UBA-Studie identifiziert Verkehr und Freizeitaktivitäten als häufige Lärmquellen Der Alltag gibt den Kindern permanent etwas auf die Ohren. Untersuchungen des Umweltbundesamtes (UBA) zur Lärmexposition und zu Lärmwirkungen bei 1.048 Kindern im Alter von acht bis 14 Jahren zeigen: Jedes achte Kind weist eine auffällige Minderung der Hörfähigkeit auf. Jedes sechste Kind wohnt an stark befahrenen Haupt- oder Durchgangsstraßen, wobei bei fast zwei Dritteln davon das Kinderzimmer zur Straße ausgerichtet ist. Letztere Gruppe hatte andeutungsweise im Mittel einen leicht erhöhten Blutdruck. Jedes sechste der 11- bis 14-jährigen Kinder fühlt sich tags und jedes zwölfte nachts durch Straßenverkehrslärm belästigt. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus sind insgesamt stärker betroffen. „Wir sollten uns bewusst werden, dass wir in einer zu lauten Welt leben. Lärm ist ein Stressfaktor für Erwachsene wie auch für Kinder. Hohe Schallpegel führen zu Gehörschäden, die sich über das gesamte Leben hinweg summieren. Deshalb müssen wir besonders Kinder und Jugendliche vor Lärm schützen”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Die Daten stammen aus dem Kinder-Umwelt-Survey, einer vom UBA zwischen 2003 bis 2006 durchgeführten repräsentativen Studie zur Umweltbelastung der Kinder in Deutschland. Dazu wurde im Teilprojekt „Lärm” ein „Screening-Hörtest” bei den Kindern gemacht und der Blutdruck gemessen. Hinzu kamen Befragungen nach potenziell Gehör gefährdenden Freizeitgewohnheiten, Gehörsymptomen und der Belästigung durch Umweltlärm. Mit Hilfe des Fragebogens und einer kurzzeitigen orientierenden Schallpegelmessung bestimmten die UBA-Fachleute die Belastung der Wohnung durch Straßenverkehrslärm. Die Erhebungen liefern in erster Linie eine Zustandsbeschreibung der Belastungssituation der Kinder auf äußere und verhaltensbedingte Lärmexpositionen und potenzielle Lärmwirkungen. Die Ergebnisse sind nun differenziert nach Alter, Geschlecht, sozialer Schichtzugehörigkeit, Migrantenstatus, Größe der Gemeinde und Gebietszugehörigkeit (Ost- und Westdeutschland) ausgewertet worden. Demnach weisen 12,8 Prozent der Kinder bei hohen und mittleren Tönen (Frequenzbereich 1-6 kHz) eine auffällige Hörminderung von mehr als 20 Dezibel (dB) auf mindestens einem Ohr auf. Betrachtet man nur die Tonhöhen, bei denen sich lärmbedingte Hörverluste vornehmlich zeigen (Frequenzbereich 4-6 kHz), so sind es 10,6 Prozent. Jungen hören bei diesen Testtönen schlechter als Mädchen. 11,4 Prozent der Kinder berichten über vorübergehende Ohrgeräusche (Tinnitus) nach dem Hören lauter Musik. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Fragebogenangaben zur Benutzung von Musikabspielgeräten mit Kopfhörern (etwa MP3-Player) und der Hörfähigkeit wurde bei den noch jungen Kindern jedoch nicht festgestellt. 44,6 Prozent der 8- bis 10-Jährigen und 70,3 Prozent der 11- bis 14-Jährigen hören Musik mit solchen Geräten. Bei letzterer Altersgruppe beträgt die durchschnittliche Hördauer eine halbe Stunde pro Tag; fünf Prozent von ihnen hören immerhin täglich mindestens zwei Stunden Musik über Kopfhörer. 23,5 Prozent der Gerätebenutzer geben an, die Musik laut zu hören, wobei 11,4 Prozent von ihnen den Lautstärkeregler immer am oberen Anschlag haben. Kinder mit niedrigem Sozialstatus benutzen die Geräte länger und hören lauter. 16,5 Prozent der Kinder wohnen an stark befahrenen Haupt- oder Durchgangsstraßen. Bei Familien mit niedrigem Sozialstatus ist das häufiger der Fall. Insgesamt ist das Kinderzimmer bei rund der Hälfte der Kinder (47,7 Prozent) zur Straße hin ausgerichtet; bei Kindern mit Wohnungen an lauten Straßen jedoch häufiger (61 Prozent). Von den 8- bis 10-Jährigen fühlen sich 7,3 Prozent tags und 6,8 Prozent nachts durch Straßenverkehrslärm belästigt. Bei den 11- bis 14-Jährigen liegen die Anteile etwas höher (16,4 und 7,9 Prozent). Im Vergleich zu repräsentativen Untersuchungen bei Erwachsenen sind die Kinder insgesamt jedoch weniger durch Straßenverkehrslärm belästigt. Der Kinder-Umwelt-Survey (KUS) ist ein Teilprojekt des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) des Robert Koch-Instituts.
Die Durchführung der Feldarbeit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist abgeschlossen. Über drei Viertel der zufällig ausgewählten 3- bis 17-Jährigen und ihre Eltern nahmen am GerES-Basisprogramm mit Befragungen sowie Morgenurin- und Trinkwasserprobenahmen teil. Bei Unterkollektiven erfolgten ergänzende Untersuchungsmodule: Vollblut- und Plasmaproben; Messungen ultrafeiner Partikel und des Feinstaubs ( PM2,5 ); Schallpegelmessungen; Hausstaub- und Innenraumluftproben. Dem Bericht sind die Ergebnisse und eine Bewertung der Feldarbeit zu entnehmen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2018.
Die Durchführung der Feldarbeit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist abgeschlossen. Über drei Viertel der zufällig ausgewählten 3- bis 17-Jährigen und ihre Eltern nahmen am GerES-Basisprogramm mit Befragungen sowie Morgenurin- und Trinkwasserprobenahmen teil. Bei Unterkollektiven erfolgten ergänzende Untersuchungsmodule: Vollblut- und Plasmaproben; Messungen ultrafeiner Partikel und des Feinstaubs (PM2,5); Schallpegelmessungen; Hausstaub- und Innenraumluftproben. Dem Bericht sind die Ergebnisse und eine Bewertung der Feldarbeit zu entnehmen.
Moderne Windenergieanlagen erzeugen in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit ein Betriebsgeräusch, das am ehesten an Rauschen erinnert. Dafür verantwortlich sind besonders die am Ende der Rotorblätter entstehenden Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen an Kanten, Spalten und Verstrebungen. Lärmimmissionen von Windenergieanlagen sind nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie dem begleitenden Regelwerk zu beurteilen. Im Allgemeinen liegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die schutzwürdige Nachbarschaft vor, wenn die Beurteilungspegel der Lärmimmissionen die in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Abhängig von der Gebietsnutzung gelten unterschiedliche Immissionsrichtwerte (siehe Tabelle). Dabei kommen in fast allen Fällen die strengeren Nachtrichtwerte zum Tragen. Bei Windparks müssen alle Windenergieanlagen bei der Beurteilung mit einbezogen werden. Der Immissionsrichtwert darf auch bei maximaler Anlagenauslastung (Nennleistung) nicht überschritten werden. Außerdem ist die Vorbelastung durch andere technische Anlagen oder Gewerbebetriebe zu berücksichtigen. Immissionsrichtwert tags in [dB(A)] Immissionsrichtwert nachts in [dB(A)] Bevor eine Windenergieanlage immissionsschutzrechtlich genehmigt werden kann, muss eine Schallimmissionsprognose vorgelegt werden. Bei der Immissionsprognose wird der lauteste Betriebszustand zu Grunde gelegt. In eine solche Prognose gehen als wichtigste Parameter die Nabenhöhe und der (maximale) Schallleistungspegel der einzelnen Windenergieanlagen ein. In den folgenden vier Beispielen wurden eine Nabenhöhe von 137 Metern und ein Schallleistungspegel von 105 dB(A) verwendet. Die farbigen Linien sind Kurven gleicher Lautstärke und werden als „Isophone" bezeichnet. Außerhalb der einzelnen Isophonen wird der jeweilige Immissionsrichtwert sicher unterschritten. Im ersten Beispiel mit einer Windenergieanlage wird der Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet von 40 dB(A) in einem Abstand von mehr als 550 m sicher unterschritten. Hinweis: Die Schallausbreitungsberechnungen wurden nach dem Interimsverfahren durchgeführt. Dabei wurden Zuschläge für Unsicherheiten der Serienstreuung, der Vermessung und der Prognose nicht berücksichtigt. Alle angegebenen Abstände sind auf 10 m gerundet. Schallimmissionsprognose für eine einzelne Windenergieanlage: Schallimmissionsprognose für einen Windpark aus drei Windenergieanlagen im Dreieck: Schallimmissionsprognose für einen Windpark aus drei Windenergieanlagen in Reihe: Schallimmissionsprognose für einen Windpark aus fünf Windenergieanlagen: Nach Errichtung von Windenergieanlagen können Schallpegelmessungen durchgeführt werden, z. B. um die Einhaltung der prognostizierten Werte und des genehmigungskonformen Betriebs zu überprüfen. Der "Leitfaden zu Schallpegelmessungen an Windenergieanlagen" der LUBW enthält hierzu weiterführende Informationen.
Leitfaden zu Schallpegelmessungen an Windenergieanlagen Planung, Überwachung und Plausibilitätsprüfung AUFTRAGGEBERLUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Referat Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz HERAUSGEBERLUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe www.lubw.baden-wuerttemberg.de BEARBEITUNGReferat Technischer Arbeitsschutz, Lärmschutz Dominic Kaiser, Kai Jänke E-Mail: windenergie@lubw.bwl.de AUFTRAGNEHMERKÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG Oliver Bunk, Matthias Humpohl Bauphysik und Immissionen, Fachbereich Windenergie Telefon: 05971 / 9710 - 31 / - 78 E-Mail: rheine@koetter-consulting.com STANDNovember 2021 Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet. EINLEITUNG5 1SCHALLEMISSIONEN VON WINDENERGIEANLAGEN6 1.1Stand der Windenergie aus akustischer Sicht6 1.1.1Herstellerangaben6 1.1.2Einfachvermessungen6 1.1.3Mehrfachvermessungen7 Aktuelle Normen und Vorschriften7 1.2.1Technische Richtlinie TR 1 Rev. 187 1.2.2Technische Richtlinie TR 1 Rev. 197 1.2.3Unterschiede TR 1 Rev. 18 und Rev. 197 1.2.4Anwendung von TR 1 Rev. 18 oder TR 1 Rev. 199 1.2.5TA Lärm9 1.2 2SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ IM GENEHMIGUNGSVERFAHREN10 2.1Prüfung Schallimmissionsprognose10 2.2Entwicklung der Nebenbestimmungen Schall10 2.2.111 Messtechnische Überprüfung 3SCHALLTECHNISCHE MESSUNG12 3.1Messkonzept12 3.1.1Emissionsmessung und Immissionsmessung, Vor- und Nachteile12 3.1.2Vorgehensweise bei der Prüfung13 3.2 Messbericht13 3.2.1Prüfung Emissionsmessung nach FGW TR 1 Rev. 1814 3.2.2Prüfung Messbericht Emissionsmessung nach FGW TR 1 Rev. 1914 3.2.3Prüfung Messbericht Immissionsmessung nach TA Lärm15 3.3Vergleich von Messergebnissen und genehmigten Immissionswerten16 4LITERATUR17 4.1Normen und Richtlinien17 4.2Fachstudien und Literatur17
Grundsätzlich bestehen zur Ermittlung von Geräuschen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen sind das Messungen und zum anderen Prognosen. Wie Geräuschimmissionen zu ermitteln sind, ist im Detail im Anhang A der TA-Lärm geregelt. Für die Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen sind der Beurteilungspegel und einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen maßgebend. Diese müssen die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort unterschreiten. Die Grundlage der Beurteilung von Geräuschimmissionen bildet der Beurteilungspegel L r . Dieser wird in Anlehnung an die DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996, nach der Gleichung (1) gebildet. In diesen Wert gehen Einwirkzeiten und Zuschläge für besondere Störwirkung wie Impuls- und Tonhaltigkeit als auch Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ein. Er wird nach der nachfolgenden Gleichung berechnet. mit T j Teilzeit j N Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit T j C met meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe September 1997, Gleichung (6) K T,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.2 (Prognose) oder A.3.3.5 (Messung) in der Teilzeit T j K I,j Zuschlag für Impulshaltigkeit nach den Nummern A.2.5.3 (Prognose) oder A.3.3.6 (Messung) in der Teilzeit T j K R,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nummer 6.5 in der Teilzeit T j Nicht nur eine Dauerbeschallung, sondern auch einzelne Geräuschspitzen z.B. ein Knall, können erheblich belästigend sein. Daher gibt es ergänzend zu den Anforderungen an die Beurteilungspegel auch Anforderungen an den Spitzenpegel. Dies ist der höchste von der Anlage verursachte Pegel, in der Regel mit einer sehr kurzen Einwirkdauer. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen außen und 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Bei Flächen die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, ist der maßgebliche Immissionsort an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Ist die zu beurteilende Anlage baulich mit schutzbedürftigen Räumen verbunden ist der am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum der maßgebliche Immissionsort. Diese Konstellation tritt auch bei einer Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung durch tieffrequente Geräusche auf. Dies gilt auch bei einer Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung durch tieffrequente Geräusche. Geräusche, die beispielsweise von einer Kreissäge (Tonhaltigkeit), einer Lautsprecherdurchsage bzw. Musik (Informationshaltigkeit) sowie dem Hämmern (Impulshaltigkeit) ausgehen, verursachen eine erhöhte Störwirkung. Die Kreissäge kennzeichnet sich durch einen unangenehm hohen Ton. Durch die Durchsagen und die Musik wird man ungewollt dazu gezwungen, zuzuhören. Das ständige Durchbrechen ruhiger Phasen durch das Hämmern verursacht eine erhöhte Störwirkung. Diese zusätzlichen Störwirkungen werden durch Zuschläge berücksichtigt. Darüber hinaus werden Geräuscheinwirkungen werktags zwischen 6:00- und 7:00 Uhr und in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 6:00 und 9:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und zwischen 20:00 und 22:00 Uhr in Wohn- und Kurgebieten als besonders störend eingestuft. Diese Zeiten werden mit einem Zuschlag von K R = 6dB beaufschlagt. Zuschläge für die Ton- und Informationshaltigkeit sowie für die Impulshaltigkeit von Geräuschen, werden nach dem subjektiven Höreindruck des Sachverständigen vergeben. Der Zuschlag für die Ton- und Informationshaltigkeit K T beträgt, entweder 0 dB, 3 dB oder 6 dB. Der Zuschlag für die Impulshaltigkeit wird aus der Differenz K i = L AFTeq - L Aeq berechnet, sofern der Sachverständige das Geräusch als impulshaltig einstuft. Für Schallpegelmessungen dürfen nur geeichte Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1994 bzw. der DIN EN 60804, Ausgabe Mai 1994 und geeichte Schallpegelmesseinrichtungen (z. B. Mikrofone) im Sinne des Abschnitts 3 der Anlage 21 zur Eichordnung, eingesetzt werden. Messwertarten Bei Schallmessungen nach der TA-Lärm wird in der Regel die Frequenzbewertung A und die Zeitbewertung F nach DIN EN 60651, Ausgabe Mai 1994, verwendet. Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen sind der L Aeq , L AFmax , L AFTeq , und der L AF95 zu ermitteln. L Aeq Der Mittelungspegel L Aeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus dem zeitlichen Verlauf des Schalldruckpegels oder mit Hilfe von Schallpegelmessern nach DIN EN 60804, Ausgabe Mai 1994, gebildete zeitliche Mittelwert des Schalldruckpegels. Dient als Grundlage für die Berechnung des Beurteilungspegels. L AFmax Durch ein Einzelereigniss hervorgerufener Maximalwert des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Dient zur Beurteilung von Geräuschspitzen L AFTeq Der Taktmaximalpegel L AFT (t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels L AF (t) während der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt 5 Sekunden. Der Taktmaximal-Mittelungspegel L AFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel. Für die Ermittlung des Zuschlags für die Impulshaltigkeit K i = L AFTeq - L Aeq L AF95 Perzentilpegel während 95 % der Messzeit wurde der Pegel erreicht oder überschritten, beschreibt den Hintergrundpegel in der Messperiode Zur Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche Durchführung der Messungen Für die Durchführung der Messungen sind die Bestimmungen der DIN 45645-1, Ausgabe Juli 1996, Abschnitte 6.2 bis 6.5 zu beachten. Bei der Messung müssen alle Geräuscheinwirkungen erfasst werden, die wesentliche Beiträge zur Schallimmission liefern. Bei Abständen zwischen maßgeblichem Immissionsort und der verursachenden Anlage größer 200 m sind die Messungen in der Regel bei Mitwind durchzuführen. Grundsätzlich können die Messungen auch an Ersatzimmissionsorten oder direkt am Emittenten durchgeführt werden. Zur Beurteilung müssen die Messwerte dann auf den maßgeblichen Immissionsort gemäß ISO 9613-2 umgerechnet werden. Bei einer Immissionsprognose sind alle Schallquellen der Anlage einschließlich der maßgeblichen Transport- und Verkehrsvorgänge auf dem Betriebsgrundstück der Anlage zu berücksichtigen. Wenn zu erwarten ist, dass kurzzeitige Geräuschspitzen von der Anlage auftreten können, sind auch deren Pegel zu berechnen. Die Genauigkeit der Immissionsprognose hängt wesentlich von der Zuverlässigkeit der Eingabedaten ab. Diese sind deshalb stets kritisch zu prüfen. Die Schalleistungspegel sollen möglichst nach einem Messverfahren der Genauigkeitsklasse 2 oder 1 bestimmt worden sein. Falls die Umrechnung in Schalleistungspegel möglich ist, können auch Schalldruckpegel in bestimmten Abständen herangezogen werden. Die Schallausbreitungsrechnung erfolgt nach den Regelungen der DIN ISO 9613-2.
Das Projekt "Schalldämmung und Schallabsorption von Schirmen, die nicht nach ZTV-Lsw 88 und DIN EN 1793 geprüft werden können" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Bauphysik durchgeführt. Für Schallschirme mit strukturierter Oberfläche gibt es zurzeit kein allgemein anerkanntes Verfahren zur Messung der Schallabsorption. Das in der ZTV-Lsw 88 beschriebene Prüfverfahren, das Messungen im Halsraum vorsieht, gilt nicht für Erd- und Steilwälle. Außerdem ist die Anwendung des Hallraumverfahrens nach DIN EN 1793-1 ausdrücklich auf ebene Absorber schränkt. Die EU förderte deshalb das Projekt ADRIENNE zur Entwicklung eines entsprechenden Messverfahrens, das im Labor und in situ einsetzbar ist. Mit dieser Arbeit wurde die Anwendbarkeit des Adrienne-Verfahrens bei Lärmschutzeinrichtungen mit strukturierter Oberfläche praktisch erprobt. Außerdem waren Aussagen über die Anwendbarkeit von Ergebnissen der Nahfeldmessungen auf die Pegeländerung im Fernfeld zu erbringen. - Es zeigte sich, dass das Adrienne-Verfahren als Kontrollverfahren bei größeren Messabständen u.a. wegen mangelnder zeitlicher Invarianz des Schallübertragungsweges nicht anwendbar ist. Eine Alternative zur Kontrolle der Adrienne-Ergebnisse wurde entwickelt, die jedoch trotz viel versprechender Ansätze nicht zur Anwendungsreife gebracht werden konnte. - Das Adrienne-Verfahren stellt für stark strukturierte Wände nach derzeitigem Erkenntnisstand keine uneingeschränkt geeignete Messmethode dar, so dass von einer Übernahme dieses Verfahrens in die Neuausgabe der ZTV-Lsw abgeraten wird. Gleiches gilt auch für die Einführung als verbindliche europäische Messnorm in EN 1793-5.
Das Projekt "SLAT NOISE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl für Strömungslehre und Aerodynamisches Institut durchgeführt. Das Vorhaben ist Teil des Verbundes FREQUENZ. Grundlegendes Ziel des beantragten Vorhabens ist die anwendungsbasierte Validierung eines numerischen Verfahrens, mit dem bezüglich des Slatlärms der Mechanismus der Lärmentstehung analysiert und die Schallabstrahlung vorhergesagt werden kann. Dabei wird ein hybrider Ansatz verwendet, in dem das strömungsmechanische und das akustische Feld separat voneinander berechnet werden, um die deutlichen Unterschiede in den jeweiligen charakteristischen Längenskalen in der Gitterauflösung berücksichtigen zu können Das LES/CAA Verfahren wird zur Untersuchung der Geräuschemission von Slatgeometrien verwendet, wobei der Schwerpunkt auf der Analyse des direkten Slatlärms liegen wird, der durch die Wechselwirkung zwischen Turbulenz, Hinterkante und Spaltströmung hervorgerufen wird. Darüber hinaus soll der Lärmmechanismus, der einerseits durch aus dem Cove-Bereich abfließende Wirbel und andererseits variierende Wirbelgeometrien bedingt ist, analysiert werden. Das langfristige Ziel liegt in der Anwendung der numerischen Methode zur Geräuschanalyse von Umströmungslärmkonfigurationen, um die gewonnenen Erkenntnisse in einen Design-to-Low-Noise Entwurf einfließen lassen zu können.
Das Projekt "Teilvorhaben: Schrey & Veit GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schrey & Veit GmbH durchgeführt. Ziel des DEUFRAKO-Forschungsvorhabens STARDAMP ist, ein Werkzeug zu erarbeiten, dass effizient Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle bewertet. Damit kann die Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit von Dämpfern für Rad und Schiene zur Minderung des Rollgeräuschs besser bewertet werden und somit größtenteils auf kostspielige und zeitaufwändige Feldversuche verzichtet werden. Auch für die nicht-akustischen Eigenschaften werden allgemein anwendbare Bewertungsverfahren aufgestellt (Systemverträglichkeit etc.). Prüfverfahren, Labortests und Software werden umfangreich dokumentiert und stehen allen interessierten Endnutzern nach Projektabschluss zur Verfügung. Die Schrey & Veit GmbH wird die Anforderungen aus Herstellersicht mit in das Forschungsvorhaben einbringen. Sie wird Versuche an Rad- und Schienenabsorbern im eigenen Versuchslabor durchführen und beteiligt sich darüber hinaus an der Organisation und Definition der Messanweisungen im Rahmen des Round-Robin Test, beispielsweise im Rahmen der Prüfstandsversuche des Projektpartners Deutsche Bahn AG. Darüber hinaus ist der Antragsteller für die Ausarbeitung der labortechnischen Versuchsreihen und der daran angepassten Messvorschriften mitverantwortlich.
Das Projekt "Messung der Luftschalldaemmung von Fenster in Aussenwaenden am Bau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Durch genauere Festlegung der Randbedingungen sollen die Unterschiede der Messergebnisse zwischen den Messungen im Laboratorium und am Bau verringert werden. Damit soll die Voraussetzung fuer die Verminderung der in den derzeitigen 'Richtlinien zum Schutz gegen Aussenlaerm' zulaessigen Differenz von RW = 5 dB bei der Nachmessung der Schalldaemmung eines Fensters am Bau geschaffen werden. Zu diesem Zweck sind systematische Untersuchungen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderung an den verwendeten Lautsprecher und auf die Erfassung des Schallpegels vor dem Fenster vorgesehen. Die Untersuchungen sollen groesstenteils im Laboratorium durchgefuehrt werden. Ferner sind Vergleichsmessungen am Bau vorgesehen.
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