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Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen 1992

Der Beurteilungspegel wurde für die ausgewählten Flächen berechnet und mit einer 5 dB(A)-Stufung in der Karte farbig dargestellt. Als Quelle für die Lärmbelastung wurde ausschließlich der Kfz- und Straßenbahnverkehr des Hauptverkehrsstraßennetzes herangezogen. Andere Geräuschquellen, wie der Verkehr des Nebenstraßennetzes, der Schienenverkehr der S-Bahn, der U-Bahn und der Bundesbahn, der Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe, wurden nicht berücksichtigt. Der in der Karte dargestellte Beurteilungspegel wurde für den Kfz-Verkehr nach den “Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen” (RLS-90) und für den Straßenbahnverkehr nach der “Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen” (Schall 03) bestimmt. Für die Berechnung des Beurteilungspegels wurden die Mittelungspegel für Kraftfahrzeuge und Straßenbahnen addiert. Dabei ging der Straßenbahnlärm vollständig in die Berechnung ein. Der Abschlag in Höhe von 5 dB(A) für Schienenwege (“Schienenbonus”), wie er in einigen Richtlinien und Normen enthalten ist, wird auf Straßenbahngeräusche im innerstädtischen Bereich nicht angewendet. Anfahr- und Bremsvorgänge von Fahrzeugen an ampelgeregelten Straßenkreuzungen fanden durch einen abstandsabhängigen Zuschlag von bis zu 3 dB(A) Eingang in die Berechnung des Beurteilungspegels. Die Berechnungen erfolgten für die mittlere Ohrhöhe eines stehenden Menschen (etwa 1,6 m) unter Berücksichtigung großräumig wirkender Abschirmungen, wie Straßenrandbebauungen, Lärmschutzwänden oder langgezogenen Erdhügeln. Für eine liegende Person können kleinräumig wirksame Abschirmungen und erhöhte Bodendämpfungen um bis zu 10 dB(A) geringere Lärmbelastungen zur Folge haben. Grundlage der Berechnungen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke gemittelt über alle Tage eines Jahres. Daneben erfolgt zusätzlich eine tageszeitliche Mittelung für die Zeit von 6.00 – 22.00 Uhr zur Bestimmung des Beurteilungspegels/Tag. Der Beurteilungspegel stellt somit einen Ganzjahres-Mittelwert für die Tageszeit von 6.00 – 22.00 Uhr dar. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen können wegen allgemein verminderter Verkehrsströme geringere Lärmbelastungen auftreten, als dies in der Karte dargestellt ist. Straßen, die überwiegend dem Ausflugsverkehr dienen, können sonn- und feiertags allerdings auch höhere Lärmbelastungen aufweisen. Aufgrund der Nichtberücksichtigung des Nebenstraßennetzes (hierfür existieren keine Daten aus Verkehrszählungen) kann es – insbesondere in den dargestellten Bereichen geringer Verlärmung (weniger als 45dB(A)) – partiell zu wesentlichen Abweichungen des berechneten Beurteilungspegels von der tatsächlichen Lärmbelastung kommen. Zur Erläuterung ist in der Abbildung 3 der entfernungsabhängige Beurteilungspegel in Ohrhöhe an einer langen, geraden Straße bei freier Schallausbreitung für unterschiedliche durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken dargestellt. Die Darstellung bezieht auch sehr schwach befahrene (DTV = 1 000 Kfz/24 h) und stärker befahrene (DTV = 10 000 Kfz/24 h) Straßen des bei der Kartenerstellung nicht berücksichtigten Nebenstraßennetzes mit ein. Bei einem Verkehrsaufkommen von 1 000 Kfz/24h liegt der Beurteilungspegel in 10 m Abstand bei ca. 57 dB(A) und in gut 50 m Entfernung bei ca. 46 dB(A). Dies bedeutet, dass wegen der in der Karte vorgenommenen Generalisierung auch die Berücksichtigung von Nebenstraßen mit einem DTV von weniger als 1 000 Kfz/24h keine andere Einstufung der Parkanlage zur Folge hätte. Anders sieht dies bei den typischen Nebenstraßen aus, die in der Regel stärker befahren sind. Bei einem Verkehrsaufkommen von 10 000 Kfz/24h treten in den benachbarten Grünanlagen bereits weitreichende Belastungen durch Lärm auf. Hier beträgt der Beurteilungspegel in 50 m Entfernung noch 56 dB(A), eine Einbeziehung dieser Nebenstraße hätte eine veränderte Darstellung der belasteten Bereiche der angrenzenden Grünfläche in der Karte zur Folge. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass der Lärm dieser Nebenstraßen etwa 50 – 250 m in die Grünflächen hineinwirkt und dort einen Beurteilungspegel von ca. 45-50 dB(A) verursacht. Kleinräumig wirksame Abschirmungen (z.B. hinter Rotunden oder kleinen Erdaufschüttungen) können partiell geringere Beurteilungspegel auslösen als in der Karte angegeben. Diese geringeren Beurteilungspegel können ebenso wie hohe Beurteilungspegel in direkter Straßennähe im vorliegenden Maßstab nicht dargestellt werden. Der Maßstab erlaubt eine farbliche Auflösung von minimal 50 m. Deshalb beschreibt der in den Karten unmittelbar an der Straße angegebene Farbwert den Beurteilungspegel in 50 m Abstand von der Straße. Im Fußgängerbereich des Straßenraumes können die Beurteilungspegel deshalb bis zu 10 dB(A) über den in der Karte angegebenen Werten liegen. Das der Berechnung des Lärms in den Freiflächen zugrundeliegende Hauptverkehrsstraßennetz mit den berechneten Beurteilungspegeln ist in der Karte gesondert hervorgehoben. Der mittlere Beurteilungspegel der Straßen ist der über beide Straßenseiten gemittelte Beurteilungspegel an der Bebauungskante. Bei Straßenabschnitten ohne beidseitige Bebauung wurde der Pegel am Straßenrand dargestellt. Die Werte dienen hier lediglich zur Orientierung der für die Berechnung des Lärms in den Freiflächen zugrundeliegenden Straßenabschnitte und deren Schallpegel. Eine differenziertere und aktuellere Darstellung des Lärms an der Bebauung findet sich in der Karte 07.02 (SenStadtUm). Zusätzlich sind in der Karte die Lärmschutzbereiche der Flughäfen gekennzeichnet. Zur dargestellten Lärmbelastung der Freiflächen durch den Kfz-Verkehr kommt in den betroffenen Bereichen die Belastung durch den Flugverkehr hinzu. Eine einfache Addition der beiden Lärmquellen ist jedoch nicht zulässig. Für die Flughäfen Gatow und Tempelhof wurden bisher keine Fluglärmschutzzonen ermittelt. Die dargestellten Schutzzonen des Flughafens Schönefeld haben vorläufigen Charakter und sind noch nicht festgeschrieben (vgl. Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 1994). Dagegen ist der Lärmschutzbereich des Flughafens Tegel mittels einer Verordnung rechtlich verbindlich definiert.

Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen 1992

Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 1994: UTECON Fluglärmgutachten Flughafen Schönefeld in : Regionales Strukturkonzept Umland Flughafen Schönefeld im Auftrage des Landkreises Königs Wusterhausen. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Studie zur ökologischen und stadtverträglichen Belastbarkeit der Berliner Innenstadt durch den Kfz-Verkehr, Arbeitshefte Umweltverträglicher Stadtverkehr 4, Berlin. Umweltbundesamt (Hrsg.) 1993: Umweltdaten kurzgefaßt, Berlin. Gesetze Der Bundesminister für Verkehr 1990: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Bonn. DIN 18005 Beiblatt 1 zu Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Mai 1987. DIN 45645: Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen, April 1977. Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Schall 03 -, Information der Deutschen Bundesbahn, Bundesbahn-Zentralamt, München. Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flughafen Berlin-Tegel vom 4. Juni 1976 (GVBl S. 1242). Karten SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 07.02 Straßenverkehrslärm an der Straßenrandbebauung, 1 : 50 000, Berlin, in Vorbereitung.

Strategische Lärmkarten 2007

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) – (BGBl. III 2129-8) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005, BGBl. I S. 1865. Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31996L0061 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.bmuv.de/gesetz/richtlinie-2002-49-eg-ueber-die-bewertung-und-bekaempfung-von-umgebungslaerm Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. Datenerfassungssystem DES 06/2005: Ist-Stand 2004; übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. Deutschen Flugsicherung DFS: E-Mail vom 28.11.2006 von Herrn Robert Ertler (Robert.Ertler@dfs.de), Abteilung CC/FLL 25: Flugbewegungen Flughafen Tegel im Jahr 2005: Verteilung der Bewegungen einzelner Flugzeugtypen auf die Start- und Landebahnen. Übergeben durch Berliner Flughäfen, Herrn Rolf-Rainer Schenk, Bevollmächtigter für Verkehrsfragen/Prokurist. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 112. Sitzung der LAI vom 7. bis 8. September 2006. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.) 2005: “Wohngebäude und Wohnungen in Berlin am 31. Dezember 2004 (F II 4 j 2004) (Best.-Nr.270.6), Berliner Statistik – Veröffentlichungen im September 2005 (30.10.05). Wölfel Meßsysteme: Software GmbH + Co. KG, IMMI 6.1 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) : bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – VBEB: vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Internet: www.intergraph.com/istationssk/default.asp Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2005: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 07.02. Straßenverkehrslärm, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2004/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2006: Umweltatlas Berlin, digitale Ausgabe, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2005/karten/artikel.1010689.php

Strategische Lärmkarten 2012

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2015) Datenerfassungssystem DESTXL2011_VBUF vom 16.03.2011; Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 05.11.2012. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011. Richtlinie 96/61/EG des Rates: vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Download: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1996L0061:20060224:DE:PDF (Zugriff am 23.03.2015) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie (Zugriff am 04.05.2021) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 23.03.2015) Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990. TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme: Beurteilung und Bewertung von Gesamtlärm (Gesamtlärmstudie), TÜV-Bericht Download: pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/52616-Gesamtlärmstudie._Bearbeitung__TÜV_Immissionsschutz_und_Energiesysteme_GmbH__Köln_im_Auftrag_der_Lan.pdf (Zugriff am 04.05.2021) Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 23.03.2015) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB): vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Wölfel Meßsysteme: IMMI 2012 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 06.02.2018) Wölfel Meßsysteme: IMMI 2014 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 06.02.2018) WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH + Co. KG 2011: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (2010). WÖLFEL Meßsysteme Software GmbH + Co. KG 2012: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vorhersehbare Lärmsituation 2015 – Flughafen BER). Links DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz (Zugriff am 13.04.2023) Fa. Intergraph: Website mit Produktbeschreibung. Internet: www.intergraph.com/ (Zugriff am 23.03.2015) Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html (Zugriff am 23.03.2015) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Faltblätter und Broschüren Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/produkte/produkte-faltbrosch.asp (Zugriff am 23.03.2015) Eisenbahn-Bundesamt: Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 06.02.2018) Karten SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2008: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2008, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2007, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2011: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2010/karten/artikel.1010460.php SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2011: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2011, Karte 07.01. Verkehrsmengen, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2009/karten/artikel.978524.php

Strategische Lärmkarten 2017

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf ” (Zugriff am 21.08.2017) Datenerfassungssystem 2017_01_23_QSI_TXL_2015_VBUF: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011. Personenbeförderungsgesetz (PBefG): neugefasst durch Bekanntmachung vom 08.08.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.7.2017 I 2808. Download: www.gesetze-im-internet.de/pbefg/PBefG.pdf (Zugriff 11.09.2017) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Download: www.bmub.bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/rl_umgebungslaerm.pdf (Zugriff am 21.08.2017) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates: vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung). Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1541686811384&rid=1 (Zugriff am 07.11.2018) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Download: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 21.08.2017) Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990, zuletzt geändert am 18.12.2014. 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Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 21.08.2017) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB): vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. 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Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_vms_detailnetz_wms_spatial@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017)

Strategische Lärmkarten 2022

Quellen des Gutachtens Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D) 2021: bekanntgemacht im Bundesanzeiger, BAnz AT 05.10.2021 B4. Internet: www.bundesanzeiger.de/pub/publication/teyTn4WxHbuoizURwIz?0 (Zugriff am 23.02.2023) Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) 2021: bekanntgemacht im Bundesanzeiger, BAnz AT 05.10.2021 B4 Internet: www.bundesanzeiger.de/pub/publication/teyTn4WxHbuoizURwIz?0 (Zugriff am 23.02.2023) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist. 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Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32015L0996 (Zugriff am 23.02.2023) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 13.03.2023) Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2022: Erarbeitung von Methoden und Strategien zur Optimierung der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, Bearbeitung durch Wölfel Engineering GmbH + Co. KG und SoundPLAN GmbH. Internet: slub.qucosa.de/api/qucosa%3A80332/attachment/ATT-0/ (Zugriff am 09.03.2023) SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). 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Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 23.02.2023) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2022: Umgebungslärmkartierung des Flughafens Berlin Brandenburg (EDDB), 30.06.2022 im Auftrag des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, Brandenburg Download: mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Laermkartierung-EDDB-Bericht-Laermkarten.pdf (Zugriff am 09.03.2023) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2023: Umgebungslärmkartierung Ballungsraum Berlin 2022 gemäß EG-ULR, 30.06.2022 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/laermkartierung_berlin_2022_projektbericht.pdf (Zugriff: 02.04.2022) Wölfel Engineering GmbH + Co. KG 2023a: IMMI 30: „IMMI“ Release 20221111, Programm zur Schallimmissionsprognose, geprüft auf Konformität gemäß den QSI-Formblättern zu VDI 2714:1988-01, VDI 2720 Blatt1:1997-03, DIN ISO 9613-2:1999-10, Schall 03:1990/2015, RLS 90:1990 und gemäß TEST-20 der BAST für RLS-19:201 Internet: www.immi.eu/ (Zugriff am 09.03.2023) Eisenbahn-Bundesamt (EBA): Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 23.02.2023) Umweltbundesamt (UBA): Internet: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/umgebungslaermrichtlinie (Zugriff am 23.02.2023) SenSBW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin, Karte 07.01 Verkehrsmengen DTV 2019, 1 : 50.000, Berlin. Internet: www.berlin.de/umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2019/zusammenfassung/ SenSW (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017: Umweltatlas Berlin, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2017, 1:50.000, Berlin. 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Straßenverkehrslärm 1993

Die Berechnung der Lärmemissions- und -immissionsdaten wurde nach den ”Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90” im Rahmen eines Gutachtens vorgenommen. In die Berechnung der Lärmbelastung gehen u. a. Fahrgeschwindigkeit, LKW-Anteil, Oberflächen und Beschaffenheit der Fahrbahnen (ein Fahrzeug verursacht auf einer Asphaltdecke ca. 5 dB weniger Lärm als auf Kopfsteinpflaster), die Entfernungen zwischen Fahrbahn und Gebäuden (Entfernungsverdopplung bedeutet Pegelminderung um 3 dB), Höhe und Art der Straßenrandbebauung (offene / geschlossene Bebauung) sowie Reflexionsbedingungen ein. Die Lärmbelastung durch den Straßenbahnverkehr wurde nach der Berechnungsvorschrift Schall 03 ermittelt. Entsprechend wurde bei der Bildung des Mittelungspegels ein Abschlag von 5 dB(A) (Schienenbonus) berücksichtigt. Obwohl in ihren Beiträgen einzeln erfaßt, sind in der Karte Kfz- und Straßenbahnlärm als Gesamtbelastung dargestellt. Die Länge des gesamten Berliner Straßennetzes beträgt rund 5.200 km. Davon gehören 1.228 km, also etwa ein Viertel, zum übergeordneten Straßennetz. 1.150 km des Hauptnetzes (das entspricht 2.300 km Straßenseiten) wurden in rund 7.000 Straßenabschnitte aufgeteilt und die verkehrlichen und schalltechnisch relevanten Parameter aufgenommen. Für die bebauten Straßenabschnitte (insgesamt 1.800 km Straßenseiten) wurden die erhaltenen Ergebnisse in der Karte dargestellt. Für die Straßenabschnitte ohne Randbebauung wurde die Lärmimmission im Normabstand von 25 m berechnet, aber in der Karte nicht dargestellt, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die zugrunde liegenden Daten (u. a. Kfz – Belegungen, LKW – Anteile, Nahverkehrspläne, Art und Zustand des Straßenbelages topographische und bauliche Angaben) sind zusammen mit allen akustischen Informationen in einer Datenbank abgelegt und über ein geographisches Informationssystem für eine breitgefächerte Nutzung abrufbar. Die Lärmkarte selber enthält dabei zwangsläufig nur einen Teil der vorhandenen Daten. So ist es z.B. bei dem Maßstab 1 : 50.000 nicht möglich, den Einfluß von Lichtsignalanlagen, der für die Bildung des Beurteilungspegels notwendig ist, korrekt darzustellen. Entsprechend RLS 90 wären bis zu einem Abstand von 100 m Zuschläge von 1 bis 3 dB vorzusehen. Man erhält dann den Beurteilungspegel, für den die o. g. Richt- bzw. Grenzwerte gelten. In den übrigen Bereichen ist der Beurteilungspegel gleich dem dargestellten Mittelungspegel. Nicht berücksichtigt sind in der Karte auch Geräuschanteile von kreuzenden Nebenstraßen. Für konkrete Standorte, z. B. für Bau- oder Planungsvorhaben, lassen sich diese Korrekturen auch nachträglich anbringen. Detaillierte Auskünfte und Informationen können dazu im Referat V B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie eingeholt werden. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig. Die in der Lärmkarte dargestellten Pegelklassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) geben die Lärmimmission in 3,5 m Höhe vor den vom Straßenverkehrslärm betroffenen Gebäudefassaden in einem für den jeweils betrachteten Straßenabschnitt repräsentativen Abstand zwischen Gebäudefassade und nächstgelegener Fahrspurachse wieder. Außerdem sind die Einerstellen der gerundeten Mittelungspegel neben den Straßenabschnitten als Ziffern dargestellt. In einigen Bereichen, in denen sich viele Straßenabschnitte konzentrieren, mußte aus Gründen der Übersichtlichkeit auf einige Ziffern verzichtet werden. Die Straßenverkehrslärmimmissionen der Karte beziehen sich auf den Tag (6 00 – 22 00 Uhr) und die Nacht (22 00 – 6 00 Uhr). Die Pegel liegen etwa 10 dB unter den Tageswerten, in einigen Fällen ist die Differenz aber auch deutlich geringer.

Straßenverkehrslärm / Schienenverkehrslärm 2004

Straßenverkehrslärm Das gesamte Berliner Straßennetz umfasst ca. 5.140 km. Für 1.302 km davon werden Verkehrslärmpegel ausgewiesen (in der Regel Hauptverkehrsstraßen, im Innenstadtbereich alle Straßen mit Tempo 50, vollständiges Straßenbahnnetz). Die Verkehrslärmkarte Hauptnetzstraßen enthält berechnete Mittelungspegel für den Tag- (6.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr). Die Berechnungen wurden nach einer bundesweit geltenden technischen Richtlinie, der RLS 90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990) vorgenommen. Geltende Grenz-, Richt- und Orientierungswerte zielen auf einen Vergleich mit Beurteilungspegeln , die nach der RLS-90 berechnet wurden. Aus den in der Verkehrslärmkarte ausgewiesenen Mittelungspegeln erhält man durch Addition von Zuschlägen, mit denen Brems- und Anfahrgeräusche im Nahbereich von Lichtsignalanlagen berücksichtigt werden, den Beurteilungspegel. Diese Zuschläge sind folgendermaßen zu vergeben: bei einer Entfernung von bis zu 40 m +3 dB, bei einer Entfernung von über 40 bis zu 70 m +2 dB und bei einer Entfernung von über 70 m bis zu 100 m +1 dB. Grundlage der Berechnungen ist die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) eines Streckenabschnittes. Dieser Wert, der 1998 auf der Basis von umfangreichen Verkehrszählungen (siehe auch Karte 07.01 Verkehrsmengen (Ausgabe 2001)) ermittelt wurde, berücksichtigt die jahreszeitlich bedingten Schwankungen und den Einfluss von Wochenenden und Feiertagen auf das mittlere Verkehrsaufkommen. Hierbei wird auch der für die Lärmberechnung wichtige Anteil des LKW-Verkehrs am Gesamtverkehr ermittelt; die Anzahl der Busse des ÖPNV wurde aufgrund des Winterfahrplanes 2001 der BVG einbezogen. Weitere Größen, welche die Höhe des Mittelungspegels beeinflussen sind u.a.: Abstand der Gebäude von der Straße, Art der Bebauung (offen, geschlossen), Höhe und Art der Fassade (glatt, gegliedert) von Gebäuden, Anzahl der Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Art und Zustand der Fahrbahnoberfläche, eventuell vorhandene Lärmschutzeinrichtungen (Wände, Wälle), Lage der Straße in einem Einschnitt oder auf einer Böschung. Die Bebauungsparameter wurden der “Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin, Stand 2001” (ALK) entnommen; die fahrbahnbezogenen Parameter – wie z.B. die Art der Fahrbahnoberfläche, Anzahl verfügbare Fahrspuren, zulässige Höchstgeschwindigkeit – wurden im Herbst 2003 durch Abfahren des gesamten Netzes aktualisiert. Um die genannten Parameter möglichst genau erfassen zu können, wurde das 1.302 km lange untersuchte Hauptnetz in 7.494 Abschnitte aufgeteilt. Eine weitere wichtige aufgenommene Größe ist der Bebauungsabstand. An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung – Mittelachse der Straße berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB). In die Straßenverkehrslärmkarte wurde auch das vollständige Straßenbahnnetz mit aufgenommen. Auf der Basis des Winterfahrplanes 2001 (einschließlich Betriebsfahrten) wurde nach der SCHALL 03 (Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm) der Beurteilungspegel allein durch Straßenbahnverkehr berechnet. Entsprechend den Vorgaben der SCHALL 03 wurde vom Mittelungspegel der Straßenbahnen der “Schienenbonus” in Höhe von 5 dB abgezogen und so der Beurteilungspegel ermittelt. Der Schienenbonus ist wegen der gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geringeren Lästigkeit des Schienenverkehrs zu vergeben. Bei der Berechnung werden u. a. die Bebauungssituation sowie die Art des Gleiskörpers (z. B Schotterbett oder straßenbündiger Verlauf) berücksichtigt, nicht jedoch Besonderheiten einzelner Typen von Straßenbahnzügen (Tatrabahnen, Niederflurbahnen, …). Ebenso wie für den Kraftfahrzeugverkehr werden für jede Streckenabschnittsseite Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet. Für Straßenabschnitte, die von Kraftfahrzeug- und Straßenbahnlärm betroffen sind, wird in der Karte der Summenpegel dargestellt. Neben den Pegeln an der Randbebauung wird insbesondere für planerische Zwecke ein normierter Mittelungspegel (Kfz) bzw. Beurteilungspegel (Straßenbahn) in 25 m Entfernung von der jeweils äußeren rechten Fahrspur angegeben. Eventuell vorhandene reflektierende Bebauung wird bei der Berechnung dieses Pegels nicht mit berücksichtigt. Soll mit einem der Datei entnommenen Beurteilungspegel nach der DIN 4109 die erforderliche resultierende Luftschalldämmung von Außenbauteilen bestimmt werden (u. a. zum Dimensionieren von Fenstern), so erhält man aus dem Beurteilungspegel plus einem Zuschlag von 3 dB den dafür benötigten “maßgeblichen Außenlärmpegel”. Für die Präsentation der Karte im Internet wurden die Straßenabschnitte des Zählnetzes den straßenzugewandten Blockseiten der digitalen Karte 1:5000 (Digk 5) zugeordnet. Stärker abgewinkelte Blockecken an Straßenkreuzungen wurden nur dann zugeordnet, wenn eine eindeutige Zuweisung einer Straßenseite möglich war. Schienenverkehrslärm Die Schienenverkehrslärmkarte umfasst das 246 km lange oberirdische Netz von Fernbahn , S-Bahn und U-Bahn (teilweise gemeinsamer Trassenverlauf). Bahnhofsbereiche, Güterumschlagsflächen und Schienenkreuze blieben auf Grund von Besonderheiten, die das Berechnungsmodell nicht erfasst, unberücksichtigt. Berechnungsgrundlage sind Betriebsdaten der Deutschen Bahn AG und der BVG auf dem Stand des Winterfahrplanes 2003/2004. Die Beurteilungspegel an der nächstgelegenen Bebauung wurden nach der SCHALL 03 , der bundesweit verbindlichen Berechnungsvorschrift für Schienenverkehrslärm, ermittelt. Zur möglichst genauen Aufnahme der Ausgangsdaten für die Berechnung wurde das Netz in 1.586 Abschnitte geteilt und alle benötigten Werte (Anzahl Züge pro Zugart, Geschwindigkeiten, Art und Abstände der Bebauung, Art des Gleiskörpers, Brücken, Krümmungsradius von Kurven, …) abschnittsseitenbezogen erfasst. Der Beurteilungspegel beinhaltet (ebenso wie bei der Straßenbahn) den nach SCHALL 03 zu vergebenden Schienenbonus (Abzug in Höhe von 5 dB wegen der verminderten Störwirkung von Schienenverkehr im Vergleich zum Kraftfahrzeugverkehr). An Streckenabschnitten mit vor- und rückspringender Bebauung wurden die Pegel in der Regel für den an der jeweiligen Abschnittsseite am häufigsten vorkommenden Abstand Bebauung – Mittelachse der Gleise berechnet. Bei Gebäuden mit einem deutlich abweichenden Abstand muss für den in der Datei angegebenen Pegel eine Entfernungskorrektur vorgenommen werden (Faustregel: Verdopplung/Halbierung des Abstandes entspricht Abzug/Zuschlag von 3 dB). Neben dem Gesamtbeurteilungspegel für den Tag- bzw. Nachtzeitraum an der Bebauung der jeweiligen Abschnittsseite wurde für planerische Zwecke ein normierter Beurteilungspegel in 25 m Entfernung vom jeweils äußeren rechten Gleis (ohne Berücksichtigung von Bebauung) berechnet. Nutzung der Datenanzeige in der Lärmkarte Die Lärmkarten selber enthalten in ihrem kartographischen Teil zwangsläufig nur einen Teil der vorhandenen Daten. So ist es z.B. bei dem Maßstab 1 : 50.000 nicht möglich, den Einfluss von Lichtsignalanlagen, der für die Bildung des Beurteilungspegels notwendig ist, korrekt darzustellen. Entsprechend RLS 90 wären bis zu einem Abstand von 100 m Zuschläge von 1 bis 3 dB vorzusehen. Man erhält dann den Beurteilungspegel, für den die o. g. Richt- bzw. Grenzwerte gelten. In den übrigen Bereichen ist der Beurteilungspegel gleich dem dargestellten Mittelungspegel . Die in der Lärmkarte dargestellten Pegelklassen mit einer Klassenbreite von 5 dB(A) geben die Lärmimmission in 3,5 m Höhe vor den vom Straßenverkehrslärm betroffenen Gebäudefassaden in einem für den jeweils betrachteten Straßenabschnitt repräsentativen Abstand zwischen Gebäudefassade und nächstgelegener Fahrspurachse wieder. In der vorliegenden Neufassung der Lärmkarten wurde jedoch über die Erweiterung der Datenanzeige eine Möglichkeit geschaffen, auch detaillierte Informationen zum ausgewählten Abschnitt zu bekommen. Dies umfasst neben der Schlüsselnummer des Abschnittes, über die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weitere Auskünfte aus dem Verkehrslärmkataster zugeordnet werden können, u.a. noch folgende Parameter für den Bereich Straßenverkehr: Kennung des Stadtbezirkes, in dem der Abschnitt liegt, Straßenname, zugeordneter Statistischer Block, DTV KFZ und LKW, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt Anzahl BVG-Busse Tag und Nacht, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, Anzahl Straßenbahnen Tag und Nacht, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, Abstand Straßenmittellinie – Bebauung rechts Abstand Straßenmittellinie – Bebauung links Abstand Straßenbahnmittelachse -Bebauung rechts Abstand Straßenbahnmittelachse -Bebauung links Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, 25m Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt und Anzahl der betroffenen Anwohner für den Bereich Schienenverkehr : Name des Bahnhofes für Abschnitte, die einem Bahnhof entsprechen, Auf der Strecke von…., Auf der Strecke nach….., Kennung des Stadtbezirkes, in dem der Abschnitt liegt, Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt, 25m Gesamtmittelungspegel a. d. Bebauung, jeweils rechte und linke Straßenseite getrennt Die Angaben rechts und links beziehen sich auf die streckenbezogene Beurteilungsrichtung, diese wird in der Karte 07.02 Ausgabe 2005 durch die Anbindung an die betroffenen Blöcke und in der Karte 07.04 Ausgabe 2005 durch die Pfeilsymbole in der Karte berücksichtigt. Die Angabe des 25m-Beurteilungspegels bezieht sich auf einen Immissionsort in standardisierter Entfernung von der Mittellinie der Straße/Schienenstrecke und soll insbesondere in Bereichen, in denen keine Randbebauung vorhanden ist, eine Beurteilung der Lärmsituation erlauben. Hinweis Die angegebenen Lärmpegel stellen eine allgemeine Information über die Verkehrslärmbelastung eines Straßenabschnittes dar. Falls Sie verbindliche Einzelauskünfte bzw. weitere Daten zur Verkehrslärmbelastung benötigen, wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige Referat IX D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Diese Auskünfte sind jedoch entsprechend der Umweltgebührenordnung kostenpflichtig .

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