Der Bebauungsplan Altona-Nord 12 für den Geltungsbereich Schnellstraße - Haubachstraße - Gerichtstraße - über die Flurstücke 39, 38, 37 und 40 der Gemarkung Altona-Nordwest - Haubachstraße - Eggerstedtstraße - Zeiseweg - Bodenstedtstraße - Max-Brauer-Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 207) wird festgestellt.
Sensor in ruhigem Wohngebiet (Tempo 30 im gesamten Ort) weiteres Umfeld: Maintal mit zwei stark befahrenen Schnellstraßen (Luftlinie ca. 400 bzw. 1000 m entfernt), Stadtrandlage Würzburg, Industriegebiet Neuer Hafen (Luftlinie ca. 1500 m entfernt)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit werden Sie gebeten die Titel sowie das Erstellungsdatum aller Ihnen vorliegenden Dokumente welches sich mit folgenden Thema befasst mitzuteilen: - Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkungen der Einführung einer generellen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sowie, soweit ebenfalls thematisiert, die Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die Reduzierung des Schadstoffausstoßes Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Alle Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Straßen (z.B. auch Geh- und Radwege, Kraftfahrstraßen) Ortstafel aufgestellt werden sollen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant als nördliche Ortsumgehung von Salzkotten den Neubau der Bundesstraße 1 (B 1n). Die geplante und 6,180 km lange Ortsumgehung beginnt aus Richtung Westen gesehen ca. 220 m hinter der Einmündung der Kreisstraße 55 (K 55, Sundern) in die vorhandene B 1. Sie führt nördlich um Salzkotten herum und trifft im Osten von Salzkotten in Höhe der Kreisstraße K 3 (Scharmeder Straße) wieder auf die Bestandstrasse. Diese wird in Richtung Paderborn auf weiteren rd. 900 m ausgebaut. Die B 1n endet dann in Höhe des Gebäudes Paderborner Straße 97. Die B 1n soll zweispurig als anbau- und zufahrtenfreie Kraftfahrstraße errichtet werden (Regelquerschnitt RQ 11,5), die auf den knapp 2 km zwischen der L 751 und der K 3 durch eine als Überholstreifen dienende dritte Fahrspur ergänzt wird (RQ 11,5+).
Im Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits auf Autobahnen und im Außerortsbereich in Deutschland auf die Fahrleistung sowie auf die verursachten Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffemissionen (Stickoxide und Feinstaub) haben. Folgende Szenarien wurden betrachtet, wobei die erste Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Kraftfahrstraßen), die zweite Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf allen anderen Außerortsstraßen angibt: T130/100, T120/100, T130/80, T120/80, T100/80. Veröffentlicht in Texte | 176/2024.
- die Niederschriften der Verkehrsingenieur-Besprechungen seit dem 01.01.2020 - in Anlehnung an eine vergangene Anfrage straßenverkehrsrechtlichen Erlasse in Bezug auf die Themenfelder Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr, Verkehrszeichen, Markierungen, Lichtsignalanlagen, Parkregelungen, Ausnahmegenehmigungen von Verkehrsvorschriften, Absicherungen von Arbeitsstellen im Straßenverkehr, Sonderrechte, Unfallkommissionen, zunächst im Zeitraum seit dem 01.01.2020. Erlasse betreffend Autobahnen und Kraftfahrstraßen werden nicht benötigt.
Allgemeine Vorhabenbeschreibung: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der E 233 im ersten Abschnitt zwischen der A 31 und der B 70. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des geplanten Kreuzes mit der A 31 bei Bau-km 100+000 und endet etwa 850 m östlich des Kreuzes mit der B 70 bei Bau-km 111+111,48. Der Planungsabschnitt liegt vollständig im Gebiet der Stadt Meppen und orientiert sich im Wesentlichen an der Bestandstrasse der vorhandenen B 402. Der Planabschnitt ist ca. 11,1 km lang und sieht insgesamt vier Knotenpunkte vor (Anschlussstelle (AS) 01 – A 31/E233, AS 02 – E 233/K225, AS 03 – E 233/L 48 und AS 04 – E 233/B70). Das geplante Ausbauvorhaben durchkreuzt auf einer Länge von etwa 4,2 km das FFH-Gebiet Ems. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Stadt Meppen (Gemarkungen: Borken, Meppen, Emslage, Hemsen und Holthausen) beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.3 (Bau einer sonstigen Bundesstraße als Schnellstraße) bzw. Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).
Die Bundesstraße 15 verbindet im Bundesfernstraßennetz die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim. Als überregionale Nord-Süd-Verbindung verknüpft sie die Bundesautobahnen A 93, A 92, A 94, und A 8. Wegen der Vielzahl von Ortsdurchfahrten und wegen des geringen Ausbauzustandes ist die bestehende B 15 für diese Verkehrsfunktion völlig unzureichend. Die geplante Ost-Süd-Umfahrung von Landshut im Zuge der geplanten Bundesfernstraße B 15 neu Regensburg – Landshut –Rosenheim beginnt im Norden nach dem Knotenpunkt der bestehenden B 15 neu mit der A 92 und endet südlich von Landshut an der bestehenden B 15. Durch die Ost-Süd-Umfahrung von Landshut sollen die hochbelasteten Ortsdurchfahrten von Ergolding, Landshut und Kumhausen im Zuge der B 15 und der B 299 insbesondere vom Schwer- und Gefahrgutverkehr entlastet werden und eine leistungsfähige Anbindung des südlichen Landkreises Landshut an das Fernstraßennetz erreicht werden. Die beiden im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Teilabschnitte der B 15 neu wurden in 3 Bauabschnitte unterteilt. Das gegenständliche Verfahren umfasst nur den ersten Bauabschnitt der geplanten Ost-Süd-Umfahrung von Landshut. Dieser erste Bauabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle mit der A 92 bei Ohu und endet am Anschluss der Kreisstraße LAs 14. Die Trasse verläuft durch das Gemeindegebiet des Marktes Essenbach, Landkreis Landshut und das Gebiet der kreisfreien Stadt Landshut. Eine ökologische Kompensationsmaßnahme ist im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach vorgesehen. Der Bauabschnitt ist als zweibahnige Landstraße mit 4 Fahrstreifen geplant und soll als Kraftfahrstraße betrieben werden. Ab Bauanfang verläuft die B 15 neu zunächst in einer Trogstrecke unter Geländeoberkante. Im Bereich zwischen den Siedlungsteilen Ohu und Ohu-Siedlung verläuft die B 15 neu auf einer Länge von 361 m in einem Tunnel. Der Tunnel Ohu erhält einen begrünten Deckel über den alle vorhandenen kreuzenden Verkehrswege, einschließlich der kreuzenden Bahnstrecke Landshut – Plattling, geführt werden. Südlich des Tunnels wird die vorhandene Bebauung mit Lärmschutzwänden geschützt. Eine Brücke von 396 m Länge führt über die Isar und die Auwälder. Im Bereich der neuen Anschlussstelle mit der Kreisstraße LAs 14 wird diese zur Errichtung von Linksabbiegespuren verbreitert.
Im Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits auf Autobahnen und im Außerortsbereich in Deutschland auf die Fahrleistung sowie auf die verursachten Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffemissionen (Stickoxide und Feinstaub) haben. Folgende Szenarien wurden betrachtet, wobei die erste Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Kraftfahrstraßen), die zweite Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf allen anderen Außerortsstraßen angibt: T130/100, T120/100, T130/80, T120/80, T100/80.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 18 |
| Land | 11 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 15 |
| Taxon | 1 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 13 |
| offen | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 31 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 10 |
| Keine | 18 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 28 |