API src

Found 10 results.

Related terms

Rolle der mittleren Atmosphäre bezogen auf das Klima (ROMIC): Beobachtung ozonrelevanter stratosphärischer Spurengase in der arktischen Stratosphäre und in den Tropen mit Hilfe passiver optischer Fernerkundungsmethoden (O3 CHEM)

Das vorgeschlagene Projekt hat die Weiterführung bereits etablierter Zeitserien von Messungen stratosphärischer Spurengase in der Arktis (Spitzbergen, 79°N) und in den Tropen (Surinam, 6°N) zum Inhalt. Da es ab ca. 2015 keine Satellitenmessdaten in der Stratosphäre mehr geben wird und die nachfolgende Generation von Satelliteninstrumenten, die geeignet für solche Beobachtungen ist, noch am Anfang der Planung steht, sind die bodengebundenen Zeitserien die einzige Möglichkeit, den Verlauf der Ozonerholung nach der Implementierung des Montrealprotokolls zu beobachten. Die bodengebundenen Messungen sind ebenfalls notwendig, um den Anschluss der Satellitenzeitserien bis 2015 und die neuen Zeitserien voraussichtlich ab 2020 zu gewährleisten sowie eventuelle Offsets zu bestimmen. Arbeitsplan: 1. Auswertung von Millimeterwellenspektren in Kiruna, Schweden, 2. Analyse von FTIR-Daten (Fourier-Transformations-Infrarotspektrometer), 3. Expeditionen nach Paramaribo, Surinam, 4. Veröffentlichung der Ergebnisse.

Verwendung von HFCKW-Kältemitteln ab Jahreswechsel verboten

Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie wurden in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung. Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen.

Schutz der Ozonschicht

Die neue Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 11. März 2024 in Kraft getreten. Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 auf. Den Rechtstext finden Sie hier . Zulassung und Meldung von ozonabbauenden Stoffen in der EU erfolgen im Business Portal der EU-Kommission . In Deutschland wird diese Verordnung ergänzt durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung. Diese Verordnung konkretisiert die Maßnahmen zur Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre, die Arten und Durchführung der Rückgewinnung sowie die persönlicher Vorrausetzungen für Tätigkeiten mit solchen Stoffen. Text der Chemikalien-Ozonschichtverordnung Auf diese Weise soll ein wirksamer Beitrag zum Schutz der Ozonschicht geleistet werden.

Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen

Am 01. Dezember 2006 trat die Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen – Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV, in Kraft. Die Verordnung wurde geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. Oktober 2007. Die Chemikalien-Ozonschichtverordnung enthält chemikalien- und abfallrechtliche Regelungen, die darauf zielen, die Einträge ozonschichtschädigender Stoffe in die Erdatmosphäre zu mindern und leistet damit einen wichtigen nationalen Beitrag zur Wiederherstellung der Ozonschicht. Normiert werden Verbote und Beschränkungen zu bestimmten Einsatzbereichen dieser Stoffe, Regelungen zu Rückgewinnung und Rücknahme derartiger Stoffe sowie Vorschriften zur Emissionsvermeidung bei Betrieb, Wartung, Außerbetriebnahme und Entsorgung sie enthaltender Einrichtungen und Produkte einschließlich persönlicher Anforderungen an das damit befasste Personal. Die Verordnung ergänzt die unmittelbar geltende EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und löst zugleich die bisherige deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 6. Mai 1991 ab. Durch das Inkrafttreten der EG-Verordnung 2037/2000 kam es in Deutschland zu vollzugsunfreundlichen Überschneidungen zwischen nationalem Recht und unmittelbar geltendem EG-Recht. Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist es daher, die nationalen Vorschriften auf diejenigen Regelungen zu beschränken, die über den Inhalt der EG-Verordnung hinaus noch erforderlich sind, um das bisherige deutsche Schutzniveau aufrecht zu erhalten. Diese Rechtsbereinigung wird den Vollzug wesentlich erleichtern. Während die Verordnung das bisherige deutsche Schutzniveau im Hinblick auf Verbote und Beschränkungen zu bestimmten Einsatzbereichen ozonschichtschädigender Stoffe unberührt lässt, werden die bisherigen nationalen Vorschriften zur Rückgewinnung und Rücknahme geregelter Stoffe, zur Emissionsminderung im Hinblick auf Einrichtungen und Produkten, die diese Stoffe enthalten (z.B. Kälte- und Klimaanlagen, Brandschutzanlagen) sowie zur Ausbildung des mit diesen Aufgaben befassten Personals deutlich ausgebaut. Diese weitergehenden Vorschriften beruhen auf entsprechenden Regelungsaufträgen der EG-Verordnung 2037/2000, die die nähere Ausgestaltung bestimmter Aspekte, etwa die Bestimmung der Verantwortlichkeiten und die Eignung des mit bestimmten Tätigkeiten betrauten Personals, den Mitgliedstaaten überträgt. Zu den ozonschichtschädigenden Stoffen zählen insbesondere Halone, vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sowie teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW). Diese Stoffe wurden aufgrund ihrer technischen Eigenschaften sowie ihrer Nichtbrennbarkeit in der Vergangenheit in vielen Anwendungsbereichen, zum Beispiel als Kältemittel, als Treibgas in Druckgaspackungen, als Treibmittel in Schaumstoffen und als Löschmittel, in großem Umfang eingesetzt. Aufgrund ihres Beitrags zum Abbau der stratosphärischen Ozonschicht unterliegen sie seit Ende der 80er Jahre einem weltweiten Ausstiegsprozess im Rahmen des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. In Deutschland sind Produktion und Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe bereits nach derzeitigem Recht bis auf wenige Ausnahmen verboten. Mit seiner FCKW-Halon-Verbots-Verordnung hatte Deutschland 1991 weltweit eine Vorreiterrolle bei den Bemühungen zum Schutz der Ozonschicht übernommen. Die hier entwickelten Konzepte und Regelungen haben sowohl den internationalen Ausstiegsprozess, als auch die zunächst auf die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zielenden, inzwischen aber weit darüber hinausgehenden, unmittelbar geltenden Regelungen der EG stark beeinflusst. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland). Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ChemOzonSchichtV.

Internationaler Tag zum Schutz der Ozonschicht

Seit 1995 wird jedes Jahr am 16. September der Internationale Tag zum Schutz der Ozonschicht weltweit begangen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat 1994 das Datum ausgewählt, um an den 16. September 1987, an dem das Montrealer Protokoll unterzeichnet wurde, zu gedenken. Die Mitgliedsstaaten sollen diesen Tag dazu nutzen, auf nationaler Ebene konkrete Aktivitäten zum Schutz der Ozonschicht durchzuführen, um somit einer breiten Öffentlichkeit das Thema ins Bewusstsein zu holen.

Forschergruppe (FOR) 336: Institutionalisierung internationaler Verhandlungssysteme, Die Interaktion von Verhandlungen und rechtlicher Institutionalisierung im Rahmen der Entstehung, Gestaltung und Umsetzung moderner völkerrechtlicher Verhandlungslösungen

Im Rahmen des Gesamtprojektes werden die folgenden spezifischen Fragestellungen bearbeitet: 1. Welche Wirkungen haben die Verhandlungsausgangssituationen (Art der Teilnehmer, Interessen, Verhandlungsmandate und Problemlagen etc.) auf das Zustandekommen, die Gestaltung und die Umsetzung von Recht? 2. Welche Wirkungen hat das Recht als Mittel der Institutionalisierung in seinen materiellen sowie prozeduralen, vertraglichen und außervertraglichen Erscheinungsformen für den Ablauf von Verhandlungen? Auf diese Weise soll das Thema 'Verhandlungslösungen' aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden. Gegenstand der Untersuchung sind die Interaktionen und Abhängigkeiten zwischen Verhandlungsprozessen und Rechtlichen Institutionalisierungsformen. Anwendungsfeld der Untersuchung für die erste Projektphase ist zum einen das internationale Umweltrecht. Hier soll anhand der oben genannten Fragen die Entstehung, Ausgestaltung und Umsetzung der Regelungen zum Schutz der Ozonschicht, des Klimas sowie bezüglich weiträumiger grenzüberschreitender Luftverschmutzung analysiert werden. Zum anderen befaßt sich das Projekt mit dem internationalen Menschenrechtsschutz, speziell mit den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Hier geht es insbesondere um die Untersuchung kooperativer verhandlungsbasierter Durchsetzungsmechanismen (sog. 'constructive dialogues' zwischen Staaten und Menschenrechtsorganen) im Rahmen der jeweiligen Berichtssysteme.

Regelungen zum Schutz der Ozonschicht in den Industriestaaten

Die Studie beschreibt die Massnahmen, die ausgewaehlte Industriestaaten zur Vermeidung und Verringerung der Emissionen ozonschichtschaedigender Chemikalien ergriffen haben und vergleicht diese Massnahmen miteinander. Sie bietet eine Grundlage fuer die Entwicklung weiterer solcher Massnahmen. In die Untersuchung sind folgende Laender einbezogen worden: Belgien, Daenemark, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, Grossbritannien, Australien, Finnland, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Oesterreich, Schweden, Schweiz, die USA.

Ermittlung und Bewertung von Ersatzkaeltemitteln fuer FCKW in bestehenden Kaelte- und Klimaanlagen

Die rechtlichen Regelungen in Deutschland zum Schutz der Ozonschicht lassen den Einsatz von ozonabbauenden Kaeltemitteln in bestehenden Anlagen bis zu deren Ausserbetriebnahme zu, es sei denn, dass das Umweltbundesamt entsprechende Ersatzstoffe bekannt gibt. Das Vorhaben soll den Stand der Technik bei der Umruestung auf solche Ersatzstoffe untersuchen und Vorschlaege fuer entsprechende Bekanntgaben erarbeiten. Dabei soll auch die Entsorgung der bisherigen Kaeltemittel und -Oele beruecksichtigt werden.

Luft/Luftqualität/Luftschadstoffe: Luftschadstoffe und meteorologische Größen

Kohlendioxid ist ein farb- und geruchloses, unbrennbares Gas. Kohlendioxid stellt keinen Schadstoff im herkömmlichen Sinne mit unmittelbaren toxischen Eigenschaften dar. Als zentrales Stoffwechselprodukt von Menschen, Tieren und Pflanzen ist es für das Leben auf der Erde unverzichtbar und in atmosphärischer Luft enthalten. Die Zunahme der CO 2 -Konzentration hat aber negative Folgen, denn sie trägt wesentlich zur beobachteten globalen Erwärmung der Erdoberfläche, dem sogenannten anthropogenen (menschengemachten) Treibhauseffekt, bei. Ausführliche Informationen zum Klimawandel und seinen Auswirkungen bietet das Fachzentrum Klimawandel . Die wesentliche anthropogene CO 2 -Quelle resultiert aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Seit Beginn der Industrialisierung hat der Verbrauch fossiler Brennstoffe enorm zugenommen. Infolge dessen ist seitdem der CO 2 -Gehalt von ca. 280 ppm auf über 420 ppm angestiegen. Die globale atmosphärische CO 2 -Konzentration wird mithilfe von emissionsfernen Dauermessungen wie beispielsweise derer des Mauna Loa Observatoriums auf Hawaii ermittelt (siehe Abbildung). In Hessen wurde CO 2 von 1995 bis 2022 an der Umweltbeobachtungs- und Klimafolgenforschungsstation Linden gemessen und seit Ende 2001 außerdem an der Messstation Wasserkuppe (Biosphärenreservat Rhön). In der Umwelt hat CO 2 in den dort üblicherweise vorkommenden geringen Konzentrationen keine unmittelbaren negativen Wirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachgüter; daher ist auch kein Grenz- oder Richtwert zur Bewertung von Immissionskonzentrationen vorhanden. Kohlendioxid stellt die Schlüsselverbindung im komplexen Kohlenstoffkreislauf der Natur dar und ist somit in zahlreiche biologische, physikalische und geologische Kreisläufe eingebunden. Diese laufen in stark unterschiedlichen Zeitskalen ab. Daher kann für die atmosphärische Lebensdauer von CO 2 kein bestimmter Wert angegeben werden. Aktuelle Messwerte der Kohlendioxid-Konzentration finden Sie im Messdatenportal für unsere Luftmessstation Wasserkuppe . Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses, brennbares, schlecht wasserlösliches Gas. Es entsteht hauptsächlich bei der unvollständigen Verbrennung fossiler Brennstoffe. Dabei ist das Verhältnis von Kohlenmonoxid zu Kohlendioxid, das sich gleichzeitig als Produkt der vollständigen Verbrennung von Kohlenstoff bildet, stark von den Randbedingungen des Verbrennungsprozesses wie z. B. dem Sauerstoffangebot abhängig. Als anthropogene Quellen für CO sind der Kfz-Verkehr, Industrieprozesse sowie die Energie- und Wärmeerzeugung zu nennen. In der freien Atmosphäre wird Kohlenmonoxid nur langsam zu Kohlendioxid oxidiert; die Reaktion wird durch UV-Strahlung und Wärme begünstigt. Die mittlere Verweilzeit von CO wird auf einige Monate geschätzt. Die Giftigkeit von Kohlenmonoxid beruht darauf, dass über die Lunge aufgenommenes CO an das Hämoglobin des Blutes angelagert wird und dadurch den Mechanismus des Sauerstofftransports stört. In der 39. BImSchV wird für Kohlenmonoxid folgender Grenzwert zum Schutz vor Gesundheitsgefahren angegeben: max. 8-h-Wert: 10 mg/m 3 Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Kohlenmonoxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Durch erfolgreiche emissionsmindernde Maßnahmen sind die Konzentrationen zurückgegangen und bewegen sich nun auf einem niedrigen Niveau. Aktuelle Messwerte der Kohlenmonoxid-Konzentrationen finden Sie hier Bei Ozon in der Atmosphäre muss man grundsätzlich zwischen zwei Fällen unterscheiden: In der oberen Atmosphäre (Stratosphäre, 10 - 50 km Höhe) stellt Ozon einen natürlichen Bestandteil dar. Im Höhenbereich von 20 - 30 km befindet sich die sogenannte Ozonschicht, die einen lebensnotwendigen Schutz für das Leben auf der Erde gegen energiereiche UV-Strahlung bildet. Die Ausdünnung dieser Ozonschicht durch langlebige, ozonzerstörende Substanzen wird mit dem Schlagwort "Ozonloch" bezeichnet. In der unteren Atmosphäre (Troposphäre) wirkt Ozon hingegen als Schadgas mit negativen Auswirkungen auf Organismen. Ein Teil des hier vorkommenden Ozons stammt aus der Stratosphäre; der Rest wird aus Vorläufersubstanzen gebildet, die entweder natürlich vorhanden sind oder aber auf anthropogene Emissionen zurückgehen. Das Ozonmolekül besteht nicht wie der Luftsauerstoff aus zwei, sondern aus drei Sauerstoffatomen. Sein Name leitet sich aus dem griechischen Begriff für "das Riechende" ab; Ozon ist ein Gas von etwas stechendem Geruch. Es wird zwar vom Geruchssinn bereits in sehr hoher Verdünnung (ab 40-50 µg/m 3 ) wahrgenommen, jedoch lässt die Geruchsempfindung sehr rasch nach. Das ist auch der Grund dafür, dass der Eigengeruch von Ozon bei den in normaler Umgebungsluft üblichen Konzentrationen gar nicht wahrgenommen wird. Ozon ist ein schlecht wasserlösliches Gas. Da Ozon sehr leicht ein Sauerstoffatom abgibt, stellt es eines der stärksten Oxidationsmittel dar; es wird zur Trinkwasserentkeimung, Lebensmittelkonservierung und als Bleichmittel eingesetzt. Bodennahes Ozon wird unter dem Einfluss intensiver Sonnenstrahlung aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet. Durch die umfangreiche anthropogene Emission der Vorläufersubstanzen wird die Ozonbildung in der bodennahen Luftschicht so verstärkt, dass es im Sommer zu Episoden erhöhter Ozonkonzentration (Sommersmog) kommen kann. Für die Stickstoffoxid-Emissionen ist hauptsächlich der Kfz-Verkehr verantwortlich; die Kohlenwasserstoffe stammen neben dem Verkehr von der Industrie, privater Anwendung und darüber hinaus auch aus biogenen Quellen. Die Ozonkonzentration in der Atmosphäre ergibt sich aus einem komplexen dynamischen Gleichgewicht zwischen Ozon bildenden und Ozon abbauenden Reaktionen, bei dem auch die meteorologischen Bedingungen eine wichtige Rolle spielen. Ozon kann durch andere Luftverunreinigungen wieder zerstört werden; insbesondere wird es durch die Anwesenheit von Stickstoffmonoxid schnell abgebaut. Deshalb liegen die Ozon-Konzentrationen in städtischen Gebieten häufig niedriger als an emittentenfernen Standorten, die vergleichsweise geringere NO-Werte aufweisen. Ozon wird auch an Oberflächen abgebaut, so dass z. B. der Boden und der Pflanzenbewuchs eine Ozonsenke bilden. In der freien Troposphäre ist Ozon aber ein recht stabiles Gas, soweit die Stickstoffmonoxid-Konzentration verschwindend gering ist. Neben der Konzentration der Vorläuferstoffe bestimmt die Intensität der Sonneneinstrahlung das Ausmaß der Ozonbildung. Dies erklärt den ausgeprägten Jahresgang der Ozonwerte mit einem Maximum im Sommerhalbjahr. Die Ozonkonzentrationen zeigen außerdem einen starken Tagesgang; die höchsten Ozonwerte treten dabei in den Nachmittagsstunden auf. Ozon reizt die Schleimhäute und greift vor allem Atemwege, Augen und Lungengewebe an; beim Einatmen dringt Ozon tief in die Lunge ein. Höhere Ozonkonzentrationen bewirken neben Änderungen der Lungenfunktionsparameter subjektive Befindlichkeitsstörungen wie Augentränen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Reizung der Atemwege, die bei weiter steigenden Konzentrationen mit einer Abnahme der physischen Leistungsfähigkeit einhergehen. Man schätzt, dass ca. 10 % der Bevölkerung besonders empfindlich auf erhöhte Ozonkonzentrationen reagieren. Bei Pflanzen kann Ozon ein breites Spektrum an Schadsymptomen auslösen; bei vielen empfindlichen Pflanzenarten treten auf den Blättern Verfärbungen oder Flecken auf. Außerdem steht Ozon im Verdacht, für Waldschäden mitverantwortlich zu sein. Eine weitere wichtige Folgewirkung ist die Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums, wodurch die Produktivität landwirtschaftlicher Nutzpflanzen sinkt; hohe Ozonkonzentrationen können die Erträge wichtiger Kulturpflanzen (z. B. von Getreide, Buschbohnen und Mais) verringern. Die Ozon-Schwellenwerte für die Unterrichtung der Bevölkerung sind nach der EU-Richtlinie 2008/50/EG und entsprechend der 39. BImSchV wie folgt festgelegt: Informationsschwelle: 180 µg/m 3 als Einstundenmittelwert Alarmschwelle: 240 µg/m 3 als Einstundenmittelwert Bei Ozonwerten ab 180 µg/m 3 wird gesundheitlich empfindlichen Personen empfohlen, auf anstrengende Tätigkeiten im Freien zu verzichten; sportliche Ausdauerleistungen sollten ebenfalls vermieden werden. Bei Ozonwerten ab 240 µg/m 3 richtet sich diese Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger. Akute Maßnahmen wie z.B. Verkehrsbeschränkungen sind gemäß 39. BImSchV bei Überschreitung der Alarmschwelle nicht vorgesehen. Diese Entscheidung basiert auf den Erfahrungen in den neunziger Jahren, die gezeigt haben, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozon-Spitzenwerte nur geringfügig oder gar nicht senken können. Nur eine großräumige und langfristige Reduzierung der Ozon-Vorläufersubstanzen kann das Niveau der Ozon-Konzentration dauerhaft senken. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Ozon an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Die Jahresmittelwerte der Ozonkonzentration bewegen sich auf etwa gleichem Niveau oder steigen sogar leicht an. Dies liegt daran, dass es seltener zu Phasen mit Spitzenkonzentrationen kommt, aber auch geringe Ozonkonzentrationen seltener und mittelhohe stattdessen deutlich häufiger auftreten. Aktuelle Messwerte der Ozon-Konzentrationen finden Sie hier . Eine Vorhersage für die Ozonwerte am Folgetag wird im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) einmal täglich gegen 15:00 Uhr erstellt. Im Informationsblatt Bodennahes Ozon und Sommersmog finden Sie weitere Informationen. Schwefeldioxid ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das sich unter teilweiser Bildung von schwefliger Säure gut in Wasser löst. Ab einer Konzentration von ca. 1,3 mg/m 3 Luft wird es vom Geruchssinn wahrgenommen. Schwefeldioxid wird bei der Verbrennung von Kohle und Heizöl sowie anderer schwefelhaltiger Brennstoffe gebildet. Feuerungsanlagen im Industriebereich, Gebäudeheizungen sowie der Kraftfahrzeugverkehr (Dieselmotoren) sind die wesentlichen Quellen für die SO 2 -Belastung der Atmosphäre. Abgebaut wird Schwefeldioxid in der Atmosphäre durch Oxidation zu Sulfat (SO 4 2- ), das aerosolgebunden oder in Wassertröpfchen gelöst vorliegt; außerdem wird SO 2 direkt durch Regen aus der Atmosphäre ausgewaschen und kann auch zu einem geringen Anteil aus der Atmosphäre durch trockene Deposition auf Oberflächen entfernt werden. Die Verweilzeit des SO 2 in der Atmosphäre wird in der Literatur mit 1-10 Tagen angegeben; bei Regenwetter beträgt die Verweilzeit höchstens einen Tag, während bei kaltem und trockenem Wetter das SO 2 mehrere Tage in der Atmosphäre verbleibt. Bei winterlichen Hochdruckwetterlagen kann Ferntransport von SO 2 über mehrere hundert Kilometer hinweg stattfinden. Beim Menschen kann sich Schwefeldioxid bereits in geringen Konzentrationen insbesondere in Kombination mit Staub auf die Atmungsorgane auswirken. Es reizt die Schleimhäute und kann dabei zu Gewebsveränderungen im oberen Atemtrakt, einer Zunahme des Atemwiderstands und einer höheren Infektanfälligkeit führen. Auf Pflanzen wirkt SO 2 ebenfalls schädlich; so reagieren beispielsweise Nadelhölzer, Moose und Flechten besonders empfindlich. Außerdem ist Schwefeldioxid an der Versauerung von Böden und Gewässern sowie an Korrosions- und Verwitterungsprozessen von Metallen und Gestein beteiligt. Hohe SO 2 -Belastungen mit Grenzwertüberschreitungen waren u. a. die Begründung dafür, dass in Hessen 1975 die Belastungsgebiete Untermain, Rhein-Main, Wetzlar und Kassel ausgewiesen wurden. Seitdem ist die SO 2 -Belastung sehr stark zurückgegangen. In den Jahren 1985 - 88 gab es noch Smog-Episoden durch SO 2 -Ferntransport bei Ostwetterlagen, wohingegen im Winter 1996/97 trotz smogrelevanter, austauscharmer Wetterlage mit Ostwind keine außergewöhnlich hohen SO 2 -Konzentrationen mehr gemessen wurden. Das Auftreten von "hausgemachtem" sowie von "importiertem" Smog kann heute nahezu ausgeschlossen werden; deshalb konnte auch in Hessen die Winter-Smog-Verordnung im Frühjahr 1998 aufgehoben werden. In der 39. BImSchV werden für Schwefeldioxid folgende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 1-h-Wert: 350 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 24-mal) 24-h-Wert: 125 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 3-mal). Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Schwefeldioxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. In den letzten Jahrzehnten ist die Verwendung von Kohle zum Zweck der Gebäudeheizung stark zurückgegangen. Der Einsatz von Brennstoffen mit geringerem Schwefelgehalt und technische Maßnahmen wie eine verbesserte Abgasreinigung bei Großfeuerungsanlagen haben zu einer deutlichen Abnahme der SO 2 -Konzentration geführt. Aktuelle Messwerte der Schwefeldioxid-Konzentrationen finden Sie hier Stickstoffdioxid (NO 2 ) ist ein braunes, süßlich riechendes Gas, welches mit Wasser zu Salpetersäure reagiert. Die Geruchsschwelle für NO 2 liegt bei ca. 0,9 mg/m 3 . Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) entstehen hauptsächlich als Nebenprodukt bei der Verbrennung durch die Oxidation von Luftstickstoff. An der Schornsteinmündung bzw. am Auspuffrohr liegen die Stickstoffoxide im Allgemeinen zu über 90 % als Stickstoffmonoxid vor, das dann in der Atmosphäre zügig zu Stickstoffdioxid oxidiert wird. Stickstoffdioxid wird in der Atmosphäre langsam weiter zu Nitrat (NO 3 - ) aufoxidiert, lagert sich an Aerosole an und wird in der partikelgebundenen Form durch nasse und trockene Deposition aus der Atmosphäre ausgetragen. Die Verweilzeit von NO 2 in der Atmosphäre wird in der Literatur mit 5 - 7 Tagen angegeben und ist damit kürzer als die Verweilzeit von SO 2 bei trockenem und kaltem Wetter. NO 2 selbst wird bei Regen im Gegensatz zu SO 2 kaum ausgewaschen. Die schädigende Wirkung der Stickstoffoxide auf den Menschen ist insbesondere durch die Schädigung der Atemwege bedingt. Bei längerer Einwirkung können höhere Konzentrationen der Stickstoffoxide zu chronischer Bronchitis oder auch zu einer Erhöhung der Empfindlichkeit gegenüber Atemwegsinfektionen führen. Daneben besitzen die Stickstoffoxide auch pflanzentoxische Wirkungen; so schädigen sie beispielsweise bei Bäumen die Oberschicht von Blättern und Nadeln. Das Auftreten der heutigen Waldschäden wird u. a. mit dem umfangreichen Eintrag von Schadstoffen, darunter auch dem von Stickstoffoxiden, in Verbindung gebracht. Darüber hinaus hat die Stickstoffoxidbelastung der Atmosphäre für zwei weitere Problemkomplexe ebenfalls entscheidende Bedeutung: Stickstoffoxide und reaktive Kohlenwasserstoffe sind zusammen mit Sonnenstrahlung die Reaktionspartner für die photochemische Ozonbildung; Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffoxidemissionen tragen demnach auch zur Verringerung des Sommersmogproblems bei. Außerdem ist der derzeitige Stickstoffeintrag aus der Atmosphäre in schützenswerte Biotope auf stickstoffarmen Böden (Heide, Moor, Magerrasen) ein Problem, weil die dabei stattfindende Überdüngung die Flora gravierend verändern kann; so droht beispielsweise die Lüneburger Heide zu vergrasen. In der 39. BImSchV werden für Stickstoffdioxid folgende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 1-h Wert: 200 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 18-mal) Jahresmittel: 40 µg/m 3 Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Es zeichnet sich ein abnehmender Trend der Stickstoffdioxid-Konzentrationen ab. Aktuelle Messwerte der Stickstoffdioxid-Konzentrationen finden Sie hier In unserem Faltblatt Stickstoffdioxid haben wir ausführliche Informationen zusammengestellt. Stickstoffmonoxid (NO) ist ein farbloses, geruchloses und wenig wasserlösliches Gas, das mit Luftsauerstoff zu Stickstoffdioxid reagiert. Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) entstehen hauptsächlich als Nebenprodukt bei der Verbrennung durch die Oxidation von Luftstickstoff. An der Schornsteinmündung bzw. am Auspuffrohr liegen die Stickstoffoxide im Allgemeinen zu über 90 % als Stickstoffmonoxid vor, das dann in der Atmosphäre zügig zu Stickstoffdioxid oxidiert wird. Die Stickstoffoxide stammen hauptsächlich aus den Abgasen von Industrie, Gebäudeheizung und Verkehr. Die Emittentengruppe Kfz-Verkehr trägt mit Abstand am meisten zu den Stickstoffoxid-Emissionen bei. Außerhalb der Städte spielen auch biogene Emissionen (durch mikrobiologische Prozesse im Boden) für die Stickstoffoxidbilanz eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Stickstoffmonoxid an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Für Stickstoffmonoxid liegen keine Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor. Aktuelle Messwerte der Stickstoffmonoxid-Konzentrationen finden Sie hier Die Bezeichnung BTEX steht für die Stoffgruppe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol. Dabei handelt es sich um flüchtige organische Verbindungen. Chemisch sind sie den aromatischen Kohlenwasserstoffen zuzuordnen. Die zu den BTEX gehörenden Substanzen sind in Reinform bei Raumtemperatur farblose Flüssigkeiten, die gar nicht oder nur gering wasserlöslich sind. Sie sind leicht flüchtig und liegen in der Umgebungsluft deshalb gasförmig vor. Von allen BTEX-Substanzen gehen Gesundheitsgefahren abhängig von der Konzentration und der Expositionsdauer aus. Benzol (C 6 H 6 ) Ein Benzolmolekül (C 6 H 6 ) besteht aus einem planaren Kohlenstoffsechsring, an dessen Ecken sich jeweils ein Wasserstoffatom befindet. Es ist an seinem charakteristischen aromatischen, süßlichen Geruch erkennbar. Der Hauptanteil der Benzolemissionen geht auf den Kfz-Verkehr zurück; dabei gelangt das Benzol über die Abgase sowie über Verdunstungsprozesse in die Außenluft. In der 39. BImSchV wird für Benzol folgender Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 5 µg/m 3 im Jahresmittel Das vorangestellte Diagramm zeigt den zeitlichen Verlauf der Benzol-Jahresmittelwerte. Für die Ermittlung wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Die Konzentrationen weisen einen abnehmenden Trend auf, der vermutlich überwiegend auf emissionsmindernde Maßnahmen im Verkehrsbereich zurückgeht. Aktuelle Messwerte der Benzol-Konzentrationen finden Sie hier . Außer Benzol werden noch weitere Benzol-Derivate erfasst, für die im Rahmen der Luftreinhaltung kein Grenzwert vorgegeben ist: Toluol (C 7 H 8 ) Benzolring mit einer Methylgruppe Ethylbenzol (C 8 H 10 ) Benzolring mit einer Ethylgruppe o‑Xylol (ortho-Xylol, C 8 H 10 ) Benzolring mit zwei Methylgruppen Xylole haben eine unterschiedliche räumliche Anordnung der Methylgruppen m‑/p‑Xylol (meta-Xylol und para-Xylol, C 8 H 10 ) Benzolring mit zwei Methylgruppen Xylole haben eine unterschiedliche räumliche Anordnung der Methylgruppen Aktuelle Messwerte finden Sie hier unter der jeweiligen Bezeichnung. Bei der Stoffgruppe der Kohlenwasserstoffe handelt es sich um verschiedene chemische Verbindungen aus Kohlenstoff und Wasserstoff. Ein großer Teil der Kohlenwasserstoffe entsteht bei der unvollständigen Verbrennung (Verkehr). Bei Industrie, Gewerbetrieben sowie privatem Verbrauch und Handwerk stehen Lösungsmittel und leichtflüchtige Verbindungen im Vordergrund. Auch Pflanzen (v. a. Nadelbäume) setzen erhebliche Mengen an flüchtigen organischen Komponenten frei. Die meisten der in der Luft anzutreffenden Kohlenwasserstoffe sind aus lufthygienischer Sicht als unbedenklich, ein geringer Anteil ist aber auch als kritisch zu bezeichnen. Jedoch sind die Kohlenwasserstoffe in einem anderen Zusammenhang von Bedeutung: Sie tragen in den Sommermonaten (gemeinsam mit den Stickstoffoxiden) als Vorläufersubstanzen zur Entstehung von Ozon bei. Messtechnisch erfasst wird zum einen die Summe der Kohlenwasserstoffe und zum anderen die Einzelkomponente Methan; als Messergebnis wird in der Regel die Summe der Kohlenwasserstoffe ohne Methan angegeben. Grund dafür ist, dass die vergleichsweise hohe Konzentration von Methan die Konzentrationswerte aller übrigen Kohlenwasserstoffe überdecken würde. Insgesamt ist die Immissionsbelastung durch Kohlenwasserstoffe in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen. Die Komponenten BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, o-/m-/p-Xylol) werden separat erfasst. Für die Stoffgruppe der Kohlenwasserstoffe ist im Rahmen der Luftreinhaltung kein Grenzwert vorgegeben. Unter Feinstaub versteht man die in der Atmosphäre verteilten festen oder flüssigen Teilchen. Man bezeichnet diese Teilchen auch als Aerosolpartikel. Feinstaub kann sowohl durch natürliche als auch anthropogene Quellen in die Luft eingetragen werden. Beispielsweise stellen direkte Emissionen staubhaltiger Abluft vor allem aus Industrie, Gebäudeheizung und Kfz-Verkehr einen wichtigen Beitrag dar. Daneben gibt es noch indirekte anthropogene Staubemissionen. Hierzu gehören z. B. Staubaufwirbelungen vom Boden (Kraftfahrzeugverkehr, Baustellen etc.) oder verstärkte Staubemissionen durch geänderte Landnutzung (Landwirtschaft). Eine weitere wichtige Quelle stellen partikelbildende Gasreaktionen (wie beispielsweise die Oxidation von Schwefeldioxid zu Sulfat oder Stickstoffdioxid zu Nitrat etc.) in der Atmosphäre dar. Die daraus entstehenden Partikel werden auch als „Sekundäre Aerosolpartikel“ bezeichnet. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Quellen haben Feinstaubpartikel keine einheitliche Größe oder chemische Zusammensetzung. An den Partikeln können wiederum weitere Schadstoffe wie Schwermetalle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) angehaftet sein. Wie sich die Feinstaubpartikel in der Atmosphäre verhalten, hängt unter anderem von ihrer Größe ab. Die Partikel reichen von kleinsten nanometergroßen Partikeln, die aus wenigen Molekülen bestehen können, bis hin zu Partikeln mit Durchmessern größer als 50 µm. Kleine Teilchen bis 1 µm schweben ohne erkennbare Fallgeschwindigkeit in der Atmosphäre. Die Verweilzeit für diese kleinen Staubpartikel beträgt einige Tage bis wenige Wochen, daher können Feinstaubpartikel über großen Entfernungen transportiert werden. Selbst für etwas größere Partikel ist Ferntransport möglich. Beispielsweise können in der Saharawüste aufgewirbelte Staubpartikel bis in unsere Regionen und darüber hinaus transportiert werden. Mit wachsendem Partikeldurchmesser nimmt die Fallgeschwindigkeit zu, so dass größere Partikel nur eine geringe Verweilzeit in der Atmosphäre haben. Abhängig von ihrer Größe gelangen inhalierte Partikel in bestimmte Regionen des Atemtrakts. Während gröberer Feinstaub meist bereits im Nasen- und Rachenraum abgeschieden wird, gelangen feinere Partikel (kleiner 2,5 µm) bis tief in die Lunge, d.h. in die Bronchien, Bronchiolen und auch in die Lungenbläschen, die Alveolen. Je kleiner die Partikel sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder ausgeatmet oder durch die Reinigungsmechanismen der Lunge unschädlich gemacht und abtransportiert werden. Ultrafeine Partikel können sogar in den Blutkreislauf übergehen und damit in den Blutgefäßen oder anderen Organen Schaden anrichten. Feinstaubpartikel können im Zellgewebe Entzündungen und sogenannten oxidativen Stress auslösen. Langfristig kann dies zu Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und des Nervensystems führen. Bei Feinstaub PM 10 handelt es sich um inhalierbare Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser kleiner 10 µm (Particulate Matter 10 µm). In der 39. BImSchV werden für PM 10 folgende Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit angegeben: 24-h Wert: 50 µg/m 3 (zulässige Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 35-mal) Jahresmittel: 40 µg/m 3 . Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Feinstaub PM 10 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Erfolgreiche Emissionsminderungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Einsatz von Partikelfiltern in der Industrie und beim KfZ-Verkehr haben zu einer deutlichen Abnahme der Feinstaubkonzentration geführt. Aktuelle Messwerte der PM 10 -Konzentrationen finden Sie hier . Bei Feinstaub PM 2,5 handelt es sich um lungengängige Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser kleiner 2,5 µm (Particulate Matter 2,5 µm). In der 39. BImSchV wird für Feinstaub PM 2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit folgender Grenzwert angegeben: Jahresmittel: 25 µg/m 3 Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Feinstaub PM 2,5 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Aktuelle Messwerte der PM 2,5 -Konzentrationen finden Sie hier . Als ultrafeine Partikel beziehungsweise Ultrafeinstaub werden alle Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 nm bezeichnet. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft, verhalten sich aber aufgrund ihrer geringen Größe eher wie Gasmoleküle. Sie stellen eine Teilmenge des Feinstaubs dar, tragen aber aufgrund ihrer geringen Größe kaum zur Massenkonzentration der Feinstaubfraktionen PM 10 oder PM 2,5 bei. Man gibt ihre Konzentration deshalb auch nicht als Massen- sondern als Anzahlkonzentration an. Diese besonders kleinen Feinstaubteilchen stellen ein potentiell höheres gesundheitliches Risiko dar als „gewöhnlicher“ Feinstaub, da sie aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Lunge eindringen können, von wo aus sie auf den menschlichen Organismus wirken können. Bisher existieren jedoch zu wenige Studien, die die Effekte der ultrafeinen Partikel epidemiologisch untersuchen, so dass noch keine gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte vorliegen. Jedoch hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren 2021 veröffentlichten Luftgüteleitlinien erstmals auch Empfehlungen zur Beurteilung der Partikelanzahl- bzw. UFP-Konzentration gegeben. Laut WHO-Leitlinien kann von einer hohen Belastung durch UFP ausgegangen werden, wenn ein Tagesmittelwert von 10 000 Partikeln pro Kubikzentimeter oder ein Stundenmittelwert von 20 000 Partikeln pro Kubikzentimeter überschritten wird. An den Messstationen Frankfurt Friedberger Landstraße, Frankfurt-Schwanheim und Raunheim werden dauerhaft ultrafeine Partikel gemessen. Darüber hinaus wird die UFP-Belastung temporär an weiteren Messstellen erfasst. Aktuelle UFP- Messwerte finden Sie hier . Weitere Informationen zu ultrafeinen Partikeln finden Sie in unserem Sondermessprogramm UFP . Blei zählt zur Gruppe der Schwermetalle und kommt in der Umwelt als anorganische Spurenverunreinigung vor. Bleiverbindungen liegen in der Außenluft überwiegend partikelgebunden vor und werden deshalb als Bestandteil im Feinstaub PM 10 erfasst. Aus der Luft werden sie durch trockene und nasse Deposition entfernt. Die Verweilzeit von Blei in der Atmosphäre entspricht daher ungefähr der von Staub (1-10 Tage). Blei wird bei der Gewinnung von Blei und anderen Metallen, bei industriellen Produktionsprozessen (wie z. B. der Akkumulatoren-Herstellung) und bei Verbrennungsvorgängen emittiert. In früheren Jahrzehnten wurden bleiorganische Verbindungen den Ottokraftstoffen als Antiklopfmittel zugesetzt. Die enorme Bleibelastung der Umwelt durch den Kraftfahrzeugverkehr ist seit der Einführung von unverbleitem Benzin ab Mitte der 80er Jahre schrittweise abgebaut worden. Die heutigen Bleiemissionen stammen von der Industrie sowie (aufgrund des natürlichen Bleigehalts in Kohle und Erdöl) von der Gebäudeheizung und dem Verkehr. Für den Menschen ist die fortgesetzte Aufnahme kleiner Bleimengen gefährlich, wohingegen akute Bleivergiftungen kaum eine Rolle spielen. Im Organismus wird der Hauptteil des Bleigehalts in den Knochen abgelagert. Hohe chronische Exposition führt zur sog. Bleikrankheit mit zentralnervösen Beschwerden (wie z. B. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel). Die wichtigste Aufnahmequelle für den Menschen stellt die Nahrung dar. Blei wird über die Nahrungskette angereichert. Die 39. BImSchV sieht für Blei folgenden Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor: Jahresmittel: 0,5 µg/m 3 . Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Blei im Feinstaub PM 10 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gehören zu den organischen Verbindungen. Sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Kohlenwasserstoffringen. In der Luft liegen sie in partikelgebundener Form vor und werden deshalb als Bestandteil im Feinstaub PM 10 erfasst. Die gesammelten Staubproben werden auf die folgenden PAK untersucht: Benzo[a]pyren, Benzo[a]anthracen, Benzo[b,j,k]fluoranthen, Dibenzo[a,h]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren. Benzo[a]pyren, kurz BaP, dient dabei als Marker für die kanzerogene Wirkung der PAK. In der 39. BImSchV wird deshalb zum Schutz der menschlichen Gesundheit 1 ng/m³ im Jahresmittel als Zielwert für BaP angegeben. Benzo[a]pyren entsteht vor allem bei der Verbrennung von organischem Material wie Holz oder Kohle, aber auch im Straßenverkehr durch die Verbrennung von Kraftfahrstoffen. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Jahresmittelwerte für Benzo[a]pyren (BaP) im Feinstaub PM 10 an hessischen Luftmessstellen. Für die Ermittlung der Jahresmittelwerte wurde ein arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) in ganz Hessen gebildet. Dabei wurden die Werte aller im jeweiligen Jahr verfügbaren Messstellen, die zur Beurteilung der Luftqualität herangezogen werden, in der Berechnung verwendet. Ruß (Black Carbon) ist ein Bestandteil von Feinstaub und entsteht bei der unvollständigen Verbrennung, beispielsweise bei der Kraftstoffverbrennung in Fahrzeugen oder bei der Feuerung mit Biomasse. Aufgrund ihrer teilweise geringen Größe können Rußpartikel tief in den menschlichen Organismus eindringen und dort gesundheitliche Schäden hervorrufen. Ruß enthält eine Vielzahl von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und andere toxische Verbindungen und trägt daher dazu bei, schwere Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auszulösen oder zu verstärken. Es gibt aktuell keinen Grenz- oder Zielwert für Ruß, jedoch wird Ruß in der Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 als Schadstoff mit zunehmendem Anlass zur Besorgnis gelistet und soll daher an den zukünftig einzurichtenden Großmessstationen gemessen werden. Mit der Messung meteorologischer Größen werden Bedingungen erfasst, die für die Entstehung und Ausbreitung von Luftverunreinigungen bedeutsam sind. Unter Lufttemperatur versteht man die Temperatur der Luftschichten in der Atmosphäre, wobei deren Erwärmung im Wesentlichen auf Wärmeabgabe der Erdoberfläche beruht. Die Messungen erfolgen unter Ausschaltung jeglicher Strahlungseinflüsse und kontinuierlicher Zuführung der Umgebungsluft an den Messfühler (Ventilation). Die Messwerte werden in Grad Celsius angegeben. Aus den Halbstundenmesswerten werden die gebräuchlichen Angaben der Lufttemperatur, wie z.B. die mittlere Tagestemperatur oder der Jahresmittelwert, durch arithmetische Mittelwertbildung erhalten. Aktuelle Messwerte der Temperaturen finden Sie hier Die relative Luftfeuchte ist der Wasserdampfgehalt der Luft, angegeben als relative Feuchte in Prozent. Bei einer relativen Luftfeuchte von 100 % ist die Luft völlig mit Wasserdampf gesättigt; überschüssiger Wasserdampf kondensiert zu Tröpfchen bzw. sublimiert zu Eiskristallen. Absolut trockene Luft (0 % Luftfeuchte) wird selbst in Wüsten und bei sehr tiefen Temperaturen nicht angetroffen. Aktuelle Messwerte der relativen Luftfeuchte finden Sie hier Die Windrichtung ist die Himmelsrichtung, aus der der Wind weht. Sie wird zwischen 1 und 360 Grad angegeben. Die Messung der Windrichtung erfolgt entweder mit Windfahnen oder mit Ultraschall-Anemometern. Es gibt zwei Fälle, in denen keine Vorzugsrichtung des Windes angegeben werden kann: bei geringen Windgeschwindigkeiten von im Mittel unter 0,4 m/s (Angabe "00") oder bei umlaufenden Winden (Angabe "0"). Die Zuordnung der Gradzahlen zu den gebräuchlichen Windrichtungsangaben ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Nordost NO 45 Ost O 90 Südost SO 135 Süd S 180 Südwest SW 225 West W 270 Nordwest NW 315 Nord N 360 Aktuelle Messwerte der Windrichtung finden Sie hier Die Windgeschwindigkeit ist die horizontale Geschwindigkeit der Luft. Sie wird in m/s, km/h und Knoten gemessen, wobei 1 m/s gleich 3,6 km/h ist und 1 Knoten 1,852 km/h entspricht. Die Auswirkungen des Windes im Binnenland und auf See sind in der Beaufortskala angegeben, die Windstärken zwischen 0 (still) und 12 (Orkan) umfasst. Die Messung der Windgeschwindigkeit erfolgt mit Anemometern (Schalen-Anemometern bzw. Utraschall-Anemometern). Bei Windstille heißt der Eintrag für die Windgeschwindigkeit "000". Aktuelle Messwerte der Windgeschwindigkeit finden Sie hier Aktuelle Messwerte zu den einzelnen Parametern finden Sie im Messdatenportal. Zum Messdatenportal Wir haben Hintergrund-Informationen zu unseren Messgeräten und Messverfahren für alle Luftschadstoffe zusammengestellt. Messtechnik Lufthygienischer Jahresbericht 2023

Chemikaliensicherheit

Jeder von uns kommt täglich mit Chemikalien in Berührung. Einerseits bringen sie uns im Alltag Erleichterung, aber andererseits stellen sie auch gefährliche Eigenschaften für den Menschen, die Tiere oder die Umwelt dar. Daneben stellen Tätigkeiten mit Chemikalien einen großen Teil unserer Arbeitswelt dar. Für eine Vielzahl von Beschäftigten ist der tägliche Umgang „mit Chemie“ ein fester Bestandteil ihrer Berufstätigkeit. Die Vielzahl an chemischen Stoffen und Gemischen erfordern gesetzliche Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt. Das Chemikaliengesetz mit seinen Verbotsregelungen und Umgangsvorschriften für chemische Stoffe und Gemische bilden einen wichtigen Teil des heutigen Umweltrechts. Sie vereinen damit die Ziele des Umweltschutzes mit denen des Gesundheitsschutzes. Die Chemikaliensicherheit ist ein wichtiges Aktionsfeld der Europäischen Union im Rahmen ihrer Wirtschafts- und Umweltpolitiken. Beispielsweise ist REACH eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern. Chemikaliensicherheit in Rheinland-Pfalz Stoffliche Marktüberwachung Rechtsvorschriften ChemInfo - Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder GLP - Grundsätze der Guten Laborpraxis Gefahrstoffverordnung / Chemikalien-Verbotsverordnung Schutz der Ozonschicht Beschränkung von Treibhausgasen Kontakt / Adressen Weitere Informationen / Links

1