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s/schaft/Schaf/gi

Gehaltene Tiere: Bundesländer, Stichmonat (bis 11/2010), Tierarten

Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung, Viehbestand:Bundesländer, Stichtag, Tierarten

Geschlachtete Tiere, Schlachtmenge: Bundesländer, Monate,Tierarten, Schlachtungsart

Landwirtschaftliche Betriebe mit ökologischem Landbau,Tiere in Betrieben mit ökologischem Landbau, Tiere inökologischer Haltung: Deutschland, Stichtag, Tierarten

Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung, Viehbestand:Deutschland, Stichtag, Tierarten

Geschlachtete Tiere, Schlachtmenge: Deutschland, Monate,Tierarten, Schlachtungsart

Regeln für Rituelles Schlachten

Das islamische Opferfest, Kurban Bayrami (türkisch) bzw. Eid al-Adha (arabisch), findet im Jahr 2024 vom Abend des 15. Juni bis zum 19. Juni statt. Zu diesem Brauch werden in vielen deutschen Schlachthöfen wieder sogenannte rituelle Schlachtungen von Tieren angeboten. Bei der Schlachtung werden Tiere zum Zweck des menschlichen Verzehrs getötet. Nach §4a (1) des Tierschutzgesetzes müssen Tiere in Deutschland hierzu vor dem Beginn des Blutentzugs betäubt worden sein. Beim so genannten Schächten werden Tiere ohne vorherige Betäubung durch einen Kehlschnitt, und damit durch Blutentzug, getötet. Laut Tierschutzgesetz besteht grundsätzlich ein Verbot des Schächtens. Ausnahmen sind zwar in seltenen Fällen möglich, müssen aber in Form einer Ausnahmegenehmigung vom örtlich zuständigen Veterinäramt erlaubt werden. Bislang ist in Nordrhein-Westfalen keine Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten ausgesprochen worden. Bei einer rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind und die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Hierfür wird die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung angewendet. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen mittels Elektrozange. Rinder werden mit einem Bolzenschuss betäubt. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt dann umgehend durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim örtlich zuständigen Veterinäramt rechtzeitig beantragen. Voraussetzungen für die Ausführung eines Kehlschnittes Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeitbetäubung angeboten. Soll der Kehlschnitt von einer nicht am Schlachthof beschäftigten Person - also z.B. durch den Gläubigen selbst oder einen Religionsgelehrten - durchgeführt werden, so ist hierfür ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird vom örtlich zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Teilnahme an einer Schulung erworben und mit einer erfolgreich abgelegten theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen wurden. Da es bisher nur wenige solcher Schulungen gibt, müssen Interessierte sich rechtzeitig um den Erwerb dieser Sachkunde kümmern. zurück

Erhebung über die Viehbestände

Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.

Schlachtungs- und Schlachtgewichtsstatistik

1. Ermittelt werden mit der Schlachtungsstatistik die Schlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) von Rindern, Kälbern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, an denen nach den Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgenommen wurde. 2. Ermittelt werden mit der Schlachtgewichtsstatistik die Schlachtgewichte von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen auf Grund der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung zu erstattenden Meldungen.

Landschaftspflege mit Weidetieren

Eine möglichst kostengünstige Offenhaltung und Pflege der Kulturlandschaft ist in vielen Regionen von maßgeblicher Bedeutung, um Landschaftsbilder, Artenvielfalt und Nutzwert des Grünlands zu erhalten. Landschaftstypen wie Niedermoor- und Heidelandschaften, aber auch durch Magerrasen geprägte Mittelgebirgslandschaften, können vielerorts nur durch Beweidung erhalten werden. Der Film zeigt Beispiele aus verschiedenen Regionen Deutschlands, in denen es gelingt, die Ziele der Kulturlandschaftspflege und die Ansprüche der verschiedenen Weidetierarten (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) aufeinander abzustimmen. Dabei bewegen sich die Tierhalter im Spannungsfeld zwischen ökologischen und ökonomischen Ansprüchen. Es werden sowohl vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderte Erprobungs- und Entwicklungsprojekte (E+E) als auch Beispiele aus der Landschaftspflegepraxis anderer Förderer und der landwirtschaftlichen Tierhaltung vorgestellt. Unter Berücksichtigung interdisziplinärer Erkenntnisse vermittelt der Film eine Lehr- und Entscheidungsgrundlage, um eine Balance zwischen pflegerischem Nutzen für Weidefläche und Landschaft und betriebswirtschaftlichem Erfolg für den Tierhalter zu finden. Er richtet sich damit sowohl an Akteure in der Landschaftspflege als auch an in der Landwirtschaft tätige Weidetierhalter und eine interessierte Öffentlichkeit. Er soll dazu beitragen, die Bedeutung der Weidetiere für den Erhalt einer artenreichen und lebenswerten Kulturlandschaft in Deutschland deutlich zu machen und Perspektiven für die Landschaftspflege mit Weidetieren aufzuzeigen.

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