Die bei Benutzung von Feuerwaffen entstehenden Knalle koennen im ungeschuetzten Ohr einen erheblichen Schaden ausloesen. Daher sind sogenannte Grenzpegeldiagramme aufgestellt worden, aus denen abgelesen werden kann, ob bei auftretenden Knallbelastungen mit einer Hoergefaehrdung zu rechnen ist. In USA und UK gilt dafuer das CHABA-Grenzpegeldiagramm, das sich von dem in der Bundesrepublik Deutschland zustaendigen Grenzpegeldiagramm deutlich unterscheidet. In Deutschland gibt es seit ca. 15 Jahren einen Messwagen (Audiomobil genannt), der es ermoeglicht, auf den militaerischen Schiessplaetzen eine audiometrische Ueberpruefung der Soldaten vor und unmittelbar z.B. 2 min. nach der Knallbelastung durchzufuehren. Durch diese audiometrischen Kontrollen bei planmaessigen Schiessuebungen konnte an ueber 10000 Soldaten bewiesen werden, dass das in Deutschland angwandte Grenzpegeldiagramm die Anforderungen in vollem Umfang erfuellt. Die erzielten audiometrischen Ergebnisse wurden ausgenutzt, um einen Vergleich des CHABA-Diagramms mit dem in Deutschland vorgeschriebenen Grenzpegeldiagramm durchzufuehren. Dabei ergab sich, dass das CHABA-Diagramm einen unnoetig strengen Massstab darstellt, wobei zuweilen Hoergefaehrdung abzulesen war der bei der audiometrischen Kontrolle nicht eingetreten war.
Standortabklaerung fuer eine neue Schiessanlage in Buchs SG mit Beruecksichtigung der Umweltvertraeglichkeit und Sicherheit.
Sportanlagen stellen im allgemeinen keine genehmigungsbeduerftigen Anlagen im Sinne von Paragraph 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes dar. Eine Ausnahme bildet die Schiesssportanlage. Diese ist in Wohngebiete bzw. in der Naehe von Wohngebieten nach Paragraph 22 Abs. 1 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass schaedliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zu vermeiden sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbar schaedliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmass beschraenkt werden. Die Untersuchung beschaeftigte sich mit den Problemen der Geraeuschimmission fuer die Nachbarschaft und mit dem Schallschutz innerhalb des Schiessstandes. Nach der Ausarbeitung eines speziellen Messprogramms wurden Messungen an verschiedenen Schiessanlagen unter Einsatz der ueblichen Sportwaffen durchgefuehrt, ein Verfahren zur Bestimmung der Geraeuschimmission erarbeitet und Vorschlaege fuer bauliche Massnahmen unterbreitet.
Ziel der Untersuchungen ist es, einen geeigneten Schalldaempfer zu entwickeln, der den Muendungsknall des G3-Gewehrs so reduziert, dass bei unveraenderten ballistischen Eigenschaften zumindest im rueckwaertigen Bereich von Standortschiessanlagen eine deutlich wahrnehmbare Reduzierung der Knalle erfolgt. Zusaetzlich soll das Schiessen ohne Gehoerschutz ermoeglicht werden
Im Einwirkungsbereich von Truppenuebungsplaetzen treten impulsfoermige Geraeusche sehr hoher Intensitaet (130 dB peak in 1 km Entfernung) bei teilweise sehr tiefen Frequenzen (um 10 Hz) auf. Der BMU bereitet zusammen mit BmVg und BMF eine Richtlinie fuer baulichen Schallschutz gegen Schiesslaerm von Truppenuebungsplaetzen vor (BMU-Arbeitsprogramm III.1). Zweck der Richtlinie ist es, in besonders belasteten Gebieten durch bauliche Massnahmen wenigstens den Wohnbereich gegen Geraeusch-Immissionen zu schuetzen. Bisher liegen jedoch keine gesicherten Daten zur Wirksamkeit ueblicher Gebaeudebauteile gegenueber tieffrequenten, impulsfoermigen Geraeuschen und ueber die technischen Anforderungen an die Bauteile zum Erzielen eines optimalen Schutzes vor. Die Daten sollen im Vorhaben erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden dringend fuer die vorbereiteten Richtlinien benoetigt.
Das Vorhaben soll Auskunft geben ueber die von Truppenuebungsplaetzen ausgehenden Geraeuschbelaestigungen. Durch Befragungen bei Betroffenen sowie Auswertungen von Beschwerdefaellen sollen Vorschlaege zur Minderung der Beeintraechtigungen erarbeitet werden.
Die im Umfeld militaerischer Truppenuebungsplaetze entstehende naechtliche Geraeuschbelastung fuehrt zu teilweisen massiven Beschwerden und Protesten der Bevoelkerung. Aussagen ueber physiologische Auswirkungen dieser Geraeusche auf den Nachtschlaf sind zur Zeit nicht moeglich, da hier ein deutliches Forschungsdefizit gegeben ist. In dieser Untersuchung sollen die Auswirkungen dieser spezifischen Geraeuschsituationen auf den Nachtschlaf untersucht werden.
Weiterentwicklung des Computermodells WAPA der EMPA zur Berechnung der Laermbelas- tung von Schiessplaetzen. Validierung anhand von vorhandenen Daten und anhand von neuen Schiesslaermmessungen.
Die an zwei Schiessanlagen (Stammham und Muenster-Coerde) mit drei Waffentypen (G3, MG und Pistole) ermittelten Schiessgeraeusche wurden im Emissionsbereich in Uebereinstimmung mit theoretischen Modellen (nichtlineare Effekte) und praktischen Erfahrungswerten (Schallpegel L tief AFmax) gefunden. Im Ausbreitungsweg wirksame Abschirmungen an Hindernissen und Reflexionen an Schiessblenden sind in einfachen Faellen durch lineare Theorien beschreibbar, vorzugsweise aber messtechnisch zu erfassen. In der Nachbarschaft haengt die Geraeuschimmission wesentlich von den Witterungsbedingungen ab. Die Analyse einer Vielzahl von Einzelheiten zur Messtechnik, zur Abschirmung und zur Statistik der Messergebnisse dient als Grundlage fuer die anstehende Planung, Bewertung und Nachmessung von Schallschutzmassnahmen.
Schiessplaetze fuehren wegen ihrer impulshaltigen und teilweise sehr hohen Emissionen und wegen ihres Betriebes waehrend der Rekreationszeiten zu starken Belaestigungen. Im Vorhaben sollen umfassend die technischen, baulichen und organisatorischen Massnahmen zur Minderung der Emission und Immission durch Standortschiessanlagen untersucht werden. In diesem Teilvorhaben sollen insbesondere Massnahmen an einem Gewehrschiessstand einzeln und im Zusammenwirken auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Aufbauend auf dieser Untersuchung soll in Zusammenarbeit mit zwei weiteren Forschungsnehmern (10503102/06 und 10503102/11) ein Minderungskatalog erstellt werden, in dem alle denkbaren Massnahmen zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, ihrer Kosten, ihrer Praktikabilitaet und hinsichtlich schiesstechnischer Belange bewertet werden. Das Gesamtvorhaben soll dazu dienen, bereits in der Planungsphase Minderungsmassnahmen mit Aussicht auf guten Erfolg festlegen zu koennen.
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