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Bebauungsplan Altona-Nord 12 Hamburg

Der Bebauungsplan Altona-Nord 12 für den Geltungsbereich Schnellstraße - Haubachstraße - Gerichtstraße - über die Flurstücke 39, 38, 37 und 40 der Gemarkung Altona-Nordwest - Haubachstraße - Eggerstedtstraße - Zeiseweg - Bodenstedtstraße - Max-Brauer-Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 207) wird festgestellt.

Modellierung der Umweltwirkung von Tempolimit-Maßnahmen auf Autobahnen und außerorts

Im Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits auf Autobahnen und im Außerortsbereich in Deutschland auf die ⁠ Fahrleistung ⁠ sowie auf die verursachten Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffemissionen (Stickoxide und Feinstaub) haben. Folgende Szenarien wurden betrachtet, wobei die erste Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Kraftfahrstraßen), die zweite Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf allen anderen Außerortsstraßen angibt: T130/100, T120/100, T130/80, T120/80, T100/80. Veröffentlicht in Texte | 176/2024.

E 233 - Vierstreifiger Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 1 von der AS Meppen (A 31) bis östlich der B 70 in Meppen

Allgemeine Vorhabenbeschreibung: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der E 233 im ersten Abschnitt zwischen der A 31 und der B 70. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des geplanten Kreuzes mit der A 31 bei Bau-km 100+000 und endet etwa 850 m östlich des Kreuzes mit der B 70 bei Bau-km 111+111,48. Der Planungsabschnitt liegt vollständig im Gebiet der Stadt Meppen und orientiert sich im Wesentlichen an der Bestandstrasse der vorhandenen B 402. Der Planabschnitt ist ca. 11,1 km lang und sieht insgesamt vier Knotenpunkte vor (Anschlussstelle (AS) 01 – A 31/E233, AS 02 – E 233/K225, AS 03 – E 233/L 48 und AS 04 – E 233/B70). Das geplante Ausbauvorhaben durchkreuzt auf einer Länge von etwa 4,2 km das FFH-Gebiet Ems. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Stadt Meppen (Gemarkungen: Borken, Meppen, Emslage, Hemsen und Holthausen) beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.3 (Bau einer sonstigen Bundesstraße als Schnellstraße) bzw. Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).

Bundesstraße 15neu, Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut, Bauabschnitt I von Essenbach (A 92) bis Dirnau (LAs 14)

Die Bundesstraße 15 verbindet im Bundesfernstraßennetz die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim. Als überregionale Nord-Süd-Verbindung verknüpft sie die Bundesautobahnen A 93, A 92, A 94, und A 8. Wegen der Vielzahl von Ortsdurchfahrten und wegen des geringen Ausbauzustandes ist die bestehende B 15 für diese Verkehrsfunktion völlig unzureichend. Die geplante Ost-Süd-Umfahrung von Landshut im Zuge der geplanten Bundesfernstraße B 15 neu Regensburg – Landshut –Rosenheim beginnt im Norden nach dem Knotenpunkt der bestehenden B 15 neu mit der A 92 und endet südlich von Landshut an der bestehenden B 15. Durch die Ost-Süd-Umfahrung von Landshut sollen die hochbelasteten Ortsdurchfahrten von Ergolding, Landshut und Kumhausen im Zuge der B 15 und der B 299 insbesondere vom Schwer- und Gefahrgutverkehr entlastet werden und eine leistungsfähige Anbindung des südlichen Landkreises Landshut an das Fernstraßennetz erreicht werden. Die beiden im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Teilabschnitte der B 15 neu wurden in 3 Bauabschnitte unterteilt. Das gegenständliche Verfahren umfasst nur den ersten Bauabschnitt der geplanten Ost-Süd-Umfahrung von Landshut. Dieser erste Bauabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle mit der A 92 bei Ohu und endet am Anschluss der Kreisstraße LAs 14. Die Trasse verläuft durch das Gemeindegebiet des Marktes Essenbach, Landkreis Landshut und das Gebiet der kreisfreien Stadt Landshut. Eine ökologische Kompensationsmaßnahme ist im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach vorgesehen. Der Bauabschnitt ist als zweibahnige Landstraße mit 4 Fahrstreifen geplant und soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Ab Bauanfang verläuft die B 15 neu zunächst in einer Trogstrecke unter Geländeoberkante. Im Bereich zwischen den Siedlungsteilen Ohu und Ohu-Siedlung verläuft die B 15 neu auf einer Länge von 361 m in einem Tunnel. Der Tunnel Ohu erhält einen begrünten Deckel über den alle vorhandenen kreuzenden Verkehrswege, einschließlich der kreuzenden Bahnstrecke Landshut – Plattling, geführt werden. Südlich des Tunnels wird die vorhandene Bebauung mit Lärmschutzwänden geschützt. Eine Brücke von 396 m Länge führt über die Isar und die Auwälder. Im Bereich der neuen Anschlussstelle mit der Kreisstraße LAs 14 wird diese zur Errichtung von Linksabbiegespuren verbreitert.

Modellierung der Umweltwirkung von Tempolimit-Maßnahmen auf Autobahnen und außerorts

Im Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits auf Autobahnen und im Außerortsbereich in Deutschland auf die Fahrleistung sowie auf die verursachten Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffemissionen (Stickoxide und Feinstaub) haben. Folgende Szenarien wurden betrachtet, wobei die erste Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Kraftfahrstraßen), die zweite Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf allen anderen Außerortsstraßen angibt: T130/100, T120/100, T130/80, T120/80, T100/80.

Neubau der B 474n als Ortsumgehung Waltrop

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt umfasst den Neubau der B474n als Ortsumgehung (OU) Waltrop von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7+940,000 und liegt auf dem Gebiet der Städte Castrop-Rauxel, Waltrop und Datteln im Kreisgebiet Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster. Im Bereich des Autobahnkreuzes Dortmund-Nordwest (AK DO-NW) ist im geringen Umfang auch die kreisfreie Stadt Dortmund im Regierungsbezirk Arnsberg betroffen. Die Baustrecke hat eine Gesamtlänge von 8,49 km. Die B474n OU Waltrop wird am Planfeststellungsanfang im Süden an das AK A2 / A45 und am Planfeststellungsende im Norden an die L 609 sowie die B474n OU Datteln angebunden. Die Hauptfahrbahn der A45 wird von Bau-km 0-550,000 über das AK A2 / A45 hinaus bis Baukm 0+670,000 ausgebaut; im AK A2 / A45 werden zusätzliche Fahrbeziehungen hergestellt. Die querenden Landesstraßen L645 (Viktorstraße), L511 (Recklinghäuser Straße) und L609 (Münsterstraße / Waltroper Straße) sowie die Kreisstraße K14 (Im Löringhof) werden mit der B474n verknüpft. Der gesamte Planfeststellungsabschnitt ist als anbau- und zufahrtenfreie Kraftfahrstraße geplant. Zwischen dem AK A2 / A45 und der L511 ist ein vierstreifiger, im weiteren Streckenbereich zwischen L511 und L609 ein zweistreifiger Querschnitt vorgesehen.

Verlegung und 2-/4-streifiger Ausbau der Bundesstraße 96 mit Ortsumgehungen Teschendorf/Löwenberg von Bau-km 0-160 bis 17+563

Verlegung und 2-/4-streifiger Ausbau der B 96 zur Kraftfahrstraße – beginnend am Knotenpunkt B 96 / L 191 – mit OU Teschendorf/Löwenberg, von Bau-km 0-160 bis 17+563, einschließlich * Anpassung und Umstufung von Teilabschnitten der B 96alt, * Anpassung der B 167 von Bau-km 0+220 bis 0+659, * Anpassung/Verlängerung der L 213 von Bau-km 0+000 bis 1+200, * Ausbau und Umstufung der Gemeindestraße „Griebener Weg“ von Bau-km 0-028 bis 0+780, * Anpassung mit Umverlegung der Gemeindestraße „Straße nach Grundmühle“ von Bau-km 0+000 bis 0+417, * Anpassung der Gemeindestraße „Neuendorfer Weg“ von Bau-km 0+000 bis 0+470, * Anpassung der Gemeindestraße „Straße am Dorfanger“ (ca. 120 m), * Anpassung der Gemeindestraße „Trift“ (ca. 150 m), * Anpassung mit Umverlegung der sonstigen öffentlichen Straße „Mastenweg“ von Bau-km 0+030 bis 0+495, * Anpassung mit Umverlegung der sonstigen öffentlichen Straße „Wirtschaftsweg Nord“ von Bau-km 0+020 bis 0+250, * Anpassung mit Umverlegung des Gewässers II. Ordnung „Soldatengraben L 168“ (ca. 820 m), * Anpassung mit Umverlegung des Gewässers II. Ordnung „Fünfrutengraben L 163“ (ca. 340 m), * Anpassung mit Umverlegung der Gewässer II. Ordnung „Graben L 179050“ und „Graben L 179051“ (ca. 180 m), * Anpassung mit Umverlegung des Gewässers II. Ordnung „L 193“ (ca. 300 m), * Anpassung mit Umverlegung des Gewässers II. Ordnung „Moncaprice L 192“ (ca. 70 m), * Anpassung des Gewässers II. Ordnung „Plötzengraben L 166“, * landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, in der Stadt Oranienburg (Gemarkungen Sachsenhausen und Wensickendorf) und in der Gemeinde Löwenberger Land (Gemarkungen Häsen, Hoppenrade, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neulöwenberg und Teschendorf) im Landkreis Oberhavel sowie weitere landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen in den Städten Kremmen (Gemarkung Rüthnick Forst), Liebenwalde (Gemarkung Neuholland) und Velten im Landkreis Oberhavel sowie in den Städten Rheinsberg (Gemarkung Flecken Zechlin) und Wittstock/Dosse (Gemarkungen Gadow und Rossow) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz

Das Projekt "Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.

Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz, Teilvorhaben: Lärmschutzelemente

Das Projekt "Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz, Teilvorhaben: Lärmschutzelemente" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: R. Kohlhauer GmbH.

Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz, Teilvorhaben: Elektrische Systemanbindung

Das Projekt "Entwicklung von wandintegrierten PV-Elementen für den Lärmschutz, Teilvorhaben: Elektrische Systemanbindung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Igrapower GmbH.

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