Im Rahmen der zunehmenden Anstrengungen im Umweltschutz finden bei Maschinen und Anlagen die akustischen Emissionswerte immer staerkere Beachtung. Zum einen fuehren erhoehte Schalleistungen im Arbeitsumfeld zu gesundheitlichen Beschwerden, zum anderen stellen sie ein Mass zur Beurteilung der relativen Guete von Antriebsanlagen dar. Ferner ergibt sich als Nebeneffekt die Moeglichkeit, anhand einer Schallemissionsanalyse im Zeitbereich Maschinenschaeden voraussagen bzw. verhindern zu koennen. Um diese Diagnostik anwenden zu koennen, sind zunaechst Erkenntnisse ueber die Entstehung des Schalls bei unterschiedlichen Parametern notwendig. Im Rahmen des vorliegenden Projektes sollen mit praktischen Untersuchungen an einem Verspannpruefstand diese Erkenntnisse an einem Getriebe bei dynamischer Betriebsweise gefunden werden.
Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-7.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m sowie einer Nennleistung von 7.200 kW in Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren, Flur 7, Flurstück 20 (WEA 05)
Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich Standorteignung, Schall und Luftrecht für die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162-7.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m sowie einer Nennleistung von 7.200 kW in Bad Wünnenberg, Gemarkung Haaren, Flur 17, Flurstück 55 (WEA 03)
Ziel: Schalldaemmende Wandelemente (wie Trennwaende und Raumteiler, ferner Kapselungen von lauten Maschinen, sowie Fensterelemente, bestehend aus Fenster, Tuer, Luefter, Rollkasten) mit einem preiswerten Schalldaemmwert, das heisst optimales dB/Preis-Verhaeltnis. Der Nachteil der handelsueblichen Elemente ist ihr hoher Preis, ferner keine Abstimmung zwischen den Teilelementen, so dass 'schwache' und 'starke' Elemente nebeneinander eingesetzt werden. Die Fahrerkabinen von LKW und Baumaschinen sind nicht ausreichend vom Motor und Getriebe schallisoliert. Vorliegende Ergebnisse: Preiswerter Schallschutz mit neuen Rolladen-Fenster-Elementen.
Im Schallmessraum sollen die Einzelgeraeusche eines aufgeladenen Dieselmotors mit dem Ziel der Geraeuschminderung bestimmt werden.
Die Firma Windpark Leuthen GmbH & Co. KG beantragt den Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) am Standort 03116 Drebkau OT Siewisch und Leuthen (Windpark Leuthen), auf den Grundstücken in der Gemarkung Siewisch, Flur 4, Flurstücke 216, 270 und in der Gemarkung Leuthen, Flur 4, Flurstücke 191, 190, 192, 193. Es handelt sich dabei um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben der Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). In einem Vorbescheidsverfahren nach § 9 Absatz 1a BImSchG erfolgt eine behördliche Prüfung des Vorhabens nur bezüglich der konkret gestellten Vorbescheidsfrage. Die Vorbescheidsfragen betreffen die Standorte und die Genehmigungsvoraussetzungen zu den Immissionen durch Schall und Schatten. Nach § 29 Absatz 1 Satz 1 UVPG hat sich in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheids die Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken und abschließend auf die Umweltauswirkungen, die Gegenstand der Teilzulassung sind. Gemäß § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens zu Schall und Schatten durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben, bezogen auf die Teilzulassung, keine UVP-Pflicht besteht.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Erforschung einer materialreduzierten Baukeramik für nichttragende Innenwände mit niedrigem Anteil 'grauer Energie' und stark vermindertem CO2-Fußabdruck. 'Graue Energie' ist als die zur Herstellung eines Produktes aufgewendete Energie definiert. Im Projekt LightCer (Akronym für leichte Keramik) wird durch den hohen Einsatz von mehr als 60 % Baustoff-Rezyklaten in Verbindung mit einer ungefähr 50-%igen Absenkung der Materialrohdichte, die zur Herstellung des neuen Bauproduktes benötigte Energie, um mindestens 30 % zum konventionellen Ziegelprodukt abgesenkt. Die damit einhergehende Einsparung von 30 % Primärenergie aus fossilem Erdgas würde damit zwar symptomatisch einhergehen, allerdings geht der Projektansatz weit darüber hinaus, in dem durch die Elektrifizierung der beiden Hauptverfahrensschritte von Trocknung und Brand mit Hilfe von Mikrowellentechnologie der komplette Verzicht auf den fossilen Energieträger Erdgas verwirklicht und somit der Primärenergiegehalt auf nahezu null gesenkt wird. Neben dem Key Performance Indicator (KPI) der Energieeffizienz sieht Schlagmann einen weiteren in der Reduktion der Treibhausgasemissionen, de facto CO2-Emissionen. Mit der Prämisse der Zurverfügungstellung von regenerativ erzeugtem Strom wird die neue Baukeramik einen einmalig niedrigen CO2-Fußabdruck aufweisen. Vor Projektende stehen Demonstratoren zur Verfügung, die auf ihre bauphysikalischen Gesamteigenschaften wie Statik im Sinne der Eigenlastabtragung, sowie Standsicherheit, aber auch Wärme und Schall geprüft werden. Zur weiteren Verwertung der Forschungsergebnisse wird im Anschluss ein Demonstrationsprojekt mit Bau einer Pilot-Anlage angestrebt, wo die anvisierten Prototypen in signifikanter Zahl für Musterbaustellen bereitgestellt und anschließend auf ihre Praxistauglichkeit untersucht werden.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Erforschung einer materialreduzierten Baukeramik für nichttragende Innenwände mit niedrigem Anteil 'grauer Energie' und stark vermindertem CO2-Fußabdruck. 'Graue Energie' ist als die zur Herstellung eines Produktes aufgewendete Energie definiert. Im Projekt LightCer (Akronym für leichte Keramik) wird durch den hohen Einsatz von mehr als 60 % Baustoff-Rezyklaten in Verbindung mit einer ungefähr 50-%igen Absenkung der Materialrohdichte, die zur Herstellung des neuen Bauproduktes benötigte Energie, um mindestens 30 % zum konventionellen Ziegelprodukt abgesenkt. Die damit einhergehende Einsparung von 30 % Primärenergie aus fossilem Erdgas würde damit zwar symptomatisch einhergehen, allerdings geht der Projektansatz weit darüber hinaus, in dem durch die Elektrifizierung der beiden Hauptverfahrensschritte von Trocknung und Brand mit Hilfe von Mikrowellentechnologie der komplette Verzicht auf den fossilen Energieträger Erdgas verwirklicht und somit der Primärenergiegehalt auf nahezu null gesenkt wird. Neben dem Key Performance Indicator (KPI) der Energieeffizienz sieht Schlagmann einen weiteren in der Reduktion der Treibhausgasemissionen, de facto CO2-Emissionen. Mit der Prämisse der Zurverfügungstellung von regenerativ erzeugtem Strom wird die neue Baukeramik einen einmalig niedrigen CO2-Fußabdruck aufweisen. Vor Projektende stehen Demonstratoren zur Verfügung, die auf ihre bauphysikalischen Gesamteigenschaften wie Statik im Sinne der Eigenlastabtragung, sowie Standsicherheit, aber auch Wärme und Schall geprüft werden. Zur weiteren Verwertung der Forschungsergebnisse wird im Anschluss ein Demonstrationsprojekt mit Bau einer Pilot-Anlage angestrebt, wo die anvisierten Prototypen in signifikanter Zahl für Musterbaustellen bereitgestellt und anschließend auf ihre Praxistauglichkeit untersucht werden.
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