Der Bebauungsplan Altona-Nord 12 für den Geltungsbereich Schnellstraße - Haubachstraße - Gerichtstraße - über die Flurstücke 39, 38, 37 und 40 der Gemarkung Altona-Nordwest - Haubachstraße - Eggerstedtstraße - Zeiseweg - Bodenstedtstraße - Max-Brauer-Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 207) wird festgestellt.
Informationen zum Spielplatz im Waldspielplatz ,<< Adresse entfernt >>, angrenzend an Kleestr 10, zu: 1. Aktuelle Lärmmessungen (nach 2022): Alle Lärmmessungen am genannten Spielplatz und im genannten Park, die nach der Lärmkartierung 2022 erstellt wurden (inkl. Datum, Messwerte in dB(A), Messmethodik, Messzeiten) Aktualisierungen oder Detailauswertungen zur Lärmkartierung 2022 für diesen spezifischen Bereich Lärmaktionspläne, die nach 2022 erstellt wurden und diesen Bereich betreffen Anmerkung: Die öffentlich verfügbare Lärmkartierung 2022 mit Werten von 65-74 dB(A) für diesen Bereich ist mir bekannt. Ich bitte daher nur um Informationen, die darüber hinausgehen oder aktueller sind. 2. Umwelt- und Gesundheitsgutachten: Umweltgutachten im Zusammenhang mit diesem Spielplatz oder der angrenzenden Schnellstraße Stellungnahmen des Gesundheitsamtes zur Lärmbelastung an diesem Spielplatz Bewertungen der gesundheitlichen Auswirkungen der Lärmwerte (insbesondere auf Kinder) 3. Umweltrechtliche Bewertung: Dokumentation der angewendeten Lärmgrenzwerte und Richtwerte für Spielplätze Rechtliche Bewertung, ob die Werte (65-74 dB(A)) mit geltenden Umweltstandards vereinbar sind 4. Lärmschutzmaßnahmen: Dokumentation über geprüfte, geplante oder umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen für diesen Spielplatz Gutachten zur Wirksamkeit möglicher Lärmschutzmaßnahmen 5. Bürgerbeschwerden: Eingegangene Bürgerbeschwerden bezüglich der Lärmbelastung an diesem Spielplatz Antworten der Verwaltung auf diese Beschwerden (soweit umweltrelevant)
ID: 5292 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Beim geplanten Vorhaben handelt es sich um den zweibahnigen Aus- und Neubau der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg / Eschach. Der Streckenabschnitt liegt in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis mit den je nach Variantenwahl betroffenen Gemeinden Friedrichshafen, Meckenbeuren, Tettnang und Ravensburg. Der Streckenabschnitt ist Teilstück der überregionalen Verbindung Friedrichshafen (B 31) – Ravensburg – Weingarten (B 32) – Oberessendorf (B 465) – Ulm / Neu-Ulm (B 28). Die B 30 nimmt im Südosten Baden-Württembergs, Region Oberschwaben, eine zentrale Stellung ein. Sie verbindet die Oberzentren Friedrichshafen / Ravensburg / Weingarten mit dem Oberzentrum Ulm / Neu-Ulm. Die 2-bahnige Fortführung der Ortsumfahrung Ravensburg (Landkreis Ravensburg) im Zuge der B 30 nach Süden bis nach Friedrichshafen (Bodenseekreis) ist ein wichtiger Lückenschluss in der landesweit bedeutenden Nord-Süd-Achse. Die B 30 neu zwischen Friedrichshafen (B 31) und Ravensburg / Eschach ist ein zentraler Baustein der als „Planungsfall 7“ vorgesehenen Neugestaltung des klassifizierten Straßennetzes im nördlichen Bodenseeraum. Das Konzept sieht im Raum zwischen Ravensburg, Tettnang, Friedrichshafen und Überlingen die Bündelung der Verkehre auf zwei leistungsfähigen Achsen vor: einer Ost-West-Achse, der B 31 / B 31 neu, und einer Nord-Süd-Achse, der B 30 neu. Die Bündelung soll auch dazu dienen, die B 33 zwischen Ravensburg und Meersburg sowie die Ortsdurchfahrten im mittleren Schussental, insbesondere die OD Meckenbeuren zu entlasten. In den Ortsdurchfahrten werden Unfallrisiken und Umweltbelastungen gemindert. Mit der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit erhöht und Kapazitätsengpässe abgebaut. Die B 30 wird künftig als Kraftfahrstraße betrieben. Je nach Variante wird die B 30 alt umgestuft und in Teilen zurückgebaut. Das nachgeordnete Netz wird neu geordnet, um den schwach motorisierten Verkehr und den Nachbarschaftsverkehr zwischen Friedrichshafen, Meckenbeuren und Ravensburg sicherzustellen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.09.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Linienbestimmungsverfahren nach § 16 FStrG inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 47 UVPG UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland E-Mailadresse der Kontaktperson: b30neu@fba.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Referat S3 - Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig b30neu@fba.bund.de Vorhabenträger Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen Deutschland Organisationseinheit: Referat 44 - Planung Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung im Internet und in der Gemeinde Meckenbeuren Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Meckenbeuren Theodor-Heuss-Platz 1 88074 Meckenbeuren Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag von 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag von 08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung Weitere Ortshinweise Erdgeschoss des Rathauses (Bereich des Schaukasten) Eröffnungsdatum der Auslegung 15.12.2025 Enddatum der Auslegung 14.01.2026 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.02.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.12.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Homepage des Fernstraßen-Bundesamtes mit dem Link zu den Unterlagen Dokumente Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen Öffentliche Auslegung Auslegungsunterlagen im Pdf-Format (verfügbar ab 15. Dezember 2025)
Alle Dokumente aus denen hervorgeht, an welchen Straßen (z.B. auch Geh- und Radwege, Kraftfahrstraßen) Ortstafel aufgestellt werden sollen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant als nördliche Ortsumgehung von Salzkotten den Neubau der Bundesstraße 1 (B 1n). Die geplante und 6,180 km lange Ortsumgehung beginnt aus Richtung Westen gesehen ca. 220 m hinter der Einmündung der Kreisstraße 55 (K 55, Sundern) in die vorhandene B 1. Sie führt nördlich um Salzkotten herum und trifft im Osten von Salzkotten in Höhe der Kreisstraße K 3 (Scharmeder Straße) wieder auf die Bestandstrasse. Diese wird in Richtung Paderborn auf weiteren rd. 900 m ausgebaut. Die B 1n endet dann in Höhe des Gebäudes Paderborner Straße 97. Die B 1n soll zweispurig als anbau- und zufahrtenfreie Kraftfahrstraße errichtet werden (Regelquerschnitt RQ 11,5), die auf den knapp 2 km zwischen der L 751 und der K 3 durch eine als Überholstreifen dienende dritte Fahrspur ergänzt wird (RQ 11,5+).
Im Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Tempolimits auf Autobahnen und im Außerortsbereich in Deutschland auf die Fahrleistung sowie auf die verursachten Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffemissionen (Stickoxide und Feinstaub) haben. Folgende Szenarien wurden betrachtet, wobei die erste Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen (Kraftfahrstraßen), die zweite Zahl die maximal zulässige Geschwindigkeit auf allen anderen Außerortsstraßen angibt: T130/100, T120/100, T130/80, T120/80, T100/80. Veröffentlicht in Texte | 176/2024.
- die Niederschriften der Verkehrsingenieur-Besprechungen seit dem 01.01.2020 - in Anlehnung an eine vergangene Anfrage straßenverkehrsrechtlichen Erlasse in Bezug auf die Themenfelder Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr, Verkehrszeichen, Markierungen, Lichtsignalanlagen, Parkregelungen, Ausnahmegenehmigungen von Verkehrsvorschriften, Absicherungen von Arbeitsstellen im Straßenverkehr, Sonderrechte, Unfallkommissionen, zunächst im Zeitraum seit dem 01.01.2020. Erlasse betreffend Autobahnen und Kraftfahrstraßen werden nicht benötigt.
Sensor in ruhigem Wohngebiet (Tempo 30 im gesamten Ort) weiteres Umfeld: Maintal mit zwei stark befahrenen Schnellstraßen (Luftlinie ca. 400 bzw. 1000 m entfernt), Stadtrandlage Würzburg, Industriegebiet Neuer Hafen (Luftlinie ca. 1500 m entfernt)
Allgemeine Vorhabenbeschreibung: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der E 233 im ersten Abschnitt zwischen der A 31 und der B 70. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des geplanten Kreuzes mit der A 31 bei Bau-km 100+000 und endet etwa 850 m östlich des Kreuzes mit der B 70 bei Bau-km 111+111,48. Der Planungsabschnitt liegt vollständig im Gebiet der Stadt Meppen und orientiert sich im Wesentlichen an der Bestandstrasse der vorhandenen B 402. Der Planabschnitt ist ca. 11,1 km lang und sieht insgesamt vier Knotenpunkte vor (Anschlussstelle (AS) 01 – A 31/E233, AS 02 – E 233/K225, AS 03 – E 233/L 48 und AS 04 – E 233/B70). Das geplante Ausbauvorhaben durchkreuzt auf einer Länge von etwa 4,2 km das FFH-Gebiet Ems. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Stadt Meppen (Gemarkungen: Borken, Meppen, Emslage, Hemsen und Holthausen) beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.3 (Bau einer sonstigen Bundesstraße als Schnellstraße) bzw. Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit werden Sie gebeten die Titel sowie das Erstellungsdatum aller Ihnen vorliegenden Dokumente welches sich mit folgenden Thema befasst mitzuteilen: - Betrachtung der voraussichtlichen Auswirkungen der Einführung einer generellen Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sowie, soweit ebenfalls thematisiert, die Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die Reduzierung des Schadstoffausstoßes Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Land | 9 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 15 |
| Taxon | 1 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 12 |
| offen | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
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| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
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