Gemäß der allgemeinen Nachweispflicht von § 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist jeder Halter u. a. von lebenden Tieren der besonders bzw. streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen, z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Exemplare. Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (siehe §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (siehe nachfolgende Punke und Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (siehe Seite Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (siehe Seiten Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht (siehe Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. 2. Nachweispflicht für Tiere des Anhangs A Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt können EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere digital unter dem MelBa-Portal oder per Post (CITES-Büro, Zerbster Str. 7, 39264 Steckby) beantragt werden. Die schriftliche Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster siehe Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (siehe Seite Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier die Bauch- und Rückenpanzerfotos als Upload im MelBa-Portal einzufügen. Bei der postalischen Beantragung sind je Tier zwei Bauchpanzer- und Rückenpanzer-Fotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (siehe Seite Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (PDF) Bescheinigungsantrag (PDF) Zuchtprotokoll (PDF) Zeugenbestätigung Zucht (PDF) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (siehe Seite Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [siehe Muster auf der Seite Herkunftsnachweis (PDF)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (PDF) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (PDF) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (PDF) Zeugenbestätigung Altbesitz (PDF) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (siehe Seite Kennzeichnungspflicht ) die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.12.2025
Biostation, Projekte, und AGs: Das Dathe-Gymnasium ist in Sachen Umwelt- und Klimaschutz breit aufgestellt. Diese Vielfalt schafft schon bei den Jüngeren ein tiefes Verständnis für die Notwendigkeit ökologisch nachhaltigen Denkens und Tuns. Biologiestation des Dathe-Gymnasiums Das weit über die Bezirksgrenzen hinaus bekannte Vivarium des Friedrichshainer Gymnasiums wurde durch Heinrich Dathe, dem bekannten Zoologen, langjährigen Direktor des Tierparks und Namensgeber der Schule gefördert. Die Biologiestation ermöglicht den Schülerinnen und Schülern seit über 60 Jahren den direkten Umgang mit Tieren und Pflanzen und schult so deren Bewusstsein für Artenvielfalt, die Notwendigkeit zum Artenschutz und eine positive Grundhaltung zu Naturschutzmaßnahmen. Mehr als 1.000 Tiere in 50 Tierarten leben dort. Darunter sind Axolotl, Degu, Tausendfüßer, Nymphensittich, Rosenkäfer und Buntbarsch, aber auch Korallenfingerfrosch, Kornnatter, Königspython, Wasserschildkröte und Pantherchamäleon. Besonderes Augenmerk liegt auf einer artgerechten Tierhaltung. Damit die Tiere gut versorgt werden, haben Schüler und Eltern einen Nutzpflanzengarten mit Futterpflanzen angelegt. Außer den Schülerinnen kümmern sich auch ein Tierpfleger und weitere erfahrene Mitarbeiter um Reptilien, Fische, Nager und Insekten. Der Seminarkurs “Umwelt baut Brücken” soll gleichzeitig die journalistischen Fähigkeiten, die Kreativität und das Umweltbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Das Projekt wurde vom Zentrum für Umweltkommunikation (ZUK) ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Recherchen über innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte und der praktische Umweltschutz vor Ort. Die teilnehmenden Oberstufenschüler des Dathe-Gymnasiums recherchieren zwei Semester lang zu Umweltthemen. Die Ergebnisse werden zum Abschluss des Kurses auf Zeitungsseiten, in Fotoserien oder Videoclips präsentiert. Zum Seminarkurs gehört auch ein achttägiger Austausch mit Schülerinnen und Schülern aus Poprad in der Slowakei. Für die jungen Umweltjournalisten und -reporterinnen aus Berlin geht es dann in das Naturschutzgebiet der Hohen Tatra. Umwelt- und Klimathemen in den Unterricht zu integrieren, ist am Dathe-Gymnasium eine Selbstverständlichkeit. Dafür wird auch immer wieder außerschulische Expertise ins Haus geholt und das Haus verlassen. Die Abholzung der Regenwälder und das Artensterben werden im Unterricht genauso thematisiert wie die Vermeidung und Wiederverwertung von Müll. Die Schülerinnen und Schüler konnten beispielsweise ergründen, wie Solarpaneele funktionieren, warum Fahrradfahren gut fürs Klima ist und wie ein gutes Insektenhotel aussieht. In Zusammenarbeit mit einem Berliner Start-up haben sie an einem Projekt zur Verkleinerung des CO 2 -Abdrucks teilgenommen und das Ziel übererfüllt. 2022 hat erstmalig eine Umweltprojektwoche für die gesamte Schule stattgefunden, in der die Schülerinnen in diversen Projekten ihr Wissen hinsichtlich Klimaentwicklungen erweitern konnten und selbst aktiv wurden, um etwas für die Umwelt und den Klimaschutz zu tun. Sie haben unter anderem Müll gesammelt, über aktuelle Entwicklungen in der Arktis geforscht und aufgeklärt und bei einem Spendenlauf Geld gesammelt, das schließlich an ein Naturschutzprojekt gespendet wurde. Im Rahmen des Geografie-Wahlfplicht-Unterrichts haben Schüler des Dathe-Gymnasiums außerdem an dem Bürgerwissenschaftsprojekt “Plastikpiraten” teilgenommen, das zum Ziel hat, die Plastikverschmutzung Deutschlandweit zu dokumentieren und Maßnahmen gegen diese zu ergreifen. Die Schülerinnen und Schüler haben das Ufer eines Gewässers und dessen Umgebung umfangreich untersucht und im Anschluss ihre Erkenntnisse auf der entsprechenden Webseite eingereicht. Zudem haben sie einen umfangreichen Informations-Flyer gestaltet, in dem sie ihre Ergebnisse noch einmal näher erläutern. Eine Kooperation mit dem NABU-Erlebniszentrum Blumberger Mühle und der Naturwacht Brandenburg führt die 5. und 6. Klassen des Dathe-Gymnasiums in die Schorfheide. Unter der fachkundigen Anleitung von Rangern der Naturschutzwacht erfahren die Schülerinnen und Schüler bei den Exkursionen Wissenswertes und Interessantes zur nachhaltigen Waldnutzung. Ihr Verständnis für die Zusammenhänge in der Natur stärken die Kinder und Jugendlichen außerdem bei Ausflügen in das Naturschutzgebiet Karower Teiche, im Praktikum “Boden” im Ökowerk oder beim Laubharken zum Schutz vor der Miniermotte. Ökologisches Schulessen | Biodiversität | Schulprogramm | Projekte | Regenerative Energien | Einsatz neuer Technik | Abfalltrennung Die rund 830 Schülerinnen und Schüler des Dathe-Gymnasiums werden von 93 Lehrerinnen, Lehrern und Lehramtsanwärtern unterrichtet. Fremdsprachenassistenten unterstützen den Fremdsprachenunterricht in ihrer Muttersprache. Motto des Dathe-Gymnasiums ist “Aktiv, weltoffen, respektvoll”. Die Biologiestation ist Herzstück der Schule und bestimmt ihr Profil. Neben der Vermittlung von naturwissenschaftlicher Bildung soll die Arbeit im Vivarium auch die Entwicklung von Empathie, Respekt und Verantwortungsbewusstsein bei den Schülerinnen und Schülern fördern. Umweltschule in Europa Berliner Klimaschule Bild: davit85/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg Übersicht: Diese Friedrichshainer und Kreuzberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: halfpoint/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Für alle Tiere der in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) genannten Arten obliegt dem Halter eine Kennzeichnungspflicht. Jeder Halter ist zur Kennzeichnung seiner kennzeichnungspflichtigen Tiere entsprechend §§ 12 bis 14 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verpflichtet. Die kennzeichnungspflichtigen Arten und die jeweils vorgeschriebene Kennzeichnungsmethode einschließlich der Fotodokumentation sind in der Anlage 6 BArtSchV aufgelistet. [siehe Dateien Anlage 6 BArtSchV - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden (PDF) und Anlage 6 BArtSchV (Auszug) Artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung (PDF)] Gezüchtete Vögel sind mit einem rundum geschlossenen Ring, Säugetiere und Reptilien grundsätzlich mit einem Transponder (Microchip) zu kennzeichnen. Für bestimmte Reptilien insbesondere Landschildkröten sind die individuellen Merkmale und ihre Veränderungen durch Fotodokumentation zu belegen (siehe Seite Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Fehlt das Kennzeichen am Tier sind keine Zuordnung zum Herkunftsbeleg und damit keine Nachweisführung möglich. Es drohen die Beschlagnahme des Tieres und die Ahndung durch Bußgeld. Bei Tieren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung ist die behördliche Überprüfung der Kennzeichen Voraussetzung für die Erteilung der EG-Bescheinigungen. Die Ringe und Transponder für diese nach dem Artenschutzrecht kennzeichnungspflichtigen Arten sind nur bei den beiden anerkannten Ausgabestellen BNA und ZZF zu beziehen . Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. ( BNA ) Geschäftsstelle Ostendstraße 4 76707 Hambrücken Tel.: +49 7255 2800 Fax: +49 7255 8355 Webseite des BNA E-Mail an BNA Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. ( ZZF ) bei der WZF GmbH Ringstelle Mainzer Straße 10 65185 Wiesbaden Tel.: +49 611 447553-0 Fax: +49 611 447553-33 E-Mail an ZZF-Ringstelle Muss aufgrund individueller Eigenschaften der Tiere von der geschlossenen Beringung abgewichen werden, ist sofort, d.h. zum Zeitpunkt der geschlossenen Beringung, die Zustimmung beim CITES-Büro einzuholen. Zum Nachweis der Zucht ist dann unverzüglich während der Jungenfütterung eine Inaugenscheinnahme durch die Naturschutzbehörde des Land- bzw. Stadtkreises zu veranlassen. Ein Ringverlust ist dem CITES-Büro sofort schriftlich mit einer Bestandsbuchkopie einschließlich der Nummer des neuen Kennzeichens mitzuteilen . Eine notwendige verletzungsbedingte Ringentfernung ist dem CITES-Büro mit einer tierärztlichen Bestätigung zu melden, welche die alte und die neue Kennzeichen-Nummer enthalten muss . zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Interesse an der Natur, Tierliebe, Sammelleidenschaft, Eitelkeit, Angeberei, Gedankenlosigkeit – die Folgen für die Arten sind oft fatal. Wer macht sich beim Kauf eines gefiederten Zimmergenossen schon Gedanken darüber, dass jährlich rund 1,5 Millionen wild gefangene Vögel legal und illegal in die Europäische Union importiert werden? Oder dass für Schneeglöckchen- oder Alpenveilchen-Zwiebeln in der Türkei ganze Lebensräume vernichtet werden? Das Geschäft mit der Natur boomt nach wie vor. Jährlich übersteigt der Handelswert von hunderttausenden Reptilien, rund einer Million Papageien und vielen Millionen Pflanzen weltweit die Milliardengrenze. Der Internationale Handel ist nach der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen. In der Erkenntnis, dass die frei lebenden Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt einen unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde bilden, den es für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen gilt, im Bewusstsein, dass die Bedeutung der frei lebenden Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erholung und die Wirtschaft ständig zunimmt, in der Erkenntnis, dass die Völker und Staaten ihre frei lebenden Tiere und Pflanzen am besten schützen können und schützen sollten sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor einer übermäßigen Ausbeutung durch den internationalen Handel lebenswichtig ist, im Bewusstsein der Notwendigkeit, dazu geeignete Maßnahmen unverzüglich zu treffen, ist am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt ( www.cites.org ). Ziel von CITES ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in den Anhängen benannt. Das Spektrum reicht von Säugetieren über Vögel, Reptilien, Insekten und Muscheln bis zu Pflanzen. Geschützt sind viele Affen, alle Wale, alle Bären- und Katzenarten, alle Papageien, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie alle Kakteen und Orchideen, um einige Artengruppen herauszugreifen. Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt. Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (WISIA – Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz). Auf den nachfolgenden Seiten werden einige besonders wichtige Instrumente des Artenschutzes genauer beschrieben, die Alle betreffen können, die mit dem Handel von geschützten Arten oder Haltung von Tieren zu tun haben: Dieses beinhaltet Regelungen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten , die jeder Halter geschützter Arten berücksichtigen muss. Für Händler und alle anderen kommerziell mit geschützen Arten umgehende Personen ist hingegen die Buchführungspflicht relevant. Ein schwieriges Thema ist generell die Vermarktung von Arten , und dort insbesondere die Nachweisführung. Bei Ein- und Ausfuhr sind rechtzeitig Genehmigungen einzuholen. Wenn man schon Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten ( Fachgerechte Haltung von Tieren ). Will man Tiere außerhalb des Hauses halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehegegenehmigung , und auch zoologische Einrichtungen benötigen für ihre Gehege eine Betriebsgenehmigung. Bild: Dr. Mark Auliya Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Weitere Informationen Bild: Roland Melisch Haltung von Tieren Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Bild: Fred Kleinschmidt Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Weitere Informationen Bild: Astrid Deilmann / WWF Empfehlungen an Fernreisende Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Weitere Informationen CITES BfN – Bundesamt für Naturschutz WISIA-online TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network WWF Deutschland – Einige Fotos zum Handelsartenschutz mit freundlicher Unterstützung des WWF
An der August-Sander-Schule werden unter anderem die „grünen“ Berufstätigen von Morgen ausgebildet. Die Schule ist sich ihrer Rolle als Multiplikator bewusst und schult ihre Jugendlichen im Umwelt- und Klimaschutz. Mehrere Auszeichnungen und Preise würdigen das Engagement der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Agrarwirtschaftliche Außenstandorte in der Persiusstraße und in Alt-Stralau Knapp einem Kilometer jeweils von einander entfernt befinden sich die agrarwirtschaftlichen Außenstandorte der Schule. Einer der beiden Standorte fungiert unter anderem als Gartenarbeitsschule. Der grüne Lernort beherbergt eine große Vielzahl an Pflanzen und Tieren und wird nicht nur von den Schülerinnen und Schülern der August-Sander-Schule genutzt. Vielmehr können Kitas und Schulen, die über keinen eigenen Garten verfügen, an der Gartenarbeitsschule lernen, entdecken und sogar eigene Beete unterhalten. Das weitläufige Gelände umfasst mehrere Teichbiotope, Beete für Nutzpflanzen, verschiedene Themengärten, Obstbäume, Gewächshäuser sowie Stallungen und Weideflächen für die vier- und mehrbeinigen Bewohner. Die Schulfarm dient mehreren Schafen, Ziegen, Kaninchen, Enten, Hühnern, Schildkröten und sogar einem Kaiman als Zuhause. Insektenhotels und diverse Nistkästen bieten auch wilden Artgenossen einen artgerechten Lebensraum. Die Berufsschülerinnen und -schüler des Fachbereichs Agrarwissenschaften sind in der Pflege und Weiterentwicklung der Gartenarbeitsschule stark eingebunden. Mit umweltfreundlichen Projekten verteidigt die August-Sander-Schule seit Jahren ihre Auszeichnung als Umweltschule in Europa. Bezeichnend für das Engagement der Schülerinnen und Schüler ist der ganzheitliche Ansatz. So befassten sich die Jugendlichen im Rahmen des Wettbewerbs beispielsweise mit der Herstellung biologisch abbaubarer Lebensmittel. Das Projekt umfasste nicht nur intensive Recherchearbeiten zu dem Themenkomplex, sondern ebenfalls eine durchgängig dokumentierte Experimentier-Reihe sowie die Produktion und anschließende Vermarktung des Produktes. Die Erlöse wurden zum Teil dem Naturschutzbund gespendet. Im Rahmen weiterer Projekte konzipierten die Schülerinnen und Schüler der August-Sander-Schule Balkonkästen für Bienen, setzten sich für die Verminderung des CO[~~2]-Ausstoßes ein, bauten eine schwimmende Garten-Insel und stellten Naturkosmetik ohne Mikroplastik her. Dank der von Schülerinnen und Schülern erarbeiteten Klimachecklisten, die in jedem Klassenzimmer gut sichtbar angebracht wurden, verhalten sich die Jugendlichen auch im Schulalltag möglichst klimafreundlich. Bereits vermeintlich kleine Gesten wie gezieltes Lüften oder das Ausschalten des Lichts beim Verlassen eines Raumes können erheblich zum Ressourcenschutz beitragen. Als erste Schule Berlins wurde die August-Sander-Schule 2014 die Auszeichnung als „Fairtrade School“ verliehen. Diese bescheinigt den Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ein besonderes Engagement für den fairen Handel, welches sich im Schulessen, der Wahl der Schulmaterialien und bei Projektarbeiten zeigt. Wie eng Fairtrade und Klimaschutz miteinander verbunden sind, zeigt sich exemplarisch an dem Konzept der Schulcafeteria: Die angebotenen Lebensmittel stammen vornehmlich aus ökologischem und biologischem Anbau. Verarbeitet werden saisonale und regionale Produkte sowie Fleischerzeugnisse, welche zum größten Teil aus artgerechter Haltung kommen. Tee, Kaffee, Schokolade und weitere Produkte sind Fairtrade-zertifiziert. Die von Schülerinnen und Schülern betriebene Cafeteria setzt zudem auf biologisch abbaubare Verpackungen. Von 2015 bis 2020 wurde an der August-Sander-Schule der einjährige, berufsqualifizierende Teilzeitlehrgang „Umwelt und Technik“ angeboten. Der Lehrgang beinhaltete theoretische und praktische Auseinandersetzungen mit den Themen Nachhaltigkeit im Alltag, erneuerbare Energien und Umgang mit der Natur. Die Schülerinnen und Schüler konnten dabei tief in die Materie des Klimaschutzes eintauchen: Alle Handlungsfelder des Umweltschutzes – von Ressourcenschutz über Abfallmanagement hin zu Energieversorgung und nachhaltigen Konsum wurden behandelt. Heiz-Management | Ökologisches Schulessen | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte Die berufliche Schule gliedert sich in drei Zweige: Berufsschule, Berufsfachschule und Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe. Den derzeit rund 950 Schülerinnen und Schülern steht ein breit gefächertes Bildungsangebot zur Verfügung. Die 101 Lehrkräfte der Schule bilden Jugendliche in den Berufsfeldern Agrarwirtschaft, Farbtechnik, Holztechnik, Metalltechnik, Gastgewerbe und Hauswirtschaft, Gesundheit und Sozialwesen aus. Die Lehre an der August-Sander-Schule stützt sich auf drei grundlegende Prinzipien: Integration, Kooperation und soziales Lernen. Die Jugendlichen können sich in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotional-soziale Entwicklung“, „geistige Entwicklung“ und „Hören“ unterrichten lassen. Dank vielfältiger Kooperationen im schulischen und außerschulischen Bereich erhalten die Schülerinnen und Schüler breit gefächerte Praxiserfahrungen und profitieren von verschiedenen Methodenansätzen. Die August-Sander-Schule setzt sich als „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ und als Friedensschule für ein friedliches und tolerantes Miteinander ein. Umweltschule in Europa Fairtrade-School Bild: Christian Schwier/Fotolia.com Weitere engagierte Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg Übersicht: Diese Friedrichshainer und Kreuzberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: halfpoint/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Please note: Abstract created by PANGAEA data editor using Jungblut et al. (2017). Marine top predators (seabirds, marine mammals and other megafauna) were counted during POLARSTERN cruise PS83 (ANT-XXIX/10) passing the east Atlantic from Cape Town to Bremerhaven in spring 2014. Continuous half-hour transect counts were conducted by two observers from the bridge, situated approximately 18 meters above sea level, throughout daylight hours and while the vessel maintained its traveling speed (see Joiris & Falck 2011). Due to the width of the bridge, observations were limited to a 90° angle from the bow to one side, as it was impractical for one observer to simultaneously cover both sides. Species were initially identified with the naked eye and confirmed using binoculars (8 – 10 times magnification). Photos were used in retrospect to help identify rare or hard to classify specimens. Individuals following or circling around the ship were only counted once in a 30 min interval (i.e. during one 'transect count'). Water temperature and salinity were continuously and automatically recorded by a thermo-salinometer installed at the keel of the Polarstern (approximately 10 meters below sea level). Depth data were obtained either from the vessel's echosounder or hydrosweep. Data extraction was carried out from the DShip data system on board.
Please note: Abstract created by PANGAEA data editor using Jungblut et al. (2017). Marine top predators (seabirds, marine mammals and other megafauna) were counted during POLARSTERN cruise ANT-XXVIII/1 passing the east Atlantic from Bremerhaven to Cape Town in fall 2011. Continuous half-hour transect counts were conducted by two observers from the bridge, situated approximately 18 meters above sea level, throughout daylight hours and while the vessel maintained its traveling speed (see Joiris & Falck 2011). Due to the width of the bridge, observations were limited to a 90° angle from the bow to one side, as it was impractical for one observer to simultaneously cover both sides. Species were initially identified with the naked eye and confirmed using binoculars (8 – 10 times magnification). Photos were used in retrospect to help identify rare or hard to classify specimens. Individuals following or circling around the ship were only counted once in a 30 min interval (i.e. during one 'transect count'). Water temperature and salinity were continuously and automatically recorded by a thermo-salinometer installed at the keel of the Polarstern (approximately 10 meters below sea level). Depth data were obtained either from the vessel's echosounder or hydrosweep. Data extraction was carried out from the DShip data system on board.
Please note: Abstract created by PANGAEA data editor using Jungblut et al. (2017). Marine top predators (seabirds, marine mammals and other megafauna) were counted during POLARSTERN cruise ANT-XXIX/1 passing the east Atlantic from Bremerhaven to Cape Town in fall 2012. Continuous half-hour transect counts were conducted by two observers from the bridge, situated approximately 18 meters above sea level, throughout daylight hours and while the vessel maintained its traveling speed (see Joiris & Falck 2011). Due to the width of the bridge, observations were limited to a 90° angle from the bow to one side, as it was impractical for one observer to simultaneously cover both sides. Species were initially identified with the naked eye and confirmed using binoculars (8 – 10 times magnification). Photos were used in retrospect to help identify rare or hard to classify specimens. Individuals following or circling around the ship were only counted once in a 30 min interval (i.e. during one 'transect count'). Water temperature and salinity were continuously and automatically recorded by a thermo-salinometer installed at the keel of the Polarstern (approximately 10 meters below sea level). Depth data were obtained either from the vessel's echosounder or hydrosweep. Data extraction was carried out from the DShip data system on board.
Currently, the herpetological collection houses more than 100,000 catalogued specimens. Amphibians and reptiles are traditionally combined in the collection, with the latter making up nearly two thirds of the total specimens. The collection includes type specimens of around 650 taxa, among them more than 300 primary types (i.e. holotypes, lectotypes, and neotypes) and 100 syntypes that objectively define a scientific name and are literally irreplaceable. The majority of specimens is wet material preserved in ethanol, but the collection also includes osteological specimens and (sub-)fossils. These figures make the herpetological collection at the Leibniz Institute for the Analysis of Biodiversity Change (LIB) - Museum Koenig Bonn one of the largest of its kind in Germany and also one of international importance. Correspondingly to their high species diversity, frogs and squamates (lizards and snakes) represent the majority of species. However, members of all major groups of amphibians (salamanders and caecilians) and reptiles (crocodiles, turtles, and tuataras) are found in the collection. There is no explicit geographic focus and specimens are originating not only from Europe, but from more than 200 countries worldwide. Due to the research focus of past curators and students, the at the Leibniz Institute for the Analysis of Biodiversity Change (LIB) - Museum Koenig Bonn holds remarkable collections from the Mediterranean, the Middle East, Africa, Madagascar, and Brazil. Recent geographical focuses are Southeast Asia, Peru, and the western Palearctic.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Land | 38 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 10 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 9 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 42 |
| Offen | 28 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 67 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 16 |
| Dokument | 28 |
| Keine | 24 |
| Unbekannt | 11 |
| Webseite | 32 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 26 |
| Lebewesen und Lebensräume | 79 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 77 |
| Wasser | 33 |
| Weitere | 73 |