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Karten zu den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten des Wärmeplans 2026

Zentraler Teil der Berliner Wärmeplanung sind Ergebniskarten, die eine Einteilung des Stadtgebiets in “voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ über Stützjahre bis zum Zieljahr 2045 gemäß den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes darstellen. Die Einteilung des beplanten Gebietes erfolgt kriterienbasiert auf Grundlage der erhobenen Daten zu bestehenden Infrastrukturen, die insbesondere aus Datenabfragen bei den Energieversorgungsunternehmen resultieren, den Stadtstruktur- und Flächentypen sowie den ermittelten Wärmebedarfen der Gebäude im Verschnitt mit den erhobenen Potenzialdaten zu erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Die Ergebnisse sind kartografisch größtenteils auf Ebene der Teilblöcke gemäß ISU5 dargestellt. Neben der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete im Status Quo wird die voraussichtliche räumliche Ausprägung der Gebiete in den Stützjahren 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Dabei sind die Karte zu den Wärmeversorgungsgebieten 2025 (Status Quo) und die Karte zu den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten 2045 (Ergebniskarte) mit weiterführenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Netzbetreibern, die bereits vor Ort tätig sind oder dies in Zukunft planen, versehen. Welche Bedeutung davon für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ausgeht sowie inhaltliche Erläuterungen zu den Wärmeversorgungsgebieten, den Möglichkeiten der Wärmeversorgung in diesen Gebieten und eine Einordnung in den Wärmeplan 2026 finden sich unter Wärmeversorgungsgebiete und Zielszenario . Die Einteilung des beplanten Gebietes erfolgt in den Kategorien: Wärmenetzgebiet – Bestand 2025: Darstellung der ISU5-Teilbaublöcke mit aktuell mindestens einem Wärmenetzanschluss durch einen der Wärmenetzbetreiber BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, Fernheizwerk Neukölln AG, GASAG Solution Plus GmbH und GETEC heat & power GmbH. (Ein ISU5-Teilblock ist die kleinste Einheit des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU), hat häufig einen kleineren Zuschnitt als die Blöcke des RBS-Systems. Daher können mehrere ISU5-Blöcke in einem von Straßen umgebenen Baublock liegen.) Wärmenetzgebiet – Erschließungsperspektive (zwischen 2025 und 2030, zwischen 2030 und 2035, zwischen 2035 und 2040 und zwischen 2040 und 2045): Darstellung der ISU5-Teilbaublöcke, die aktuell keine Versorgung durch einen Wärmenetzbetreiber aufweisen, bei denen jedoch durch einen oder mehrere Wärmenetzbetreiber geplant ist, dass der Teilbaublock bis zu dem dargestellten Jahr mit einem Wärmenetz erschlossen wird. Wärmenetzgebiet – Erschließungsperspektive bis 2030: Darstellung der ISU5-Teilbaublöcke, die aktuell keine Versorgung durch einen Wärmenetzbetreiber aufweisen, die jedoch an einen bereits versorgten Teilbaublock angrenzen und deren Erschließung im Rahmen von Nachverdichtungen erfolgen soll. Gebiet der dezentralen Versorgung: Darstellung der ISU5-Teilbauböcke, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz eignen. Prüfkriterien hierzu sind: Wärmedichte kleiner als 400 MWh/(ha*a) UND kein Wärmenetz vorhanden UND keine Liegenschaft mit einem Wärmebedarf größer 1 GWh/a vorhanden ODER keine Keimzelle vorhanden (als Keimzellen gelten Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhaus, Hochschule und Forschung, Kirche, Verwaltung, Sonstige Jungeneinrichtung beim Flächentyp und Sportplatz bei der GRZ). Prüfgebiet – Wärmenetzeignung gegeben: Darstellung der ISU5-Teilbauböcke, die sich bei Anwendung der betrachteten Kriterien für ein Wärmenetz eignen. Prüfkriterien hierzu sind: Wärmebedarf mindestens 400 MWh/(ha*a) ODER Vorhandensein mindestens einer Liegenschaft mit einem Wärmebedarf größer als 1 GWh/a ODER Einordnung als Keimzelle (als Keimzellen gelten Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhaus, Hochschule und Forschung, Kirche, Verwaltung, Sonstige Jungeneinrichtung beim Flächentyp und Sportplatz bei der GRZ) UND kein Wärmenetz vorhanden UND keine EE- oder Abwärmequelle mit besonderer Eignung für eine Einspeisung in ein Wärmenetz bekannt (Grundlage hierfür ist die Auswertung der Potenzialdaten und ‑karten zuzüglich der Potenziale von Abwasserwärme). Prüfgebiet – hohe Wärmenetzeignung: Darstellung der ISU5-Teilbauböcke, die sich bei Anwendung der betrachteten Kriterien für ein Wärmenetz eignen und eine definierte Nähe zu Abwärmequellen oder zu Potenzialen erneuerbarer Energien aufweisen. Prüfkriterien hierzu sind: Wärmebedarf größer als 400 MWh/(ha*a) ODER Vorhandensein mindestens einer Liegenschaft mit einem Wärmebedarf größer als 1 GWh/a ODER Einordnung als Keimzelle (als Keimzellen gelten Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhaus, Hochschule und Forschung, Kirche, Verwaltung, Sonstige Jungeneinrichtung beim Flächentyp und Sportplatz bei der GRZ) UND kein Wärmenetz vorhanden UND EE- oder Abwärmequelle mit besonderer Eignung für eine Einspeisung in ein Wärmenetz bekannt (Grundlage hierfür ist die Auswertung der Potenzialdaten und ‑karten zuzüglich der Potenziale von Abwasserwärme). Die Karten zu den Wärmeversorgungsgebieten des Wärmeplans 2026 sind zudem im Berliner Geoportal unter „Fachkarten“ > „Planungsunterlagen, Kataster“ verfügbar.

Einwohnerdichte 1994

Die Einwohnerdichte gibt Auskunft darüber, wieviele Einwohner auf einem Hektar Fläche zusammenleben. Verglichen mit anderen deutschen und europäischen Großstädten liegt die Einwohnerdichte Berlins mit 37 Einwohnern pro Hektar (Ew/ha) bezogen auf das gesamte Stadtgebiet im mittleren Bereich. In Hamburg leben durchschnittlich 43 % weniger Einwohner auf einem Hektar Fläche. In Paris leben aber fast dreimal so viele Menschen auf der entsprechenden Fläche (vgl. Abb. 1). Bezogen auf das Innenstadtgebiet liegt die Einwohnerdichte mit 127 Ew/ha überdurchschnittlich hoch. Nur die Pariser Innenstadt ist mit 199 Einwohnern auf gleicher Fläche noch wesentlich dichter bewohnt. Die vorliegende Karte stellt die Einwohnerdichte auf der Ebene eines statistischen Blocks dar (vgl. Methode). Hohe Siedlungsdichte verursacht starke Umweltbelastungen, z.B. Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr oder Luftbelastungen durch Heizungsanlagen. Als Ausgleich sind die Bewohner auf wenige, meist kleinere öffentliche Grünflächen angewiesen, die sehr stark frequentiert, oft übernutzt und dementsprechend laut sind. Private Grünflächen sind nur in eingeschränktem Maß vorhanden. Trotzdem sind einige dicht besiedelte Gebiete Berlins attraktive Wohngegenden, z.B. die gründerzeitliche Blockbebauung, vor allem dann, wenn zu großzügig dimensionierten Wohnungen eine gute Infrastruktur mit Geschäften, Gaststätten, kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungsbetrieben und einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrssystem hinzukommt. Hier findet lebhaftes städtisches Leben statt, das viele Menschen in den reinen Wohngebieten am Stadtrand mit relativ niedriger Einwohnerdichte, hohem Freiflächenanteil und geringerer Luft- und Lärmbelastung vermissen. In den Innenstadtbezirken Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Kreuzberg erreichte die Einwohnerdichte 1910 mit 311 Ew/ha ihren höchsten Wert. Heute hat sich die Zahl der Einwohner mit 114 pro Hektar auf ein Drittel reduziert (vgl. Abb. 2). *Für die Jahre 1871 und 1900 lag die Einwohnerzahl der Innenstadtbezirke nur als Gesamtwert vor. Im Zeitraum zwischen 1949 und 1975 waren für die östlichen Stadtbezirke keine Einwohnerdaten auf Bezirksebene vorhanden. Deshalb konnte für die Innenstadtbezirke für diese Jahre keine Einwohnerdichte berechnet werden. Dagegen stieg in den Außenbezirken die Einwohnerzahl abgesehen vom allgemeinen kriegsbedingten Rückgang 1945 kontinuierlich an. Tempelhof hatte 1993 sogar eine höhere durchschnittliche Einwohnerdichte als Kreuzberg. Bis zum Jahr 2010 wird mit einem weiteren Anstieg der Bevölkerung um bis zu 300 000 Einwohner gerechnet. Der benötigte Wohnraum soll zu 90 % durch Verdichtung der vorhandenen Baustruktur, wie Aufstockung vorhandener Gebäude, Dachgeschoßausbau, Baulückenschließung, Verdichtung von Gebieten der offenen Bauweise, Ergänzung von Nachkriegsbauten etc., geschaffen werden. Niedrige Einwohnerdichtewerte ergeben sich nicht nur durch einen hohen Grün- und Freiflächenanteil und geringen Bebauungsgrad, sondern können auch auf einem hohen Anteil gewerblicher Nutzung, von Handels- und Dienstleistungsbetrieben oder Gemeinbedarfseinrichtungen etc. beruhen, da auch deren Grundstücksfläche in die Berechnung der Einwohnerdichte einfließt. Die detaillierte und aktuelle Verteilung der Einwohnerdichte dient verschiedenen Fachplanungen als Planungsgrundlage, z.B. der Stadtplanung zur Ermittlung der Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Geschäfte, Spielplätze) oder der Landschaftsplanung für die Analyse der Versorgung mit wohnungsnahen Grünanlagen (vgl. Karte 06.05, SenStadtUmTech 1996a). Ihre Kenntnis erlaubt aber auch Rückschlüsse auf Umweltbelastungen, so z.B. bei der Berechnung von Emissionen von Lösungs- und Reinigungsmitteln der Privathaushalte oder zur Ermittlung der Kohlendioxidbelastung (vgl. Karte 03.08, SenStadtUm 1994b).

Ungleiche Betroffenheit: Soziale Dimensionen im Klimawandel

<p> <p>Klimawandelfolgen treffen alle Menschen, doch nicht alle gleichermaßen. Manche sind Hitze, Starkregen oder Hochwasser stärker ausgesetzt – oft aufgrund sozioökonomischer und demografischer Faktoren. Ein Forschungsprojekt zeigt: Technisch-planerische und sektorale Lösungen allein reichen nicht. Es braucht gezielte Maßnahmen für besonders verwundbare Gruppen, um soziale Ungleichheiten abzumildern.</p> </p><p>Klimawandelfolgen treffen alle Menschen, doch nicht alle gleichermaßen. Manche sind Hitze, Starkregen oder Hochwasser stärker ausgesetzt – oft aufgrund sozioökonomischer und demografischer Faktoren. Ein Forschungsprojekt zeigt: Technisch-planerische und sektorale Lösungen allein reichen nicht. Es braucht gezielte Maßnahmen für besonders verwundbare Gruppen, um soziale Ungleichheiten abzumildern.</p><p> Verstehen, wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vulnerabilitaet">Vulnerabilität</a> gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> und soziale Ungleichheit sich gegenseitig verstärken&nbsp; <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> verändert die Lebensbedingungen in Deutschland grundlegend. Hitzewellen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> und Dürren nehmen zu. Das Forschungsprojekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/soziale-dimensionen-von-klimawandelfolgen">Soziale Dimensionen von Klimawandelfolgen“</a> hat 250 internationale Publikationen umfassend ausgewertet. Das deutliche Fazit: Soziale Faktoren bestimmen, wie verwundbar eine Person oder Gruppe gegenüber diesen Klimafolgen ist.</p> <p>Die Literatur zeigt, dass die sozialen Dimensionen von Klimawandelfolgen weltweit insbesondere für Hitzewellen sowie Starkregen/Überschwemmungen gut erforscht sind. Sozial bedingte Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen kann nicht eindeutig einzelnen Gruppen zugeschrieben werden, da sie kontextabhängig, dynamisch und intersektional geprägt ist. Berücksichtigt werden müssen:&nbsp;</p> <ul> <li>soziodemografische Merkmale wie Alter und Geschlecht,</li> <li>sozioökonomische Faktoren wie Einkommen und Bildung,</li> <li>sowie individuelle Voraussetzungen wie Gesundheitszustand oder Migrationsgeschichte.</li> </ul> <p>Diese Faktoren können sich im Zeitverlauf je nach Lebensabschnitt wie Ausbildung oder Berufsleben und Lebensphasen (beispielsweise Neugeborene, Kinder, Schwangerschaft, Senioren*Seniorinnen) verändern. Oft wirken diese Faktoren zusammen und verstärken sich gegenseitig. Dieses Phänomen bezeichnet die Forschung als Intersektionalität.</p> Welche sozialen Faktoren erhöhen die Vulnerabilität? <p>In der Literatur identifizierte relevante soziale Faktoren für eine erhöhte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verwundbarkeit">Verwundbarkeit</a> sind:&nbsp;</p> <ul> <li>(Vor-)Erkrankungen und Behinderungen <ul> <li>Berufsgruppe</li> <li>Geringes Einkommen und ungünstige Wohnverhältnisse wie Dachgeschosse und dicht besiedelte Stadtviertel</li> <li>Begrenzte zeitliche und räumliche Flexibilität im Alltag</li> </ul> </li> </ul> <p>Soziale Faktoren stellen eine häufige Ursache erhöhter Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen dar, aber nicht die einzige. Auch bereits bestehende strukturelle Ungleichheiten beeinflussen und verstärken die Vulnerabilität, die unter anderem durch etablierte Rahmenbedingungen geprägt sind, wie wirtschaftliche Verhältnisse, politische Entscheidungen, historische Gegebenheiten und kulturelle Prägungen. Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 ist dafür ein deutliches Beispiel: Historische Flussregulierungen, hohe Siedlungsdichte im Talboden und gewachsene Siedlungsstrukturen haben die Katastrophe massiv verstärkt.</p> Verwundbarkeit gegenüber Starkregen und Hochwasser <p>Wie stark eine Person von Starkregen oder Hochwasser betroffen ist, hängt von vielen Faktoren ab – nicht nur von Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen, sondern auch von der körperlichen und psychischen Verfassung einer Person. Eine wichtige Rolle spielt auch, wie man wohnt: Eigentum oder Miete, und wie der Versicherungsstatus eines Gebäudes ist. Eigentümer*innen können ihr Haus zwar präventiv besser schützen, tragen aber in der Wiederaufbauphase das höhere finanzielle Risiko. Mieter*innen haben weniger Einfluss auf bauliche Schutzmaßnahmen. Auch Sprachbarrieren und die Wohnlage beeinflussen die Betroffenheit erheblich.</p> <p>Ein zentrales Ergebnis der Studie: Der Alltag und die Gewohnheiten einer Person entscheiden darüber, wie vulnerabel sie gegenüber verschiedenen Extremwetterereignissen ist. Ältere Menschen sind etwa aufgrund geringerer Mobilität besonders gefährdet, wenn ein Fluss langsam in der Nacht über seine Ufer tritt und sie nicht schnell aus der Gefahrenzone kommen. Jüngere Menschen sind häufiger bei schnell einsetzenden Sturzfluten gefährdet, da sie mehr unterwegs sind. Zudem unterscheidet sich die Betroffenheit stark zwischen den Phasen des Ereignisses (Prävention, Reaktion, Erholung): Ältere Menschen, besonders mit Mobilitätseinschränkungen oder alleinlebend, sind beispielsweise vor allem in der Reaktions- und Wiederaufbauphase bei Hochwasser besonders gefährdet. Sie reagieren langsamer, erleiden oft stärkere physische und psychische Folgen und erhalten weniger Hilfe. Dafür sind sie in der Präventionsphase besser informiert und häufiger versichert.&nbsp;</p> Wer ist besonders vulnerabel gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/hitzestress">Hitzestress</a>? <p>Bislang liegen vergleichsweise wenige Untersuchungen aus Europa und Deutschland zu den sozialen Dimensionen von Hitzestress und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungskapazitaet">Anpassungskapazität</a> vor. Die Zahl entsprechender Studien in den vergangenen Jahren nimmt jedoch zu. Die Literatur zeigt, dass weltweit insbesondere fünf Bevölkerungsgruppen aufgrund sozialer Faktoren einem erhöhten Hitzestress ausgesetzt sind und/oder über eine verringerte Anpassungskapazität verfügen:</p> <ul> <li>ältere Menschen und Kinder</li> <li>Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status</li> <li>ethnische Minderheiten beziehungsweise Personen mit Migrationserfahrung</li> <li>Personen, die im Freien arbeiten</li> <li>arbeitslose Menschen</li> </ul> Wo die Politik steht: Fortschritte und offene Fragen <p>Manche Bundesländer gehen in diesem Feld bereits voran. Berlin etwa erhebt bereits kleinräumige Daten zu Umweltgerechtigkeit, in denen soziale Benachteiligung u.a. mit Daten zur thermischen Belastung verknüpft werden. Dies ermöglicht eine Planung von lokal und sozial passgenauen Anpassungsmaßnahmen vor Ort. Andere setzen auf gesetzliche Pionierarbeit: Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz verabschiedet – und darin verankert, dass beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> des Klimawandels ausdrücklich auch seine sozialen Auswirkungen in den Blick genommen werden müssen. Das Land Berlin hat im Jahr 2025 mit einem Klimaanpassungsgesetz nachgezogen, das vorschreibt, dass sozialstrukturell benachteiligte „Hitzeviertel“ bei der Maßnahmenumsetzung priorisiert werden. Insgesamt werden die sozialen Dimensionen der Klimaanpassung in den Strategie-Dokumenten der Länder teils bereits differenziert adressiert.</p> <p>Die Analyse der deutschen Klimaanpassungspolitik zeigt, dass soziale Aspekte mehr Beachtung finden sollten. Die bisherigen Strategien des Bundes, wie die Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> an den Klimawandel (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/das">DAS</a>) und die Aktionspläne zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>, fokussieren stark auf planerisch-technische und sektorale Lösungen. Ein Meilenstein ist das im Jahr 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Das Gesetz formuliert erstmals explizit das Ziel, eine Zunahme sozialer Ungleichheiten durch Klimawandelfolgen zu verhindern. Ein neues Cluster „übergreifende Handlungsfelder" adressiert vulnerable Gruppen und Arbeitsschutz.&nbsp;</p> Dialog mit der Gesellschaft: Bürger*innen haben klare Forderungen <p>Um die Perspektive der Betroffenen direkt einzubeziehen, führte das Forschungsprojekt ein Dialogforum durch. Bis zu 60 zufällig ausgeloste Bürger*innen mit unterschiedlichen sozialen Profilen erarbeiteten konkrete Maßnahmenempfehlungen. Ihre Kernbotschaften:&nbsp;</p> <ol> <li>Es braucht verbindliche Standards und gesetzliche Vorgaben – etwa für kühle Räume in Schulen und Altenheimen oder für den Arbeitsschutz bei Hitze. Die Verantwortung darf nicht allein bei den Einzelnen liegen.</li> <li>Öffentliche Infrastrukturen müssen so ausgebaut werden, dass sie allen Menschen offenstehen – auch denen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind: barrierefreie Trinkwasserstellen, kostenfreier Nahverkehr in kühle Umlandgebieten und mehr Begrünung in den Quartieren.</li> <li>Klimaanpassung muss sozial gerecht gestaltet werden: Vulnerable Gruppen sollten von Anfang an in die Planung einbezogen werden – mit aufsuchenden Formaten, die Menschen dort abholen, wo sie leben.</li> </ol> Handlungsempfehlungen für eine sozial gerechte Anpassung <p>Das Projekt gibt folgende Handlungsempfehlungen, um die Klimaanpassung von einer primär technischen hin zu einer gesellschaftlichen Gestaltungsaufgabe weiterzuentwickeln:</p> <ul> <li><strong>Ganzheitliche Perspektive und Intersektionalität:</strong>&nbsp;Anpassungsmaßnahmen müssen die komplexen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, sozialer Benachteiligung und Vulnerabilität berücksichtigen. Statt isolierter Betrachtungen braucht es handlungsfeldübergreifende Analysen, die die konkreten Lebenswelten und Lebensphasen der Betroffenen einbeziehen.</li> <li><strong>Von der Verhaltens- zur Verhältnisprävention:</strong>&nbsp;Die Verantwortung darf nicht allein auf das individuelle Verhalten abgewälzt werden. Vielmehr müssen strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden – etwa durch flexible Arbeitszeiten, angepasste Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen und den Ausbau von Schutzinfrastrukturen.</li> <li><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe verankern:</strong>&nbsp;Die Berücksichtigung sozialer Aspekte erfordert verbindliche Ressourcen. Viele Akteure fordern daher, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Dies würde eine bessere Koordination und finanzielle Absicherung auf allen Ebenen – Bund, Ländern und Kommunen – garantieren.</li> <li><strong>Aktive Beteiligung vulnerabler Gruppen:</strong>&nbsp;Qualitative, lebensweltbezogene Erhebungen sind unverzichtbar, um Alltagspraktiken zu verstehen. Klassische Beteiligungsverfahren müssen durch aufsuchende Formate ergänzt werden, die schwer erreichbare Gruppen gezielt einbeziehen.</li> <li><strong>Beim Hitzeschutz braucht es ein breites Maßnahmenpaket:</strong> Soziale Faktoren sollten in Hitzeindizes einfließen, grüne und blaue Infrastrukturen so ausgebaut werden, dass sie fußläufig erreichbar sind, und Sprachbarrieren durch mehrsprachige Informationsangebote abgebaut werden. Der ländliche Raum braucht besondere Aufmerksamkeit, dort sind ältere Menschen und Beschäftigte in der Landwirtschaft häufig überproportional von Hitze betroffen. Der gesundheitliche Hitzeschutz sollte als gemeinschaftliche Aufgabe prioritär behandelt werden, um Zuständigkeiten und Finanzierung über die Sektoren hinweg zu bündeln.</li> </ul> <p>Um bestehende Wissenslücken zu schließen, braucht es weitere Forschung, unter anderem zu sozialer Ungleichheit bei gemessener Hitzestressbelastung in Europa, zum Einfluss von Mobilitätsmustern auf die Hitzebelastung sowie zu besonders vulnerablen Gruppen wie Wohnungslosen oder Geflüchteten, über die bislang kaum Daten vorliegen.&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <p>Autorinnen: Vivien Kargoll, Christiane Bunge (Umweltbundesamt)</p> <p>&nbsp;</p> <p>Hier finden Sie den vollständigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/soziale-dimensionen-von-klimawandelfolgen">Abschlussbericht "Soziale Dimensionen von Klimawandelfolgen"</a> des Projekts.</p> <p>&nbsp;</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter&nbsp;⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 102 veröffentlicht.&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em><strong>Hier</strong></em></a><em>&nbsp;können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Schulstammdaten und Schülerzahlen der Hamburger Schulen

Für jede Schule und ggf. ihre Zweigstellen werden dargestellt: - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geoposition) - Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Funktionspostfach, Fax, Homepage) - Schulmerkmale (Schulnummer, Zweigstelle ja/nein, Schulform nach Haushaltskapitel, Erwachsenenbildung ja/nein, Telefonnummer der Schulaufsicht, zugehöriger ReBBZ-Standort) - Zahl der Schüler

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Schullandschaft der Stadtteile Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zu den Hamburger Stadtteilen. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Schülerinnen und Schüler • Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (anzahl_sus_primarstufe) Für diese Kennzahl wurden sowohl alle Schülerinnen und Schüler der Hamburger Grundschulen als auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen* der Hamburger Sonderschulen erfasst. Bezugsgröße ist der Wohnort der Schüler. • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (anzahl_sus_sekunderstufei) Die Kennzahl berücksichtigt alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Hamburg. Dies umfasst die Schulformen Stadtteilschule, Gymnasium, Sonderschule und die verbliebenen 6-jährigen Grundschulen. • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Stadtteilschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_stadtteilschulen) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Gymnasien in der Sekundarstufe I (anteil_sus_gymnasien) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_sonderschulen) Für die Berechnung des Anteils der Schülerinnen und Schüler an den Schulformen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I berücksichtigt. Die Bezugsgröße für die Anteilsberechnung sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Schulentlassene • Anteil der Schüler und Schülerinnen ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_ohneabschluss) Diese Zahl enthält auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein erheblicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler erreicht infolge der jeweiligen Lernbeeinträchtigungen keinen ersten allgemeinbildenden oder höherwertigen Schulabschluss. • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_esa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Schulabschluss (anteil_sus_msa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Abitur/Fachhochschulreife (anteil_sus_abi) Zur Berechnung dieser Kennzahlen wurden sowohl die Abiturientinnen und Abiturienten als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. Berücksichtigt wurden nur Schülerinnen und Schüler, die diese Abschlüsse an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben. Die Bezugsgröße für die Schülerinnen und Schüler ist jeweils der Wohnort. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Grundlage aller Schulentlassenen allgemeinbildender Schulen im jeweiligen Gebiet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Schullandschaft der Bezirke Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zu den Bezirken und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Schülerinnen und Schüler • Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (anzahl_sus_primarstufe) Für diese Kennzahl wurden sowohl alle Schülerinnen und Schüler der Hamburger Grundschulen als auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen* der Hamburger Sonderschulen erfasst. Bezugsgröße ist der Wohnort der Schüler. • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (anzahl_sus_sekunderstufei) Die Kennzahl berücksichtigt alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Hamburg. Dies umfasst die Schulformen Stadtteilschule, Gymnasium, Sonderschule und die verbliebenen 6-jährigen Grundschulen. • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Stadtteilschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_stadtteilschulen) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Gymnasien in der Sekundarstufe I (anteil_sus_gymnasien) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_sonderschulen) Für die Berechnung des Anteils der Schülerinnen und Schüler an den Schulformen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I berücksichtigt. Die Bezugsgröße für die Anteilsberechnung sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Schulentlassene • Anteil der Schüler und Schülerinnen ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_ohneabschluss) Diese Zahl enthält auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein erheblicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler erreicht infolge der jeweiligen Lernbeeinträchtigungen keinen ersten allgemeinbildenden oder höherwertigen Schulabschluss. • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_esa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Schulabschluss (anteil_sus_msa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Abitur/Fachhochschulreife (anteil_sus_abi) Zur Berechnung dieser Kennzahlen wurden sowohl die Abiturientinnen und Abiturienten als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. Berücksichtigt wurden nur Schülerinnen und Schüler, die diese Abschlüsse an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben. Die Bezugsgröße für die Schülerinnen und Schüler ist jeweils der Wohnort. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Grundlage aller Schulentlassenen allgemeinbildender Schulen im jeweiligen Gebiet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

Regionaler Bildungsatlas - Kennzahlen zur Schullandschaft der Sozialräume Hamburgs

Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zu den Hamburger Sozialräumen. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Sozialraum_Nr (sozialraum_id) • Sozialraum (sozialraum_name) Schülerinnen und Schüler • Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (anzahl_sus_primarstufe) Für diese Kennzahl wurden sowohl alle Schülerinnen und Schüler der Hamburger Grundschulen als auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen* der Hamburger Sonderschulen erfasst. Bezugsgröße ist der Wohnort der Schüler. • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (anzahl_sus_sekunderstufei) Die Kennzahl berücksichtigt alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Hamburg. Dies umfasst die Schulformen Stadtteilschule, Gymnasium, Sonderschule und die verbliebenen 6-jährigen Grundschulen. • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Stadtteilschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_stadtteilschulen) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Gymnasien in der Sekundarstufe I (anteil_sus_gymnasien) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_sonderschulen) Für die Berechnung des Anteils der Schülerinnen und Schüler an den Schulformen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I berücksichtigt. Die Bezugsgröße für die Anteilsberechnung sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Schulentlassene • Anteil der Schüler und Schülerinnen ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_ohneabschluss) Diese Zahl enthält auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein erheblicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler erreicht infolge der jeweiligen Lernbeeinträchtigungen keinen ersten allgemeinbildenden oder höherwertigen Schulabschluss. • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_esa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Schulabschluss (anteil_sus_msa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Abitur/Fachhochschulreife (anteil_sus_abi) Zur Berechnung dieser Kennzahlen wurden sowohl die Abiturientinnen und Abiturienten als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. Berücksichtigt wurden nur Schülerinnen und Schüler, die diese Abschlüsse an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben. Die Bezugsgröße für die Schülerinnen und Schüler ist jeweils der Wohnort. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Grundlage aller Schulentlassenen allgemeinbildender Schulen im jeweiligen Gebiet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

Energie- und Wasserverbräuche kommunaler Schulen (WFS Dienst)

In der Karte werden die Verbrauchswerte für Strom, Wärme und Wasser an den Dresdner Schulen bzw. Schulkomplexen angezeigt. Der Wärmeverbrauch ist nicht witterungsbereinigt. Das Ziel der Bereitstellung der Daten ist es, den Verbrauch öffentlicher Einrichtungen am Beispiel von Schulen mit ihrem Bedarf an Energie und Wasser zu verdeutlichen. Dies kann für den Unterricht in der Auseinandersetzung zum Thema Nachhaltigkeit von Interesse sein. Die Nutzer der Gebäude sollen damit besser in die Lage versetzt sein, sich über die Veröffentlichung von vorliegenden realen Werten mit dem ökologischen Fußabdruck einer Schule auseinanderzusetzen. Die Werte einzelner Schulen sind nur bedingt untereinander vergleichbar, da der Energieverbrauch von der Größe und Art des Gebäudes sowie der Anzahl der Schüler abhängt. Die Werte geben einen beschränkten Einblick in den Verbrauch, da sie nur je Schulareal vorliegen. Befindet sich auf einem Grundstück lediglich eine Schule, besitzen die Werte einen hohen Aussagewert zur Schule. Liegen jedoch beispielsweise zwei Schulen auf einem Grundstück oder hat eine Schule verteilte Standorten kann nur begrenzt Rückschluss auf die einzelnen Schulgebäude gezogen werden. Die Daten werden aus dem Energiemanagementsystem im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Dresden abgerufen und stammen im Wesentlichen aus Vertragsabrechnungen mit dem Versorger sowie eigenen Zählerstand-Ablesungen. Es handelt sich bei den Verbrauchswerten für Wärme um Nutzenergie in MWh. Diese werden unabhängig vom Energieträger angegeben und somit sind z.B. Wandlungsverluste nicht abgebildet. Daten aus Vertragsabrechnungen liegen auf Grund des rollierenden Abrechnungssystems des Versorgers in der Regel 1-2 Jahre nach dem Abrechnungsjahr vor. Eigene Zählerstand-Ablesungen werden in der Regel quartalsweise in das Energiemanagementsystem eingepflegt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verbräuche auf die einzelnen Gebäude kann bei Bedarf beim Sachgebiet Energie- und Wasserwirtschaft angefragt werden. Über das Open-Data-Portal der Landeshauptstadt Dresden können zudem die Rohdaten eingesehen werden. Die Datenbereitstellung wurde im Rahmen des Europäischen Projektes MAtchUP (www.dresden.de/matchup) ermöglicht.

Bebauungsplan Langenhorn 51 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.

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Im Infoportal-Barrierefreiheit sind Einrichtungen mit öffentlicher Nutzung hinsichtlich ihrer: - barrierefreien Zugänglichkeit und Erreichbarkeit - der Ausstattung mit barrierefreien Toiletten und deren Beschaffenheit - der Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen - besonderen Angeboten und Leistungen für Menschen mit Behinderung erfasst. Für jede erfasste Einrichtung gibt es detaillierte Information, die jeweils auf einer eigenen Webseite zusammengefasst sind. Alle Informationen stehen in drei Sprachen (DE, CS und EN) zur Verfügung. Das Infoportal hat eine eigene Webseite unter www.dresden.de/dabeisein. Dort gibt es für Nutzende eine erweiterte Suchfunktion. Darüber hinaus ist die Datenerfassung nach einmaliger Registrierung für jedermann möglich (Schaltfläche <Mitmachen> im Infoportal). Es gibt eine Videoanleitung, die die Datenaufnahme erklärt. Veröffentlicht werden die von anderen Nutzenden selbst erfassten Einrichtungen in der Regel nur nach einer Überprüfung vor Ort. Die meisten enthaltenen Einrichtungen wurden von einem Dienstleister im Rahmen des über INTERREG geförderten Projektes "Das böhmisch sächsische Grenzgebiet barrierefrei" aufgenommen. Über das Projekt wurde auch die Softwareentwicklung finanziert, die der Eigenbetrieb IT der Landeshauptstadt Dresden umgesetzt hat.

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