Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit VI (GerES VI): Analyse der Belastung durch Schimmelbefall und biologische Schadstoffe von Innenräumen. Teil 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Analyse und Bewertung von Umweltschadstoffen.Menschen, die Feuchte/Schimmelbefall in Innenräumen ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko für vielfältige Atemwegserkrankungen, unter anderem Entwicklung und Verschlimmerung von Asthma und Atemwegsinfektionen. Mit dem Teilvorhaben 'Schimmel und biologische Belastung der Innenräume' wird dazu die Belastung von Innenräumen mit biogenen Schadstoffen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Situation der Raumnutzer ermittelt.
Das Projekt "Charakterisierung von Bioaerosolen in der Feinstaubfraktion von Innenräumen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Bioaerosole (z.B. luftgetragene Schimmelpilze, Bakterien, Viren, Hausstaubmilben, Pollen oder deren Bruchstücke) als Bestandteil des Feinstaubs von Innenräumen können im privaten und öffentlichen Bereich aufgrund ihres allergenen und infektiösen Potentials eine hohe gesundheitliche Bedeutung aufweisen. Die Charakterisierung solcher komplexen Mischungen inklusive deren Bewertung ist mit bisherigen Analysemöglichkeiten nur unzureichend möglich. Dies soll mit Hilfe dieses Vorhabens durch die Etablierung zeitgemäßer Sammel- und Analysemethoden geändert werden. Dazu sollen zunächst Innenraumfeinstäube unbekannter Zusammensetzung auf DNA-Ebene ungezielt analysiert werden. Durch den Vergleich der so erhaltenen Ergebnisse mit Datenbanken kann ein umfassendes Bild der Bioaerosol-Bestandteile gewonnen werden. Darauf aufbauend sollen durch ungezielte Untersuchungen auf Protein-Ebene potentiell gesundheitsschädigende Komponenten wie Pollen-Allergene, Schimmelpilz-Toxine oder Milbenbestandteile erfasst und diese Kandidaten anschließend gezielt detektiert und quantifiziert werden. Zur Optimierung der Untersuchungsmethoden ist zunächst vorgesehen, leicht erhältliche PM10-Feinstaubproben aus 'unauffälligen' Innenräumen (z.B. Privathaushalte, Einzelbüros) zu verwenden, die mit Kleinfiltergeräten gesammelt werden. Für die Darstellung der praktischen Relevanz sollen im weiteren Verlauf gleichermaßen gesammelte Proben aus Innenräumen mit verschiedenen klimatischen und baulichen Bedingungen hinzukommen. Hierzu zählen z.B. Proben aus Wohnungen mit Feuchteschäden, Kellern, Großraumbüros mit Klimaanlagen oder Räumen inner- und außerhalb der Pollensaison. Auch für zukünftige GerES Proben könnte diese Art der Analyse Anwendung finden. Das Vorhaben schafft die Voraussetzung, Bioaerosole in Innenräumen umfänglich zu beschreiben und eröffnet damit die Möglichkeit von Wirkungsanalysen und der Beantwortung der Frage welche Bestandteile der biogenen Feinstaubfraktion besonders schadhaft sind.
Wenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Fall bejaht, in dem der für den Bereich der Gesundheitsfürsorge als Betreuer zuständige Vater wegen eines Tobsuchtsanfalls seines Sohnes den Notarzt gerufen hatte und es unmittelbar danach zu dem Angriff kam. Der Kläger in diesem Verfahren war als ehrenamtlicher Betreuer für seinen erwachsenen Sohn bestellt worden, der aufgrund einer geistigen Behinderung beeinträchtigt war. Zum Aufgabenkreis des Betreuers gehörte u.a. die Gesundheitsfürsorge für den Sohn. Zwischen den beiden Männern kam es im Februar 2016 in der gemeinsamen Wohnung zum Streit, weil das Zimmer des Sohnes von Schimmel befallen war und ein Bausachverständiger den Schaden begutachten sollte. Der Vater versuchte, seinen 38jährigen Sohn dazu zu überreden, die Besichtigung zu dulden und vorher noch einen Teil seiner Lego-Steine zur Seite zu räumen, damit der Sachverständige die Möglichkeit hätte, sich die betroffenen Stellen anzusehen. Als der Vater seinem Sohn Hilfe beim Aufräumen anbot, zog dieser sich zunächst in sein Zimmer zurück. Wenig später schlug er wutentbrannt mit einem Hammer durch die Zimmertür. Als der Vater den Notruf wählte, um einen Notarzt und die Polizei zu rufen, stürzte sich der Sohn auf ihn und schlug ihm schließlich eine Vase auf den Kopf. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, die dabei erlittene Platzwunde als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen. Als ehrenamtlicher Betreuer falle der Vater zwar grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Vorfall habe sich aber nicht bei einer versicherten Tätigkeit ereignet. Dass Eltern ihre Kinder anhalten, ihr Zimmer aufzuräumen, gehöre zum Familienalltag und nicht zur unfallversicherten Tätigkeit eines Betreuers. Die dagegen gerichtete Klage des Vaters hatte nun in zweiter Instanz vor dem LSG Sachsen-Anhalt Erfolg. Das Gericht stellte darauf ab, dass zur versicherten Tätigkeit des Klägers als Betreuer seines Sohnes u.a. die Fürsorge für dessen Gesundheit gehört habe. Der Gefahr des Angriffs mit der Vase sei der Vater nicht nur deshalb ausgesetzt gewesen, weil er mit seinem Sohn in einem Haushalt gelebt habe, sondern auch weil er den Notruf gewählt habe, um ärztliche Hilfe für seinen Sohn herbeizurufen. Das sei ein Teil seiner Tätigkeit als Betreuer im Bereich der Gesundheitsfürsorge gewesen. Die Betreuertätigkeit könne jedenfalls nach dem seinerzeit geltenden Betreuungsrecht nicht auf die Vornahme von Rechtsgeschäften reduziert werden. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2024, L 6 U 19/23, nicht rechtskräftig Hintergrund: Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Unfallversicherungsschutz begründenden Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuches Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung – SGB VII). Dazu gehören gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a SGB VII u.a. ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unfälle sind nach der gesetzlichen Definition zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Gemäß § 1901 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der bis Ende 2022 galt, umfasste die Betreuung alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe näherer gesetzlicher Regelungen rechtlich zu besorgen. Zum 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht umfassend reformiert worden. Die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter www.landesrecht.sachsen-anhalt.de . Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lsg.sachsen-anhalt.de
Hier stellen wir Ihnen O-Töne zur Verfügung, die Sie als mp3-Datei herunterladen und für Medienberichte verwenden können. Videomaterial stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Übersicht der O-Töne 11.06.2024 / Jubiläumsfest am 15. Juni 2024 am Hauptstandort in Dessau-Roßlau 17.03.2023 / Umweltbundesamt gibt Tipps, wie Sie wirklich Energie sparen können 15.03.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht neue Zahlen zur aktuellen Entwicklung und Nutzung 13.02.2023 / Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht zur gemessenen Feinstaub-, Stickstoffdioxid- und Ozon-Belastung 20.01.2023 / „Grüne Woche“ in Berlin – UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner empfiehlt, Obst, Gemüse und Getreide von der Mehrwertsteuer zu befreien 15.12.2022 / Dicke Luft zu Silvester und die Probleme für Mensch und Umwelt 17.08.2022 / Beim Einkauf fürs neue Schuljahr aufs Umweltsiegel achten 15.03.2022 / Prognose und Hintergründe zur aktuellen Entwicklung der THG-Emissionen 2021 10.03.2022 / Aktuelle Spartipps vom Umweltbundesamt 22.02.2022 / Umweltfreundlich Saubermachen ist gar nicht schwer 10.02.2022 / Umweltbundesamt gibt aktuellen Überblick und zeigt auf, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt 24.01.2022 / Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen fordern vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren und Co. 27.10.2021 / Umweltschädliche Subventionen mit 65,4 Milliarden Euro auf Rekordniveau – UBA empfiehlt Sofortprogramm zum Abbau 13.06.2021 / Hitze, Dürre , Überschwemmung und Artenwandel – Wie sich der Klimawandel auf Deutschland auswirkt! 28.04.2021 / Welchen Stellenwert hat Umwelt- und Klimaschutz angesichts anderer aktueller Probleme? 14.12.2020 / Online-Shopping kann klimafreundlicher sein, wenn man sonst mit dem Auto zum Geschäft fahren müsste 27.10.2020 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018 19.08.2020 / Droht Deutschland nach dem dritten Hitzesommer eine Wasserknappheit? 16.03.2020 / Deutsche Treibhausgasemissionen gingen 2019 um 6,3 Prozent zurück 11.02.2020 / Stickstoffdioxid-Belastung ist deutschlandweit weiter rückläufig, aber immer noch liegen etliche Städte über dem Grenzwert 18.12.2019 / Wie man schädliche Treibhausgasemissionen reduzieren, verhindern und nicht vermeidbare kompensieren kann! 18.11.2019 / Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2017 06.11.2019 / Umweltbundesamt stellt ein neues Konzept 10.10.2019 / Vielfliegerei und ein neues globales Klimaschutzinstrument 19.09.2019 / Tipps und Big Points beim CO2-Sparen 18.09.2019 / Die Abfüllung von Getränken in Mehrwegflaschen hat in Deutschland mit 42 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht 06.06.2019 / Deutsche Badegewässer schneiden im aktuellen Bericht zur Wasserqualität sehr gut ab 21.05.2019 / Jeder Einwegbecher ist nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes einer zu viel 17.04.2019 / Welche Lärmquellen stören besonders? Kann Lärm krank machen? Was tut die Politik? 31.01.2019 / Wie belastet ist unsere Luft? 08.03.2018 / Studie zu NO2-Krankheitslasten in Deutschland 02.01.2018 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 12.12.2017 / Wie war die Luft in Deutschland 2017 12.12.2017 / Status Quo und die aktuellen Trends bei umweltverträglichen Produkten 11.12.2017 / Schimmel in Innenräumen und wie man ihn wieder los wird 03.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn (Bereitstellung Videomaterial auf Anfrage) 02.11.2017 / „23. Weltklimakonferenz“ vom 6. bis 17. November in Bonn 15.09.2017 / Internationale Fahrrad-Konferenz vom 19.-21. September 2017 in Mannheim
In der Ukraine fürchten wegen des russischen Krieges täglich Menschen um Leib und Leben. In Deutschland hat die aggressive russische Politik zu einer Energiekrise geführt. Um Gas zu sparen, empfiehlt das UBA, die Heiztemperatur zu optimieren. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Zu kalt sollte die Heizung aber nicht eingestellt werden, sonst droht Schimmel. Es wird derzeit intensiv diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man im Herbst und Winter die Raumlufttemperaturen in Wohnungen und Büros senken kann, um Heizenergie einzusparen. Im Gespräch ist eine Temperaturabsenkung von 1-2 Grad während des Tages. Einzelne Wohnungsgesellschaften waren sogar mit Vorschlägen, die Raumtemperaturen auf 16-18 °C zu senken, an die Öffentlichkeit gegangen. Zu starke Temperaturabsenkungen bergen aber ein erhebliches Risiko für Schimmelbefall und gesundheitlich negative Folgen. Welche Temperaturabsenkungen aus gesundheitlicher Sicht akzeptabel sind und was Betroffene im Herbst und Winter beachten sollen, um Schimmelrisiken zu vermeiden, mindestens aber zu minimieren, wird im Folgenden dargelegt. Im Zuge der Maßnahmen zum Gassparen kündigen immer mehr Wohnungsunternehmen an, im Herbst die Temperatur der Heizungsanlagen drosseln zu wollen. Begünstigt die Drosselung der Temperatur der Heizkörper und anderer Heizungen wie Fußbodenheizungen die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen? Unter welchen Bedingungen steigt die Gefahr von Schimmelbildung durch niedrigere Temperatur in den Wohnungen? Die folgenden Ausführungen gelten schwerpunktmäßig für Wohnungen. Eine generelle Absenkung der Raumlufttemperaturen in regelmäßig genutzten Wohnräumen erhöht das Schimmelrisiko. Wärmere Luft kann physikalisch mehr Feuchte aufnehmen als kältere. Im Umkehrschluss erhöht kältere Raumluft die Gefahr für höhere relative Luftfeuchte und für Feuchtekondensation (= Bildung eines flüssigen Wasserfilms) entlang kühler Oberflächen. Besonders gefährdet sind kalte Außenwände, kühle Oberflächen im Raum, aber auch Nischenbereiche, wo anfallende Feuchte nur schwer durch das Lüften abtransportiert werden kann. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchte über Tage und Wochen oberhalb von mehr als 60 % (der genaue Wert kann je nach Gebäudetyp und Dämmstandard variieren) kann bereits binnen weniger Tage das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Wie kann man eine gute und behagliche Wohnraumatmosphäre beibehalten? Aus hygienischer Sicht (präventiver Gesundheitsschutz) sind folgende Punkte zu beachten (Link: vgl. Schimmelleitfaden des UBA, 2017 ): Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Schimmel in Innenräumen erhöht das Risiko für die Entstehung und Verschlimmerung von Asthma und für weitere mit Schimmel assoziierte gesundheitliche Probleme. Empfohlen wird in Wohnungen tagsüber die Raumtemperaturen nicht unter 19-20 °C zu senken, nachts kann (über Nachtabsenkung) 18 °C eingestellt werden. Weitere Absenkungen erhöhen das Schimmelrisiko deutlich. Ältere Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden erhöhen bei gleicher Innenraumtemperatur das Risiko für Kondenswasserbildung an kalten Flächen deutlich mehr als Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude gemäß. Aber auch diese Gebäude sind nicht frei von Schimmelbefall, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Viele Personen auf engem Raum erhöhen die Wasserdampfabgaben (ein Drei-Personenhaushalt produziert ca. 6-12 Liter Wasser als Dampf in der Wohnung. Je mehr Wasserdampf produziert wird, umso wichtiger wird regelmäßiges Lüften.) In Gebäuden mit schlechter Wärmedämmung sollte man im Winter keine massiven Möbel oder Betten direkt an die Außenwände stellen. Zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind Gegenstände einige Zentimeter entfernt von der Außenwand aufzustellen, damit dort angereicherte Feuchte beim Lüften abtransportiert werden kann. Verstärkt betroffen sind Personen und Familien mit niedrigem ökonomischen Status bzw. Armutsgefährdete, z.B. weil diese häufig in schlechter gedämmten Wohnhäusern leben. Könnte die Einführung von Fenstern, die sich nicht mehr kippen, sondern ausschließlich zur Gänze öffnen lassen, der Schimmelpilzbildung in Wohnungen entgegenwirken? Im Zusammenhang mit der Prävention von Schimmel in Wohngebäuden kommt dem Lüften die wichtige Aufgabe zu, überschüssige Feuchte nach außen abzutransportieren. Im Wohnbereich reicht im Winter das mehrmalige Lüften am Tag über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung). Dauerhafte Kipplüftung wird im Winter wegen der starken Energieverluste nicht empfohlen. Auch wird man bei dauerhaft abgesenkten Raumlufttemperaturen (dauerhaft unter 18 °C) und gleichzeitiger Nutzung von Wohnungen nicht allein durch Lüften das Schimmelrisiko vermeiden können. Man müsste dazu dann über Stunden Lüften im Winter. Dies dürfte aus Komfortgründen niemand akzeptieren. Es soll immer gelüftet und geheizt werden. Wie kann man Schimmel auch bei geringeren Raumtemperaturen vermeiden? Ausreichend Lüften, vor allem nach Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen) Raumtemperatur und Luftfeuchte in Räumen regelmäßig verfolgen. Digitale Raumluftfeuchtemesser bzw. Thermohygrometer sind für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften. Nach außen und nicht in benachbarte Räume lüften. Bei Fensterlüftung Fenster komplett öffnen (Stoßlüften). Dauerkippstellung der Fenster vermeiden, da dies im Winter nur zu verstärkten Wärmeverlusten führt, jedoch kaum zum raschen Lüftungserfolg beiträgt. In Wohnungen sollen im Winter 2-3 mal am Tag für jeweils ca. 5 Minuten zum Lüften ein oder mehrere Fenster weit geöffnet werden. Im Schlafzimmer soll morgens nach dem Aufstehen für 5-10 Minuten bei weit offenem Fenster gelüftet werden, da hier der Wasserdampfanfall über Nacht durch Schwitzen und Atmen meist hoch ist. In Küche und Bad sollen unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden. Nasse Fliesen im Bad sollte man mit einem Abzieher wischen. In Büros sollte alle 2-3 Stunden kurz für 3-5 Minuten das Fenster geöffnet werden. Möglichst alle genutzten Räume einer Wohnung beheizen. Die Innentüren zu kühleren Räumen geschlossen halten. Die für Bürogebäude aktuell diskutierte Nicht-Beheizung von Fluren und Korridoren ist nur dann hygienisch vertretbar, wenn die Räume zu den beheizten Büros geschlossen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Eintrages wärmerer, mit Feuchte beladener Luft aus den Büros in die kühleren Flure, wo die Feuchte sich verstärkt abscheiden könnte. Abhilfe: Auch die Flure unbedingt regelmäßig belüften! In schlecht gedämmten Wohnungen keine massiven Möbel (Schränke, Bett) direkt an die Außenwände stellen. Mindestens 3-5 Zentimeter Abstand von der Außenwand einhalten. Lassen sich die Warmwassertemperaturen senken, ohne Gefahr des Legionellen-Keimwachstums? Trinkwasser muss bis unmittelbar vor der Mischarmatur entweder kalt oder heiß sein. Wenn das nicht sichergestellt ist, besteht ein Risiko für das Wachstum von Legionellen. Um das Wachstum von Legionellen im Warmwasser und deren Freisetzung z.B. beim Duschen zu vermeiden, muss bei Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle in der Trinkwasserinstallation dürfen die Warmwassertemperaturen unter 55 °C absinken. Wenn der Temperaturverlust zwischen dem Warmwasserspeicher und Entnahmearmaturen oder anderen Teilen der Trinkwasserinstallation höher ist als 5 °C muss der hydraulische Abgleich überprüft und neu justiert werden. Der Betrieb von Trinkwassererwärmern oder Speichern bei höheren Temperaturen, beispielsweise durch „Legionellenschaltungen“, ist weder sinnvoll noch wirksam. Der Betrieb von Großanlagen der Trinkwasserinstallationen bei geringeren Temperaturen entspricht nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Betreiber der Trinkwasser-Installationen, wenn die Betriebstemperaturen abgesenkt werden. Trinkwasserinstallationen mit kleineren Warmwasserspeichern und geringeren Mengen Warmwasser in den Leitungen sollten in Anlehnung an die Temperaturanforderungen für Großanlagen betrieben werden, auch wenn bei diesen Anlagen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen geringer ist. Eine Aussage, ob eine Trinkwasserinstallation mit Legionellen verkeimt ist oder nicht, kann nur anhand der Untersuchung von Wasserproben durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen.
Mould and fungi pose major problems in residential buildings and indoor environments. Not only in older buildings without any insulation improvements on the envelope/building shell, but also in new energy efficient buildings can mould and growth of fungi occure. Most important is the influence of water and dampness. Mould on wall and furniture surfaces can be easily detected/recognizied, more difficult is detecting mould inside building construction materials and in the hollow spaces. The UBA’s mould guidelines give detailed information on mould problems in the indoor environment. Primarily serving as a knowledgebase and application aid for experts involved in the detection and elimination of mould damage, it also provides valuable tips and information for residents and room users in schools, offices, etc. who are affected by mould infestation. Updated edition: April 2024 Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Im Alltag setzen wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfern zu bewahren oder den Holzschädling in Baumaterialien zu bekämpfen. Um diese breitgefächerte Palette von Anwendungen rechtlich abzudecken, wurden Biozide verschiedenen Produktarten zugeordnet. Das Umweltbundesamt überprüft, ob diese Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe ein Risiko für die Umwelt darstellen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, kann das Biozid zugelassen werden. Wie werden Biozide zugelassen? Die Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ reguliert europaweit das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. Zunächst müssen Wirkstoffe in Biozidprodukten in einem EU-weiten Verfahren geprüft und in eine „Positiv-Liste“ (Unionsliste genehmigter Wirkstoffe) aufgenommen werden. Erst danach können Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit diesen Wirkstoffen in den EU-Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Zulassung von Bioziden in der EU verläuft also zweistufig. Das Umweltbundesamt prüft die Umweltwirkungen von Bioziden und muss das Einvernehmen bei der Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland geben. Neben der Beteiligung an der Zulassung erarbeitet das UBA auch Bewertungsgrundlagen und initiiert Forschungsprojekte hinsichtlich der Anwendung von Bioziden und zu möglichen Risiken für die Umwelt. Wie wird die Umweltverträglichkeit von Bioziden bewertet? Bevor ein Biozid-Wirkstoff oder Biozidprodukt zugelassen werden kann, muss eine Umweltrisikobewertung durchgeführt werden. Denn Biozide sind potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier. Fliegenklatsche statt Insektenspray – Alternativen zu Bioziden Viele Alltagsprodukte wie Mückensprays, antibakterielle Putzmittel oder schimmelfreie Farben enthalten Biozide, die Lebewesen schädigen oder abtöten sollen. Werden sie unsachgemäß verwendet, kann ein Risiko für Umwelt und Gesundheit entstehen. Vor jeder Anwendung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob es nicht schonendere Alternativen gibt. Im Informationsportal für Biozide des Umweltbundesamtes finden Sie unter anderem Hinweise zum Umgang mit Bioziden für Desinfektion, Hygiene oder Materialschutz. Das Portal gibt außerdem Tipps, wann und wie Sie auf Biozide ganz verzichten können (biozidfreie Maßnahmen). Der Schädlingsratgeber bietet weiterhin Informationen zu den verschiedenen Lebewesen und wie einem Schädlingsbefall wirksam vorgebeugt werden kann.
Mould and fungi pose major problems in residential buildings and indoor environments. Not only in older buildings without any insulation improvements on the envelope/building shell, but also in new energy efficient buildings can mould and growth of fungi occure. Most important is the influence of water and dampness. Mould on wall and furniture surfaces can be easily detected/recognizied, more difficult is detecting mould inside building construction materials and in the hollow spaces. The UBAâ€Ìs mould guidelines give detailed information on mould problems in the indoor environment. Primarily serving as a knowledgebase and application aid for experts involved in the detection and elimination of mould damage, it also provides valuable tips and information for residents and room users in schools, offices, etc. who are affected by mould infestation. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Schimmelpilze kommen überall in der Umwelt vor. In Wohnungen sind sie unerwünscht. Massiver Schimmelbefall dort kann zu Reizerscheinungen im Atemwegsbereich und zu allergischen Reaktionen führen. Schimmel gehört also eindeutig nicht in die Wohnung. Ursache ist immer erhöhte Feuchte. In der Broschüre wird dargestellt, wie es zu Schimmelbefall kommt, wie hoch das Risiko bei Schimmelbefall für die Bewohner ist und was man dagegen tun kann. Auch werden Tipps gegeben, was man tun kann, damit es erst gar nicht zum Schimmelbefall kommt.
Der Leitfaden des Umweltbundesamts zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden ist 2017 erschienen. Die Nachfrage war so groß, dass die mehrere Tausend gedruckten Exemplare bereits nach wenigen Wochen vergriffen waren. Seitdem steht - bis zur einer erneuten Druckauflage - eine Online-Version zum Download zur Verfügung. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage auch aus dem Ausland wird Ende 2019 ergänzend eine englischsprachige Version des Leitfadens erscheinen. Diese wird vorerst nur online verfügbar sein. Quelle: https://beck-online.beck.de
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Bund | 33 |
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Förderprogramm | 10 |
Text | 16 |
Tonaufnahmen | 1 |
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Lebewesen & Lebensräume | 35 |
Luft | 25 |
Mensch & Umwelt | 35 |
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