Elektrische Schaltanlagen unterliegen den Regelungen der Verordnung (EU) 2024/573. In Abhängigkeit von der Füllmenge und Konstruktion bestehen Anforderungen zur Dichtheitskontrolle, Führung von Aufzeichnungen und Zertifizierung des Personals. Die am 11. März 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase enthält verschiedene neue Regelungen und Verbote zu Schaltanlagen. Dieses Factsheet gibt einen Überblick über komplexen Regelungen. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Die E DIS Netz GmbH (EDIS) beabsichtigt, das bestehende 110/20-kV-Umspannwerk (UW) in Storkow an der Kummersdorfer Straße 6 zurückzubauen und durch ein neues UW Storkow Nord zu ersetzen. Das neue UW Storkow Nord soll auf derzeitig genutzten Ackerflächen außerhalb der Ortslage Storkow errichtet werden. Die alte, bestehende Schaltanlage des UW Storkow wird zurückgebaut. Die EDIS sichert damit die langfristige Aufnahme für Erneuerbare Energien und löst das alte Umspannwerk zustandsbedingt ab. Der Neubau des UW Storkow Nord soll Ende III. Quartal 2022 beginnen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme ist für Beginn des III. Quartals 2023 vorgesehen. Zum Anschluss des neuen UW ist geplant, den vorhandenen Tragmast 32S gegen einen neuen Endmast mit gleicher Nummerierung zu ersetzen. Die ca. 82 m lange Anbindung des UW Storkow Nord erfolgt kurz vor der Inbetriebnahme des neuen UW durch die Schwenkung der beiden Freileitungssysteme vom neuen Endmast 32S zur neuen Schaltanlage im UW Storkow Nord. Anschließend werden die beiden bestehenden Maste 33S und 34S inkl. der Seile und Gründungen zurückgebaut.
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft die Errichtung und den Betrieb einer Erdgashochdruckleitung durch die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG (GKL). Die Regierung von Schwaben hat mit Bescheid vom 04.12.2018 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Gasturbinenkraftwerks Leipheim auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 369/49 und 369/55 Gemarkung Bubesheim erteilt. Das Gasturbinenkraftwerk Leipheim soll als besonderes netztechnisches Betriebsmittel betrieben werden, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten. Für den Betrieb des Kraftwerks ist es erforderlich, dieses an das bestehende Ferngashochdruckleitungsnetz anzuschließen. Das Vorhaben beginnt am Standort des Gasturbinenkraftwerks im westlichen Teil der Fl.-Nr. 1764/17 Gemarkung Leipheim (Übergabepunkt). Nach Querung einer noch zu realisierenden Straße auf dem Kraftwerksgelände verläuft die mit einer Gesamtlänge von ca. 6,2 km geplante Erdgasleitung parallel zu dieser Straße nach Osten. In diesem Bereich soll eine Molchstation errichtet werden. Anschließend führt die Leitung zusammen mit der ebenfalls zur Genehmigung beantragten 380-kV-Erdkabelanschlussleitung des Gasturbinenkraftwerks in südlicher Richtung bis zur Kreisstraße GZ 4, die mittels eines HD-Bohrverfahrens gequert wird. In Parallelführung mit der Stromleitung folgt sie der Kreisstraße in östlicher Richtung, bis sie auf die bestehende Leitung Aalen – Unterpfaffenhofen der Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH (FBG) trifft. Nach deren Querung in offener Bauweise führt sie, weiterhin gebündelt mit der geplanten Erdkabelleitung, auf der östlichen Seite der Produktenpipeline der FBG auf landwirtschaftlich genutzten Flächen südwärts bis zur BAB 8. Diese quert sie mittels eines HD-Bohr-Pressverfahrens annähernd rechtwinklig. Anschließend kreuzt sie bepflanzte Ausgleichsflächen und eine Wiesenfläche, die zum Bubesheimer Bach hinunterführt. Dieser wird in offener Bauweise gequert. Nach Durchörterung der Staatsstraße ST 2020 in einem geschlossenen HD-Bohr-Pressverfahren verläuft die Gasleitung immer noch parallel mit der geplanten 380-kV-Stromleitung und der Produktenleitung der FBG, welche nachfolgend gekreuzt werden, entlang eines ebenfalls gekreuzten Wirtschaftswegs südwärts auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Vor dem Erreichen der Kreisstraße GZ 5 endet die Parallelführung mit der geplanten 380-kV-Erdkabelanschlussleitung im Bereich der im Verfahren zur Genehmigung des Stromanschlusses des Gasturbinenkraftwerks Leipheim beantragten Schaltanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1748, 1749 und 1750, Gemarkung Bubesheim. Die verfahrensgegenständliche Erdgashochdruckleitung folgt weiterhin dem Wirtschaftsweg parallel in einem Abstand von ca. 8,4 m südwärts bis zur Kreisstraße GZ 5. Diese quert sie in geschlossener Bauweise mittels eines Bohr-Pressverfahrens. Nördlich der GZ 5 ist auf dem Flurstück 1245 Gemarkung Großkötz die Errichtung des Rohrlagerplatzes geplant. Nach Querung der GZ 5 folgt die beantragte Gasleitung zusammen mit der FBG einem Wirtschaftsweg südwärts über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Bereich der Kreuzung mit der bayernets GmbH Leitung UA DN 400, PN 67,5 verlässt sie die Parallelführung mit der FBG, folgt jedoch dem Wirtschaftsweg weiter südwärts bis zum Anbindepunkt an die CEL-Gashochdruckleitung (DN 450, PN60) der bayernets GmbH. Der Anschluss an die CEL-Gashochdruckleitung erfolgt südlich der 110-kV-Freileitung der Lechwerke Vertrieb GmbH und nördlich der Ortslage Rieden an der Kötz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 666 Gemarkung Rieden an der Kötz. Am Anschlusspunkt soll eine Molchstation errichtet werden. Die Planfeststellung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung und Betrieb einer Gashochdruckleitung zum Transport von Erdgas mit einem Leitungsdurchmesser DN 500 (508 mm) und einem maximal zulässigen Betriebsdruck von PN 70 bar; Mitverlegt werden die für den sicheren Leitungsbetrieb erforderlichen Steuer- und Kommunikationskabel (Lichtwellenleiter) incl. Leerrohr; Rohrüberdeckung 1,50 m (Rohrgraben mit einer Tiefe von 2,0 m bis 2,5 m); Für den Bau der Erdgasleitung wird temporär ein Regelarbeitsstreifen von 22,5 m Breite benötigt, in Waldbereichen 17,0 m. Der dauerhaft erforderliche Schutzbereich für die Leitung beträgt 10,0 m (5,0 m beiderseits der Rohrachse), dabei beläuft sich der baumfrei zu haltende Streifen auf 5,5 m (2,5 m beiderseits der Rohraußenkante); Kathodischer Korrosionsschutz; Kennzeichnung der Leitung an der Erdoberfläche durch gelbe Markierungspfähle mit Hinweistafeln - Errichtung und Betrieb einer Molchstation auf Fl.-Nr. 1764/17 Gemarkung Leipheim (Flächenbedarf ca. 350 m²) incl. Abzweigarmaturenstation, Zu-fahrt und Umzäunung - Errichtung und Betrieb einer Molchstation auf Fl.-Nr. 666 Gemarkung Rieden an der Kötz (Flächenbedarf ca. 1.000 m²) incl. Abzweigarmaturenstation, Zufahrt und Umzäunung - Temporäre Einrichtung eines Rohrlagerplatzes während der Durchführung der Baumaßnahme auf Fl.-Nr. 1245 Gemarkung Großkötz (Flächenbedarf ca. 1.650 m²).
Mit dem Ausbau des Chemiestandortes der BASF Schwarzheide GmbH zur Produktion von Batteriechemikalien wird lt. Antragsunterlage eine Erweiterung und Modernisierung des 110-kV-Stromnetzes des Standortes erforderlich. Diese umfasst u.a. den Neubau einer 110-kV Schaltanlage und deren leitungstechnische Anbindung. Aus diesem Grund plant die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH (Mitnetz Strom) Anpassungen in ihrem Leitungsnetz. Die Baumaßnahme umfasst den Rückbau Mast 78 und 79 der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Großräschen - Schwarzheide, BI. 6828 und den Neubau von Mast 78n und 79n (als Abzweigmasten), den Neubau Mast 83n im Bereich des UW Schwarzheide, Verlegung eines 2-systemigen 110-kV-Kabels zwischen dem neuen Umspannwerk BASF und dem UW Schwarzheide (Biehlener Weg) und die Verlegung von mehreren 110-kV-Kabeln zum geplanten Trafo-Standort.
Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 29 und 30/2019 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Bergleute betonieren Flächen auf der 2. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben im Bereich des Haltepunkts des Förderkorbs (Füllort). Die betonierten Flächen werden für die Erneuerung von Toren, die die Frischluftversorgung im Bergwerk steuern ( Wettertore ), benötigt. Mitarbeiter der Abteilung "Verfüllbetrieb" erproben auf der 4. Ebene der Schachtanlage Bartensleben (Einlagerungsbereich Südfeld, Kontrollbereich) die Funktionsfähigkeit eines Sammelbeckens (Pumpensumpf) für radioaktive Flüssigkeiten im Dekontaminationsraum . Bergleute setzen in der Schachtröhre Bartensleben Holzbalken instand. Die Holzbalken dienen als Führungsschienen (Spurlatten) für den Förderkorb. Ein Auftragnehmer verlegt vorhandene Erdkabel auf dem übertägigen Betriebsgelände von Schacht Bartensleben, um Platz für ein neues Gebäude zu schaffen. Die Kabel verbinden einen Teil des Endlagers mit dem öffentlichen Stromnetz. Meldepflichtige Ereignisse Betriebsstörungen oder Störfälle bis zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) in Verbindung mit der Meldeordnung des ERAM. Am 18. Juli werden auf dem übertägigen Betriebsgelände der Schachtanlage Bartensleben vorhandene Erdkabel umverlegt. Die von einem Auftragnehmer eingesetzte Bohranlage hat ein Leck, geringe Mengen Hydraulikflüssigkeit treten aus. Die ausgetretene Flüssigkeit wird unverzüglich aufgefangen, das mit Hydraulikflüssigkeit verunreinigte Erdreich abgetragen und fachgerecht entsorgt. Der Auftragnehmer leitet die Reparatur der Bohranlage ein. Eine N-Meldung (Normalmeldung mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) geht fristgerecht an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Einblick Aufgenommen im August 2019 Das Bild zeigt eine aus zwei Blöcken bestehende 20 Kilovolt Schaltanlage auf dem übertägigen Gelände der Schachtanlage Bartensleben. Die Schaltanlage ist ein zentrales Element für die Stromversorgung des Endlagers Morsleben, insbesondere der Schachtanlage Bartensleben. Die gesamte Stromversorgung ist so aufgebaut, dass die Energie bei Bedarf jeden Arbeitsort im Endlager erreichen kann. Auch den Ausfall eines Versorgungskabels kann das elektrische System durch seinen Aufbau überbrücken. Die Schachtanlage Bartensleben ist über zwei unabhängige Erdkabel an das Netz zur regionalen Stromversorgung (Mittelspannungsnetz mit einer Spannung von 20 Kilovolt) angeschlossen. Diese führen von einer Verteilerstation des örtlichen Netzbetreibers auf das Betriebsgelände. Die Kabel enden in einer 20 Kilovolt Schaltanlage in der Nähe des Förderturms. Die Schaltanlage versorgt vier Transformatoren, die die Spannung von 20 Kilovolt in 6 Kilovolt und 0,4 Kilovolt umwandeln. Die Spannung von 6 Kilovolt wird für den Betrieb der Schachtförderanlage und die Energieversorgung unter Tage genutzt. Die Spannung mit 0,4 Kilovolt wird für die Versorgung der weiteren übertägigen Anlagen genutzt. Die Stromversorgung der Grube ist durch drei Kabel sichergestellt, die in der Schachtröhre des Schachtes Bartensleben verlaufen. Eines der Kabel dient ausschließlich der Reserve. Unter Tage verteilen zwei 6 Kilovolt Schaltanlagen den Strom, den sie zuvor auf die benötigte Spannung umgewandelt haben. Mobile Verteilerstationen können für die Versorgung von Orten genutzt werden, für die keine dauerhafte Stromversorgung eingerichtet wurde. Schacht Marie besitzt einen separaten Anschluss an das Stromnetz. Der Strom wird ähnlich dem System auf Schacht Bartensleben umgewandelt und verteilt. Im Falle eines Stromausfalls im regionalen Versorgungnetz kann Strom über eine mobile Ersatzstromanlage , ähnlich einem Notstromaggregat, erzeugt werden. Die Anlage erzeugt genügend Leistung, um zum Beispiel eine mobile Fördermaschine zur Rettung von Personen auf einem feststeckenden Förderkorb zu betreiben. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick
Die thyssenkrupp Steel Europe AG hat mit Datum vom 30.04.2021, zuletzt ergänzt am 27.10.2021, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Warmbandwerks 2, Beeckerwerth durch Errichtung eines neuen Hubbalkenofens 5H-2.TG auf dem Betriebsgelände Kaiser-Wilhelm-Straße 100 in 47166 Duisburg gestellt. Antragsgegenstand ist die Demontage des alten Teilhubbalkenofens 5 sowie die Errichtung und der Betrieb des neuen Hubbalkenofens 5 an der gleichen Stelle. Die Abmessungen und die Produktionskapazität der Anlage ändern sich nicht. Zusätzlich werden für den Betrieb des Ofens noch weitere Apparate wie eine Hydraulikanlage, eine Schaltanlage, Sicherheitseinrichtungen und ein Mediengebäude außerhalb der Werkshalle errichtet.
Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung einer Feststellung vom 30.08.2023 LAGetSi - Referat IV A Telefon: 90254-5218 oder 90254-5275 Auf Antrag der Vattenfall Wärme Berlin AG vom 25.10.2022 wurde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerkes (HKW) Buch am Standort Schwanebecker Chaussee 11 -15 in 13125 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Die Änderung bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von drei Blockheizkraftwerk Container-Anlagen mit Schaltanlagen (BHKW Module). Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug Luftimmissionen und Lärmimmissionen. Die hervorgerufenen Geräuschimmissionen der drei BHKW Module unterschreiten die zulässigen Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsorten um mindestens 16 dB am Tag und 10 dB in der Nacht. Die genehmigten Schallimmissionswerte der bestehenden Anlage werden mit Umsetzung der Änderung folglich eingehalten. Die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen wurden anhand einer Immissionsprognose zu Luftschadstoffen bewertet. Es konnte anhand der Immissionsprognose nachgewiesen werden, dass die Irrelevanzschwellen der Parameter im gesamten Untersuchungsgebiet nicht überschritten werden. Andere Emissionen und Immissionen innerhalb der Errichtungs- und Betriebsphase sind nicht weiter relevant. Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. Rechtsgrundlage UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist.
Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), eine Planänderung in der Form eines Verzichts auf Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 43f EnWG beantragt. Die Vorhabenträgerin hat zur Verbesserung der Energieversorgung der Region Salzgitter eine Planänderung beantragt. Derzeit befindet sich eine 380-kV-Umspannanlage in Salzgitter-Bleckenstedt im Bau, die für den Anschluss der 380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd (LH-10-3046) über die Schaltanlage Liedingen angebunden wird und damit einhergehend die 380-kV-Leitung Wahle - Lamspringe (LH-10-3033) dann in die Trassen Wahle – Liedingen (LH-10-3049) und Liedingen – Lamspringe (LH-10-3050) auftrennt. Mit der Auftrennung der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe zwischen Masten 16 und 17 im Bereich der neuen Schaltanlage Liedingen ergeben sich Auswirkungen auf die Phasenlage der Leitung Liedingen – Lamspringe. Um die gegenseitige induktive Beeinflussung der parallellaufenden Leiterseile zu reduzieren bzw. gänzlich aufzuheben, wird die Anordnung der Leiterseile (Phasenlage) systematisch vertauscht. Die beantragte Planänderung liegt im Bereich der Gemeinden Lengede, Vechelde sowie Ilsede im Landkreis Peine und umfasst im Wesentlichen den Rückbau der bestehenden Verdrillungen an den Masten 18 und 32 der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe und den Einbau neuer Verdrillungen an den Masten 26 und 35. Die bereits planfestgestellten temporären Arbeitsflächen befinden sich vollumfänglich im Bereich des Schutzstreifens, sodass keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Die Zuwegungen erfolgen zum Teil über das klassifizierte Straßennetz und über die dinglich gesicherten Privatwege. Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabensträgerin bei der Planfeststellungsbehörde eine 7. Planänderung zur Verschiebung der Verdrillung an den o.g. Masten beantragt. Hierzu führt die Planfeststellungsbehörde das vorgenannte Verfahren.
Die LEIPA Georg Leinfelder GmbH (LEIPA) plant an ihrem Standort in Schrobenhausen die Errichtung und den Betrieb eines neuen Gaskessels. Die Aufstellung der Kessel und Nebenanlagen erfolgt innerhalb eines neuen Gebäudes an Stelle des bestehenden, abzubrechenden Hülsenlagers. Die Nebenanlagen, wie z.B. Transformatoren und Schaltanlagen, werden räumlich getrennt im Gebäude untergebracht. Die Ableitung der Rauchgase erfolgt über einen freistehenden Stahlschornstein.
Die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG, Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die wesentliche Änderung des Gasmotoren-Heizkraftwerkes am Standort Oberaustraße 10b und 12, 83026 Rosenheim, Fl. Nrn. 2140/44 und 2140/59 der Gemarkung Rosenheim beantragt. Im Einzelnen sind insb. folgende Änderungen vorgesehen: - Errichtung und Betrieb der Gasmotorenanlage 7, im Wesentlichen bestehend aus einem Gasmagermotor mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 12 MW, Einrichtungen zur Abgasabführung wie Primärschalldämpfer mit integriertem SCR- und Oxidations-Katalysator, Abgaswärmetauscher, Sekundärschalldämpfer und einem Kamin mit einer Höhe von 32 m über Grund, Errichtung und Betrieb sonstiger zugehöriger technischer Anlagen, insb. Generator, Transformator, Mittelspannungsschaltanlage, Eigenbedarfstrafo, Wärmetau-scher, Kühleinrichtungen, Lüftungsanlagen, Tanks für Frischöl, Altöl und sonstige Stoffe, - Errichtung und Betrieb eines Elektrokessels mit einer elektrischen Leistung von 1,8 MW einschließlich Mittelspannungsschaltanlage, Gießharztrafo und sonstiger technischer Anlagen, - Anbau eines neuen Gebäudes an das Gebäude des bestehenden Gasmotoren-Heizkraftwerkes (Gasmotorenanlage 5) für die Aufstellung der Gasmotorenanlage 7 und des Elektrokessels sowie Aufstellung des neuen Schornsteins auf dem Dach des Anbaus, - Nachrüstung des bestehenden Gasmotors 5 mit einem SCR-Katalysator und sonstigen technischen Anlagen sowie Absenkung der Abgastemperatur am bestehenden Schornstein auf mindestens 65 °C mit einem neuen Abgaswärmetauscher zur thermischen Optimierung, - Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des bestehenden Reserve- und Spitzenlast-Heizwerks (RSHW) von 10,75 MW auf 9,9 MW, - Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung am Standort durch die o.g. Maßnahmen von 19,8 MW auf 33,9 MW.
Origin | Count |
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Bund | 61 |
Land | 33 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 39 |
Text | 20 |
Umweltprüfung | 30 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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geschlossen | 55 |
offen | 39 |
Language | Count |
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Deutsch | 92 |
Englisch | 2 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 3 |
Dokument | 33 |
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Webseite | 20 |
Topic | Count |
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Boden | 39 |
Lebewesen & Lebensräume | 42 |
Luft | 40 |
Mensch & Umwelt | 94 |
Wasser | 30 |
Weitere | 94 |