Seit dem 13. Jahrhundert gehen in Europa (Italien, Frankreich, England und Irland) große Waldgebiete durch den erhöhten Bedarf an Bauholz (z.B. Schiffsbau) und Brennholz ( z.B. Hüttenbetriebe) verloren. Später entsteht in Deutschland die Lüneburger Heide als Folge des großen Holzbedarfs der Köhler.
Die Karten zeigen den ökologischen Zustand und das ökologische Potenzial der Bundeswasserstraßen, Darstellung der Analyse des räumlichen Zielerreichungsgrades nach EG-WRRL bezogen auf die Gewässerlänge. Schiffbare Flüsse, Seen und Übergangsgewässer ohne Küstengewässer, mit und ohne Schraffurdarstellung. Quelle: Quick, I.; König, F.; Sauer, T.; Gintz, D.; Lütz,, M.; Kranz, S.; Borgsmüller, C.; Schriever, S.; Wick, S. (2019): Hydromorphologisches Monitoring zur Gewässerentwicklung bei Maßnahmen in und an Bundeswasserstraßen. BfG-Bericht 1911. Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz. Daten: WasserBLIcK/BfG & zuständige Behörden der Länder, Stand 2019 (Quick & Kranz 2019). http://doi.bafg.de/BfG/2019/BfG-1911.pdf
Innovationen und starke Wirtschaft Hier setzen sich Mitarbeiter für die Innovationskraft der Wirtschaft, Qualifizierung von Fachkräften sowie für die Schifffahrts-, Luftfahrt- und Logistikmetropole Hamburg ein. - Industrie, Technologie Für Technologie- und Industrie-Unternehmen noch bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Standort Hamburg zu schaffen, ist das Ziel dieser Abteilung. Für eine nachhaltig starke, innovative Industrie. - InnovationsAllianz Im November 2008 ist der Startschuss für die InnovationsAllianz Hamburg gefallen. Ziel ist es, Hamburg mit seiner Metropolregion bis zum Jahr 2020 zu einer der führenden Innovationsregionen in Europa zu entwickeln. - Luftfahrtindustrie Die Luftfahrtindustrie in Hamburg wird als Spitzencluster stark gefördert. - Schiffbau und maritime Wirtschaft In der Wirtschaftsbehörde gibt es Ansprechpartner für die maritime Wirtschaft. - Innovations- und Technologieförderung Innovationen und innovative Unternehmen erhalten Förderung und Beratung. - Maschinen- und Anlagenbau Branchenbetreuung für die verschiedenen Bereiche des Maschinenbaus. - Chemische Industrie Ansprechpartner für Unternehmen der chemischen Industrie in Hamburg. - Nahrungs- und Genussmittelindustrie Als Hafenstadt fördert Hamburg den Umschlag von Nahrungsmitteln. - Wirtschafts- und Strukturpolitik Die Abteilung für Wirtschafts- und Strukturpolitik entwickelt struktur- und standortpolitische Konzepte und erstellt entsprechende Analysen. Ganz bedeutend in der Arbeit: wirtschaftsnahe Qualifizierungsinitiativen. - Handwerk, Dienstleistung, Handel Kleinere und mittlere Unternehmen und Existenzgründer finden hier ihre Ansprechpartner. Die Abteilung beschäftigt sich mit Unternehmen des Binnenhandels, der Finanzdienstleistungen, der Freien Berufe und des Handwerks. -Marktüberwachung Eier, Fleisch, Geflügel: Aufsicht über die entsprechenden Betriebe. - Verkaufsoffene Sonntage Informationen für Unternehmer zu den Sonntagsöffnungen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gestaltet die Rahmenbedingungen für Unternehmen und arbeitet so daran, die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern soll stabil wachsen, die Arbeitslosenquote sinken und der Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen weiter ausgebaut werden. Die Wirtschaftsförderung erfolgt in verschiedenen Bereichen und muss sich an der Schaffung höherwertiger Arbeitsplätze orientieren. In der Industriepolitik liegen die Schwerpunkte im Verarbeitenden Gewerbe, in der maritimen Wirtschaft, dem Schiffbau sowie der Energiewirtschaft. Wachstumsbereiche sind vor allem das Verarbeitendes Gewerbe, unternehmensbezogene Dienstleistungen und auch der Tourismus. Die Mittelstandspolitik will besonders Handwerk und Handel stärken. Um die Selbstständigenquote in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen, unterstützt das Existenzgründerprogramm Menschen beim Aufbau einer eigenen Firma. Mecklenburg-Vorpommern braucht eine stärkere Orientierung auf wissensbasierte Arbeitsplätze. Auf Forschung und Entwicklung kommt für die Zukunftsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine Schlüsselrolle zu. Bei der Neuaufteilung der europäischen Fördergelder von 2007 bis 2013 ist deshalb das Budget für Bildung, Forschung, Technologie und Innovationen deutlich verstärkt worden. Schwerpunkt ist die Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten in bzw. für gewerbliche Unternehmen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus will die Struktur des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Qualifizierung und Weiterbildung fördert es genauso wie Ausbildungsplätze und die Berufsfrühorientierung von Schülern. Über die Agentur "mv4you" sollen Arbeitsplätze an Fach- und Führungskräften aus Mecklenburg-Vorpommern vermittelt werden. Die Tourismuswirtschaft erreichte 2008 mit 27,5 Millionen Gästeübernachtungen einen neuen Rekord. Der Tourismus hat mit einem Beitrag zum Volkseinkommen von 8,5 Prozent einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung Mecklenburg-Vorpommerns (Deutschland: 3,8 Prozent). Rund 130.000 Beschäftigte sind direkt und indirekt in dieser Branche tätig. Die Tourismuspolitik und die Tourismusförderung gehören deshalb zu den Kernaufgaben dieses Ministeriums.
Die TAMSEN Maritim GmbH beabsichtigt, auf ihrem Betriebsgelände, in 18147 Rostock, Maritimstraße 1, die bereits vorhandene Anlage zur Herstellung und Reparatur von Schiffskörpern oder –sektionen aus Metall mit einer Länge von 20 m oder mehr durch Ausrüstung der Halle 5 und Betrieb für den Schiffbau wesentlich zu ändern. Außerdem soll gleichzeitig eine Neuordnung des vorhandenen Betriebes erfolgen.
Die alte japanische Falttechnik Origami wird vermehrt für industrielle Anwendungen adaptiert und teilweise bereits eingesetzt. Mit einem 1:1-Modell wollte beispielsweise der Autobauer Lexus zeigen, dass ein Leichtbau Auto aus gefalteter Pappe herstellbar und fahrfähig ist. Auch die Foldcore GmbH konnte beispielsweise zeigen, dass es möglich ist, Papier so zu falten, dass bei 10 g Papiermasse eine Last von 10 t getragen werden kann. Allerdings gibt es auch industrielle Anwendungen in Schiffbau und Luftfahrt, mit denen Leichtbauwerkstoffe aus Metall, Kunststoffen oder Papiere und Pappen in Form von Faltkernen durch isometrische Faltungen hergestellt werden können. Diese Faltkerne zeichnen sich dadurch aus, dass variable Formen erzeugt werden können, die der Zielform entsprechen und in einem kontinuierlichen Verfahren hergestellt werden können. Für Airbus wurde beispielsweise ein Prototyp für einen Flugzeugrumpf mit dem Ziel, 40 % der Kosten und 30 % der Masse einzusparen, entwickelt. Die so entstandene Sandwichbauweise verfügt über einen leichten Kern aus Faltwaben und ist multifunktional sowie drainagefähig.
Die Hochschule Emden/Leer wird am 23.08. ab 19.00 Uhr aktuelle maritime Themen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren: Die Schifffahrtskrise – Blüht der maritimen Wirtschaft in Norddeutschland der Untergang? / Offshorewindenergie – Zukunftschance oder Milliardengrab? / Greenshipping: sauber, effizient und preiswert! Zu viele Anforderungen an moderne Schiffsantriebe? / Lichter am Horizont – Schiffe und ihre Wegweiser Die Hochschule Emden/Leer wird am 23.08. ab 19.00 Uhr aktuelle maritime Themen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren: Die Schifffahrtskrise – Blüht der maritimen Wirtschaft in Norddeutschland der Untergang? / Offshorewindenergie – Zukunftschance oder Milliardengrab? / Greenshipping: sauber, effizient und preiswert! Zu viele Anforderungen an moderne Schiffsantriebe? / Lichter am Horizont – Schiffe und ihre Wegweiser Die Hochschule Emden/Leer hat in den letzten Jahren den Studienort Leer deutlich ausgebaut. Der Fachbereich Seefahrt ist die einzige Hochschuleinrichtung in Niedersachsen, an welcher von der Professorenschaft die maritimen Wissenschaften in solch großer Breite abgebildet werden. Die Kompetenzen reichen inzwischen von den Kerndisziplinen der Nautik über Seerecht, Seehandel und Logistik bis zu Schiffbau, Schiffsmaschinenbau, Wasserbau und Meteorologie. Im Rahmen der Veranstaltungen der Hochschule zur 40-Jahr-Feier bereiten die maritimen Experten aktuelle Themen der Küste zu einem spannenden Vortragsabend auf, der sich an alle Einheimischen und Urlauber richtet. Durch die enge Kooperation der Hochschule Emden/Leer mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz kann der Vortragsabend in den Räumen des Emssperrwerks abgehalten werden. Als „Maritime Sommerakademie“ werden an diesem besonderen Ort am Freitag, dem 23. August von 19 bis 22 Uhr vier Vorträge angeboten. In ausgiebigen Pausen besteht die Möglichkeit für direkte Fragen an die Fachleute der Hochschule. Auch werden sich die Gäste einen Eindruck von der Funktion des Emssperrwerks verschaffen können. Thematisch wird der Dekan des Fachbereichs Seefahrt Prof. Dr. Klaus Heilmann zunächst die Krise der Seeschifffahrt beleuchten und zu erwartende Entwicklungen aufzeigen. Prof. Dr. Klaus Heilmann Prof. Dr. Jann Strybny baut derzeit ein Labor für Meerestechnik an der Hochschule auf und wird in seinen Ausführungen der Frage auf den Grund gehen, ob die Offshore-Windenergie tatsächlich eine Zukunftschance ist oder ob diese nicht doch zu einem Milliardengrab werden könnte. Prof. Dr. Jann Strybny Diverse Professoren und Mitarbeiter des Fachbereichs arbeiten am Thema „Greenshipping“. Der Experte für Schiffsantriebe Prof. Freerk Meyer wird an diesem Abend erläutern, ob die Schiffsantriebe der Zukunft wirklich gleichzeitig sauber, effizient und preiswert sein können. Prof. Freerk Meyer Der Fachbereich Seefahrt in Leer beinhaltet auch eine Fachschule für Seefahrt. Der Fachlehrer und Kapitän Matthias Mattausch wird den Abend abrunden mit einem Vortrag zum Thema „Lichter am Horizont“ und über Schiffe und ihre Wegweiser berichten. Kapitän Matthias Mattausch Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Hochschule bittet um Anmeldung – entweder über das Internet unter http://www.hs-emden-leer.de/40jahre oder telefonisch bei Frau Uda Valentin (Tel.: 04921 / 807 1002). Die Teilnahme ist kostenfrei.
2. Betrieb des Fahrzeugs 2.1 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, seine Kenntnisse der Konstruktion und des Baus von Binnenschiffen auf den Betrieb unterschiedlicher Arten von Fahrzeugen anzuwenden, und er muss über Grundkenntnisse der technischen Vorschriften für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie ( EU ) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates *) verfügen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Grundsätze des Schiffsbaus in der Binnenschifffahrt zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Bedeutung und der Auswirkungen der Fahrzeugabmessungen und der Abmessungen der Binnenwasserstraßen gemäß den anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, Fahrzeuge ihren Abmessungen und den anwendbaren Bauvorschriften entsprechend zu betreiben. Fähigkeit, die Erfüllung der anwendbaren Rechtsvorschriften durch das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Bauarbeiten zu überwachen. 2. die Konstruktion von Fahrzeugen und ihr Verhalten im Wasser, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Festigkeit, zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Fahrzeugmerkmale gemäß den Konstruktionszeichnungen verschiedener Arten von Fahrzeugen und der Auswirkungen der Konstruktion auf das Fahrzeugverhalten sowie auf dessen Stabilität und Festigkeit. Kenntnis des Fahrzeugverhaltens unter verschiedenen Bedingungen und in verschiedenen Umgebungen. Fähigkeit, die Stabilität des Fahrzeugs zu überwachen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. 3. die Bauteile des Fahrzeugs und die Schadenskontrolle und -analyse zu verstehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der wichtigsten Bestandteile von Fahrzeugen und verschiedener Fahrzeugarten einschließlich der technischen Anforderungen an Binnenschiffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629. Fähigkeit, die Hauptbestandteile des Fahrzeugs für die verschiedenen Verkehrsarten zu überwachen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Kenntnis der Längs- und Querstruktur und örtlicher Verstärkungen zum Zwecke der Schadensverhütung und -analyse. Fähigkeit, die Funktionen der Ausrüstung und die Nutzung der verschiedenen Laderäume und Abteilungen zum Zwecke der Schadensverhütung und -analyse zu verstehen und zu kontrollieren. 4. Maßnahmen zum Schutz der Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs zu ergreifen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse über die Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs. Fähigkeit, die Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs zu überwachen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. 2.2 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, die vorgeschriebene Ausrüstung gemäß dem geltenden Zeugnis des Fahrzeugs zu kontrollieren und zu überwachen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Funktionen der Fahrzeugausrüstung zu verstehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vorgeschriebenen Ausrüstung des Fahrzeugs. Fähigkeit, die Funktionen der gesamten Ausrüstung gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften zu nutzen und zu kontrollieren sowie entsprechende Anweisungen zu erteilen und zu beaufsichtigen. 2. die speziellen Anforderungen bei der Beförderung von Ladung und Fahrgästen zu beachten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der speziellen Anforderungen an die Konstruktion und Ausrüstung von Fahrzeugen für die Beförderung verschiedener Ladungen und Fahrgäste mit verschiedenen Arten von Fahrzeugen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Fähigkeit, entsprechende Anweisungen zu erteilen und zu beaufsichtigen. Fähigkeit, Anweisungen zur ordnungsgemäßen Anwendung der Anforderungen des Zeugnisses des Fahrzeugs zu erteilen und zu beaufsichtigen. *) Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/ EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG ( ABl. L 252 vom 16.09.2016, Seite 118). Stand: 07. Dezember 2021
5. Fluchtwege 5.1 Begriffsbestimmungen Fluchtwege können sein: Treppen, Leitern (nicht brennbarer Werkstoff), Türen zu freien Decks, Türen zu anderen Räumen, von denen aus das freie Deck sicher erreicht werden kann, Schächte mit Steigeisen, kleine Luken, Notausstiege oder schnell zu öffnende Fenster von Räumen, in denen sich normalerweise nur wenige Personen aufhalten. Aufzüge gelten nicht als Fluchtwege. 5.2 Beschaffenheit 5.2.1 Die lichte Weite der Schachtausgänge, kleinen Luken und Notausstiege soll möglichst 600 x 600 mm , sie muss jedoch mindestens 400 x 400 mm betragen. 5.2.2 Die Durchstiegsöffnungen von zu öffnenden Fenstern müssen mindestens folgende Abmessungen haben: Runde Fenster - 385 mm Durchmesser, rechteckige Fenster - 0,15 m² Fläche, wobei keine der Kantenlängen 350 mm unterschreiten darf. 1) Nur mit einem Schlüssel zu öffnende Fenster gelten als Festfenster. 5.2.3 Türen, Luken, Klappen und sonstige Verschlüsse von Fluchtwegen müssen von beiden Seiten zu öffnen sein. 5.3 Unterkunfts- und Wirtschaftsräume In allen Decks, in denen sich Unterkunfts- und Wirtschaftsräume befinden, müssen mindestens zwei so weit wie möglich voneinander entfernt liegende Fluchtwege aus allen größeren Räumen oder Raumgruppen vorhanden sein. Tote Gänge dürfen nicht länger sein als 7 m . Auf einen der Fluchtwege kann verzichtet werden, wenn die Beschaffenheit und Lage eines Raumes und die Anzahl der darin normalerweise befindlichen Personen dies gestattet. 5.4 Kontroll- und Funkstationen 5.4.1 Kontrollstationen ( z. B. Brücke), ausgenommen kleine Räume, müssen ebenfalls zwei Fluchtwege haben, die möglichst weit auseinander liegen. 5.4.2 Hat eine Funkstation keinen unmittelbaren Zugang zum freien Deck, so muss sie zwei Ausgänge haben, von denen einer ein zu öffnendes Schiffsfenster sein kann. 5.5 Hauptmaschinenräume 5.5.1 Hauptmaschinenräume müssen wenigstens zwei soweit wie möglich voneinander entfernt liegende Fluchtwege haben. Sind diese Fluchtwege Leitern oder Leitergruppen, so muss wenigstens eine mit einem stählernen Schacht umkleidet und unmittelbar vom Flurboden aus oder über eine kurze Treppe durch eine selbst schließende stählerne Tür zugänglich sein. 5.5.2 Anstelle einer eingeschachteten Leiter kann auch ein Schacht mit Steigeisen vorgesehen sein, der am unteren Ende ebenfalls eine stählerne selbst schließende Tür hat. Die Fluchtwege müssen bis zu einer Stelle außerhalb des Maschinenraumes führen, von der aus das freie Deck sicher erreicht werden kann. 5.5.3 Bei kleinen Hauptmaschinenräumen und Hilfsmaschinenräumen kann unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Lage auf einen Fluchtweg verzichtet werden. 5.6 Kennzeichnung Die Fluchtwege sind, soweit erforderlich, zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll, soweit nötig, die Fluchtrichtung angeben. Dies gilt auch für Fluchtwege wie Fenster, kleine Luken, Notausstiege und Schächte. 1) Es wird auf folgende DIN ISO -Normen verwiesen: DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015: Schiffbau und Meerestechnik; Runde Schiffsfenster, DIN ISO 3903, Ausgabe Dezember 2015: Schiffbau und Meerestechnik; Rechteckige Schiffsfenster Stand: 14. März 2018
Anlage 2 - Liste der Fachgebiete für Sachverständige nach BinSchUO Lfd. Nummer Sachgebiet Schwerpunkt Bemerkungen Fundstelle 1 Schiffbau Teilnahme an Schiffsuntersuchungen vorab erforderlich § 4 (1) BinSchUO 2 Schiffsmaschinenbau Teilnahme an Schiffsuntersuchungen vorab erforderlich § 4 (1) BinSchUO 3 Nautik Teilnahme an Schiffsuntersuchungen vorab erforderlich § 4 (1) BinSchUO 4 Traditionsfahrzeuge Teilnahme an Schiffsuntersuchungen vorab erforderlich § 4 (1) BinSchUO i. V. m. Artikel 24.02 ES-TRIN 5 Prüfung von Stabilitätsnachweisen § 4 (5) BinSchUO 6 Landrevision § 4 (5) BinSchUO 7 Krane § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Artikel 14.12 Nummer 6 und 7 ES-TRIN 8 Prüfung von elektrischen Anlagen und Antrieben § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Kapitel 10 und 11 ES-TRIN 9 Schiffselektronik § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Kapitel 12 ES-TRIN 10 Isolationswiderstände und Erdung der elektrischen Systeme auf Fahrgastschiffen § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Artikel 19.10 Nummer 9 ES-TRIN 11 Prüfung von fest installierten Feuerlöschanlagen § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Artikel 13.04 Nummer 6 und 13.05 Nummer 9 ES-TRIN 12 Prüfung von Flüssiggasanlagen § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Artikel 17.13 ES-TRIN 13 Abnahme von Seil- und Kettenanlagen von Fähren § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Anhang II § 3.05 BinSchUO 14 Fahrgastboote Sportfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen Teilnahme an Schiffsuntersuchungen vorab erforderlich § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Anhang II § 8.01 BinSchUO 15 Fahrgastboote mit Segeln Sportfahrzeuge mit Segeln zur Beförderung von Fahrgästen Teilnahme an Schiffsuntersuchungen vorab erforderlich. Die Anerkennung schließt die Zeesboote ein. § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Anhang II § 8.01 BinSchUO 16 Segel und Takelage Segel und Takelage Werden im Rahmen einer Untersuchung nach Anhang II § 7.04 BinSchUO tätig § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Anhang II § 7.04 Nummer 2 und § 8.01 BinSchUO und Artikel 20.19 ES-TRIN 17 höhenverstellbare Steuerhäuser § 4 (5) BinSchUO i. V. m. Artikel 7.12 ES-TRIN Stand: 01. Oktober 2019
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Bund | 224 |
Land | 5 |
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Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 5 |
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unbekannt | 3 |
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Englisch | 10 |
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Dokument | 6 |
Keine | 104 |
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Boden | 121 |
Lebewesen & Lebensräume | 132 |
Luft | 183 |
Mensch & Umwelt | 226 |
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