eine Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO vor Beginn der Maßnahmen zur Verfüllung der 2sRnW750 zu. Die Verfüllung der 2sRnW750 mit Salzbeton ist eine wesentliche Voraussetzung für die Um- setzung von weiteren Maßnahmen der Notfallplanung. Im Fall eines Notfalls durch das Ab- saufen der Schachtanlage Asse II soll damit eine Ausbreitung von Radionukliden aus den ra- dioaktiven Abfällen bis hin zur Biosphäre und den Menschen minimiert werden. Die AGO-Stellungnahme enthält im Anhang ein Sondervotum mit Einzelstimmen. Da das Sondervotum keine von der AGO gemeinsam getragene Expertenmeinung darstellt, wird in dieser Bewertung nur auf die gemeinsam von den Experten getragenen Ausführungen der AGO-Stellungnahme eingegangen. Grundsätzlich gibt es zwischen der AGO und dem BfS weiterhin unterschiedliche Interpretati- onen zum Systemverhalten und zum Systemverständnis. Dieser Dissens besteht seit Beginn 1 der Diskussion im Jahre 2012 und konnte bis heute nicht aufgelöst werden. Demzufolge wer- den auch die Konsequenzen, die sich aus der Verfüllung bzw. Nichtverfüllung der 2sRnW750 ergeben können, von beiden Seiten unterschiedlich bewertet. Unabhängig eines anscheinend nicht lösbaren Dissenses ist das BfS als Betreiber der Schachtanlage Asse II in der Verantwortung und hat für die größtmögliche Sicherheit zu sor- gen. Das BfS ist nach Berg- und Atomrecht verpflichtet, die bestmögliche Sicherheit und Schadensvorsorge zu gewährleisten (die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus § 50 BbergG, § 11 ABBergV und §§ 7 und 9 AtG). Durch die Anwendung des Atomrechts ist für die Schachtanlage Asse II gem. § 9b Abs. 4 AtG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG nachzuweisen, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist. Da das Ri- siko eines unbeherrschbaren Lösungszutritts jederzeit besteht (Notfall), muss das BfS alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer bestmöglichen Schadensvorsorge führen (Notfallpla- nung). Daher beinhaltet die Notfallplanung:   Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Maßnahmen zur Minimierung der Konsequenzen bei einem unbeherrschbaren Lö- sungszutritt. Sowohl die zuständige Rechts- und Fachaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), als auch die Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) fordern und stützen die Notfallplanung. Bereits im Jahr 2009, nachdem das BfS zum verantwortlichen Betreiber der Schachtanlage per Gesetz bestimmt wurde, wurde ein erstes Konzept zur Notfallplanung öffentlich vorge- stellt. Dass die Notfallplanungen wichtig und notwendig sind, darin stimmten von Anfang an alle Beteiligten überein. In fachlichen Details der Umsetzung und deren Bewertung gab es immer wieder verschiedene Positionen. Darüber hat das BfS einen offenen, mehrjährigen Austausch mit der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und dem dazugehörigen Beratungsgremium der Begleitgruppe, der AGO, sowie mit den beteiligten Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden geführt. Seit Beginn der Diskussion mit der Begleitgruppe und der AGO wurde das Thema in über 40 verschiedenen Sitzungen ausgetauscht und erörtert.     2010 hat das BfS erstmals die Notfallplanung öffentlich vorgestellt. Stabilisierungs- und Abdichtungsmaßnahmen in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskam- mern werden erläutert. 2012 begann der Austausch mit der A2B speziell zu den Maßnahmen auf der 750 Meter Ebene des Bergwerkes. Dort liegen 11 der 13 Kammern mit radioaktiven Abfäl- len. Die A2B sieht Nachteile für die Rückholung und verlangt die Offenhaltung der Strecken. Anfang 2012 haben sich Experten verschiedener Universitäten und Institutionen und Facheinrichtungen darüber verständigt, dass die Notfallplanung eine wichtige Säule der Rückholung bildet und forciert werden sollte. Ein Erlass des BMUB vom 07.02.2012 nimmt darauf Bezug und fordert für die zeitliche Umsetzung: „Dieser Zeit- raum ist möglichst zu verkürzen, und deshalb sind alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.“ 2013 wird mit der A2B intensiv über die anstehenden Verfüllmaßnahmen vor zwei Einlagerungskammern diskutiert. In einem Schreiben vom 03.09.2013 wird der A2B erläutert, dass alle fachkundigen Institutionen (BMUB, NMU, ESK, LBEG, GRS etc.) die Notfallplanung des BfS bewertet haben und deren Durchführung als erforderlich halten. Akteure wie die ESK fordern darüber hinaus sogar die Verfüllung der Einlage- rungskammern selbst. Diese Forderung lehnt das BfS ab, weil damit die Rückholung 2      der Abfälle gefährdet wäre. 2014 fordert die AGO ein schlüssiges Drainagekonzept für den Fall, dass eine Offen- haltung der 750 Meter Ebene nicht möglich ist. Am 15.08.2014 hat das BfS ein Kon- zept zur Lösungsfassung und Monitoring bei der Verfüllung der 750 Meter Sohle zur Diskussion gestellt. 2015 wurden die AGO-Vorschläge zur Offenhaltung der Strecken in einer Machbar- keitsstudie zu verschiedenen Varianten geprüft. 2016 wurde diese Machbarkeitsstudie um eine Risikoabwägung ergänzt: Dort unter- suchte das BfS, inwiefern eine Offenhaltung der Strecken mit den Sicherheitszielen vereinbar ist. Die Untersuchung ergab, dass die Offenhaltung der 2sRnW750 aus Si- cherheitsgründen nicht vertretbar ist. Dem Expertengremium AGO und der Begleit- gruppe werden die Ergebnisse der Studien vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Im Mai 2016 kommt eine aktualisierte Analyse zum Zustand der Schachtanlage des Instituts für Gebirgsmechanik Leipzig zu dem Ergebnis, dass die 2sRnW750 in der Nähe der Einlagerungskammern an Stabilität zu verlieren droht. Das Institut empfiehlt die Verfüllung der Strecke mit Spezialbeton, um weitere Schäden zu stoppen. Als verantwortlicher Betreiber entscheidet das BfS auf Grundlage der Risikoabwä- gung und den Empfehlungen der Gutachter, die Verfüllung der Strecke wie geplant durchzuführen. Die Verfüllung der 2sRnW750 ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Vorsorge- maßnahmen aus der Notfallplanung, da erst nach deren Ausführung ein Teil der weiteren Vorsorgemaßnahmen auf der 750-m-Sohle umgesetzt werden können. Die Offenhaltung die- ser Strecke würde damit die vollständige Umsetzung der geplanten Vorsorgemaßnahmen nicht ermöglichen. Daher wurden vom BfS die Konsequenzen der Offenhaltung und der Verfüllung der 2sRnW750 im Rahmen einer Risikoabwägung bewertet. In der Risikoabwägung kommt das BfS zum Ergebnis, dass eine weitere Offenhaltung der 2sRnW750 im Hinblick auf die erfor- derliche Schadensvorsorge nicht vertretbar ist. Nach Zustimmung der Endlagerüberwachung genehmigt im August 2016 die Bergbehörde des Landes Niedersachsen die Verfüllung der 2sRnW750. Das BMUB stimmt dem Vorgehen zu. 2 Schwerpunkte des Dissenses 2.1. „Drainage“ / Lösungsfassung In der gesamten Diskussion geht die AGO davon aus, dass durch die Lösungsfassungsstel- len eine Drainage der Einlagerungskammern (ELK) über eine parallel zu den Einlagerungs- kammern verlaufende Strecke, der 2sRnW750, gegeben ist und dauerhaft gewährleistet wer- den kann. Diese Annahme der AGO zur Drainage der ELK teilt das BfS nicht, da die hydrau- lische Anbindung der ELK an die Lösungsfassungsstellen und der Zustand in den ELK im Hinblick auf mögliche Lösungszutritte unbekannt sind. Demzufolge können aus Sicht des BfS nur die heute bekannten Lösungsfassungsstellen weiter bewirtschaftet und damit der heutige Status quo der Anlage erhalten werden. Dies ist auch nach der Verfüllung der 2sRnW750 weiterhin gewährleistet, da die Fassungsstellen im Rahmen der Verfüllung ausgebaut und von höheren Sohlen angeschlossen werden. Die Drainage müsse laut AGO gewährleistet und sogar vor den ELK 1, 2, 10 und 12, wo be- reits Betonagen erfolgt sind, wiederhergestellt werden (S. 5, 3. Absatz). Dies setzt voraus, dass derartige, als „Drainage“ bezeichnete Maßnahmen einerseits funktionieren, was nicht nachgewiesen ist, und andererseits notwendig sind. Um bauseits eine Drainage zu gewähr- leisten, wären technische Maßnahmen notwendig, bei denen in die ELK eingegriffen werden muss. Diese sind bei den heutigen betrieblichen Rahmenbedingungen unter Einhaltung von Strahlenschutz und Betriebssicherheit nicht machbar. Die Lösungsfassungsstellen wurden, 3

Why was Konrad chosen as the repository site?

The original proposal to explore the Konrad site as a repository for radioactive waste stemmed from an initiative of the mining company at the time, with the support of the City of Salzgitter and regional politicians. The proposal was intended to secure the jobs that would otherwise have been lost – as the Konrad iron ore mine had become unprofitable. It also emerged at a time when the federal government was looking for repositories for radioactive waste from nuclear power plants. Based on favourable data relating to the underlying geology, the federal government commissioned an exploration of the site. This exploratory work took place between 1976 and 1982. The results of the investigations showed that the site was fundamentally suitable for the final disposal of low- and intermediate-level radioactive waste. The deeper scientific analyses within the framework of the planning approval decision included the consideration of a possible dispersal of radioactive substances based on geological models with conservative assumptions. The results showed that, in a highly unfavourable scenario, radioactive substances could be transported into the biosphere after some 300,000 years at the earliest. Over this period of time, however, radioactive decay would cause these substances to fall well below the safety objectives for the radiological exposure of humans and the environment. With this and with the safety demonstration to ensure operating safety, which also considers the question of accidents, it was possible to provide the necessary proof of precautions against damage due to the construction, operation, decommissioning and dismantling of the repository within the framework of the planning approval decision.

Fragen und Antworten

Im Endlager Morsleben lagern fast 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Es ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht und unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Zum Endlager Morsleben erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen. Die Antworten sammeln wir auf dieser Seite in einem stetig wachsenden Umfang. Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gerne per E-Mail an dialog(at)bge.de . Wenn Sie Ihre Frage lieber im persönlichen Gespräch an uns richten möchten, laden wir Sie herzlich in unsere Infostelle Morsleben ein – sowie zu unseren Veranstaltungen aus der Reihe „Betrifft: Morsleben“. Expert*innen der BGE berichten dort regelmäßig über den Stand der Arbeiten und stellen sich den Fragen der Teilnehmer*innen. Bereits vergangene Veranstaltungen können Sie sich auf dem YouTube-Kanal der BGE anschauen. Nicht nur zwei Barrieren zu errichten, sondern dabei auch verschiedene Barrieren, entspricht exakt dem Optimierungsgedanken. International spricht man von einem Mehrbarrierenkonzept, also der Kombination von gestaffelten, technischen und natürlichen Barrieren in einem Endlager. Die BGE kommt diesem Anspruch nach, indem sie nicht nur umfassende Verfüllmaßnahmen durchführt und dadurch die geologische Barriere erhält, sondern zusätzlich noch Streckenabdichtbauwerke errichtet. Nach aktuellem Stand sollen 80 Prozent der Grube, rund 4 Millionen Kubikmeter Hohlraum, mit Salzbeton verfüllt werden. Damit wird langfristig die Stabilität des Bergwerks gesichert. Zuletzt werden auch die beiden Schächte, Bartensleben und Marie verfüllt. Damit sind drei verschiedene, bzw. diverse Sicherheitsinstrumente umgesetzt. Stand: Dezember 2021 Die Schutzziele werden aus den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes sowie sinngemäß aus der für Endlager für hochradioaktive Abfälle geltenden Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) (externer Link) abgeleitet. Eins der Schutzziele lautet dort: Die radioaktive Belastung, der Mensch und Umwelt für zu erwartende Entwicklungen durch endgelagerte Abfälle ausgesetzt sind, darf den Wert von 0,01 Millisievert im Jahr für Einzelpersonen der Bevölkerung nicht überschreiten. Zum Vergleich: 0,01 bis 0,1 Millisievert entspricht in etwa der Belastung durch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs. Die Belastung durch natürliche Radioaktivität beträgt im Jahr 2,20 Millisievert. Für das Endlager Morsleben hat die SSK im Jahr 2010 empfohlen, die potenziellen Strahlenexpositionen in der Nachbetriebsphase sollten eine effektive Individualdosis in Höhe von 0,1 Millisievert im Jahr bei wahrscheinlichen und 1 Millisievert im Jahr bei weniger wahrscheinlichen Entwicklungen nicht überschreiten. Die ESK hat dieses Schutzziel für das Endlager Morsleben im Jahr 2013 bestätigt. Hinweis: Diese Antwort wurde am 6. Januar 2022 aktualisiert. Die Stilllegung des Endlagers Morsleben ist in einem Planfeststellungsverfahren nach § 9b des Atomgesetzes (externer Link) beantragt. Im Atomgesetz (externer Link) ist festgelegt, dass die erforderliche Schadensvorsorge gewährleistet sein muss und dies nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen hat, spezifische Ziele werden nicht genannt. Vor 2010 waren darum die Werte aus der Strahlenschutzverordnung maßgeblich: Die zulässige Strahlenexposition, der ein Bürger gemäß Strahlenschutzverordnung durch eine kerntechnische Anlage ausgesetzt werden durfte, betrug 0,3 Millisievert im Jahr. Stand: Dezember 2021 Streng genommen gehören Bergschäden nicht in die atomrechtliche Fragestellung. Das Atomgesetz beschäftigt sich mit dem Strahlenschutz und den entsprechenden Anforderungen an radioaktives Material. In Deutschland ist daher gesetzlich festgelegt, dass in einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren alle weiteren Rechtsgebiete, die nebeneinander eingehalten werden müssen, zusätzlich behandelt werden. In der tiefengeologischen Endlagerung muss damit auch das Bergrecht berücksichtigt werden. Das in der Frage genannte Beispiel zur Beschränkung für Schwermetalle stammt aus dem Wasserrecht. Dieses sieht vor, dass aufgrund der Endlagerung keine Nachteile für vorhandenes Grundwasser eintreten dürfen. Stand: Dezember 2021 Bei den beiden Modellen EMOS und PROSA handelte es sich um Software-Systeme zur Modellierung des Endlagersystems nach seinem Verschluss. Modelliert wurde das gleiche Endlagersystem, mit zwei unterschiedlichen Ansätzen der nummerischen Umsetzung. Diese Form von Berechnungen wird mittlerweile nicht mehr verfolgt. Heute setzen wir auf ein Modell mit der Bezeichnung KAFKA, und stellen sicher, dass parallel für bestimmte Detail-Prozesse auch mit anderen Software-Modellen gerechnet wird. Stand: Dezember 2021 Arbeitet die BGE hier weiter mit zwei verschiedenen Ansätzen, oder wurde sich auf ein Modell geeinigt? Die BGE arbeitet daran, geologische Modelle zusammenzuführen. Die BGE, die BGR (externer Link) und das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) (externer Link) befinden sich dazu über die Auswertungen der Daten aus den unterschiedlichen Modellen im Austausch. So sollen alle Daten neu repräsentiert in einem umfassenden Modell zusammengefasst werden. Stand: Dezember 2021 Das Stilllegungskonzept für das Endlager Morsleben sieht u.a. die Errichtung von horizontalen Streckenabdichtungen vor. Seit 2011 läuft auf der 2. Sohle der Schachtanlage Bartensleben ein Großversuch zu einem Abdichtbauwerk im Steinsalz. Der Versuch soll die Machbarkeit der qualitätsgesicherten Herstellung und Funktionsweise des Bauwerks zeigen. Als Baustoff für das Bauwerk wurde Salzbeton verwendet. Die Auswertung des laufenden Versuchs zeigt, dass die vorgesehene geringe Durchlässigkeit des Bauwerks erreicht wird. Beim Abbinden des Salzbetons hat sich jedoch an der Front der Abdichtung ein feiner horizontaler Riss gebildet. Diese Rissbildung war so nicht erwartet worden. Aus diesem Grund ist eine Wiederholung des Großversuchs unter Anpassung der Bauwerkskonstruktion und des Baustoffs vorgesehen. Als neuer Baustoff kommt ein quellfähiger Magnesiabeton (Sorelbeton) zum Einsatz. Stand: März 2021 Die Errichtung eines Rückholungsschacht ist nicht vorgesehen. Die radioaktiven Abfälle sollen im Zuge der Stilllegungsplanung für das Endlager unter Tage verbleiben. Die Stilllegungsmaßnahmen sind so konzipiert, dass die Abfälle langzeitsicher von der Biosphäre isoliert und mögliche Freisetzungen von radioaktiven Stoffen minimiert werden. Eine planmäßige Rückholung ist deswegen nicht Bestandteil des beantragten Stilllegungskonzepts. Stand: März 2021 Hier geht es um den Begriff der Redundanz – wie doppelte Sicherheit umgesetzt werden kann. Dieses Prinzip wird von uns sowohl bei der betrieblichen Sicherheit, vor und während der Stilllegungsphase, als auch bei der Langzeitsicherheit, nach dem Verschluss des Endlagers, angewendet. In Bezug auf die Betriebssicherheit arbeitet die BGE mit klassischen Sicherheitsinstrumenten. Als Beispiel sei hier die Strahlenschutzmesstechnik über Tage und unter Tage genannt. In sich gestaffelte Sicherheitsinstrumente gibt es aber auch in anderen Bereichen, wie dem Objektschutz. In Bezug auf die Langzeitsicherheit ist die Sicherheitsbewertung komplexer. Abstrakt ausgedrückt: Es reicht nicht, einen Grenzwert zu unterschreiten. Im Gegenteil muss Optimierungsarbeit geleistet werden, um nach Möglichkeit die Werte noch weiter zu senken. Konkret bedeutet dies, bei der Stilllegungsplanung die Barrierefunktionen unterschiedlicher Barrieren bei der Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen. Man spricht hier auch vom Mehrbarrierenkonzept.  Es gibt einerseits die natürliche Barriere des Wirtsgesteins Steinsalz und des Deckgebirges. Beides gewährt bereits einen Schutz. Zusätzlich errichten wir mit den Verfüllmaßnahmen und Abdichtbauwerken technische Barrieren. Jede einzelne Maßnahme lässt sich dann weiterhin noch optimieren. Um diese technischen Barrieren zu optimieren, werden Abdichtbauwerke z.B. in mehreren Segmenten errichtet. Dadurch erhalten wir mehr Barrieren als unbedingt notwendig und erhöhen deren Schutzfunktion. Stand: Dezember 2021 Die BGE ist überzeugt davon, das Endlager Morsleben sicher stilllegen zu können – auch unter Verbleib der im Ostfeld eingelagerten Abfälle. Behördlich festgestellt wird dies offiziell, wenn die Genehmigung zur Stilllegung durch die Genehmigungsbehörde vorliegt. Die Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) (externer Link) . Für die sichere Stilllegung des Ostfeldes wird eine besondere Maßnahme erforderlich, da eine der beiden Strecken, die den Zugang zu diesem Bereich bilden, nicht von Steinsalz umgeben ist, sondern von geklüftetem Anhydrit. Auch für den Bau von Abdichtbauwerken in diesem Bereich sind gute technische Lösungen vorhanden. Für den Beleg der Eigenschaften werden in den nächsten Jahren Demonstrationsbauwerke errichtet, die auch von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden. Stand: Dezember 2021 Nach heutigem Standard würde das Bergwerk Morsleben nicht mehr als Endlager ausgewählt werden. Bis 1998 wurden rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert, die sich weiterhin unter Tage befinden. Nach aktuellem Stand gibt es kein anderes Endlager in Deutschland, in dem diese Abfälle besser untergebracht wären. Es wäre daher nicht zweckmäßig und auch nicht sicherer, die Abfälle zurückzuholen. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt steht immer im Vordergrund. Daher sollen die bereits eingelagerten Abfälle unter Tage verbleiben und das Endlager Morsleben sicher stillgelegt werden. Eine weitere Einlagerung ist nicht vorgesehen. Stand: Dezember 2021 Nach Beendigung der Einlagerung von radioaktivem Abfall in das Endlager Morsleben im Jahr 1998 blieben 10 Großcontainer im obertägigen Kontrollbereich zurück. Die Großcontainer dienten zur Anlieferung der Abfallgebinde. Im Zuge der Umrüstung des Endlagers auf die Offenhaltung soll der übertägige Kontrollbereich zurückgebaut werden. Ein Meilenstein bei diesem Vorhaben ist die uneingeschränkte Freigabe der Großcontainer nach § 35 der Strahlenschutzverordnung. Zur Erreichung der Freigabe müssen Strahlenschützer prüfen, ob es Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen (Kontaminationen) an den Containern gibt. Ergeben die Messungen keine Überschreitungen von Freigabegrenzen, erteilt die Atomaufsicht in der Regel die Freigabe. Erst nach diesem Verfahrensschritt können die Container den Kontrollbereich verlassen und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden. Prüfmessungen an den Großcontainer haben ergeben, dass einige Container teilweise kontaminiert sind – so auch die Böden der letzten beiden im Kontrollbereich befindlichen Großcontainer. Bei ihnen wurde eine Verunreinigung mit dem Nuklid Cäsium-137 festgestellt. Sie sind deswegen nicht freigabefähig. Da die Verunreinigung sich auf die Böden beschränkt, wurden diese vom Rest der Container getrennt. Die sauberen Teile durchliefen ein Freigabeverfahren. Die Böden dagegen verbleiben als betriebliche Eigenabfälle im Endlager. Diese werden im Westfeld auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben endgelagert. Stand: März 2021 Unter den radioaktiven Abfällen im Endlager Morsleben gibt es eine kleine Menge von radioaktiven Abfällen, die die ursprünglichen Annahmebedingungen für die Endlagerung nicht erfüllen. Bei den Abfällen handelt es sich hauptsächlich um umschlossene Strahlenquellen und Radiumpräparate. Sie machen weniger als 0,01 Prozent des Gesamtvolumens der Abfälle, aber rund 60 Prozent der eingelagerten Radioaktivität des Endlagers aus. Die Zwischenlagerung dieser Abfälle ist seitens der zuständigen Genehmigungsbehörden befristet genehmigt. Im Zuge der Stilllegung ist die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle beantragt. Eine Endlagerung der zwischengelagerten radioaktiven Abfälle in Morsleben ist weiterhin möglich. Die Sicherheitsanforderungsverordnung (externer Link) ist verknüpft mit dem Standortauswahlgesetz, das einen Standort, der unter dem Einfluss aktueller und vergangener bergbaulicher Tätigkeiten steht, als nicht geeignet für die Endlagerung betrachtet. Das Standortauswahlgesetzt und die Sicherheitsanforderungsverordnung betrifft jedoch ein künftiges Endlager für hochradioaktive Abfälle. Beim Endlager Morsleben handelt es sich dagegen um ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE prüft dennoch, wie die in der Verordnung formulierten Anforderungen auch für das Endlager Morsleben anwendbar und übertragbar sind. Stand: März 2021 Dieser Begriff „Bewertung“ sollte weiter etabliert werden, da der Begriff „Nachweis“ ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln könnte. Ein Nachweis kann nicht geführt werden. Sollte man darüber hinaus nicht außerdem eher von einer Bewertung des Langzeitrisikos sprechen? Vielen Dank für den Hinweis! Die BGE verwendet allgemein die aktuellen Begrifflichkeiten und damit auch den der „Bewertung von Langzeitsicherheit“. Der Referent hat in seinem Vortrag versehentlich die veraltete Bezeichnung verwendet. Stand: Dezember 2021 Wie wird die BGE mit den zwischengelagerten Abfällen verfahren? Wird die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) von 2020 angesetzt oder die Sicherheitsanforderungen von 1983? Nach Ansicht der BGE unterscheiden ESK (externer Link) und SSK (externer Link) in ihren Formulierungen und Hinweisen für die Stilllegung des Endlagers Morsleben kein spezielles Abfallinventar. Beide Stellungnahmen formulieren ganz allgemeine Hinweise und Empfehlungen an die Stilllegung des Endlagers Morsleben. Diese beziehen die zwischengelagerten Abfälle mit ein. Der Verbleib der zwischengelagerten Abfälle im Endlager Morsleben ist bei der Genehmigungsbehörde beantragt. Stand: Dezember 2021 Einwendungen wurden auf dem Erörterungstermin im Jahr 2011 besprochen . Die vorgebrachten Einwendungen sind dokumentiert und werden bei der Prüfung der Stilllegungsunterlagen berücksichtig. Ein Gutachten fasst die Argumente der Einwendungen zusammen und gruppiert diese thematisch. Jedes Thema wurde in dem Gutachten kurz bewertet und kommentiert. Es bietet einen Zwischenstand bei der Beantwortung der Einwendungen. Das Gutachten kann auf der projektbezogenen Webseite des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden. Stand: März 2021 Nach der neuen oberflächlichen Kartierung des Landes Sachsen-Anhalt interpretiert der geologische Dienst des Landes lokale Störungen in der Geologie anders als die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR). Die BGR ist ein Kooperationspartner der BGE bei der Aktualisierung des geologischen Modells des Standortes. Sie generierte mit diversen Messprojekten wichtige Daten für das Modell. BGR und geologischer Dienst stehen derzeit unter Beteiligung der BGE im Austausch miteinander um offene Fragen und unterschiedliche Auffassungen zur Interpretation der vorliegenden Daten abzugleichen. Stand: März 2021 Die BGE hat dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (Genehmigungsbehörde) und seinen Gutachtern die neue Unterlagen-Struktur vorgestellt und erläutert. Die derzeit in Bearbeitung befindlichen abschließenden Verfahrensunterlagen fassen die Vielzahl der im Laufe der planungs- und begleitenden Begutachtungsverfahrens über mehr als ein Jahrzehnt entstanden Unterlagen zusammen. Das Ziel ist dabei die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu verbessern und gleichzeitig die Konsistenz sicherzustellen. Kern des Verfahrens bleiben die sog. Genehmigungsunterlagen, in denen alle mit der Genehmigung festzuschreibenden Sachverhalte beschrieben werden. Prüfunterlagen dienen der Begründung und Erläuterung, dass die geplanten Stilllegungsmaßnahmen sicher funktionieren und sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Verfahrensunterlagen. In einem nächsten Schritt wurde diese Struktur zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Die neue Struktur war bisher inhaltlicher Bestandteil der aktuellen Status- und Fachgespräche, die zwischen der BGE und dem Landesumweltministerium geführt werden. Die Veröffentlichung der Protokolle dieser Gespräche ist derzeit nicht vorgesehen. Die BGE wird die Unterlagenstruktur aber auf ihrer Homepage veröffentlichen. Stand: März 2021 Die potentiellen Standorte befinden sich im Salz. Derzeit laufen Untersuchungen zur Prüfung der Eignung der Orte für den Bau von Abdichtbauwerken während der Stilllegung. Stand: April 2022 Auch in der ursprünglichen Stilllegungsplanung waren bereits Abdichtungen im Umfeld der Lösungszutrittsstelle Lager H vorgesehen. Diese sollten die Realisierung der Stilllegungsmaßnahmen auch bei einem maßgeblichen Anstieg der Zutrittsrate sicherstellen. Diese Zielstellung existiert nach wie vor. Zusätzlich untersucht die BGE weitere Orte, um im Sinne einer Optimierung den möglichen Zutritt von Lösungen aus dem Lager H in weitere Bereiche des Endlagerbergwerks zu verzögern. Stand: April 2022 Die Erkundung weiterer Standorte dient der Optimierung der ursprünglichen Stilllegungsplanung. Stand: April 2022 Das Lager H ist ein ehemaliger Kalisalzabbau. Seit 1907 gibt es dort einen Lösungszutritt, der vermutlich mit dem Deckgebirge in Verbindung steht. Der Zutritt wurde durch den Bau eines Verschlussbauwerks Anfang des 19. Jahrhunderts stark reduziert. Im Jahr 2021 sind rund 12 Kubikmeter Lösung über das Lager H zugetreten. Die BGE berücksichtigt in ihrem bestehenden Sicherheitskonzept in Bezug auf das Lager H nachfolgende Szenarien: Der Zutritt versiegt, er bleibt bestehen oder wird stärker. Die zusätzlich für den Bereich des Lager H geplanten Streckenabdichtungen dienen der Verzögerung eines Zutritts von Lösungen in weitere Bereiche des Endlagerbergwerks bei einem weiter bestehenden oder sich verstärkenden Lösungszutritt in diesem Bereich. Stand: April 2022 Die Randbedingungen sind an den unterschiedlichen Lokationen anders und damit auch die Funktionen der einzelnen Abdichtungen. Die Abdichtungen beim Lager H müssen aufgrund des bestehenden Lösungszutritts gewährleisten, dass auch im Fall einer zunehmenden Zutrittsrate die Stilllegungsmaßnahmen qualitätsgesichert realisierbar bleiben und somit sehr schnell funktionieren. Sie dienen weiterhin dazu, den Anstieg eines Lösungsdrucks an den anderen Abdichtungslokationen zu verzögern. Die Abdichtungen im Anhydritgestein haben ein anderes Gebirge als Ausgangsgestein und erfordern von daher andere Konstruktionsprinzipien. Die Abdichtungen im Steinsalz zwischen den ehemaligen Abbaukammern Lager B und C können und müssen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt ihre Funktionstüchtigkeit aufbauen. Dafür müssen diese dann aber auch langfristig erhalten bleiben. Stand: April 2022 Das ist richtig. Betriebs- und Langzeitsicherheit sind die beiden funktionalen Anforderungen an die Abdichtungen. Stand: April 2022 Das ist richtig. Der zentrale Baustoff für die neuen Demonstrationsbauwerke ist Magnesiabeton. Stand: April 2022 Im Endlager Morsleben läuft immer noch der Druckversuch zur Überprüfung der Durchlässigkeit des 2011 fertig gestellten Demonstrationsbauwerk für eine Streckenabdichtung im Steinsalz. Parallel dazu laufen keine weiteren Großversuche im Salz. Die BGE bereitet gerade eine Ausschreibung für ein Demonstrationsbauwerk im Steinsalz vor. Das Bauwerk soll außerhalb des Endlagers errichtet werden. Stand: April 2022 Oder können Auftragnehmer*innen die Skizze nach ihrem Wissenstand optimieren? Die Bauwerksskizzen der BGE können durch die Auftragnehmer*innen verändert werden. Die BGE will durch den Forschungsaufruf gezielt auf externes Know-how zurückgreifen, um einen optimierten Bauwerksentwurf zu realisieren. Stand: April 2022 Es sind mehrere Angebote bei der BGE eingegangen. Stand: April 2022 Die beiden Baustoffe unterscheiden sich im Einbringverfahren. Spritzbeton wird lagenweise in einer Stärke von 10 cm gegen die Wand betoniert. Der Massebaustoff wird über eine Bohrung von oben frisch in frisch in das Bauwerk gelassen. Der Spritzbeton hat gegenüber dem Massebeton den Vorteil, dass er beim Abbinden nicht die hohen Temperaturen von über 100 °C entwickelt. Dagegen ist die Herstellung eines Bauwerks aus Spritzbeton deutlich langwieriger. Stand: April 2022 Zum Bau des Demonstrationsbauwerks beim Forschungsvorhaben ist die Verwendung von Massebeton nicht vorgesehen. Das Bauwerk soll aus einer Kombination aus Spritzbeton und Bitumen/Asphalt bestehen. Die BGE klärt noch, ob zur Bestimmung der Eigenschaften dieser beiden Elemente der Bau von einem oder zwei Bauwerken erforderlich ist. Bevor sie eine Entscheidung trifft, wird sie sich noch mit der zukünftigen Auftragnehmer*in für das Demonstrationsbauwerk austauschen. Stand: April 2022 Die BGE ist in der glücklichen Situation, dass sie das am Markt verfügbare Know-how nutzen kann. Von diesen Marktakteuren wurden für den Forschungsaufruf auch die Angebote abgegeben. Stand: April 2022 Am Ende des Projekts wird die BGE alle Rechte an der Realisierung einer Abdichtung haben. Es wird sich am Ende niemand eine goldene Nase daran verdienen, dass die BGE dessen Konzept oder Methode anwendet. Stand: April 2022 Das Demonstrationsbauwerk für die Abdichtung im Anhydrit besteht aus mehreren Segmenten. In einer von der BGE entwickelten Skizze bestehen die äußeren Segmente aus einer Abdichtung aus Magnesiamassebeton. Diese werden von danebenliegenden Bauwerkssegmenten aus Spritzbeton und sogenannten Bitumenschotts ergänzt. Die endgültige Anordnung der Segmente ist noch nicht entschieden. Sie ist abhängig von der geologischen Situation des Bauwerkstandorts. Ein Ziel des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens zum Demonstrationsbauwerk im Anhydrit ist es, Erkenntnisse über die optimale Positionierung der einzelnen Segmente in der Streckenabdichtung im Anhydrit auf dem Ostquerschlag auf der 4. Sohle des Endlagers Morsleben zu erhalten. Stand: April 2022 Die BGE hat durch einen Großversuch die Erkenntnis gewonnen, dass das Konzept eines Abdichtbauwerks gegen langfristigen Quelldruck nicht funktioniert. Daher ist nun klar, dass die Streckenabdichtung im Anhydrit im Ostquerschlag auf der 4. Sohle im Endlager Morsleben aus mehreren Komponenten bestehen muss. Diese gewährleisten, dass die geringe Durchlässigkeit der Abdichtung auch unter den erschwerten Randbedingungen im Anhydrit gegeben ist. Stand: April 2022 Die BGE setzt Spritzbeton bei dem Bau einer Abdichtung im Anhydrit ein. Anhydrit ist chemisch gesehen „Gips ohne Wasser“. Die Kombination aus Anhydrit und Wasser führt dazu, dass sich spröde Strukturen bilden. Wie garantiert die BGE, dass beim Abbinden des Spritzbetons kein Wasser austritt und dieses dann anschließend mit dem Anhydrit reagiert und Gips bildet? Der Spritzbeton wird im sogenannten Trockenspritzverfahren eingebracht. Dadurch ist keine Überschusslösung zu erwarten. Beim Abbinden des Massebaustoffs bildet sich ein Film an Lösung auf der Betonoberfläche. Diese Lösung wird jedoch beim Verfestigen des Baustoffs verbraucht. Es gibt dementsprechend auch hier keine Überschusslösung, die irgendwo hinfließen kann. Stand: April 2022 Welche Prozesse beim Bau einer Streckenabdichtung aus Magnesiamassebeton auftreten, wird die BGE durch die Umsetzung des Demonstrationsbauwerks im Endlager Morsleben herausfinden und analysieren. Aufgrund des Salzgehalts in der Lösung wird keine Vergipsung erwartet. Die BGE erwartet, dass eine Kontaktfestigkeit zwischen dem Anhydrit und dem Magnesiabeton erreicht wird. Stand: April 2022 Der für die Abdichtungen vorgesehene Magnesiabeton ist ein Salzbeton. Das heißt, dass der Beton unter anderem mit Salz angemischt wird. Eine Überschusslösung besteht dadurch immer aus hochkonzentrierter Salzlösung und ist kein Wasser im klassischen Sinne. Aus der Geologie und auch aus der Chemie ist bekannt, dass bei hochkonzentrierten Salzlösungen eine Umwandlung von Anhydrit zu Gips so gut wie gar nicht vorkommt. Die BGE betrachtet bei den Demonstrationsbauwerken ganz genau, ob es überhaupt zu einer Gipsbildung kommt. Stand: April 2022 Die Problematik eine Streckenabdichtung im Anhydritgestein zu errichten, ist erst durch die Entscheidung der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung das Ostfeld für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sowie dem zwischengelagerten Radiumfass zu nutzen, entstanden. Was passiert, wenn sich die Ansätze für eine Streckenabdichtung im Anhydrit als nicht tauglich erweisen? Wird dann der Einlagerungsbereich Ostfeld geräumt oder macht man eine neue Entwicklungsrunde? Die BGE geht auf der Basis der vorliegenden Planungen und Erkenntnisse davon aus, dass sich diese Frage nicht stellen wird. Die BGE wird mit den Demonstrationsbauwerken die Eigenschaften der Bauwerke ermitteln. Anhand dieser Eigenschaften prüft sie welche Auswirkungen auf die Langzeitsicherheitsanalysen zu erwarten sind. Stand: April 2022 Wir (die BGE) müssen Sicherheiten für sehr lange Zeiträume gewährleisten. Wir können für diese Zeiträume keine vollständigen Statistiken erstellen. Um sichere Prognosen erstellen zu können, müssen wir uns daher mit der Frage beschäftigen, wie Ungewissheiten behandelt werden können. Dabei ist das Wort „Ungewissheit“ nicht mit „Unsicherheit“ zu verwechseln. Unsicherheiten sind aber nicht die Folge fehlender Statistiken, sondern zunächst nur Ungewissheiten. Stand: Dezember 2021 Die Analyse der zukünftigen Entwicklungen ist ein gutes Instrument zur Risikoeinschätzung. Diese Analyse wird von der BGE umfassend ausgeführt. Dabei werden sämtliche Ereignisse, die eintreten können – beispielsweise Eiszeit, Gasbildung, Meteoriteneinschlag – aufgelistet und bewertet. So werden mögliche Risiken ermittelt. Zusätzlich werden die geplanten Sicherheitsmaßnahmen ständig nach dem Stand der Technik optimiert – auch wenn das vorgegebene Schutzziel bereits unterschritten wurde. Damit erreicht die BGE einen Puffer: Selbst, wenn eine Barriere ganz oder teilweise versagen sollte, ist dadurch die Langzeitsicherheit des Endlagers insgesamt nicht gefährdet. Zur Ausführung dieser Aufgaben und Analysen sind Personal- und Kompetenzressourcen vorhanden und weiterhin eingeplant. Damit kann die BGE auf mögliche neue Sachverhalte während der Planung stets bedarfsgerecht reagieren. Das Fachwissen der BGE-Expert*innen kommt darüber hinaus projektübergreifend zum Tragen: So werden beispielsweise Erfahrungen, die auf der Asse im ehemaligen Umgang mit Baustoff für Verfüllmaßnahmen gesammelt wurden, auch im Projekt Morsleben berücksichtigt. Stand: Dezember 2021 Die BGE ist mit ihren IT-Sicherheitssystemen sehr gut aufgestellt und verfolgt das Prinzip der Trennung von Systemen. Die BGE hat hohe Anforderungen, die ständig umgesetzt werden. Stand: Dezember 2021 Ja, Vortragsfolien zu den Veranstaltungen werden nach den Veranstaltungen auf der Seite "Wesentliche Unterlagen - Vorträge" zeitnah veröffentlicht. Stand: August 2024 Wir haben in der BGE einen großen Bereich „Technik“ (TEK). Die Kolleg*innen in dieser Abteilung befassen sich mit Sicherheitsanalysen, sowohl im Bereich der Betriebssicherheit und Strahlenschutz, als auch mit der Bewertung der Langzeitsicherheit. Über diese Querschnittsfunktion sind wir projektübergreifend vernetzt und tauschen uns regelmäßig aus. Stand: Dezember 2021 Bei der Beurteilung eines Standorts für ein Endlager für radioaktive Abfälle steht die Sicherheit im Vordergrund. In Bezug auf die in Deutschland vorhandenen bzw. im Bau befindlichen Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bedeutet das: Sofern die Sicherheit und Praktikabilität gewährleistet ist, kann ein solcher Standort nicht ausgeschlossen sein. Einen Unterschied gibt es dazu in Bezug auf die hochradioaktiven Abfälle. Hier ist die Standortauswahl im Standortauswahlgesetz (StandAG) (externer Link) geregelt: Die Auswahl erfolgt in Deutschland auf einer „weißen Landkarte“, um eine Vorauswahl zu vermeiden. Und ganz konkret auf die Frage bezogen: Unter §22 des StandAG (externer Link) sind Ausschlusskriterien vorgegeben. § 22 (3.3) legt fest: Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit sind ein Ausschlusskriterium. Auch alte Bohrungen sind unter Umständen ein Ausschlusskriterium, sofern diese die natürlichen Barrieren eines Standortes, also das Wirtsgestein oder das Hutgestein, beeinträchtigen. Stand: Dezember 2021 Im Südfeld auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben wurden von 1981 bis 1998 in zwei Abbaukammern radioaktive Abfälle verstürzt. Gemäß der Dauerbetriebsgenehmigung ist nach Abschluss der Einlagerung das Resthohlraumvolumen der betreffenden Einlagerungskammer zu verfüllen, diese zu verschließen und abschließend abzudichten. Die Einlagerungskammern im Südfeld wurden mit Braunkohlefilterasche verfüllt. Die Verfüllung dient der Abdeckung der Abfälle mit dem Ziel des Brandschutzes. Die puderartige Asche verhält sich beim Einbringen wie eine Flüssigkeit und dringt in jeden Hohlraum vor. Dabei wird der Sauerstoff von der Asche verdrängt. Die Verfüllung des Resthohlraumvolumens sowie der Verschluss der Einlagerungskammern mit Spezialbeton wurde im Jahr 2019 abgeschlossen. Dazugehörige Meldung: Meldung - 09. Juli 2019: Endlager Morsleben - Letzte Verbindungen zu den Einlagerungskammern im Südfeld verschlossen Stand: März 2021 Die im Endlager gewonnenen geologischen Daten sind lokal auf den Standort Morsleben begrenzt. Die Daten bieten keine weitreichenden geologischen Neuerungen, die das Standortauswahlverfahren maßgeblich beeinflussen könnten. Sie werden genutzt um Ungewissheiten sowie Konservativitäten bei der Stilllegungsplanung abzubauen. Das Gebiet um das Endlager wird zudem bei der Standortauswahl nicht berücksichtigt. Die vergangenen bergbaulichen Tätigkeiten in Morsleben sind ein klares Ausschlusskriterium für den Standort. Stand: März 2021

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